18670220_lts002

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:35
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,lts1867,lt1867,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag II. Landtagsperiode. 1. Session. Stenografischer Sitzungsbericht. IL Sitzung am 20. Februar 1867 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete — Frz. Jos. Rinderer abwesend. — Landesfürstlicher Commissär Anton Ritter v. Strele. Beginn der Sitzung um 9 1/4 Uhr Morgens. Landeshauptmann. Ich eröffne die Sitzung mit Verlesung des Protokolles der vorhergehenden. (Sekretär verliest das Protokoll.) Findet einer der Herren etwas gegen die richtige Fassung des Protokolles zu bemerken? (Niemand) es ist somit als richtig anerkannt. Gegenstand der heutigen Verhandlung ist der Comitebericht über das Ergebniß der letzten Wählen zum Landtage. Ich ersuche den Hrn. Berichterstatter seinen Vortrag zu halten. (Dr. Jussel verliest folgenden Comitebericht): Comitebericht über die Wahlen zum Landtage für die zweite sechsjährige Landtagsperiode. Auf Grund des k. Patentes vom 2. Jänner 1867 sind mit h. StatthaltereiErlasse vom 4. und der Kundmachung vom 6. Jänner d. J. die Wahlen der Wahlmänner in sämmtlichen Landgemeinden Vorarlbergs angeordnet und für die Wahlen der Landtagsabgeordneten in den Wahlbezirken Bregenz— Bregenzerwald, Feldkirch—Dornbirn, Bludenz—Montafon den 30. Jänner 1867 und in den Städten Bregenz, Feldkirch und Bludenz, im Markte Dornbirn und für die Handels« und Gewerbekammer der 31. Jänner 1867 bestimmt worden. Es sind sodann die Wahlmännerwahlen im Allgemeinen auf Grundlage der bei den letzten Wahlen der Gemeindevertretungen verfaßten und mit Rücksicht auf die mittlerweilig eingetretenen Veränderungen richtig gestellten Wählerlisten nach den Erfordernissen der L. W. O. vorgenommen worden. 10 Es fehlen zwar bezüglich der Wahlmännerwahlen im Bezirke Bezau förmliche Protokolle über die Wahlvornahme; indessen sind in der Stimmliste unter amtlicher Bestättigung die Wahlresultate derart ersichtlich gemacht, daß mit Rücksicht auf den §. 40 £ W. O- durchaus kein Zweifel über die Gültigkeit der Wahl obwalten kann. Indessen die Wahl des Wahlmannes für die Gemeinde Lech im Bezirke Bludenz zeigt sich entschieden als mit Nullität behaftet. Denn, nach dem Protokolle vom 20. Jänner 1867 über den Wahlmänner Wahlvorgang unter der Leitung der delegirten Wahlkommission, der Gemeindevorstehung sind aus 56 Wahlberechtigten in Übereinstimmung mit den Stimmlisten zur Wahl des einzigen Wahlmannes 33 Stimmen abgegeben worden und es sind davon 13 Stimmen aus den Gemeinderath Josef Anton Wolf und ebenso viele Stimmen auf Johann Josef Schuler gefallen die andern 7 Stimmen haben sich aber auf andere Persönlichkeiten zersplittert. Obwohl nun die absolute Mehrheit aus 33 Stimmen die Zahl von 17 Stimmen erfordert, wurde nicht zu neuer Abstimmung nach §. 38 L. W. O. geschritten, sondern auf Grund vorgenommener Loosziehung Josef Anton Wolf als gewählt erklärt. Die Wahlen der Landtagsabgeordneten sind in den Wahlbezirken Bregenz— Bregenzerwald; Feldkirch—Dornbirn und Bludenz—Montafon am 30. Jänner 1867, in den Städten Bregenz, Feldkirch und Bludenz im Markte Dornbirn und in der Handels- und Gewerbekammer am 31. Jänner 1867 nach den Vorschriften der L. W., O. vor sich gegangen; jedoch läßt sich nicht verkennen, daß die ungültige Wahlmannswahl in der Gemeinde Lech auch die Ungültigkeit der Abgeordnetenwahl im Bezirke Bludenz Montafon in Bezug auf den Abgeordneten Hrn. Franz Josef Rinderer, Gemeindevorsteher in Sonntag zur Folge hat. Denn gemäß des Protokolles über den Wahlvorgang sind zur Wahl von 4 Landtagsabgeordneten 47 Wahlmänner zusammen getreten und haben auch alle ihre Stimme abgegeben. Darnach war zur absoluten Stimmenmehrheit die Zahl von mindestens 24 Stimmen erforderlich. Während Hr. Martinus Schneider 47 Stimmen, Paul Deisböck 27 Stimmen, Christian Ganahl 31 Stimmen erhalten haben, fielen auf Hr. Vorsteher Franz Josef Rinderer von Sonntag blos 24 Stimmen. Wenn nun von den 47 abgegebenen Wahlmännerstimmen die ungültige des Josef Anton Wolf weggerechnet wird, stellt sich die absolute Mehrheit aus 46 gültigen Stimmen mit 24 Stimmen heraus, allein es verbleiben für Hr. Franz Josef Rinderer bei Wegrechnung der ungültigen Stimme des Josef Anton Wolf blos noch 23 Stimmen also nicht mehr die nach §. 