18661221_lts009

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:35
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag IX. Sitzung am 21. Dezember 1866 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig 18 Abgeordnete. — Landesfürstlicher Commissär Anton Ritter von Strete. — Abgeordneter Johann M. Schedler beurlaubt. Beginn der Sitzung um 4 1/2 Uhr Nachmittags. Landeshauptmann. Ich eröffne die Sitzung. (Sekretär verliest das Protokoll.) Wenn keine Bemerkung über die Richtigkeit des Protokoll erhoben wird, halte ich dasselbe für richtig ausgefertiget. Ich erlaube mir beizufügen, daß sich heute Differenzen zwischen den Herren ergeben haben, welche die Reden gehalten haben in Beziehung auf die Ausdrücke, die dabei gebraucht worden sein sollen. Um in dieser Beziehung jede Unannehmlichkeit zu vermeiden, habe ich mich bewogen gefunden, das Stenografenbureau zu beauftragen, von welchem ich die Überzeugung habe, daß es seine Arbeiten nach bestem Wiffen und Gewissen zu geben bemüht ist, mir, sobald sie die stenografischen Ausschreibungen übersetzt haben werden, dieselben zu übergeben. Ich werde dann in Gegenwart der betreffenden Herren, die Revision der stenografischen Aufzeichnungen vornehmen lassen. Wir gehen nun zum Gegenstande der heutigen Verhandlung über, nämlich zur Fortsetzung der Verhandlung über die Anträge zur Beschränkung des Bettelwesens. Herr Berichterstatter haben das Wort. Wohlwend. Im Laufe der Vormittägigen Verhandlung über den Ausschußantrag Punkt 3 hat man sich gestoßen an dem Ausdrucke: „Arbeit und Verdienst suchende Individuen." und geglaubt, daß dieser Ausdruck ein nicht ganz gesetzlicher Ausdruck sei. Das Comite wurde dann beauftragt mittlerweile nachzusehen, was dießbezugs in den Gesetzen und Verordnungen enthalten sei. 100 Das Comite war bemüht mehrere Verordnungen nachzusehen, konnte jedoch keinen bestimmteren und allgemeineren Ausdruck finden, als den vorgeschlagenen. Wenn aber schon die Ansicht vorherrscht, daß dieser allgemeine Ausdruck nicht genau genug sei, so würde sich das Comite auch dahin einen, sich dem Antrage, den der Abgeordnete Baron Seyffertitz brachte, welcher so lautet: „Alle der Arbeiterklasse angehörenden erwachsenen Individuen, " anzuschließen und ihn an die Stelle zu setzen, welchen der Ausschuß vorgeschlagen hat. Ich bitte sonach den Herrn Landeshauptmann den Antrag darnach zu modifizieren. Ich muß nur noch erwähnen, daß es wohl natürlich ist, daß das Komite unmöglich in der Lage war, alle diese unendlichen Verordnungen, welche in 34 bedeutend dicken Bänden erschienen sind, gegenwärtig zu haben und davon in Kenntniß zu sein. Beim Durchsuchen der speziellen Verordnungen, welche aus diesen Gegenstand Bezug haben, kam das Komite auch unter anderem auf eine Verordnung, in welcher schon eine Bestimmung von dem damaligen Gubernium getroffen wurde, die die Gränzämter anwies, von den Handwerksburschen ein Reisegeld von 8 fl. cmz. vorzeigen zu laffen. Indeß das Komite ist der Ansicht bei seinem Antrage zu bleiben und dieses Reisegeld nur auf 4 fl. bestehen zu laffen. Ich werde die Verordnung vorlesen. (Verliest die Bestimmung gegen das Einwandern ganz mittelloser Handwerksburschen.) Ich habe weiter nichts mehr beizufügen. Landeshauptmann: Nach dem Vortrage, welchen der Herr Berichterstatter gehalten hat würde nun der Antrag 3 so lauten: „Die hohe Negierung sei dahin zu vermögen, daß alle der Arbeiterklasse angehörenden Personen bei ihrem Eintritte in das Land Vorarlberg 4 fl. ö.W. für jede einwandernde Fabriksarbeiterfamilie aber überhaupt 10 fl. ö.W. als Reisegeld beim k.k. Gränzzollamte vorzuweisen habe, daß dieß in ihren Reise-Urkunden einzutragen, und jene, welche dieses Reisegeld vorzuweisen nicht vermögen, wieder zurückzuweisen seien. Ganahl: Es wird im Antrage auch der Fabrikarbeiter erwähnt. In dieser Beziehung muß ich bemerken, daß häufig Fabriksarbeiter mit ganzen Familien einwandern. Wenn nun eine Familie aus 10 bis 12 Köpfen besteht, so müßte sie 40 fl. bis 48 fl. baares Geld aufweisen, dieses ist den Leuten oft nicht möglich, und es könnte sich leicht ereignen, daß solche Leute Verdienst im Lande fänden, aber wegen Mangels der Barschaft zurückgewiesen werden müßten. Ich glaube daher, man sollte den Namen Fabriksarbeiter auslassen und bestimmen, daß wenn Fabriksarbeiter in Familien einwandern, nur das Haupt der Familie den Betrag von 4 fl. vorzuweisen hätte. Es ist dies von besonderer Wichtigkeit gerade für die vorarlbergische Industrie. Es geschieht häufig, ja sehr häufig, daß Fabriksarbeiter aus dem Auslande kommen und zwar ganze Familien, und daher wäre es gewiß gerechtfertiget daß man des Wort Fabriksarbeiter auslasse, oder hinzusetze, daß, wenn Fabriksarbeiterfamilien einwandern, nur das Haupt der Familie den Betrag von 4 fl. vorzuweisen hätte. Dr. Jussel. Mir will der Ausdruck: „u. s. w." in einem Gesetz nicht gefallen, es gibt Anlaß, daß man dieß viel zu weit ausdehnen könnte und deßwegen möchte ich diesen Zusatz gestrichen wissen. Landeshauptmann. Hat noch Jemand eine Bemerkung zu machen? Seyffertitz: Daß mir der Ausdruck, den das Komite in seinem Antrage gebracht hat, nemlich Arbeiter und dienstsuchende Individuen nicht konvenirt, und der Grund warum er mir nicht konvenirt, habe ich Bormittags bereits auseinandergesetzt. 101 Ich habe selbst damals keinen Antrag darüber erhoben, was dafür zu setzen wäre, weil ich glaubte es finde sich in der Durchführungsverordnung zum Gesetze über die Aushebung des Paßvisa vielleicht ein Ausdruck dafür den man hier deßwegen nehmen müßte damit ein und dieselbe Klaffe von Individuen auch unter einen und demselben Ausdruck zusammengefaßt würde, allein ich gestehe es aufrichtig, daß ich keinen gefunden habe. Ich habe geglaubt, daß insbesondere die kaiserl. Verordnung vom 6. November 1865 und den darauf gefolgten Instruktion der politischen und Polizeibehörde vom 26. November 1865 Anhaltspunkte geben dürften, allein leider geben die auch keine rechten Anhaltspunkte. Ich bin wohl vorauszusetzen berechtiget, daß diese kaiserl. Verordnung, welche das Paßvisa an den Gränzen des Reiches eingestellt hat so allgemein bekannt ist, daß ich sie nicht vorzulesen brauche, obwohl sie vor mir liegt. Es ist darin im zweiten Punkte dieser Verordnung angeführt: „dagegen ist jeder Reisende sowohl Innländer als Ausländer - verbunden auf allfälliges amtliches Verlangen über seine Person und die Mittel zu seinem Unterhalte sich auszuweisen." Bei den gewöhnlich Reisenden und anständig bekleideten Menschen wird natürlich das betreffende Gränzzollamt das unterlassen, allein bet Handwerksburschen besteht eine besondere Ausnahme, diese Ausnahme ist nämlich enthalten in der Durchführungs-Verordnung zu dieser kaiserlichen allerhöchsten Entschließung. Diese Durchführungsverordnung lautet: (Liest dieselbe.) Dasjenige worauf hier ein Gewicht zu legen ist, und speziell zu unserer Sache paßt ist daß hinsichtlich der Wanderburschen die bisher bestandenen Verordnungen aufrecht erhalten worden sind, und insbesondere der §. 24 der kaiserl. Verordnung vom 9. Februar 1857 dieser §. 