18661222_lts010

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 03.07.2021, 10:46
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

115 Vorarlberger Landag. X. Sitzung am 22. Dezember 1866 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig 18 Abgeordnete. — Landesfürstlicher Commissär Anton Ritter von Strele. — Abgeordneter Johann M. Schedler beurlaubt. Beginn der Sitzung um 9 ¼ Uhr Vormittags. Landeshauptmann. Ich eröffne die Sitzung und werde Ihnen das Protokoll der Vorhergehenden verlesen lassen. (Sekretär verliest dasselbe.) Da keine Erinnerung gegen die Richtigkeit des Protokolls erhoben wird, nehme ich es als genehm gehalten an. Wir kommen nun zum Gegenstand der heutigen Verhandlung, nämlich zum Comite-Bericht über die Regierungsvorlage betreffend die Rheinkorrektion. Herr Berichterstatter wollen so gefällig sein das Wort zu nehmen. (Berichterstatter Dr. Jussel verliest den Komitebericht über die Regierungsvorlage wegen der Rheinkorrektion.) Dr. Jussel Vor Allem muß ich bemerken, daß in dem Berichte sich mehrere sinnstörende Fehler eingeschlichen haben und zwar: Seite 81 Punkt 4 muß es heißen „bei Ausführung des oberen Durchstiches . . . ferner auf Seite 82 Zeile 16 von oben muß es heißen „Cubikfuß Wasser." ferner Seite 82 Zeile 10 von unten ist der Satz zu ergänzen: „Blos 6000 Klafter vollständig verbaut, „da von der Schweizerseite die Verwuhrung des Rheines lediglich den Schweizergemeinden überlassen war und da die Schweizerregierung sich in früherer Zeit um den Bau des Rheines nicht angenommen hat." Ferner auf Seite 96 Zeile 12 von unten muß es heißen: „Rheineinbrüchen heben, die Wuhr". — 16 Endlich Seite 98 Zeile 23 von unten muß es heißen: „auf den Trostgrund berufen" u. s. w. Die übrigen eingeschlichenen Druckfehler sind auf der letzten Seite des Comiteberichtes berichtiget. Ich finde mich bei diesem Anlässe verpflichtet, der hohen Versammlung die Mittheilung zu machen, daß ich, bis ich zu dem Aktenstudium übergegangen bin, in dieser Angelegenheit anderer Anschauung war. Ich habe auf der Kugel auf dem Kummerberge bei Götzis und auf dem Helsberge Augenschein eingenommen und ging von der Anschauung aus, daß die geradeste und kürzeste Linie die natürlichste sei und daß, wenn man den Bau vornehme mittels Einem Durchstiche anstatt nur eine Krümmung abzuschneiden zwei und mehrere Krümmungen beseitigen sollte. Ich hatte auch die Gemeinden zu vertreten namentlich Höchst, Koblach, Mäder, Altach und Lustenau und habe immer nach der Richtung des FußachHarder-Durchstiches gearbeitet, weil das die Gemeinden von mir verlangt haben. Ich erkläre auch, daß ich diese Arbeiten in vollster Überzeugung so gemacht habe wie sie mir diesfalls von den Gemeinden aufgetragen worden sind. Ich habe mich auch in den Gasthäusern oder bei jedem Anlasse, wo ich in dieser Angelegenheit zu reden kann, immer in dieser Weise ausgesprochen. Ich muß nun eben erklären, daß wenn ich mit einer Vormeinung an das Studium der Akten und Behandlung in dieser Angelegenheit gegangen bin, ich eben durch dieses Studium zu einer andern Meinung und zu der Meinung gekommen bin, die eben als Beschluß des Komites nun vorliegt und daß ich vollständig und mit der innigsten Überzeugung dem Komite-Bericht beipflichte. Landeshauptmann: Ich eröffne die allgemeine Debatte. Herr Wohlwend hat das Wort. Wohlwend. Meine Herrn! Es ist nicht meine Absicht den Anträgen und dem ganzen Berichts irgend noch einige Anträge oder Erläuterungen beizusetzen. Warum ich mich zum Worte gemeldet habe, ist einzig nur die Absicht als Obmann des. Ausschusses dem hohen Hause den Gang der Verhandlung im Komite vorzuführen und zugleich auch den Standpunkt Ihnen bekannt zu geben, welchen das Komite bei Fassung seiner Beschlüsse eingenommen hat. Die Aufgabe, welche uns heute vorliegt, ist wie sie wissen ein Gutachten abzugeben über die Art und Weise der Ausleitung des Rheines in den Bodensee. Es mag wohl den Außenstehenden diese Aufgabe sehr leicht und nicht als besonders wichtig vorkommen, weil es sich eben