18661220_lts006

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:34
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

55 VI. Sitzung am 20. Dezember 1866 astet dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig 18 Abgeordnete. — Landesfürstlicher Commissär Anton Ritter von Strele. — Abgeordneter Johann M. Schedler beurlaubt. Beginn der Sitzung um 9 1/2 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung. Meine Herren vernehmen Sie das Protokoll der vorhergehenden. (Sekretär verliest dasselbe.) Wenn keine Bemerkung erhoben wird nehme ich an daß das Protokoll richtig abgefaßt sei. Ich habe der hohen Versammlung folgende Zuschrift des Statthalterei-Präsidiums bekannt zu geben. (Sekrekär verliest) Euer Hochwohlgeboren! Seine k. k. Apostolische Majestät haben dem Herrn Staatsminister mit Allerhöchster Entschließung vom 15. d. M. allergnädigst die Ermächtigung zu ertheilen geruht, mit der Schließung der Landtage, entweder am 22. Dezember d. I. oder insoferne bei einigen derselben die Geschäfte eine Erstreckung bis dahin nothwendig machen sollte, längstens am 31. Dezember d. I. vorgehen zu dürfen. Ich habe die Ehre Euer Hochwohlgeboren in Folge hohen Staatsministerialerlasses vom 16. d. M. Z. 7401 St. M. hievon mit dem Ersuchen in die Kenntniß zu setzen, die behängenden Geschäfte mit thunlichster Beschleunigung dem Abschlüsse zuzuführen und die Session, wenn nicht früher, am 22 6. M. und nur in so ferne die Landtagsgeschäfte eine weitere Erstreckung unerläßlich machen sollten, längstens am 31. d. M. zu schließen. Genehmigen Euer Hochwohlgeboren den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung. Innsbruck, am 18. Dezember 1866, Coronini. — 56 Landeshauptmann. Der Schluß des Landtages am 22. d. M. kann unmöglich erfolgen. Wir haben noch drei Regierungsvorlagen in Betracht zu ziehen und darüber zu berathen. Ich mache daher von dem Vorbehalte, welcher hier ausgedrückt ist, Gebrauch und ich werde mit den Sitzungen bis gegen Ende dieses Monats fortfahren. Ich erlaube mir den Herrn Regierungskommissär hievon zu verständigen und dem Ersuchen dieses hohen Orts bekannt geben zu wollen. Es ist mir im Laufe des gestrigen Tages eine neue Regierungsvorlage zugekommen, betreffend die Ergänzung der Landesvertheidigungsordnung vom 4. Juli 1864. Es erscheint mir diese Vorlage als sehr dringend und ich bringe sie heute noch vor dem andern Gegenstände zur Berathung des hohen Hauses. (Sekretär verließt dieselbe wie folgt.) Gesetz wirksam für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg. Betreffend die Ergänzung der Landesvertheidigungs-Ordnung vom 4. Juli 1864Mit Zustimmung der Landtage Meiner gefürsteten Grafschaft Tirol und Meines Landes Vorarlberg finde ich anzuordnen wie folgt: §. 1. Das vollständig aufgestellte Aufgebot hat aus neun organisirten Landesschützen-Bataillonen und zwar fünf in Nordtirol, drei in Südtirol, und einem in Vorarlberg zu bestehen. Die Zutheilung der Bezirke zu den einzelnen Kompagnien und Bataillonen hat mit Rücksicht auf die politische Eintheilung und auf die Verhältnisse der Nachbarbezirke nach den militärischen Anforderungen durch die Landesvertheidigungsoberbehörde zu geschehen. §. 2. Jedes Bataillon wird von einem Landesschützen Major befehligt, welcher über den in Friedenszeiten einvernehmlich mit der Landesvertheidigungsoberbehörde zu erstattenden Vorschlag des Landesvertheidigungsoberkommandanten von Mir ernannt wird, und aus dem Stande der unterstehenden Subaltern-Offiziere seinen Adjutanten zur Aushülfe bei den Dienstgeschäften während den Hauptwaffenübungen und in Kriegszeiten zu wählen hat. Die Offiziersstelle des Adjutanten der Kompagnie ist im letztem Falle zu besetzen. Die Landesschützen-Majore und deren Adjutanten haben im Frieden unberitten zu bleiben, im Kriege sind für selbe nur landesübliche Pferde zu verwenden. § 3. Die Uniformirung der Landesschützen-Majore und Adjutanten ist jener der übrigen Landesschützen-Offiziere gleich, mit den ihrer Charge zukommenden Distinktionen in der k. k. Armee. § 4. Zu den Obliegenheiten der Landesschützen-Majore gehören: a) Die taktische Ausbildung der Bataillone während den Hauptübungen (§. 29 der L-.L-O. b) Die Überwachung der Administration bei den Compagnien, c) die Kontrolle der Evidenzhaltung des Mannschaftstandes (§. 22 der L.W.O.) d) die Verwaltung der zu errichtenden Landesschützenmagazine. e) Die Leitung der Hauptmannswahlen, statt des Vertrauensmannes, die Oberleitung der Offizierswahlen und die Erstattung der Vorschläge zu den Offiziersernennungen. (§. 19 der L.W.O. Absatz 1, 2 und 6.) f) Die Bestätigung der Ernennungen zu Unteroffizieren (§ 21 der L.-V.-O.) 57 § 5. Dem Bataillons-Kommandanten wird im Kriege die Disziplinar-Strafgewalt über sämmtliche Individuen ihrer Bataillone in jenem Maße übertragen, wie solche im §. 37 der Dienstvorschriften dem LandesvertheidigungsOberkommandanten eingeräumt ist. Im Frieden, wenn die Bataillone unter den Waffen versammelt sind, steht in Disziplinar- Strafangelegenheiten den Bataillons-Kommandanten der Vorsitz bei den Ehrengerichten zu, ebenso wird denselben, die der Landesvertheidigungsoberbehörde in den ZZ. 27, 30 und 31 der Dienstvorschriften über Offizire eingeräumte Strafgewalt übertragen. Denselben wird auch die im §. 18 der L.-V.-O. den Hauptleuten überlassene Ausnahme der Feldkaplane und Ärzte zugewiesen. § 6. Die Scharfschützenkompagnien stehen im Kriege bei Unterstützung der k. k. Truppen und der Landesschützenbataillone (§. 38 der L.-V.-O.) unter dem Kommando der Landesschützenmajore, welche während des Krieges den Scharfschützen gegenüber sämmtliche ihnen gegenüber den Landesschützen zustehenden Befugnisse ausüben. Wien, .... Landeshauptmann. Wünscht einer der Herren eilten formellen Vorschlag in Beziehung der Behandlung dieses Geschäftstückes zu stellen? Ich würde beantragen, daß ein Dreierkomite zur Begutachtung und Berichterstattung dieses Gesetzvorschlages eingesetzt werde. Ich bitte um die Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Ich werde also sogleich zur Wahl dieses Komites schreiten. Rhomberg: Nachdem vorhin außer dem Saale verlautet hat, daß die Mitglieder des Komites über die Festtage zu verbleiben hätten, wenigstens über Sonntag und Montag, so muß ich unvorgreiflich die hohe Versammlung bitten, mich nicht bei der Wahl zu berücksichtigen, weil ich vielleicht durch Familienverhältnisse abberufen werden könnte. Landeshauptmann: Ich bitte die Herren Hirschbühl und Feuerstein zu scrutiniren. Hirschbühl. Es sind achtzehn Stimmzettel abgegeben worden. Landeshauptmann: Wir haben nur für Herrn Seyffertitz die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten nemlich vierzehn. Die nächstfolgenden sind: Die Herren Dr. Jussel und Wohlwend mit je neun, Herr