18661121_lts002

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:20
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. II. Sitzung am 21. November 1866 Unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig 18 Abgeordnete. — Landesfürstlicher Commissär Anton Ritter v. Strele. — Abgeordneter Johann Caspar Egender beurlaubt. Beginn der Sitzung um 9 1/2 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung. Sie werden das Protokoll der vorhergehenden Sitzung vernehmen, und ich ersuche, in sofern eine Einwendung dagegen erhoben werden wollte, dieselbe bekannt zu geben. (Sekrätär verliest dasselbe.) Nachdem keine Bemerkung gegen die Richtigkeit des Protokolles erhoben wird, nehme ich dasselbe als richtig abgesaßt an. ES sind mir noch folgende Einläufe zugekommen, die ich zur Kenntniß der hohen Versammlung bringe. Sekretär verliest: a. Die Allerhöchste Entschließung vom 27. Oktober l. J. laut welchem der in der vorjährigen Sitzung zu Z. 13 der G. W. O. beantragte Zusatz betreffend die Gestattung von nur einem Wahlkörper in kleineren Gemeinden die Allerhöchste Sanktion erhalten hat. b) Die Mittheilung des Direktors der Wohlthätigkeit-Sanstalt Valduna, zufolge welcher die Vertretung der gedachten Anstalt die Gutheißung des am 22. Oktober d. J. abgeschlossenen Übereinkommens mit dem Landesausschusse im Ganzen genehmigt hat. Landeshauptmann: Ich werde diese Einlagen dem Comite zufertigen welches eingesetzt wurde um über das Übereinkommen Bericht zu erstatten. c) Die Eröffnung der k. k. Statthalterei vom 7. November l. M. Z. 22569 in Betreff der Rheinkorrektionsangelegenheit. Sie lautet: Im Auftrage des hohen Staatsministeriums vom 25. d. l. Z. 17052 und mit Beziehung auf diesämtliche Note vom 18. Juli d. I. 15885 mit welcher unter Mittheilung der Verhandlungsakten über die Rheinkorrektion um die gefällige Abgabe des Gutachtens in dieser Beziehung ersucht wurde, beehrt man sich dem löblichen Landesausschuße nachstehende in dem an das hohe Ministerium des Äußern von dem schweizerischen Geschäftsträger am 28. September d. I. in Betreff der Rheinregulirung übergebenen Promemoria enthaltenen Bemerkungen zur Benützung bei Abgabe des besagten Gutachtens mitzutheilen: 1. von der Seite der Eidgenossenschaft wird auf den früheren bei der Innsbrucker Conferenz von 1858 durch die schweizerischen Abgeordneten gemachten Vorbehalt bezüglich der Ansprache von 12 Territorial- und Hoheitsrechten an das durch Correktion des Rheinstromes auf das linke Ufer desselben fallende österreichische Gebiet nicht weiter beharrt werden. 2. Indem andern Projekte, als jenem von Fußach rechts, würden sowohl die Negierung des Cantons St. Gallen als auch der schweizerische Bundesrath ihre Unterstützung versagen, und sich daraus beschränken, die nach Maßgabe der im Jahre 1837 festgestellten in den Jahren 1844 und 1845 modifizirten Uferlinien und nach Anleitung der vom großen Rathe des Cantons St. Gallen in den Jahren 1859 und 1861 und nach den von der schweizerischen Bundesversammlung im Jahre 1862 erlassenen bezüglichen Gesetzen und Beschlüßen begonnenen Correktionsbauten mit solcher Energie zu betreiben, daß dadurch das schweizerische Ufer vor jedem Einbruche des Stromes möglichst geschützt werde, in der Voraussicht, daß die Macht der Thatsachen die Anhandnahme des beantragten Durchstiches doch endlich herbeifühlen müsse. Innsbruck am 7. November 1866. Coronini m. p. Ich werde diese Zufertigung demjenigen Comite überweisen, welches heute ernannt werden wird, um über die Rheinkorrektionssache Bericht zu erstatten. d) Ferner wurde