nur um Abgabe eines Gutachtens handelt, und mit dem Gutachten die Regierung machen kann, was sie eigentlich will. Sie kann es beachten oder unbeachtet bei Seite legen, und aus dem Grunde, weil die Ansicht vorherrschen kann, daß jede Korrektion doch irgend eine Verbesserung sei. Es sind diesen Anschauungen auch von verschiedensten Seiten Worte geliehen worden und deßwegen möchte ich sie bekämpfen. Ihr Ausschuß hat schon bei dem Antritte der Verhandlungen eine ganz andere Anschauung gehabt, ihr Ausschuß, dem die Sache mehr oder minder schon bekannt war, erkannte gleich von Anfang her die Sache als sehr wichtig, wichtig in feiner Ausführung und wichtig in seinen Folgen. Deßwegen konnte er auch dieser Anschauung, daß sie minder wichtig sei nicht zustimmen. Der Bericht wird darthun, daß der Ausschuß wirklich die Sache als wichtig behandelt hat. Er ist auch nicht der Anschauung gewesen, daß ein Gutachten etwas gleichgültiges oder minder wichtiges sei. Wenn eine Regierung wie die gegenwärtige, die doch was man sagt, unumschränkt herrschen kann, sich veranlaßt findet, ein Land durch feine Vertretung über ein solches Gutachten anzugehen, dann meine Herren! kann man doch nicht glauben, daß diese Regierung kein Gewicht auf diese Äußerungen legen wird. Meine Anschauung ist in dieser Beziehung ganz gewiß begründet, wenn ich glaube, daß — 117 — wenn auch dieses Gutachten keiner Reichsvertretung vor gelegt werden sollte, es doch bei der Regierung ganz bestimmt beachtet werden wird. Um so mehr als es gewiß von der Regierung angenommen werden wird, daß die Herren, die hier in diesem Hause sitzen, mit der Sache vollkommen vertraut sind. Der Gang der Verhandlung war folgender: Der Ausschuß begann mit dem Studium der massenhaften Akten. Meine Herren! es liegen Akten schon von alten Zeilen her vor, es sind dies Pläne, Gutachten, es sind Vorschläge und Anträge, es sind dieß Projecte von verschiedenen Ingenieuren und Behörden von österreichischer Seite. Sodann haben wir mehrere Bände von Schweizerakten, von Verhandlungen der Schweiz, bei den Kantonsregierungen und der Bundesregierung. Alle diese Akten lagen uns vor, und das Comite säumte nicht in alle diese Akten genaue Einsicht zu nehmen. Nachdem sodann der Ausschuß durch das Studium dieser Akten sich schon ein Bild gewonnen hatte, entstanden noch einige Zweifel über einige Punkte, die wirklich nicht anders beseitigt werden konnten als durch Anschauung der Sachlage an Ort und Stelle. Diejenigen Herren! welche mit der Sachlage selbst, das hecht mit der Gegend am Rhein nicht ganz genau bekannt waren, verfügten sich sodann an Ort und Stelle selbst und damit sie ganz genau in Kenntniß der Sache kommen konnten, hörten sie jene, welche für das eine und das andere Project sich aussprachen, mit großer Aufmerksamkeit an, ja es wollte der Zufall, wenn es Zufall war, daß selbst Herren aus der Schweiz, nämlich der im Berichte oft erwähnte Herr Hartmann, Ingenieur, und Herr Landammann Äpli in dieselbe Gegend kamen, wo diese Herren sich befanden. Die Herren Komite Mitglieder nahmen, wie sie schon einmal hörten, nicht nur keinen Anstand, sondern es war ihnen sehr erwünscht, auch mit diesen Herren Schweizer zu conferiren um auch von dieser Seite die Anschauungen zu erfahren. s Nachdem nun die Herren Komitemitglieder ihre Zweifel gehoben sahen und sie über das, was Ihnen noch nicht klar war, ins Reine gekommen waren, so wurde die Verhandlung im Ausschusse wieder fortgesetzt und wir schritten, erst nachdem das Studium vollkommen beendet erschien, zu den Schlußfassungen. Bei den Schlußfassungen nahm der Ausschuß den Standpunkt ein, welcher einem loyalen Staatsbürger und gewissenhaften Volksvertreter obliegt. Mit offener Sprache hat er die wahren Sachverhältnisse der hohen Regierung vorgelegt; auf Wahrung der Interessen aller österreichischen Gemeinden und des Landes Vorarlberg, mit voller Rücksichtsnahme der Interessen der schweizerischen Gemeinden und freundschaftlichen Entgegenkommens der nachbarlichen Schweiz, war unser Augenmerk