Ganahl mit sechs, Spieler mit fünf, dir übrigen Stimmen haben sich zersplittert. Ich bitte nochmals drei Herren zu bezeichnen. Wohlwend: Damit die Herren nicht unnützerweise die Wahl auf mich werfen, muß ich erklären, daß ich in der gleichen Lage bin wie Herr Rhomberg. Ganahl. Ich habe nur 6 Stimmen erhalten, muß aber das Gleiche erklären. Landeshauptmann. Ich bitte nun nochmals drei Herren zu bezeichnen. Hirschbühl. Es sind ebenfalls wieder achtzehn Stimmzettel abgegeben worden. Landeshauptmann: Herr Dr. Jussel wurde mit 14 Stimmen als zweiter Ausschußmann gewählt. Gleichviel Stimmen haben erhalten: Wohlwend und Ganahl je acht, Dr. Bickl und Hirschbühl je vier StimmenAus diesen vier Herren sind zwei zu bezeichnen. Hirschbühl. Es sind achtzehn Stimmzettel abgegeben worden. Landeshauptmann. Herr Ganahl ist als dritter Ausschußmann mit 14 und Herr Wohlwend als Ersatzmann mit neun Stimmen aus der Wahl hervorgegangen. Ich bitte das Comite nach der Sitzung sich zu konstituiren. - 58 Wir kommen nun zum heutigen Verhandlungsgegenstande nemlich zum Comitebericht über den Rechenschaftsbericht des Vorarlberger Landesausschusses für die fünfte ordentliche Sitzung. Ich bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu nehmen. Dr. Bickel. Die sinnstörenden Druckfehler, welche sich im Berichte eingeschlichen haben werden durch den Vortrag behoben werden. (Liest den Comitebericht bis Antrag: Der hohe Landtag wolle die hohe Regierung um eine möglichst strenge Handhabung der oben angeführten Hofkanzlei-Dekrete angehen.) 1 Landeshauptmann: Hat Jemand eine Bemerkung zu machen, oder einen Antrag zu stellen? Da dies nicht der Fall ist, werde ich den soeben abgelesenen Antrag des Komites zur Abstimmung bringen. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Angenommen.) (Berichterstatter liest weiter, bis dieses ermuthiget das Comite zum Antrage: der hohe Landtag wolle .... entsprechende Vorschläge zu machen. Landeshauptmann: Findet Jemand eine Bemerkung beizusetzen? Da dieß nicht der Fall ist, so belieben jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Berichterstatter liest Absatz b I ad 4, das tiefste Bedauern bis . . . gehoben werden. (Die Versammlung erhebt sich unaufgefordert von den Sitzen.) Ganahl: Durch das Erheben von unsern Sitzen hat der Landtag kundgegeben, daß er heute noch festhalte an den Gesinnungen und Anschauungen, denen wir in der letztjährigen Adresse, Ausdruck gegeben haben. Selbst das Mißfallen, welches in der Nichtannahme unserer Adresse liegt, konnte uns nicht wankend machen in der Überzeugung und in dem Bewußtsein, daß wir nur des Landes und des Reiches Wohl anstrebten. Leider — sagt der Komitebericht, haben die eingetretenen beklagenswerthen Thatsachen unsere Besorgnisse nicht ungerechtfertigt erscheinen lassen. Ja leider sind die großen Gefahren, die wir in unserer Adresse angedeutet hatten, im vollsten Maaße zur traurigen That geworden und wohl könnte ich dem Herrn Sistirungsminister ein Sündenregister, und zwar ein stundenlanges Sündenregister vorhalten, über All das seit dem vorigen Jahre vom ihm vollbrachte und über All das nicht vollbrachte. Allein ich schweige, weil bereits andere Landtage in dieser Beziehung den alles erschöpfenden und gerechten Tadel, dem ich vollkommen beipflichte, ausgesprochen haben. _ __ . Eines Aktes muß ich jedoch Erwähnung thun, es ist dieser die Pensionirung des Herrn Landeshauptmannes. (Landeshauptmann: ich bitte meine persönlichen Beziehungen nicht in ihre Rede einzuflechten.) Herr Landeshauptmann ich kann es mir nicht verbiethen lassen, in diesem Hause, in welchem Sie mit uns redlich zum Gedeihen des Landes und des Reiches gewirkt haben (Rufe: Bravo! Bravo!) meine Gefühle auszusprechen. Wie ein Blitz aus heiterm Himmel überraschte die Pensionirung des Herrn Landeshaupt- Mannes, und ich konnte kaum meinen Augen trauen, als ich deren Bestätigung las. (Landeshauptmann: ich bitte nochmal.) Allein nicht blos in Vorarlberg sondern in ganz Österreich wurde diese türkisch belkredische Maßregelung von jedem ehrlich Denkenden scharf ja bitter getadelt. Mögen Sie Herr Landeshauptmann hierin einigen Trost finden! Schon zu wiederholten Mahlen schien das Sistirungsministerium in den letzten Zügen zu liegen, allein es hat sich scheinbar wieder aufgerafft. Ich bin aber der Ansicht, es dürste ihm bald ergehen wie einem Lungensüchtigen im letzten Stadium, dem, in dem Augenblicke als et wieder neue Hoffnung schöpft, plötzlich die Lebenswerkzeuge ihren Dienst versagen. - 59 Hoffen mir also, die Zeit werbt nicht mehr ferne sein, wo wir dem Sistirungsministerium ein Requiem werden absingen können und in welcher andere Persönlichkeiten das wieder gut machen werden, war das Sistirungsministerium an einem redlichen Staatsdiener verschuldet hat, Dr. Jussel. Bei diesem Anlasse finde ich mich verpflichtet als neu eingetretenes Mitglied im Landtage, da ich mich bei den vorjährigen Landtagsverhandlungen und Beschlüssen nicht betheiliget habe und betheiligen konnte, auch meine Anschauungen zur Sache kundzugeben. Der Staatsakt der Sistirung der Februarverfassung hat mir beim ersten Durchlesen den Eindruck zurückgelassen, daß er mit den allgemein anerkannten, sei es der naturrechtlichen oder positiven Rechtsgrundsätzen nicht vereinbar gewesen sei, und es ist dieser Eindruck mir unverändert bis zur Stunde verblieben. Indessen ist dieser Staatsakt eine vollendete Thatsache; ich will nicht weiter darüber rechten. Ich will keine Recriminationen, ich will auch die hohe Staatsregierung nicht weiter gedrängt wissen; allein ich kann nicht unterlasten, hier an dieser Stelle das Wort für die Ehre und Würde des Landes Vorarlberg zu führen. (Bravo. Bravo.) Das Land Vorarlberg ist deutsch, das Volk von Vorarlberg ist bieder, ist offen, ist freimüthig, treuherzig und hat stets unverbrüchlich am Rechte festgehalten, das Volk von Vorarlberg hat von jeher Treue und Anhänglichkeit au das Reich bethätigt, hat insbesondere am Ende des abgelaufenen Jahrhunderts und auch im Anfänge des gegenwärtigen Jahrhunderts heldenmüthig für das Reich gekämpft. Aber auch im lausenden Jahre, als der ungerechte Krieg das Reich überzogen hatte, ist das Volk von Vorarlberg einmüthig ich wiederhole es einmüthig in Wort und That für die Rechte Österreichs eingestanden. Das Land Vorarlberg hat aber auch im vorigen Jahre seine althergebrachten Gesinnungen nicht verleugnet. Ja der Staatsakt der Sistirung der Februarverfassung hat das Volk von Vorarlberg mit bangen Besorgnissen für das Wohl des Reiches und des eigenen Heimathslandes erfüllt, und der hohe Landtag hat in Hinblick auf die androhenden Gefahren dieser Stimmung des Landes freimüthig und mit patriotischem Feuer Ausdruck gegeben. Mag man über die Form wie immer denken, ich einmal glaube daß