mir durch Herrn Rhomberg die Einlage und Petition der Gemeinde Fußbach an den Landtag in Sachen der Rheinkorrektion eingebracht. e) Die Einlage der Gemeinde Hard in eben dieser Angelegenheit. f) Die Einlage mehrerer Gemeindemitglieder von Lustenau gleichfalls in der Rheinkorrectionssache, eingebracht durch Herrn Baron Seyffertitz. Auch diese Einlagen werden demselben Comite zugewiesen. (Abgeordneter Dr. Anton Jussel tritt in den Saal.) Ich habe die Ehre, der hohen Versammlung mitzutheilen, daß bei der am 16. b. M. in Bludenz vorgenommenen Wahl eines Landtagsabgeordneten für die vereinigten Bezirke Bludenz und Montafon Herr Dr. Anton Jussel gewählt worden ist. Herrn Dr. Anton Jussel ist heute so eben unter uns erschienen und hat sein Wahlcertificat vorgebracht, sonach ist er nach unserer Landesordnung ermächtigt, in den Landtag einzutreten, und da jeder, der in den Landtag eintritt, auch verbunden ist, das Gelöbniß abzulegen, so werde ich Herrn Dr. Jussel ersuchen, dasselbe zu leisten. (Die Versammlung erhebt sich.) Landeshauptmann: Sie werden Herr Dr. Jussel an Eidesstatt geloben, Sr. k. k. apostolischen „Majestät Franz Joseph dem I, treu und gehorsam zu sein. Sie werde» geloben genaue «Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten." Dr. Jussel: „Ich gelobe." Landeshauptmann: Wir gehen nun über zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist die von der k. k. Statthalterei hierher geleitete Rheinkorrektionsangelegenheit. In dieser Beziehung wurde an den Landesausschuß folgendes Schreiben erlassen. Innsbruck, den 18- Juli 1866. Rote. Das hohe k. k- Staatsministerium hat mit dem Erlaße vom 9. d. M. Z. 11957, 1293 ungeordnet, das Gutachten des Vorarlberger Landtages über die Rheinkorrektion im Wege des löblichen Landesausschusses des Vorarlberger Landtages einzuholen. In Folge dieser hohen Weisung hat nun die Statthalterei die Ehre, um die Mittheilung des geschätzten Gutachtens zu ersuchen und im Anschlüsse die bezüglichen Verhandlungsakten gegen gefällige Rückstellung zu übermachen. Für den Statthalter: Der k. k. Vicepräsident Coronini m. p. Ich gewärtige die Anträge, welche in dieser Beziehung von irgend einem der Herrn vielleicht gestellt werden wollten. Rhomberg: Ich beantrage, daß der Wichtigkeit der Sache gemäß ein Ausschuß von 7 Mitgliedern ausnahmsweise bestimmt werde. Landeshauptmann: Sind die Herren mit diesem Antrag einverstanden? (Die Majorität erhebt sich:) Der Antrag ist angenommen. Ich werde die Wahl dieses Ausschusses sogleich vornehmen lasten. Ich bitte die Herren, die Wahlzettel zu schreiben, und selbstverständlich 9 Herren zu bezeichnen, weil wir auch zwei Ersatzmänner benöthigen. Ich ersuche die Herren Rhomberg und Bertl das Skrutinium verzunehmen. Bertl: Es sind 19 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Das Resultat der Wahl ist folgendes: absolute Stimmenmehrheit erhielten die Herren: Dr. Jussel mit 18, Wohlwend mit 17, Ganahl, mit 17, Feuerstein mit 15, Rhomberg mit 14, Spieler mit 14, Wachter mit 13 Stimmen. . Als Ersatzmann erscheint L Herr Dr. Bickl mit 11 Stimmen. Die beiden Herren Seyffertitz und Ender haben je 8 Stimmen erhalten. r Um nun den zweiten Ersatzmann zu bestimmen, werden wir das Loos obwalten lassen. Ich ersuche den Herrn Stemmer, das Loos zu ziehen. Herr Baron Seyffertitz wurde durch das Loos als Ersatzmann bestimmt. Es wurde mir im Laufe der Sitzung noch ein Gesuch der Gemeinden Höchst, Gaißau, Lustenau, Hohenems, Mäder, Altach, Götzis und Koblach übergeben, das Bezug nimmt auf die Rheinkorrektionssache, dasselbe wurde eingebracht durch Herrn Baron Seyffertitz. Ich werde mir erlauben, dasselbe den Herren ebenfalls zur Vorlesung bringen zu lasten. (Sekretär verliest dasselbe.) Ich werde auch diese Einlage dem betreffenden Comite zuweisen. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist, wie ich schon bemerkt habe, die Regierungsvorlage eines Entwurfes zu einem Gesetze über Benützung Leitung und Abwehr der Gewässer mit Ausschluß des Meeres. Ich würde beantragen, ein Dreier-Comite zur Begutachtung über diese Regierungsvorlage zu bestellen. Ganahl: Das ist ein Gegenstand von besonderer Wichtigkeit und ich erlaube mir den Gegenantrag zu stellen, es möge ein Komite von fünf Mitgliedern gewählt werden. Landeshauptmann. Sind die Herren damit einverstanden? (Einverstanden.) Ich werde diesen Gesetzesentwurf ebenfalls in Druck legen lassen damit von den Herren Abgeordneten Jeder einzeln denselben genau in Überlegung ziehen kann. Ich bitte nun zur Wahl des fünfer Comites zu schreiten. (Die Wahl wird vorgenommen.) Ich ersuche dann Herr Spieler und Stemmer da§ Scrutinium vorzunehmen. Spieler: Es wurden 19 Stimmzetttel abgegeben. Landeshauptmann: Das Ergebniß ist Folgendes: Herr Dr. Jussel erhilt 14, Herr Baron Seyffertitz gleichfalls 14, — 14 — Herr Rhomberg ebenfalls 14, und Herr Bertschler 12 Simmen. Die Herren Schwärzler, Wohlwend, und Ganahl erhielten je 10 Stimmen, aus diesen ist das fünfte Ausschußmitglied zu wählen, welches durch das LooS entschieden werden wird. (Herr Stemmer zieht das Loos.) Durch das Loos ging Herr Wohlwend als fünftes Ausschußmitglied hervor. Die beiden anderen Herren bleiben Ersatzmänner nämlich Herr Ganahl und Schwärzler. Dritter Gegenstand der heutigen Verhandlung ist das Gesuch der Gemeinde Mäder um Gemeindegründe vertheilen zu können. Nach §.61 der Gemeindeordnung ist die Vertheilung von Gemeindegründen an die Genehmigung von Seite der hohen Versammlung gebunden. Der Landesausschuß hat dieses Gesuch bereits geprüft und überreicht es nun mit seiner gutachtlichen Ansicht der hohen Versammlung. Ich beantrage dieses Gesuch zur Begutachtung dem RechenschaftsberichtsKomite zu Überweisen. Rhomberg. Ich erlaube mir einen Gegenantrag vorzubringen. Nachdem zu erwarten ist, daß mehrere Gemeindegegenstände zur Verhandlung kommen werden, möchte ich beantragen, daß ein sogenanntes Gemeindekomite gewählt werde. Das Rechenschaftsberichts-Comite hat ohnehin schon Arbeit genug. Landeshm. Es ist dieses in früheren Jahren auch schon angeregt worden, allein der hohen Versammlung hat es damals beliebt für jeden einzelnen Einlauf oder Einlage ein besonderer Komits zu bestimmen. Ich werde übrigens Ihren Antrag der hohen Versammlung zur Kenntniß und Abstimmung bringen. Herr Rhomberg beantragt, daß für Gemeindesachen ein eigenes Comite bestellt werde, welchem alle zukünftig einlaufenden und auf Gemeindesachen Bezug nehmenden Gesuche zur Begutachtung zu überweisen wären. Ist die hohe Versammlung damit einverstanden. (Minorität.) Ich hatte beantragt dieses Gesuch dem Rechenschaftsbericht-Komite zu überweisen. Wird ein Gegenantrag erhoben? Nachdem keiner erhoben wird nehme ich es für zugestanden an, ich werde es daher demselben Komite übergeben. Vierter Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist das Gesuch der Israeliten-Gemeinde Hohenems um Genehmigung der zur Deckung des Erfordernisses benöthigenden Umlagen. Sie überschreiten jenes Percent, welches in unserer stacht steht zu bewilligen, es bedarf der Genehmigung Er. Majestät. Ich würde beantragen dieses Gesuch dem bereits bestehenden Komite zu überweisen, welches