37 L. W. O. gesetzlich zur Gültigkeit erforderliche absolute Stimmenmehrheit. Es sieht sich deshalb das Comite zu seinem Leidwesen bemüßiget, die Wahl des Hr. Franz Josef Rinderer als ungültig anzusehen und sohin folgenden Antrag zu stellen: »Der hohe Landtag wolle die Wahlen zu Landtagsabgeordneten in den Wahlbezirken Bregenz— Bregenzerwald und Feldkirch —Dornbirn, dann in den Städten Bregenz, Feldkirch und Bludenz im Markle Dornbirn und der Handels- und Gewerbekammer für Vorarlberg endlich die Wahlen im Bezirke Bludenz—Montafon bezüglich der Herren Abgeordneten Martinus Schneider von Braz, Paul Deisböck in Feldkirch und des Vorstehers Christian Ganahl in Vandans als gültig genehmigen, jedoch die Wahl im Wahlbezirke Bludenz— Montafon hinsichtlich des Herrn Vorstehers Franz Josef Rinderer in Sonntag als ungültig erklären. Bregenz, den 19. Februar 1867. Dr. Martignoni, als Obmann. Dr. Jussel, als Berichterstatter. (Nach Verlesung des Comiteberichtes.) Dr. Jussel. Ich würde beantragen, daß der Wahlakt bezüglich des Wahlmannes Jos. Ant. Wolf und überhaupt die Protokolle über die Wahlvornahme zur Wahl der Landtagsabgeordneten zur Vorlesung gebracht werden. 11 (Es wird zugestimmt, Dr. Jussel verliest sämmtliche Wahloperate mit Ausnahme des seine Person betreffenden, bezüglich dessen er den Landeshauptmann ersucht, eine andere Verfügung zu treffen.) Landeshauptmann. Ich werde diesen Wahlakt durch den Sekretär vorlesen lassen. (Sekretär verliest den Wahlakt der Feldkircher Handelskammer.) Ich eröffne die Debatte über diesen Ihnen vorgelesenen Bericht der Commission. Die Herren, welche das Wort zu ergreifen wünschen, bitte ich, sich zu melden. Seyffertitz. Meine Absicht ist nur, bezüglich der Formalität der Abstimmung eine Bemerkung zu machen. Ich habe geglaubt, daß der Hr. Vorsitzende diesen Umstand vielleicht selbst zur Sprache bringen würde; da es aber nicht geschehen ist, erlaube ich mir, dieses zu thun. Ich meine nemlich, daß es selbstverständlich ist, daß jene Herren bei dem Wahlakte, in welchem sie selbst gewählt erscheinen, bei der Abstimmung gänzlich abzutreten haben, da ich voraussetze, daß über jeden Wahlakt besonders werde abgestimmt werden. Landeshauptmann. Dieses Letztere finde ich nicht in der L.-O. begründet; daß aber diejenigen Herren, welche bei einem Wahlakte intereßirt sind, sich der Abstimmung enthalten, versteht sich, von selbst. Dieses würden jene Herren wohl beobachtet haben, auch ohne daß eine Anregung erfolgt wäre. Ich bitte nochmals die Herren, welche das Wort zu ergreifen wünschen, es zu thun. Gsteu. Im Protolle über den Wahlakt des Wahlbezirks Bludenz und Montafon erscheinen 47 Wähler. Das Wahlresultat bezüglich des Abgeordneten Schneider sagt auch, daß er 47 Stimmen erhalten habe. Damit nun nicht die irrige Meinung entstehe, als ob der Abgeordnete Schneider sich selbst gewählt habe, habe ich nur zu bemerken, daß der. Abgeordnete Schneider nicht Wahlmann war. Er hat sich daher nicht selbst wählen können, sondern hat. seine Stimmen ganz rechtmäßig bekommen. Dieses sage ich nur zur Rechtfertigung, damit nicht etwa ein falscher Wahn über den Charakter des Abgeordneten Schneider Platz greife. Landeshauptmann. Wünscht Niemand mehr das Wort zu ergreifen? wenn nicht, so gehe ich zur Abstimmung über und werde die Bezirke einzeln zur Abstimmung bringen: 1. Der hohe Landtag wolle die Wahlen zu Landtagsabgeordneten im Wahlbezirke Bregenz und Bregenzerwald genehm halten. Bitte um Abstimmung. (Angenommen, ) 2 Er möge ferner genehm halten die Wahl für den Landbezirk Feldkirch und Dornbirn. Bitte abzustimmen. (Angenommen.) 3. Er wolle ferner die Wahlen der Herren Martin Schneider, Paul Deisböck und Christian Ganahl für den Landbezirk Bludenz und Montafon genehm halten. (Angenommen.) 4. Der Landtag wolle ebenfalls genehm halten die erfolgte Wahl, des Hrn. Dr. Bickl für den Stadtbezirk Bludenz. (Angenommen.) 5. Die erfolgte Wahl für den Stadtbezirk Feldkirch in der Person des Hrn. Karl Ganahl. (Angenommen.) 6. Die erfolgte Wahl des Hrn. Dr. Benedikt Martignoni für den Markt Dornbirn. (Angenommen.) 7. Die Wahl des Hrn. Dr. Jussel für die Handels- und Gewerbekammer von Vorarlberg. (Angenommen.) Nun bitte ich den Hrn. Dr. Martignoni die letzte Abstimmung über den meine Person betreffenden Wahlakt vorzunehmen. (Dr. Martignoni nimmt den Präsidentenstuhl ein.) Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Martignoni. Ich bitte die Herren die Wahl der Stadt Bregenz genehm zu halten. (Angenommen.) Seb. Froschauer. Ich bitte den Herrn Dr. Martignoni über die Wahl des Frz. Jos. Rinderer an die h. Versammlung die Frage zu richten, ob dem Antrage des Ausschusses, daß diese Wahl nicht genehm zu halten sei, beigetreten werde. Landeshauptmann-Stellvertreter. Ich frage nun, ob die h. Versammlung gewillt sei, dem Antrage des Comites: die Wahl des Frz. Jos. Rinderer sei ungültig, beizutreten? (Majorität erhebt sich.) Nach dieser Abstimmung wäre somit der Antrag des Comites angenommen. - 12 (Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Landeshauptmann. Es wurde mir folgender selbstständiger Antrag und zwar als Dringlichkeitsantrag überreicht. Er lautet: Selbstständiger Antrag betreffend di; Verordnung vom 