gerichtet. Meine Herren! sie werden ersehen, daß das Comite das Gutachten in allen seinen Theilen wohl durchdachte. Ihr Ausschuß hat auch die volle Überzeugung gewonnen, daß die Ausführung seiner Anträge zum Nutzen der österreichischen Gemeinden ebenso, als wie der schweizerischen Gemeinden gereiche und daß die Ausführung seiner Anträge Keinem einen Nachtheil bringe. Deßhalb meine Herren glaub« ich, daß man die Anträge, die der Ausschuß gestellt hat mit Gewissenhaftigkeit und vollem Rechte dem hohen Hause zur Annahme empfehlen kann. Schneider: Indem ich in dieser Sache betheiliget und nicht in der Lage bin die Sache mündlich vorzubringen, so bitte ich den Herrn Landeshauptmann dieses Schriftstück dem h. Hause vorlesen zu lassen, indem ich doch glaube, daß die unteren Gemeinden zu stark bedroht sind. (Sekretär verliest dasselbe.) Landeshauptmann. Ich mnß Herr Schneider fürs erste rügen: Sie sind nicht berufen das Komite irgend einer Mißachtung der bestehenden Vorschriften zu ziehen. Die Herren Abgeordneten sind sich bewußt, daß sie das eidesstättige Gelöbniß abgelegt haben, nach besten Wissen und Gewissen vorzugehen. Dieses Bewußtsein war die Richtschnur, an welches sie sich strenge in Behandlung dieser Sache hielten, das ist Allen hier bekannt, nun aber den Komitemitgliedern den Vorwurf machen in dieser Sache nicht vorgegangen zu sein, wie vorgeschrieben ist, das ist zuviel behauptet, das ist ein 118 — unberechtigter ein unbegründeter Vorwurf den ich über die Comite Abgeordneten nicht sagen lassen darf. Was das andere betrifft, nemlich, daß einige Gemeinden durch das Comite Gutachten benachtheiligt worden wären, so kommt es Ihnen nicht zu Herr Schneider darüber zu entscheiden, sondern die Versammlung ist berufen, aus Eigenem zu entscheiden. Ich habe nichts weiter zu bemerken. Zanahl. Das eben abgelesene Aktenstück veranlaßt auch mich in der Generaldebatte das Wort zu nehmen. Schon in der ersten Session der gegenwärtigen Landtagsperiode kam diese Angelegenheit zur Sprache. Seit jener Zeit stand sie in jeder Session auf der Tagesordnung; es handelte sich aber damals hauptsächlich nur darum, um von der Regierung die Zusicherung zu erhalten, daß dieselbe den Landtag hören werde, bevor in dieser wichtigsten Angelegenheit eine Entscheidung ausgesprochen wird. In der letzten Session ist es dann auch dem Landtag gelungen, diese Zusicherung von der Regierung zu erhalten; so lange es sich also nicht darum handelte ein Gutachten abzugeben, hatte ich auch nicht die Aufgabe mich förmlich in ein Studium dieser Angelegenheit einzulassen. Ich war deßhalb noch im Zweifel, welches Project das Gute, welches das Bessere sei, nur davon war ich überzeugt, daß die Rheinkorrektion, wenn nicht eine Nothwendigkeit doch ein Bedürdniß für Vorarlberg sei. Nachdem nun aber die Frage an uns herangerückt ist, ein Gutachten abzugeben und jeder Abgeordnete nach seinem besten Wissen und Gewissen seine Stimme abzugeben hat, so fand ich es für nothwendig tiefer in die Sache einzugehen, und dieselbe förmlich zum Studium zu machen. Dazu hatte ich Gelegenheit als Mitglied des Komits. Wie der Herr Obmann bereits erklärt, hat das Komite alle Akten wirklich durchstudirt. Wir hatten, wie wiederholt bemerkt wurde, alle Akten, Pläne, Belege u. s. w. zu unserer Verfügung, und ich habe dadurch ein untrügliches Bild bekommen. Überdies war auch ich unter denjenigen, die sich, um noch klarer in die Sache zu schauen, in die Rheingegend verfügt haben, um insbesondere den Rhein vom Helsberge aus zu überschauen. Dort oben angekommen überzeugte ich mich, daß, wenn ich irgend noch einen Zweifel gehabt hätte, dieser mir durch die eigenen Anschauungen gänzlich genommen worden wäre. Ich bin nun in der Lage auszusprechen, daß ich heute mein Votum mit voller Überzeugung abgeben kann. Zu diesem Ausspruche veranlaßt mich hauptsächlich die Eingabe meines Herrn Nachbars von Höchst, welche es geradezu nothwendig macht, ein derartiges Erklären abzugeben. Rhomberg. Obwohl in der Rheinkorrektionsfrage nur mittelbar