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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:34
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

39 Vorarlberger Landtag V. Sitzung am 17. Dezember 1866 Unter dem Vorsitz, des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig 18 Abgeordnete. — Landesfürstlicher Kommissar Anton Ritter von Strele. — Die Abgeordneten Johann M. Schedler und Mathias Bertl beurlaubt. Beginn der Sitzung um 9 1/2 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. (Sekretär verliest das Protokoll.) Da keine Bemerkung erfolgt, darf ich das Protokoll als richtig abgefaßt annehmen. Ich habe der hohen Versammlung zu bemerken, daß das im Protokoll benannte Comite den Herrn Baron Seyffertitz zum Obmann und Herrn Ganahl zum Berichterstatter ausersehen habe. Ich ließ heute auf die Plätze der Herren Abgeordneten Vorschläge zu einer gründlichen und soliden finanziellen Selbsthilfe für den Staat und die Völker des Reiches verfaßt von Dr. Bastler auslegen. Ich erlaube mir, die Zuschrift des Verfassers zur Kenntniß des hohen Hauses zu bringen (Sekretär verließt dieselbe:) Ich glaube, wir werden mit Anerkennung diese Zuschrift indessen zur Kenntniß nehmen, deren Ausführung ohnehin einer Reichsvertretung vorbehalten bleiben muß. Ich bitte die Herrn Obmänner der bereits bestehenden Comites sich nach der Sitzung im Nebenzimmer zu versammeln. Herr Regierungscommissär haben das Wort. Lands. Commissar: Ich bin nun in der Lage, die in der dritten Sitzung an mich gestellten Interpellationen zu beantworten. Die erste lautet folgendermaßen: (Verließt dieselbe:) Hierauf habe ich zu bemerken, daß die Statthalterei auf den landwirthschaftlichen Verein einige Rückfragen gestellt hat. Die Beantwortung derselben ist bis zur Stunde, wenigstens bis gestern noch nicht in Innsbruck eingetroffen. Ich habe mich auf die Bemerkung des Herrn Wohlwend, daß die Beantwortung gegeben worden sei, nochmals nach Innsbruck gewendet, und gestern neuerdings die Bestätigung erhalten daß sie nach Innsbruck nicht zurückgelangt sei, es wäre möglich, daß sie der landwirthschaftliche Verein unmittelbar an das Ministerium abgegeben habeIch möchte es aber bezweifeln da die Aufforderung im Wege der Statthalterei an den landwirtschaftlichen Verein gestellt wurde- Weitern Aufschluß kann ich keinem geben. Die zweite Interpellation lautet: (Verließt dieselbe.) Mit diesem Antrage der Einführung des Grundbuches wurde gleichzeitig das Ersuchen gestellt, durch das Oberlandesgericht die Bezirksgerichte anweisen zu laffen, die Verfachbücher nicht bezirksweise sondern gemeindeweise zu führen. Auf diesen Antrag ist dem Landesausschuß eine Antwort des Justizministeriums zu gekommen. Diese lautet folgender Maßen: (Verließt dieselbe.) Dadurch ist der erste Theil der Frage in Betreff der Theilung der Grundbücher gelöst. Der zweite Theil und zwar die Hauptfrage in Betreff der Grundbücher selbst, ist noch unerledigt in Wien wenn die Erledigung kommen wird, hierüber Antwort zu geben bin ich nicht in der Lage. Ich habe nur die Mittheilung erhalten, daß noch keine Entscheidung erfolgt sei. Wohlwend: Darf ich um das Wort bitten? Es ist mir bekannt, daß auf Interpellationsantworten keine Diskussion geschäftsordmäßig zugelassen wird, Indeß erlaube ich mir die Frage, ob eine persönliche Bemerkung über die Antwort welche der Herr Regierungsvertreter auf unsere Interpellation gegeben hat erlaubt sei, da mein Name genannt worden ist. Landeshauptmann: Ich ertheile Ihnen das Wort. Wohlwend. Es ist ganz richtig, wieder Herr Kommissär bemerkte, daß einige Anfragen an den landwirthschaftlichen Verein von der Statthalterei gekommen sind. Diese Anfragen sind an den Stell Vertreter des Obmannes des Landwirthschaftsverein gelangt, an Herrn Pfänner von hier, Herr Pfanner fand sich bewogen, diese Zuschrift der Statthalterei mir zuzuschicken, weil ich im Comite, welches die Statuten über die Viehassekurranz berathen hat, Obmann war. Nun habe ich an selbigen Tage Herrn Pfänner meine Ansicht und genügende Beantwortung dieser Frage zugesendet und Herr Pfänner hat auf meine mündliche Anfrage mich sodann versichert, daß die Beantwortung, die ^ich ihm gegeben habe, abgegangen sei, wohin ist mir nicht bekannt. Ich will dieß nur bemerken, damit nicht allenfalls der Schein auf mich falle daß ich unrichtiges berichtet hätte. Landeshauptmann: Wir gehen über zum ersten Gegenstand der heutigen Verhandlung, zum Berichte des Landesausschusses Betreff der Maßnahmen zur Heranbildung von Thierärzten. (Sekretär verließt den Bericht.) Ich eröffne die Generaldebatte hierüber. Rhomberg: In dem vorliegenden Vorschlage des Landesausschusses vermiße ich eine Stelle durch welche dem Lande die Gewähr verschafft wird, daß diejenigen Kandidaten die in den Genuß eines Stipendiums gesetzt werden mittelst eines Reverses ihre Verwendung für das Land Vorarlberg sicherstellen. Ich behalte mir vor, in der Spezialdebatte im Punkt b eine Einschaltung zu machen. 41 Ganahl: Ich möchte den Herrn Vorredner fragen, wie lange denn der Nevers zu dauern hätte, hätte sich der Kandidat zu verpflichten, auf ewige Zeiten dem Lande Vorarlberg Dienste zu leisten, weil man ihn mit ein Paar Hundert Gulden unterstützt hat? Ich glaube dies wäre zu weit gegangen. Wenn von irgend einem Revers die Rede sein wollte, so muffte man eine Anzahl Jahre aber nicht eine große Anzahl bestimmen. Ich bin der Meinung, es wäre dieser Zusatz gänzlich auszulassen. Dr. Jussel. So viel ich weiß ist auch in Tirol bestimmt worden, daß diejenigen Thierarzneikundigen, welche vom Lande Stipendien bezogen haben, eine gewisse Anzahl Jahre und ich glaube 6 Jahre ihren Dienst dem Lande zu widmen haben. Ich gestehe, wenn das Land einem jungen Manne durch Mittel die Gelegenheit verschafft sich die Thierarzneikunde anzueignen, und dabei auch für sein Leben sein Fortkommen zu begründen es gewiß nicht unbillig ist, wenn er auch einige Jahre, und zwar wenigstens durch 6 Jahre seine Dienste dem Lande zu widmen hätte. Ich würde daher auch mit dem "Anträge des Herrn Rhomberg