18661215_lts004

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:34
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

27 Landtag. IV Sitzung am 15. Dezember 1866 unter dem Vorsitz des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete.— Landesfürstlicher Kommissar Anton Ritter von Strele. Beginn der Sitzung um 9 1/4 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung und ersuche diejenigen Herren, die eine allfällige Einwendung gegen das Protokoll der früheren Sitzung, welches Ihnen verlesen wird, zu machen haben, selbe bekannt zu geben. (Sekretär verliest dasselbe:) Da keine Bemerkung erfolgt, nehme ich dasselbe als vollständig richtig abgefaßt an. Ich werde Ihnen einige Einläufe bekannt geben, welche mir in der Zwischenzeit zugekommen sind. (Sekretär verliest.) Nr. 4440 Praes. An den löblichen Landesausschuß von Vorarlberg in Bregenz. Im Anschlusse beehre ich mich, dem löblichen Landesausschusse ein vom hohen Staatsministerium mit Erlaß vom 27. v. M. Z. 6876 herabgelangtes Exemplar der vom k. k. Finanzministerium dem hohen Staatsministerium mitgetheilten statistischen Übersicht der Ergebnisse der Verzehrungssteuer im Jahre 1865 zu übermitteln. Innsbruck, am 6. Dezember 1866. Coronini 28 Nr. 17646, 1444. Ä. k. Staatsministerium an die k. k. Landesstelle in Innsbruck. Laut Eröffnung des schweizerischen Geschäftsträgers vom 9. Oktober 1866 ist die Regierung des Kantons Zug von der Übereinkunft, welche unterm 30. Oktober und 2. November 1857 wegen unentgeltlicher Verpflegung der beiderseitigen Angehörigen in Krankheitsfällen mit der k. k. Regierung abgeschlossen wurde, zurück getreten. Hievon wird die k. k. Landesstelle zur eigenen Wissenschaft und Verständigung des Landesausschusses mit dem Beifügen in die Kenntniß gesetzt, daß man beigestimmt hat, das mit mehreren Kantonen hinsichtlich der gegenseitigen Vergütung der Unkosten in Krankheitsfällen der betreffenden Landesangehörigen am 30. Oktober und 2. November 1857 und am 28. Mai und 18. Juli 1858 abgeschlossene Übereinkommen auch auf den Kanton Zug im Falle der Beistimmung jener Regierung auszudehnen. Wien, am 29. November 1866, Schuster m. p. Der Herr Abgeordnete Johann Schedler sucht um einen 14tägigen Urlaub an und ich erlaube mir sein Gesuch zur Kenntniß des hohe» Hauses zu bringe«. (Sekretär verliest dasselbe.) Die Gestaltung eines Urlaubes auf 14 Tage steht mir nicht zu, ich wende mich daher im die hohe Versammlung und frage, ob sie gewillt sei, dem Herrn Schedler den 14tägigen Urlaub zuzugestehen. Bitte um Abstimmung hierüber. (Majorität.) Der Urlaub ist also zugestanden. Ich habe die hohe Versammlung in Kenntniß zu setzen, daß heute Nachmittag 2 1/4 Uhr die dritte Lesung des Gutachtens betreffs des Gesetzentwurfes über die Ableitung, Benützung und Abwehr der Gewässer vorgenommen werden wird. Ich ersuche die Herren dabei zu erscheinen, um vom näheren Gang der Verhandlung Kenntniß zu nehmen. Nun gehen wir über zur heutigen Tagesordnung und zwar zum ersten Gegenstand derselben zum Berichte des Comites betreffend die Übereinkunft mit der Wohlthätigkeitsanstalt Valduna zur Errichtung einer öffentlichen Irrenanstalt daselbst. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter gefälligst das Wort nehmen zu wollen. Bischoff. (Verliest die einschlägigen Comiteberichte.) Landeshauptmann. Ich eröffne hierüber die Generaldebatte. Wenn hiebei Niemand das Wort zu ergreifen gesonnen ist, gehe ich über zur Spezialdebatte und zwar zum ersten Antrag, welcher lautet: „Der hohe Landtag wolle das am 22. Oktober l. I. mit der Vertretung der Wohlthätigkeitsanstalt Valduna abgeschlossene Übereinkommen in Absicht auf eine daselbst zu errichtende und mit der Anstalt in Verbindung zu bringende öffentliche Irrenversorgungsanstalt genehmigen." Ich eröffne die Debatte über diesen Antrag. Ich bitte die Herren, da keine Gegenrede erhoben wird, um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Der zweite Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle auch folgende Zusätze zum besagten Übereinkommen genehmigen: ad. Punkt 2: „Die Anstalt kann auch für eine größere Anzahl Irren gebaut werden." - 29 ad Punkt i; »Sollte durch den projektirten Neubau der Ankauf von weiteren Gründen nothwendig werden, so hat hiezu die Landesvertretung die erforderliche Summe nach den ganz gleichen Modalitäten wie beim Neubau beizuschaffen." ad Punkt 8: „Durch die Übernahme um den Schätzungswerth wird die Wohlthätigkeitsanstalt aller weitern Verpflichtung in Bezug auf das vom Landesausschusse für die Herstellung des Übernommenen erhaltene Darlehen enthoben." ad Punkt 9: „In diesem Falle der Auflösung der Wohlthätigkeitsanstalt, ob das Land deren Anstaltsgebäude um den Schätzungswerlh kaufe oder nicht, füllt jedenfalls der mit dem dargeliehenen Betrage aufgeführte Neubau dem Lande eigenthümlich zu, aber auch für die Wohlthätigkeitsanstalt entfällt gleichfalls jede weitere Verpflichtung und Schuldigkeit in Bezug auf das zur Herstellung des Neubaues erhaltene Darlehen." Ich darf, da keine Gegenrede erfolgt, auch diesen Punkt als zugestanden annehmen. Run kommen wir zum 3. Antrag der lautet: „Der hohe Landtag wolle zum Behufe der erwünschten ehethunlichsten Inangriffnahme, Fortsetzung und Vollendung der beschlossenen Anstalt den Landesausschuß ermächtigen, jene Beiträge zu verwenden, welche in den Jahren 1856—1863 zum Zwecke der Errichtung einer für die Länder Tirol und Vorarlberg bestimmten Irrenversorgungsanstalt in Hall für unheilbare Irren durch Sammlung im Lande Vorarlberg theils eingegangen, theils subskribirt sind, und da diese Fonde größtentheils in Staatspapieren bestehen, diese Papiere nach seinem Ermessen bestmöglichst zu verwerthen und zu verpfänden, und zur Deckung aller weitern Erfordernisse bis zur Vollendung des Baues und der Einrichtung die nöthigen Beträge, insoweit sie nicht aus den laufenden Mitteln des Landesfondes gedeckt werden können, durch Kreditoperationen auf die schonendste Weise beizuschaffen." Ich eröffne die Debatte über diesen Antrag. Ganahl. Bei diesem Antrage erlaube ich mir die Einschaltung einiger Worte zu beantragen, nemlich daß in der zweitletzten Zeile nach den Worten: „und der Einrichtung die" — der folgende Zusatz: „— über allfällig