18661213_lts003

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:21
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag III Sitzung am 13. Dezember 1866 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. – Gegenwärtig 18 Abgeordnete. – Landesfürstlicher Commissär Anton Ritter von Strele. Abgeordneter Martin Schädler beurlaubt. Beginn der Sitzung um 9 1/4 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Der Hr. Sekretär wird das Protokoll der vorhergehenden ablesen. (Wird abgelesen.) Da keine Erinnerung erhoben wird-i nehme ich das Protokoll als richtig abgefaßt an. Es sind mir folgende Einläufe zugekommen, ich werde sie den Herren bekannt geben. (Sekretär liest:) Innsbruck, am 26. November 1866. An den löblichen Landesausschuß von Vorarlberg in Bregenz. Laut Erlaß des hohen k. k Staatsministeriums vom 22. d. Mts. Z. 19424/2041 erklärte das hohe t, k. Finanzministerium, das hochdesselben mitgetheilte und befürwortete Gesuch des Vorarlberger Landtags um Herabsetzung des Salzpreises schon aus dem Grunde nicht in Betracht ziehen zu können, weil gegen die volle Verwendbarkeit des Viehsalzes für die Thiere von keiner Seite Beschwerde erhoben worden seien, als nur von Tirol im Jahre 1861 und die vorliegende von Vorarlberg Im Gegentheile habe man die positive Wahrnehmung gemacht, daß eben dieses Salz welches der Landtag wegen seiner Eckelhaftigkeit als untauglich für das Vieh erklärt, von einer überwiegenden Maße Menschen als zum menschlichen Genusse geeignet gehalten und für diesen verwendet werde, wodurch nachweisbar eine bedeutende Minderung des Kochsalz-Verbrauches und des Gefällsertraqes herbeigeführt wurde. Auch gegen den Preis des Viehsalzes, der bekanntlich den Gestehungskosten ganz nahe liege, sei keine Einwendung als die vorgekommenen, daß er zu niedrig sei und sehr zum Mißbrauche verlocke. Hienach würde der einzige Grund entfallen, welchen der Landtag für die Gewährung feines Ansuchens anzugeben weiß, nemlich die Förderung der Viehzucht; insbesondere sei der Preis des Kochsalzes in Vorarlberg gleich jenem von Tirol einer der niedrigst gestellten in der Monarchie und als eine aus besonderen Rücksichten entsprungene Begünstigung zu betrachten. Hievon beehre ich mich den löblichen Landes-Ausschuß unter Rückschluß der an das hohe k. k. Staatsministerium gerichteten Eingabe vom 22. Februar d. Js. Z. 1095 in die Kenntniß zu setzen. Coronini m. p. Eine weitere Eingabe betreffend die Übergabe der für ein Irrenversorgunghaus in Vorarlberg eingegangenen Sammelgelder wird Ihnen ebenfalls bekannt gegeben werden. (Sekretär liest:) Innsbruck, am 30. November 1866. An den löblichen Landes-Ausschuß in Vorarlberg. Mit Bezug auf das schätzbare Schreiben vom 18. September d. Js. Z. 746 habe ich dis Ehre dem löblichen Landesausschusse mitzutheilen, daß ich den hiesigen Landesausschuß gleichzeitig ersuche dem löblichen Landesansschuß die aus dem Lande Vorarlberg seit dem Jahre 1856 zur Gründung eines Landesversorgungshauses für unheilbare gefährliche Irre in Hall eingeflossenen Beträge sammt Zinsen, über deren Ziffer sich der löbliche Landesausschuß mit dem Tiroler Landesausschusse bereits im vorigen Jahre verständiget hat, nunmehr zur eigenen Verwaltung ausfolgen zu wollen. Bei dieser Ausfolgungsbewilligung erlaube ich mir aber dem löblichen Landesausschusse den Erlab des Herrn Staatsministers vom 5. September 1864 Z. 6164 in gefällige Erinnerung zu bringen, demzufolge die Rückstellung dieser Gelder hiemit an die ausdrückliche Bedingung geknüpft wird, daß dieselben wirklich nur zur Ausführung des gleichen Zweckes im Lande Vorarlberg verwendet werden, weshalb sich das Präsidium das Recht der Einsichtsnahme in die Verwaltung dieses Fondes bis zur wirklichen Verwendung desselben vorbehält. Es sind mir auch zwei Interpellationen übergeben worden, welche ich hiemit zur Kenntniß der h. Versammlung bringe. (Sekretär liest:) Interpellation! Die vom landwirthschaftlichen Vereine Vorarlbergs in seiner Generalversammlung vom 4. Oktober 1865 in Anregung gebrachte Gründung einer wechselseitigen Vieh- Versicherungsgesellschaft für das Land Vorarlberg, für welche Gesellschaft die von einem hiezu bestellten Comite ausgearbeiteten Statuten schon in der Generalversammlung des Vereines vom 4, Juni 1866 bereits angenommen wurden, harrt noch immer wegen der bei der hohen Regierung behängenden Genehmigung dieser Statuten einer definitiven Erledigung, während die Viehbesitzer des, Landes angesichts der gänzlich unverläßlichen Versicherung bei den auf Aktien gegründeten österreichischen Viehassekuranzen dem Inslebentreten dieses gemeinnützigen Unternehmens mit Ungeduld entgegensehen. Im Hinblicke auf die durch eine solche Verzögerung dem volkswirthschaftlichen Wohlstände des Landes zugehenden Gefahren erlauben wir uns, den Herr Regierungsvertreter zu fragen: 19 Durch welche Umstände wird eine solche Verzögerung gerechtfertiget und steht die baldige Genehmigung der Statuten in Aussicht. Bregenz, den 7. Dezember 1866. C. v. Seyffertitz, Landtags Abgeordneter. Wohlwend Landeshauptmann: Ich werde mir erlauben, dem Herrn Regierungskommissär diese Interpellation zur Beantwortung zu übergeben. Landesfürstlicher Kommissar: Ich behalte mir vor diese in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten. Landeshauptmann: Die zweite Interpellation wird Ihnen ebenfalls durch den Herrn Sekretär bekannt gegeben werden. (Sekretär verließt:) Interpellation. In der 25. Sitzung der 2. Session des hohen Landtages vom 9. März 1863 wurde das von der hohen k. k. Regierung mit Zuschrift vom 18. Februar 1863 Z. 445 abverlangte Gutachten über einen Gesetzentwurf zur Einführung des Grundbuches in Vorarlberg abgegeben. Seit jenem Tage hat weiters über das Geschick jenes im Lande mit Freude begrüßten wegen Hebung des Bodenkredites höchst dringenden Gesetzes nichts mehr verlautet, und die Vorarlbergische Bevölkerung befindet sich faktisch gänzlich im Unklaren darüber, ob der bisherige anarchische Zustand des Verfachwesens nicht ins unendliche verlängert werden soll. Unter diesen Umständen halte ich es für ein Gebot der mir obliegenden Pflicht, dem Herrn Regierungsvertreter die Frage vorzulegen: Gedenkt die Regierung die Regelung des Grundbuchwesens im Lande nach Maßgabe jenes begutachteten Entwurfes überhaupt in die Hand zu nehmen, und binnen welcher Zeitschrift dürste der Ausführung dieser Maßregel entgegenzusehen sein? Bregenz, den 9. Dezember 1866. Seyffertitz. Landers. Kommissär: Ich werde sie ebenfalls in einer der Nächsten Sitzungen beantworten. Schwärzler: Ich