eingesetzt wurde um über die Abänderung der Landtagswahlordnung Bericht zu erstatten. Es ist dieses ein Gesuch welches keine besondere Mühe und Arbeit erfordern wird. Die hohe Versammlung scheint damit einverstanden zu sein, und ich werde sonach das Gesuch an das besagte Comite leiten. Der fünfte Gegenstand unserer heutigen Berathung ist der Rechenschaftsabschluß pro 1865 über die sogenannten Leermooser Fondsgelder nebst dem Antrage des Landesausschusses. __ Dieses Gesuch könnte auch einem der bestehenden Comites überwiesen werden, es erfordert gleichfalls keine besondere Mühe zu der Erledigung und ich würde beantragen es ebenfalls auch dem Comite „zur Berathung der Regierungsvorlage über die Abänderung dec Landtagswahlordnung" zu überweisen. 8chwärzter. Wenn es sich hier darum handelt, daß, wie beim hohen Landtag in der vorjährigen Session ein Antrag gestellt wurde, auch nachzewiesen werde, wohin diese Gelder eigentlich gehören, so glaube ich, daß ein eigenes Comite bestellt werden sollte und zwar ein Comite von 5 Mitglieder. 15 Landeshauptmann: Ich erlaube mir zu bemerken, daß der im v. J. zum Beschlüße erhobene Antrag eine längere Verhandlung erfordert, und er wird von Seite des Landesausschusses an die Versammlung separat gebracht werden. Hier handelt es sich aber lediglich nur um die Liquidirung der vorliegenden Rechnungen. Schwärzler: Ich bin einverstanden mit dem Antrage des Herrn Landeshauptmannes. Landeshauptmann: Da gegen meinen Vorschlag keine weitere Einwendung vorgebracht wird so werde ich das bezeichnete Comite mit dieser Arbeit betrauen. Mit diesen Gegenständen haben wir die heutige Tagesordnung vollendet. Es sind die Herren nun in mehreren Comite beschäftiget, und zwar in Comites mit Vorlagen von höchster Wichtigkeit, und diese Arbeiten werden ihre Thätigkeit ganz in Anspruch nehmen, sowohl die Rhein- korrektionsfrage als wie auch die Begutachtung des Gesetzes über die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer. Mir liegen nur mehr ein Paar ganz kleine Einlagen noch vor, und da scheint es mir, angezeigt diesen Comites, die schon gewählt sind, und die gewiß sehr viel zu thun haben, Zeit gönnen zu sollen, damit sie mit ihren Arbeiten unausgesetzt fortzuschreiten in der Lage seien. Wir können dabei nur gewinnen, gewinnen nämlich an Gründlichkeit der Untersuchungen, und ich habe somit beschlossen die Sitzungen für einige Zeit zu unterbrechen. Sobald dann einige Gegenstände zur Berathung bereit liegen werden, werde ich mich beeilen Sie zur Fortsetzung der Sitzungen einzuladen. Ich habe den verehrten Herren noch mitzutheilen, daß das Comite welches bestimmt wurde das Gutachten abzugeben, betreffend die Abänderungen einiger §§. der Landtagswahlordnung zu seinem Obmanne Herrn Wohlwend und zum Berichterstatter Herrn Baron Seyffertitz ernannt hat. Das Comite welches über den Rechenschaftsbericht und über das Landesfondspräliminare zu berichten hat, wählte Herr Rhomberg zu seinem Obmann, und Herrn Dr. Bickl zum Berichterstatter. Das Comite welches in Sachen der Irrenversorgung zu berathen hat wählte zu seinem Obmann Herrn Feuerstein und zum Berichterstatter den Hochw. Herrn Bischof. Ich ersuche jene Herren, welche heute in die Comites gewählt wurden sich nach der Sitzung zu constituiren. Ich gebe Ihnen noch bekannt daß der hiesige Leseverein die verehrten Herrn einladet denselben zu besuchen, und die aufliegenden Drucksachen und Schriften nach Gelegenheit einzusehen. Ich erkläre somit die heutige Sitzung für geschloffen. Schluß 11 /2 Uhr. Druck und Verlag vom Anton Flatz. Vorarlberger Landtag. II. Sitzung am 21. November 1868 untererm Vorsitze des Hern LanLeshauPtmaaes Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig 18 Abgeordnete. — Lande s fürstlicher Commiffär Anton Ritter v. Streit. — Abgeordneter Johann Caspar Egender benrlaubt. 