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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:35
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,lts1867,lt1867,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Stenographische Sitzungs-Berichte der Ersten Landtagssession in Vorarlberg zu Bregenz, (II. Landtags-Periode.) Einberufen mit Allerhöchstem kaiserl. Patente vom 7. Jänner 1867 auf den 18. Februar 1867. Vor Eröffnung des Landtages Land in der Pfarrkirche zu Bregenz ein kaiserliches Hochamt statt. Eröffnung des Landtages am 18. Februar 1867 um 11 3/4 Uhr früh. BREGENZ, Druck & Verlag von Anton Flatz. Abgeordnete: Herr Sebastian v. Froschauer, Landeshauptmann. Hochwürdigster Herr Bischof von Europas und General-Vikar in Vorarlberg Johann Amberg in Feldkirch. Herr Bertschler Johann von Altenstadt. „ Bickl Franz Dr. von Bludenz. „ Deisböck Paul von Feldkirch. „ Feßler Josef Anton von Möggers. „ Feuerstein Josef von Bezau. „ Ganahl Karl von Feldkirch. „ Ganahl Christian von Vandans. w Gsteu Josef Anton von Tisis. „ Hirschbühl Stefan von Krumbach. „ Jussel Anton Dr. von Feldkirch. „ Lins Gebhard von Rankweil. „ Martignoni Benedikt von Dr. von Dornbirn. „ Peter Alois von Hohenems. „ Rinderer Franz Josef in Sonntag. „ Scheffknecht Georg von Lustenau. „ Schneider Martin von Innerbraz. „ Schwärzler Gebhard von Schwarzach. „ Seyffertitz Karl Freiherr von, von Bregenz. Caspar v. Ratz, Landtagssekretär als Schriftführer. -3Vorarlberg Landtag. I Sitzung am 18. Februar 1867. Landesfürstlicher Commissär. Hochansehnliche Versammlung, geehrte Herren! Se. k. k. apostolische Majestät haben mit dem A. h. Patente vom 2. Jänner d.Js. die Vornahme der Neuwahlen für die neue Landtagsperiode anzuordnen geruht. Mit dem weiteren Patente vom 7. d. M. wurde der Landtag auf den heutigen Tag hieher einberufen. Sie sind, meine Herren, diesem A. h. Rufe nach dem Ergebnisse der vorgenommenen Wahlen gefolgt. Mir wurde die Ehre zu Theil, Sie vor allem zu begrüßen. Im Weiteren habe ich den Auftrag, Ihnen zu eröffnen, daß Se. k. k. apost. Majestät den Herrn Abgeordneten der Stadt Bregenz, Sebastian v. Froschauer neuerdings zum Landeshauptmanne von Vorarlberg für die beginnende Periode ernannt haben. (Allseitige freudige Bewegung.) Zu dessen Stellvertreter wurde der Herr Dr. Benedikt Martignoni, Abgeordneter von Dornbirn ernannt. (Bravo.) Es bedarf bezüglich dieser zwei Herren gewiß keiner eigentlichen empfehlenden Einführung. Was der Herr Landeshauptmann v. Froschauer in der abgewichenen Landtagsperiode geleistet hat, das ist landesbekannt. Es bedarf also keiner weiteren Worte und ich schreite sogleich zur Erfüllung meines weiteren Auftrages. Der weitere Auftrag, den ich habe, lautet dahin, daß ich dem Herrn Landeshauptmanne nach §. 9 der Landes-Ordnung das eidesstättige Handgelöbniß abnehme. Ich stelle daher an den Herrn Landeshauptmann die gesetzliche Aufforderung, in meine Hände an Eidesstatt zu geloben: dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und getreue Erfüllung der Ihnen in Ihrem neuen Amte wieder obliegenden Pflichten. Sie werden mir geloben! Landeshauptmann. Ich gelobe. Landesfürstl. Commissär. Ich ersuche nun den Herrn Landeshauptmann, in seine Funktion einzutreten, damit der Landtag nach aller Form und Vorschrift eröffnet werde. 4 Sobald dieß geschehen sein wird, werde ich die Ehre haben, der hohen Versammlung einen auf eine a. h. Entschließung beruhenden Erlaß der kaiserl. Regierung vorzulesen und denselben in ursprünglicher Ausfertigung in die Hände des Herrn Landeshauptmannes zu hinterlegen. Landeshauptmann. Hohe Versammlung! Ich folge dem A. h. Rufe zum Vorsitze in ihrer Mitte im vollsten Bewußtsein der strengen Pflichten, die ich nun wieder auf mich nehmen soll. Meinem ernsten Willen, diesen zu entsprechen und vollstens zu genügen, kann nur Ihre Unterstützung, auf die ich als Gegenleistung zu zählen gewiß befugt bin, die nöthige Kraft und Ausdauer leihen. Als Vertreter des Volkes, als Männer seines Vertrauens Herren Abgeordnete! seien Sie mir an diesem Platze doppelt heiß willkommen. Ich hoffe, wir werden an das gemeinsame Werk mit jenem Eifer und jener Zuversicht gehen, die nothwendig ist, das Beste des Landes zu bewirken. Bei Ihrem Eintritte haben Sie ein Versprechen abzugeben — an dieß allein ist Ihr Eintritt gebunden. Was wir versprechen, was wir geloben sollen, ist aber schon wie auf steinernen Tafeln in unsere Herzen gegraben; um so freudiger können, wollen und werden wir dem nachkommen zum Frommen und Besten des Landes und unbekümmert um äußere Schwankungen mit Mannessinn und Festigkeit dem erkannten Wahren, dem erkannten Rechten folgen, Ich lade Sie nun ein, verehrteste Herren, dieses Versprechen zu leisten, indem ich Ihnen nach Vorschrift unserer Landesordnung den Innhalt desselben vorhalte: Sie werden an Eidesstatt geloben, Sr. k. k. apostolischen Majestät Franz Josef dem I. Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewißenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. (Sämmtliche Abgeordnete legen auf Namensaufruf das Gelöbniß ab). Verehrteste Herren! Beim Beginne dieser zweiten Landtagssession stehen wir an einem Wendepunkte in den Geschicken unseres Vaterlandes, entscheidend und wichtigst und folgenschwer! Möge er glücklich sich gestalten, uns Ruhe und Zufriedenheit und in der Ruhe und mit der Zufriedenheit wieder Kraft und Stärke bringen! Möge er oder auch unsere innere freiere Entwicklung, wie sie von selbst und naturgemäß sich vorbereitet, ruhig bewirken und vermeiden lassen, daß die Zeit uns nicht überhole! (Bravo, sehr gut.) Meine Herren! In Erwartung der Mittheilungen, welche von Seite Einer h. kk. Regierung uns gemacht werden, kann ich Ihnen für jetzt als eine Ihrer ersten Aufgaben nur vorführen die Prüfung und Berathung über die Wahlen zum Landtage und die Bestellung des Landesausschußes. Wir werden uns übrigens in allen diesen Vornahmen gewiß genauestens und strengstens an die uns gegebene Landesordnung zu halten wissen. Ich erkläre den Landtag für eröffnet. Landesfürstl. Commissär. Der vorhin ausgesprochenen Zusicherung gemäß und dem mir zugekommenen Auftrage beehre ich mich. Ihnen im Nachfolgenden eine auf eine A. h. kaiserliche Entschließung basirte Kundgebung des Ministeriums vorzulesen: Als Seine k. k. Apostolische Majestät mit dem Allerhöchsten Patente vom 2. Jänner l. Js. die Einberufung eines außerordentlichen Reichsrathes anzuordnen geruhten wurden Allerhöchstdieselben hierbei von der Absicht geleitet, allen nicht zur ungarischen Krone gehörigen Königreichen und Ländern der Monarchie die Abgabe des ihnen durch das Allerhöchste Patent vom 20. September 1865 in Aussicht gestellten gleichgewichtigen Votums in Bezug auf die Lösung der Verfassungsfrage zu sichern und denselben gleichzeitig eine nicht innerhalb der bisherigen Schranken liegende Basis zur Verständigung und Ausgleichung der auch in diesen Königreichen und Ländern vorwaltenden verschiedenen Rechtsansprüche und Rechtsauffassungen zu bieten. Diese Allerhöchste Absicht hat zum lebhaften Bedauern der kaiserlichen Regierung nicht überall die gehoffte Würdigung gefunden, dieselbe ist vielmehr vielfach der Mißdeutung ausgesetzt gewesen: als gedenke die kaiserliche Regierung durch diesen Schritt die den Eingangs erwähnten Königreichen und Ländern durch das Diplom vom 20. Oktober 1860 und das Patent vom 26. Februar 1861 zugesicherten verfassungsmäßigen Rechte zu schmälern oder wohl gar auf die Dauer zu entziehen. So sehr nun die kaiserliche Regierung eine solche Auffassung beklagen und als eine, jeder wirklichen Begründung entbehrende bezeichnen mußte, so wenig konnte sie sich darüber täuschen, daß auf diese Art der von ihr hauptsächlich im Auge gehaltene Zweck in seiner Wesenheit gefährdet erschien. Mußte sich aber schon nach diesen Erwägungen der kaiserlichen Regierung eine ernste und aufmerksame Prüfung der Frage empfehlen, ob das mit so redlichem Wollen in Aussicht genommene Werk noch von den gehofften ersprießlichen Resultaten begleitet sein könne, so trat seither noch ein sehr wichtiger und folgenreicher Umstand hinzu, welcher ein Beharren auf dem neuerlich eingeschlagenen Wege nicht mehr als zweckmäßig erscheinen lassen konnte. Während bei dem Erlasse des kaiserlichen Patentes vom 2. Jänner ds. Js. der ins Auge gefaßte Stand der Verhandlungen mit den Ländern der ungarischen Krone sich darauf beschränkte: daß ein an den ungarischen Landtag ergangenes Allerhöchstes Reskript die Grundprinzipien und Grenzen des Ausgleiches feststellte, ohne daß darauf eine eingehende Äußerung des ungarischen Landtages erfolgt wäre, haben Verhandlungen, welche seitdem gepflogen worden sind, zu dem erfreulichen Resultate geführt, daß von Seite des ungarischen Landtags mit Zuversicht eine Zustimmung zu Anträge» gehofft werden kann, welche die Machtstellung der Gesammt-Monarchie zu wahren geeignet sind, und in ihrer Durchführung eine gedeihliche Entwicklung derselben