wenigstens auf 6 Jahre die Stipendisten zu verpflichten seinerzeit dem Lande Dienste zu leisten mich einverstanden erklären. Bischof: Eine ähnliche Vorsorge ist auch in Tirol getroffen mit jenen welche Stipendien zu ihrer Ausbildung als Operateur erhalten. Sie werden verpflichtet auf acht Jahre dem Lande ihre Dienste zu widmen. Freilich sind Stipendien auf längere Zeit und in höherm Betrage ausgesetzt. Landeshauptmann. Verlangt noch Jemand das Wort zu nehmen. Ganahl: Der Antrag des Herrn Dr. Jussel ging dahin, daß diese Thierärzte durch 6 Jahre ihre Dienste dem Lande zu widmen hätten, allein es müßte in diesem Falle bestimmt «erden, wann diese Dienstzeit zu beginnen habe, wahrscheinlich meint Herr Dr. Jussel nach Beendigung der Studien, wenn Dr. Jussel mit diesem Zusatz einverstanden wäre, so wäre auch ich einverstanden mit der Zahl der Jahre. Landeshauptmann. Ich glaube wir werden diesen Gegenstand näher berühren bei der Spezialdebatte. Wünscht noch Jemand in der Generaldebatte das Wort zu nehmen. (Niemand.) Ich erkläre somit die Generaldebatte für geschlossen und gehe über zur Spezialdebatte. Der erste Antrag lautet: „Die Heranbildung und Ausstellung von theoretisch praktisch gebildeten, und in allen Theilen der Thierheilkunde bewanderten Thierärzte zu befördern, sei ein dringendes Landesbedürfniß. Da sich Niemand zum Worte meldet ersuche ich die verehrte Versammlung um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Der zweite Antrag lautet: Zur Erreichung dieses Zweckes seien: a. Jahresstipendien von 200 fl. ö.W. auszuwerfen, und zwar eines aus Landesmitteln und das zweite aus dem Erträgnisse des Landeskulturfondes. Da auch hier keine Bemerkung fällt, bitte ich um Abstimmung. (Angenommen.) b. An Schüler der Thierheilkunde zu vergeben, welche mit sehr gutem Erfolge wenigstens 2 Kurse einer Unterrealschule gehört haben und dem Studium der Thierheilkunde an einem Institute durch die an selbem vorgeschriebene Unterrichtszeit obliegen, an dem der Unterricht theorethisch und praktisch ertheilt wird, und eine scientifische Ausbildung in diesem Fache erwartet werden kann. Rhomberg. Dieses ist die Stelle an der ich meinen Antrag auf Sicherstellung durch einen Revers eingeschaltet wissen möchte. Es gibt zweierlei Mittel sich durch Reverse zu sichern, nemlich Reverse auf Rückerstattung des Bezogenen und Reverse welche zu einer Reihe von Dienstesjahren im Lande verpflichten. Es kann verschiedenen Meinungen unterliegen aus welche Anzahl Jahre der Revers aus— 42 gestellt werden soll und ich würde mich dem schon erhobenen Antrag aus 6 Jahre Dienstzeit anschließen. Landeshauptmann: Ich bitte um die Formulirung des Antrages. Findet einer der Herren eine weitere Bemerkung über diesen Zusatz-Antrag zu erheben. Herr Abgeordneter Rhomberg hat seinen Zusatzantrag Folgendermaßen gestellt, daß im Punkte 2 lit. b nach den Worten: „an Schüler der Thierheilkunde" einzuschalten wäre: „gegen Revers einer 6jährigen Dienstzeit im Lande Vorarlberg" zu vergeben. Ganahl: Ich muß doch die Bemerkung, die ich früher gemacht habe, wiederholen. Es sollte doch bestimmt werden, wann die Dienstzeit zu beginnen habe, denn nur mit der Bemerkung der sechsjährigen Dienstzeit ist nicht gesagt, wann sie anzusangen und daß sie nach Vollendung der Studien zu beginnen hätte. Es könnte z. B. Einem einfallen, nach 10 oder 20 Jahren nach Vorarlberg zu kommen und dann erst die sechsjährige Dienstzeit zu beginnen. Ich glaube es sollte der Zusatz gemacht werden: „nach Vollendung seiner Studien." Landeshauptmann. Findet noch Jemand zu bemerken? Dr. Jussel: Ich finde den weitern Zusatz des Herrn Ganahl sehr zweckmäßig, denn, wenn es gerade die ersten Jahre nach vollendeten Studien sind, ist der absolvirte Thierarzneikundige in der besten Lage und froh, wenn er seine Dienste dem Lande widmen kann. Jedenfalls ist derselbe wenn er gerade die ersten Jahre dem Lande widmen müßte im weiteren Laufe seines Lebens nicht gebunden und nicht beirrt in seinem weitern Fortkommen. Wohlwend. Wenn schon bezweckt wird, daß vom Kandidaten reps. van dem absolvirten Schüler nach Vollendung der Studien, seine Dienste auf 6 Jahre dem Lande gewidmet werden sollen, so glaube ich, soll dieß präziser ausgedrückt werden, indem gesagt wird „unmittelbar" nach vollendeten Studien, sonst verfällt man in die nämliche Kalamität, welche Herr Ganahl angeregt hat. Hochw. Bischof. Ich habe die zwei Anträge so formulirt: „Der Stipendist verpflichtet sich nach absolvirten Studien durch sechs Jahre dem Lande die thierärztlichen Dienste zu leisten." Landeshauptmann Wir haben noch einen Zusatzantrag, nehmlich: „unmittelbar nach Vollendung seiner Studien." Der Hochw. Herr Bischof wird vielleicht einen ganz eigenen Zusatzantrag wünschen, weil er sich sonst nicht leicht einschalten läßt. Hochw. Bischof. Es wäre ein eigener Zusatz, da er nicht in den Context des Punktes hineinpaßt. (Hochwürd. Bischof ließt seinen Antrag.) Den Zusatz „durch einen Revers" finde ich nicht nothwendig, weil es heißt: „er verpflichtet sich, " und diese Verpflichtung auch auf andere Weise gesichert werden kann. Landeshauptmann. Hier würde blos „unmittelbar" hineinzusetzen sein, er vereint ^alle Anträge die gestellt wurden, es würde mir aber fast bester erscheinen einen abgesonderten Satz folgen zu lassen, als einen einzuschalten gleich nach dem ersten Worte der lit. b. Bestehen Herr Wohlwend noch auf dem Ausdruck „unmittelbar." Wohlwend: Ja. Landeshauptmann: Ich werde nun den Absatz litt. b. wenn die hohe Versammlung einverstanden ist zur Abstimmung bringen wie hier vorliegt, und den Antrag, welchen der Hochw. Bischof mit den übrigen gefaßt hat dem Contexte folgen lassen. Litt. b. würde somit lauten: „Ein Schüler..........erwartet werden kann." Run folgt der Zusatz. „Dagegen hat der Stipendist sich zu verpflichten unmittelbar nach Vollendung seiner Studien dem Lande seinen 6jährigen thierärztlichen Dienst zu leisten." Wird eine weitere Bemerkung erhoben? 