erlaube mir eine Interpellation an den Herrn Landeshauptmann dahin gehend wie er sich denn mit einer Konferenz die zwischen Herrn Landtagsabgeordneten und einigen Herren von Et. Gallen in Au im Rheinthale über die Rheinkorrektion statt gehabt haben solle verhalte. Denn in der Landes-Zeitung vom 4. d. M. ist folgender Artikel: „Bregenz. Die St. Galler Zeitung schreibt : letzten Sonntag fand in Au eine Konferenz wegen der untern Rheinkorrektion (Durchstich) statt, an welcher Österreichischerseits eine Abordnung des vorarlbergischen Landtages, so wie Ortsversteher der Vorarlbergischen Gemeinden und schweizerischerseits die Herren Regierungsräthe Äpli und Höfliger so wie Herr Oberingenieur Hartmann Theil nahmen. Leider führte die Konferenz zu gar keinem Resultate." Landeshauptmann: Es ist mir in dieser Beziehung nichts bekannt, und ich kann bestimmt angeben, daß keine Abordnung von Seite des hohen Landtages stattfand, es könnte vielleicht von 20 Seiten des Komites, welches eingesetzt wurde, um über die Rheinkorrektion Bericht zu erstatten, etwas beschlossen worden sein, was mir nicht bekannt wurde. Ich erlaube wir daher den Herrn Obmann des Komites zu fragen, ob er in dieser Beziehung Aufklärung zu geben wisse. Wohlwend: Ich kann diese Nachricht, welche aus der Zeitung vorgelesen worden ist, als gänzlich unwahr bezeichnen. Es ist diesbezugs nichts anders vorgefallen, als daß einige Herrn Mitglieder des Ausschusses, welche in einigen Punkten über die Rheinausleitung bei Brugg, Fußach und Niederried noch nicht ganz im Klaren waren, sich dorthin begaben diese Stellen persönlich an Ort und Stell« zu beaugenscheinigen. Was dann weiter dort geschehen ist, ist mir unbekannt. Es kann vielleicht einer von den Herren, die an den Rhein in dieser Absicht gegangen sind, nähere Aufklärung hierüber geben. Ganahl: Es war am Sonntag vor 8 Tagen, als einige Komitemitglieder nemlich Herr Dr. Jussel, Wachter, Spieler und ich nach der Sitzung beschlossen haben die Rheingegend und das Seeufer zu besuchen, um uns ein noch klareres Bild über die Anschauungen, welche wir aus den Akten über die Rheinkorrektion bekommen haben zu verschaffen. Wir gingen dann hinüber nach Fußach, ließen es auch den Vorstehern von Hard und Fußach sagen, daß wir kommen und es uns angenehm wäre, wenn wir sie dort treffen würden, ebenso den Vorstehern von Höchst und Lustenau. Als wir dann nach Au kamen trafen wir da die Herren Regierungsräthe Äpli und Höfliger und den Herrn Oberingenieur Hartmann. Wir gingen aber vorerst noch auf den sogenannten Felsberg, um uns von demselben aus eine Rheinübersicht zu verschaffen, nach der Zurückkunft fanden wir die Herren beisammen beim Mittagsmahl und da es bereits 4 Uhr war, so beschäftigten auch wir uns mit Mittagessen, ohne nur ein Wort mit den Herren über die Rheinkorrektion zu verlieren. Als die Herren sich zur Abreise bereit machten stellte ich denselben meine Herren Kollegen Dr. Jussel, Wachter und Spieler vor. Dieses gab Anlaß zur Besprechung über die Rheinkorrektion und wir theilten unsere gegenseitigen Meinungen und Anschauungen einander mit. Von einer Konferenz kann also natürlich keine Rede sein. Ob die St. Galler Herren nur zufällig in Au waren, oder ob irgend Jemand sie telegraphisch von unserer Ankunft benachrichtigt hatte, kann ich nicht sagen, wahrscheinlich ist aber Letzteres der Fall gewesen. Aus dem Zeitungsartikel geht freilich hervor als wenn wir abgeordnet worden wären, von Seiten des Landtages, dies war aber wie der Herr Landeshauptmann erklärte durchaus nicht der Fall und wir haben uns auch nicht als Abgeordnete des Landtages zu einer Konferenz ausgegeben Dies ist was ich den Herren über den Sachverhalt mitzutheilen habe. Landeshauptmann: Ich glaub« hiermit ist der Hr. Interpellant zufrieden gestellt, nachdem er wahrgenommen hat, daß durchaus keine Abordnung von Seite des hohen Landtags zum Zwecke einer Konferenz erfolgt ist. Wir gehen nun über zur heutigen Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist der Landesausschußbericht über die Wahl des Herrn Dr. Jussel zum Landtagsabgeordneten. (Herr Dr. Jussel verläßt den Sitzungssaal.) (Sekretär verliest den Bericht:) Findet Jemand etwas in dieser Beziehung zu bemerken? Wenn die- nicht der Fall ist werde ich zur Abstimmung schreiten. Der Antrag des Landesausschusses lautet: „Ein hoher Landtag wolle die Wahl des Herrn Dr. Jussel genehm halten." Diejenigen Herren welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. - 21 — (Angenommen.) (Herr Dr. Jussel nimmt seinen Sitz wieder ein.) Der zweite Gegenstand ist der Komitebericht, betreffend den Voranschlag der Israelitengemeinde Hohenems für das Jahr 1867. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu halten. (Baron Seyffertitz verliest denselben.) Seyffertitz: Bezüglich der in dem Berichte des Bürgermeisters weiters gestellten Bitte um Genehmigung eines Anlehens von 3400 fl. muß ich hier erläuternd bemerken, daß diese Anleihe nicht in diesem erwähnten Defizit enthalten ist, sondern nebenher läuft, um gewisse Baureparaturen an der Synagoge vornehmen zu können. Landeshauptmann: Ich eröffne hierüber die Debatte. Wenn keiner von den Herren das Wort zu ergreifen wünscht, werde ich zur Abstimmung übergehen. Der erste Antrag lautet: „Hoher Landtag wolle das vorliegende Präliminare der Issraelitengemeinde Hohenems mit einer 464 1/2 % der direkten Jahressteuern gleichkommenden Umlage nach dem Vermögenssteuerfuße genehm halten und den Landesausschuß beauftragen, zu diesem Beschlusse die Allerhöchste Sanktion unterthänigst einzuholen. Jene Herren, welche damit einverstanden sind wollen sich erheben. (Angenommen.) Der zweite Antrag lautet, dem Landesausschusse ferner die Akten zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Ansuchens in Betreff des Anlehens zurückzustellen. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Angenommen.) Dritter Gegenstand ist: Komitebericht betreffend di« Erledigung der Leermoser Marschconcurrenzgelder. Ersuche den Hrn. Berichterstatter das Wort zu nehmen. Seyffertitz: Demselben Komite, welches Bericht bezüglich des Deffizits der Israelitengemeinde Hohenems erstattet hat, wurde auch die Berichterstattung über die Erledigung der ältern Marschkonkurrenzfonds Rechnung zugewiesen. In Folge dessen erlaube ich mir folgenden Bericht zur Kenntniß des hohen Hauses zu bringen. (Verließt den betreffenden Bericht: Ich bemerke bezüglich der neuangelegten Kapitalien von den Städten Bludenz und Feldkirch zur Aufklärung der hohen Versammlung, daß diese Cession eine frühere Forderung betrifft, welche im Jahre 1845 entstand, und durch Cession an die jetzige Verwaltung überging. Landeshauptmann: Wünscht Niemand das Wort zu ergreifen? Da keine Einwendung erhoben wird, werde ich die Abstimmung veranlassen. Jene Herren welche in den vom Komite gestellten Antrag eingehen, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen.) Vierter Gegenstand: Komitebericht über den Landesvoranschlag und das Grundentlastungsfondsbedürfniß. Bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu nehmen. 