in Aussicht stellen. Als Vorbedingung für die praktische Durchführung des Ausgleiches erschien aber die Ernennung des verantwortlichen ungarischen Ministeriums. War es nun ein Gebot politischer Nothwendigkeit mit dem definitiven Ausgleiche Ungarn gegenüber nicht länger zu zögern, so vermochte sich die kaiserliche Regierung einer Täuschung darüber nicht hinzugeben, daß das ungarische Ministerium in den Stand gesetzt werden müsse, eine vereinbarte Grundlage des Ausgleiches vor dem ungarische» Landtage zu vertreten. Unter solchen Umständen erscheint der Grundgedanke, welcher bei der Berufung des außerordentlichen Reichsrathes vorgewaltet hatte, durch die später eingetretenen Ereignisse überholt und es trat an die kaiserliche Regierung nunmehr die wichtige Frage zur Entscheidung heran: ob es sich bei dieser Sachlage nicht im Interesse des Reiches empfehlen würde, von der Berufung eines außerordentlichen Reichsrathes Umgang zu nehmen. Die kaiserliche Regierung hat sich nach aufmerksamster und eingehendster Prüfung für die Bejahung dieser Frage entscheiden müssen, und ist hiebei von folgenden maßgebenden Gesichtspunkten geleitet worden. Seit einer langen Reihe von Jahren krankt die konstitutionelle Organisation der Monarchie an den bisher unlösbar gebliebenen Widersprüchen zwischen dem älteren ungarischen Verfassungsrechte und jenen freiheitlichen Institutionen, welche Se. Majestät der Kaiser im Bereiche der gesammten österreichischen Monarchie durchzuführen Allerhöchst sich zur Lebensaufgabe gemacht haben. Welche traurigen Folgen hieraus erwachsen sind, wie sehr der Staat durch diesen Konflikt am innersten Lebensmarke leidet, ist allgemein bekannt. Vor Behebung dieses Confliktes ist die Wiederherstellung der Größe und der altgeschichtlichen Stellung des Kaiserstaates in dem europäischen Staatensysteme nicht zu erhoffen. Bei den Verhältnissen, welche die letzten unheilvollen Ereignisse geschaffen, ist aber auch jede Verzögerung des Ausgleiches mit den entschiedensten Nachtheilen verbunden. Tritt der Letztere jedoch ins Leben, so erscheint damit zugleich der Zweck erreicht, welcher der mit dem Allerhöchsten Patente vom 20. September 1865 verfügten Systirung zum Grunde lag. Diese nur wegen der Einleitung einer Verständigung mit Ungarn ergriffene Maßregel, stellt sich fortan nicht mehr als nothwendig dar, die Rückkehr in die verfassungsmäßigen Bahnen ist von selbst gegeben und der Regierung die Gelegenheit geboten, dem versammelten Reichsrathe über die gepflogene Verhandlung Aufschlüsse zu ertheilen, und ihre Schritte zu rechtfertigen. Don Biesen Gründen geleitet haben daher Seine kk. Apostolische Majestät mit der Allerhöchsten Entschließung vom 4. d. Mts. zu verordnen geruht, daß von der Einberufung eines außerordentlichen 6 Reichsrathes abzukommen sei, der verfassungsmäßige Reichsrath am 18. März d. Js. in Wien zusammentrete und Laß demselben diejenigen Verfassungsänderungen, welche mit Rücksicht auf den Ausgleich mit Ungarn sich als nothwendig Herausstellen, zur Annahme vorgelegt werden. Gleichzeitig sollen Gesetzentwürfe über die Entsendung von Abgeordneten in den Berathungskörper für die gemeinsamen Angelegenheiten, nicht minder über die Fortbildung der constitutionellen Befugnisse in der Westhälfte des Reiches durch ein Gesetz über Minister-Verantwortlichkeit und Modificirung des §. 13 des Februar-Patentes, sowie auch in Folge der wiederholt in einzelnen Landtagen lautgewordenen Wünsche, durch eine Vorlage zur Erweiterung der verfassungsmäßigen Autonomie der Länder, endlich der Entwurf des Gesetzes über die neue Wehrverfassung demselben sofort nach seiner Zusammentretung vorgelegt, sowie auch weiterhin wichtige, die Verbesserung der Rechtspflege und die Hebung der volkswirtschaftlichen Interessen, betreffende Gesetzesvorlagen erfolgen werden. Die kaiserliche Regierung darf von der ruhigen Besonnenheit und dem opferwilligen Patriotismus der Mitglieder des Vorartberger Landtages mit Zuversicht hoffen, daß derselbe sofort zur Wahl der Mitglieder für den verfassungsmäßigen Reichsrath schreiten und hiedurch in richtiger Beurtheilung der wohlwollenden Intentionen Seiner Majestät, das Seinige dazu beitragen werde die nur allzu lange schon fortdauernde Verfassungskrise auf einer dem Einverständnisse aller Betheiligten entsprechenden Grundlage zu beenden. Wien am 4. Februar 1867. Beust in. p. Kölners m. p. Wüllerstorf m. p. John m. p. (übergibt die vorgelesene Kundgebung dem