43 Dr. Jussel. Ich hätte noch Einiges vorzubringen. Ich möchte wissen, wie viele Jahre der Kandidat das Stipendium zu genießen hätte und was hinsichtlich seines Fortganges in den Studien verlangt wird, damit ihm der Bezug des Stipendiums durch die vorgeschriebene Lernzeit verbleibe. Landeshauptmann: Einen Theil dieser Frage werden der Herr Abgeordnete bereits finden im Absätze lit. b, wo es heißt, „an einem Institute durch die an selbem vorgeschriebene Unterrichtszeit." Es versteht sich, daß das Stipendium in so lange ertheilt bleibt, als er den vorgeschriebenen systemmäßigen Unterricht nehmen wird. Der zweite Theil ist nicht ausgedrückt, insoferne nicht ausgedrückt, und hier nicht enthalten, als die Verordnungen, welche für die Stipendien überhaupt bestehen, ebenfalls auch auf die Thierärzte anzuwenden sind, so zwar, daß er, wenn er den Erwartungen nicht entspricht und die Fortschritte nicht zeigen sollte, die vorgeschrieben sind um ihm den Stipendiengenuß zu belassen, des Stipendiums verlustig werden würde. Dr. Jussel. Ich bin mit dieser Aufklärung zufrieden gestellt. Bischof. Ich habe bei solchen Stipendienverleihungen öfters gefunden, daß wenn außerordentliche Talente einen ausgezeichneten Fortgang und Erfolg versprechen, solche Stipendien auch auf ein drittes oder viertes Jahr ausgedehnt wurden. Insbesondere wenn das eine oder das anders Stipendium erledigt ist, und sich gut gualifizirte Competenten nicht finden, dürfte es sehr erwünscht sein, ein strebsames Talent dadurch noch mehr zu heben daß es zur ferneren Ausbildung, die auf den Grund lagen des erhaltenen Unterrichtes schneller fortschreitet, die Aussicht hätte auch länger ein Stipendium zu genießen. Mein Antrag ginge daher dahin, „nach Umständen kann der Genuß des Stipendiums auch noch auf ein drittes Jahr also auch noch auf ein ferneres Jahr, wenn die Unterrichtszeit längerdauern sollte, vom hohen Landtage ausgedehnt werden. Landeshauptmann. Ich kann nicht bestimmt sagen wie lange dieser Unterricht zu dauern hat, in Wien ist nebst dem theoretischen auch der praktische Unterricht eingeführt, was früher nicht der Fall war. Es könnte sein daß die Unterrichtszeit auf 3 vielleicht auch auf 4 Jahre auszudehnen sein werde, indeß werde ich den Antrag zur Verhandlung bringen. In Fällen wo es sich um Verlängerung von Stipendien handelte, wurden die Gesuche welche an die Landesvertretung oder resp, an den Landesausschuß einliefen stets mit Rücklicht behandelt, auch wenn nicht eigene Bestimmungen vorlagen, nach welchen Stipendien um ein Jahr verlängert werden sollten. Hirschbichl, Nach meiner Ansicht sollte eine Bestimmung festgesetzt werden, für den Fall daß derjenige der ein Stipendium genießt, und welcher dem Lande dennoch keine Dienste leistet eine Bestimmung, nemlich daß wieder ein Rückersatz des empfangenen Stipendiums erfolge, es wäre ja möglich daß er irgendwo eine bessere Existenz fände und am Ende dem Lande gar nicht dienen wollte. Landeshauptmann: Wünscht Hr. Abgeordneter Hirschbühl einen Antrag in dieser Beziehung zu stellen? (Übergibt den Antrag.) Herr Hirschbühl hat den Antrag erhoben: „Sollte aber der Thierarzt diese bestimmte 6jährige Praxis nicht aushalten so ist er gehalten, den bezogenen Stipendiumsbetrag zurück zuersetzen. Es wäre dieses ein weiterer Zusatz zu lit. b. Findet Jemand in Betreff dieses neuen Antrages das Wort zu nehmen. Hochw. Bischof. Ich finde den Antrag ganz angemessen und würde im Konzepte aussprechen wenn er entweder den Dienst nicht antritt oder nicht durch die bedungene Zeit vollendet. — 44 Er bekommt z. B. einen Ruf anders wohin und will gar nicht eintretenoder er hat ein oder zwei Iahe als Thierarzt im Lande gedient, und bekommt dann eine vortheilhaftere Stelle außer dem Lande. In beiden Fällen hätte er das Stipendium zu ersetzen. Landeshauptmann. Hochw. Bischof beantragt also noch beizufügen: „gar nicht antreten oder nicht vollenden." Ganahl: Es scheint mir diese Bestimmung doch etwas hart zu sein, ich glaube es sollte dieser Antrag durch irgend einen Zusatz gemildert werden. Ich bitte Hr. Landeshauptmann wie lautet der Antrag: Landeshauptmann. Der erste Zusatz lautet: „Der Stipendist verpflichtet sich unmittelbar nach absolvirtem Studium durch 6 Jahre dem Lande seine thierärztlichen Dienste zu leisten." Nun kommt der Zusatz des Herrn Hirschbühl. „Sollte der Thierarzt den Dienst nicht antreten oder die bestimmten 6 Praxis, jähre nicht aushalten so ist er gehalten den bezogenen Stipendiumsbetrag zurück, zuzahlen." Der Hochw. Bischof hat den Beisatz gemacht: „Entweder nicht eintreten oder nicht vollenden." Es würde also heißen. „Sollte der ausgebildete Thierarzt diesen Dienst nicht antreten oder durch 6 Jahre nicht fortsetzen so wäre er gehalten den bezogenen Stipendiumsbetrag zurückzuersetzen." Ganahl. Ich wäre der Meinung man sollte hinzu setzen, besondere rücksichtswürdige Fälle ausgenommen. Hochw. Bischof. Diese besondern Rücksichtswürdigen Fälle könnten eben sein, daß er dadurch sich ein besseres Auskommen oder eine viel vortheilhaftere Aussicht erwirbt, desto leichter wird er aber den Betrag des Stipendiums ersetzen können. Dr. Jussel: Die Verhältnisse im Leben sind sehr manigfaltig, es läßt sich nicht immer voraussehen, was alles sich ergeben kann. Ich glaube mit Rücksicht auf diese Betrachtungen, daß man sich nicht im Voraus zu sehr binden sollte. Ich würde vielmehr glauben, daß mit Rücksicht auf die Verhältniße in den einzelnen Fällen es dem Landesausschuße anheim gegeben werden sollte, zu beschließen ob der absolvirte Thierarzt verhalten werden sollte dem Lande dennoch seine Dienste zu leisten und im Falle der Landeeausschuß glauben sollte, daß solche Geltendmachung der Verpflichtungen in dieser Weise sich nicht eignen würden, sollte es seinem Ermessen anheim gestellt werden, ob und in wie ferne ein Rückersatz angesprochen werden sollte. Landeshauptmann: Ich erlaube mir zu bemerken, daß diese hiezu beantragten Zusätze vielleicht so umgewandelt werden können. Es würde demnach der frühere Zusatz lauten: „Der Stipendist verpflichtet sich unmittelbar nach absolvirten Studium durch 6 Jahre dem Lande seine thierarztlichen Dienste zu leisten, sollte er aber den Dienst im Lande nicht antreten, oder die bestimmten 6 Jahre nicht aushalten, so ist er verbunden den bezogenen Stipendiumsbetrag zurück zu ersetzen. Rücksichtswürdige Fälle wie Hr. Ganahl beantragt, ausgenommen." Diese Abänderungen könnten vielleicht im Protokoll besser stilisirt werden, der Sinn , glaube ich meine Herrn ist nun aufgefaßt, ich werde ihn auch so zur Abstimmung bringen. 