man aus die Sache sehen müsse. (Rufe: sehr gut, Bravo!) Es läßt sich allenfalls denken, daß ein Mensch, ein einzelner Mensch sich hinreißen lasten könnte, seinem Feinde schlechte und verderbliche Räthe zu geben, abec der Freund kann seinem Freunde keine schlechten Räthe geben. (Rufe sehr gut.) Es wird vielmehr der Freund seinem Freunde die Wahrheit sagen, wenn derselbe sie noch so ungern vernähme, um ihn zu retten und er wird es thun, müßte es selbst auf zeitweiligen Abbruch der Freundschaft ankommen. (Ganahl: Ganz richtig.) Ich will Thaisachen sprechen lasten, und erlaube mir daher der hohen Versammlung aus der Anrede des Herrn Landeshauptmanns an die Herren Abgeordneten in der Schlußsitzung vom vorigen Jahre eine Stelle vorzulesen, sie lautet: Sie haben unumwunden gesprochen. Möchte doch die Hülle, die Ihre Wünsche und Bitten umschließt, möchte doch diese Hülle den Kern nicht verkennen lasten, den Sie in Ihrem Innern birgt, dieser Kern, meine Herrn, dieser Kern, wiederhole ich, ist echt und gut zur bessern Frucht, dieser Kern meine Herren ist die reinste Liebe zum Vaterlande. (Bravo! Sehr gut!) Dieser Kern ist die vollste Hinneigung zum angestammten Landesfürsten, ist mehr noch, er ist der höchste Wunsch einer lechzenden patriotischen Seele, die alles gibt, sich selbst gibt, um nur da« schöne große Vaterland auf der schon geöffneten Bahn einig, mächtig um die Völkerstämme des großen Reiches zum Brudervolk verschmolzen zu sehen. 60 Diese Gefühle erfüllen uns ganz, erfassen uns ganz und finden ihren Ausbruch in den Worten: „Gott schirme das Reich, Gott erhalte, Gott schütze und Gott segne unsern Kaiser! Er lebe hoch!" Ich bedaure es, nicht als Zuhörer Zeuge dieses erhebenden Aktes gewesen zu sein, ich habe aber durch Augen und Ohrenzeugen genaue Kenntniß über den Hergang erhalten. Von Mund zu Mund im schnellen Laufe hat sich die Nachricht davon durch das ganze Land verbreitet. Von daher weiß ich, daß diese Ansprache des Herrn Landeshauptmanns mit einem Feuer, mit einer Wärme, mit einem Enthusiasmus vorgetragen worden, wie es nicht möglich gewesen, wenn es nicht der unverfälschte Erguß aus reiner Seele gewesen wäre. (Rufe, sehr richtig, sehr gut!) Wie wahr, wie richtig diese Worte waren läßt sich unmöglich verkennen, sie zündeten wie der Blitz. Sie alle, meine Herren Abgeordneten, wurden von demselben Feuer ergriffen und augenblicklich sprangen Sie von Ihren Sitzen auf um in das auf Sr. Majestät ausgebrachte Hoch mit Feuer, und Begeisterung mit einzustimmen, ein Hoch, so feierlich und begeistert, daß dergleichen noch keines in Vorarlberg vernommen morden, ein Hoch, in das die zahlreiche Zuhörerschaft ergriffen mit einstimmte. Ja auch der landesfürstliche Kommissär vermochte sich der Rührung nicht zu erwehren und erklärte sofort das begeisterte Hoch zur hohen. Kenntniß bringen zu müssen. Rufe ich nun da nicht mit vollem Rechte aus, daß das Land Vorarlberg, daß der hohe Landtag keine Ursache habe, sich der vorjährigen Gesinnungen und Anschauungen zu schämen! (Rufe sehr gut.) Ich stimme daher aus vollem Herzen und mit aller Genugthuung den vorjährigen Gesinnungen unb Anschauungen des hohen Landtages bei. (Ruse: Bravo! Bravo!) Aber eben, weil mir an der Ehre und Würde des Landes Vorarlberg viel gelegen sein muß, kann ich unmöglich mit Stillschweigen die Pensionirung des Landeshauptmannes Herrn Sebastian v. Froschauer hier übergehen. (Landeshauptmann: Ich muß nochmals wiederholen meine Person in Ihre Rede nicht einzuflechten.) Ich bitte zu entschuldigen; ich bin Abgeordneter der Landgemeinden der Bezirke Bludenz und Montafon und habe aus freier Brust meiner Überzeugung Ausdruck zu geben. Sollten mir im Eifer der Rede anstößige Worte entfallen, so erkläre ich im vorhinein, daß ich Niemanden beleidigen, nirgendwie anstoßen will, und daß ich sofort ein solches Wort wieder zurücknehmen werde. Ihre Person, Ihr Name, Ihre Stellung ist im Lande Vorarlberg, in dieser hohen Versammlung nicht anstößig, übrigens habe ich es mit Ihrer Person durchaus nicht zu thun. Ich habe Ihren Namen nur deßwegen gebraucht, um Sie von Personen gleicher Stellung in anderen Ländern zu unterscheiden. Ich habe es nur mit dem Landeshauptmanne von Vorarlberg zu thun und das gehört zur Sache, das gehört zum Lande. Ja, meine Herren! es ist eine Pensionirung, dergleichen glücklicherweise noch keine in Österreich vorgekommen ist. Tage, wenige Tage blos vor Ablauf der 40jährigen Dienstzeit ist die Pensionirung über den k. k. Statthaltereirath ausgesprochen worden Landeshauptmann. Das gehört nicht zum Landeshauptmann, das war seine besondere Eigenschaft.) und brachte eine Verkürzung der Pension mit sich. Diese vorzeitige Pensionirung hat einen geistesstarken und jugendfrischen Mann getroffen, der stets in allen Stellungen treu und unverbrüchlich zum Rechte gestanden ist. Es ist nicht meine Ausgabe, hier ein Register für seine persönlichen Verdienste aufzuschlagen. Das Leben und Walten des Herrn Landeshauptmannes ist im Lande und der hohen Versammlung ohnehin bekannt; allein das kann ich mir denn doch nicht versagen lassen, zu bemerken, daß er, wie er im Lande Vorarlberg die Achtung und Liebe der Bevölkerung hat, auch 61 überall, wo er in amtlicher Stellung fungirte, sei es auf deutschen Boden, sei es in Ländern fremder Zunge, die Achtung und Liebe der Bevölkerung mit sich genommen hat. Auch in Folge der Comiteverhandlungen in der heurigen Landtagssession bei dem dießfälligen Aktenstudium, bei welchem sich nicht allein die Comitemitglieder sondern beinahe alle Abgeordneten beiheiligt haben, hat es sich gezeigt, daß der nunmehrige Landeshauptmann als k. k. Kreishauptmann von Vorarlberg auch die Rechte und das Wohl des Landes Vorarlberg in Schutz genommen Hal. (Rufe: Ganz wahr.) Es hat sich herausgestellt, daß er nickt in schön gefärbten Berichten seine Beförderung suchte, - (Rufe: Sehr gut) es hat sich vielmehr gezeigt, daß er dem Reiche, dem Kaiser, seinem Herrn dadurch seine Treue zu beweisen suchte, daß er als Vermittler zwischen der Staatsregierung und dem Volke die Wahrheit und das Recht, das Wohl und die Rechte der Bevölkerung des Landes von Vorarlberg in Schutz genommen hat. Er harrt auch jetzt, getrennt von der Familie, auf dem Posten mit Opfern aus, zu dem ihn die Stadt Bregenz und die hohe Staatsregierung berufen hat. Ich muß noch die Frage stellen, war es etwa nicht recht, daß er bei der vorjährigen Schlußverhandlung in voller Kenntniß des wahren Charakters des Landes und der Herren Abgeordneten auch die wahren Anschauungen und Gesinnungen in klares Licht stellte? er sagte es ja in Gegenwart des l f. Herrn Commissärs und diesem, nicht dem Abgeordneten der Stadt Bregenz und dem Landeshauptmanne wäre es zunächst zugestanden, die Rechte der Regierung zu wahren. Deßwegen