24 sagt: die gegenwärtige Vorschrift u. s. w. (liest.) Nun folgt daraus sicher und klar, und es wurde auch immer so aufgefaßt, daß die Wanderbücherinhaber auch noch trotz und ungeachtet der kaiserl. Verordnung vom 6. November v. J. in den Grenzstationen, wo sie eintraten in das Kaiserthum, sich dem Paßvisa zu unterziehen haben. Allein es gibt noch viele andere Leute die dem Bettel ergeben sind, als blos Handwerksburschen, und es ergibt sich die Nothwendigkeit nicht bloß diese Handwerksburschen, sondern auch überhaupt alle dieser Klasse angehörigen Leute hier in diesen Antrag hineinzubringen. Ich habe geglaubt, es wäre am besten so wie das Komite ihn adoptirt hat, ich sehe jedoch wohl ein, daß das rc. im Gesetze wirklich nicht angenehm, auch sehe ich ein, daß die Einwendung die Herr Ganahl gemacht hat in Bezug auf die einwandernden Fabriksarbeiterfamilien ebenfalls ein gerechtfertigtes Bedenken begründet. Ich schließe mich in dieser Beziehung ganz dem an, und würde glauben, daß es vielleicht zweckmäßig sei zu sagen die der Arbeiterklasse gehörigen Individuen, es wäre dann genug, es würde diese Specifikation und das rc. fortfallen. Dann muß ich übrigens noch daraufhinweisen, daß sowohl die Verordnung vom Jahre 1833 wegen der 8 fl. Handgeld vorweisen zu müssen, als auch wegen des Paßvisa im Wanderbuche für Handwerksburschen noch immer aufrecht steht, dieses scheint auch die Ansicht der Behörden zu sein, allein leider wird diese Verordnung nicht strenge gehandhabt. Es ist das wieder eine Verordnung die nämlich in diesem speziellen Falle von den Gränzzollämter vernachlässiget wird, sie meinen nun, sie haben keine Paßvisa zu ertheilen, daher wird auch keiner dazu angehalten ein Handgeld vorzuweisen. Daher ist es zweckmäßig, daß man das wieder in Erinnerung bringt, weil es wahrscheinlich zur strengern Überwachung beitragen dürfte was wieder die Folge hat, daß dann weniger solcher Ausländer, bettelnd hereinkommen. Ich weiß meinen Antrag anders nicht zu stellen, als daß man die Spezifikation meines vom Komite adoptirten Antrages auslasse, und sage die der Arbeiterklasse angehörigen Individuen. — 102 Ganahl. Der Herr Vertreter der Handelskammer hat so eben erklärt daß er meine Einwendung wegen der Fabriksarbeiter für gegründet erachte; er möchte daher den Vorschlag machen und sagen: „die der Arbeiterklasse angehörigen Individuen." Nun sind aber eben die Fabriksarbeiter speziell solche, die der Arbeiterklasse angehören. Mit dieser Abänderung allein daher wäre diesem Übelstande nicht abgeholfen. Allein Herr Baron hat auch von den Wanderbüchern gesprochen, und ich glaube wenn man sagen würde: „die der Arbeiterklasse Angehörigen mit Wanderbüchern versehenen Individuen"— so wäre dem Übelstande abgeholfen. Die Fabriksarbeiter haben in der Regel keine Wanderbücher sondern Zeugnisse von ihren frühern Dienstherren. Landeshauptmann. Wünscht Herr Ganahl einen Antrag in dieser Beziehung zu stellen? Ganahl: Ich stelle diesen Antrag und acceptire das Wort das Herr Baron vorgeschlagen hat, und wünsche daß beigesetzt werde „mit Wanderbücher versehenen Individuen." Landeshauptmann: Wünscht einer der Herren das Wort zu nehmen? Schwärzler: Mit dem Ausdrucke „mit Wanderbücher versehenen Individuen" kann mich nicht begnügen, weil es leicht zu Mißverständnissen führen könnte, jedenfalls müßte es, wenn dieser Ausdruck angenommen wird, heißen: „die zu Wanderbücher verpflichteten Individuen." Ganahl: Auch damit bin ich einverstanden. Dr. Jussel: Man könnte ja von einzelnen Individuen reden, ich habe es so aufgefaßt, und es hätte dann auf Familien keinen Bezug. Ganahl. Ich bitte um das Wort. Mein Antrag ist also ein eventueller Antrag, wird dieser nicht angenommen, so bleibe ich beim frühern, daß man die Worte „Fabriksarbeiter" auslasse, oder bestimme, wenn Fabriksarbeiterfamilien einwandern, daß eben nur das Haupt der Familie die vorgeschriebene Taxe vorzuweisen habe. Landeshauptmann: Ich ersuche die Anträge zu formulieren damit mir bei der Abstimmung nicht einer oder der andere entfällt. Rhomberg. Wär es vielleicht nicht angemessen, wenn Herr Berichterstatter den Passus aus dem Gesetze nochmals vorlesen möchte, wie die Verordnung die Individuen bezeichnet; sie sind mir nicht recht gegenwärtig. (Wohltuend liest den betreffenden Passus vor.) Seyffertitz. Ich erlaube mir in dieser Beziehung das Wort zu ergreifen, ich habe nemlich noch einmal den Versuch gemacht, die Sache wieder anders zu fassen, und zwar so zu fassen, daß dasselbe den Bedenken des Herrn Dr. Jussels als auch den Bedenken des Herrn Abgeordneten für die Stadt Feldkirch, Rechnung getragen wird. Ich habe geglaubt die Sache so zu fassen: „daß jedes über die Reichsgrenze eintretende, der Arbeiterklaffe Angehörige selbständige Individuum u.s. f." Dadurch glaube ich zu bezwecken, daß nicht selbstständige Individuen solche nemlich welche minoren sind, als Kinder rc., daß diese nicht 4 fl. oder 8 fl. vorweisen müssen. In dieser Beziehung würde ich glauben, die Bedenken, welche von jener Seite gellend gemacht worden sind, würden dadurch gehoben werden. Ob das Comite damit einverstanden ist, das ist eine andere Frage; das ist natürlich ein Antrag der von mir selbst ausgeht. Schwärzler. Mit dem soeben gestellten Anträge des Herrn Baron Seyffertitz kann ich mich als Mitglied des Komites nicht in allen Theilen als einverstanden erklären, indem er zu wenig bestimmt, wer als selbständiges oder nicht selbständiges Individuum anzusehen sei. Bezüglich des Antrages der Herrn Abgeordneten Ganahl wegen den Fabrikarbeiter, erlaube mir, wenn in denselben eingegangen würde, zu bemerken, daß eine solche Familie wenigstens 10 fl. vorzuzeigen hätte, denn nur ein Reisegeld von 4 fl. für eine größere Familie, würde ja nicht einmal für ein paar Tage zum Unterhalte ausreichen, wie mir aber einfällt, wäre für diesen Fall in der dem Comite zur Benützung vorgelegenen Notizen aus der Schweiz ein Auskunftsmittel gewesen, dort heißt es nämlich, daß in der Schweiz von der Vorweisung eines Reisegeldes Umgang genommen werde, wenn sich der Reisende ausweisen könne, daß er in einem nicht weit von der Grenze entlegenen Orte Arbeit und Verdienst zu erwarten habe, in welchem Falle ihm aber dann das - 103 — Wanderbuch oder Reisedocument auf dem Grenzamte zurückbehalten und erst dann zugesendet wird, wenn von der betreffenden Gemeinde die Bestätigung eingeht, daß er dort wirklich in Arbeit stehe, und sich durchzubringen vermöge. Ganahl. Mit dem Abänderungsantrag des Herrn Schwärzler, daß nämlich das Haupt einer Fabriksarbeiter-Familie statt 4 fl. — 10 fl. vorzuweisen habe, erkläre ich mich einverstanden. Dr. Jussel. Ich glaube es solle noch eine Änderung vorgenommen werden und zwar sollte man sagen, statt „dieß in seinem Wanderbuche einzutragen, dieß in seiner Reiseurkunde einzutragen." Mit Wanderbücher sind nur Handwerksburschen versehen, aber nicht andere Arbeiter, die wir damit inbegriffen haben. * « Landeshauptmann. Herr Schwärzler beantragen 10 fl. nicht wahr? Schwärzler: Ja! Bertl. Und ich würde beantragen daß man die Fabriksarbeiter überhaupt den Andern gleich stellen sollte. Es reisen ja viele Familien von Vorarlberg nach