28. Dezbr. vorigen Jahres rücksichtlich der Abänderung des Heeresergänzungsgesetzes. Hoher Landtag! Mit Allerh. Entschließung vom 28. Dezember 1866 II Stk. des R. G. Bl. Nr. 2 wurden Änderungen am bisher bestandenen Heeresergänzungsgesetze vom 29. September 1858 angeordnet, und dieselben lt. Punkt 16 dieser Allerh. Entschließung vom Tage der Kundmachung an in Wirksamkeit gesetzt. In Erwägung, daß diese Abänderungsverordnung die prinzipielle Grundlage der bisherigen Wehrverfassung vollkommen verrückt, indem dieselbe an die Stelle der Verpflichtung des Einzelnen die allgemeine Wehrpflicht Aller zum Gesetze erhebt in Erwägung, daß jede solche Abänderung — selbst wenn sie nur provisorischer Natur, und ihre endgültige Regelung der gesetzgebenden Reichsvertretung Vorbehalten ist — dennoch auf das Tiefste und Empfindlichste in die persönlichen und materiellen Verhältnisse des Volkes einschneidet; in Erwägung, daß der h. Landtag nach §. 19 Absatz a und b der L. O. berufen ist, zu berathen und Anträge zu stellen sowohl über kundgemachte allgemeine Gesetze und Einrichtungen bezüglich ihrer besonderen Rückwirkung auf das Wohl des Landes, als auch auf Erlassung allgemeiner Gesetze und Einrichtungen, welche die Bedürfnisse und die Wohlfahrt des Landes erheischen, — erheben die Unterzeichneten den Antrag. Der h. Landtag wolle auf Grund des §. 19 L. O. die Rückwirkung der gedachten Verordnung vom 28. Dezember v. J. auf das Wohl des Landes Vorarlberg, sowie die Grundzüge des vorgeschlagenen Wehrsistems in Erwägung ziehen und seine gutächtliche Meinungsäußerung hierüber der h. Regierung vorlegen. Bregenz, am 19. Februar 1867. Josef Anton Gsteu, Abgeordneter. Seyffertiz. Carl Ganahl. Landesfürstl. Commissär. Wollen der Hr. Landeshauptmann mir erlauben, daß ich da einige Aufklärungen gebe. Es handelt sich bezüglich des Heeresergänzungsgesetzes um zwei Abtheilungen. Erstens um die Einführung eines allgemeinen neuen Gesetzes und zweitens um die einzelnen Abänderungen, welche für die bevorstehende Loosung oder Rekrutirung getroffen sind. Was die erstere Angelegenheit anbelangt, so ist diese, nach dem, was ich Ihnen in der ersten Sitzung vorzulesen die Ehre hatte, ein Gegenstand für den verfassungsmäßigen Reichsrath. Findet er für nothwendig, daß früher darüber die Landtage gehört werden, so wird er dies wie in der rühern Periode einleiten. Findet er einzelne Hauptgrundsätze für alle Kronländer anwendbar aufzustellen, so wird er in diesem Sinne vorgehen, wie e§ bei dem Gemeindegesetze der Fall war. Als Gegenstand des Landtages kann jetzt höchstens das sein: einen Wunsch auszusprechen, wie bezüglich der bevorstehenden Heeresergänzung vorgegangen werden möge. Was nun diesen 2. Theil anbelangt, so kann ich Ihnen mittheilen, daß dießfalls bereits von der Statthalterei und von der LandesvertheidigungsOberbehörde Bericht an die Ministerien erstattet wurde und zwar dahin, es möge für die bevorstehende Heeresergänzung vorläufig beim Alten belassen werden, weil die plötzliche Durchführung nach den neuen vorgezeichneten Grundsätzen eine Menge Übelstände mit sich führen würde. So soll der Antrag nach Wien gegangen sein, es ist aber noch keine Erledigung hierüber eingetroffen. Man hat vorgestellt, Tirol und Vorarlberg haben neben der Erfüllung ihrer Pflichten für die Heeresergänzung auch noch solche für die Landesvertheidigung. Die Landesvertheidigung nach dem bisherigen Gesetze würde durch das neue Heeresergänzungsgesetz irritirt. Sie könnte wohl nicht mehr durchgeführt werden. (Ruf, sehr richtig.) Statt des Vortheiles, den früher Tirol und Vorarlberg wegen der Landesvertheidigung gehabt haben, würde eine große Last eintreten; auf das hin ist vorläufig schon vom Ministerium ausgesprochen worden: eine Erleichterung werde dadurch gegeben, daß in andern Kronländern die allgemeine Wehrpflicht beim Beginn» auf drei Altersklassen ausgedehnt werde, dafür aber in Tirol und Vorarlberg auf anderthalb Altersklassen, also z. B. für die bevorstehende Ergänzung der jüngste Jahrgang von 1846 und dann der jüngere Theil des Jahrganges 1845. Der Jahrgang 1846 soll zur Complettirung und Erhaltung des Regimentes dienen, die Hälfte des zweiten Jahrganges aber dann zur Complettirung der Landesvertheidigung. Also sehen Sie, währenddem andere Kronländer drei Altersklassen dem Militär widmen müßen, trifft es in Tirol und Vorarlberg eben aus Rücksicht der Landesvertheidigung nur anderthalbe; das ist gerade diejenige Erleichterung, verhältnißmäßig gegenüber anderen Kronländern wie früher, denn wir haben früher akkurat nur halb so viel gestellt, als jedes der übrigen Kronländer. Wenn Sie nun in den ersten Antrag genau eingehen wollen, so werden Sie dazu eine Zeit brauchen, welche nicht gegeben ist für die dießjährige Sitzung; der Landtag soll ehemöglichst