Hrn. Landeshauptmanne.) Landeshauptmann. Ich nehme diese Mittheilung einstweilen zur Kenntniß, der hohe Landtag wird sich vorbehalten, das Nähere darüber zu beschließen. Wir gehen nun an unsere Arbeit und beginnen Verehrteste, mit dem herzlichsten Rufe au§ treuester Brust, mit einem Hoch auf Se. k. k. apost. Majestät. (Dreimaliges begeistertes Hoch der Abgeordneten und Zuhörerschaft.) Dr. Jussel. Recht wird denn doch noch Recht finden! das war in der abgelaufenen Landtagssession der Ausspruch meiner Hoffnung, meines Glaubens an die sittliche Weltordnung. Wenige Wochen sind verflossen und ec- soll mir die Genugthuung werden, daß dieser mein fester Glaube an die sittliche Weltordnung an Recht und Gerechtigkeit sich bewähre. Die loyale Stadt Bregenz hat durch die Wiederwahl ein gewiß ehrenvolles Zeugniß der Anerkennung für das Wirken und den redlichen Willen ihres Vertreters abgelegt. Die hohe f. k. Staatsregierung hat auch ihrerseits durch die Wiederernennung des Vertreters der Stadtgemeinde Bregenz bethätigt, daß auch sie erkenne, an Personen, welche mit redlichem Willen das Wohl des Volkes zu fördern sich bemühen, an solchen Personen ihre wahren Freunde, ihre besten Anhänger zil haben und ich hoffe, daß die k. k. Staatsregierung auch nicht auf halbem Wege stehen bleiben werde. Ich einmal glaube, dem Wunsche des Landes Ausdruck zu geben und der Meinung der Herren hier zu begegnen, wenn ich ausspreche, daß ich die Wiederernennung des wiedergewählten Abgeordneten der Stadt Bregenz zum Vorsitzenden dieser h. Versammlung für das Land Vorarlberg als ein freudiges Ereigniß begrüße (allseitiges Bravo) und ich beantrage, daß die h. Versammlung ihren Dank Sr- Majestät dem Kaiser für die Wiederernennung des Hrn. Landeshauptmannes durch Erheben von den Sitzen kund geben wolle. (Die Versammlung erhebt sich.) Landeshauptmann. Ich habe die Akten über die Wahl zum gegenwärtigen Landtage bereit, sie sollen Ihrer Prüfung und Berathung unterzogen werden. Von Seile des abtretenden Landesausschußes sind sie bereits durchgangen worden und sein Gutachten geht dahin, daß auch die h. Versammlung diese Wahlverhandlungen genehmigen möge. Indessen setze ich voraus, daß die Herrn Abgeordneten von selbst Einsicht in diese Verhandlungen nehmen wollen. In dieser Voraussicht erlaube ich mir an Sie Verehrteste den Antrag zu stellen, es möchte ein Ausschuß von 7 Mitgliedern ernannt werden, zur Berichterstattung und Begutachtung über die Wahl zum gegenwärtigen Landtage. 7 Woferne kein Gegenantrag erhoben werden sollte, nehme ich diesen von mir vorgebrachten als zugestanden an. (Niemand bringt einen Antrag). Ich bitte sohin die Herren, zur Wahl der Ausschußmitglieder zu schreiten und ersuche die verehrtesten Herrn 9 Mitglieder vorzuschlagen. Carl Ganahl. Es ist wohl selbstverständlich, daß, nachdem der Landesausschuß die Wahlakten schon geprüft hat, die Mitglieder desselben nicht gewählt werden können; ebenso auch das Ausschußmitglied Herr Bertschler, der auch bei der Prüfung zugegen war. Landeshauptmann. Nachdem wir zwei Herren mit den nämlichen Geschlechtsnamen unter «ns haben, so bitte ich bei der Wahl darauf Rücksicht zu nehmen. Es sind dieß die Herren Carl Ganahl und Christian Ganahl. Damit nun auf den Stimmzetteln keine Verwechslung erscheine, bitte ich die Taufnamen auch anzusetzen, oder wenn dieses nicht der Fall ist, so werde ich immer unter dem Namen Ganahl die Person des früheren Abgeordneten als bezeichnet erachten. Ich bitte 9 Herren zu bezeichnen. (Wahl.) Ich bitte die Herren Dr. Jussel und Peter das Skrutinium vorzunehmen. Dr. Duffes. Es wurden 20 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann. Herr Dr. Jusiel erhielt 18 Stimmen, Herr Feuerstein 17, Herr Dr. Bickel 15, Herr Hirschbühl 14, Herr Lins 14, Herr Schwärzler 13, Herr Dr. Martignoni ebenfalls 13. Somit hätten wir die 7 Ausschußmänner. Als Ersatzmann erhielt Herr Gsteu 11 Stimmen. Die beiden Herrn Feßler und Peter habe» je 10 Stimmen, zwischen Ihnen ist das Loos zu heben, um zu erkennen, welcher von ihnen als Ersatzmann einzutreten hat. Dr. Jussel. (Das Loos ziehend) Herr Feßler. Landeshauptmann. Ich ersuche nun nach der Sitzung die Herren, die in das Comite gewählt wurden, sich zu constituiren und ich muß auch bitten mit der Prüfung und Durchsicht der Akten sogleich zu beginnen und fortzufahren, um wo möglich übermorgen das Resultat derselben der hohen Versammlung vortragen zu können. Die heutige Sitzung schließe ich und bestimme übermorgen, daß ist den 80. dies Monats für den nächste» Sitzungstag, 9 Uhr Morgens. Schluß um 12 1/4 Uhr Mittags. Omographische 8itzung8-Rerichte bet Ersten JunätugL-Keffion in Vorarlberg M Sregenz, (II. Landtags-Periode.) Cinberuken mit Allerhöchstem kaisert. Patente vom 7. Jänner 1867 auf den 18. Februar 1867. Vor EröLlMNg des Landtages Land in der Ptarrkirche )u Pregenz ein ksierliches Hochamt statt. Eröffnung äe.