komme ich zu dem Schluße, es könne nicht anders sein, als daß der Mann lediglich verkannt sei. Ich glaube, das hohe Ministerium verkennt blos den Mann. (Landeshauptmann: Es handelt sich nicht um mich.) Es handelt sich darum: Es hat dem Lande wehe gethan, es hat das Land geschmerzt, daß in ihm, in dem Träger der Landeshauptmannsstelle, in ihm, dem Unschuldigen das Land gleichsam sich selbst gestraft gesehen hat. Ich sage es noch einmal, es ist nur ein Mißverkennen Seitens der hohen Regierung. Es ist doch Pflicht jeder. Staatsregierung, als Muster der Wahrheit und Gerechtigkeit allen Staatsbürgern voran zu leuchten und so hoffe und glaube ich, weil eben dieses keine Legierung unterlassen darf, daß auch das gegenwärtige Ministerium blos aus Verkennen zu diesem Akte gelangt sei. Wie das gekommen ist, das kann ich nicht wißen. Jemehr ich aber überlege, desto mehr drängt sich mir die Überzeug auf, daß es nicht im offenen, geraden und ehrlichen Wege geschehen konnte, sondern daß im Finstern waltende Mächte dieses Resultat angestrebt und erzielt haben. Ich habe längst schon die Ehrenrettung, nein — eine Ehrenrettung braucht es da teilte die Rechtfertigung oder besser, — mag mir der Ausdruck als Jurist verziehen werden — eine restitutio in integrum als Ehrenschuld des Landes angesehen. Nachdem er jedoch die Zeichen der Anerkennung Seitens unbekannter Patrioten uneigennützig zurückgewiesen hat, bleibt nichts anderes dem Lande als der Trost, zu denken, daß das Recht denn doch noch Recht finden werde. Ich aber finde mich bemüßigt, hier mein tiefstes Bedauern über die Pensionirung auszusprechen und damit meinem Wunsche Ausdruck zu leihen, daß der Herr Landeshauptmann und Abgeordnete der Stadt Bregenz noch lange dem Lande erhalten bleiben möge (Rufe: Bravo Bravo) und hoffe bei diesem meinem Wunsche nur hem Wunsche des Landes und der Herren Abgeordneten zu begegnen. (Allseitiges Bravo.) Hochw. Bischof. Ich fühle mich genöthiget ein Paar Worte zu sprechen. Ich stimme ein in den ausgedrückten Wunsch nach gedeihlicher Entwicklung unserer Reichsverfassung. Ich stimme besonders ein in alle die Lobsprüche, welche von den hochgeehrten Herren dem Herrn Landeshauptmann ertheilt worden sind. Ich kenne von Jugend auf dessen edle Gesinnung und ich habe meine Überzeugung derselben persönlich nicht aufgegeben. Ich muß nur einzig constatiren, daß mein Stillschweigen über das Weitere nicht als eine nachträgliche Billigung der vorjährigen Adresse gedeutet werden möchte. 62 Lands. Commissär. Ich hätte von meinem Standpunkte aus gewünscht daß die Anerkennung, welche dieses Land dem Herrn Landeshauptmann zollt, nicht vermischt werde mit einem Akte, welcher nicht die Stellung des Herrn Landeshauptmannes als solchen berührt. Ich bedauere es aber daß die wiederholten Ermahnungen des Herrn Landeshauptmannes diese letzte Angelegenheit außer Besprechung zu lassen, nicht Anerkennung und Aufnahme gefunden haben. Ich kann keinen Ausschluß geben, aber das kann ich sagen, daß der Herr Landeshauptmann in seiner Stellung gewiß entsprochen hat. (Rufe sehr gut, bravo!) Seyffertitz. Auch ich halte noch einmal vor das Wort zu ergreifen zu diesem letzten Versuche, aber meine Herren! es fällt mir eben ein, daß nunmehr achtzehn Jahre her sind, seit der wackerste deutsche Volksmann der sich bis zur Stunde selbst dem Sieger von Königsgrätz noch nicht gebeugt hat, daß Johann Jakoby damals sagte: »dies ist eben das Unglück der Könige, daß sie nicht hören wollen." (Rufe, sehr gut!) Meine Herrn! wenn ich das unabwendbare ja meine Herren ich kann nicht anders sagen als das unabwendbare Geschick meines einst so stolzen Vaterlandes des herrlichen Österreich vor dem Auge meines Geistes vorüberziehen lasse, ja weine Herrn! da erstirbt mir jeder Ausdruck meiner Gefühle und Gedanken auf der bebenden Lippe, und der Rest heißt schweigen, denn Schweigen ist die Lektion für Könige, (Ruse, sehr gut!) Daher Herr Landeshauptmann! verzichte ich auf jede weitere Ausführung, (Rufe: bravo! bravo!) (Berichterstatter Dr. Bickl verliest Punkt 2 [a4 5].), Zu Punkt 4 [ä4 7] meldet sich Baron Seyffertitz um das Wort. Seyfferliß. Ich habe mich zum Worte gemeldet, uw den Herrn Landeshauptmann zu ersuchen, die Zuschrift des bischöflichen Ordinariates in Brisen an den Landesausschuß in diesem Betreffe zur Kenntnis des hohen Hauses bringen zu wollen. (Sekretär verliest dieselbe, ) _________ Innsbruck, am 17. Oktober 1866. Np. 3686 praes. copia. Die mit schätzbarem Schreiben vom 18. Februar d. J. Nr. 1063 übermittelte Verhandlung des vorarlbergischen Landtages über die Regelung des Einflusses der Gemeinden bei der Verwaltung des Kirchenvermögen und der Wahl der Kirchenpröbste, habe ich dem hochwürdigsten Herrn Fürstbischofe in Brixen Behofs der Zustimmung zu dem vom Landtage angenommenen bezüglichen Statute mitgetheilt. Die hierauf im Auftrage des Herrn Fürstbischofes vom fürstbischöflichen Ordinariate mir zugegangene Erwiederung beehrte ich, mich dem löblichen Landesausschusse abschriftlich unter Beziehung auf mein Schreiben vom 29. Oktober 1865 Nr. 2040 pr. Mitzuteilen. Coronini ________ An den löblichen Landesausschuß von Vorarlberg in Bregenz. 63 copia. Nr. 640. Hohe k. k. Statthalterei-Präsidium! Indem sich das ergebenst gefertigte Ordinariat die mit Erlaß des hohen k. k. Statthatterei-Präsidiums vom 2. März d. J. Nr. 434 pr. mitgetheilten Verhandlungen über die Regelung des Einflußes der Gemeinden bei der Verwaltung des Kirchenvermögens in Vorarlberg in der Anlage zurückzuschließen beehrt, muß es vorerst bemerken, daß der hochwürdigste Fürstbischof diese Angelegenheit der reiflichsten Erwägung und Berathung unterzogen hat und vor seiner Abreise zur kanonischen Visitation dem Ordinariate den Auftrag ertheilte, diese Angelegenheit mit entschiedener Erklärung gegen den Beschluß des Vorarlbergischen Landtages vom 7. April 1864 und die weiteren Anträge die in dem Statute vom 19. Dezember 1865 formulirt wurden, an das hohe Statthalterei.-Präsidium zu leiten und die Gründe beizufügen, die ihn zu dieser Erklärung bestimmten, welche er speziell bezeichnete und in den folgenden Punkten darzulegen befahl. 1. Nach dem Artikel 30 des Konkordates und der Allerh. Entschließung vom 3. Oktober 1858 ist die Verwaltung des kirchlichen Vermögens in die Hände des Bischofs und seiner Organe gelegt und ihm allein steht es zu, Verordnungen darüber zu erlassen, nach dem vom Vorarlberger Landtage angenommenen Statute aber würde sich der Landesausschuß nach §. 13 in die wichtigeren oder streitigen Fälle eine Ingerenz vindiziren, die ihm nicht zusteht und die das Prinzip der freien Vermögensverwaltung von Seite der kirchlichen Organe schwer verletzen würde. 