geschlossen werden und über den 28. hinaus auf keinen Fall dauern. Nach meiner unvorgreiflichen Ansicht dürften Sie ein Eingehen in den Entwurf des allgemeinen Wehrgesetzes vermeiden und sich auf den Wunsch beschränken, es möge für Heuer oder bis von Seite des Reichsrathes ein definitiver Entschluß gefaßt ist, beim Alten bleiben. Landeshauptmann. Der Antrag wurde als dringlich eingebracht. Nach unserer Geschäftsordnung ertheile ich einem der Herren Antragsteller zur Begründung der Dringlichkeit das Wort. Seyffertitz. Die Dringlichkeit dieses Antrages ist von selbst klar, wenn wir den Zeitpunkt ins Auge fassen, in welchem er eingebracht worden ist. Wie wir alle wissen, steht die Heeresergänzung gegenwärtig auf der Tagesordnung, in wenigen Wochen werden die Arbeiten derselben vollendet sein müssen. Wenn daher überhaupt das Land in dieser höchst wichtigen Frage noch eine Stimme erheben will, welche ihm die Landesordnung im § 19 einräumt, so kann es nur zwischen heut und einigen wenigen Tagen geschehen. Überdieß erkennen wir alle selbst, daß diese laufende Session des h. Landtags nur wenige Tage dauern kann. Dieser Landtag ist von der hohen Regierung als ein sogenannter Wahllandtag einberufen worden, der, obgleich ihm das Recht, Gegenstände, welche ihm die Landesordnung zuweist, vor sein Forum zu ziehen, nicht benommen werden kann, dennoch jene Dauer einer Session nicht besitzt, welche erforderlich wäre, um Gesetzesvorschläge und Gutachten auf das Gründlichste zu berathen und darüber zu beschließen; allein meine Herren das Wichtigste, was das Volk hat, sind seine Söhne, , das ist das Blut des Volkes selbst; (Bravo!) wichtiger als die einzelnen Guldenzettel, welche in die Steuerkassen einfließen. (Rufe, sehr gut.) Das ist die einzige Frage möchte ich sagen, welche das Herz jedes Einzelnen unserer Mitbürger der Landes Vorarlberg bewegt, ob er so viel, oder so viel von seinen Söhnen stellen soll. Wenn Sie von der Wichtigkeit der Aufgabe vollkommen durchdrungen sind, die als Volksvertreter auf Ihnen lastet, so dürfen Sie sich dieser Frage nicht entziehen und säßen wir auch blos 24 Stunden hier beisammen. (Rufe, Bravo!) Ich erlaube mir daher, ganz auf die weitere Ausführung der Dringlichkeit zu verzichten und werde auch auf dasjenige, was wir von Seite des Regierungstisches vernommen haben, nicht weiter eingehen. Ich möchte nur noch beifügen, daß, wenn, wie ich mit vollkommenem Danke anerkenne, die kk. Statthalterei bereits das Wort für das Land ergriffen hat, es nur zur Unterstützung ihres Gut14 achtens bei den Centralstellen beitragen wird, wenn auch der hohe Landtag als gesetzlich constituirtes Organ der öffentlichen Meinung im Lande, sich in diesem Gutachten vereinigt. (Rufe, ganz gut.) Landeshauptmann. Diejenigen Herren, welche diesen Antrag als dringlich erkennen, wollen sich gefälligst von ihren Sitzen erheben. (Einstimmig angenommen.) Die Dringlichkeit ist somit anerkannt. Ich ertheile auch einen der Herren Antragsteller das Wort zur Begründung dieses Antrages. Seyffertitz. Ich glaube bereits darüber gesprochen zu haben und bei der allgemeinen Stimmung, die sich kund gibt, verzichte ich auf eine weitere Begründung und würde Namens der Antragsteller ersuchen, diesen Antrag einem Comite von fünf Mitgliedern zuweisen zu wollen. Landeshauptmann. Ich frage die hohe Versammlung, ob sie gewillt sei, diesen Antrag einem Comite von fünf Mitgliedern zuzuweisen. Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen) Ich schreite sohin zur Wahl der fünf Mitglieder und ersuche die Herren sieben Personen in Vorschlag zu bringen. (Wahl.) Ich bitte Herr Dr. Matignoni und Paul Deisböck das Skrutinium vorzunehmen. Dr. Martignoni. Es wurden 19 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann. Die Wahl ergiebt folgendes Resultat: HH. Baron Seyffertitz erhielt 17 Stimmen, Gsteu 15, Karl Ganahl 13, Dr. Jussel 13, Feuerstein 11, als Ersatzmann that die meisten Herr Dr. Martignoni; die übrigen Herr Peter, Dr. Bickl und Bertschler haben je 8 Stimmen unter diesen ist der zweite Eisatzmann durch das Loos zu bestimmen. Dr. Martignoni. (Das Loos ziehend.) Dr. Bickl. Landeshauptmann. Ich ersuche die Herren, welche in das Comite gewählt wurden, sich nach der Sitzung zu constituiren und must die Bitte beifügen, mit der Berichterstattung so viel als möglich zu eilen; mir wäre es sehr angenehm, wenn ich nächsten Sonnabend diesen Gegenstand zur Verhandlung bringen könnte. Bei diesem Anläße erlaube ich mir den verehrten Herren Abgeordneten zu bemerken, daß es Ihnen frei steht, bei den Berathungen des Comites gegenwärtig zu sein. Für heute haben wir keine andere Gegenstande mehr zu behandeln und ich bestimme morgen als Sitzungstag 9 Uhr früh, und zwar als Gegenstand die Vornahme der Wahl in den Landesausschuß. Die heutige Sitzung ist geschlossen. Schluß 10 1/2 Uhr Vormittags. II. LaudtagSperiode. 