22 (Herr Dr. Bickel verliest den Komitebericht:) Wünscht Jemand darüber zu sprechen? Da dieses nicht der Fall, ist, bitte ich diejenige Herren welche mit dem Antrage des Comites einverstanden sind sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Der fünfte Gegenstand: Ist der Comitebericht über die beantragte Vertheilung von Gemeindegründen der Gemeinde Mäder- Herr Dr. Bickel wird ersucht hierüber den Vortrag zu halten. (Dr. Bickel verliest den Komitebericht. Findet Niemand hierüber das Wort zu ergreifen? Da dieses nicht der Fall ist, so bitte ich die hohe Versammlung zur Abstimmung überzugehen. Ich bitte jene Herren welche damit einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) Landeshauptmann: Der sechste Gegenstande ist ein selbstständiger Antrag des Freiherrn von Seyffertitz betreffend die Abänderung der Landtagswahlordnung. Ich ertheile dem Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages. 8eyffertitz: Der §. 43 der Landtagswahlordnung lautet: „Während der Dauer der ersten Landtagsperiode können Anträge auf Änderung der Bestimmungen dieser Wahlordnung durch absolute Stimmenmehrheit des nach §. 37 der Landesordnung überhaupt beschlußfähigen Landtages beschlossen werden. Nach Ablauf der ersten sechsjährigen Landtagsperiode ist zu einem Beschlusse des Landtage- über beantragte Änderungen der Wahlordnung die Gegenwart von mindestens drei Viertheilen aller Mitglieder und die Zustimmung von mindestens zwei Drittheilen der Anwesenden erforderlich." Der Gesetzgeber hat bei der Erlassung dieser Landtagswahlordnung offenbar im Aug gehabt daß die Wahlordnung perfektibel sei, d. h. daß sie einer Verbesserung zugeführt werden könne. Zu diesem Behufe hat er einen gewissen Termin gegeben innerhalb welchem mit blos absoluter Stimmenmehrheit solche Änderungen der Wahlordnung vom hohen Landtage angenommen werden können, und Gesetzes Kraft erlangen, wenn nämlich die allerhöchste Sanktion damit verbunden wird. Wir stehen nun am Ablaufe dieser ersten sechsjährigen Landtagsperiode und es scheint mir wenigstens im hohen Grade wünschenswerth, daß diese Probezeit der Landtagswahlordnung noch verlängert wird, weil ich glaube, daß sechs Jahre nicht genügen am darüber ein vollgültiges Urtheil fällen zu können. Es ist nun eben der Zweck meines Antrages diese Ausnahmsbestimmungen des §. 43 der L.-W.-O auch auf die zweite Landtagsperiode zu Überträgen, und ich berufe mich zur weitern Begründung meines Antrages nur darauf, daß bis jetzt meines Wissens der Vorarlberger Landtag der einzige ist der diese Abänderung des §. 43 noch nicht angenommen hat. In allen übrigen deutschösterreichischen Landtagen wurde dieser §. bereits auf die zweite Landtagsperiode und zwar schon in der letzten Session ausgedehnt. Ich glaube es ist die Sache so klar, daß sie einer weitern Ausführung nicht mehr bedarf, und ich würde bitten diesem Antrage selbst ohne Prüfung und ohne Überweisung an ein Comite zuzustimmen, da ein Comite nicht viel anderes wird sagen können als dasjenige was ich gegenwärtig gesagt habe. Sollte die hohe Versammlung mit sofortiger Behandlung dieses Gegenstandes nicht einverstanden sein, bescheide ich mich gern Hamit, wenn dieselbe diesen Gegenstand einem Dreier Comite zur Begutachtung zuweißt. 23 Landeshauptmann: Ich bin überzeugt, daß dieser Gegenstand klar und einleuchtend ist, allein ich kann in dieser Beziehung vom Gesetze nicht abweichen indem unsere Landesordnung vorschreibt, daß über selbstständige Anträge erst dann eine Beschlußfassung und Berathung im hohen Hause vorgenommen werden könne, wenn dieselben vorerst einer Vorberathung unterzogen wurden. Ich werde an die hohe Versammlung die Frage richten ob sie gewillt sei für diesen Gegenstand ein Dreier-Comite einzusetzen. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Ich werde die Wahl des Comites am Schlüsse der Sitzung vornehmen laffen. Baron v. Seyffertitz hat zwei selbstständige Anträge vorgebracht auf Abänderung der §§. 21 und 31 der Landeswahlordnung, und auch eine Abänderung des §. 24 der Gemeindewahlordnung. Ich glaube daß beide Gegenstände die innigste Verbindung miteinander haben, und finde daher die Begründung aller beiden Gegenstände unter Einem zu gestatten. Ich bitte den Herrn Baron das Wort zu ergreifen. 8cyssertitz: Allerdings stehen diese beiden Anträge, welche die Abänderung der §§. 21 und 31 der L.-W.-O. sodann des §. 24 der G.-W.-O. für Vorarlberg bezwecken, im innigsten Zusammenhang, indem sie nämlich für die Wahl zum Landtage sowohl als für die Wahl zu der Gemeindevertretung die geheime Stimmgebung einzuführen beabsichtigen. Ich werde heute mich nicht zur Begründung meines Autrages in weitläufige Auseinandersetzungen der Controverse einlassen, was ür das öffentliche Leben und für die richtige Erforschung der öffentlichen Meinung zweckmäßiger sei, ob die geheime oder öffentliche Stimmgebung: Ich werde dies umsoweniger thun, »eil, über diese Zache Folianten geschrieben worden sind, wo sich Jedermann ohnehin Rath erholen kann. Allein ich habe heute eben nur zu rechtfertigen warum ich diese Anträge erhoben, daher die Motivirung vorzulegen, welche mich bestimmten, diesen Antrag einzubringen. Meine Herren! „Die berechtigte öffentliche Meinung in sich aufzunehmen ist die Charakteristik eines wahren Staatsmannes— dieses sagte einmal Jemand, der diesen Grundsatz am allerwenigsten befolgte. Und andererseits citire ich nur eine konkordatlich befestigte Autorität welche hier in diesem Saale vor Jahren den Ausspruch that, „daß der Landtag wenn er Beschlüsse faße die öffentliche Meinung des Landes repräsentire." Gestützt auf diele beiden Autoritäten, mache ich die hohe Versammlung darauf aufmerksam, daß sich bereits, wenn auch nicht innerhalb dieses Kreises, doch sicher außerhalb des Landtages ein Theil der öffentlichen Meinung gegen die öffentliche Stimmgebung bei den Wahlen auszusprechen beginnt. Ob dieselbe berechtigt ist oder nicht das lasse ich unentschieden. Allein meine Ansicht von der Bedeutung des Landtages geht dahin, daß derselbe gar keine auch