der Anstalt noch zufließende Gelder" — eingeschaltet werde. Der Satz würde demnach lauten: und zur Deckung aller weitern Erfordernisse bis zur Vollendung des Baues und der Einrichtung, die über allfällig der Anstalt noch zufließenden Gelder nöthigen Beträge u. s. w. Ich mache diesen Zusatz, weil ich beabsichtige, heute noch wegen der Lermoosergelder einen Antrag zu stellen, nemlich den, daß dieselben der Irrenanstalt gewidmet werden möchten. Landeshauptmann. Ich bitte um den Antrag. Bischof: Ich schließe mich dem Antrage des Herrn Ganahl nur mit der nähern Bezeichnung an: „zu diesem Zwecke" nemlich zum Bau oder Herstellung und Einrichtung des Neubaues, da ich voraussetze, daß die Wohlthätigkeitsanstalt von da und dort noch milde Beiträge für ihren Zweck im Allgemeinen erhalte. Ich würde somit gewiß sehr beunruhigt, wenn in Frage stünde, ob diese Beiträge, die man ihr gibt, zur Herstellung des Neubaues seien; also rechtfertigt sich ganz gewiß dieser Zusatz mit Einschluß aller andern. Er würde also lauten: „„über allfällige zu diesem Zwecke der Anstalt noch zufließende Gelder."" Ganahl: Ich habe nichts dagegen, wen auch diese Worte beigegeben werden. Landeshauptmann: Ich finde auch, daß, wenn dieser Beisatz beigefügt wird die Sache an Klarheit gewinnen werde. Es wird also der Beisatz des Herrn Ganahl lauten: Die über allfällig zu diesem Zwecke der Anstalt noch zufließenden Gelder u. s. w. 30 Ich möchte aufmerksam machen, ob nicht gesagt ^werden könnte über allfällige zu diesem Zwecke der Anstalt „vom Lande" zußießende Gelder. Ganahl: Ich glaube, daß dieser. Zusatz nicht nothwendig sei, weil es ohnehin am Schluß heißt, daß das Land die weiteren nöthigen Mittel zu leisten habe. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort. (Niemand.) Der Zusatzantrag der Herrn Ganahl würde nun zum dritten Antrag heißen: „über allfällig zu diesem Zwecke noch zufließende Gelder" nöthigen Beiträge u. s. w. Die Herren, welche hiemit einverstanden sind, bitte ich gefälligst sich zu erheben. (Angenommen.) Ein weiterer Gegenstand der Verhandlung ist der Komite-Bericht betreffend den den Gemeinden zu leistenden Beitrag an Verpflegskosten für die in der Privatirrenanstalt Valduna aufgenommenen zahlungsunfähigen Geisteskranken. (Bischofs verliest den Comitebericht des Ausschusses.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte hierüber. Da ich bemerke, daß Niemand das Wort zu ergreifen wünscht, bitte ich um die Abstimmung des soeben verlesenen Antrages. Der lautet: Ein hoher Landtag wolle beschließen: „Der Landesfond übernimmt die Hälfte der für die Unterkunft und Verpflegung zahlungsunfähiger landesangehöriger Irren in der Privatwohlthätigkeitsanstalt Valduna erlaufenden Kosten." Bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Der dritte Gegenstand der Verhandlung ist der Komitebericht, betreffend die Feststellung der Beitrages von Seite der Gemeinden an den Landesfond für die in öffentlichen Irrenanstalten untergebrachten zahlungsunfähigen Landesangehörigen erlaufenen Verpflegskosten. Ich ersuche den hochw. Bischoff den Vortrag zu halten. (Bischof verliest den Komitebericht.) Ich eröffne die Generaldebatte hierüber. Da sich in der Generaldebatte Niemand zum Worte meldet, gehe ich über zur Spezialdebatte. Es wurde Ihnen vom Landesausschusse und Komite ein Gesetzesvorschlag in Antrag gebracht, er lautet: „Gesetz in Betreff der theilweisen Rückvergütung an den Landesfond der für die Verpflegung zahlungsunfähiger Personen in öffentlichen Irrenanstalten ergangenen Kosten, wirksam für das Land Vorarlberg." Hat Jemand gegen diese Aufschrift etwas einzuwenden. (Niemand.) Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Der Text des Gesetzes lautet: „Über Antrag des Landesausschusses Meines Landes Vorarlberg finde ich anzuordnen wie folgt: 1. „Auf Grund des §. 4 des Reichsgesetzes vom 17. Februar 1864 wird an den die Verpflegskosten für in öffentlichen Irrenanstalten unentgeldlich aufgenommene zahlungsunfähige Vorarlberger Geisteskranke zahlenden Landesfond einer Rückvergütung Seitens der betreffenden Heimathsgemeinden derselben statt gegeben." Ich eröffne die Debatte hierüber. Da sich Niemand zum Worte meldet, bitte ich um Abstimmung. (Angenommen.) — 31 — 2. „Diesen Rückersatz haben die Gemeinden durch Zahlungsübernahme der Hälfte der erwachsenen Verpflegskosten zu leistend 77 Wünscht Jemand das Wort? Rhomberg: Soll es hier nicht wohl auch heißen der „Unterkunft", es hat im vorigen Satze des Komiteberichtes geheißen für die Unterkunft und Verpflegung u. s. w. Landeshauptmann: Die Verpflegskosten in öffentlichen Anstalten werden unter Beikunft der politischen Behörden einvernehmlich mit der Verwaltung der Anstalt festgestellt und in denselben wird immer schon Rücksicht genommen auch auf die Unterhaltungskosten. Ich glaube der Ausdruck „Rückersatz der Hälfte der erwachsenen Verpflegskosten" ist deutlich genug weil der schon Alles in sich begreift; indessen, wenn Herr Rhomberg einen besondern Antrag zu stellen wünschen, bitte ich ihn vorzubringen. Rhomberg: Ich stehe ab davon. Feuerstein: Soll es nicht heißen „die betreffenden Gemeinden" sonst müßten auch die andern Gemeinden zu einem Rückersatz verhalten werden. Landeshauptmann: Dieser Ausdruck wird erklärt durch den ersten Absatz des Gesetzes, wo es heißt: „Seitens der betreffenden Heimathsgemeinden derselben stattgegeben." Da Niemand weiters das Wort ergreifen will, bitte ich um Abstimmung über den zweiten Absatz. (Angenommen.) Ich würde beantragen die 3. Lesung dieses Gesetzentwurfes sogleich vorzunehmen. Ist die hohe Versammlung damit einverstanden, daß heule noch die 3. Lesung vorzunehmen sei? Bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Ich glaube, es füglich Unterlasten zu können, diesen Gesetzes-Entwurf noch einmal zur Ablesung zu bringen, weil er soeben einige Male abgelesen wurde, und ich übergehe zur Bitte die Herren wollen bekannt geben, ob Sie denselben in dritter Lesung als endgültig anzunehmen gesonnen sind. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Der 4. Gegenstand ist der Bericht des Landesausschusses in Beziehung auf die beantragte Einziehung in den Landesfond der sogenannten LeermoserMarschkonkurrenzgelder. (Sekretär verließt den Bericht des Landesausschusses.) „Die hohe Versammlung wird sich erinnern, daß im vorigen Jahre in der Sitzung vom 18. Dezember folgender Beschluß gefaßt wurde. „Die in dieser Angelegenheit erwachsenen Akten dem Landesausschusse zu überweifen, über den erhobenen Antrag: nemlich über die Einverleibung dieses Fondes in den Landesfond und die Verwendung der Zinsen für Landeszwecke dem nächst, kommenden Landtage ausführlichen Bericht zu erstatten" dann „der Landesausschuß werde zugleich angewiesen die Gemeinden über den Antrag der Einziehung in den Landesfond dieser Leermooser Gelder zu vernehmen." Wie hier bemerkt ist, konnte der Landesausschuß die Sache nicht so weit führen, um bereits die Einvernehmung mit den Gemeinden zu pflegen. Auf Grund dieser historischen Darstellung und auf Grund der weiters erflossenen Akten wird es das erste Geschäft des Landesausschußes sein, die Gemeinden zur Einwilligung zum Anträge, wie er im vorigen Jahre gestellt wurde, einzuvernehmen. Es handelt sich gegenwärtig nur darum, daß der L.-A. seiner Pflicht nachkommend, der hohen Versammlung über den Stand der Sache, wenigstens dieses Bild vorführe. Findet Jemand etwas hierüber zu bemerken. Dr. Bickel. Da die wenigsten Mitglieder dieses hohen Hauses mit den Verhältnissen bezüglich dieser Marschkonkurrenzgelder betraut sein dürften und wir in einem fort über etwas reden - 32 wovon wir kaum mehr wissen, als den Namen Marschkonkurrenzgelder, so könnte es zweckdienlich sein, die bezüglichen Akten, welche diese Konkurrenz betreffen, vorzulesen, namentlich die Verfügungen, welche vom ehemaligen Landesgubernium und Kreisamte getroffen worden sind, um daraus ein Bild zu bekommen, wie sich die Sache verhalte. Ich bitte daher um Verlesung dieser AktenstückeLandeshauptmann: Ich werde diesem nachkommen. Dr. Bickel. Ich meine die Verlesung derjenigen Aktenstücke, welche sich auf die sogenannten Lermooser Fondsgelder, im allgemeinen und auf die Marschkonkurrenzgelder beziehen; denn ich befürchte, daß dabei selbst bedeutende Verwechslungen eingeschlichen sind zwischen den eigentlichen Lermoosergeldern und zwischen der ältern Marschkonkurrenz; da sie nicht ganz identisch sind und da die Marschkonkurrenzgelder von den Lermoosergeldern auszuscheiden sein dürften. Landeshauptmann: Ich werde diese Akten zur Vorlesung bringen, welche sich auf den Fond, von welchem wir eben sprechen, beziehen. Die übrigen Akten beziehen sich auf die Liquidirnng der Marschkonkurrenzauslagen, welche uns insoferne nicht berühren, als der Antrag nur dahin ging, daß die Lermoosergelder in den Landesfond zu Landeszwecken einzubeziehen seien. (Sekretär verliest die betreffenden Akten:) Dr. Jussel: Nachdem nun die Sache bereits 60 Jahre alt geworden ist, ist es höchste Zeit, daß sie endlich zum Austrage gelange, und zwar um so mehr, da, wenn sie noch länger behängt, die Sache noch mehr verwirrt wird. Ich glaube, wenn die Gemeindevorstehungen einvernommen werden, so verschiebt sich die Sache wenigstens bis zum nächsten Landtage. Soviel ich letzter Tage vernommen habe, walten eben in Bezug auf dieses Vermögen verschiedene Ansichten im Lande ob, und es scheint auch einseitige Ansprüche. Ich glaube, daß es deßhalb gerathen wäre, ein Comite zu wählen, um Maßregeln zu berathen, daß die Angelegenheit auf möglichst schnelle Weise abgethan würde und ich würde ein Comite von drei Mitgliedern aus der Rücksicht beantragen, weil überhaupt die Herren in andern Comitesitzungen zu sehr in Anspruch genommen sind. Ganahl: Ich habe bereits bei Besprechung der Irrenanstalt-Angelegenheit bemerkt, daß ich mir erlauben werde, in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen; es ist dies kein eigentlicher Antrag, sondern nur ein Abänderungsantrag des in der letzten Session gefaßten Beschlusses, der dahin lautete, daß — wie die Herren bereits wissen — der Landesausschuß die Gemeinden zu vermögen versuche, diese Gelder dem Landesfonde zu widmen. Mein Abänderungsantrag geht dahin, daß die Gemeinden durch den Landesausschuß zu bewegen seien, diese Gelder, statt dem Landesfonde zu widmen, dieselben als Beitrag zur Errichtung der Irrenanstalt zu bestimmen. Der Grund, der mich zu diesem Abänderungsantrag veranlaßt, ist folgender: Im vorigen Jahre, als wir die Kostenberechnung anstellten, waren wir der Ansicht, daß wir mit dem Fonde theils aus den Sammelgeldern von circa 24, 000 fl. dann mit jenem Betrage, auf den wir als unsern Antheil an den 80, 000 fl. welche die Tiroler aus der Wohtlhätigkeitslotterie bezogen haben, sicher rechneten, beinahe ausreichen würden um daraus die Irrenanstalt zu gründen. Leider sind unsere gerechten Forderungen in Beziehung auf die 80, 000 fl. endgültig abgewiesen worden, deßhalb haben mir zur Disposition für Errichtung dieser Landes-Irrenanstalt nur noch den Betrag von 19, 370 fl. 40 fr., bestehend größtentheils mit Ausnahme von 2118 fl. 70 fl. in österreichischen Staatsobligationen und zwar berechnet nach dem Course vom Jahre 1865. Nachdem aber seit dieser Zeit die Staatsobligationen bedeutend schlechter geworben sind, so fällt diese Ziffer ohne Zweifel wieder um ein paar tausend Gulden, und es bleiben kaum noch 17, 000 fl. zur Disposition für diesen Bau. während wir vielleicht 40, 000 fl. und mehr hiezu bedürfen. Dieses veranlaßt mich, den Abänderungsantrag zu stellen, daß man die Gemeinden angehen solle, diese Lermoosergelder der Irrenanstalt zu widmen und ich glaube, daß sie um so eher hiezu zu bewegen fein werden, weil man durch die vorgelesenen Aktenstücke beweisen kann, daß die Ansprüche, welche gewiße Gemeinden auf diese Gelder zu haben glauben, ungegründet sind, denn es geht aus der Gubernial-Entscheidung hervor, daß diese Lermoosergelder als dem allgemeinen Marschkoncurrenzfond 33 angehörig zu betrachten seien. Es ist unmöglich, einen richtigen Ausgleich dieser Gelder zu machen; es fehlen Akten, es fehlen Rechnungen, es fehlt überhaupt gar Vieles. Man hat wiederholt versucht, einen Ausgleich zu Stande zu bringen, vor 15 oder 16 Jahren sind Stöße von Akten und Rechnungen nach Feldkirch gesandt worden, um die Sache auseinander zu suchen, allein es war rein unmöglich; die Gemeinden werden sich wohl überzeugen, daß ein gerechter und billiger Ausgleich nicht zu Stande