betheiliget, bin ich es doch unmittelbar geworden, als Mitglied der Kommission. Ich habe mir in dieser wichtigsten Vorarlbergischen Frage schon seit Jahren mein Urtheil fixirt. Ich konnte durch die Studum aus den Akten, wie sie uns so massenhaft geliefert worden sind, wirklich in meiner Überzeugung nur bestärkt werden, hauptsächlich aber gereicht es mir zur großen Befriedigung, daß die Täuschungen, welche im Lande vielfach bestanden haben, daß Österreich es sei, das die Rheinkorektion bisher Hintertrieben oder hinaus geschoben habe, daß diese falsche Ansicht nun wiederlegt ist. Wir haben in dem Berichte der Kommission dargethan und hauptsächlich aus den Schweizerakten selbst entnommen, wie früher mit Rücksicht auf die untere Rheingegend der Schweiz, namentlich Rheineck die österreichischen Vorschläge, die auch heute noch dahin gehen, daß dem Rhein sein natürlicher Lauf verschafft wurde, beharrlich vereitelt worden sind. Wenn nun heute dem Comite der harte Vorwurf gemacht wurde, daß es in die Verhältnisse dieser Frage, und in die verschiedenen Rücksichten nicht eingegangen sei, so muß ich wirklich erklären, daß ich mich um so dringender veranlaßt sehe vor dem hohen Hause die Erklärung abzugeben, daß ich wenn ich für den Niederrieddurchstich und die Verwerfung jeder Korrektion rechts von der Rohrspitze mein Vortum abgebe, ich dadurch meine vollste Überzeugung ausspreche. Spieler. Ich habe meinerseits als Mitglied dieses Ausschusses in der so wichtigen Rheinkorrektions Angelegenheit mich dahin äußern: — 1511 — von der Rohrspitze, der erste Anreger und Urheber derselben, selbst diesen Durchstich der Ausleitung in die Fußach—Harderbucht einen rücksichtslosen nennt. Diese Rücksichtslosigkeit trifft aber den österr. Boden, die österr. Bevölkerung und nicht Schweizerbevölkerung. Der Trostgrund, den Hartmann brachte, daß die Gemeinden Fußach und Hard froh sein sollten, denn mit der Ausfüllung der Bucht würden sie für verschiedene Millionen Franken Boden gewinnen, will ihnen nicht wunden, denn die Gemeinden Hard und Fußach verlangen bei dem zu bleiben was sie jetzt haben und jetzt besitzen, es will ihnen der Trost nicht einleuchten, daß sie ihr Hab und Gut weggeben, ihre Gesundheit und das Leben opfern sollten, damit sie nach 7 bis 8 Hundert Jahren einen Gewinn machen könnten. Im übrigen ist die Sache erschöpft und ich glaube keine weitere Bemerkung mehr machen zu sollen. Landeshauptmann. Wir gehen nun über zur Spezialberathung. Die Anträge des Komites werden die verehrten Herren auf Seite 81 finden. Es beginnen diese Anträge wie folgt: „Der hohe Landtag wolle in Folge seine- Beschlusses in der Sitzung vom 14 Jänner 186.3, wornach die Art und Weise der Korrektion des Reichsgränzflusses Rhein nach Z. 1.1. der L. O. als Landesangelegenheit zu betrachten ist, aussprechen." Nun kommt der erste Antrag, er lautet; „Das Bedürfniß einer Korrektion des Rheines ist längst erkannt und vorhanven." , Ender, Es wäre meine Ansicht und ich wünschte, damit die Sache mehr Kraft gewinne, und da, wie bekannt ist, alle Rheingemeinden von jeher, wenn sie in dieser Angelegenheit Schritte an die hohe Regierung gethan haben, in diesen immer die Sache als dringendes Bedürfniß und mit noch schärferen Ausdrücken bargestellt haben, daß die Worte eingeschaltet werden würden, „dringendes Bedürfniß, damit die früheren Eingaben nicht entkräftet würden, anstatt daß man blos einfach sagt: das Bedürfniß." Ich ersuche daß sie diesem kleinen Anträge Ihre Zustimmung geben. Spieler. Bei diesem Antrage, habe ich mir, als ihn das Komite so gestellt hat, dafür den Ausdruck die Nothwendigkeit der Rheinkorrektion hingestellt wissen wollen — weil nur eine einzelne Stimme oder zwei — die Korrektion für Wünschenswerth, den Ausdruck gegeben, fügte ich mich an die Majorität des Komite. Run kann ich nicht umhin dem Antrage des Herrn Ender meine Zustimmung zu geben. Ich glaube, daß ich mich als Komitemitglied nicht verfehle, ich wollte es eben nur bemerken. Seyffertitz. Ich erlaube mir das Wort zu einer persönlichen