2. Das Ordinariat verkennt keineswegs die theilweise Nothwendigkeit und Nützlichkeit, auch den Gemeinden den als ersprießlich erkannten Einfluß bei der Verwaltung des kirchlichen Vermögens zu gewähren und es glaubt, hierin sowohl in der Verordnung über diese Verwaltung vom 2. September 1860 als in der Erläuterung vom 20. Dezember 1864 soweit gegangen zu sein, als es das Prinzip der freien Vermögensverwaltung noch gestattet, und er weiß es ganz bestimmt, daß in anderen Diözesen den Gemeinden ein solcher Einfluß nicht gewährt ist, wie in der Diözese Brixen. 3. Die Aufstellung der Kirchpröbste käme nach diesem Statute völlig ganz in die Hände der Gemeinde und da nach den Bestimmungen des Statutes jede Handlung des Seelsorgers in der Verwaltung des Kirchenvermögens von der Zustimmung der Kirchenpröbste abhinge, und biete sich stets die Genehmigung des Gemeindeausschusses erwirken müßten, so käme konsequenterweise die Verwaltung nach und nach ganz in die Hände der Gemeinde, der Seelsorger wäre unmittelbar von den Kirchenpröbsten und diese ganz von der Gemeinde abhängig. 4. Das Ordinariat legt großen Werth darauf, daß Seelsorger und Gemeinde in der Verwaltung des kirchlichen Vermögens zusammenwirken, und es hat und wird es nie ermangeln lassen, die Seelsorger zu einem guten und verträglichen Einverständnisse mit der Gemeinde auch in dieser Hinsicht anzuweisen, es kann aber dem Prinzipe nichts vergeben und muß sein gutes Recht wahren. F. B. Ordinariat Brixen den 1. Oktober 1866. Kometer m. p. Kanzler. Singer m. q. Sekretär. Seyffertitz: Nachdem die hohe Versammlung diese Zuschrift des hohen Statthaltereipräsidiums beziehungsweise des f. b. Ordinariates in dieser Angelegenheit vernommen hat, so wird sie auch daraus zu entnehmen in der Lage gewesen sein, daß das f. b. Ordinariat in dem vereinbarten Entwurfe eine Prinzipienverletzung des Koncordates erkannte. Nun zweifle ich zwar wie wir Alle gewiß nicht im Geringsten daran, daß der hochwürdige Generalvikar von Vorarlberg, als er im letzten Jahre vereint mit uns, diesen Entwurf vereinbarte und denselben zu unterstützen versprach, das redlichste Bemühen hatte, in dieser Sache mit den Gemeinden und den Wünschen des Lande- Hand in Hand zu gehen. Au ihm liegt es gewiß nicht, wenn in dieser Beziehung da« bischöfliche Ordinariat einer andern Ansicht gewesen ist, als er. Über die Sache selbst freilich wirb nicht mehr viel zu wachen sein, — Roma locuta est und damit Punktum! (Heiterkeit.) - Allein ein Trost ist mir geblieben und dieser Trost — er ist zwar allerdings nur ein höchstpersönlicher! — besteht darin, daß ich daraus entnehmen kann, daß ein Act, nämlich das Konkordat welches man von vielen Leiten geradezu als einen Ausfluß der göttlichen (Eingebung ausgeben möchte, daß dieser Akt eine sehr verschiedenartige Deutung selbst unter hochgestellten Kirchenhäuptern zuläßt. Diese Erfahrung, die ich nur hier geschöpft habe, ist für mich um so tröstlicher, da man Leuten meines Schlages gewöhnlich vorzuwerfen pflegt, daß sie das Konkordat nicht gelesen haben und dasselbe gar nicht kennen. Ich habe übrigens wenigstens von meinem Standpunkte ans noch ein Bedauern beizufügen und zwar bebaute ich, daß ich — verlockt durch dieses vereinbarte jedoch nachträglich nicht genehmigte Statut — als Gemeindevertreter von Bregenz dazu die Hand geboten habe, daß die Stadtgemeinde Bregenz das Kirchenvermögen ausgefolgt hat, ich glaube nemlich wesentlich zu diesem Entschlüsse der Gemeinde beigetragen zu haben. Würde ich geahnt haben, daß dieses Statut möglicherweise nicht genehmigt werden könnte, so stehe ich dafür ein, daß ich alles gethan hätte, was ich aufbieten hätte können, daß Bregenz sein Kirchenvermögen nicht extradirt hätte. Es wurde zwar der Stadt Bregenz mit der Exekution von Seite des Ministeriums gedroht allein, denken Sie sich, was hätte man da riskirt? Denken Sie sich z. B. dieses Schauspiel für Götter, welches insbesondere für jene Leute, die das Mittelalter so sehnlich zurück wünschen, unbezahlbar gewesen sein müßte: wenn Se. Exzellenz der Staatsminister in Urfehde mit dem Fürstbischof in Brixen mit Knappen und Reisigen vor den Mauern des Städtchens gelegen wäre und dasselbe berannt hätte, damit diese trotzigen Bürger das Kirchengut ausfolgen. Solche Dinge sind im Mittelalter hundertmal vorgekommen, warum sollen sie nicht auch im 19. Jahrhundert Vorkommen? Hochw. Bischof. Ich habe schon bei Entwurf dieses Statutes erklärt, daß ich das billige Interesse der Gemeinden an der Verwaltung des Kirchenvermögens durch die bisher erlassenen Verwaltungsvorschriften vollkommen gewahrt erachte. Ich äußerte beim Konnte, bei mehreren Punkten des Entwurfes und spezialiter beim § 13 meine Bedenken, und bin nur im Vertrauen, daß dadurch nicht ein Oberaufsichtsrecht der Gemeinden angestrebt werde, bis an die äußerste Gränze des mir zulässig Scheinenden gewichen. Der Erlaß des hochw. Ordinarius belehrte mich, daß ich hierin zu weit gegangen bin, und ich selbst habe später bei einer unbefangenen Wiederlesung und Betrachtung des Statutes, dieß bestätigt gefunden. Was der Herr Baron übrigens noch sagte, hereinziehend die wirklich unangenehmen Verlegenheiten von Bregenz, so weiß ich nichts davon, daß das Kirchenvermögen wäre extradirt worden. Landeshauptmann Wir gehen nun weiter. (Berichterstatter Dr. Bickl verliest.) Punkt c 1 ad 8: „der hohe Landtag wolle beschliessen, das h. Staatsministerium abermals anzugehen, eine solche Vorlage zu einem Landesgesetze ehemöglichst herabgelangen zu lassen." Ganahl. Ich habe mich schon in der Session im Jahre 1864 kräftigst gegen das an die Regierung zustellende Ansuchen wegen einer Regierungsvorlage in Betreff der politischen Ehekonsense ausgesprochen. Die Motive, die ich damals gebracht habe, sind Ihnen meine Herren ohne Zweifel noch frisch im Gedächtnisse und ich unterlasse es daher, dieselben zu wiederholen. Auf einen Umstand muß ich aber aufmerksam machen, den ich als besonders wichtig betrachte. Es ist dieß nemlich die so sehr überhand nehmende Auswanderung nach Amerika, und die wie es den Anschein hat noch immer mehr zunimmt. Wenn wir nun unbemittelten Personen noch mehr die Ehe erschweren, so wird wahrscheinlich in einem oder ein Paar Decenien die Bevölkerung Vorarlbergs wesentlich abnehmen. Ich bitte Sie meine Herren, dieß wohl zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wünschte - 65 ich, daß der Landtag von dem Antrage, der da gestellt worden ist, in Betreff der Urgirung einer Regierungsvorlage abginge. Schließlich erlaube ich mir noch, mich mit den Bemerkungen, die seinerzeit Bischof Feßler gemacht hat, einverstanden zu erklären, er sagte: es liege in der menschlichen Natur ein mächtiger sinnlicher Trieb, welcher, wenn der Unbemittelte nicht heirathen dürfe, auf unsittlichen Wege seine Befriedigung finden müsse. Dr. Jussel. Ich möchte den