8eyffertitz: Ich bin mit der nun eben vorgelesenen Fassung sämmtlicher Zusätze und Anträge einverstanden, jedoch unter der Voraussetzung, daß jeder dieser einzelnen Sätze separat zur Abstimmung komme, ich kann so wie sie gefaßt sind nicht für alle stimmen, sondern nur für einzelne. 45 Dr. Bickel. Ich glaube diese Anträge ließen sich kürzer und deutlicher fassen, indem man sagen würde, daß der ausgebildete Thierarzt dagegen die Verpflichtung übernimmt, 6 Jahre im Lande Dienste zu leisten oder für jedes Jahr wo er die Dienste nicht leistet den Betrag von 100 fl. zurückzahle, weil er durch einen wahrscheinlichen 3jährigen Lehrkurs 600 fl. genossen hat. Landeshauptmann. Wollen Herr Dr. Bickel so gefällig sein den Antrag zu formuliren. Herr Dr. Bickel hat folgenden Antrag gestellt: „Dagegen ist der ausgebildete Thierarzt verpflichtet im Lande Vorarlberg unmittelbar nach Vollendung seiner Studien durch 6 Jahre thierärztliche Dienste zu leisten oder dem Lande für jedes Jahr, durch welches er diese Dienste nicht leistet 100 fl. zurück zu vergüten." Herr Dr. Bickel hat einen neuen Zusatz gebracht nämlich, daß derjenige, welcher der übernommenen Verpflichtung nicht entsprechen sollte, für jedes Jahr, in welchem er dieser Verpflichtung nicht nachkommt 100 fl. zu ersetzen habe. Dr. Bickl: Es dürste zweckmäßig sein auszusprechen, mit Ausnahme des eintretenden Todesfalles, um keinen Zweifel aufkommen zu lassen also: „Todesfall ausgenommen", denn sonst ist sie eine allgemeine Verpflichtung, die juridisch genommen nicht erlöschen würde mit seinem Tode, es könnten jedenfalls Bedenken entstehen und jedem Bedenken muß man vorzubeugen suchen. Bischof. Diese Verpflichtung ist eine reine persönliche, sie hastet auf keiner Realität und auf keinem andern Titel, sie verlangt auch nur seine Kentnisse und sein Wissen, wenn das nicht mehr existirt, kann von einer Verpflichtung für ihn oder die Erben keine Rede fein. Ferners stelle ich mir den Fall so vor, der Thierarzt ist nach Vorarlberg gekommen, er hat sich gleich als geschickt erprobt und als glücklicher Thierarzt bewährt, er hat in Folge dessen einen Ruf in die nachbarliche Schweiz erhalten und dingt sich für 3 bis 400 fl. Wartgeld auf ein Jahr. Er wird es angenehmer finden mit diesem Wartgeld in der Schweiz zu dienen und dem Lande Vorarlberg die 100 fl. zu erlegen. Mit der Zeit mißfällt er in der Schweiz, diese schickt ihn zurück, er kommt wieder nach Vorarlberg und beginnt da wieder seiner weiteren Verpflichtung nachzukommen. Ich finde das etwas verfänglich und die Bestimmung für ein unterlassenes Jahr 100 fl. zu bezahlen, nicht vortheilhaft für das Land Vorarlberg zu sein scheint. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort zu ergreifen wünscht, erkläre ich hiermit die Debatte über diesen Abschnitt für geschlossen. Es wird sich nur darum handeln, die Stylifirung dieser Zusatzanträge erst dann vorzunehmen, nachdem es bekannt ist ob sie die Zustimmung des hohen Hauses erhalten habe. Diese Anträge lauten: Der erste Punkt ist: „Der Stipendist verpflichtet sich unmittelbar nach absolvirtem Studium durch 6 Jahre dem Lande seine tierärztlichen Dienste zu leisten, der zweite daß, wofern er den Dienst nicht antreten oder diese bestimmten 6 Praxisjahre nicht aushalten sollte, er gehalten ist den bezogenen Stipendiumsbetrag zurückzubezahlen. Der weitere Punkt ist: Daß er für jedes nicht im Dienste des Landes zugebrachte Jahr 100 fl. zurückzuersetzen habe." Ich glaube meine Herren nach diesen verschiedenen Bestimmungen auch die Abstimmung vornehmen zu sollen, und ich werde mir erlauben am Ende wenn ich das Ergebniß der Abstimmung weiß, eine Formulirung gleich vorzuschlagen oder sie Ihnen Verehrteste Herren morgen vorzulegen. Es sind dies die Hauptmomente, welche in der Debatte hervorgetreten sind. 46 — Wohlwend. Ein Antrag ist übersehen worden, nämlich der daß der Thierarzt, wenn er diesen Dienst nicht antritt oder denselben unterbricht das ganze, was er empfangen hat zurückzugeben habe. Es ist dies im Antrag des Herrn Hirschbühl inbegriffen. Landeshauptmann: Es ist nicht übersehen, nur ist feine Zeit ausgedrückt, also auch nur für 1 Jahr wäre der ganze bezogene Betrag zurückzuersetzen. Dieser Antrag geht daher noch weiter als der des Herrn Dr. Bickl, ich werde nun den Lit. b, sowie er vorliegt zur Abstimmung bringen. Lit. b lautet: An Schüler...........diesem Fache erwartet werden kann. Ich bitte nun um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Nun kommt das eine Moment zur Abstimmung, daß der Stipendist verpflichtet sei unmittelbar nach absolvirtem Studium durch 6 Jahre dem Lande seine thierärztlichen Dienste zu leisten. Jene Herren welche hiemit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Angenommen.) Ich werde nun den Antrag im Sinne des Herrn Hirschbühl zuerst zur Abstimmung bringen, weil er weiter geht, als der des Herrn Dr. Bickl. Es ist da bestimmt, daß derjenige, welcher den Dienst nicht antreten, oder die bestimmten 6 Praxisjahre nicht aushalten sollte, gehalten ist den bezogenen Stipendiumsbetrag zurückzuzahlen. Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Angenommen.) Ich bitte über den Zusatz des Herrn Ganahl: „rücksichtswürdige Umstände ausgenommen", abzustimmen. (Minorität.) Es ist sohin auch der Antrag des Herrn Dr. Bickl auf 100 fl. jährlicher Rückersatz entfallen. , c. Einleitungen zu Verhandlungen mit den Gemeinden anzubahnen, sowohl zur Ausmittlung von Wartbezirken für ausgebildete Thierärzte, als auch zur Festsetzung entsprechender Wartgelder, Da Niemand das Wort zu ergreifen wünscht, ersuche ich die Herren um Abstimmung. (Angenommen.) Der 3. Punkt lautet: „Der L.