Bemerkung zu ergreifen. Unsere Landesordnung, sowie die Geschäftsordnung enthält zwar die Bestimmung nicht, daß ein Landtagsabgeordneter wegen persönlicher Beziehungen verflichtst sei, sich der Abstimmung und bei Wortes zu enthalten. Allein es sind im Laufe dieser Debatte Namen genannt und Interessen berührt worden, welche persönlich mir sehr nahe stehen, und die, wenn auch in gerade entgegengesetzter Weise, al» man seit Jahren von einer gewissen Seite darzustellen bemüht gewesen ist, mit der Frage des Lages zusammenhängen! Obwohl ich nun überzeugt bin, daß mir die Gesammtheit der hohen Versammlung das Zeugniß geben wird, daß ich nie einen persönlichen Zweck verfolgt habe, indem ich den Sitz in der hoben Versammlung einnahm; da ich ferner glaube, daß das Gewicht des Gutachtens, welches Sie im Begriffe sind heute in die Hände der Regierung niederzulegen, ein um so größeres sein wird, je mehr dasselbe ein vollkommen objektives genannt werden muß, da ich ferner wünsche, jeden Verdacht, auch den leisesten davon genommen zu sehen, und da ich endlich ohnehin, w» Jeder von Ihnen weiß an den Verhandlungen des Comite, obwohl ein Ersatzmann, doch leinen Antheil genommen habe, so bitte ich entgegen zu nehmen, die Erklärung: daß ich mich heute bei dieser Abstimmung jeder Stimmenabgabe enthalten werde. Landeshauptmann, Herr Ender hat den Zusatzantrag gestellt; des Wörtchen „bring«** einzuschalten, es soll nämlich heißen: das »dringende Bedürfniß einer Korrektion". Wünscht noch Jemand das Wort in der Spezialdebatte? Da Niemand das Wort bei diesem Absatze verlangt, so schließe ich die Debatte hierüber und ertheile dem Herrn Gerichterstatter das Schlußwort. Dr. Jussel. Ich glaube berufen zu sein auseinander zusetzen, von welcher Ansicht diesfalls das Comite aus gegangen ist. Wir haben aus dem Berichte ersehen, daß die Lage des österreichischen Ufers, sowohl durch die höhere Lage von Natur aus eine günstigere ist, als jene des Schweizergebiethes, daß die Rheineinbrüche und Überschwemmungen auf dem Schweizergebiethe weit mehr drohen, und umfassender sind und auf ein größeres Territorium sich erstrecken, als bei Österreich. Wir haben aus den Erhebungen in den Akten ersehen, daß trotzdem der Rhein seit 30 Jahren in Folge der Wälderentholzung große Massen Geschiebe mit sich bringt, dennoch auch die Verhältniße des Rheinstromes seit dort nicht schlechter geworden sind; denn das Einschreiten der hohen Staatsregierung von Österreich in der Rheinverbauung hat im Jahre 1827 das Wuhrbauprovisorium einen Vertrag geschaffen. Es wurde zufolge dieses Vertrages, während früher beiderseitig den Gemeinden die Verbauung überlassen war, damals sogenannte Trutzbauten gemacht wurden, nun parallele Baulinien festgestellt, und her und her eingehalten. Es ist dadurch auf die Verengung des Strommbettes hingearbeitet worden, und durch die Verengung auch auf die Vertiefung. Ich habe in dem Berichte auch angedeutet, daß gerade die Schweizerexperten das größte Gewicht auf ein unregelmässiges Strommbett auf eine größere übermässige Breite desselben legen, weil sich da große Sandbänke ablagern, das Wasser auszuschweifen kommt, da und dort anstößt in Aufruhr kömmt und sehr nachtheilig wirkt. Durch die regelmäßige Strommbreite durch parallele Schutzbauten, ist auch die Abfuhr des Geschiebes bedeutend gefördert worden. Es sind auch aus den schweizerischen Aktensammlungen Äußerungen konstatirt, worin auch schweizerischer Seits von Technikern anerkannt wird, daß der Zustand des Strommbettes etwas besser geworden ist. Das Comite hat deßhalb zwar angenommen, es sei das Bedürfniß zur Rheinregulirung, wenn auch nicht eine strikte Nothwendigkeit da aber keinesfalls ist das Bedürfniß so dringend, wie in der Schweiz, welche selbst, abgesehen vom Rheinstromm bloß allein wegen der Unmöglichkeit aus Terrainverhältnissen ihre Binnenwässer unmittelbar in den Bodensee auszuleiten bedeutend beträchtlich leidet, und es ist gewiß, daß nachdem die Schweiz erklärt hat, diktatorisch ausspricht, daß muß sein, das