zu bringen sei, deßhalb werden sich dieselben vielleicht herbeilassen, das Erklären abzugeben, daß dieser Fond der Irrenanstalt zu widmen sei. Ich glaube, die hohe Versammlung sollte daher auf meinen Abänderungsantrag eingehen. Landeshauptmann: Wünscht Noch Jemand das Wort? Dr. Jussel: Ich erkläre mich mit dem Antrage des Herrn Ganahl einverstanden und bin deßwegen bereit meinen Antrag auf Wahl eines Comites zurück zu ziehen. Landeshauptmann: Ich bitte den Herrn Ganahl um den schriftlichen Antrag. (Ganahl überreicht ihn.) Wünscht Niemand mehr das Wort? Wohlwend: Ich bedaure, daß Herr Dr. Jussel seinen Antrag zurückgezogen hat. Ich hätte vorgezogen, daß der Antrag des Herrn Ganahl gerade diesem Comite zur Berathung vorgelegt worden wäre. Ich hielte das um so mehr für nothwendig, weil für den Fall, als die Gemeinden nicht zustimmend sich erklären, nicht vorgesorgt ist, was dann zu geschehen habe. Es könnte auch in einem Comite vielleicht die Sache derart erörtert werden, daß noch andere Anträge aufgestellt werden könnten, was sehr leicht möglich ist; ich bin also jetzt in der Lage, den Antrag, den Herr Dr. Jussel fallen gelassen hat, aufzunehmen und bitte denselben zur Verhandlung und zur Abstimmung zu bringen, namentlich aus dem Grunde, weil hier für den Fall, den ich vorhin erwähnt habe, wenn nämlich die Gemeinden nicht zustimmen, was dann zu geschehen habe, gar nichts vorliegt. Ganahl: Ich kann trotz der Bemerkung des Herrn Vorredners meinen Antrag nicht zurückziehen. Was dann zu geschehen habe, wenn die Gemeinden nicht zustimmen, darüber haben wir heute nichts zu sagen. Es bleibt die Geschichte dann beim Alten und die Kapitalien werden fortwährend so verzinst, wie bisher. Einen Machtspruch hat der Landtag nicht zu machen; der Landtag kann gar nicht beschließen, was dann zu geschehen habe. Er kann nur bittlich bei den Gemeinden einkommen, damit sie sich herbeilassen diese Gelder irgend einem Fonde zu widmen. Was nun das Comite anbelangt, so sehe ich nicht ein, was dasselbe beschließen könnte. Wir haben über diese Sache wiederholt und wiederholt gesprochen und im vorigen Jahre den Beschluß gefaßt, daß es am zweckmäßigsten wäre, die Gemeinden zu veranlassen, die Gelder dem Landesfonde zu widmen. Heute ändere ich diesen Antrag dahin ab, daß diese Gelder, statt für den Landesfond, für die Valduna gewidmet werden mögen. Ich glaube daß es nutzlos wäre, in eine weitere Berathung einzugehen. Wenn die Gemeinden unserem Wunsche durchaus nicht willfahren, wird es sich dann zeigen, ob und was man weiter in dieser Angelegenheit thun soll. In erster Linie sollte man versuchen, daß in dieser Beziehung das geschehe, was ich beantragt habe. Rhomberg: Bei der Verschiedenheit der Ansichten unter den einzelnen Gemeinden über diesen Fond scheint es zweckmäßig, daß der Antrag vom Landtage an die Gemeinden gestellt werden soll in Form eines Vorschlages und daß den Gemeinden noch immer die Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung gewahrt bleibe. Unter diesem Vorbehalte bin ich mit dem Antrage, daß die Lermoosergelder für die Landesanstalt in Valduna verwendet werden sollen insoferne einverstanden, wenn wie gesagt die Form des Vorschlages eingehalten wird. Dr. Jussel: Der Landtag hat die Pflicht, für das Wohl der Gemeinden zu sorgen. Wenn nun die Gemeinden binnen 24 oder gar 30 Jahren nicht im Stande gewesen sind, sich in der Sache zu einigen, wäre es wohl an der Zeit, daß man die Gemeinden auch dränge, daß sie endlich auf irgend eine Weise die Sache erledigen und ausmachen. Ich bin ganz einverstanden, wenn sie erklären, es soll der ganze Fond für das Irrenhaus Valduna in Verwendung kommen. Wenn aber der Fall eintreten könnte, daß die Gemeinden diesem Antrage nicht zustimmen würden, daß sie überhaupt nicht einwilligen würden, so glaube ich immerhin, wären Maßregeln zu treffen, um sie zu - 34 zwingen, die Mittel, die zu Gebote stehen, um die Sache nach Recht und Gesetz auszutragen in Anwendung zu bringen, und über diese Mittel und Wege könnte allerdings ein Comite Anträge stellen, und deßwegen wäre ich auch nicht abgeneigt, dem Antrage des Herrn Wohlwend beizupflichten; aber nur für diesen Fall. «Berts: Nachdem der Gegenstand große Wichtigkeit hat, so würde ich den Antrag erheben, daß man ein Comite von 5 Mitgliedern bestellen möchte. Landeshauptmann: Ich werde mir dieses vormerken. Dr. Nicket: Ich kann dem Antrage, ein eigenes Comite für diese Landtagssession zu ernennen, nicht wohl beistimmen, denn vorerst hat die Aufgabe, die Sache genau zu untersuchen, bereits der Landesausschuß erhalten und war im ganzen Jahre ohne Zweifel sehr beflißen, diese, sowie alle andern Sachen möglichst ins Reine zu bringen; daß er mit der Aufgabe nicht fertig geworden, zeigt eben, wie groß die Aufgabe ist und gibt den Beweis, daß auch das Comite innerhalb der nächsten 14 Tage, so lange die Landtagssession noch dauern dürfte, unmöglich mit der Sache fertig werden kann. (Ganahl: ganz richtig.) Ich glaube eben, es wäre der Landesausschuß zu ersuchen, in seinem Eifer, die Sache aufzuklären, fortzufahren und unterdessen bei den einzelnen Gemeinden einzuschreiten, daß sie im Vergleichswege ihre vermeintlichen Ansprüche zu Gunsten der Anstalt Valduna aufgeben und im nächsten Jahre, wenn wir etwa wieder zusammen kommen sollten, Bericht zu erstatten über das Resultat, die gegenseitigen Rechte und was die Gemeinden über dieses Ansinnen geantwortet haben. Ich glaube daher es sei kein Comite zu bestimmen, da es zwecklos wäre. 8eysserütz: Ich bin zwar kein Freund, das Wort da zu ergreifen, wo ich es für überflüßig erachte; allein es sind im Laufe der Debatte Bemerkungen gefallen, welche mich herausfordern, dieselben auf das richtige Maß des Gesetzes zurück zu führen. Es wurde von einer Seite dem Landtage das Recht bestritten, in dieser Sache eine Entscheidung zu fällen. Ganz sicher ist diese Behauptung unrichtig. Wer ist competent, in Marschkonkurrenzsachen, ein endgültiges Urtheil zu fällen? Nach den bisherigen Gepflogenheiten, Gesetzen und Verordnungen waren es die politischen Administrativ-Behörden. Dieselben haben, wie wir uns aus der theilweisen Aktenvorlage und Vorlesung überzeugt haben, durch eine schöne Reihe von Jahren das Ihrige gethan und sind damit dennoch nicht zu Ende gekommen, im Gegentheile, es hat mir wenigstens den Eindruck gemacht, als ob diese Frage dadurch noch viel verwickelter geworden wäre, als sie Anfangs gewesen ist. Daß das Land Vorarlberg durch tiefe 60 Jahre hindurch eine eigene Landesvertretung nicht besessen, jedoch einen eigenen Marschkonkurrenzfond gebildet hat, das ist die Ursache dieser langen Verschleppung; denn nach den Bestimmungen der Landesordnung §. 