Anschauungen in dieser Beziehung ebenfalls beipflichten, und glaube, das Allg. b. G. B. habe genug Bestimmungen. Es bestimmt nemlich, daß wenn eigenthümliche Krankheiten da sind, solche das Hinderniß der Ehe bilden. Anderseits bestimmt es, daß derjenige, welcher ein Bertragsverhältniß eingehen könne, seine Pflichten auszuüben im Stande sei, und deßhalb auch das Fortkommen des Menschen, der die Eße eingehen will, begründet sein soll. In dieser Beziehung aber ist es nicht am Platze, immer nur Vermögen za suchen. Einige Hundert Gulden, einige Tausend Gulden sind nichts in der Hand eines Verschwenders, in der Hand eines arbeitscheuen genußsüchtigen Menschen, kein Geld, aber Fleiß, Sparsamkeit und Ehrlichkeit, das sind die besten Gewährmänner für ein ordnungsmässiges Fortkommen eines Ehepaares. Das ist hinlänglich im b. G. B. bestimmt und ich finde ein weiteres Gesetz nicht nöthig. Landeshauptmann: Wünscht Niemand mehr eine Bemerkung zu machen. Dr. Bickl: Ich bitte mir als Berichterstatter eine Bemerkung zu erlauben. Da das Komite die Aufgabe hatte, bei Verfassung dieses Berichtes nachzuforschen, ob und in wie ferne die Beschlüsse des letzten Landtages oder auch der frühern Landtage ausgeführt worden seien oder nicht, so hat sich gesunden, daß dieser Beschluß noch nicht ausgeführt worden ist, und da mau bei der Stellung des Antrages von dem Gesichtspunkte ausging, daß ein einmal von der hohen Versammlung gefaßter Beschluß zur Geltung kommen soll, so lange er nicht wiederrufen wird so kann der Beschluß nicht mit Stillschweigen übergangen werden. Was nun die Frage anbelangt, ob die politischen Ehekonsense aufzuheben seien oder nicht, so ist es nicht Gegenstand der heutigen Erörterung, übrigens bin ich, nachdem andere Herren bereits ihre Ansicht ausgesprochen haben, nicht der Ansicht, daß die Ehekonsense aufrecht zu erhalte» seien. Ich darf dies um so mehr thun, als ich bei Fassung dieses Beschlusses nicht dabei war. Landeshauptmann: Es liegt nun ein Antrag vor, der hohe Landtag wolle beschließen . . . bis herabgelangen zu lassen. Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) (Berichterstatter Dr. Bickl verliest Punkt 2 ad 9.) Landesf. Kommissar: Ich bitte zu einer Aufklärung um das Wort. In Folge des Antrages auf Wiedereinführung der Beschälstationen wurden Erhebungen gepflogen, erstens über die Zahl der in frühern Jahren belegten Stuten und über die Zahl der vorhandenen Zuchtstuten. Aus der Nachweisung des Beschäldepartements hat sich ergeben, daß die Zahl der belegten Stuten von Jahr zu Jahr abgenommen haben. Über die Zahl der Zuchtstuten wurde der Landwirthschaftsverein angegangen, darüber Aufschluß zu geben. Derselbe hat nach längerer Zeit erwiedert: beiläufig eine Zahl von 400 in den Bezirken Dornbirn bis Feldkirch hinauf. Auf das hin sind Erhebungen durch die Bezirksämter angeordnet worden. Drei Bezirksämter haben bereits die Nachweisung geliefert, drei aber stehen damit noch im Rückstande. Landeshauptmann. Findet noch Jemand etwas zu bemerken? Wenn nicht bitte ich fortzufahren. (Berichterstatter Dr. Bickl verliest Punkt 3 ad 10.) Landesf. Commissar. Ich bitte inne zu halten. Die Anträge wegen Regulirung der Präparandenlehranstalt sind dem hohe» Ministerium vorgelegt worden, es ist zwar keine definitive Erledigung gekommen, indessen durch die Belassung der Lehranstalt für 1866/67 ist dem gegenwärtigen Bedürfnisse einstweilen abgeholfen, Für die 66 — Folge wird wühl die Erledigung kommen, und vielleicht dürfte dieselbe im günstigen Sinne ausfallen. Landeshauptmann. Ich bitte weiter zu fahren. (Berichterstatter verliest Punkt 5 ad 12) Landes). Kommissär. Hierüber habe ich zur Erläuterung zu bemerken, daß die Verhandlung mit dem betreffenden Ministerium eingeleitet ist und daß vielleicht über einen oder über den andern Punkt eine allerhöchste Entschließung eingeholt werden müßte, daher ist die Sache noch unerledigt. Landeshauptmann. Bitte weiter zu fahren. (Berichterstatter liest Punkt e bis wirklich 9000 fl. Seyffertitz: Ich habe bereits beim betreffenden Passus des vorjährigen Rechenschaftsbsrichtes mir erlaubt einige Worte zu sprechen. Ich werde auch heute wieder denselben Gegenstand berühren, da nach meiner Meinung es nie zu oft dem Volke von Vorarlberg wiederholt werden kann, daß die Constituirung von Vorarlberg als eigenes Land mit eigenem Fände, mit eigenen Landesumlagen für das Land ein großer Vortheil ist, nicht, daß ich damit eine Gehässigkeit gegen unsere werthen Nachbarn jenseits des Arlberges vorbringen wollte, o nein! Die Sache betrifft blos den Geldbeutel. Sie selbst, meine Herren! haben zur günstigen Gestaltung unserer finanziellen Verhältnisse mitgewirckt seit dem Jahre 1861 oder vielmehr seit 1862 wo die Lostrennung der Fonde stattfand wo wir nicht nur keine aktiven, sondenn eine Schuld zu übernehmen hatten, eine Schuld, welche blos aus der zehnjährigen Vereinigung mit Tirol erwachsen war, und diese Schuld betrug damals über 27000 Gulden. In diesen vier Jahren ist es uns gelungen, obgleich wir nicht einen Heller mehr Landesumlagen hatten, als die Nachbarn jenseits des Berges, nicht blos die Landesbedürfnisse und Pflichten zu erfüllen, sondern auch noch die ganze Schuld beinahe zu decken, ich darf wohl sagen zu decken denn der Rest liegt bereit um abgeführt zu werden. Das ist ein Vortheil, ein Vortheil um so größer, wenn man bedenkt, daß das Land Vorarlberg, wenn es mit Tirol vereint geblieben wäre, an den reichen Fanden des Landes Tirol, welche blos für Tirol bestimmt sind, keinen Antheil zu nehmen gehabt hätte, daher sein Betreffniß für die gesummten Landesumlagen nur hätten durch Steuern gedeckt werden können. Diese Steuern würden nach dem Ausweise des Landesausschusses von Tirol im Jahre 1866 allein 29 fr. per Steuergulden betragen und zwar aus dem Grunde, weil, was allerdings sehr bedauerlich ist, unser Nachbarland Tirol bei den Kriegsereignissen sehr viel an Militärdurchzügen zu leiden hatte, von denen wir glücklicherweise verschont geblieben sind. Würden wir mit Tirol vereint gewesen fein, so hätten wir zufolge der allgemeinen Marschkonkurrenz für Tirol und Vorarlberg auch mit der Umlage von 29 Kreuzer per Steuergulden zu concuriren gehabt. Natürlich knüpfe ich an diese meine Auseinandersetzung keinen Antrag, sondern glaube nur zur Aufklärung der Sache gesprochen zu haben. (Berichterstatter liest b der Vorarlberger Landesfond bis ... . genehmigen.) Landeshauptmann. Findet einer der Herren hierüber eine Bemerkung zu machen? Da keine Bemerkung erhoben wird, so bitte ich um Abstimmung der soeben verlesenen Anträge. (Angenommen.) (Berichterstatter liest weiter: Der Antrag des Landesausschusses: 1. Es seien bis . . . und stellt deßhalb den Antrag: Hochderselbe wolle beschließen, beider hohen Regierung abermals einzukommen, die Thätigkeit der Grundlastenablösungs- und Regulirungskommissionen möglichst anzuregen. Landeshauptmann: Herr Dr. Jussel hat das Wort. Dr. Jussel. Wie ich glaube ist in Montafon noch nicht einmal eine Lokalkommission zusammengestellt und doch sind verschiedene Eingaben an die h. Grundentlastungs-Landeskommission überreicht worden und auch schon Betreibungen Im Bezirke Bludenz sind Grundentlastungs-Arbeiten in Angriff genommen worden, sind aber durch einen Beamtenwechsel unterbrochen worden. 