-i IumiluALki am 18. Februar 1867 um 11’/* Uhr früh. BREGENZ, Druck <& Verlag von Anton Platz. f ■ V 5 ? < Abgeordnete: Herr Sebastian v. Froschaner, Landeshauptmann. Hochwürdigster Herr Bischof von Europas und General-Vikar in Vorarl" berg Johann Amberg in Feldkirch. Herr Bertschler Johann von Altenstadt. „ Bickl Franz Dr. von Bludenz. „ Deisböck Paul von Feldkirch. „ Feßler Josef Anton von Möggers. „ Feuerstein Josef von Bezau. „ Ganahl Karl von Feldkirch. „ Ganahl Christian von Vandans. w Gsteu Josef Anton von Tisis. „ Hirschbühl Stefan von Krumbach. „ Jussel Anton Dr. von Feldkirch. „ Lins Gebhard von Rankweil. „ Martignoni Benedikt von Dr. von Dornbirn. „ Peter Alois von Hohenems. „ Rinderer Franz Josef in Sonntag. „ Scheffknecht Georg von Lustenau. „ Schneider Martin von Jnnerbraz. „ Schwärzler Gebhard von Schwarzach. „ Seyffertitz Karl Freiherr von, von Bregenz. Caspar v. Ratz, LanPagssekretär als Schriftführer. -3- Vorarlberg^ Landtag. I Sitzung am 18. Februar 1867. Landesfürstlicher Lommissär. Hochansehnliche Versammlung, geehrte Herren! Se. k. k. apostolische Majestät haben mit dem A. h. Patente vom 2. Jänner dJs- die Vor­ nahme der Neuwahlen für die neue Landtagsperiode anzuordnen geruht. Mit dem weiteren Patente vom 7. d. M. wurde der Landtag auf den heutigen Tag hieher einberufen. Sie sind, meine Herren, diesem A. h. Rufe nach dem Ergebnisse der vorgenommenen Wahlen gefolgt. Mir wurde die Ehre zu Theil, Sie vor allem zu begrüßen. Im Weiteren habe ich den Auftrag, Ihnen zu eröffnen, daß Se. k. k. apost. Majestät den Herrn Abgeordneten der Stadt Bregenz, Sebastian v. Froschauer neuerdings zum Landeshauptmanne von Vorarlberg für die beginnende Periode ernannt haben. (Allseitige freudige Bewegung.) Zu dessen Stellvertreter wurde der Herr Dr. Benedikt Martignoni, Abgeordneter von Dorn­ birn ernannt. (Bravo.) Es bedarf bezüglich dieser zwei Herren gewiß keiner eigentlichen empfehlenden Einführung. Was der Herr Landeshauptmann v. Froschauer in der abgewichenen Langtagsperiode geleistet hat, das ist landesbekannt. Es bedarf also keiner weiteren Worte und ich schreite sogleich zur Erfüllung meines weiteren Auftrages. Der weitere Auftrag, den ich habe, lautet dahin, daß ich dem Herrn Landeshauptmanne nach §. 9 der Landes-Ordnung das eidesstättige Handgelöbniß abnehme. Ich stelle daher an den Herrn Landeshauptmann die gesetzliche Aufforderung, in meine Hände an Eidesstatt zu geloben: dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und getreue Erfüllung der Ihnen in Ihrem neuen Amte wieder obliegenden Pflichten. Sie werden mir geloben! Landeshauptmann. Ich gelobe. Landessürstl. Lommissär. Ich ersuche nun den Herrn Landeshauptmann, in seine Funktion einzutreten, damit der Landtag nach aller Form und Vorschrift eröffnet werde. — 4 Sobald dieß geschehen sein wird, werde ich die Ehre haben, der hohen Versammlung einen auf eine a. h. Entschließung beruhenden Erlaß der kaiserl. Regierung vorzulesen und denselben in ursprünglicher Ausfertigung in die Hände des Herrn Landeshauptmannes zu hinterlegen. Landeshauptmann. Hohe Versammlung! Ich folge dem A. h. Rufe zum Vorsitze in ihrer Mitte im vollsten Bewußtsein der strengen Pflichten, die ich nun toieder auf mich nehmen soll. Meinem ernsten Willen, diesen zu entsprechen und vollstens zu genügen, kann nur Ihre Unter­ stützung, auf die ich als Gegenleistung zu zählen gewiß befugt bin, die nöthige Kraft und Ausdauer leihen. Als Vertreter des Volkes, als Männer seines Vertrauens Herren Abgeordnete! seien Sie mir an diesem Platze doppelt heiß willkommen. Ich hoffe, wir werden an das gemeinsame Werk mit jenem Eifer und jener Zuversicht gehen, die nothwendig ist, das Beste des Landes zu bewirken. Bei Ihrem Eintritte haben Sie ein Versprechen abzugeben — an dieß allein ist Ihr Eintritt gebunden. Was wir verbrechen, was wir geloben sollen, ist aber schon wie auf steinernen Tafeln in unsere Herzen gegraben; um so freudiger können, wollen und werden wir dem nachkommen zum Frommen und Besten des Landes und unbekümmert um äußere Schwankungen mit Mannesstnn und Festigkeit dem erkannten Wahren, dem erkannten Rechten folgen, Ich lade Sie nun ein, oerehrteste Herren, dieses Versprechen zu leisten, indem ich Ihnen nach Vorschrift unserer Landesordnung den Jnnhalt desselben vorhalte: Sie werden an Eidesstatt geloben, Sr. k. k. apostolischen Majestät Franz Josef dem I. Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewißenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. (Sämmtliche Abgeordnete legen auf Namensaufruf das Gelöbniß ab). Verehrteste Herren! Beim Beginne dieser zweiten Landtagssession stehen wir an einem Wendepunkte in den Geschicken unseres Vaterlandes, entscheidend und wichtigst und folgenschwer! Möge er glücklich sich gestalten, uns Ruhe und Zufriedenheit und in der Ruhe und mit der Zufriedenheit wieder Kraft und Stärke bringen! Möge er ober auch unsere innere freiere Entwicklung, wie sie von selbst und naturgemäß sich vorbereitet, ruhig bewirken und vermeiden laffen, daß die Zeit uns nicht überhole! (Bravo, sehr gut.) ' Meine Herren! In Erwartung der Mittheilungen, welche von Seite Einer h. kk. Regierung uns gemacht werden, kann ich Ihnen für jetzt als eine Ihrer ersten Aufgaben nur vorführen die Prüfung und Berathung über die Wahlen zum Landtage und die Bestellung des Landesausschußes. Wir werden uns übrigens in allen diesen Vornahmen gewiß genauestens und strengstens an die uns gegebene Landesordnung zu halten wissen. Ich erkläre den Landtag für eröffnet. Sanbcsfüistf. Commiffär. Der vorhin ausgesprochenen Zusicherung gemäß und dem mir zugekommenen Auftrage beehre ich mich. Ihnen im Nachfolgenden eine auf eine A. h. kaiserliche Ent­ schließung basirte Kundgebung des Ministeriums vorzulesen: Als Seine k. k. Apostolische Majestät mit dem Allerhöchsten Patente vom 2. Jänner l. Js. die Einberufung eines außerordentlichen Reichsrathes anzuordnen geruhten wurden Allerhöchstdieselben hierbei von der Absicht geleitet, allen nicht zur ungarischen Krone gehörigen Königreichen und Ländern der Monarchie die Abgabe des ihnen durch das Allerhöchste Patent vom 20. September 1865 in Aussicht gestellten gleichgewichtigen Votums in Bezug auf die Lösung der Verfassuugsfrage zu sichern und denselben gleichzeitig eine nicht innerhalb der bisherigen Schranken liegende Basis zur Verstän­ digung und Ausgleichung der auch in diesen Königreichen und Ländern vorwaltenden verschiedenen Rechtsansprüche und Rechtsauffassungen zu bieten. Diese Allerhöchste Absicht hat zum lebhaften Bedauern der kaiserlichen Regierung nicht überall die gehoffte Würvigung gefunden, dieselbe ist vielmehr vielfach der Mißdeutung ausgesetzt gewesen: als gedenke die kaiserliche Negierung durch diesen Schritt die den Eingangs erwähnten Königreichen und Ländern durch das Diplom vom 20. Oktober 1860 und das Patent vom 26. Februar 1861 zugesicherten verfassungsmäßigen Rechte zu schmälern oder wohl gar auf die Dauer zu entziehen. So sehr nun die kaiserliche Negierung eine solche Auffassung beklagen und als eine, jeder wirklichen Begründung entbehrende bezeichnen mußte, so wenig konnte sie sich darüber täuschen, daß auf diese Art der von ihr hauptsächlich im Auge gehaltene Zweck in seiner Wesenheit gefährdet erschien. Mußte sich aber schon nach diesen Erwägungen der kaiserlichen Regierung eine ernste und aufmerksame Prüfung der Frage empfehlen, ob das mit so redlichem Wollen in Aussicht genommene Werk noch von den gehofften ersprießlichen Resultaten begleitet sein könne, so trat seither noch ein sehr wichtiger und folgenreicher Umstand hinzu, welcher ein Beharren auf dem neuerlich eingeschlagenen Wege nicht mehr als zweckmäßig erscheinen lassen konnte. Während bei dem Erlasse des kaiserlichen Patentes vom 2. Jänner ds. Js. der ins Auge gefaßte Stand der Verhandlungen mit den Ländern der ungarischen Krone sich darauf beschränkte: daß ein an den ungarischen Landtag ergangenes Allerhöchstes Reskript die Grundprinzipien und Grenzen des Ausgleiches feststellte, ohne daß darauf eine eingehende Aeußerung des ungarischen Landtages erfolgt wäre, haben Verhandlungen, welche seitdem gepflogen worden sind, zu dem erfreulichen Re­ sultate geführt, daß von Seite des ungarischen Landtags mit Zuversicht eine Zustimmung zu Anträge» gehofft werden kann, welche die Machtstellung der Gesammt-Monarchie zu wahren geeignet sind, und in ihrer Durchführung eine gedeihliche Entwicklung derselben in Aussicht stellen. Als Vorbedingung für die praktische Durchführung des Ausgleiches erschien aber die Er­ nennung