18 III. 3 gehört die nähere Anordnung innerhalb der Gränzen der allgemeinen Gesetze, in Betreff der Vorspannsleistung, der Verpflegung und Einquartierung des Heeres, offenbar zur Kompetenz des Landtages. Was wollen Sie denn eigentlich auch thun, wenn nun die Gemeinden auf den Antrag des Herrn Ganahl nicht eingehen, oder wenn auch nur Eine nicht darauf ein geht? Vor welchem Forum soll diese Gemeinde ihren Anspruch gegenüber dem Lande austragen? Die politischen Behörden haben es in 60 Jahren nicht zu einem Entschluße gebracht — das gerichtliche Verfahren ist in Marschkonkurrenzsachen ausdrücklich ausgeschlossen, dagegen existirt hier eine durch die Landesordnung geschaffene Behörde in Marschkonkurrenz- Sachen, nämlich der Landtag von Vorarlberg! Der ist nach meiner Meinung die einzige competente Behörde, welche sagen kann, auf welche Art diese weiter nicht ins Klare zu stellende Angelegenheit endlich ausgetragen werden soll. Ich enthalte mich, weiters irgend einen Antrag zu stellen. Es sind Anträge gestellt worden, welche mir in beiden Richtungen Zweckmäßiges zu erzielen scheinen. Ich will nur darauf hinweisen, daß ich der Ansicht nicht beipflichte, als ob der Landtag eine incompetente Behörde sei, in dieser Beziehung irgend etwas vorzukehren. Ganahl: Ich erlaube mir, nur noch einige Worte zu erwidern. Der Landesausschuß — und zum Landesausschuß gehört auch der Herr Vorredner — sagt in seinem Berichte: „Nur ein Machtspruch könnte diese Sache beendigen, allein es käme dieser Machtspruch in Ermanglung von Anhaltspunkten einer willkürlichen nach allen Seiten hin verletzenden Annahme gleich." Nun glaube ich, da der Herr Baron diesem Berichte seine Zustimmung - 35 gegeben hat ganz derselben Meinung war, wie ich, daß der Landtag im gesetzlichen Wege nicht entscheiden könne. Heute hat der Herr Baron eine ganz andere Meinung. Endlich muß ich fragen, warum der Herr Baron im vorigen Jahre diese Bedenken nicht gehabt hat? Im vorigen Jahr war derselbe vollkommen einverstanden, daß der Landesausschub die Gemeinden anzugehen habe, daß diese Gelder für den Landesfond bestimmt werden — heute hat er eine ganz andere Meinung, heute findet man eine neue Untersuchung von Seite eines neuen Comites und was Alles noch für nothwendig. Im vorigen Jahre war man ganz einstimmig einverstanden damit, weiters nichts zu thun, als im erwähnten Wege die Gemeinden anzugehen, sie möchten irgend eine Bestimmung zu Gunsten des Landesfondes sofort eintreten lasten. Heute ist die Sache wieder ganz anders, das begreife ich nicht! Dr. Bickl: Mir scheint die Frage über die Competenz in dieser Sache noch zu verfrüht; die Sache ist noch nicht untersucht, dieselbe soll untersucht werden und dann erst wird es sich zeigen, wer competent sein könnte. Es kommt, soviel ich weiß, ein Vergleich vor zwischen bestimmten Personen. Nun dürfte sich vielleicht als unzweifelhaft mit der Zeit herausstellen, ob der Landtag competent sei oder vielleicht gar noch ein Richter. Seyffertitz: Was mein sehr verehrter Freund Herr Ganahl so eben bemerkt Hal berührt mich sehr wenig. (Ganahl: Bitte sehr.) Er ist von einer falschen Voraussetzung ausgegangen wem: er glaubt, daß ich ihn gemeint habe, als ich meine Rede begann. (Ganahl umgekehrt.) Das ist nicht der Fall, denn meine Rede war gerichtet gegen eine andere Seite dieses hohen Hauses, in welcher auch meiner Meinung darauf hingewiesen wurde, daß Niemand in dieser Sache etwas entscheiden könne. (Ganahl: das habe ich auch gethan: Was den Vorwurf betrifft, daß ich meine Meinung geändert habe, so muß ich den Herrn Vorredner darauf aufmerksam machen, daß im Laufe des Jahres 1866 der Landesausschuß sich mit dem Studium der Akten zu beschäftigen hatte, welche die s. g. Lermosergelder als ältere Marschkonkurrenzfondsgelder konstatiren; — daß ich damals als im vorigen Jahre der Beschluß gefaßt wurde, diese Akten noch nicht gekannt habe, und daß ich daher, wenn ich die Akten Faszickel durchlas und durchstudirt habe wohl ebenso gut wie mein sehr verehrter Freund eine andere Ansicht gebildet haben kann als vorher wo ich diese Akten nicht kannte. Was endlich den Passus im Bericht des Landesausschusses betrifft, so hat derselbe nach meiner Ansicht sehr wenig zu bedeuten, und zwar um so weniger, da es mir nicht erinnerlich ist, daß ich speziell zu diesem Berichte in irgend einer Sitzung des Landesausschusses meine Zustimmung gegeben habe. Dieser Bericht wurde vom Herrn Landeshauptmann, wie das bei uns im Landesausschusse üblich und herkömmlich, und nach unserer Geschäftsordnung klar und deutlich ausgesprochen ist, im Auftrage des Landesausschusses ausgearbeitet und sodann im Namen des Ausschusses dem Landtage vorgelegt. Der Landesausschuß hat dazu dem Hrn. Landeshauptmann die Ermächtigung gegeben diese historische, so lautet der Beschluß des Landesausschusses, historische Auseinandersetzung der auf die LermoserMarschkonkurrenzgelder Bezugnehmenden Daten dem Landtage im Namen des Landesausschusses vorzulegen. Ganahl: Ich habe nur einige Worte zu sagen. Dieser Bericht ist im Landesausschusse und zwar in Gegenwart des Baron Seyffertitz Vorgelesen worden, und wir haben demselben die Genehmigung ertheilt. Landeshauptmann: Es ist die Äußerung des Herrn Ganahls ganz richtig, daß dieser historische Theil im Landesausschusse vorgelesen und vom Landesausschusse in der Sitzung vom 11. Dezember d. J. angenommen worden ist. Die übrigen Theile des Berichtes, welche damals damit verbunden waren sind fortgeblieben — 36 Indessen haben die Worte, welche hier Anlaß gaben zur letzten Erörterung nach Inhalt des ganzen Berichtes nicht die Bedeutung, die vielleicht die Herren damit verbinden wollten. Dieser Ausdruck will nur besagen, wie aus der ganzen Darstellung hervorgeht, daß die Liquidirung des Marschkonkurrenzwesens