Durchstichsprojekt und kein anderes, daß wir sagen können, Österreich, das Land Vorarlberg, hat kein so strenges Bedürfniß als die Schweiz zur Regulierung. Bei uns sind die Verhältnisse noch erträglich. Landeshauptmann. Ich bringe den ersten Absatz und den Zusatz des Herrn Ender zur Abstimmung er lautet: das dringende Bedürfniß einer Korrektion des Rheines ist längst anerkannt und vorhanden. Diejenigen Herren welche mit diesem Zusatze zum ersten Antrage des Komiteß einverstanden sind, wollen sich erhebe«. (Minorität.) Jene Herren welche mit den» Anträge des Komites einverstanden sind wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen.) Der zweite Antrag lautet: jedes Projekt der Ausleitung des Rheinstrommes in den Bodensee rechts von der Rohrspitze beziehungsweise jede Ausleitung in die Fußach-Harderbucht wird verworfen, dagegen ist das Projekt zur Ausleitung des Rheines vom Scheitel des Eselschwanzes durch das Niederried in den Bodensee festzuhalten und zu bevorworten. Wünscht Jemand das Wort. Ganahl. In frühern Jahren waren sowohl die schweizerischen als die österreichischen Ingenieure darüber einig, daß die Rheinausleitung nur, natürlich, durch das Niederried zu geschehen habe. Das Projekt Bruck Fußach kommt von Herrn Hartmann allein, er hat es zuerst auf das Tabet gebracht; in einer seiner Denkschriften sagt er: 20 Jahre sei er am Rhein Wache gestanden. In diesen 20 Jahren hat der Wächter am Rhein sich wohl vielfach überzeugt, was für ein böser Kamerad der Rhein sei, und fiel deshalb auf den Gedanken ihn von Bruck aus ganz auf österreichisches Gebiet zu bringen. (Bravo.) Unsere österreichischen Ingenieure sind auf diese Idee eingegangen, und zwar aus dem Grundsatze, weil die kürzeste und prüdeste Linie zur Regulierung eines Der Herr Berichterstatter hat seinerseits bemerkt, daß er früher einer andern Anschauung war, als in der jüngsten Zeit, nämlich im Komite. Ich gestehe offen, ich war bis dahin ein Vertheidiger des FußachHarderdurchstiches, ich schaute diesen immerhin als den zweckmäßigsten und richtigsten in Verbindung mit dem oberen Durchstich an wie ich auch mir im Komite vorbehielt dießbezüglich meine eigenen Bemerkungen im hohen Landtage mit Nachdruck betonen zu muffen, unter der ausdrücklichen Bedingung, daß der obere Durchstich wie der Comiteantrag besagt, ausgeführt werde. Nun das fleißige Durchgehen dieser Akten, der Expertisen, die Widersprüche die darin vorkommen, wie der Bericht selbst deutlich darthut, unter anderm nämlich der Umstand, daß noch vor jüngster Zeit, nemlich im Jahre 1860 die Herren Ingenieure Müller und Pestalozzi selbst den Niederrieddurchstich bevorwortet haben, daß es sich also zeigt, daß sie selbst in jüngerer Zeit auch dafür gestimmt, wesentlich habe ich mich dazu bewogen auf den Niederrieddurchstich einzugehen, und mit dem Comite einstimmig mich für diesen zu erklären, da ich sehr ins Auge gefaßt habe und mir sehr viele Bedenken erregt hat, als ich aus den Akten erfahren mußte, daß die Verlandung der Harderbucht erfolgen werde, und zwar in sehr verschiedenen Zeit», Abschnitten und wie die Herren Ingenieure selbst so variabel hinstellen, daß man nicht weiß woran man. ist, wie z. B. der Comitebericht diesfalls sich aus den nachgewiesenen Protokollsdaten ausdrückt. Nun gut wenn man den Rhein in die östliche Richtung hineingeschoben hätte, was soll alsdann in Zukunft geschehen? Ich kann daher mit voller Beruhigung mich aussprechen, daß ich an den Anträgen des Comites, wie sie lauten, festhalten muß. Landeshauptmann: Wünscht noch einer der Herren das Wort zu nehmen? Landesf. Komissär: Es ist früher die Vermuthung ausgesprochen worden, als wenn es der Regierung nicht Ernst sein dürfte mit Einholung des Gutachtens von Seite des hohen Landtages. Die Zusicherung, diese Angelegenheit an den Landtag zu leiten, wurde von Seite der Regierung nicht bei der letzten Session, sondern wie der Herr Landeshauptmann bestätigen wird, schon vor einigen Jahren gegeben. Daß die Regierung ein Gewicht auf das Gutachten des Landes legt, mag