67 Jetzt liegt die ganze Arbeit schon bereits seit Einem Jahre brach und ich glaube aufmerksam machen zu sollen, daß der jetzige Adjunkt in Bludenz das Grundentlastungsgeschäft mit allem Eifer in Angriff genommen hat und daß er nur durch seine Übersetzung in ein anderes Gericht unterbrochen worden ist. Nachdem er nun aber wider sistemisirter Beamte in Bludenz ist und sehr befähigt wäre, so möchte ich darauf hinweisen, daß die Wiederaufnahme der Arbeit dadurch befördert würde, daß diesem Beamten die Sache wieder übergeben werde. Im Bregenzerwald sind diese Verhandlungen gehörig befördert worden und befinden sich auch in Feldkirch im vollen Zuge; wenn also die Sache zu Ende geführt sein soll, so muß vor Allem auf die Aufstellung aller Localcommissionen hingedeutet werden. Wohlwend. Ich erlaube mir aufmerksam zu machen, daß hier ein Antrag von Seite des Landesausschusses bei Punkt 3 gestellt wird, der nicht zur Abstimmung gelangt ist; nämlich, 3. hievon ........ bis selbstverständlich wird. Dr. Bickel. Der Antrag ist deßwegen gestellt, weil er mit dem vorigen zusammenhängt und die beiden Anträge können jetzt separat zur Abstimmung kommen. Die Motivirung der beiden Anträge ist im innigsten Zusammenhange, deßhalb hat man beide zusammen abgelesen und es kann einzeln darüber abgestimmt werden. Landeshauptmann. Es ist ganz so wie der Herr Berichterstatter bemerkt, er hat die Bemerkung des Landesausschusses wiederholt. Es liegen da drei Anträge des Landesausschusses vor und ich bitte die Herrn ihre allfälligen Bemerkungen hierüber anzubringen. Da keine weitere Bemerkung gemacht zu werden scheint, werde ich zur Abstimmung übergehen. Diejenigen welche hier mit dem im Antrage des Landesausschusses sub 1 ausgedrückten einverstanden sind, bitte ich sich zu erheben. (Ist angenommen.) Diejenigen welche mit dem, was zum Punkt 2 gesagt ist, einverstanden sind, bitte ich ebenfalls aufzustehen. (Angenommen.) Ebenso denke ich, daß das was der Landesausschuß im Punkte 3 sagt ihrer Zustimmung gewiß sei. (Ist angenommen.) Wir kommen nun zum Schlußantrage des Comites nämlich: Hoch derselbe wolle beschließen, bei der hohen Regierung abermals einzukommen, die Thätigkeit der Grundlastenablösungs- und Regulirungskommission möglichst anzuregen. Ich bitte abzustimmen. (Angenommen.) Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Bickl weiter zu fahren. (Berichterstatter liest: 4. die Voraussicht........weiter einzugehen) Landesf. Commissär: In Betreff dieser angeblichen Abänderung des § 24 der Landesvertheidigungsordnung im Verordnungswege muß ich eine kleine Erläuterung geben. Aus der Aufstellung des ganzen Kontingentes Landesschützen wie diese im Jahre 1865 erfolgt ist, würde sich bei Festhaltung der vollen Dienstzeit von 4 Jahren der Übelstand ergeben, daß für das zweite, dritte und vierte Jahr nur die gewöhnlichen Abfälle des Vorjahres zu ergänzen gewesen wären, dagegen aber nach Verlauf der 4 Jahre wieder eine Stellung beinahe des vollen Kontingentes eintreten würde. Diesen Übelstand zu beseitigen und die Stellung auf alle folgenden Jahre möglichst gleichförmig zu vertheilen, gab es keinen andern Ausweg, als aus der Stellung des Jahres 1865 mit jedem der folgenden drei Jahre ein Viertel zu entlassen, dann ist auch fortan beiläufig ein Viertel des ganzen Kontingentes jährlich zu stellen. Der einschlägige Antrag wurde von der Landesvertheidigungsoberbehörde mit dem Gutachten vorgelegt, von Seite der Regierung die Geneigtheit, darauf einzugehen, auszusprechen, und dies Erklären den Landelausschüssen von Tirol und Borarlberg mitzutheilen, damit sie entweder selbst beistimmen, — 68 — oder insoweit sie sich dazu nicht für ermächtiget halten sollen, nachträglich die Beistimmung der hohen Landtage einholen mögen. Der Landtag von Tirol, hat beigestimmt; der Landtag von Borarlberg aber brachte ein eigenes Gesetz in Vorschlag, welches sich nicht blos auf die vorübergehende Maßregel der succesiven Entlassung, sondern auch auf eine bleibende prinzipielle Maßnahme bezog. Da der Ablauf des ersten Jahres nahe war, so wurde nach dem Antrags der Oberbehörde vom hohen Staatsministerium genehmiget, daß die Entlassung des Viertels ganz nach den Modalitäten des Vorschlages des hohen Landtages erfolge, dagegen die prinzipielle Frage einer spätern Revision des ganzen Landesvertheidigungsgesetzes Vorbehalten bleibe. Das Landesvertheidigungsgesetz ist ein ganz junges, es hatte noch keine Erfahrungen durchgemacht und wird bedeutenderen Abänderungen unterliegen, insbesonders werden die Erfahrungen des letzten Jahres zeigen, wo Abänderungen nothwendig seien, da wird dann die Regierung eine Vorlage den hohen Landtagen zur definitiven Berathung übergeben. Die Entscheidung war lediglich im Interesse des Kontingentes, mithin auch im Interesse des Landes. Eine Abänderung des Gesetzes selbst, oder eines Prinzipes desselben dürfte in der getroffenen Maßregel wohl kaum erkannt werden, da ja der §. 24 eine Entlassung vor vollendeter Dienstzeit in rücksichtswürdigen Fällen zuläßt, und da ist es nun gewiß ein rücksichtswürdiger Fall, wenn auf diese Art die Kontingentsstellung nach Recht und Billigkeit auf 4 Jahre vertheilt wird, während, wenn die im Jahre 1865 Eingetretenen volle 4 Jahre dienen müßten, und die Zwischenjahre so zu sagen gar nichts zu ersetzen hätten, und nach 4 Jahren wieder der alte Mißstand einer vollen Stellung eintreten würde- Überdies handelte es sich nur um eine Durchführung des Gesetzes im Interesse des Landes und seines Kontingentes. Seyffertitz. Ich habe natürlich, bezüglich der Auseinandersetzungen, welche ich so eben vom Regierungstische gehört habe, nicht im geringsten, etwas entgegenzusetzen; im Gegentheil darf ich wohl sagen, daß im Jahre 1864 ich derjenige gewesen bin, der auf die großen Nachtheile hingewiesen hat, welche eine gänzliche Stellung des Kontingentes, wie sie hier geschildert wurde, mit sich bringen; es war dieß damals, als ich in der Landesvertheidigungsoberbehörde zu Innsbruck das Land Vorarlberg zu vertreten die Ehre hatte. Allein es kann sich nicht über die meritorische Frage dieser Bestimmung handeln, denn an und für sich läßt sich eben nichts anderes machen, sei es ein Gesetz oder eine Verordnung. An was ich Anstoß genommen habe, das