4> Beginn der Sitzung um 9 */, Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung. Sie werden das Protokoll der vorhergehenden Sitzung vernehmen, und ich ersuche, in sofern eine Einwendung dagegen erhoben werden wollte., dieselbe bekannt zu geben. (Sekrätär verliest dasselbe.) Nachdem keine Bemerkung gegen die Richtigkeit des Protokolles erhoben wird, nehme ich daffelbe als richtig abgesaßt an. ES sind mir noch folgende Einläufe zugekommen, die ich zur Kenntniß der hohen Ver­ sammlung bringe. Sekretär verliest: a. Die Allerhöchste Entschließung vom 27. Oktober l. I. laut welchem der in der vorjährigen Sitzung zu Z. 13 der G. W. O- beantragte Zusatz betreffend die Gestattung von nur einem Wahlkörper in kleineren Gemeinden die Allerhöchste Sanktion erhalten hat. b) Die Mittheilung des Direktors der WohlthätigkeitSanstalt Valduna, zufolge welcher die Vertretung der gedachten Anstalt die Gutheißung des am 22. Oktober d. I. abgeschloffenen Nebereinkommens mit dem LandesauSschuffe int Ganzen genehmigt hat. Landeshauptmann: Ich werde diese Einlagen dem Comite zufertigen welches eingesetzt wurde um über das Uebereinkommen Bericht zu erstatten. c) Die Eröffnung der k. k. Statthalterei vom 7. November l. M. Z. 22569 in Betreff der Rheinkorrektionsangelegenheit. Sie lautet: Im Auftrage des hohen Staatsministeriums vom 25. d. l. Z. 17052 und mit Beziehung auf diesämtliche Note vom 18. Juli d. I. 15885 mit welcher unter Mittheilung der Verhandlungs­ akten über die Rheinkorrektion um die gefällige Abgabe des Gutachtens in dieser Beziehung ersucht wurde, beehrt man sich dem löblichen Landesausschuße nachstehende in dem an das hohe Ministerium des Aeußern von dem schweizerischen Geschäftsträger am 28. September d. I. in Betreff der Rheinregulirung übergebenen Promemocia enthaltenen Bemerkungen zur Benützung bei Abgabe des besagten Gutachtens mitzutheilen: 1. von «der Seite der Eidgenoffenschaft wird auf den süheren bei der Innsbrucker Conferenz von 1858 durch die schweizerischen Abgeordneten gemachten Vorbehalt bezüglich der Ansprache von 12 Territorial- und Hoheitsrechten an das durch Correktion des Rheinstromes auf das linke Ufer des» selben fallende österreichische Gebiet nicht weiter beharrt werden. 2. Indem andern Projekte, als jenem von Fußach rechts, würden sowohl die Negierung des Cantons St. Gallen als auch der schweizerische Bundesrath ihre Unterstützung versagen, und sich daraus beschränken, die nach Maßgabe der im Jahre 1837 festgestellten in den Jahren 1844 und 1845 modifizirten Uferlinien und nach Anleitung der vom großen Rathe des Cantons St. Gallen in den Jabren 1859 und 1861 und nach den von der sihweizerischen Bundesversammlung im Jahre 1862 erlassenen bezüglichen Gesetzen und Beschlüßen begonnenen CorrökliönÄaflten mit solcher Energie zu betreiben, daß dadurch das schweizerische. ..Mr. Einbrüche des Stromes möglichst ge­ schützt werde, in der Voraussicht, daß die Macht der Thatsachen die Anhandnahme des beantragten Durchstiches doch endlich herbeifühlen müsse. Innsbruck am 7. November 1866. . - --- • - ; -V Loronini m. p. Ich werde diese Zufertigung demjenigen Comite überweisen, welches heute ernannt werden wird, um über die Rheinkorrektionssache Bericht zu erstatten. d) Ferner wurde mir durch Herrn Rhomberg die Einlage