auch der Landtag daraus entnehmen, daß trotz so vieler Insinuationen, die schon gestellt wurden, noch immer darauf beharrt wurde, an den Landtag darüber zu kommen. Das Gutachten wird jedenfalls gehört. Sie können besten gewiß sein, daher ersuche ich die Herren, wohl überlegt in diese Sache einzugehen. Es ist eine Landessache, es handelt sich um gewichtige Momente für die Kultur des Landes Vorarlberg. Landeshauptmann. Verlangt keiner der Herren mehr das Wort? Wohlwend: Ich danke zwar dem Herrn Landeshauptmanne für die Antwort, welche er dem Abgeordneten Schneider gegeben hat; indeß kann ich nicht umhin, mein Mißfallen über eine solche Sprache im Namen des Comites zu äußern. Es sind dem Comite Vorwürfe gemacht, die dasselbe als gewissenlos darstellen. Ich kann behaupten, daß wir mit aller Gewissenhaftigkeit als Volksvertreter gehandelt und auch die Sache selbst verhandelt haben. Ich habe mich überzeug: von dem Ernste mit welchem die Herren Comitemitglieder in diese Sache eingegangen sind. Wir haben soeben vom Herrn Spieler vernommen, daß seine Anschauung immer eine den gefaßten Beschlüssen entgegengesetzte war und haben gehört, daß er nur durch das Studium, welches beim Comite durch 15 Sitzungen sage fünfzehn Sitzungen ohne die kleinen Besprechungen, die wir gehalten haben, von der Richtigkeit der Comitebeschlüsse überzeugt wurde. Ich wiederhole, das Comite hat Alles Einschlägige untersucht und genau geprüft, vorzüglich prüfte ihr Ausschuß die Eingaben der Gemein» den Lustenau und Höchst und suchte mit ängstlicher Sorgfalt die Interessen dieser Gemeinden zu wahren, daß wir aber die Anschauungen einzelner Leute nicht berücksichtigen konnten, weil wir gesehen, daß sie aus Parteileidenschaft hervor gegangen sind, wird wohl Jedermann einleuchten. (All. fettige Zustimmung.) Landeshauptmann. Ich bin deßwegen mit Strenge und Ernst dem Herrn Schneider entgegengetreten, und glaube die Rüge, welche ihm öffentlich ertheilt wurde, wird hinreichen, ihn in anderen Fällen eines Besseren zu belehren. 120 Wünscht «och Jemand das Wort zu nehmen? Wenn Niemand das Wort zu ergeifen wünscht so schließe ich die Generaldebatte und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort, wofern er etwas zu bemerken findet. Dr Jussel. AIs Rechtsanwalt ist mir recht oft die Sache vorgekommen, daß man getadelt roH) für Fleiß und gewissenhaftes Arbeiten. Es ist dem Konnte auch so gegangen, indessen hat mich die Sache, insoweit ich es eben gewohnt bin nicht zu sehr beirrt. Ich setze voraus, daß Herr Schneider nicht selbst die Eingabe gemacht hat, sondern daß sie von einer andern Seite herkommend, und daß er selbst nicht so übel denkt. Ich glaube gerade mit Bezug darauf lediglich auf den Bericht zu verweisen, und auf den Umstand aufmerksam machen zu muffen, daß das Komite in seinem Berichte sich nicht zunächst auf die Aussagen und Anschauungen der innländischen Experten gestützt, sondern seine Hauptbeweiskraft aus die Schweizeraktenstücke, auf den Ausspruch der Schweizerexperten und auf den Ausspruch der hohen Schweizerbehörden gestützt hat, und dem gegenüber können dergleichen Anfechtungen wohl nur als müßig und grundlos abprallen. Js ließe sich noch Manches sagen, ich will indessen nicht ermüden. Immerhin muß ich darauf Hinweisen, daß in mehreren Gesuchen der Gemeinden auch der Umstand berührt ist, daß Agitationen stattgesunden haben. Ich kann in dieser Beziehung nur zum Leidwesen constatiren, daß namentlich vom Ingenieur Hartmann gar oft der Umstand betont wird, als ob wir in Österreich in dieser Sache persönliche Rücksichten sprechen ließen. Es ist leider wahr, daß dergleichen in den untern Rheingemeinden oft zur Sprache gekommen und ausgebeutet worden ist. Man hat immer darauf hingewiesen, daß die Fabrik des Herrn Gysi vorzüglich Ursach sei, warum man sich gegen diese Dinge so sehr stemmt, und ebenso auch einige Wasserwerksbesitzer in Ich glaube es liegt wohl nahe, daß, sei eß ein Reicher, sei es ein Armer das Recht geschützt werden muß, und wenn es auch nur Wasserrechte sind. In