dem Auslande, und ich glaube daher nicht, daß gar so viele hereinkommen und daß es nothwendig sei, daß ihnen eine besondere Begünstigung zu Theil werde. Landeshauptmann: Aber sie stellen keinen Antrag, dies ist nur als Bemerkung gemeint? Berts. Ja. Landeshauptmann. Herr Baron Seyffertitz hat seinen Antrag in gewißer Beziehung modifizirt, er sagt: „Daß jedes über die Reichsgränze eintretende, der Arbeiterklasse angehörige erwachsene Individuum rc." Ich gebe der hohen Versammlung diesen modifizirten Antrag kund und sehe allfälligen Bemerkungen entgegen. Da Niemand mehr etwas zu bemerken wünscht, erkläre ich die Debatte über diesen Punkt für geschlossen. Wir haben hier eine Menge Anträge, und Sie werden sie sofort vernehmen. Herr Wohlwend hat den Antrag des Comites, welchen ich zuerst verlesen werde, dahin zu modifiziren beantragt: „Daß jedes der arbeitenden Klaffe angehörige Individuum u. s. w. Sie bleiben dabei. Wohlwend: Das Komite hat das beschlossen und ich bleibe noch dabei. Landeshauptmann. Her Baron Seyffertitz hat den Antrag, wie ich eben bemerkte, dahin gemodelt, daß anstatt, „selbstständige, erwachsenen Individuen" gesagt werde, sonst aber der Arbeiterklasse Angehörige" bezeichnet. Herr Ganahl beantragte: „Die der Arbeiterklasse angehörige und zur Vorzeigung der Wanderbücher verpflichtete Individuen" und dann weiters wäre im Falle, daß der Antrag des Komites zur Abstimmung kommen sollte, das Wort „Fabrikarbeiter" wegzulassen, oder, wenn ganze Fabriksarbeiterfamilien einwandern sei von dem Haupt der Familie die Taxe oder der Betrag von 4 fl. vorzuzeigen, welchen Herr Schwärzler auf 10 fl. erhoben haben will. Herr Dr. Jussel endlich hat nur das Wort „in seinem Wanderbuche" dahin geändert: „in seiner Reiseurkunde." Ganahl: Mit den 10 fl. habe ich mich einverstanden erklärt. Landeshauptmann. Richtig ich erinnere mich. Wohlwend: Mir scheint es geht heute den Herren so, daß Ausdrücke, die man in irgend einem Comite berathen, wohl kritisirt werden am Ende man aber zum gleichen Ausdrucke wieder zurückkehrt den das Komite beantragt hat. Ich bitte die Herrn zu überlegen was für ein Unterschied eigentlich ist! wenn man sagt: - 104 — «Arbeit und Verdienstsuchende Individuen, oder wenn man sagt: der Arbeiter klasse angehörige Individuen." Es ist dies eine sehr bedeutende Annäherung zum Komiteantrag, indessen muß ich aufrichtig gestehen, es sind so vielerlei und so verschiedene Anträge gestellt worden, daß mir um auf. jeden einzelnen einzugehen sehr viel Zeit gegönnt werden müßte. Um das zu ersparen und sicher zu sein, daß ich im Sinne des Komites einen Antrag stellen könne, ersuche ich den Herrn Landeshauptmann dem Komite eine Viertelstunde Zeit zu gönnen, damit sich daß Komite zurückziehen kann, um über diese verschiedenen Anträge einen genauen Antrag formuliren zu können. Landeshauptmann. Herr Berichterstatter haben mir dieses gerade weggenommen, ich wollte ebenfalls diesen Vorschlag machen, daß weil die Ansichten Gleiches enthalten und doch wieder etwas von einander abweichen, diese Anträge noch einmal dem Komite zurückgegeben werden möchten uw darüber zu berathschlagen. Ich gehe auf den Antrag des Herrn Wohlwend ein und unterbreche auf eine Viertelstunde die Sitzung. (Die Sitzung wird auf 25 Minuten unterbrochen.) Landeshauptmann: Ich bitte den Herrn Berichterstatter seinen Vortrag zu halten. Wohlwend: Das Komite hat nun alle diese Anträge geprüft und sich zu folgender Fassung einstimmig entschlossen: „Die hohe Regierung sei dahin zu vermögen, daß jedes der arbeitenden Klasse angehörige Individuum bei seinem Eintritte in das Land Vorarlberg 4 st. ö.-W. für jede einwandernde Fabriksarbeiter-Familie aber ihr Haupt 10 fl. ö.-W. als Reisegeld beim k. k. Gränzzollamte vorzuweisen habe, daß dieß in ihren Reiseurkunden einzutragen und jene, welche dieses Reisegeld vorzuweisen nicht vermögen wieder zurückzuweisen seien. Das Komite glaubt dadurch allen Anträgen Rechnung getragen zu haben und stellt den Antrag, daß diese Fassung. angenommen werde. Landeshauptmann. Hat noch irgend Jemand eine Bemerkung darüber zu machen, wenn nicht, so erkläre ich die Debatte über diesen Punkt für geschlossen. Herr Berichterstatter haben sich bereits erklärt, es wird daher nicht mehr nöthig fallen, Ihnen des Wort zu ertheilen. Ich bringe nun den Antrag des Komites zur Abstimmung. Er lautet: (wie oben.) Ich bitte um Abstimmung hierüber. - (Ist angenommen.) Ein fernerer Antrag des Komites besteht darin: „In jeder Gemeinde Vorarlbergs soll zur Unterstützung bedürftiger reisender Handwerksbursche eine Kasse gebildet werden, bei welcher dem Reisenden ein zur Möglichkeit der Weiterreise angemessenes Geschenk verabfolgt wird. Diese Kasse kann in jeder Gemeinde durch Sammlung freiwilliger Beiträge oder von der Armenkasse oder aus der Gemeindekasse dotirt werdend Ich gewärtige allfällige Bemerkungen der hohen Versammlung über diesen Antrag. Rhomberg. Ich bin im Prinzipe mit diesem Antrage einverstanden, finde ihn jedoch etwas in die Autonomie der Gemeinde eingreifend. Landeshauptmann: Herr Rhomberg stellen aber keinen besonderen Antrag? Rhomberg: Nein. Landeshauptmann. Wenn keine weitere Bemerkung gemacht werden sollte, so würde ich die Debatte hierüber für geschlossen erklären. Haben Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Wohlwend: Nachdem kein Antrag gestellt worden ist, habe ich weiter nichts zu bemerken. Landeshauptmann: Ich bitte nun die Herren, welche damit einverstanden sind, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Angenommen.) Ein weiterer Antrag lautet: Es wolle bezüglich der Ertheilung von Lizenzen und Reisedokumenten an herumziehende tiroler Karrenzieher, Orgeldreher, Seiltänzer, Drahtbinder, croatische Glashändler u. dgl. die hohe Regierung angegangen werden, den k. k. Behörden mehr Vorsicht zu empfehlen." Seyffertitz Ich unterstütze vollständig den Antrag des Komites, ich glaube nur in dieser Beziehung auf die uns Allen bekannte Thatsache Hinweisen zu dürfen, in welcher Weise wir in diesem bereits verflossenen Jahre mit wandernden Dörfern von Zigeunern überschwemmt waren, die gewiß nicht zur persönlichen Sicherheit noch zur Moralität im Lande oder sonst überhaupt zu etwas beigetragen haben. Diese Leute waren mit ordentlichen Reisepässen von Seite ihrer innländischen Behörden versehen und da sie eigentlich direkt dem Bettel nicht nachgingen, so konnte man ihnen in polizeilicher Beziehung keine Anstände erheben, dennoch skandalisirte sich die Bevölkerung Vorarlbergs sehr daran und es wäre daher sehr wünschenswerth, wenn in dieser Beziehung in der östlichen Hälfte unseres Reiches oder wie soll ich sagen unseres Reiches kann ich kaum mehr sagen! — wenn namentlich in dieser Beziehung in den Ländern jenseits der Leitha die Behörden verhalten werden könnten, anders vorzugehen. Dr Jussel. Ich glaube nur noch der Ausführung des Herr Baron Seyffertitz beisetzen zu sollen, daß diese Zigeunerbanden in die Nachbarländer, ins Ausland gekommen sind und zwar zu Wiederholtenmalen, und daß sie dort wirklich einen sehr üblen Eindruck gemacht haben. Landeshauptmann. Da kein weiterer Antrag noch