des verantwortlichen ungarischen Ministeriums. War es nun ein Gebot politischer Nothwen­ digkeit mit dem definitiven Ausgleiche Uugarn gegenüber nicht länger zu zögern, so vermochte sich die kaiserliche Regierung einer Täuschung darüber nicht hinzugeben, daß das ungarische Ministerium in den Stand gesetzt werden müsse, eine vereinbarte Grundlage des Ausgleiches vor dem ungarische» Landtage zu vertreten. " Unter solchen Umständen erscheint der Grundgedanke, welcher bei der Beru nng des außer­ ordentlichen Reichsrathes vorgewaltet hatte, durch die später eingetretenen Ereignisse ä wrholt und es trat an die kaiserliche Regierung nunmehr die wichtige Frage zur Entscheidung heran: ob es sich bei dieser Sachlage nicht im Interesse des Reiches empfehlen würde, von der Berufung eines außer­ ordentlichen Reichsrathes Umgang zu nehmen. Die kaiserliche Regierung hat sich nach aufmerksamster und seingehendster Prüfung für die Bejahung dieser Frage entscheiden müssen, und ist hiebei von folgenden maßgebenden Gesichtspunkten geleitet worden. Seit einer langen Reihe von Jahren krankt die konstitutionelle Organisation der Monarchie an den bisher unlösbar gebliebenen Widersprüchen zwischen dem älteren ungarischen Verfassungsrechte und jenen freiheitlichen Institutionen, welche Se. Majestät der Kaiser im Bereiche der gesammten österreichischen Monarchie durchzuführen Allerhöchstsich zur Lebensaufgabe gemacht haben. Welche traurigen Folgen hieraus erwachsen sind, wie sehr der Staat durch diesen Konflikt am innersten Le­ bensmarke leidet, ist allgemein bekannt. Vor Behebung dieses Confliktes ist die Wiederherstellung der Größe und der altgeschichtlichen Stellung des Kaiserstaates in dem europäischen Staatensysteme nicht zu erhoffen. Bei den Verhältnissen, welche die letzten unheilvollen Ereignisse geschaffen, ist aber auch jede Verzögerung des Ausgleiches mit den entschiedensten Nachtheilen verbunden. Tritt der Letztere jedoch ins Leben, so erscheint damit zugleich der Zweck erreicht, welcher der mit dem Allerhöchsten Patente vom 20. September 1865 verfügten Systirung zum Grunde lag. Diese nur wegen der Einleitung einer Verständigung mit Ungarn ergriffene Maßregel, stellt sich fortan nicht mehr als nothwendig dar, die Rückkehr in die verfassungsmäßigen Bahnen ist von selbst gegeben und der Regierung die Gelegenheit geboten, dem versammelten Reichsrathe über die gepflogene Verhandlung Aufschlüsse zu ertheilen, und ihre Schritte zu rechtfertigen. Don Biesen Gründen geleitet haben daher Seine kk. Apostolische Majestät mit der Allerhöchsten Entschließung vom 4. d. Mts. zu verordnen geruht, daß von der Einberufung eines außerordentlichen 6 Neichsrathes abzukommen fei, der verfassungsmäßige Reichsrath am 18. März d. Js. in Wien zu­ sammentrete und Laß demselben diejenigen Verfassungsänderungen, welche mit Rücksicht auf den Aus­ gleich mit Ungarn sich als nothwendig Herausstellen, zur Annahme vorgelegt werden. Gleichzeitig sollen Gesetzentwürfe über die Entsendung von Abgeordneten in den Berathungs­ körper für die gemeinsamen Angelegenheiten, nicht minder über die Fortbildung der constitutionellen Befugnisse in der Westhälfte des Reiches durch ein Gesetz über Minister-Verantwortlichkeit und Modisiciruug des §. 13 des Februar-Patentes, sowie auch in Folge der wiederholt in einzelnen Landtagen lautgewordenen Wünsche, durch eine Vorlage zur Erweiterung der verfassungsmäßigen Autonomie der Länder, endlich der Entwurf des Gesetzes über >ie neue Wehrverfassung demselben sofort nach seiner Zusammentretung vorgelegt, sowie auch weiterhin wichtige, die Verbesserung der Rechtspflege und die Hebung der volkswirtschaftlichen Interessen, betreffende Gesetzesvorlagen erfolgen werden. Die kaiserliche Regierung darf von der ruhigen Besonnenheit und dem opferwilligen Patrio­ tismus der Mitglieder des Vorartberger Landtages mit Zuversicht hoffen, daß derselbe sofort zur Wahl der Mitglieder für den verfassungsmäßigen Reichsrath schreiten und hiedurch in richtiger Beur­ theilung der wohlwollenden Intentionen Seiner Majestät, das Seinige dazu beitragen werde die nur allzu lange schon fortdauernde Verfassungskrists auf einer dem Einverständnisse aller Beth'.iligten entsprechenden Grundlage zu beenden. Wien am 4. Februar 1867. Venst in. p. Kölners m. p. Wüllerstorf m. p. John m. p. (übergibt die vorgelesene Kundgebung dem Hrn. Landeshauptmanne.) Laudesüaujiimniin. Ich nehme diese Mittheilung einstweilen zur Kenntniß, der hohe Landtag