1. Session. Stenografischer Sitzungsbericht. IL Sitzung am 20. Februar 1867 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete — Frz. Jos. Ninderer abwesend. — LandeSfürstlicher Commiffär Anton Ritter v. Strele. Beginn der Sitzung um 9'/. Uhr Morgens. Landeshauptmann. Ich eröffne die Sitzung mit Verlesung des Protokolles der vorhergehenden. (Sekretär verliest das Protokoll.) Findet einer der Herren etwas gegen die richtige Faffung des Protokolles zu bemerken'i (Niemand) es ist somit als richtig anerkannt. Gegenstand der heutigen Verhandlung ist der Comitebericht über das Ergebniß der letzten Wählen zum Landtage. Ich ersuche den Hrn. Berichterstatter seinen Vortrag zu halten. (Dr. Juffel verliest folgenden Comitebericht): Comitebericht über die Wahlen zum Landtage für die zweite sechsjährige Landtagsperiode. Auf Grund des k. Patentes vom 2. Jänner 1867 sind mit h. Statthalterei-Erlasse vom 4. und der Kundmachung vom 6. Jänner d. I. die Wahlen der Wahlmänner in sämmtlichen Landge­ meinden Vorarlbergs angeordnet und für die Wahlen der Landtagsabgeordneten in den Wahlbezirken Bregenz—Bregenzerwald, Feldkirch—Dornbirn, Bludenz—Montafon den 30. Jänner 1867 und in den Städten Bregenz, Feldkirch und Bludenz, im Markte Dornbirn und für die Handels« und Gewerbe­ kammer der 31. Jänner 1867 bestimmt worden. Es sind sodann die Wahlmännerwahlen im Allgemeinen auf Grundlage der bei den letzten Wahlen der Gemeindevertretungen verfaßten und mit Rücksicht auf die mittlerweilig eingetretenen Veränderungen richtig gestellten Wählerlisten nach den Erfordernissen der L. W. O. vorgenommen worden. 10 ES fehlen zwar bezüglich der Wahlmännerwahlen im Bezirke Bezau förmliche Protokolle über die Wahlvornahme; indessen sind in der Stimmliste unter amtlicher Bestättigung die Wahlresuliate derart ersichtlich gemacht, daß mit Rücksicht auf den §. 40 £ W. O- durchaus kein Zweifel über die Gültigkeit der Wahl obwalten kann. Indessen die Wahl des Wahlmannes für die Gemeinde Lech im Bezirke Bludenz zeigt sich entschieden als mit Nullität behaftet. Denn, nach dem Protokolle vom 20. Jänner 1867 über den Wahlmänner Wahlvorgang unter der Leitung der delegirten Wahlkommission, der Gemeindevorstehung sind aus 56 Wahlberech­ tigten in Uebereinstimmung mit den Stimmlisten zur Wahl des einzigen Wahlmannes 33 Stimmen abgegeben worden und es sind davon 13 Stimmen aus den Gemeinderath Josef Anton Wolf und ebenso viele Stinmien auf Johann Josef Schuler gefallen die andern 7 Stimmen haben sich aber auf andere Persöulichkeiten zersplittert. Oblvvhl nun die absolute Mehrheit aus 33 Stimmen die Zahl von 17 Stimmen erfordert, wurde nicht zu neuer Abstimmung nach §. 38 L. W- O. geschritten, sondern auf Grund vorgenom­ mener Loosziehung Josef Anton Wolf als gewählt erklärt. Die Wahlen der Landtagsabgeordneten sind in den Wahlbezirken Bregenz—Bregenzerwald; Feldkirch—Dornbirn und Bludenz—Montafon am 30. Jänner 1867, in den Städten Bregenz, Feld-^ kirch und Bludenz im Markte Dornbirn und in der Handels- und Gewerbekammer am 31. Jänner 1867 nach den Vorschriften der L. W., O. vor sich gegangen; jedoch läßt sich nicht verkennen, daß die ungültige Wahlmannswahl in der Gemeinde Lech auch die Ungültigkeit der Abgeordnetenwahl im Bezirke Bludenz Montafon in Bezug auf den Abgeordneten Hrn. Franz Josef Rinderer, Gemeinde« Vorsteher in Sonntag zur Folge hat. Denn gemäß des Protokolles über den Wuhlvorgang sind zur Wahl von 4 Landtagsübgeordneten 47 Wahlmänner zusammen getreten und haben auch alle ihre Stimme abgegeben. Darnach war zur absoluten Stimmenmehrheit die Zahl von mindestens 24 Stimmen erforderlich. Während Hr. Martinus Schneider 47 Stimmen, Paul Deisböck 27 Stimmen, Christian Ganahl 31 Stimmen erhalten haben, fielen auf Hr. Vorsteher Franz Josef Rinderer von Sonntag blos 24 Stimmen. Wenn nun von den 47 abgegebenen Wahlmännerstimmen die ungültige des Josef Anton Wolf weggerechnet wird, stellt sich die absolute Mehrheit aus 46 gültigen Stimmen mit 24 Stimmen heraus, allein es verbleiben für Hr. Franz Josef Rinderer bei Wegrechnung der ungültigen Stimme des Josef Anton Wolf blos noch 23 Stimmen also nicht mehr die nach §. 