ist, daß, während man die Übergangsbestimmungen der Landesvertheidigungsordnung in einen Gesetzesentwurf, welcher im Jahre 1864 dem Landtage von Vorarlberg zur Berathung und Beschlußfassung vorgelegt wurde, somit auf konstitutionellem Wege zum Gesetze erhoben hat, man dieselben nun wieder, nur im Verordnungswege abändern zu können glaubt. Es liegt darin sicher ein großer Widerspruch, an dem tote ich glaube weder die Landesvertheidigungsoberbehörde, noch die Statthalterei Schuld ist, sondern es ist eben nur eine Ansicht des Ministeriums, daß es diese Sache im Verordnungswege hat abändern können. Man hätte nur bedenken sollen, daß man dann nicht, wie man es ausgeführt hat, die Übergangsbestimmungen im Gesetzesentwurf als Gesetz der konstitutionellen Berathung und Beschlußfassung hätte unterziehen sollen. Ich bin vollkommen damit einverstanden, daß in Zeiten drängender Noth, wie z. B. im Jahre 1866 die Regierung, wenn irgend ein Gesetz wie gerade z. B. das Landesvertheidigungs-Gesetz in Kriegszeilen nicht vollkommen entspricht, nicht sogleich den Landtag zusammentrommeln und sagen kann, „das entspricht uns nicht, ändert es ab." Damit bin ich vollkommen einverstanden. Es beweist dieses eben nur, daß im Grunde genommen — und zwar ist dieses ein Beweis ad oculos — konstitutionelle Formen nach Ansicht Mancher blos für das schöne Wetter [Heiterkeit] gemacht sind. Allein, meine Herren! wenn ich dieses ausspreche, daß man in Zeiten drängender Noth solche Übergangsbestimmungen auch ohne gesetzliche, ohne verfassungsmäßige Form des Gesetzes publicieren kann, so ist ganz gewiß die andere Bestimmung, welche eben auch nur im Verordnungswege durchgeführt worden ist, gewiß nicht in Zeiten drängender Noth verfügt worden und das ist jene Stelle, weiche von der Vertretung des Landesoberstschützenmeisters spricht, Die Stellvertretung des Landes-Oberschützenmeisters ist im 64ger RegierungsEntwürfe gar nicht berührt. 69 Es hat sich im Lause dieser Jahre die Nothwendigkeit ergeben, daß der Landeshauptmann als Lan- des-Oberschützenmeister Stellvertreten werden soll. Nun, weder die Landesordnung, noch dieses zwischen der Regierung und dem Landtag von Vorarlberg vereinbarte Gesetz haben darüber auch nur Eine Andeutung enthalten. Ich bin ganz damit einverstanden und habe am geeigneten Orte selbst daraus hingewiesen, daß der Landeshauptmann Stellvertreter naturgemäß auch Stellvertreter des LandesOberschützenmeisters sei. Es ist im vorigen Jahre diese Bestimmung in Form eines constitutionellen Gesetzantrages der h. Regierung vorgelegt worden; die Regierung hat aber gesagt. „Ich bin ganz mit dem einverstanden — aber nur ein Gesetz soll es nicht sein, es soll eine Verordnung sein!" und zwar — wie Sie gewiß einsehen werden, — ohne daß ein Drang der Zeit stattgefunden hätte. Denn sicher war es ebenso leicht zu sagen: über Antrag Meines Landtages von Vorarlberg finde Ich zum § so und so viel der Landesschützenordnung etc. das und das zu verordnen. Nur diese Bemerkung wollte ich mir erlauben, um daraus hinzudeuten, wie es mit der konstitutionellen Form unter dem gegenwärtigen Ministerium selbst in unbedeutenderen Dingen bestellt ist. Landesf. Commissär: In Betreff der angeblichen Abänderung des §. 24 beziehe ich mich aus das bereits Gesagte, und in Betreff der Stellvertretung des Landesoberstschützenmeister wird bei der Revision des ganzen Gesetzes die erforderliche Klarstellung erfolgen. Landeshauptmann: Ich bitte weiter zu fahren. (Berichterstatter Dr. Bickl verliest Punkt 5, daß der Landesausschuß . . . . führen. Wünscht Niemand eine Bemerkung zu machen? (Niemand) Bitte weiter zu fahren. Berichterstatter liest: Punkt 6 in den Vorarlberg........richten sollte.) Ich eröffne die Debatte hierüber. Ganahl: In Beziehung auf die Gürtelbahn stellt das Comite den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: das hohe Staatsministerium 1. um Mittheilung des bisherigen Erfolges der Vereinbarungen über die Herstellung der Bodensee Gürtelbahn und der bezüglichen Conzessionswerbungen; um möglichste Berücksichtigung des Bahnprojektes Innsbruck Dornbirn, dessen technische Vorarbeiten nun beinahe zur Ausführung reis sind, zu bitten." Ich bin in der Lage der hohen Versammlung über den ersten Punkt Aufschluß zu geben. Wie die Herren wissen, hat der hohe Landtag im vorigen Jahre Sr. Majestät dem Kaiser de» Danck dafür ausgesprochen, daß A.H. Derselbe den Staatsvertrag zwischen Österreich Baiern und der Schweiz ratifizirt hat. Nun hätte man glauben sollen, daß in Folge dieses Aktes die Konzessionsurkunde ohne Weiteres schnell ausgestellt werden würde, dem ist aber nicht so. Ich war im Frühjahr in Wien sund wollte mich beim Ministerium erkundigen, binnen welcher Zeit die Konzessionswerber bei Verlust ihrer Konzession mit dem Baue zu beginnen haben. Da erfuhr ich dann zu meinem großen Erstaunen, daß die Konzession noch nicht ausgestellt sei, daß diese zwar im Konzept vorliege, daß aber die Regierung noch einige Bedingungen gestellt habe und — bevor diese nicht bewilliget seien — die Konzession nicht ausgestellt werden könne. Die Bedingungen, die die Regierung gestellt hat, sind nach meiner Ansicht so unbedeutend, daß sie so zu sagen selbstverständlich gewesen wären. Wie es scheint, haben die Konzessionswerber keine besondere Lust, mit dem Bau jetzt schon zu beginnen, denn mann harrt bis zur Stunde noch auf eine Antwort, obwohl der Präsident der vereinigten Schweizerbahnen in St. Gallen, an den sich das hohe Ministerium gewendet hat, als den Bevollmächtigten der Konzessionswerber, sich mit den Bedingungen einverstanden erklärte, aber beifügend daß er noch die Vollmachtgeber befragen müsse. Diese haben zur Stunde noch nicht geantwortet. Aus diesem meinem Vortrage glaube ich, daß die hohe Versammlung das Nöthige, was - 70 sie vom Ministerium zu wissen verlangt, nun von mir erfahren hat, und wenn auch die Sache nicht offiziell ist, ist sie dennoch wahr. (Heiterkeit.) Ich bin der Ansicht, daß der h. Landtag in dieser Beziehung einen anderen Antrag stellen sollte, nämlich einen bestimmteren, und habe mir erlaubt, denselben so zu formuliren: Seit der Ratification des Staatsvertrages zwischen Österreich und Baiern und der Schweiz über die Herstellung einer Eisenbahn von Lindau über Bregenz nach St. Margarethen, so wie von Rüti nach Feldkirch ist nun mehr als ein Jahr verflossen und noch ist sicherem Vernehmen nach von Seite Österreichs den Concessionswerbern die Concession zur Stunde nicht ertheilt worden, deßhalb stelle ich den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei das hohe Staatsministerium „zu bitten, das Nöthige zu veranlassen, damit der allenfalls der Konzessionirung noch im Wege stehenden Hindernisse ehestens beseitigt und den Koncessionswerbern dieselbe ertheilt werdet