wird sich voi behalten, das Nähere darüber zu beschließen. Wir gehen nun an unsere Arbeit und beginnen Verehrteste, mit dem herzlichsten Rufe au§ treuester Brust, mit einem Hoch auf Se. k. k. apost. Majestät. (Dreimaliges begeistertes Hoch der Abgeordnete» und Zuhörerschaft.) Dr. Instet. Recht irird denn doch noch Recht finden! das war in der abgelanfenen Landtagssesfion der Ausspruch meiner Hoffnung, meines Glaubens an die sittliche Weltordnung. Wenige Wochen sind verflossen und ec- soll mir die Genugthuung werden, daß dieser mein fester Glaube an die sittliche Weltordnung an Recht und Gerechtigkeit sich bewähre. Die loyale Stadl Bregenz hat drirch die Wiederwahl ein gewiß ehrenvolles Zeugniß der Anerkennung für das Wirken und den redlichen Willen ihres Vertreters abgelegt. Die hohe f. k. Staatsregierung hat auch ihrerseits durch die Wiederernennung des Vertreters der Stadlgemeinde Bregenz bethätigt, daß auch sie erkenne, an Personen, welche mit redlichem Willen das Wohl des Volkes zu fördern sich bemühen, an solchen Personen ihre wahren Freunde, ihre besten Anhänger zil haben und ich hoffe, daß die k- k. Staatsregierung auch nicht auf halbem Wege stehen bleiben werbeIch einmal glaube, dem Wunsche des Landes Ausdruck zu geben und der Meinung der Herren hier zu begegnen, wenn ich ausspreche, daß ich die Wiederernennung des wiedergewählten Abgeordneten der Stadt Bregenz zum Vorsitzenden dieser h. Versammlung für das Land Vorarlberg als ein freudiges Ereigniß begrüße (allseitiges Bravo) und ich beantrage, daß die h. Versammlung ihren Dank Sr- Majestät dem Kaiser für die Wiederernennnng des Hrn. Landeshauptmannes durch Erheben von den Sitzen kund geben wolle. (Die Versammlung erhebt sich.) Landesöa'uvlmann. Ich habe die Akten über die Wahl zum gegenwärtigen Landtage bereit, sie sollen Ihrer Prüfung und Berathung unterzogen werden. Von Seile des abtretenden Landesausschußes sind sie bereits durchgangen worden und sein Gutachten geht dahin, daß auch die h. Versammlung diese Wahlverhandlungen genehmigen möge. Indessen setze ich voraus, daß die Herrn Abgeordneten von selbst Einsicht in diese Verhandlungen nebn'en wollen. In dieser Voraussicht erlaube ich mir an Sie Verehrteste den Antrag zu stellen, es möchte ein Ausschuß von 7 Mitgliedern ernannt werden, zur Berichterstattung und Begutachtung über die Wahl zum gegenwärtigen Landtage. 7 Woferne kein Gegenantrag erhoben werden sollte, nehme ich diesen von mir vorgebrachten als zugestanden an. (Niemand bringt einen Antrag). Ich bitte sohin die Herren, zur Wahl der Ausschußmitglieder zu schreiten und ersuche die verehrtesten Herrn 9 Mitglieder vorzuschlagen. Carl Hanahs. Es ist wohl selbverständlich, daß, nachdem der Landesausschuß die Wahlakten schon geprüft hat, die Mitglieder desselben nicht gewählt werden können; ebenso auch das Ausschuß­ mitglied Herr Bertschler, der auch bei der Prüfung zugegen war. Landeshauptmann. Nachdem wir zwei Herren mit den nämlichen Geschlechtsnamen unter «ns haben, io bitte ich bei der Wahl darauf Rücksicht zu nehmen. Es sind dieß die Herren Carl Ganahl und Christian Ganahl. Damit nun auf den Stimmzetteln keine Verwechslung erscheine, bitte ich die Taufnamen auch anzusetzen, oder wenn dieses nicht der Fall ist, so werde ich immer unter dem Namen Ganahl die Person des früheren Abgeordneten als bezeichnet erachten. Ich bitte 9 Herren zu bezeichnen. (Wahl.) Ich bitte die Herren Dr. Jusiel nnd Peter das Skrutinium vorzunehmen. Dr. Duffes. Es wurden 20 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann. Herr Dr. Jusiel erhielt 18 Stimmen, Herr Feuerstein 17, Herr Dr. Bickel 15, Herr Hirschbühl 14, Herr Lins 14, Herr Schwärzler 13, Herr Dr. Martignoni eben­ falls 13. Somit hätten wir die 7 Ausschußmänner. Als Ersatzmann erhielt Herr Gsteu 11 Stimmen. Die beiden Herrn Feßler und Peter habe» je 10 Stimmen, zwischen Ihnen ist das Loos zu heben, um zu erkennen, welcher von ihnen als Ersatzmann einzutreten hat. Dr. Duffes. (Das Loos ziehend) Herr Feßler. Landeshauptmann. Ich ersuche nun nach der Sitzung die Herren, die in das Comite gewählt wurden, sich zu constituiren und ich muß auch bitten mit der Prüfung und Durchsicht der Akten sogleich zu beginnen und fortzufahren, um wo möglich übermorgen das Resultat derselben der hohen Versammlung vortragen zu können. Die heutige Sitzung schließe ich und bestimme übermorgen, daß ist den 80. dies Monats für den nächste» Sitzungstag, 9 tlhr Morgens. Schluß um 12 */t Nhr Mittags.