Einwurf erhoben wird, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Herr Berichterstatter werden auch nichts mehr vorzubringen haben? Wohlwend. Der Ausschuß war sich wohl bewußt, daß in dieser Beziehung Vorschriften und Verordnungen bestehen, hat aber dennoch geglaubt, daß man auf diesen Punkt Gewicht legen soll, daher er diesen Antrag gestellt hat. Nachdem er nun von keiner Seite bekämpft worden ist, habe ich nichts weiter beizufügen. Landeshauptmann: Der Antrag des Ausschusses, es möge der hohe Landtag aussprechen: „Es wolle bezüglich der Ertheilung von Lizenzen und Reisedokumenten an herumziehende Tirolerkarrenzieher, Orgeldreher, Seiltänzer, Drathbinder, kroatische Glashändler, Zigeuner u. dgl. die hohe Regierung angegangen werden, den k. k. Behörden mehr Vorsicht zu empfehlen." Bitte um Abstimmung hierüber. (Ist angenommen.) Der letzte Antrag des Comiteberichtes lautet: „Das hohe Haus wolle beschließen, der Landesausschuß werde angewiesen, jene vom Landtage beschlossenen Maßnahmen, welche in den Wirkungskreis des Landtages gehören, zu vollziehen jene aber, welche außerhalb desselben liegen der hohen Regierung zur Ausführung anzuempfehlen." Ich eröffne die Debatte hierüber. Wenn Niemand das Wort ergreift, so gehe ich zur Abstimmung über. Ich bitte die Herren, die damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Ist angenommen.) Dieser Gegenstand wäre erledigt. Seyffertitz: Ich erlaube mir die Frage, ob nicht die dritte Lesung dieses Gegenstandes nothwendig fällt? Landeshauptmann. Ich kann sie vornehmen lassen. — 106 Seyffertitz. Es sind da neue Anträge und Abänderungsanträge vorliegend und ich erlaube mir auf unsere Geschäftsordnung bezüglich der dritten Lesung hinzuweisen. Landeshauptmann. Strenge genommen haben Sie ganz recht. Herr Sekretär verlesen Sie das Protokoll von heute Morgens, Ich werde das Ganze noch einmal vortragen laffen. Feuerstein. Ich glaube, es sei nicht nothwendig, das Ganze noch einmal vorzulesen, man kann es en bloc annehmen. Landeshauptmann. Sind die Herren einverstanden die Sache en bloc anzunehmen. (Angenommen.). Nun hätten wir die Vorträge des Petitionsausschusses zu vernehmen und ich ersuche die betreffenden Vorträge zu halten. Rhomberg. Es handelt sich hier um das Gesuch des Herrn Abgeordneten Spieler um Erleichterung der Bequartierungslast für den Ort Hohenems. (Verliest den Bericht des Petitionsausschusses.) Der Petitionsausschuß einigt sich über den Antrag des Herrn Abgeordneten Spieler dahin lautend: „Ein hoher Landtag wolle durch den Landesausschuß sich ehestens hohen Orts dahin verwenden, daß die dermal normirte Bequartirungslast für den Ort Hohenems allein in der Art abgeändert werde, daß die Transporte und Durchmärsche von Feldkirch her nach Dornbirn, von Bregenz her nach Hohenems verlegt und bestimmt werden wolle." Zu dem Antrage: „Der hohe Landtag wolle gegenständliche Vorstellung des Herrn Abgeordneten Spieler als selbstständigen Antrag erkennen, und denselben als solchen zur geschäftsordnungsmäßigen Vorberathung einem schon bestehenden Dreierkomite überweisen." . Spieler. Was das soeben vom Herrn Abgeordneten Rhomberg Vorgetragene betrifft, so bin ich mit dem, wie es am Schlusse lautet, einverstanden und habe gar nichts dagegen einzuwenden nämlich damit, daß mein selbstständiger Antrag einem Dreierkomite und zwar einem schon bestehenden Dreierkomite übergeben werde. Seyffertitz. Ich habe zwar als Mitglied des Petitionsausschusses zu diesem Antrage auch meine Zustimmung gegeben, wie ihn der Herr Referent vorgebracht hat, allein ich glaube, daß, nachdem die Landtagssession bereits ziemlich weit vorgerückt ist, und eigentlich ein neues Comite schwerlich mehr ins Leben treten wird, es kaum mehr Zeit hätte, die ihm gewordene Arbeit zu liefern, nachdem endlich dieser Antrag, beziehungsweise diese Petition, bereits Gegenstand der Behandlung eines Komites, nemlich des Petitionsausschusses gewesen ist, und somit der Form der Geschäftsordnung genügt ist, und da endlich der Landtag selbst dann, wenn ein Dreierkomite einen vielen Bogen langen Bericht darüber ausarbeiten würde, dennoch nichts anderes beschließen könnte, vermöge seiner Machtsphäre, als daß dieses Gesuch den kompetenten ExekutivBehörden zur Amtshandlung übergeben würde, so könnte man wohl davon abgehen und könnte jetzt schon den Antrag annehmen: „Es sei das vorliegende Einschreiten der Gemeinde Hohenems bezüglich der Abänderung des Marschroutenbuches den kompetenten Regierungsorganen zur Erhebung der weiteren Umstände zur Amtshandlung zu übermitteln. Landeshauptmann. Ich bitte um den Antrag. Hat noch Jemand etwas zu bemerken? Spieler. Ich kann mich mit dem Antrage des Herrn Baron Seyffereitz nicht einverstanden erklären und muß daher bitten, daß dieser mein selbstständiger Antrag einem Dreierkomite übergeben werde und zwar aus dem Grunde peil unsere gegenwärtige Session und zwar die letzte Session noch nicht vollendet ist. Es sind noch ein paar Comites, wenigstens was ich weiß in Thätigkeit und es dürfte die Sache nicht so lange Zeit in Anspruch nehmen. Es bleibt jedenfalls das für mich das Richtige, daß er einem Dreierkomite nach unserer Geschäftsordnung übergeben werde. — 107 Ganahl. Die Angelegenheit scheint mir für Hohenems von besonderer Wichtigkeit zu sein und aus dem Grunde kann ich dem Antrage des Herrn Abgeordneten der Feldkircher Handelskammer nicht beipflichten. Landeshauptmann. Seyffertitz hat den Antrag in folgender Weise formulirt: „Es sei vorliegendes Ansuchen der Gemeinde Hohenems den Competenten Regierungsorganen zur Amtshandlung zu überantworten." Seyffertitz. Ich werde mir zur Begründung meines Antrages, der bekämpft worden ist das Wort zu nehmen erlauben und mich kurz fassen um darzuthun, daß dasjenige das Richtige ist was ich beabsichtige. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß der Landtag in dieser Richtung nicht die geringste Entscheidung zu fällen hat, hingegen würde durch einen solchen Antrag einem Komite eine Arbeit aufgebürdet werden, von der ich behaupte, daß sie bis zum möglichen Schlusse des Landtages nicht fertig werden würde, denn die betreffenden Erhebungen über Bequartirungsangelegenheiten erfordern eine so umfassende Vorarbeit — wie mir wenigstens aus meinen früheren Dienstjahren bekannt ist — daß das Komite dieselbe kaum zu liefern im Stande sein würde. Es müßen die Belegräume ausgenommen werden, es müßte erst nachgewiesen werden, daß die Belegräume sich mit der Belegfähigkeit des Ortes im Widerspruch befinden und sich im Widersprüche befinden mit den Anforderungen, welche an die Belegräume gestellt werden. Das könnte kaum erhoben werden in dieser kurzen Zeit. Wenn das Komite das erheben soll, so muß es sich vorerst an die Organe der Regierung wenden und von denselben das erheben lassen. Ich sehe nicht ein wozu noch Landtages nothwendig wäre da die Sache vorwortlich an die so wie so nichts, ob er sich eine eingehende Behandlung von Seite des der Landtag nichts entscheiden kann er kann Regierung übergeben aber entscheiden kann er diese Aufgabe aufbürdet oder nicht. Ganahl. Ich muß mich auch deßhalb gegen den Antrag erklären