nicht die leiseste Bewegung der öffentlichen Meinung in politischen Dingen spurlos an sich vorübergehen laffen darf, ohne dasjenige was die öffentliche Stimme in irgend einem Theil des Landes gesprochen, in den Kreis seiner wohlüberlegten Berathungen zu ziehen. Nur dadurch daß dieses geschieht, nur dadurch wird das Rechtsbewußtsein des Volkes klar gestellt und ins Reine gebracht und ausgesprochen, was berechtiget fei, was nicht! Wenn ich daher so sagen, darf so bin ich nur das neutrale Medium durch welches der h. Landtag angeregt werden soll in dieser Frage ein Verdikt zu Fällen und für eine Zeitlang wenigstens auszusprechen was die öffentliche Meinung in dieser Beziehung wirklich sei. Soll ich noch weiter darauf zurückgreifen, daß ein Bedürfniß sich nach einer Änderung kundgibt, so möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, daß die nach meiner Meinung politisch vorgeschrittenste Nation nämlich die Engländer seit einer Reihe von Jahren in ihren Reformbestrebungen gerade den geheimen Poll, b, h. die geheime Abstimmung auf ihren Wahlplätzen auf ihre Fahne geschrieben haben. Wenn dieses ein so weit vorgerücktes Volk thut, so ist es doch begreiflich, daß eine Bevölkerung von der der Druck des Absolutismus noch kaum genommen ist, daß dieser Bevölkerung nicht ein höheres Maß von Karakterfestigkeit im öffentlichen Leben zugemuthet werden darf. Dieses nur nebenher. Sprechen Sie nun aus wie Sie wollen; ich habe nur ein Gewicht darauf gelegt, daß meine Absicht nur die war, die Sache hier im hohen Hause in Anregung gebracht zu haben. Mit reglementmäßigen Danke, wie neulich ein zum objektiven - 24 — Strafverfahren begnadigter Militär-Schmerling gesagt hat, (Heiterkeit) mit reglementmäßigem Danke werde ich Ihr Verdikt über diesen meinen Antrag hinnehmen, indem ich Sie bitte diesen Gegenstand einem Dreier Comite zur Berichterstattung nach reiflichem Studium zu «eisen zu wollen. Landeshauptmann: Nach unserer Vorschrift muß jeder selbstständige Antrag einem Comite überwiesen werden. Wofern die h. Versammlung die Überweisung an ein Comite abschlagen sollte, so versteht sich daß der Antrag als gefallen angesehen werden muß. Ich bitte die h. Versammlung sich zu erklären ob sie gewillt sei diese beiden Anträge einem Dreier Comite zu überweisen. (Angenommen. Landeshauptmann: Die Gemeinden Nenzing und Hard haben das Ansuchen gestellt um Maßnahmen zur Verminderung des Vagabunden- und Bettelwesens. Ich werde mir erlauben, beide Vorstellungen zur Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen. (Sekretär verliest dieselben:) Wünscht Jemand über die formelle Behandlung dieser beiden Gegenstände einen Antrag zu stellen? — es ist sicher, sie werden einer längeren und reiferen Überlegung zugeführt werden müssen. Ich würde, wenn keiner der Herren einen Vorschlag zu machen gedenkt, beantragen, ein Fünfer- Comite zur Begutachtung des Gegenstandes einzusetzen. — Da kein Gegenvorschlag erhoben wird, nehme ich meinen Antrag als zugestanden an und werde am Ende der Sitzung die Wahl des Ausschusses vornehmen lassen. Mehrere Gemeinden, nämlich Fraxern, Mach, Altenstadt und Hohenems haben angesucht um Erhöhung der Bürgerinnen-Einkaufstaxe. Ich will die hohe Versammlung nicht ermüden mit der Ablesung der Einlagen. Sie sind im Grunde einer und derselben Ansicht und Ausführung und ich würde Vorschlägen auch dieses Gesuch demjenigen Comite zu überweisen, welches Sie soeben beschlossen einzusetzen zur Begutachtung der Gesuche der Gemeinden Nenzing und Hard. Seyffertiß: Ich erlaube mir dem entgegen daraus aufmerksam zu machen, daß diese beiden Gegenstände wohl so disparater Natur sind, daß sie unmöglich von einem und demselben Comite ausgearbeitet werden können, wenn nicht der hohen Versammlung zugemuthet werden will, irgend Jemand hinein zu wählen, der auch für alle diese Dinge vollständig gerüstet und gewappnet ist. Es ist wohl etwas anderes und bedarf anderer Vorkenntnisse, Maßregeln gegen das Vagabunden- und Bettelwesen einzuführen oder Vorträge zu bringen, als über Berechtigung zur Erhöhung der BürgerinnenEinkaufstaxe zu sprechen. Ich erlaube mir den Gegenvorschlag zu erheben, für diese Angelegenheit ein Dreier-Comite separat zu bestellen und bedaure nebenbei insbesonders, daß nicht schon vom Anfang der LandtagsSession ein eigenes Comite für Gemeindeangelegenheiten bestellt wurde, welches un§ unsere Arbeiten in hohem Grade erleichtern würde. Landeshauptmann: Sind die Herren damit einverstanden? Bitte um Abstimmung. (Majorität erhebt sich.) Ist angenommen. Der letzte Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinde Bürs um Schutz gegen den Scesabach. (Sekretär verliest dasselbe:) Ich ersuche die Herren, Anträge bezüglich der formellen Behandlung dieses Geschäftsstückes vorzubringen. Dr. Jussel: Ich beantrage ein besonders Comite von drei Mitgliedern. Landeshauptmann: Herr Dr. Jussel beantragt zur Berichterstattung über das vorliegende Gesuch ein Dreier-Comite zu wählen. Sind die Herren damit einverstanden? (Majorität erhebt sich.) Ist angenommen. 25 Wir gehen nun über zu den Wahlen. Zuerst haben wir einen Ausschuß zu wählen zur Berichterstattung über den selbstständigen Antrag des Herrn Baron Seyffertitz, bezüglich der Abänderung des §. 43 der L.-W.-O. Ich bitte vier Herren in Vorschlag zu bringen. Ganahl: Ich möchte mir die Frage erlauben, ob die Anträge des Herrn Baron Seyffertitz nicht einem und demselben Comite überwiesen werden können? Landeshauptmann: Ich hatte eben im Sinne, den Vorschlag zu machen, daß beide folgenden Anträge dem gleichen Comite überwiesen würden. Ist die hohe Versammlung hiemit einverstanden? (Majorität erhebt sich.) Angenommen. Ich bitte den Herrn Dr. Jussel das Skrutinium vorzunehmen. Dr. Jussel. Es sind 19 Stimmzettel abgegeben worden. Landeshauptmann: Als gewählt erscheinen die Herren; Baron Seyffertitz mit 11, Ganahl mit 10 Stimmen. Die nächst meisten Stimmen haben die Herren: Dr. Jussel mit 8, Rhomberg mit 6, Wohlwend mit 6, Feuerstein und Stemmer mit je 5 Stimmen. Ich bitte also nochmals, zwei Herren in Vorschlag zu bringen. Dr. Jussel: Es wurden 19 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann Dr. Jussel hat die absolute Stimmenmehrheit mit 12 als Ausschußmitglied und Herr Rhomberg mit 8 Stimmen als Ersatzmann. Es wäre nun die weitere Wahl vorzunehmen zur Bildung eines Comites zur Berichterstattung über die Gesuche der Gemeinden Nenzing und Hard um Maßnahmen zur Abstellung des Vagabunden- und Bettelwesen. Sieben Herren sind zu bezeichnen. Ich bitte die Herren Schwärzler und Bertschler das