-A. werde ermächtiget bei der k. k. Regierung um die Übernahme eines Stipendiums von 200 fl. öster. W. auf den Landeskulturfond nachzusuchen. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) , , 4. Die unter c berührte Verhandlungs-Einleitung bei der k. k. Regierung in Anregung zu bringen. Bitte um Abstimmung. (Angenommen.) o 5. In Betreff des aus Landesmitteln zu vergebenden Stipendiums habe der Landesausschuß das Ernennungs, - das Vorschlagsrecht aber in Beziehung des zweiten Stipendiums in Vorbehalt zu nehmen. Wünscht Jemand das Wort hierüber? (Niemand.) Die Spezialdebatte ist geschlossen und ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Landeshauptmann: Zweiter Gegenstand der heutigen Verhandlung ist der Komitebericht in Betreff der Regierungsvorlage bezüglich Abänderung der §§. 6 und 8 der Landtagswahlordnung. - 47 Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Vortrag ju- halten. (Seyffertitz verliest den Komitebericht.) Ich bringe zur Verlesung das Gesetz als Regierungsvorlage, wodurch die §§. 6 und ä der Landtagswahlordnung verändert worden sind. (Sekretär liest.) Ich eröffne hierüber die Generaldebatte. Ganahl. Es ist wohl selbstverständlich, daß der Landtag dieser stilistischen Abänderung seine Zustimmung nicht versagen werde, und es bleibt mir in dieser Beziehung nichts zu bemerken übrig, nur benütze ich diesen Anlaß um aus den §. 11 zurückzukommen. Wie die Herren wissen haben wir auch im vorigen Jahre die Abänderung des §. 11 beschlossen. Das Comite sagt im Berichte am Schlüsse desselben, es überlasst die Ergreifung der selbstständigen Initiative irgend einem Mitgliede in Betreff der Abänderung dieses Paragraphen. Ich ergreife diese Initiative indem ich mir erlaube folgenden Antrag vorzubringen. „Der hohe Landtag wolle den in der letzten Session wegen Abänderung des §. 11 der L.-W.-O. gefaßten Beschluß daß der §. 11 folgende Fassung zu erhalten habe wiederholen. „Vom Wahlrechte und der Wählbarkeit zum Landtage sind jene Personen ausgeschlossen, welche nach den Bestimmungen der §§. 3 und 11 der Gemeinde- Wahlordnung für Vorarlberg vom 22. April 1864 von dem Wahlrechte und der Wählbarkeit in die Gemeindevertretung ausgeschlossen sind." Und nachdem wir bereits weit in der Zeit vorgerückt sind, so erlaube ich mir die hohe Versammlung zu ersuchen, diesen Antrag als Dringlichkeitsantrag zu behandeln. Landeshauptmann. Der Antrag des Herrn Ganahl ist jedenfalls ein selbstständiger Antrag, er hat hiemit in Verbindung gebracht, selben als dringlichen zu behandeln. Ich werde aber, wenn die Berathung über diese Regierungsvorlage beendet sein wird, mir weiter darüber zu verfügen erlauben. Wünscht Jemand in der Generaldebatte das Wort zu ergreifen. (Niemand.) Sie ist geschlossen. Wir gehen über zur Spezialdebatte. Gesetz wirksam für das Land Vorarlberg wodurch die §§. 6 und 8 der Landtagswalordnung abgeändert werden." Hat Jemand gegen die Ausschritt etwas zu bemerken? 8eysserlitz: Ich werde mir als Berichterstatter das Wort Vorbehalten. Landeshauptmann: Ich nehme die Aufschrift als zugestanden an. Die §§. 6 und 8 der L.-W.O. vom 26- Februar 1861 haben in ihrer gegenwärtigen Fassung außer Wirksamkeit zu treten und künftig zu lauten: §. 6. Die Abgeordneten im §. 1 aufgeführten Städte sind durch direkte Wahlen aller jener, nach dem besonderen Gemeindestatute oder dem Gemeindegesetze vom 22. April 1864 zur Wahl der Gemeinde. Vertretung dieser Städte und beziehungsweise des Marktes Dornbirn berechtigten und nach § 11 der Landtags-Wahlordnung zum Wahlrechte nicht ausgeschlossenen Gemeindeglieder zu wählen, welche in Gemeinden mit 3 Wahlkörpern zum ersten und zweiten Wahlkörper gehören und im dritten Wahlkörper mindestens 5 fl. an direkten Steuern entrichten; b. in Gemeinden mit weniger als 3 Wahlkörpern die ersten zwei Drittheile aller nach der Höhe ihrer Jahresschuldigkeit an direkten Steuern gereihten Gemeinde Wähler ausmachen. Diesen sind die Ehrenbürger und diejenigen Gemeindeglieder anzureihen, welche nach der Gemeindewahlordnung §. 1 Zahl 2 a bis k vermöge ihrer persönlichen Eigenschaft wahlberechtigt sind. Haben Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? — 48 Seyffertitz: Ich habe weiter nichts zu bemerken, da ich voraussetzen darf, daß die sämmtlichen Mitglieder des hohen Hauses sich im Klaren darüber befinden, daß es sich nur darum handelt, die in den zwei §§. 6 und 8 der Landtagswahlordnung enthaltenen Beziehungen auf das Gemeindegesetz vom Jahre 1949, daraus zu eliminiren, und jene Beziehungen hineinzufügen, welche in der Regierungsvorlage enthalten sind. Ich glaube die Erwartung aussprechen zu dürfen, daß sie diese hohe That der Regierung in welcher sie sich endlich einmal zu einer so ausgibigen Verbesserung unseres Verfassungslebens hinausgeschwungen hat, (Heiterkeit.) ohneweiters beipflichten werden. Landeshauptmann. Diejenigen Herren, welche mit dieser Abänderung des §. 6 einverstanden sind, wollen sich erheben. (Angenommen.) Der §. 8 lautet: „Die Wahlmänner jeder Gemeinde sind durch jene nach dem Gemeindegesetze vom 22 April 1864 zur Wahl der Gemeinde-Vertretung berechtigten und nach §. 11 der Landeswahlordnung vom Wahlrechte nicht ausgeschloffenen Gemeindeglieder zu wählen, welche a in Gemeinden mit 3 Wahlkörpern den ersten und zweiten Wahlkörper bilden b in Gemeinden mit weniger als 3 Wahlkörpern die ersten zwei Drittheile alle nach der Höhe ihrer Jahres-Schuldigkeit an direkten ©teuren gereihte Gemeindewähler ausmachen. Diesen sind die Ehrenbürger und diejenigen Gemeindeglieder anzureihen, welche nach der Gemeindewahlordnung §. 1 Zahl 2 a bis f vermöge ihrer persönlichen Eigenschaft wahlberechtiget Haben Herr Berichterstatter vielleicht etwas beizufügen? Seyffertitz. Nein. Landeshauptmann. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Darf ich Vorschlägen, die dritte Lesung heute vorzunehmen? Jene Herren welche damit einverstanden sind bitte ich sich zu erheben. (Allgemeine Zustimmung.) Ebenso jene Herren, welche einverstanden sind, daß diese Abänderung in dritter Lesung endgültig anzunehmen sei, bitte ich ebenfalls aufzustehen. (Angenommen.) Es liegt nun insoferne ein selbstständiger Antrag des Herrn Ganahl vor, als derselbe beantragt, ihn als dringlich einzubringen, um ihn zur Verhandlung leiten zu können, nämlich soweit zu verhandeln, daß der hohe Landtag sich darüber ausspreche, ob er einem Comite, zur Vorberathung zuzuweisen sei. Derselbe lautet: Der hohe Landtag wolle den in der letzten Session wegen Abänderung des §.11 der Landtags-Wahlordnung gefaßten Beschluß, daß der §. 11 folgende Fassung zu erhalten habe, wiederholen: „Von dem Wahlrechte und der Wählbarkeit zum Landtage sind jene Personen ausgeschlossen, welche nach den Bestimmungen der §§. 3 und 11 der Gemeinde-Wahlordnung von Vorarlberg vom 22. April 1884 von dem Wahlrecht und der Wählbarkeit in der Gemeinde-Vertretung ausgeschlossen sind." Jene Herren, welche der Dringlichkeit des Antrages beipflichten, wollen sich gefälligst von den Sitzen erheben. (Majorität.) Ich schreite weiter zur Frage, ob dieser Antrag einem Comite zur Berichterstattung zu überweisen sei. - 49 Ich bitte um Abstimmung. (Majorität) Ich würde den Vorschlag machen, diesen selbstständigen Antrag jenem Comite zuzuweisen, welches heute die Anträge über die Regierungs-Vorlage, betreffend die Abänderung der §§. 6 und I der Landtagswahlordnung erstattete. Sind die Herren damit einverstanden? (Einverstanden.) Ein weiterer Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist das Gesuch des Abgeordneten Herrn Spieler zur Erwirkung um Erleichterung der Militäreinquartirungslast der Gemeinde Hohenems. (Sekrätär verliest dasselbe.) Hat einer der verehrtcsten Herren bezüglich der formellen Behandlung dieses Gegenstandes einen Vorschlag zu machen? Seyffertitz. Wir stehen nun an der Schwelle einer Reihe von Gesuchen, welche an den Landtag gerichtet sind. Diese Gesuche sind 7 an der Zahl, die wir heute formell zu behandeln hätten. Run glaube ich, daß es unsere Ausarbeitungen abkürzen und sehr erleichtern würde, wenn diese Gesuche einem Petitionsausschusse überwiesen würden. Dieser Petitionsausschuß hätte aus 5 Mitgliedern zu bestehen. Es würden dann diese Gesuche im Plenum der Versammlung nur vorgelesen, um allfälligen Bemerkungen Raum zu geben, dann aber würde der Petitionsausschuß dieselben zur wirklichen Behandlung erhalten, um über jedes in Kürze in einer der nächsten Sitzungen Bericht zu erstatten und Beschlüsse zu provoziren. Dieses ist der einzig richtige Gang der Verhandlung und zwar um so richtiger als sämmtliche übrige Landtage Petitionsausschüsie bestellt haben. Es gibt gewiß Gegenstände, welche absolut nicht ohne Vorberathung in Pleno berathet werden können. Um diese Gegenstände vorzubereiten wählt man Comites. Will man nun für eine jede solche Sache ein eigenes Comite bestellen, so werden wir mit unseren geistigen Kräften kaum ausreichen um sie alle zu bewältigen. Ich glaube, daß die Bestellung des Petitionsausschusses für sämmtliche hier vorliegenden auf der heutigen Tagesordnung stehenden Gesuche sowie auch für allfällig noch an den Landtag gelangenden Petitionen und Eingaben vollkommen gerechtfertigt sein dürfte. Nachdem der Herr Landeshauptmann aufgefordert hat, bezüglich der formellen Behandlung dieses Gesuches einen Vorschlag zu machen, so beantrage ich, als formelle Behandlung dieses Gegenstandes sowie aller ähnlichen die Überweisung desselben an den Petitionsausschuß, in welchem sie jederzeit zur Verhandlung kommen können. Landeshauptmann: Hat noch Jemand etwas zu bemerken, wenn nicht, so bitte ich über den Antrag des Baron Seyffertitz, daß zur Behandlung dieses und der weiter folgenden Gesuche, welche an den Landtag einlangen, ein sogenanntes Petitionskomite eingesetzt werde, um Abstimmung. (Angenommen.) Ein weiterer Gegenstand der Verhandlung ist das Gesuch des Lehrers Bernhard Puhl von hier um eine Remuneration für den durch 23 Jahre ohne Obligo ertheilten Präparanden- Unterricht. (Sekretär verliest dasselbe.) Wofern kein anderer Vorschlag erhoben werden sollte, würde ich dieses Gesuch dem Petitionsausschusse zur Berichterstattung überweisen. Da Niemand etwas dagegen einwendet, wird es also demselben übergeben werden. Ein fernerer Gegenstand der Verhandlung ist das Gesuch der CumulativGemeinde Hohenems um Genehmigung der Hundesteuererhöhung. (Sekretär verliest das Gesuch.) - 50 Wird ein besonderer Vorschlag in dieser Beziehung erhoben? wenn nicht so werde ich auch dieses Gesuch dem Petitionskomite zuweisen. Nun kommen die Gesuche der Gemeinde-Vorstehungen von Lauterach und Wolfurt um Regulirung der linksseitigen Achwuhr-Verhältnisse. Ich werde beide Gesuch zur Verlesung bringen. (Sekretär verliest dieselben.) Findet Jemand hierüber eine Bemerkung zu machen? Seyffertitz: Ich habe nicht im geringsten dagegen etwas einzuwenden, wenn auch diese beiden Petitionen dem Petitionsausschusse zur formellen Behandlung zugewiesen werden. Ich Halle jedoch diese Sache für so wichtig, daß ich nicht umhin kann, bereits jetzt schon die Mitglieder des Petitionsausschusses und die hohe Versammlung auf diesen Gegenstand besonders aufmerksam zu mache». Diese Verhandlung ist mir als Mitglied des Landesausschusses aus den Verhandlungen dieser Körperschaft bekannt, und ich erlaube mir hier nur anzuführen, daß die Gemeinden Wolfurt, Lauterach, Hard und Fußach welche ein Vermögen von nahezu oder mehr als e100.000 fl. als Wuhrkonkurrenz - Vermögen besitzen, seit 6 Jahren nicht im Stande sind, von dem ihnen wie ich glaube, von der Behörde octroirten Wuhrschreiber eine Rechnung zu erzwingen. Die verschiedenen Eingaben der frühern Vorstehungen kenne ich nicht, allein mit dem Erwachen des neuen Geistes im Lande, durch die neue Gemeindeordnung, wo andere Kräfte an die Spitze traten als die bisherigen, sahen es die neuen Vorstehungen dieser 4 Gemeinden als ihre Pflicht an auch diese Sache energischer als bisher in die Hand zu nehmen. Es wurden von Seite der Vorstehungen dieser Gemeinden wiederholt schriftliche und mündliche Vorstellungen beim Bezirksamte in Bregenz erhoben. Es wurde jedoch über diese wichtige Agende der administrativen Verwaltung keine Verhandlung bis jetzt eingeleitet. Ich lasse es dahin gestellt ob es dem Bezirksamts möglich gewesen wäre die ziemlich große Ausgabe einer gänzlichen Achregulierung sogleich und so fort in Verhandlung zu nehmen t sicher aber wäre es möglich gewesen die betreffenden Rechnungsleger endlich nach einer 6jähri« gen Pause zu einer Rechnungslegung zu zwingen. Allein auch dieses ist gänzlich unterblieben. Sofort wendeten sich die Gemeindevorstehungen in ihrer Bedrängniß an den Landesausschuß. Der Landesausschuß ist keine competente Behörde, in diesen Dingen irgend eine Verfügung zu treffen. Allein gegenwärtig gibt es leider im Lande kein Organ bei dem irgend ein Bedrängter gegenüber der Bezirkspaschas Abhilfe finden könnte. Landeshauptmann: Ich ersuche Herrn Redner sich zu mässigen. 