weil ich darin eine Umgehung der Geschäftsordnung erblicke, und ich muß dabei bleiben, daß die Geschäftsordnung konsequent durchgeführt wird. Landeshauptmann. Zu letzterer Beziehung habe ich dem Herrn Abgeordneten Ganahl zu bemerken, daß ich ein Vergehen gegen die Geschäftsordnung nicht erblicken kann. Das Landesgesetz schreibt vor, daß selbstständige Anträge bevor sie in den Berathungskreis der hohen Versammlung kommen, der Vorberathung irgend eines Ausschusses zu unter ziehen sind. Strenge genommen ist dieser Antrag einer Vorberathung unterzogen worden, durch das Komite welches wir Pctitionskomite nennen. Es wäre also dem Gesetze Genüge geleistet. Nur dieses wollte ich bemerken, ohne deßwegen im mindesten der Freiheit ihres Ausspruches entgegentreten zu wollen. Hat noch Jemand von den Herren etwas zu bemerken? Dr. Jussel. Wenn die Untersuchung der Sache so viel Zeit in Anspruch nimmt, so würde ich den Antrag stellen dieses Gesuch dem Landesausschuß zur Prüfung zu überweisen, auf daß er dann dasselbe im geeigneten Wege an die Staatsbehörde zur Berücksichtigung vorlege. Landeshauptmann: Ich bitte den Antrag zu formulieren. Seyffertitz: Ich erkläre mich mit diesem Herrn Abgeordneten der Bezirke Bludenz und Montafon vollkommen einverstanden, und ziehe daher meinen Antrag zurück. Landeshauptmann. Die Herren haben den Antrag des Herrn Dr. Jussel vernommen, findet Jemand eine Bemerkung gegen ihn zu machen. _ Spieler. Ich muß wie ich schon früher erklärte, auf meinem Anträge stehen bleiben, und muß nur noch bemerken das es mir auffalle, daß mein selbstständiger Antrag nicht eher an die h. Versammlung kam, wenn es sein sollte, woran ich auch nicht zweifle daß es Erhebungen brauche um diesen Gegenstand recht und gründlich zu erwägen und ihn dann bei der hohen Regierung befürworten zu können, so wäre es wünschenswerth gewesen diesen Antrag früher behandelt zu sehen. Indessen ist mir wohlbekannt, daß der hohe Landtag nicht beschließen kann, sondern 108 nur befürworten, es ist dieses in unserer Session schon oft der Fall gewesen und hat auch seine Früchte getragen, folglich bleibe ich bei meinem Anträge stehen. Wohlwend. Es ist von dem Herrn Abgeordneten Spieler dem Komite der Vorwurf gemacht worden, als hätte es die Sache zu lang hinausgezogen. Die Petitionen sind uns erst in der vorletzten Sitzung übergeben worden, wir waren so rasch als möglich mit unserer Arbeit fertig dieselbe wurde auch unverzüglich auf die Tagesordnung gebracht. Rhomberg. Als Berichterstatter kann ich noch beifügen, daß die entscheidenden Akten nur zweimal 24 Stunden in Händen des Komites verblieben sind. Landeshauptmann, Es hat sich die Verhandlung des Gegenstandes mehr durch die Vertagung des Landtages hinausgeschoben. In der Zeit der Vertagung mußten erst die Regierungsvorlagen in Verhandlung gezogen werden, und erst nach dem mir wieder versammelt waren, konnten diese Petitionen zur Verhandlung gebracht werden. Hr. Dr. Jussel beantragt: der h. Landtag wolle beschliessen: es werde der Antrag des Hr. Spielers dem Landesausschusse zur Prüfung zugewiesen, und derselbe ermächtiget ihn für den Fall der Berücksichtigungswürdigkeit vorwortlich der zuständigen k. k. Staatsbehörde zur Amtshandlung zu übermitteln. Wenn keine weitere Bemerkung erfolgen sollte, erkläre ich die Debatte für geschloffen, und ertheile dem Berichterstatter noch das Wort. Rhomberg. Ich habe nichts mehr zu bemerken. Landeshauptmann. Ich werde den Antrag des Hr. Dr. Jussel als weiter gehend zuerst zur Abstimmung bringen. Sie haben ihn so eben vernommen. Diejenigen Herren, welche mit demselben einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. (Majorität.) Somit entfällt der Antrag des Komites. Hat noch ein anderer Herr Referent ein Vortragstück bereit? Dr. Jussel (Liest das Gesuch des Martin Gmeiner rc. und den Bericht des Petitions-Ausschusses, betreffend das Gesuch des Martin Gmeiner und Consorten um Rückersatz der feit 1853 für Lehrerzwecke an die Gemeinde Lochau eingezahlten Beträge. Da ihre Anwesen, die sich auf dem Territorium der Gemeinde Lochau befinden und vermöge dessen auch zur Gemeinde Lochau gehören, weit aber von der Kirche und Schule entfernt^ seien, feien sie im Jahre 1838, als eine Pfründe und Schule in Eichenberg errichtet worden, in Bezug auf Kirche und Schule der Parzelle Eichenberg, Gemeinde Möggers zugewiesen worden. Sie fetzen weiter auseinander, daß sie, obwohl sie die Schule von Lochau nicht benützen können, dennoch bei Erhöhung der Lehrergehalte im Jahre 1853, und seit dort in Konkurrenz mit einbezogen worden seien, daß nemlich die Vermögenssteuer bei ihren behoben wurde, ohne daß Rückficht darauf genommen worden wäre, das Betreffniß für die Schule oder vielmehr für die Schullehrergehalts auszumitteln, und auszuscheiden. Zudem wurde von der Gemeinde Lochau jährlich von jedem Hofbesitzer als Schulgeld 1 st. 8 1/2 kr. abverlangt, und die Gemeinde Lochau führe dieses Schulgeld an die Gemeinde Möggers ab. Sie erklären, daß sie, wenn dem so sei, daß gezahlt werden müßte, keinen Mittelmann brauchen, sondern von ihnen selbst die Bezahlung an die Gemeinde Möggers abgeführt werden könne. Übrigens verlangen sie Rückersatz vom Jahre 1853 angefangen, von dem, was sie für Schulzwecke, an Wüstungen, an die Gemeinde Lochau haben bezahlen müssen. Der Petitionsausschuß hat gefunden, daß diesem Gesuche keine Belege oder beweißmachende Urkunden beigelegt sind. Alles, was darin vorkommt, ist lediglich eine Anführung und eignet sich daher nicht zur Erledigung für den h. Landtag weil denn doch, zumal es sich da um besondere Verhältnisse handelt, auch die andere Partei gehört werden muß. Immerhin hat das Komite berücksichtiget, daß da nun einmal das Bittgesuch vorliegt und mit Kosten verbünde» war, es geradezu kürzer und besser wäre, daß diese Angelegenheit, da sie denn doch zum Austrag kommen müsse, an die zuständige Behörde überwiesen werden sollte; denn in dieser Sache sind die politischen Behörden kompetent. 109 Der Antrag des Ausschusses geht dahin: der h. Landtag wolle beschließen, es sei das Gesuch der Hofbesitzer Martin ©meiner vom Fallenberg, Josef Gorbach von Ebnit, und Martin Gmeiner von Hof in der Gemeinde Lochau wegen Konkurrenz zu Schulen dem k. k. Statthalterei-Präsidium mit dem Ersuchen zu übermitteln, dasselbe der vorschriftsmäßigen Behandlung zuzuweisen. Landeshauptmann. Ich eröffne die Debatte. Da keine Bemerkung erhoben wird, so bitte ich die hohe Versammlung über den vernommenen Antrag zur Abstimmung zu schreiten. (Angenommen.) Ist noch einer der Herren in der Lage einen Vortrag zu halten? Dr. 3u|Jes (verliest das Gesuch des Lehrers B. Puhl und den Bericht des Petitions-Ausschusses über dasselbe betreffend eine Remunerirung für ohne Obligo ertheilten Präparanden-Unterricht). Hr. Bernhard Puhl erster technischer Lehrer an der k. k. Unterrealschule zu Bregenz hat an den hohen Landtag ein Gesuch um eine Remuneration ans Landesmitteln dafür beansprucht, weil er ohne Verpflichtung Unterricht an die Präparanden bereits durch 23 Jahre ertheilt hat. Diesem Gesuche liegt ein Zeugniß des Ordenshauses in Riedenburg bei, wornach