Skrutinium vorzunehmen. Schwärzler: Es sind 19 Stimmzettel abgegeben worden. Landeshauptmann: Als gewählt erscheinen die Herren: Hirschbühl mit 12, Bertschler mit 12, Stemmer mit 11 und Schwärzler mit 11 Stimmen. Nun erscheinen leider die Herren Wohlwend, Rhomberg und Berti mit je 10 Stimmen. Das Loos wird also entscheiden, wer aus ihnen Ausschußmann wird, die übrigen zwei bleiben Ersatzmänner. Ich bitte Herrn Rhomberg das Loos zu ziehen. Rhomberg: (Das Loos ziehend.) Herr Wohlwend. Landeshauptmann: Ich bitte nun zur Wahl eines Dreier-Comites zu schreiten für Berichterstattung über das Gesuch der Gemeinde Fraxern, Altach, Altenstadt und Hohenems um Erhöhung der Bürgerinnen-Einkaufstaxe. Es kommen vier Herren zu bezeichnen. Ich bitte die Herren Stemmer und Spieler zu skrutiniren. Spieser: 19 Stimmzettel sind abgegeben. Landeshauptmann: Gewählt erscheint einzig und allein Herrn Rhomberg mit 10 Stimmen. Für die übrigen Herren ergab sich keine absolute Stimmenmehrheit. Die meisten Stimmen haben Dr. Jussel mit 6, Seyffertitz mit 6, Bertschler mit 6, Bickl mit 6, Ganahl und Spieler mit 5. Ich bitte also noch drei in Vorschlag zu bringen. Spieler: 18 Stimmzettel sind abgegeben. Landeshauptmann: Wir haben nur für Herrn Dr. Jussel mit 10 Stimmen die absolute Stimmenmehrheit. Es fehlt also noch ein Ausschuß- und ein Ersatzmann. Wir müssen also zur engeren Wahl schreiten und zwar aus den Herren mit den nächstmeisten Stimmen, nämlich den Herren Bertschler mit 8, Bickl und Seyffertitz mit 7 und Spieler mit 6. Bon diesen vier Herren sind zwei zu wählen. Bei der engern Wahl ging als Ausschußmann Herr Bertschler mit 14 und Herr Spieler mit 10 Stimmen als Ersatzmann hervor. — 26 Endlich haben wir noch eine Wahl vorzunehmen für das Comite zur Berichterstattung über Gesuch der Gemeinde Bürs um Schutz gegen den Scesabach. Ich bitte vier Herren zu bezeichnen und Herrn Hirschbühl und Feuerstein das Skrutinium vorzunehmen. Feuerstein: 18 Stimmzettel sind abgegeben. Landeshauptmann: Es ist keiner mit absoluter Stimmenmehrheit hervorgegangen. Die meisten Stimmen haben die Herren: Ganahl, Bickl, Bertl mit je 9, Wachter 8, Stemmer und Dr. Jussel je 7, Wohlwend und Seyffertitz je 5 Stimmen. Bitte also nochmal- vier Herren zu bezeichnen. Feuerstein: 18 Stimmzettel sind abgegeben. Landeshauptmann: Gewählt erscheinen die Herren: Dr. Bickl mit 13 und Ganahl mit 13 Stimmen. Die nächst meisten Stimmen haben Wachter mit 8, Dr. Jussel mit 9, Stemmer und Bertl mit je 7, Seyffertitz mit 5 Stimmen. Aus diesen fünf Herren sind zwei mittelst engerer Wahl vorzuschlagen. Feuerstein: Es wurden 18 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: In der engeren Wahl erhielt Dr. Jussel und Wachter je 10 Stimmen, es muß also zwischen diesen beiden geloost werden. Herr Spieler wolle das Loos ziehen. Spieler: (Das Loos ziehend.) Herr Dr. Jussel. Landeshauptmann: Herr Dr. Jussel ist also dritter Ausschußmann und Herr Wachter Ersatzmann. Ich ersuche die in. die Comites gewählten Herren sich nach der Sitzung zu constituiren. Die nächste Sitzung ist übermorgen den 15. d. Alts, um 9 Uhr Morgens mit folgender Tagesordnung: 1, Comitebericht in Betreff der mit der Wohlthätigkeitsanstalt Valduna getroffenen Übereinkunft zur Errichtung einer öffentlichen Irrenanstalt daselbst. 3. Comitebericht in Betreff des den Gemeinden zu leistenden Beitrages an Verpflegskosten für die in der Privat-Irrenanstalt Valduna aufgenommenen zahlungsunfähigen Geisteskranken. 3. Comitebericht in Betreff der Feststellung des Beitrages von Seite der Gemeinden an den Landesfond für die in öffentlichen Irrenanstalten untergebrachten landesangehörigen zahlungsunfähigen Individuen. 4. Bericht des Landes Ausschusses in Betreff der Maßnahmen zur Heranbildung von Thierärzten. 5. Bericht für die Vorlage der hohen Negierung bezüglich Abänderung der §§. 6 und 8 der L.W.O. 6. Die vom Landtagsabgeordneten Spieler in Antrag gebrachte Bestimmung in Betreff für Hohenems zu beschließenden Erleichterung bei Militäreinquartirungen 7. Bericht des Landesausschusses in Beziehung der beantragten Einziehung in den Landes- Fond der f. g. Lermooser Marsch-Concurrenzgelder. 8. Gesuch des Lehrers Bernhard Puhl von hier um eine Remuneration für den von ihm durch beinahe 23 Jahre ohne Obligo ertheilten PräparandenUnterricht. 9. Gesuch der Cumulativgemeinde Hohenems um Erhöhung der Hundesteuertaxe. Die heutige Sitzung ist somit geschloßen. Schluß 11 1/4 Vormittags. Die Zeilenzahl der 3. Sitzung ist unrichtig und soll statt 20 „18“, statt 18 „10“ und statt 19 „20“ heißen. III Sitzung am 13. Dezember 1866 uiter bem Vorsitz, b<8 Hern Lrndeshiuptmanes Eebasttm, v. Frofchausr. — fürstlicher Lowmisiär Unten Ritter von Streik Gegenwärtig 13 Abgeordnete. — ganbe». Abgeordneter Martin Schädler beurlaubt. 1 . - Beginn der Sitzung um 9'/« Uhr Vormittags- oss«chtLoo«»d»o4 ».-mrf nd» tim chr odyrJn .• .'f j ; n; i ' ■> b ; ■ ■ -■ "■ >■■■;. ►.■.nu&ittthty ■ 1 .jJij« .-j »h fiö r . 4 nch'i «bi» r-’inbrsk yrtChnietji rfr-oir nri S-rd tu» 7«n, chi^rr« ; ! ' ' canüeshaupimann: vorhergehenden ablesen. Die Sitzung ist eröffnet. ■■■i .■: ■ , ■ : - <.*r; ■■ ■ J . "’t :^ü:rj ' Der Hr. Sekretär wird das Protokoll der : , (Wird abgelesen.) Da keine Erinnerung erhoben wird-i nehme ich das Protokoll als richtig abgefaßt an. sind mir folgende Einläufe zugekommen, ich werde sie den Herren bekannt geben. ES (Sekretär liest:) ltt'ar1k, UrZunrkGck, am 26. November 1866. »n den lSblichen Landesausschuß von Vorarlberg in Bregenz. Laut Erlaß des hohen k. k Staatsministeriums »om 22. d. Mts. Z. 19424/2041 erklärte das hohe t, k. Finanzministerium. daShochdewselben mitgetheilte und befürwortete Gesuch deS Vorarlberger Landtags um Herabsetzüng/deS SaljpreiseS schon auS dem Grunde nicht in Betracht ziehen zu können, weil gegen die volle Verwendbarkeit des Viehsalzes für die Thiere von keiner Seite Beschwerde erhoben worden seien, als nur" »ort Tirol im Jahre 1861 und die vorliegende von Vorarlberg Im Gegentheile habe man die Positive Wahrnehmung gemacht, daß eben dieses Salz welches der Landtag wegen seiner Eckelhaftiakch als untauglich für das Vieh erklärt, von einer überwiegenden Maße Mensche» als zum menschlichen Genusse geeignet gehalten und für diesen ver> «endet werde, wodurch nachweisbar eine bedeutende Minderung des Kochsalz-Verbrauches und des GesällSertraqeS herbeigeführt wurde. Auch gegen den Preis des Viehsalzes, der bekanntlich den Gestehungskosten ganz nahe liege, sei keine Einwendung al- die vorgekommenen, daß er zu niedrig sei und sehr zum Mißbrauche