8eysserlitz: Wenn nun der Landesausschuß damals, es war gerade vor einem Jahr diese Angelegenheit dem Bezirksamts mit einem höflichen Ersuchschreiben übermittelte, doch wenigstens die Rechnungslegung befördern zu wollen, so durfte er sich doch der Hoffnung hingeben, daß im Laufe des Jahres 1866 irgend etwas geschehen werde; allein auch darin sah er sich getäuscht. Im Monate Juli 1866 gelangte nemlich eine neue Vorstellung der Gemeinden an den Landesausschuß, daß auch im verflossenen halben Jahr noch immer keine Abhilfe ja nicht einmal eine Vorladung geschehen sei. Nun ergriff der Landesausschuß das einzige im offen stehende Mittel und wendete sich an die Statthalterei in Innsbruck. Überzeugt wie wir alle sind, daß diese Behörde sicher so schnell als möglich über dieses Gesuch entschieden haben werde, das heißt daß sie dasjenige gethan haben werde was sie einzig thun konnte, nemlich dasselbe so schnell als möglich der Bezirksbehörde zur Amtshandlung zuzuführen, überzeugt davon, müssen wir Leider aus der soeben verlesenen Eingabe vernehmen, daß demungeachtet bis heute noch kein Resultat erzielt werden konnte. Ich Frage Sie meine Herren! ob es billig ist, daß die Gemeinden, welche sich bei einem Vermögen, welches so bedeutend wie das der linkseitigen Achwuhrkonkurrenz ist, welches für die Landeskultur wesentliche Dienste zu leisten im Stande ist, daß solche wichtige Agenden der politischen Behörden in einer solchen Vernachläßigung sich befinden? Wirklich gehöre ich nicht zu jenen welche die Autorität schwächen wollen. Allein es muß doch darauf ein Gewicht gelegt werden was der hohe Landtag nun schon in seinen verschiedenen Sessionen gesagt hat, daß dem Lande ein Organ 51 fehlt, wo der Einzelne sich mündlich beschweren kann, ohne gerade immer und immer wieder zu schriftlichen Vorstellungen genöthigt zu sein. Ein russisches Sprichwort sagt: Gott ist groß und der Czar ist weit, — hier müßte man sagen: die Statthalterei ist weilt Ich erlaube mir nur diese wenigen Worte zu sprechen um. eben zu zeigen wie wichtig solche Eingaben, der Gemeinden sind, und wie dringend sie irgend eines Einschreitens des hohen Landtages bedürfen. Landesf. Rommissar: Ich muß. mir eine Bemerkung erlauben. In Betreff der Regulirung der Ach von Kennelbach bis zu ihrem Ausfluß sind schon vor vielen Jahren Verhandlungen gepflogen worden wie zur Zeit wo ich Kreiskommissär in Bregenz war. Schon damals sind die Linien gezogen worden nach denen die Wuhrungen vorgehen sollten, allein bei der Beschränktheit der Mittel der rechtseitigen Achwuhrkonkurrenz ist auch die linkseitige Wuhrkonkurrenz gehindert gewesen nach diesen Linien vorzugehen. Das sei nur im Allgemeinen gesagt- Was der Herr Redner in Betreff der bisherigen Anstände vorgebracht hat, daß das Bezirksamt die Schuldigkeit nicht gethan habe, da ist mir nichts bekannt. Ebensowenig ist mir bisher etwas bekannt gewesen, daß der Gegenstand an die Statthalterei gelangt wäre. Ich werde übrigens aus dieser Rede Anlaß nehmen und bei meiner Zurückkunft den Gegenstand bei der Statthalterei ganz gewiß zu einer schnellen Erledigung zu bringen suchen. Schwärzler: Der Herr Vorredner Baron v. Seyffertitz hat diesen Gegenstand zwar schon genügend auseinandergesetzt, indessen muß ich doch noch bemerken, daß auch mir von den Gemeinden Wolfurt und Lauterach schon häufig Klagen zu Ohren gekommen sind, daß man von keiner Seite gehörige Unterstützung finden könne, die schon Jahre lang behängende Achwuhrkonkurrenz-Rechnung zum endlichen Abschluße und Erledigung zu bringen, und man wäre in Anbetracht der Wichtigkeit des Gegenstandes allerdings im vollen Rechte, nicht blos alle 4—5 Jahre, sondern alljährlich die Stellung dieser Rechnung zu verlangen. Übrigens dürfte, nach meiner Ansicht der Landesausschuß hiezu auch ein Wort zu neben haben, denn ist es gerade auch keine Gemeinderechnung, so ist es doch eine solche, die mit den Gemeinderechnungen den betreffenden Gemeinden in. enger Verbindung steht, und nachdem der Landesausschuß über die Vermögenheiten der Gemeinden zu wachen hat, so dürfte er sich auch dieser Angelegenheit annehmen, da sie ja auch in das Vermögen der betheiligten Gemeinden eingreift. Daß die jenseitigen Achuferbesitzer die Ziehung einer Wuhrlinie wünschen verdient gewieß alle Anerkennung und Unterstützung, und man hat leider bei Abgang einer solchen Linie schon die traurigsten Erfahrungen gemacht, daß Wuhrabtheilungen nicht blos ganz zwecklos, sondern sogar noch zum offenbaren Nachtheile der jenseitigen Uferbesitzer aufgeführt wurden. Würde aber nun eine Wuhrlinie bestehen, so könnt« man an beiden Ufern die Wuhrbauten derart vornehmen, daß es nach und nach doch zu einem Ganzen käme, wodurch Hunderte von Joch Grund gewonnen und der Cultur zugeführt werden könnten, somit den Concurrenz - Gemeinden ein außerordentlich großer Nutzen erwachsen würde. Nach dem Antrage des Herrn Baron v. Seyffertitz soll diese Angelegenheit dem Petitions- Comite zugewiesen werden, nach dem aber dieses Comite mit dem ihm bereits schon übertragenen mehrern Gegenständen Arbeit genug bekommen dürfte, so stelle ich den Antrag es möchte zu dieser wichtigen Sache ein eigenes Comite von 5 Mitgliedern bestellt werden. Baron Seyffertitz: Ich habe mich bereits einverstanden erklärt, wenn dieser wichtige Gegen, stand dem Petitionsausschusse zugewiesen wird; ich hätte auch nichts dagegen einzuwenden, wenn er nach dem Antrage des Herrn Abgeordneten von Schwarzach einem eigenen Komite zugewiesen werden sollte. Da ich jedoch voraussetze, daß auch das Petitionskomite diese Sache mit der größten Gewissenhaftigkeit wie alle ihm zugewiesenen Gegenstände erledigen werde, so vermag ich nicht einzusehen, 52 warum ein besonderes Komite für diesen Gegenstand, der ohnehin in merito vom Landtage nicht erledigt werden kann, eingesetzt werden soll. Das einzige, was mit dieser Petition bezüglich der link« seitigen Achkonkurrenz geschehen kann ist, daß der hohe Landtag sich bei der hohen Regierung verwende, daß dieselbe die ihr unterstehenden Organe anweise, im entsprechenden Sinne vorzugehen. Gegen die Bemerkung des Herrn Abgeordneten für Schwarzach, habe ich übrigens außerdem noch einige Bedenken. Der Landesausschuß ist nemlich nicht kompetent wie er meint, in dieser Sache, welche Wasserbaufragen betrifft, irgend eine Ingerenz zu nehmen. Dieselben sind durch die bestehenden Gesetze ausschließlich dem Wirkungskreise der landesfürstlichen Behörde überantwortet. Es handelt sich hierum ein Vermögen, welches einer Wasserbaukonkurrenz angehört, ganz gewiß um kein Gemeindevermögen; wohl aber ist es richtig, daß die Gemeinden als solche der diesem Vermögen interessirt sind; nun können aber vielfach bei verschiedenen Dingen Gemeinden als solche interessirt sein, ohne daß deßwegen nach der Landesordnung dem Landtage oder Landesausschusse darüber Agenden zustehen. Ich glaube es dürfte wohl zur Klarstellung des Standpunktes, dieses zu bemerken nicht Überflüssig gewesen sein. LandeshauMalm: Wenn Niemand mehr das Wort zu ergreifen wünscht, werde ich weiter fahren. Herr Schwärzler beantragt, daß ein eigenes Comite von 5 Mitgliedern zur Berathung und Begutachtung des vorliegenden Gesuches bestellt werde, anstatt es dem Petitionsausschusse zuzuweisen. Jene Herren welche dem Antrag des Herrn Schwärzler beipflichten, wollen durch aufstehen von den Sitzen ihre Zustimmung zu erkennen geben. (Minorität.) Er ist gefallen. Ich werde also dieses Gesuch dem Petitionsausschusse zuweisen. Ein weiterer Gegenstand ist das Gesuch der Gemeindevertretung von Bürs in Beziehung auf Vertheilung von Allmeingründen. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird ein besonderer formeller Antrag in dieser Beziehung erhoben? Wenn dieß nicht der Fall ist, bitte ich die hohe Versammlung durch Aufstehen erkennen zu geben, ob auch dieses Gesuch dem Petionsausschusse zuzuweisen sei. (Angenommen.) Ferner Gegenstand ist das Gesuch des Martin ©meiner und Konsorten um Rückersatz der für Aufbesserung der Lehrerdotationen seit 1853 an die Gemeinde Lochau bezahlten Beträge. (Sekretär verliest das Gesuch.) Wird ein Vorschlag erhoben über die formelle Behandlung dieses Gesuches. (Wird nichts bemerkt.) Ich werde also ebenfalls dieses Gesuch dem Petitionsausschusse zuweisen. Mit diesen Gegenständen haben wir die heutige Tagesordnuug vollendet, ich bitte zur Wahl des Petitionskomites bestehend aus 5 Mitgliedern zu schreiten und daher 7 Herren in Vorschlag zu bringen. Die Wahl wird vorgenommen und Herr Wohlwend und Feuerstein scrutiniren.) Ich bitte dann die Herren die in das Komite gewählt werden sich nach der Sitzung zu konstituiren. Wohlwend. Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben. 53 Landeshauptmann. Somit sind folgende Herren als gewählt hervorgegangen. Herr Baron Seyffertitz mit 15, Herr Dr. Jussel mit 14, Herr Wohlwend mit 12, Herr Bertschler und Herr Rhomberg mit je 9 Stimmen. Gleichviel Stimmen nemlich je 7 haben die Herren Schwärzler, Ganahl, Dr. Bickl und Egender erhalten, es wird also durch das Loos entschieden werden wer unter ihnen zum Ersatzmann bestimmt wird, weil für Ersatzmänner eine absolute Stimmenmehrheit nicht vorgeschrieben ist. (Herr Wohlwend zieht das Loos.) Das Loos bestimmte die Herren Dr. Bickl und Egender zu Ersatzmännern. Ich werde den Herren, welche in das Komite berufen sind einige Zeit zur Ausarbeitung geben und bestimme deßhalb den nächsten Sitzungstag auf Donnerstag früh 9 Uhr Vormittags. Gegenstand derselben ist der Komitebericht über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses. Es dürfte diese Zeit genügen um sowohl das Wassergesetz dann ein Paar andere Komiteanträge als auch die Gesuche welche heute dem Petitionsausschuß zugewiesen wurden zur Ausarbeitung zu bringen. Ich erkläre hiermit die heutige Sitzung für geschlossen. Schluß 12 Uhr Mittags. V. Sitzung am 17. Dezember 1866 Mter di» Vorsitz, des Herrn SLndcshauptmanncS Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig 18 Abgeordnete. — Landeifiirftticher Kommissar An ton giitter von Strele. — Die Abgeordneten Johann M. Schedler und Mathias Berti beurlaubt. Beginn der Sitzung um 9 7, Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. (Sekretär verliest das Protokoll.) Da keine Bemerkung erfolgt, darf ich das Protokoll als richtig abgefaßt annehmen. Ich habe der hohen Versamlung zu bemerken, daß das im Protokoll benannte Comite den Herrn Baron Seyffertitz zum Obmann und Herrn Ganahl zum Berichterstatter ausersehen habe­ Ich ließ heute auf die Plätze der Herren Abgeoroneten Vorschläge zu einer gründlichen und soliden finanziellen Selbsthilfe für den Staat und die Völker des Reiches verfaßt von Dr. Bastler auslegen. Ich erlaube mir, die Zuschrift des Verfassers zur Kenntniß des hohen Hauses zu bringen (Sekretär verließt dieselbe:) Ich glaube, wir werden mit Anerkennung diese Zuschrift indessen zur Kenntniß nehmen, deren Ausführung ohnehin einer Reichsvertretung vorbehalten bleiben muß. Ich bitte die Herrn Obmännner der bereits bestehenden Comites sich nach der Sitzung im Nebenzimmer zu versammeln. Herr Regierungscommiffär haben das Wort. Lands. Commiffar: Ich bin nun in der Lage, die in der dritten Sitzung an mich gestellten Interpellationen zu beantworten. Die erste lautet folgendermaßen: (Verließt dieselbe:)