eine Unmöglichkeit ist, und wie die ausspricht, daß nur ein Bergleich, Schiedsspruch, oder mit ein Machtspruch dieser Rechnungsziffer ausgleichen können. will es bedeuten. alten Buchhaltung andern Worten Nur dieses Ganahl. Ich beantrage Schluß der Debatte. Wohlwend Ich habe als Antragsteller nur ganz kurz etwas zu bemerken. Die Debatte welche sich in Folge des Antrages des Hrrn Dr. JussLls ergeben hat, gibt meinem Anträge die volle Berechtigung zur Annahme. Es hahen sich hier Ansichten entwickelt die noch unentwickelt geblieben sind, und ich glaube, wenn ein Gegenstand von solcher Wichtigkeit beschlossen wird, so wäre es nothwendig, daß man solche Gegenstände in einem Konnte des näheren berathe und auseinandersetze. Ich glaube die Annahme des Antrages dem hohen Hause nicht besonders empfehlen zu dürfen, es hat sich gezeigt, daß er sehr nothwendig ist. Landeshauptmann: Der Schluß der Debatte ist ausgesprochen. Es liegt der Antrag des Herrn Wohlwend vor und jener des Herrn Ganahl. Ich nehme den Antrag des Herrn Wohlwend als ausschiebend an, er will in dieser Beziehung nur noch nähere Berichterstattung eines Komites über den Gegenstand, der in Rede steht erhalten, und ich dächte, in soferne die hohe Versammlung einverstanden ist, den Antrag des Herrn Ganahl diesem Komite zur Begutachtung zu überweilen, und zwar um so mehr als in gewisser Beziehung mir der Antrag des Herrn Ganahl mehr als ein selbstständiger erscheint. "Ich werde zunächst den Antrag des Herrn Wohlwend zur Abstimmung bringen, dahingehend ob ein Komite zur Berathung dieses Gegenstandes einzusetzen wäre. Es war von. ihm beantragt worden für drei Mitglieder. Herr Bertel hat ein Komite von 5 Mitgliedern für diesen Gegenstand beantragt. Ich werde den Antrag zuerst vorführen welcher die Zahl von 5 Mitgliedern bestimmt. Diejenige Herren welche einverstanden sind, daß ein Comite von 5 Mitgliedern, gewählt werde, bitte ich von ihren Sitzen sich zu erheben. (Majorität.) Ich werde nun der hohen Versammlung den Antrag des Herrn Ganahl zur Ablesung bringen. Er lautet: „Der Landtag wolle von dem vorjährigen Landtagsbeschlusse vom 18. Dezember 1865 Umgang nehmen und dagegen beschließen der Landtagsausschuß habe das Möglichste zu thun um die Gemeinden dahin zu bewegen, sich zu erklären, es seien die Lermosergelder als Beiträge zur Errichtung der Irrenanstalt in Valduna zu bestimmen." Jene. Herren, welche einverstanden sind, daß dieser Antrag dem soeben beantragten. Komite zur Begutachtung zugewiesen werde, bitte ich von den Sitzen sich zu erheben. (Angenommen.) Ich bitte nun die Wahl dieses Comites vorzunehmen, ich werde die andern Gegenstände aus die nächste Sitzng zur Tagesordnung bringen. Ich bitte Herr Wohlwend und Seyffertitz das Scrutinium vorzunehmen. Wohlwend. Es sind 20 Stimmzettel abgegeben worden. Landeshauptmann: Als gewählt erscheinen: Hr. Dr. Jussel mit 16, Hr. Wohlwend mit 15, Her Seyffertitz mit 14, Hr. Ganahl ebenfalls mit 14 Stimmen. Es fehlen uns noch ein Ausschußmitglied und zwei Ersatzmänner. Die meisten Stimmen haben hierauf erhalten die Herren Dr. Bickel 9, Egender 8, Bertschler und Berti ebenfalls mit je 7 Stimmen, ich bitte also noch drei Herren zu bezeichnen. (Das Scrutinium wird ebenfalls von Herrn Seyffertitz und Wohlwend vorgenommen.) Es sind ebenfalls wieder 20 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Als fünftes Ausschusmitglied wurde Herr Rhomberg mit 12 Stimmen erwägt erster Ersatzmann wurde Herr Dr. Bickel mit 11, und als zweiter Herr Bertschler mit 8 Stimmen gewählt. Zanahl. Ich beantrage Schluß der Sitzung. Landeshauptmann: Herr Ganahl beantragt Schluß der Sitzung. Ich bitte also jene Herren die mit dem Antrage einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen.) Die nächste Sitzung beantrage ich auf Montag 9 Uhr Morgens. Auf die Tagesordnung werde ich bringen: 1 Bericht des Landesausschusses in Betreff der Maßnahmen zur Heranbildung von Thierärzten 2. Bericht für die Vorlage der hohen Regierung bezüglich Abänderung der §§. 6 und 8 3 Die vom Landtagsabgeordneten Spieler in Antrag gebrachte Bestimmung in Betreff für Hohenems zu beschließenden Erleichterung bei Militäreinquartirungen 4. Gesuch des Lehrers Bernhard Puhl von hier um eine Remuneration für den von ihm durch beinahe 23 Jahre ohne Obligo ertheilten PräparandenUnterricht. 5 Gesuch der Cumulativgemeinde Hohenems um Erhöhung der Hundesteuertaxe. 6. Die Gesuche der Gemeindevorstehungen Lauterach und Wolfurth um Regelung der linksseitigen Achwuhrverhältnisse. 7. Gesuch der Gemeinde Bürs um Bewilligung zur Vertheilung von Allmeingründen. 8. Gesuch des Martin Gmeiner und Consorten um Rückersatz der für Aufbesserung der Lehrerdotationen seit 1853 an die Gemeinde Lochau bezahlten Beträge. Die heutige Sitzung meine Herren erkläre ich für geschloßen. Schluß 12 Uhr. .! ! gC t i) \ .1 .1 5'3 nt> tttUHiyfi njjMjjßß .binden:/> ni zllrüöbs 81 3 3ÖO2J j .r, * nrotf .ov- Uu 3 jai Thu - Landtag. IV Sitzung am 15. Dezember 1866 unter dem vorfitz« des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete.— Lander­ fürstlicher Kommissar Anton Ritter von Strele. Beginn der Sitzung um 9'/« Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung und ersuche diejenigen Herren, die eine all­ fällige Einwendung gegen das Protokoll der früheren Sitzung, welches Ihnen verlesen wird, zu machen haben, selbe bekannt zu geben. (Sekretär verliest daffelbe:) Da keine Bemerkung erfolgt, nehme ich daffelbe als vollständig richtig abgefaßt an. Ich werde Ihnen einige Einläufe bekannt geben, welche mir in der Zwischenzeit zuge­ kommen sind. (Sekretär verliest.) Nr. 4440 Praes. An den löblichen Landesausschuß von Vorarlberg in Bregenz. Im Anschluffe beehre ich mich, dem löblichen LandeSausschuffe ein vom hohen Staatsmini, sterium mit Erlaß vom 27. v. M. Z. 6876 herabgelangtes Exemplar der vom k. k. Finanzinrmsterium dem hohen Staatsministerium mitgetheilten statistischen Uebersicht der Ergebniffe der Derzeh« rungssteuer im Jahre 1865 zu übermitteln. Jnnsb ruck, am 6. Dezember 1866. , Loromm. 