verlocke. Hienach würde der einzige Grund entfallen, welchen der Landtag für die Gewährung feines Ansuchens anzugeben weiß, nemlich die Förderung der Viehzucht; insbesondere sei der Preis des Kochsalzes in Vorarlberg gleich jenem von Tirol einer der niedrigst gestellten in der Monarchie und als eine aus besonderen Rücksichten entsprungene Begünstigung zu betrachten. Hievon beehre ich mich den löblichen Landes-Ausschuß unter Rückschluß der an daS hohe k. k. Etaatsministerium gerichteten Eingabe vom 22. Februar d. Js. Z. 1095 in die Kenntniß zu setzen. Csronini m. p. Eine weitere Eingabe betreffend die Uebergabe der für ein Jrrenversorgunghaus in Vor­ arlberg eingegangenen Sammelgelder wird Ihnen ebenfalls bekannt gegeben werden. (Sekretär liest:) Innsbruck, am 30. November 1866. An den löblichen Landes-Ausschuß in Vorarlberg. Mit Bezug auf das schätzbare Schreiben vom 18. September d. Js. Z. -46 habe ich dis Ehre dem löblichen Landesausschuffe mitzutheilen, daß ich den hiesigen Landesausschuß gleichzeitig ersuche dem löblichen Landesansschuß die aus dem Lande Vorarlberg seit dem Jahre 1856 zur Gründung eines Landesversorgungshanses für unheilbare gefährliche Irre in Hall eingeflossenen Beträge sammt Zinsen, über deren Ziffer sich der löbliche Landesausschuß mit dem Tiroler Landes« ausschuffe bereits im vorigen Jahre verständiget hat, nunmehr zur eigenen Verwaltung ausfolgen zu wollen. Bei dieser Ausfolgungsbewilligung erlaube ich mir aber dem löblichen Landesausschuffe den Erlab des Herrn Staatsministers vom 5. September 1864 Z. 6164 in gefällige Erinnerung zu bringen, demzufolge die Rückstellung dieser Gelder hiemit an die ausdrückliche Bedingung ge­ knüpft wird, daß dieselben wirklich nur zur Ausführung des gleichen Zweckes im Lande Vorarlberg verwendet werden, weshalb sich das Präsidium das Recht der EinstchtSnahme in die Verwaltung dieses Fondes bis zur wirklichen Verwendung desselben vorbehält. w.--.; ■> t­ . Loryninj. Es sind mir auch zwei Interpellationen übergeben worden, welche ich hiemit zur Kenntniß der h. Versammlung bringe. (Sekretär liest:) «*il ür *'> Interpellation! Die vom landwirthschaftlichen Vereine Voralbergs in seiner Generalversammlang vom Oktober 1865 in Anregung gebrachte Gründung einer wechselseitigen ViehVersicherungsge­ sellschaft für das Land Vorarlberg, für welche Gesellschaft die von einem hiezu bestellten Comite ausgearbeiteten Statuten schon in der Generalversammlung deS Vereines vom 4, Juni 1866 bereits angenommen wurden, harrt noch immer wegen der bei der hohen Regierung behängenden Geneh­ migung dieser Statuten einer definitiven Erledigung, während die Viehbesitzer des, Landes angesichts der gänzlich unverläßlichen Versicherüng bei den auf Aktien gegründeten österreichischen ViehaMüranzen dem Jnslebentieten dieses gemeinnützigen Unternehmens mit Ungeduld entgegensehen. Im Hinblicke auf die durch eine solche Verzögerung dem volkswirthschaftlichen Wohlstände des Landes zugehenden Gefahren erlauben wir uns, den Herr RegierungSvertreter zu fragen: 4. Durch welche Umstände wird eine solche Verzögerung Genehmigung der Statuten in Aussicht. gerechtfertiget und steht die baldige Bregenz, den 7. Dezember 1866. ' J1 V > L. o. 8eyssertittz, Landtags Abgeordneter. : ; r> : ;i- ; ; ! 7. Dkohlwend. k . Landeshauptmann: Ich werde mir erlauben, dem Herrn RegierungSkommissär diese Inter» pellation zur Beantwortung zu übergeben. Landessmstsicher Kommissar: Ich behalte mir vor diese in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten. Eanbesfjauptmunn: Die zweite Interpellation wird Ihnen ebenfalls durch den Herrn Sekretär bekannt gegeben werden. . ; • Setretär verließt:) Interpellation» In der 25. Sitzung der 2. Session des hohen Landtage- vo« 9. März 1863 wurde das von der hohen k. k. Regierung mit Zuschrift vom 18. Februar 1863 Z. 445 abverlangte Gutachten über einen Gesetzentwurf zur Einführung des Grundbuches in Vorarlberg abgegeben. Seit jenem Tage hat weiters über das Geschick jenes im Lande mit Freude begrüßten wegen Hebung des Bodenkredites höchst dringenden Gesetzes nichts mehr verlautet, und die Vorarl» bergische Bevölkerung befindet sich faktisch gänzlich im Unklaren darüber, ob der bisherige anarchische Zustand des Verfachwesens nicht ins unendliche verlängert werden soll. Unter diesen Umständen halte ich es für ein Gebot der mir obliegenden Pflicht, dem Herrn Regierungsvertreter die Frage vorzulegen: Gedenkt die Regierung die Regelung des Grundbuchwesens im Lande nach Maßgabe jenes begutachteten Entwurfes überhaupt in die Hand zu nehmen, und binnen welcher Zeitschrift dürste der Ausführung dieser Maßregel entgengezusehen sein? . Bregenz, den 9, Dezember 1866., , ' Seyssertitz. Landers. Kommissär: Ich werde sie ebenfalls in einer der Nächsten Sitzungen beant» Worten. Schwärzler: Ich erlaube mir eine Interpellation an den Herrn Landeshauptmann dahin gehend wie er sich denn mit einer Konferenz die zwischen Herrn Landtag-abgeordneten und einigen Herren von Et. Gallen in Au im Rheinthale über die Nheinkorrektion statt gehabt haben solle verhalte. Denn in der LandeS-Zeirung vom 4. d. M. ist folgender Artikel: „Bregenz. Die St. Galler Zeitung schreibt : letzten Sonntag fand in Au eine Konferenz «egen der untern Rheinkorrektion (Durchstich) statt, an welcher Oesterreichischerseits eine Abordnung des vorarlbergischen Landtages, so wie Ortsversteher der Vorarlbergischen Gemeinden und schweize« rischerseitS die Herren Regierungsräthe Aepli und Höfliger so wie Herr Oberingenieur Hartmann Theil nahmen. . Leider führte die Konferenz zu gar keinem Resultate." Landeshauptmann: Es ist mir in dieser Beziehung nichts bekannt, angeben, daß keine Abordnung von Seite des hohen Landtages statisand, und ich kaun bestimmt e- könnte vielleicht von Iß rs — Seiten des Komites, welches eingesetzt wurde, um über die Rheinkorrektion Bericht zu erstatten, etwas beschloffen worden sein, was mir nicht bekannt wurde. > Ich erlaube wir daher den Herrn Obmann des Komites zu fragen, ob er in dieser Be­ ziehung Anfklärung zu geben wisse. ■yjoBfmenö: Ich kann diese Nachricht, welche aus der Zeitung vorgelesen worden ist, als gänzlich unwahr bezeichnen. Es ist diesbezugs nichts anders vorgefallen, als daß einige Herrn Mitglieder des Ausschusses, welche in einigen Punkten über die Rheinausleitung bei Brugg, Fußach und N ederried noch nicht ganz im Klaren waren, sich dorthin begaben diese Stellen per­ sönlich an Ort und Stell« zu beaugenscheinigen. Was dann weiter dort geschehen ist, ist mir unbekannt. Es kann vielleicht einer