er daselbst durch 4 Jahre hindurch im Zeichnen Unterricht gegeben hat, und zwar mit vollster Zufriedenheit des Ordenshauses und es ist bemerkt, daß, wenn jetzt dieser Unterricht nicht mehr stattfinde, es etwa nicht daher rühre, daß man mit den Leistungen des Lehrers Puhl nicht zufrieden gewesen wäre, sondern daß die Einrichtung der Anstalt es nicht mehr weiter zugelassen habe; ebenso liegt ein Zeugniß des Abtes Franz Martin und Direktor des Konviktes in Mehrerau vor, wornach derselbe Lehrer Puhl von 1858 bis 1859 her ebenfalls mit vollster Zufriedenheit in technischen Fächern Unterricht ertheilte, endlich ist diesem Gesuche ein Zeugniß des Josef Anton Birnbaumer, Direktor der hiesigen Hauptschule beigelegt, und es ergibt sich auch daraus, daß er wirklich durch 22 Jahre einen solchen Unterricht an der Realschule, und zwar mit vollem Fleiß und Eifer au die Präparanden geleistet habe, ohne daß geradezu eine besondere Verpflichtung für ihn dagewesen wäre. Der Petilionsansschuß hat mit Vergnügen aus diesem und den Zeugnissen entnommen, daß Lehrer Puhl seine ergiebigen Kenntnisse mit allem Fleiße für den Präparandencurs verwendet habe und glaubt, daß er volle Anerkennung verdiene. Indessen sieht sich der Petitionsausschuß nicht in der Lage, aus Landesmitteln eine Remuneration in Vorschlag zu bringen. Es ist die k. k. Unterrealschule eben eine k. k. Schule und der Herr Lehrer ein k. k. Lehrer und Beamter. Die Landesvertretung oder das Land selbst hat keine Einflußnahme auf die Schule nach den bestehenden Gesetzen; zudem hat es auch keinen Fond, der Remunerationen zuließe; wenigstens für diesen Zweck ist gar kein Fond da. Der Ausschuß glaubt aber bei der großen Berücksichtigung, die dieser Hr. Lehrer verdient, daß der hohe Landtag für ihn wegen Berücksichtigung sich an die hohe Staatsregierung wenden möge. Es sind nämlich dem Petitions-Ausschusse durch den Herrn landesfürstlichen Commissär Ausschlüsse dahin ertheilt worden, daß wirklich ein Fond bestehe für solche Zwecke. Deßhalb hat denn das Comite folgenden Antrag beschlossen: „Der Landtag wolle beschließen, es könne dem Gesuche des Herrn Bernhard Puhl ersten technischen Lehrers an der k. k. Unterrealschule zu Bregenz um eine Remuneration für Unterrichtsertheilung an Präparanden aus Landesmitteln nicht Statt gegeben werden, jedoch sei in Anerkennung des Verdienstes des Hr. Gesuchstellers sich bei der hohen Staatsregierung wegen Berücksichtigung zu verwenden." Landesf. Kommissär: Ich habe meine Erläuterung in dieser Angelegenheit im Komite dahin gegeben, daß aus der Schuldotation jährlich eine kleine Summe auf Remunerationen und Unterstützungen ausgeworfen werde. Da diese Dotation von einigen Hundert Gulden für ganz Tirol und Vorarlberg besteht und Remunerationen und Unterstützungen betrifft, so kann, wenn dieses Gesuch an die Statthalterei kommt, nur nach dem Stande dieses Fondes, nach der Disponiblität desselben entschieden werden. — 110 Große Hoffnungen darf sich der Herr Lehrer natürlich nicht machen, da die Gesammt-Dotation klein ist. Landeshauptmann. Da ich bemerke, daß keiner der Herren das Wort zu nehmen gesonnen ist, so werde ich die hohe Versammlung bitten, über den Antrag den ich nochmal wiederhole (verliest obigen Antrag) abzustimmen. (Ist angenommen. Seyffertitz. Ich komme als Mitglied des Petitionsausschusses zum-Vortrage über die Petitionen der Gemeinden Wolfurt, Lauterach und Fußach in Bezug auf die linkseitige Achwuhrkonkurrenz und die damit zusammenhängenden Gegenstände. Diese Gemeinden verlangen in ihrer Eingabe dreierlei: 1. „Daß eine seit 6 oder 8 Jahren rückständige Wuhrrechnung gelegt, von Ihnen geprüft und adjustirt werde. 2. Daß eine neue Wuhrleitung für die linkseitige Achwuhrkonkurrenz, welche eine Vermögensgemeinschaft bildet, durch Wahl eines neuen Wuhrausschusses aufgestellt werde. 3. Daß endlich eine eingreifende Achverwuhrung von Kennelbach bis zum Bodensee, beziehungsweise eine richtige Achwuhrlinie, welche genau einzuhalten sei, festgestellt werde." Sie behaupten in ihrer Eingabe, wie die hohe Versammlung bereits vernommen hat, sich vergebens seit mehreren Jahren, oder wenigstens seit geraumer Zeit an das betreffende Executiv- Organ, welches darin kompetent ist, gewendet zu haben, und damit nicht zum Ziele gekommen zu sein. Unter diesen Umständen haben sie sich an den Landesausschuß gewendet und zwar das erste Mal am 26. Dezember 1865, sie haben dort dargestellt, daß das Vermögen ein bedeutendes sei, daß dieses Vermögen auf mehr als 100 Tausend Gulden angeschlagen werde, blos an Waldungen, welche von der bisherigen Verwaltung nicht gut bewirthschaftet werden und in denen allein ein Kapital von 25 Tausend Gulden an nutzbaren Holz, sogar zum Nutzen des Waldes selbst abgetrieben veräußert und der Erlös für großartige Wuhrbauten verwendet werden könnten. Sie haben ferner gesagt, daß außer diesem Vermögen auch noch ein 100 bis 140 Juchert enthaltender mit Holzgattungen verschiedener Art bepflanzter Überschwemmungs Rayon, der aber nun derart erhöht sei, daß er sich zur Kultur eigne, das Vermögen der Corporation bilde. Sie haben gesagt, daß an Activkapitalien allein in 30siger Jahren nämlich im Jahre 1835 diese Konkurrenz laut Rechnungserledigung des Landgerichtes Bregenz vom 19. Oktober 1835 ein reines Vermögen von 25, 772 fl. 17 kr. über alles das bisher genannte Capital besaß. Sie sagen ferner bis zum Jahre 1859 ist dieses Kapital auf circa 17, 000 fl. herunter gesunken. Sie sagen damals im Protokoll: „Es ist den Anwesenden unbekannt ob der Wuhrschreiber das Pouvoir hatte, Kapitalien zu künden und dieselben für die Conkurrenz zu verwenden ohne die Gemeinden zu interveniren." Jedenfalls scheint in dieser Verwaltung ein großer Übelstand geherrscht zu haben, da die jetzigen Gemeindevertretungen über das wirkliche Vermögen gar keinen Aufschluß besitzen. So wird nun dargethan, daß das Vermögen demjenigen eigentlich gänzlich unbekannt sei und ganz aus der Hand genommen sei, welcher zunächst das erste Interesse daran hat. Bezüglich der Wuhrlinie sagen sie ferner „seit dem Jahre 1830 soll eine projektirt sein, die aber den Gemeinden nicht maßgebend war und theilweise nicht berücksichtiget wurde. Wenn bis jetzt Wuhrbauten erforderlich waren, so wurden selbe bei dem Wuhrschreiber beantragt und unter Zuzug der betreffenden Wuhrmeister ausgeführt und nur bei großartigen Bauten wurden die Gemeinde-Vorstehungen intervenirt. „Es hing demnach das Wohl der Gemeinden in dieser Beziehung zum größeren Theile einzig von den Ansichten des Wuhrschreibers, welcher als Diktator fungirte, ab. „Die Wuhrungen selbst wurden ohne Rücksicht der bestimmten Richtung angelegt. „Es ist besonders nothwendig, daß eine neue Wuhrlinie vor Erbauung der Eisenbahn festgestellt werde, weil sonst der Fall eintreten könnte, daß später die Linie durch die Eisenbahnbrücke — 111 — bestimmt würde, während im andern Falle die Eisenbahnunternehmer die Brücke nur in Rücksicht der festgestellten Wuhrlinie zu bauen hätten." Der Landesausschuß, der, wie ich bereits neulich ausgeführt habe, keine Kompetenz in dieser Sache besitzt, keine besitzen kann