28 Nr. 17646, 1444. Ä. k. StaatSministerium an die k. k. LandeSstelle in Innsbruck. Laut Eröffnung des schweizerischen Geschäftsträgers vom 9. Oktober 1866 ist die Regie­ rung des Kantons Zug von der Uebereinkunft, welche unterm 30. Oktober und 2. November 1857 wegen unentgelticher Verpflegung der beiderseitigen Angehörigen in Krankheitsfällen mit der k. k. Regierung abgeschlossen wurde, zurück getreten. Hievon wird die k. k. Landesstelle zur eigenen Wissenschaft und Verständigung des Landes­ ausschusses mit dem Beifügen in die Kenntniß gesetzt, daß man beigestimmt hat, das mit mehreren Kantonen hinsichtlich der gegenseitige» Vergütung der Unkosten in Krankheitsfällen der betreffenden Landesangehörigen am 30. Oktober und 2. November 1857 und am 28. Mai und 18. Juli 1858 abgeschlossene Uebereinkommen auch auf den Kanton Zug im Falle der Beistimmuug jener Regierung auszudehnen. Wien, am 29. November 1866, 8chufler m. p. Der Herr Abgeordnete Johann Schedler sucht um einen 14tägigen erlaube mir sein Gesuch zur Kenntniß des hohe» Hauses zu bringe«. Urlaub an und ich (Sekretär verliest dasselbe.) Die Gestaltung eines Urlaubes auf 14 Tage steht mir nicht zu, ich wende mich daher 'm die hohe Versammlung und frage, ob sie gewillt sei, dem Herrn Schedler den 14tägigen Urlaub uzugestehen. Bitte um Abstimmung hierüber. (Majorität.) Der Urlaub ist also zugestanden. Ich habe die hohe Versammlung in Kenntniß zu setzen, daß heute Nachmittag 2*|t Uhr die dritte Lesung des Gutachtens betreffs des Gesetzentwurfes über die Ableitung, Benützung und Abwehr der Gewässer vorgenommen werden wird. Ich ersuche die Herren dabei zu erscheinen, um vom näheren Gang der Verhandlung Kenntniß zu nehmen. Nun gehen wir über zur heutigen Tagesordnung und zwar zum ersten Gegegenstand derselben zum Berichte des Comites betreffend die Uebereinkunft mit der Wohlthätigkeitsanstalt Valduna zur Errichtung einer öffentlichen Irrenanstalt daselbst. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter gefälligst das Wort nehmen zu wollen. Lifchoff. (Verliest die einschlägigen Comiteberichte.) Landeshauptmann. Ich eröffne hierüber die Generaldebatte. Wenn hiebei Niemand das Wort zu ergreifen gesonnen ist, gehe ich über zur Spezial­ debatte und zwar zum ersten Antrag, welcher lautet: \ „Der hohe Landtag wolle das am 22. Oktober l. I. mit der Vertretung der Wohlthätigkeitsanstalt Valduna abgeschlossene Uebereinkommen in Absicht auf eine daselbst zu errichtende und mit der Anstalt in Verbindung zu bringende öffentliche Jrrenversorgungsanstalt genehmigen." Ich eröffne die Debatte über diesen Antrag. Ich bitte die Herren, dq steine Gegenrede erhoben wird, um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Der zweite Antrag lautet: . . Der hohe Landtag wolle auch folgende Zusätze zum besagten Uebereinkommen genehmigen: 'l : , , . . ad. Punkt 2 : „Die Anstalt kann auch für eine größere Anzahl Irren gebaut werden." - 29 ad Punkt i; »Sollte durch den projektirten Neubau der Ankauf von weiteren Gründen nothwendig werden, so hat hiezu die Landesvertretung die erforderliche Summe nach den ganz gleichen Modalitäten wie beim Neubau beizuschaffen." ad Punkt 8: „Durch die Uebernahme um den Sätzungswerth wird die Wohlthätigkeitsanstalt aller weitern Verpflichtung in Bezug auf das vom Landesausschusse für die Her­ stellung deS Uebernommenen erhaltene Darlehen enthoben." ad Punkt 9: „3n diesem Falle der Auflösung der Wohlthätigkeitsanstalt, ob das Land deren Anstaltsgebäude um den Schätzungswerlh kaufe oder nicht, füllt jedenfalls der mit dem dargeliehenen Betrage aufgeführte Neubau dem Lande eigenthümlich zu, aber auch für die Wohlthätigkeitsanstalt entfällt gleichfalls jede weitere Ver­ pflichtung und Schuldigkeit in Bezug auf das zur Herstellung des Neubaues er­ haltene Darlehen." Ich darf, da keine Gegenrede erfolgt, auch diesen Punkt als zugestanden annehmen. Run kommen wir zum 3. Antrag der lautet: „Der hohe Landtag wolle zum Behufe der erwünschten ehethunlichsten Inan­ griffnahme, Fortsetzung und Vollendung der beschlossenen Anstalt den Landesaus­ schuß ermächtigen, jene Beiträge zu verwenden, welche in den Jahren 1856—1863 zum Zwecke der Errichtung einer für die Länder Tirol und Vorarlberg bestimmten Jrrenversorgungsanstalt in Hall für unheilbare Irren durch Sammlung im Lande Vorarlberg theils eingegangen, theils subskribirt sind, und da diese Fonde größteutheils in Staatspapieren bestehen, diese Papiere nach seinem Ermessen bestmöglichst zu verwerthen und zu verpfänden, und zur Deckung aller weitern Erfordernisse bis zur Vollendung des Baues und der Einrichtung die nöthigen Beträge, insoweit sie nicht aus den laufenden Mitteln des Landesfondes gedeckt werden können, durch Kreditoperationen auf die schonendste Weise beizuschaffeu." Ich eröffne die Debatte über diesen Antrag. Hanahl- Bei diesem Anträge erlaube ich mir die Einschaltung einiger Worte zu bean­ tragen, nemlich daß in der zweitletzten Zeile nach den Worten: „und der Einrichtung die" — der folgende Zusatz: „— über allfällig der Anstalt noch zufließende Gelder" — eingefchlaltet werde. Der Satz würde demnach lauten: und zur Deckung aller weitern Erfordernisse bis zur Vollendung des Baues und der Einrichtung, die über allfällig der Anstalt noch zufließenden Gelder nöthigen Beträge u. s. ro. Ich mache diesen Zusatz, weil ich beabsichtige, heute noch wegen der Lermoosergelder einen Antrag zu stellen, nemlich den, daß dieselben der Irrenanstalt gewidmet werden möchten. Landeshauptmann. Ich bitte um den Antrag. Bischof: Ich schließe mich dem Anträge des Herrn Ganahl nur mit der nähern Bezeichnung an: „zu diesem Zwecke" nemlich zum Bau oder Herstellung und Einrichtung des Neubaues, da ich voraussetze, daß die Wohlthätigkeitsanstalt von da und dort noch milde Beiträge für ihren Zweck im Allgemeinen erhalte. Ich würde somit gewiß sehr beunruhigt, wenn in Frage stünde, ob diese Bei­ träge, die man ihr gibt, zur Herstellung des Neubaues seien; also rechtfertigt sich ganz gewiß dieser Zusatz mit Einschluß aller andern. Er würde also lauten: „„über allfällige zu diesem Zwecke der Anstalt noch zufließende Gelder."" Hanahl: Ich habe nichts dagegen, wen auch.diese Worte beigegeben werden. Landeshauptmann: Ich finde auch, daß, wenn dieser Beisatz beigefügt wird die Sache an Klarheit gewinnen werde. Es wird also der Beisatz des Herrn Ganahl lauten.: ■ Die über allfällig zu diesem Zwecke der Anstalt noch zufließenden Gelder u. s. w. ■ 3U — Ich möchte aufmerksam machen, ob nicht gesagt ^werden könnte über allfällige zu diefeir Zwecke der Anstalt „vom Lande" zußießende Gelder. Hanaht: Ich glaube, daß dieser. Zusatz nicht nothwendig sei, weil es ohnehin am Schluß heißt, daß das Land die weiteren nöthigen Mittel zu leisten habe. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort. (Niemand.) . Der Zusatzantrag der Herrn Ganahl würde nun zum dritten Antrag heißen: „über allfällig zu diesem Zwecke noch zufließende Gelder" nöthigen Bei­ träge u. s. w. Die Herren, welche hiemit einverstanden sind, bitte ich gefälligst sich zu erheben. (Angenommen.) Ein weiterer Gegenstand der Verhandlung ist der Komite-Bericht betreffend den den Gemeinden zu leistenden Beitrag an Verpflegskosten für die in der Privatirrenanstalt Valduna aufgenommenen zahlungsunfähigen Geisteskranken. (Bischofs verliest den Comitebericht des Ausschuffes.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte hierüber. Da ich bemerke, daß Niemand das Wort zu ergreifen wünscht, bitte ich um die Abstim­ mung des soeben verlesenen Antrages. Der lautet: Ein hoher Landtag wolle beschließen: „Der LandeSfond übernimmt die Hälfte der für die Unterkunft und Verpflegung zahlungsunfähiger landesangehöriger Irren in der Privatwohlthätigkeitsanstalt Valduna erlaufenden Kosten." Bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Der dritte Gegenstand der Verhandlung ist der Komitebericht, betreffend die Feststellung der Beitrages von Seite der Gemeinden an den Landesfond für die in öffentlichen Irrenanstalten unter­ gebrachten zahlungsunfähigen Landesangehörigen erlaufenen Verpflegskosten. Ich ersuche den hochw. Bischoff den Vortrag zu halten. (Bischof verliest den Komitebericht.) Ich eröffne die Generaldebatte hierüber. Da sich in der Generaldebatte Niemand zum Worte meldet, gehe ich über zur Spezial­ debatte. Es wurde Ihnen vom Landesausschusse und Komite ein Gesetzesvorschlag in Antrag ge­ bracht, er lautet: „Gesetz in Betreff der theilweisen Rückvergütung an dea Landesfond der für die Verpflegung zahlungsunfähiger Personen in öffentlichen Irrenanstalten ergangenen Kosten, wirksam für das Land Vorarlberg." Hat Jemand gegen diese Aufschrift etwas einzuwendeu. (Niemand.) Ich bitte um Abstimmung. (Angenommmen.) Der Text des Gesetzes lautet: „Ueber Antrag des Landesausschuffei Meines Landes Vorarlberg finde JH anzuordnen wie folgt: 1. „Auf Grund des §. 4 des Reichsgesetzes vom 17. Februar 1864 wird an den Mr Verpflegskosten für in öffentlichen Irrenanstalten unentgeldlich aufgenommene zahlungsunfähige Vorarlberger Geisteskranke zahlenden Landesfond einer Rückver­ gütung Seitens der betreffenden Heimathsgemeinden derselben statt gegeben." Ich eröffne die Debatte hierüber. Da sich Niemand zum Worte meldet, bitte ich um Abstimmuüg. (Angenommen.) — 31 — 2. „Diesen Rückersatz haben die Gemeinden durch Zahlung-übernahme der Hälfte der erwachsenen VerpflegSkosten zu leistend 77 * Wünscht Jemand das Wort? Rhomberg: Soll eS hier nicht wohl auch heißen der „Unterkunft", es hat im vorigen Satze de- KomiteberichteS geheißen für die Unterkunft und Verpflegung u. f. w. Landeshauptmann: Die VerpflegSkosten in öffentlichen Anstalten werden unter Beikunft der politischen Behörden einvernehmlich mit der Verwaltung der Anstalt festgestellt und in denselben wird immer schon Rücksicht genommen auch auf die Unterhaltungskosten. Ich glaube der Ausdruck „Rückersatz der Hälfte der erwachsenen VerpflegSkosten" ist deutlich genug weil der schon Alles in sich begreift; indessen, wenn Herr Rhomberg einen besondern Antrag zu stellen wünschen, bitte ich ihn vorznbringen. Rhomberg: Ich stehe ab davon. Feuerstein: Soll es nicht heißen „die betreffenden Gemeinden" sonst müßten auch die andern Gemeinden zu einem Rückersatz verhalten werden. Landeshauptmann: Dieser Ausdruck wird erklärt durch den ersten Absatz des Gesetzes, wo eS heißt: „Seitens der betreffenden Heimathsgemeinden derselben stattgegeben." Da Niemand weiters das Wort ergreifen will, bitte ich um Abstimmung über den zweiten Absatz. (Angenommen.) Ich würde beantragen die 3. Lesung dieses Gesetzentwurfes sogleich vorzunehmen. Ist die hohe Versammlung damit einverstanden, daß heule noch die 3. Lesung vorzunehmen sei? Bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Ich glaube, es füglich Unterlasten zu können, diesen Gesetzes-Entwurf noch einmal zur Ablesung zu bringen, weil er soeben einige Male abgelesen wurde, und ich übergehe zu» Bitt« die Herren wollen bekannt geben, ob Sie denselben in dritier Lesung als endgültig anzunehmen ge­ sonnen sind. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Der 4. Gegenstand ist der Bericht des LandesausschusteS in Beziehung auf die beantragte Einziehung in den Landesfond der sogenannten Leermoser-Marschkonkurrenzgelder. (Sekretär verließt den Bericht des LandesausschusteS.) „Die hohe Versammlung wird sich erinnern, daß im vorigen Jahre in der Sitzung vom 18. Dezember folgender Beschluß gefaßt wurde. „Die in dieser Angelegenheit erwachsenen Akten dem LandesauSschuffe zu über­ weifen, über den erhobenen Antrag : nemlich überßdie Einverleibung dieses Fondes in den Landesfoud und die Verwendung der Zinsen für Landeszwecke dem nächst, kommenden Landtage ausführlichen Bericht zu erstatten" dann „der Landesausschuß werde zugleich angewiesen die Gemeinden über den Antrag der Einziehung in den Landesfond dieser Leermooser Gelder zu vernehmen." Wie hier bemerkt ist, konnte der Landesausschuß die Sache nicht so weit führen, um be­ reits die Einvernehmung mit den Gemeinden zu pflegen. Auf Grund dieser historischen Darstellung und auf Grund der weiters erfloffenen Akten wird eS daserste Geschäft des LandesausschußeS sein, die Gemeinden zur Einwilligung zum Anträge, wie er im vorigen Jahre gestellt wurde, einzuvernehmen. . Es handelt sich gegenwärtig nur darum, daß der L.-A. seiner Pflicht nachkommend, der hohen Versammlung über den Stand der Sache, wenigstens dieses Bild vorführe. Findet Jemand etwas hierüber zu bemerken. .. ... Dr. Lickel. Da die wenigsten Mitglieder dieses hohen Hauses mit den Verhältnissen bezüglich dieser Marschkonkurrenzgelder betraut sein dürften und wir in einem fort über etwas reden