von den Herren, die an den Rhein in dieser Absicht gegangen find, nähere Aufklärung hierüber geben. Hanaht: Es war am Sonntag vor 8 Tagen, als einige Komitemitglieder nemlich Herr Dr. Juffel, Wachter, Spieler und ich nach der Sitzung beschloffen haben die Rheingegend und da« Seeufer zu besuchen, um uns ein noch klareres Bild über die Anschauungen, welche wir aus den Akten über die Rheinkorrektion bekommen haben zu verschaffen. Wir gingen dann hinüber nach Fußach, ließen es auch den Vorstehern von Hard und Fußach sagen, daß wir kommen und es uns angenehm wäre, wenn wir sie dort treffen würden, ebenso de« Vorstehern von Höchst und Lustenau. Als wir dann nach Au kamen trafen wir da die Herren Regierungsräthe Aepli und Höfliger und den Herrn Oberingenieur Hartmann. Wir gingen aber vorerst noch auf den sogenannten Felsberg, um uns von demselben aus eine Rheinübersicht zu verschaffen, nach der Zurückkunft fanden wir die Herren beisammen beim Mittagsmahl und da es bereits 4 Uhr war, so beschäftigten auch wir uns mit Mittagessen, ohne nur ein Wort mit den Herren über die Rheinkorrektion zu verlieren. Als die Herren sich zur Abreise bereit machten stellte ich denselhen meine Herren Kollegen Dr. Juffel, Wachter und Spieler vor. Dieses gab Anlaß zur Besprechung über die Rheinkorrektion und wir theilten unsere gegen­ seitigen Meinungen und Anschauungen einander mit. Von einer Konferenz kann also natürlich keine Rede sein. Ob die St. Salier Herren nur zufällig in Au waren, oder ob irgend Jemand sie telegra­ phischvon unserer Ankunft benachrichtigt hatte, kann ich nicht sagen, wahrscheinlich ist aber Letzteres der Fall gewesen. ' . . . " , : Aus dem Zeitungsartikel geht freilich hervor als wenn wir abegordnet worden wären, von Seiten des Landtages, dies war aber wie der Herr Landeshauptmann erklärte durchaus nicht der Fall und wir haben uns auch nicht als Abgeordnete des Landtages zu einer Konferenz «usgegeben DieS ist was ich den Herren über den Sachverhalt mitzutheilen habe. Landehauplmann: Ich glaub« hiermit ist der Hr. Interpellant zufrieden gestellt, nachdem er wahrgenommen hat, daß durchaus keine Abordnung von Seite des hohen Landtags zum Zwecke einer Konferenz erfolgt ist. , Wir gehen nun über zur heutigen Tagesordnung. . / Der erste Gegenstand ist der LandesauSschußbericht über dsie, Wahl des Herrn Dr. Juffel zum Landtagsabgeordneten. (Herr Dr. Juffel verläßt den Sitzungssaal.) (Sekretär verliest den Bericht:) u ' Findet Jemand etwas in dieser Beziehung zu bemerken? Wenn die- nicht der Fall ist werde ich zur Abstimmung schreiten. Der Antrag des Landesausschuffes lautet: , u .Ein hoher Landtag wolle die Wahl des Herrn Dr. Juffel genehm halten." Diejenigen Herren welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. - 21 — (Angenommen.) (Herr Dr. Juffel nimmt seinen Sitz wieder ein.) Der zweite Gegenstand ist der Komitebericht, betreffend den Voranschlag gemeinde Hohenems für das Jahr 1867. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu halten. der Israeliten­ (Baron Seyffertitz verliest denselben.) Feyssertitz: Bezüglich der in dem Berichte des Bürgermeisters weiters gestellten Bitte um Ge­ nehmigung eines Anlehens von 3400 fl. muß ich hier erläuternd bemerken, daß diese Anleihe nicht in diesem erwähnten Defizit enthalten ist, sondern nebenher läuft, um gewiffe Baureperaturen an der Synagoge vornehmen zu könnenfianbesljauptmann: Ich eröffne hierüber die Debatte. Wenn keiner von den Herren das Wort zu ergreifen wünscht, werde ich zur Abstimmung übergehen. Der erste Antrag lautet: „Hoher Landtag wolle das vorliegende Präliminare der Jssraelitengemeinde Hohenems mit einer 464'/, °/, der direkten Jahressteucrn gleichkommenden Umlage nach dem Vermögenssteuer­ fuße genehm halten und den Landesausschuß beauftragen, zu diesem Beschlusse die Allerhöchste Sanktion unterthänigst einzuholen. Jene Herren, welche damit einverstanden sind wollen sich erheben. (Angenommen.) Der zweite Antrag lautet, dem LandeSausschusse ferner die Akten zur geschäftsordnungs­ mäßigen Behandlung des Ansuchens in Betreff des Anlehens zurückzustellen. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Angenommen.) Dritter Gegenstand ist: Komitebericht betreffend di« Erledigung der Leermoser Marschconcurrenzgelder. Ersuche den Hrn. Berichterstatter daS Wort zu nehmen. 8eyffmtitz: Demselben Komite, welches Bericht bezüglich des Deffizits der Jsraelitengemeinde Hohenems erstattet hat, wurde auch die Berichterstattung über die Erledigung der ältern Marschkvnkurrenzfonds Rechnung zugewiesen. In Folge deffen erlaube ich mir folgenden Bericht zur Kenntniß des hohen Hauses zu bringen. (Verließt den betreffenden Bericht: Ich bemerke bezüglich der neuangelegten Kapitalien von den Städten Bludenz und Feldkirch zur Aufklärung der hohen Versammlung, daß diese Cession eine frühere Forderung betrifft, welche im Jahre 1845 entstand, und durch Cession an die jetzige Verwaltung überging. Landeshauptmann: Wünscht Niemand das Wort zu ergreifen? Da keine Einwendung erhoben wird, werde ich die Abstimmung veranlassen. Jene Herren welche in den vom Komite gestellten Antrag eingehen, wollen stch gefalllgft s erheben. (Angenommen.) v Vierter Gegenstand: „ .. Komitebericht über den Landesvoranschlag und das Grundentlastungsfondsbedurfmß. Bitte den Herrn Berichterstatter daS Wort zu nehmen. (Hen Dr. Bickel verliest den Komitebericht:) Wünscht Jemand darüber zu sprechen? ' Da dieses nicht der Fall, ist, bitte ich diejenige Herren welche mit dem Anträge des Comites einverstanden sind sich von den Sitzen zu erheben. (Angenommen.) ! ; v ■ ' 1 ■ - , Der fünfte Gegenstand: -. Ist der Comitebericht über die beantragte Vertheilung von Gemeindegründen der Gemeinde MäderHerr Dr. Bickel wird ersucht hierüber den Bortrag zu halten. (Dr. Bickel verliest den Komitebericht. gehen. Findet Niemand hierüber das Wort zu ergreifen? Da dieses nicht der Fall ist , so bitte ich die hohe Versammlung zur Abstimmung überzu­ i Ich bitte jene Herren welche damit einverstanden sind, sich von den Sitzeit zu erheben. (Angenommen.) Landeshauptmann : Der sechste Gegenstände ist ein selbstständiger Antrag des Freiherrn von Zeyffertitz betreffend die Abänderung der Landtagswahlordnung. Ich ertheile dem Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages. 8eyssertitz: Der §. 43 der Landtagswahlordnung lautet: „Während der Dauer der ersten Landtagsperiode können Anträge auf Aenderung der Bestimmungen dieser Wahlordnung durch absolute Stimmenmehrheit des nach §. 