vermöge der Landesordnung, konnte nur als Vermittler dienen, und hat dieses dadurch gethan, daß er sich unterm 3. Februar 1866 an das k. k. Bezirksamt Bregenz wandte, und dasselbe ersuchte, in dieser Sache vorzugehen, daß er sich zugleich an den betreffenden Wuhrmeifter wandte und denselben ersuchte, diesem Ansinnen der Gemeinden nachkommen zu wollen. Es war nur eine gutwillige Intercession; — ebenso gut hätte der Landesausschuß alles unterlassen können, er war nicht kompetent dazu, nur insofern als die Gemeinden vertrauenvoll sich an ihn wandten, durfte er als gesetzlich constituirtes Organ der Bevölkerung dieselben nicht von sich weisen ohne zu gleicher Zeit fein Gewicht in die Wagschaale zu legen versucht zu haben. So beruht die Sache. Dem Landesausschuße kam eine weitere Erwiderung nicht zu. Jedoch im Monate Juli es war am 22. Juli d. Js. gelaugte wieder eine neue Eingabe dieser genannten Gemeinden an den Landesausschuß, worin sie sagten, daß noch immer nichts geschehen sei. Ich verzichte daraus, diese Einlagen zu lesen, sie enthalten eben nur die Bestätigung der Thatsache, daß nichts geschehen sei. Beinahe zu gleicher Zeit, es war damals gerade zu einer Zeit, wo die Ach sehr hoch ging und aus der rechten Seite eingebrochen war, damals gelangte ein Gesuch zweier Mitglieder der rechtseitigen Achwuhrkonkurrenz in der Gemeinde Rieden an den Landesausschuß, welche konstatirten, daß sie schon seit Jahren an die rechtseitige Achwuhrkonkurrenzverwaltung umsonst das Ansuchen gestellt hätten, mit den Verwuhrungen nach Vorschrift vorzugehen und bei dem k. k. Bezirksamte sich beschwert, und dessenungeachtet nie zu etwas gebracht hätten. Diese beiden Geschäftsstücke wurden unterm 4. August d. Js. dießwal nicht mehr an das k. k. Bezirksamt, sondern an das k. k. Statthaltereipräsidium tu Innsbruck geleitet, und zwar mit einer Zuschrift, welche die Sache näher auseinandersetzte, wobei ich dasjenige übergehe, was auf die. rechtseitige Wuhrkonkurrenz Bezug hat, zugleich aber auf das Hiehergehörige zurückgreife, damit sie Einsicht nehmen, daß derlei Dinge sehr viele Arbeit machen, obwohl sie nicht in die Competenz des Landesausschusses gehören, und daß der Landesausschuß gewiß nicht versäumt hat, die Sache dennoch zu unterstützen. Es heißt nämlich: „Eine ganz ähnliche Bewandtniß hat es mit dem weiters anliegenden Einschreiten der Interessenten der linkseiligen Achwuhrkonkurrenz nämlich der Vorstehungen der vier Gemeinden Wolfurt, Lauterach, Haid und Fußach. Diese Konkurrenz besitzt an Waldungen und Gründen ein ansehnliches auf 80, 000 Gulden geschätztes Vermögen, zu dessen Verwaltung schon vormärzlich und wie es scheint ohne eine weitere Kontrolle vom ehemaligen k. k. Landgerichte Bregenz Xaver Gemeinder von Bregenz — gegenwärtig Bürgermeister daselbst bestellt wurde. AIs nun mit dem Inslebentreten der neuen Gemeindeordnung die Gemeinden sich selbstständiger zu fühlen begannen, und die Verantwortlichkeit der Vorsteher eine größere geworden, stellten die 4 Vorsteher, — überzeugt, daß es eine Anomalie sei, daß die linkseitige Achwuhrkonkurrenz der 4 Gemeinden sich nicht selbst verwalte, sondern einem Bregenzer, der sonst nicht das geringste Interesse daran zu nehmen hat, anvertraut sei — das Ansuchen an das k. k. Bezirksamt aus den 4 Gemeinden durch Wahl einen Konkurrenzausschuß mit einem Obmanne bestellen zu laßen; den bisherige Wuhrschreiber Gmeinder dagegen, gegen dessen Verwaltung allerlei Klagen sich geltend machten, zu entheben. Es scheint jedoch, daß auch darin ein Erfolg so wenig als bezüglich des weiteren Ansinnens, den seit fast 6 Jahren die Rechnung schulden den Wuhrschreiber Gmeinder zur Rechnungslegung zu verhalten, zu erzielen war, denn am 27. Dezember vorigen Jahres wendeten sich die 4 interessirten Gemeindevorstchungen an den Landesausschuß mit ihrem Begehren. Selbstverständlich vermochte dieser ihnen nur soweit zu entsprechen, als er ihr Einschreiten vorwörtlich dem kompetenten k. k. Bezirksamte übermittelte und cum officio boni viri dem Bürgermeister Gmeinder die baldige Rechnungslegung empfahl. 112 Auch diese Schritte schienen gänzlich erfolglos geblieben zu sein, — wenigstens bezeugt dieß eine neuerliche Eingabe der 4 Gemeindevorsteher an den Landesausschuß vom 22. Juli d. J. die man sich in Folge Beschlusses vom 1. August nunmehr ebenfalls beehrt, dem löbl ec. mit dem diensthöflichen Ersuchen zu übermitteln, auch in dieser Richtung das k. k. Bezirksamt Bregenz anweisen zu wollen, mit mehr Energie, als es bisher geschehen zu sein scheint, dem nach h. o. Ansicht vollkommen begründeten Ansinnen der 4 Gemeinden entsprechen zu wollen. Schließlich benützt der Landesansschuß diese Gelegenheit, um die Versicherung beizufügen, wie unangenehm es ihm falle, derlei Beschwerden bei den höhern Instanzen vermitteln zu muffen; — es kann ihn dazu nur die Erwägung bestimmen, daß es ihm als gesetzlich konstituirtem Organe des Landes obliege, solchen Beschwerden Ausdruck zu geben, und zwar um so mehr, — je weniger die Staatsverwaltung durch die weite Entfernung der höhern Kontrollsbehörden für einen unmittelbaren Contact der Bevölkerung mit derselben vorzusorgen geruht Hal." Nun glaube ich daß der Landtag ebensowenig eine Competenz in dieser Sache hat, als der Landesausschuß es haben kann, und nichts erübrigt, als daß der Landtag auch bei dieser Sache sein Gewicht in diese Wagschale lege, und die Angelegenheit möglichst befördere; da aus diesen verlesenen Akten hervorgeht, daß auch vom August bis Monat Dezember d. Js. in dieser Angelegenheit noch nichts verfügt worden zu sein scheint. Es scheint daher Mangel an Energie obzuwalten, wo er ist hat der Landesausschuß und das Comite nicht zu untersuchen, da er keine Controllbehörde ist; jedenfalls aber dürste das doch von Seite der Oberbehörde zu erwarten sein, daß in dieser Beziehung energischer eingeschritten würde. Das Wohl von 4 Gemeinden, das bedeutende Vermögen der Wuhrkonkurrenz dürften Anhaltspunkte sein, wie sie es auch für den Landesausschuß waren, daß der hohe Landtag im Interesse der Landeskultur sich vorwörtlich für die Petenten verwende. Ich erlaube mir Ihnen den Antrag vorzulesen. „Die beiden Geschäftsstücke Z. 915 und 937, nemlich eine Eingabe des Gemeindeverstandes von Wolfurt, dann eine Collectiveingabe der Gemeindevorstände von Lauterach und Fußach, — alle drei Gemeinden intresirt bei dem linkseitigen Achwuhrkonkurrenzvermögen — wären beim Mangel an Competenz des Landtages — mit der wärmsten Bevorwortung und unter Berufung auf das hirauf bezügliche Einschreiten des L. A. vom 4. August 1866 Z. 607 und 619 an das k. k. Statthalterpräsidium zu dem Zwecke zu leiten, damit dasselbe, die hiezu kompetenten Organe anweise, dem Ansuchen der genannten Gemeinden theils wegen Bestellung eines neuen Wuhrausschusses, theils wegen Erledigung der feit 6 Jahren rückständigen Rechnungen, theils endlich wegen Einleitung einer Verhandlung zur einheitlichen Verbauung der Ach nach Maßgabe der bestehenden Gesetze ehestens zu entsprechen." Landesf. Commissär. Ich habe, wie dieses Gesuch eingegeben wurde bemerkt, daß ich mir vom Bezirksamts die Akten