37 L. W. O. gesetzlich zur Gültigkeit erforderliche absolute Stimmenmehrheit. Es sieht sich deshalb das Comite zu seinem Leidwesen bemüßiget, die Wahl des Hr. Franz Josef Rinderer als ungültig anzusehen und sohin folgenden Antrag zu stellen: »Der hohe Landlag wolle die Wahlen zu Landtagsabgeordneten in den Wahlbezirken Bregenz— Bregenzerwald und Feldkirch —Dornbirn, dann in den Städten Bregenz, Feldkirch und Bludenz im Markle Dornbirn und der Handels- und Gewerbekammer für Vorarlberg endlich die Wahlen im Bezirke Bludenz—Montofon bezüglich der Herren Abgeordneten Martinus Schneider von Braz, Paul Deisböck in Feldkirch und des Vorstehers Christian Ganahl in Vandans als gültig genehmigen, zedoch die Wahl im Wahlbezirke Bludenz—Montafon hinsichtlich des Herrn Vorstehers Franz Josef Rinderer in Sonntag als ungültig erklären. Bregenz, den 19. Februar 1867. Dr. Martignone, als Obmann. Dr. Zufsel, als Berichterstatter. (Nach Verlesung des Comiteberichtes.) Dr. Iussel. Ich würde beantragen, daß der Wahlakt bezüglich des Wahlmannes Jos. Ant. Wolf und überhaupt die Protokolle über die Wahlvornahme zur Wahl der Landtagsabgeordneten zur Vorlesung gebracht werden. — 11 (Es wird zugestimml, Dr. Jnssel »erliest sämmtliche Wahloperate mit Ausnahme des feine Person betreffenden, bezüglich dessen er den Landeshauptmann ersucht, eine andere Verfügung zu treffen.) Landeshauptmann. Ich werde diesen Wahlakt durch den Sekretär vorlesen lassen. (Sekretär verliest den Wahlakt der Feldkircher Handelskammer.) Ich eröffne die Debatte über diesen Ihnen vorgelesenen Bericht der Commission. Die Herren, welche das Wort zu ergreifen wünschen, bitte ich, sich zu melden. Sei-ssertitz. Meine Absicht ist nur, bezüglich der Formalität der Abstimmung eine Bemerkung zu machen. Ich habe geglaubt, daß der Hr. Vorsitzende diesen Umstand vielleicht selbst zur Sprache bringen würde; da es aber nicht geschehen ist, erlaube ich mir, dieses zu thun. Ich meine uemlich, daß es selbstverständlich ist, daß jene Herren bei dem Wahlakte, in welchem sie selbst gewählt er­ scheinen, bei der Abstimmung gänzlich abzutreten haben, da ich voraussetze, daß über jeden Wahlakt besonders werde abgestimmt werden. Landeshauptmann. Dieses Letztere finde ich nicht in der L.-O. begründet; daß aber diejenigen Herren, welche bei einem Wahlakte intereßirt sind, sich der Abstimmung enthalten, versteht sich, von selbst. Dieses würden jene Herren wohl beobachtet haben, auch ohne daß eine Anregung erfolgt wäre. Ich bitte nochmals die Herren, welche das Wort zu ergreifen wünschen, es zu thun. Meu. Im Protolle über den Wahlakt des Wahlbezirks Bludenz und Montafon erscheinen 47 Wähler. Das Wahlresultat bezüglich des Abgeordneten Schneider sagt auch, daß er 47 Stimmen erhalten habe. Damit nun nicht die irrige Meinung entstehe, als ob der Abgeordnete Schneider sich selbst gewählt habe, habe ich nur zu bemerken, daß der. Abgeordnete Schneider nicht Wahlmann war. Er hat sich daher nicht selbst wählen können, , sondern hat. seine Stimmen ganz rechtmäßig bekommen. Dieses sage ich nur zur Rechtfertigung, , damit nicht etwa ein. falscher Wahn üher den Charakter des Abgeordneten Schneider Platz greife. Landeshauptmann. Wünscht Niemand mehr das Wort zu ergreifen ? wenn nicht, so gehe ich zur Abstimmung über und werde die Bezirke einzeln zur Abstimmung bringen: 1. Der hohe Landtag wolle die Wahlen zu Landtagsabgeordneten im Wahlbezirke Bregenz und Bregenzerwald genehm halten. Bitte um Abstimmung. (Angenommen, ) 2 Er möge ferner genehm halten die Wahl für den Landbezirk Feldkirch und Dornbirn. Bitte abzustimmen. (Angenommen.) 3. Er wolle ferner die Wahlen der Herren Martin Schneider, Paul Deisböck und Christian Ganahl für den Landbezirk Bludenz und Montafon genehm halten. (Angenommen.) 4. Der Landtag wolle ebenfalls genehm halten die erfolgte Wahl, des Hrn. Dr. Bickl für den Stadtbezirk Bludenz. (Angenommen.) ' 5. Die erfolgte Wahl für den Stadtbezirk Feldkirch in der Person des Hrn. jkarl Ganahl. (Angenommen.) 6. Die erfolgte Wahl des Hrn. Dr. Benedikt Martignoni für den Markt Dornhiru. (An­ genommen.) 7. Die Wahl des Hrn. Dr. Jussel für die Handels- und Gewerbekammer yon Vorarlberg. (Angenommen.) Nun bitte ich den Hrn. Dr. Martignoni die letzte Abstimmung über den meine Person betreffenden Wahlakt vorzunehmen. (Dr. Martignoni nimmt den Präsidentenstuhl ejn.) Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Martignoni. Ich bitte die Herren die Wahl der Stadt Bregenz genehm zu halten. (Angenommen.) Seb. o. ckroschaucr. Ich bitte den Herrn Dr. Martignoni über die Wahl deS Frz. Jos. Rinderer an die h. Versammlung die Frage zu richten, ob dem Antpage des Ausschusses, daß diese Wahl nicht genehm zu halten sei, beigetreten werde. Landeshauptmann-Stellvertreter. Ich frage nun, ob die h. Versammlung gewillt sei, dem Anträge des Comites: die Wahl des Frz. Jos. Rinderer sei ungültig, beizutreten? (Majorität erhebt sich.) Nach dieser Abstimmung wäre somit der Antrag des Comites angenommen. - 12 (Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Landeshauptmann. Es wurde mir folgender selbstständiger Antrag und zwar als Dringlichkeits­ antrag überreicht. Er lautet: Selbstständiger Antrag betreffend di; Verordnung vom 28. Dezbr. vorigen Jahres rücksichtlich der Abänderung des Heeres­ ergänzungsgesetzes. Hoher Landtag! Mit Allerh. Entschließung