37 der Landesordnung überhaupt beschlußfähigen Landtages beschloffen werden. . Nach Ablauf der ersten sechsjährigen Landtagsperiode ist zu einem Beschluffe des Landtage- über beantragte Aenderungen der Wahlordnung die Gegenwart von mindestens drei Viertheilen aller Mitglieder und die Zustimmung von minde­ stens zwei Drittheilen der Anwesenden erforderlich." Der Gesetzgeber hat bei der Erlaffung dieser Landtagswahlordnung offenbar im Aug gehabt daß die Wahlordnung perfektibel sei, d. h. daß sie einer Verbesserung zugesührt werden könne. Zu diesem Behufe hat er einen gewiffenTermin gegeben innerhalb welchem mit blos absoluter Stimmen­ mehrheit solche Aenderungew der Wahlordnung vom hohen Landtage angenommen werden können, und Gesetzes Kraft erlangen, wenn nämlich die allerhöchste Sanktion damit verbunden wird.. Wir stehen nun am Ablaufe dieser ersten sechsjährigen Landtagsperiode und es scheint mir wenigstens im hohen Grade wünschenswerth, daß diese Probezeit der Landtagswahlordnung noch verlängert wird, weil ich glaube, daß sechs Jahre nicht genügen am darüber ein vollgültiges Urtheil fällen zu können. wyih? »irfo »sMI f od mdol Md. tJtuib Es ist nun eben der Zweck meines Antrages diese Ausnahmsbestimmungen des §. 43 der L.-W.-O auch auf die zweite Landtagsperiode zu Überträgen, und ich berufe mich zur weitern Begründung meines Antrages nur darauf, daß bis jetzt meines Wissens der Vorarlberger Landtag der einzige ist der diese Abänderung des §. 43 noch nicht angenommen hat. In allen übrigen deutschösterreichischen Landtagen wurde dieser §. bereits auf die zweite Landtagsperiode und zwar schon in der letzten Session ausgedehnt. Ich glaube es ist die Sache so klar, daß sie einer weitern Ausführung nicht mehr bedarf, und ich würde bitten diesem Anträge selbst ohne Prüfung und ohne Ueberweisung an ein Comite zuzu­ stimmen, da ein Comite nicht viel anderes wird sagen können als dasjenige was ich gegenwärtig gesagt habe. Sollte die hohe Versammlung mit sofortiger Behandlung dieses Gegenstandes nicht einverstanden sein, bescheide ich mich gern Hamit, wenn dieselbe diesen Gegenstand einem Dreier Comite zur Begutachtung zuweißt. — 23 Landeshauptmann: Ich bin üerbzeugt, daß dieser Gegenstand klar und einleuchtend ist, allein ich kann in dieser Beziehung vom Gesetze nicht abweichen indem unsere Landesordnung vorschreibt, daß über selbstständige Anträge erst dann eine Beschlußfassung und Berathung im hohen Hause vorge­ nommen werden könne, wenn dieselben vorerst einer Vorberathung unterzogen wurden. Ich werde an die hohe Versammlung die Frage richten ob sie gewillt sei sür diesen Gegen­ stand ein Dreier-Comite einzusetzen. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommmen.) Ich werde die Wahl des Comites am Schlüsse der Sitzung vornehmen laffen. Baron v. Seyffertitz hat zwei selbstständige Anträge vorgebracht auf Abänderung der §§. 21 und 31 der Landeswahlordnung, und auch eine Abänderung des §. 24 der Gemeindewahlord­ nung. Ich glaube daß beide Gegenstände die innigste Verbindung miteinander haben, und finde daher die Begründung aller beiden Gegenstände unter Einem zu gestatten. , Ich bitte den Herrn Baron das Wort zu ergreifen. 8cyssertitz: Allerdings stehen diese beiden Anträge, welche die Abänderung der §§. 21 und 31 der L.-W.-O. sodann des §. 24 der G.-W.-O. für Vorarlberg bezwecken, im innigsten Zusam­ menhang, indem sie nämlich für die Wahl zum Landtage sowohl als für die Wahl zu der Gemeinde­ vertretung die geheime Stimmgebung einzuführen beabsichtigen. Ich werde heute mich nicht zur öegründung meines Autrages in weitläufige Auseinandersetzungen der Controverse einlaffen, was ür das öffentliche Leben und für die richtige Erforschung der öffentlichen Meinung zweckmäßiger sei, 'b die geheime oder öffentliche Stimmgebung: Ich werde dies umsoweniger thun, »eil, über diese Zache Folianten geschrieben worden sind, wo sich Jedermann ohnehin Rath erholen kann. Allein ch habe heute eben nur zu rechtfertigen warum ich diese Anträge erhoben, daher die Motivirung vorzulegen, welche mich bestimmten, diesen Antrag einzubringen. Meine Herren! „Die berechtigte öffentliche'Meinung in sich aufzunehmen ist die Charakteristik eines wahren Staatsmannes— dieses sagte einmal Jemand, der diesen Grundsatz am allerwenig­ sten befolgte. Und andererseits citire ich nur eine konkordatlich befestigte Autorität welche hier in oiesem Saale vor Jahren den Ausspruch that, „daß der Landtag wenn er Beschlüsse faße die öffent­ liche Meinung des Landes repräsentire." Gestützt auf diele beiden Autoritäten, mache ich die hohe Versammlung darauf aufmerksam, daß sich bereits, wenn auch nicht innerhalb dieses Kreises, doch sicher außerhalb des Landtages ein Theil der öffentlichen Meinung gegen die öffentliche Stimm­ gebung bei den Wahlen auszusprechen beginnt. Ob dieselbe berechtigt ist oder nicht das lasse ich unentschieden. Allein meine Ansicht von der Bedeutung des Landtages geht dahin, daß derselbe gar keine auch nicht die leiseste Bewegung der öffentlichen Meinung in politischen Dingen spurlos an sich vorübergehen laffen darf, ohne dasjenige was die öffentliche Stimme in irgend einem Theil des Landes gesprochen, in den Kreis seiner wohlüberlegten Berathungen zu ziehen. Nur dadurch daß dieses geschieht, nur dadurch wird das RechtSbewußtsein des Volkes klar gestellt und ins Reine gebracht und ausgesprochen, was berechtiget fei, was nicht! Wenn ich daher so sagen, darf so bin ich nur das neutrale Medium durch welches der h. Landtag angeregt werden soll in dieser Frage ein Verdikt zu Fällen und für eine Zeitlang wenigstens auszusprechen was die öffentliche Meinung in dieser Beziehung wirklich sei. Soll ich noch weiter darauf zurückgreifen, daß ein Bedürfniß sich nach einer Aenderung kundgibt, so möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, daß die nach meiner Meinung politisch vorgeschrittenste Nation nämlich die Engländer seit einer Reihe von Jahren in ihren Resormbestrebungen gerade den geheimen Poll, b, h. die geheime Abstimmung auf hren Wahlplätzen auf ihre Fahne geschrieben haben. Wenn dieses «in so weit vorgerücktes Völk -out, so ist es doch begreiflich, daß eine Bevölkerung von der der Druck des Absolutismus noch aum genommen ist, daß dieser Bevölkerung nicht ein höheres Maß von Karakterfestigkeit im öffentichen Leben zugemuthet werden darf. Dieses nur nebenher. Sprechen Sie nun aus wie Sie wollen; fch habe nur ein Gewicht darauf gelegt, daß meine Absicht nur die war, die Sache hier im hohen Hause in Anregung gebracht zu haben. Mit reglementmäßigen Danke, wie neulich ein zum objektiven