und Petition der Gemeinde Fußbach an den Landtag in Sachen der Rheinkorrektion eingebracht. e) Die Einlage der Gemeinde Hard in eben dieser Angelegenheit. f) Die Einlage mehrerer Gemeindemitglieder von 'Lustenau gleichfalls in der Rheinkorrectionssache, eingebracht durch Herrn Baron Seyffertitz. Auch diese Einlagen werden demselben Comite zugewiesen. (Abgeordneter Dr. Anton Jussel tritt in den Saal.) Ich habe die Ehre, der hohen Versammlung mitzutheilen, daß bei der am 16. b. M. in Bludenz vorgenommenen Wahl eines Landtagsabgeordneten für die vereinigten Bezirke Bludenz und Montafon Herr Dr. Anton Jussel gewählt worden ist. Herrn Dr. Anton Jussel ist heute so eben unter uns erschienen und hat sein Wahlcertificat vorgebracht, sonach ist er nach unserer Landesordnung ermächtigt, in den Landtag einzutreten, und da jeder, der in den Landtag eintritt, auch verbunden ist, das Gelöbniß abzulegen, so werde ich Herrn Dr. Jussel ersuchen, dasselbe zu leisten. (Die Versammlung erhebr sich.) Landeshauptmann: Sie werden Herr Dr. Jussel an Eidesstatt geloben, Sr. k. k. apostolischen „Majestät Franz Joseph dem I, treu und gehorsam zu sein. Sie werde» geloben genaue «Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten." Dr. Jussel: „Ich gelobe." Landeshauptmann: Wir gehen nun über zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist die von dec k. k. Statthalterei hierher geleitete Rheinkorrektwnsangelegenheit. In dieser Beziehung wurde an den Landesausschuß folgendes Schreiben erlassen. Innsbruck, den 18- Juli 1866. Rote. Das hohe k. k- Staatsministerium hat mit dem Erlaße vom 9. d. M. Z. 11957, 1293 ungeordnet, das Gutachten des Vorarlberger Landtages über die Rheinkorrektion im Wege des löblichen Landesausschusses des Vorarlberger Landtages einzuholen. In Folge dieser hohen Weisung hat nun die Statthalterei die Ehre, um die Mittheilung des geschätzten Gutachtens zu ersuchen und im Anschlüsse die bezüglichen Verhandlungsakten gegen gefällige Rückstellung zu übermachen. Für den Statthalter: Der k. k. Vicepräsident , Coronini m. p. Ich gewärtige die Anträge, welche in dieser Beziehung von irgend einem der Herrn vielleicht gestellt werden wollten. Rhomberg: Ich beantrage, daß der Wichtigkeit der Sache gemäß ein Ausschuß von 7 Mit­ gliedern ausnahmsweise bestimmt werde. CunÖesfjauptmann: Sind die Herren mit diesem Antrag einverstanden ? (Die Majorität erhebt sich:) ■ ■ —; - -< r ', Der Antrag ist angenommen. Ich werde die Wahl dieses Ausschuffes sogleich vornehmen lasten. ~ Ich bitte die Herren, die Wahtzettel zu schreiben, und selbstver stündlich 9 Herren zu be­ zeichnen, weil wir auch zwei Ersatzmäner benöthigen. Ich ersuche die Herren Rhomberg und Bertl das Skrutinium verzunehmen. ZZertl: Es sind 19 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Das Resultat der Wahl ist folgendes: . absolute Stimmenmehrheit erhielten die Herren: Dr. Jufsel mit 18, Wohlwend mit 17, Eanahl, mit 17, Feuerstein mit 15, Rhomberg mit 14, Spieler mit 14, Wachter mit 13 Stimmen. Als Ersatzmann erscheint L Herr Dr. Bickl mit 11 Stimmen. Die beiden Herren Seyffertitz und Ender haben je 8 Stimmen erhalten. r Um nun den zweiten Ersatzmann zu bestimmen, werden wir das LooS obwalten lassen. Ich ersuche den Herrn Stemmer, das Loos zu ziehen. Herr Baron Seysfertittz wurde durch das Loos als Ersatzmann bestimmt. Es wurde mir im Laufe der Sitzung noch ein Gesuch der Gemeinden Höchst, Gaißau, Lustenau, Hohenems, Mäder, Altach, Götzis und Koblach übergeben, das Bezug nimmt auf die Rheinkorrektionssache, dastelbe wurde eingebracht durch Herrn Baron Seysfertittz. Ich werde mir erlauben, dasselbe den Herren ebenfalls zur Vorlesung bringen zu lasten. (Sekretär verliest dasselbe.) Ich werde auch diese Einlage dem betreffenden Comite zuweisen. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist, wie ich schon bemerkt habe, die Regierungs­ vorlage eines Entwurfes zu einem Gesetze über Benützung Leitung und Abwehr der Gewäster mit Ausschluß des Meeres. Ich würde beantragen, ein Dreier-Comite zur Begutachtung über diese Regierungsvorlage zu bestellen. Hanahl: Das ist ein Gegenstand von besonderer Wichtigkeit und ich erlaube mir den Gegen­ antrag zu stellen, es möge ein Komite von fünf Mitgliedern gewählt werden. Landeshauptmann. Sind die Herren damit einverstanden? (Einverstanden.) Ich werde diesen Gesetzesentwurf ebenfalls in Druck legen lassen damit von den Herren Äbgeordneten Jeder einzeln denselben genau in Ueberlegung ziehen kann. Ich bitte nun zur Wahl des fünfer Comites zu schreiten. (Die Wahl wird vorgenommen.) Ich ersuche dann Herr Spieler und Stemmer da§ Scrutinium vorzuuehmen. Spieser: Es wurden 19 Stimmzetttel abgegeben. Landeshauptmann: Das Ergebniß ist Folgendes -. Herr Dr. Jufsel erhilt 14, Herr Baron Seyffertitz gleichfalls 14, — 14 — Herr Rhomberg ebenfalls 14, und Herr Berlfchler 12 Simmen. Die Herren Schwärzler, Wohlwend, und Ganahl erhielten je 10 Stimmen, aus diesen ist das fünfte Ausschußmitglied zu wählen, welches durch das LooS entschieden werden wird. (Herr Stemmer zieht das Loos.) Durch das Loos ging Herr Wohlwend als fünftes Ausschußmitglied hervor. Die beiden anderen Herren bleiben Ersatzmänner nämlich Herr Ganahl u»b Schwärzler. Dritter Gegenstand der heutigen Verhandlung ist das Gesuch der Gemeinde Mäder um Ge­ meindegründe vertheilen zu können. Nach §.61 der Gemeindeordnung ist die Vertheilung von Gemeindegründen an die Geneh­ migung von Seite der hohen Versammlung gebunden. Der Landesausschuß hat dieses Gesuch bereits geprüft und überreicht es nun mit seiner gutachtlichen Ansicht der hohen Versammlung. Ich beantrage dieses Gesuch zur Begutachtung dem Rechenschaftsberchts-Komite zu Überweisen. Rhomberg. Ich erlaube mir einen Gegenantrag vorzubringen. Nachdem zu erwarten ist, daß mehrere Gemeindegegenstände zur Verhandlung kommen werden, möchte ich beantragen, daß ein sogenanntes Gemeindekomite gewählt werde. Das Rechenschaftsberichts-Comite hat ohnehin schon Arbeit genug. Landeshm.Es ist dieses in früheren Jahren auch schon angeregt worden, allein der hohen Versammlung hat es damals beliebt für jeden einzelnen Einlauf oder Einlage ein besonderer Komits zu bestimmen. Ich werde übrigens Ihren Antrag der hohen Versammlung zur Kenntniß und Abstimmung bringen. Herr Rhomberg beantragt, daß für Gemeindesachen ein eigenes Comite bestellt werde, welchem alle zukünftig einlaufenden und auf Gemeindesachen Bezug nehmenden Gesuche zur Begutachtung zu überweisen wären. Ist die hohe Versammlung damit einverstanden. (Minorität.) Ich hatte beantragt dieses Gesuch dem Rechenschaftsbericht'Komite zu überweisen. Wird ein Gegenantrag erhoben? Nachdem keiner erhoben wird nehme ich es für zugestanden an, ich werde es daher demelben 'Komite übergeben. Vierter Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist das Gesuch der Jsraeliten-Gemeinde Hohenems um Genehmigung der zur Deckung des Erfordernisses benöthizenden Umlagen. Sie über­ schreiten jenes Percent, welches in unserer stacht steht zu bewilligen, es bedarf der Genehmigung Er. Majestät. Ich würde beantragen dieses Gesuch dem bereits bestehenden Komite zu