vom 28. Dezember 1866 II Stk. des R. G. Bl. Nr. 2 wurden Aenderungen am bisher bestandenen Heeresergänzungsgesetze vom 29. September 1858 angeordnet, und dieselben lt. Punkt 16 dieser Allerh. Entschließung vom Tage der Kundmachung an in Wirk­ samkeit gesetzt. In Erwägung, daß diese Abänderungsverordnuug die prinzipielle Grundlage der bisherigen Wehrverfaffung vollkom­ men verrückt, indem dieselbe an die Stelle der Verpflichtung des Einzelnen die allgemeine Wehrpflicht Aller zum Gesetze erhebt in Erwägung, daß jede solche Abänderung — selbst wenn sie nur provisorischer Natur, und ihre endgültige Rege­ lung der gesetzgebenden Reichsvertretung Vorbehalten ist — dennoch auf das Tiefste und Empfind­ lichste in die persönlichen und materiellen Verhältnisse des Volkes einschneidet; in Erwägung, daß der h. Landtag nach §. 19 Absatz a und b der L. O. berufen ist, zu berathen und Anträge zu stellen sowohl über kundgemachte allgemeine Gesetze und Einrichtungen bezüglich ihrer besonderen Rück­ wirkung auf das Wohl des Landes, als auch auf Erlaffung allgemeiner Gesetze und Einrichtungen, welche die Bedürfnisse und die Wohlfahrt des Landes erheischen, — erheben die Unterzeichneten den Antrag. Der h. Landtag wolle auf Grund des §. 19 L. O. die Rückwirkung der gedachten Verord­ nung vom 28. Dezember vJ. auf das Wohl des Landes Vorarlberg, sowie die Grundzüge des vor­ geschlagenen Wehrsistems in Erwägung ziehen und seine gutächtliche Meinungsäußerung hierüber der h. Regierung vorlegen. Bregenz, am 19. Februar 1867. Zoscf Anton Gsteu, Abgeordneter. Sehffcrtiz. Carl Ganahl. Landessürstl. Lowmissär. Wollen der Hr. Landeshauptmann mir erlauben, daß ich da einige Aufklärungen gebe. ES handelt sich bezüglich des Heeresergänzungsgesetzes um zwei Abtheilungen. Erstens um die Einführung eines allgemeinen neuen Gesetzes und zweitens um die einzelnen Abänderungen, welche für die bevorstehende Loosung oder Rekrutirung getroffen sind. Was die erstere Angelegenheit anbelangt, so ist diese, nach dem, was ich Ihnen in der ersten Sitzung vorzulesen die Ehre hatte, ein Gegenstand für den verfassungsmäßigen Reichsrath. Findet er für nothwendig , daß früher darüber die Landtage gehört werden, so wird er dies wie in der rühern Periode einleiten. Findet er einzelne Hauvtgrundsätze für alle Kronländer anwendbar aufzustellen, so wirß er in diesem Sinne vorgehen, wie e§ bei dem Gemeindegesetze der Fall war. Als Gegenstand des Land­ tages kann jetzt höchstens das sein: einen Wunsch auszusprechen, wie bezüglich der bevorstehenden Heeresergänzung vorgegangen werden möge. Was nun diesen 2. Theil anbelangt, so kann ich Ihnen mittheilen, daß dießfalls bereits von der Statthalterei und von der Landeevertheidigungs-Oberbehörde Bericht an die Ministerien erstattet wurde und zwar dahin, es möge für die bevorstehende Heeresergänzung vorläufig beim Alten belassen werden, weil die plötzliche Durchführung nach den neuen vorgezeichneten Grundsätzen eine Menge Uebelstände mit sich führen würde. So soll der Antrag nach Wien gegangen sein, es ist aber noch keine Erledigung hierüber eingetroffen. Man hat vorgestellt, Tirol und Vorarlberg haben neben der Erfüllung ihrer Pflichten für die Heeresergäuzuug auch noch solche für die Landesveitheidigung. Die Landesvertheidigung nach dem bisherigen Gesetze würde durch das neue Heeresergänzungsgesetz irritirt. Eie könnte wohl nicht mehr dnrchgeführt werden. (Ruf, sehr richtig.) Statt des Vortheiles, den früher Tirol und Vorarlberg wegen der Landesverlheidigung ge­ habt haben, würde eine große Last eintreten; auf das hin ist vorläufig schon vom Ministerium aus­ gesprochen worden: eine Erleichterung werde dadurch gegeben, daß in andern Krouländern die allge­ meine Wehrpflicht beim Beginn» auf drei Altersklassen ausgedehnt werde, dafür aber in Tirol und Vorarlberg auf anderthalb Altersklassen, also z. B. für die bevorstehende Ergänzung der jüngste Jahr­ gang von 1846 und dann der jüngere Theil des Jahrganges 1845. Der Jahrgang 1846 soll zur Eomplettirung und Erhaltung des Regimentes dienen, die Hälfte des zweiten Jahrganges aber dann zur Complettirung der Landesvertheidigung. Also sehen Sie, währenddem andere Kronländer drei Altersklassen dem Militär widmen müßen, trifft es in Tirol und Vorarlberg eben aus Rücksicht der Landesverlheidigung nur anderthalbe; das ist gerade diejenige Erleichterung, verhaltnißmägia gegen­ über anderen Kronländern wie früher, denn wir haben früher akkurat nur halb so viel gestellt, als jedes der übrigen Krouländer. Wenn Sie nun in den ersten Antrag genau eingehen wollen, so werden Sie dazu eine Zeit brauchen, welche nicht gegeben ist für die dießjährige Sitzung; der Landtag soll ehemöglichst geschloffen werden und über den 28. hinaus auf keinen Fall dauern. Nach meiner