vorlegen lassen werde um dem hohen Landtage die nöthigen Aufschlüsse geben zu können, wo es eigentlich fehle. Ich habe nun diese Akten gerade heute, bevor ich zur Sitzung herauf bin erhalten, und war daher noch nicht im Stande sie durchzusehen. Bei dem Beschlusse des Antrages ist es gleich was sich aus den Akten ergibt. Ich fühle mich jedoch verpflichtet dem hohen Landtage bei einer der nächsten Sitzungen Aufschluß zu geben, wie es sich verhält. Landeshauptmann. Wir nehmen dieses dankend entgegen und werden der Aufklärung des Herrn Regierungskommissärs gewärtig sein, Es scheint die hohe Versammlung in dieser Beiziehung keine weitere Bemerkung zu machen, und ersuche nun durch aufstehen oder sitzen bleiben bekannt zu geben, ob sie diesem Antrage zustimmen, t Angenommen') Es ist mir ein selbstständiger Antrag übergeben worden. Der hohe Landtag wolle beschließen, das hohe Handelsministerium anzugeben, daß ungeachtet des ratifizirten Zoll- und Handelsvertrages mit dem Kaiserthume Frankreich noch nachträglich im Interesse der Vorarlbergischen Käserzeugung auf möglichste Herabsetzung der Eingängszölle für Käse in Frankreich hingewirkt werde. Ich werde diesen Antrag auf eine nächste Sitzung zur Verhandlung auf die geschäftsmäßige Tagesordnung bringen. Weiters wurde mir übereicht ein Antrag: »Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei die hohe Staatsregierung zu ersuchen daß die Regulierung der II in der Strecke abwärts von der Tschalenga-Brücke bis Feldkirch in Verhandlung gezogen und die Ausführung thunlichst befördert werde." Auch diesen Antrag werde ich zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung auf eine der nächsten Sitzungen bringen. Die heutige Sitzung wäre nun geschlossen, und ich bestimme die morgige Sitzung auf 9 Uhr früh. Gegenstand der Verhandlung ist: „Comitebericht über die Regierungsvorlage wegen der Rheinkorrektion. Schluß 6 1/2 Uhr Abends. IX. Sitzung am 21. Dezember 1866 nuttr d«m Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. —Gegenwärtig 18 Abgeordnete. — Landesfürstlicher Commiffär Anton Ritter von ©trete. — Abgeordneter Johann M. Schedler beurlaubt. Beginn der Sitzung um 4'/, Uhr Nachmittags. Stuibesljaupfmtmn. Ich eröffne die Sitzung. (Sekretär verliest das Protokoll.) Wenn keine Bemerkung über die Richtigkeit des Protokoll erhoben wird, halte ich dasselbe für richtig ausgefertiget. Ich erlaube mir beizusügen, daß sich heute Differenzen zwischen den Herren ergeben haben, welche die Reden gehalten haben in Beziehung auf die Ausdrücke, die dabei gebraucht worden sein sollen. Um in dieser Beziehung jede Unannehmlichkeit zu vermeiden, habe ich mich bewogen ge­ funden, das Stenografenbureau zu beauftragen, von welchem ich die Ueberzeugung habe, daß es seine Arbeiten nach bestem Wiffen und Gewissen zu geben bemüht ist, mir, sobald sie die stenogra­ fischen Ausschreibungen übersetzt haben werden, dieselben zu übergeben. Ich werde dann in Gegenwart der betreffenden Herren, die Revision der stenografischenAufzeichnungen vornehmen lassen. Wir gehen nun zum Gegenstände der heutigen Verhandlung über, nämlich zur Fort­ setzung der Verhandlung über die Anträge zur Beschränkung des Bettelwesens. Herr Berichterstatter haben das Wort. HJofjfmeni). Im Laufe der Vormittägigen Verhandlung über den Ausschußantrag Punkt 3 hat man sich gestoßen an dem Ausdrucke: „Arbeit und Verdienst suchende Individuen." und geglaubt, daß dieser Ausdruck ein nicht ganz gesetzlicher Ausdruck sei. Das Comite wurde dann beauftragt mittlerweile nachzusehen, was dirßbezugs in den Ge­ setzen und Verordnungen enthalten sei. — 100 i Das Comite war bemüht mehrere Verordnungen nachzusehen, konnte jedoch keinen bestimm« teren und allgemeineren Ausdruck finden, als den vorgeschlagenen. Wenn aber schon die Ansicht vorherrscht, daß dieser allgemeine Ausdruck nicht genau genug sei, so würde sich das Comite auch dahin einen, sich dem Anträge, den der Abgeordnete Baron Seyffertitz brachte, welcher so lautet: „Alle der Arbeiterklasse angehörenden erwachsenen Individuen, " anzuschließen und ihn an die Stelle zu setzen, welchen der Ausschuß vorgeschlagen hat. Ich bitte sonach den Herrn Landeshauptmann den Antrag darnach zu modifizieren. Ich muß nur noch erwähnen, daß es wohl natürlich ist, daß das Komite unmöglich in der Lage war, alle diese unendlichen Verordnungen, welche in 34 bedeutend dicken Bänden er­ schienen sind, gegenwärtig zu haben und davon in Kenntniß zu sein. Beim Durchsuchen der speziellen Verordnungen, welche aus diesen Gegenstand Bezug haben, kam das Ko.nite auch unter anderem auf eine Verordnung, in welcher schon eine Bestimmung von dem damaligen Gubernium getroffen wurde, die die Gränzämter anwies, von den Handwerksburschen ein Reisegeld von 8 fl. cmz. vorzeigen zu laffen. Indeß das Komite ist der Ansicht bei seinem Anträge zu bleiben und dieses Reisegeld nur auf 4 fl. bestehen zu laffen. Ich werde die Verordnung vorlesen. (Verliest die Bestimmung gegen das Einwandern ganz mittelloser Handwerksburschen.) Ich habe weiter nichts mehr beizufügen. Landeshauptmann: Nach dem Vortrage, würde nun der Antrag 3 so lauten: . welchen der Herr Berichterstatter gehalten hat „Die hohe Negierung sei dahin zu vermögen, daß alle der Arbeiterklasse ange­ hörenden Personen bei ihrem Eintritte in das Land Vorarlberg 4 fl. ö-W. für jede einwandernde Fariksarbeiterfamilie aber überhaupt 10 fl. ö.-W. als Reise­ geld beim k.k. Gränzzollamte vorzuweisen habe, daß dieß in ihren Reise-Urkunden einzutrageu, und jene, welche dieses Reisegeld vorzuweisen nicht vermögen, wieder zurückzuweisen seien. Ganahs: Es wird im Anträge auch der Fabrikarbeiter erwähnt. In dieser Gziehung muß ich bemerken, daß häufig Fabriksarbeiter mit ganzen Familien einwandern. Wenn nun eine Familie aus 10 bis 12 Köpfen besteht, so müßte sie 40 fl. bis 48 fl. baares Geld aufweisen, dieses t|t den Leuten oft nicht möglich, und es könnte sich leicht ereignen, daß solche Leute Verdienst im Lande fänden, aber wegen Mangels der Barschaft zurückgewiesen werden müßten. Ich glaube daher, man sollte den Namen Fabriksarbeiter auslassen und bestimmen, daß wenn Fabriksarbeiter in Familien einwandern, nur das Haupt der Familie den Betrag von 4 fl. vorzuweisen hätte. Es ist dies von besonderer Wichtigkeit gerade für die vorarlbergische Industrie. Es ge­ schieht häufig, ja sehr häufig, daß Fabriksarbeiter aus dem Auslande kommen und zwar ganze Familien, und daher wäre es gewiß gerechtfertiget daß man des Wort Fabriksarbeiter auslaffe, oder hinzusetze, daß, wenn Fabriksarbeiterfamilien einwandern, nur das Haupt der Familie den Betrag von 4 fl. vorzuweisen hätte. Dr. Oussek. Mir mill der Ausdruck: „u. s. w." in einem Gesetz nicht gefallen, es gibt Anlaß, daß man dieß viel zu weit ausdehnen könnte und deßwegen möchte ich diesen Zusatz ge­ strichen wissen. Landeshauptmann. Hat noch Jemand eine Bemerkung zu machen? Seyssertitz: Daß mir der Ausdruck, den das Komite in seinem Anträge gebracht hat, nemlich Arbeiter und dienstsuchende Individuen nicht konvenirt, und der Grund warum er mir nicht konvenirt, habe ich Bormittags bereits auseinandergesetzt.