überweisen, welches eingesetzt wurde um über die Abänderung der Landtagswahlordnung Bericht zu erstatten. Es ist dieses ein Gesuch welches keine besondere Mühe und Arbeit erfordern wird. Die hohe Versammlung scheint damit einverstanden zu sein, und ich werde sonach das Gesuch an das besagte Comite leiten. Der fünfte Gegenstand unserer heutigen Berathung ist der Rechenschaftsabschluß pro 1865 über die sogenannten Leermooser Fondsgelder nebst dem Antrags des Landesausschusses. Dieses Gesuch könnte auch einem der bestehenden Comites überwiesen werden, es erfordert gleichfalls keine besondere Mühe zu der Erledigung und ich würde beantragen es ebenfalls auch dem Comite „zur Berathung der Regierungsvorlage über die Abänderung dec Landtagswahlordnung" zu überweisen. 8chwärzter. Wenn es sich hier darum handelt, daß, wie beim hohen Landtag in der vorjährigen Session ein Antrag gestellt wurde, auch nachzewiesen werde, wohin diese Gelder eigentlich gehören, so glaube ich, daß ein eigenes Comite bestellt werden sollte und zwar ein Comite von 5 Mitglieder. 15 Saiiöesfjauptmann: Ich erlaube mir zu bemerken, daß der im v. I. zum Beschlüße erhobene Antrag eine längere Verhandlung erfordert, und er wird von Seite des Laiivesausschusses an die Versammlung separat gebracht werden. Hier handelt es sich aber lediglich nur um die Liquidirung der vorliegenden Rechnungen. Schwärzler: Ich bin einverstanden mit dem Anträge des Herrn Landeshauptmannes. Landeshauptmann: Da gegen meinen Vorschlag keine weitere Einwendung vorgebracht wird so werde ich das bezeichnete Comite mit dieser Arbeit betrauen. Mit diesen Gegenständen haben wir die heutige Tagesordnung vollendet. Es sind die Herren nun in mehreren Comite beschäftiget, und zwar in Comites mit Vorlagen voil höchster Wich­ tigkeit, und diese Arbeiten werden ihre Thätigkeit ganz in Anspruch nehmen, sowohl die Rhein­ korrektionSfrage als wie auch die Begutachtung des Gesetzes über die Benützung, Leitung und Ab­ wehr der Gewässer. Mir liegen nur mehr ein Paar ganz kleine Einlagen noch vor, und da scheint es mir, angezeigt diesen Comites, die schon gewählt sind, mtb die gewiß sehr viel zu thun haben, Zeit gönnen zu sollen, damit sie mit ihren Arbeuen unausgesetzt sortzuschreiten in der Lage seien. Wir können dabei nur gewinnen, gewinnen nämlich an Gründlichkeit der Untersuchungen, und ich habe somit beschlossen die Sitzungen für einige Zeit zu unterbrechen. Sobald dann einige Gegen­ stände zur Berathung bereit liegen werden, werde ich mich beeilen Sie zur Fortsetzung der Sitzungen einzuladen. Ich habe den verehrten Herren noch mitzutheilen, daß das Comite welches bestimmt wurde dasz Gutachten abzugeben, betreffend die Abänderungen einiger §§. der Landtagswahl, ordnung zu seinem Obmanne Herrn Wohlwend und zum Berichterstatter Herrn Baron Seyffertitz ernannt hat. Das Comite welches über den Rechenschaftsbericht und über das Landesfondspräliminare zu berichten hat, wählte Herr Rhomberg zu seinem Obmann, und Herrn Dr. Bickl zum Berichterstatter' Das Comite welches in Sachen der Jrreuversorgung zu berathen hat wählte zu seinem Obmann Herrn Feuerstein und zum Berichterstatter den Hochw. Herrn Bischof. Ich ersuche jene Herren, welche heute in die Comites gewählt wurden sich nach der Sitzung zu constituiren. Ich gebe Ihnen noch bekannt daß der hiesige Leseverein die verehrten Herrn einladet den­ selben zu besuchen, und die aufliegenden Drucksachen und Schriften nach Gelegenheit einzusehen. Ich erkläre somit die heutige Sitzung für geschloffen. Schluß 11*/, Uhr. Druck «fc Verlag vom Anton Flatz.