unvorgreiflichen Ansicht dürsten Sie ein Eingehen in den Entwurf des allge­ meinen Wehrgesetzes vermeiden und sich auf den Wunsch beschränken, es möge für Heuer oder bis von Seite des Reichsrathes ein definitiver Entschluß gefaßt ist, beim Alten bleiben. Sanbesfjaupimann. Der Antrag wurde als dringlich eingebracht. Nach unserer Geschäfts­ ordnung ertheile ich einem der Herren Antragsteller zur Begründung der Dringlichkeit das Wort. Segssertih. Die Dringlichkeit dieses Antrages ist von selbst klar, wenn wir den Zeitpunkt ins Auge fassen, in welchem er eingebracht worden ist. Wie wir alle wissen, steht die Heeresergünzung gegenwärtig auf der Tagesordnung, in wenigen Wochen werden die Arbeiten derselben vollendet s»in müssen. Wenn daher überhaupt das Land in dieser höchst wichtigen Frage noch eine Stimme erheben will, welche ihm die Landesordnung im § 19 einräumt, so kann es nur zwischen heut und einigen wenigen Tagen geschehen. Ueberdieß erkennen wir alle selbst, daß diese laufende Session deS h. Landtags nur wenige Tage dauern kann. Dieser Landtag ist von der hohen Regierung als ein sogenannter Wahllandtag einb-rufen worden, der, obgleich ihm das Recht, Gegenstände, welche ihm die Landesordnung zuweist, vor sein Forum zu ziehen, nicht benommen werden kann, dennoch jene Dauer einer Session nicht be­ sitzt, welche erforderlich wäre, um Gesetzesvorschläge und Gutachten auf das Gründlichste zu berathen und darüber zu beschließen; allein meine Herren das Wichtigste, was das Volk hat, sind seine Söhne, , das ist das Blut deS Volkes selbst; (Bravo!) wichtiger als die einzelnen Guldeuzettel, welche in die Steuerkassen einfließen. (Rufe, sehr gut.) Das ist die einzige Frage möchte ich sagen, welche das Herz jedes Einzelnen unserer Mit­ bürger der Landes Vorarlberg bewegt, ob er so viel, oder so viel von seinen Söhnen stellen soll. Wenn Sie von der Wichtigkeit der Aufgabe vollkommen durchdrungen find, die als Volksvertreter auf Ihnen lastet, so dürfen Sie sich dieser Frage nicht entziehen und säßen wir auch blos 24 Stunden hier beisammen. (Rufe, Bravo!) Ich erlaube mir daher, ganz auf die weitere Ausführung der Dringlichkeit zu verzichten und werde auch auf dasjenige, waS wir von Seite des Regierungstisches vernommen haben, nicht weiter eingehen. Ich möchte nur noch beifügen, daß, wenn, wie ich mit vollkommenem Danke anerkenne, die kk. Statthalterei bereits das Wort für das Land ergriffen hat, es nur zur Unterstützung ihres Gut- 14 — achtens bei den Centralftellen beitragen wird, wenn auch der hohe Landtag als gesetzlich constituirtes Organ der öffentlichen Meinung im Lande, sich nut diesem Gutachten vereinigt. (Rufe, ganz gut.) Landeshauptmann. Diejenigen Herren, welche diesen Antrag als dringlich erkennen, wollen sich gefälligst von ihren Sitzen erheben. (Einstimmig angenommen.) Die Dringlichkeit i|t somit anerkannt. Ich ertheile auch eine.« der Herren Airtragsteller das Wort zur Begrüdung dieses Antrages. , Seysseititz. Ich glaube bereits darüber gesprochen zu haben und bei der allgemeinen Stim­ mung, die sich kund gibt, verzichte ich auf eine weitere Begründung und würde Namens der Antrag­ steller ersilchen, diesen Antrag einem Comite von fünf Mitgliedern zuweise« zu wollen­ Landeshauptmann. -Ich frage die hohe Versammlung, ob sie gewillt sei, diesen Antrag einem Comite von fünf Mitgliedern zü'zuweisen. Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen) Ich schreite sohin zur Wahl der fünf Mitglieder und ersuche die Herren sieben Personen in Vorschlag zu bringen. (Wahl.) Ich bitte Herr Dr. Matignoni und Paul Deisböck das Skrutinium vorzunehmen. Dr. Zsiartlgnoni. ES wurden 19 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann. Die Wahl ergiebt folgendes Resultat: HH. Baron Sehffertitz erhielt 17 Stimmen, @steu 15, Karl Ganayl 13, Dr. Jufsel 13, Feuerstein 11, als Ersatzmann that die meisten Herr Dr. Mariignoni; die übrigen Herr Peter, Dr. Bickl und Bertschler haben je 8 Stimmen unter diesen ist der zweite Eisatzmann durch das Loos zu bestimmen. Dr. Rlarlignoni. (Das Loos ziehend.) Dr. Bickl. Landeshauptmann. Ich ersuche die Herren, welche in das Comite gewählt wurden, sich nach der Sitzung zu constituiren und must die Bitte beifügen, mit der Berichterstattung so viel als möglich zu eilen; mir wäre es sehr angenehm, wenn ich nächsten Sonnabend diesen Gegenstand zur Verhand­ lung bringen könnte. Bei diesem Anläße erlaube ich mir den verehrten Herren Abgeordneten zu bemerken, daß es Ihnen frei steht, bei den Berathungen des Comites gegenwärtig zu sein. Für heute haben wir keine andere Gegenstände mehr zu behandeln und ich bestimme morgen als Sitzungs­ tag 9 Uhr früh, nud zwar als Gegenstand die Vornahme der Wahl in den Landesausschuß. Die heutige Sitzung ist geschloffen. Schluß 10 7i Uhr Vormittags.