Hard sind viele Wasserwerke, sie leiden bereits durch die Zurückstauung des Sees allein schon, würden also jetzt gewiß weit mehr zu leiden bekommen. Das Recht muß geschützt werden an Armen und Reichen, an Jedermann, sonst hört es auf Recht zu fein, und wir können dieß um so mehr behaupten, nachdem die Schweiz, die hohe Schweizerregierung nämlich, alle österreichischen Korrektionsprojekte immer nur aus dem Grunde zurückgewiesen hat, weil Rheineck erklärte, eß sei der Rhein eine Zierde für die Ortschaft Meineck und ihre Umgebung und zudem müßten sie ihre Schifffahrt verlieren. Es ist aber eine unbestreitbare Thatsache, daß, wenn die Gyfischen Stauwerke, wenn die Gyfische Fabrik in ihrem Betriebe geändert werden müßte, wenn die Wasserwerke in Hard Einbuße erleiden müßten in Folge der Korrektion, in Folge des Hereinziehens des Rheinstromes, der bisher ihr Gelände nicht belästiget hat und auch sich so für das Allgemeine hinopfern müßten, ihnen Entschädigung gebührt und zwar volle Entschädigung. Es ist im bürgerlichen Gesetzbuch« §. 365 ausgesprochen, der sagt: «Jeder, der sein Privateigenthum, der sein Privatgut für das öffentliche Wohl hingeben muß, bekommt volle Entschädigung." Ich frage nun, wenn Herr Gysi sich gegen die Rheinkorrektion ausgesprochen hat, so hat er wohl wegen seiner Fabrik keine Ursache dazu, denn wenn ihm volle Entschädigung wird, so kann er diesfalls ganz gleichgültig zuschauen, er hat aber im Interesse der Gemeinden das Elend das ihnen vorbedacht wäre, hintan zu halten gesucht. Und doch ist solcher verdächtigender Vorwand fast allgemein im Unterlande vorgeschoben worden, und ich glaube, nur um die Bevölkerung über die wahre Sachlage aufzuklären, von diesem Umstande Erwähnung machen zu müssen. Ich weise darauf hin, daß Hartmann der Träger der Projekte der Rheinausleitung rechst? — 123 — Muffes die beste sei. Dieses leuchtet zwar jedem Laren ein; allem meine Herren, nicht alle Ingenieure haben diese Ansicht. Ich habe nämlich vor mir das Expertenprotokoll vom Jahre 1865, nemlich jenes Protokoll in welchem gegenwärtig waren der k. k. Ingenieur Baier, Oberingenieur Meusburger, schweizerischer Seils Ingenieur Fraise und Oberingenieur Pestalozi. In diesem Protokolle ist Seite 15, da wo es sich um die Rechtfertigung des obern Durchstich handelt, den Meusburger und die andern Experten nicht in gerader, sondern in krummer Richtung beantragen unter Anderm zu lesen. „Und es im Allgemeinen weder möglich noch gerathen ist einen größern Fluß auf lauge Strecken ganz gerade zu führen, u. s. w. Dies sagen diese Experten einstimmig! — Diese Worte habe ich dem Herrn Hartmann damals als wir uns in Au trafen vorgehalten, er wollte es nicht glauben, ich las sie ihm vor, und er sagte dann, das kann nicht so sein Nun gab ich ihm das Protokoll zum lesen, er las dasselbe, legte es bei Seite und sprach kein Wort mehr darüber (Bravo) weiter mit mir. In dem Gutachten und Denkschriften kommt vor, daß man rücksichtslos verfahren müsse, hinaus bei Fußach ohne alle Rücksicht, weder die Verletzung der Interessen noch irgend etwas sei ins Auge zu fassen. Beim obern Durchstich wo es sich eben darum handelt, daß etwa ein schweizerisches Dorf auf österreichisches Gebiet käme, sagt Meusburger; er könne über die grün punktirte Linie obwohl sie vielfache Vortheils böte und weniger kosten würde wegen der zu befürchtenden schweizerischen Opposition kein Projekt machen! — Die schweizerische Opposition muß berücksichtiget werden; allein auf die gegründete und deshalb gerechte Opposition der Österreicher auf die schaut der österreichische Ingenieur nicht! Die Gemeinden Höchst und Lustenau waren früher (wie aus den Akten ersichtlich) diejenigen die da den gänzlichen Ruin der Gemeinden profezeit haben, wenn der Durchstich Hard- Fußach gemacht werde. Heute nun protestiren dieselben Gemeinden gegen den Niederrieddurchstich und sagen der Durchstich durch das Niederried wäre ihr Ruin. Woher kommt das? Die Verhältnisse sind ganz dieselben geblieben, wie sie im Jahre 1857 waren, so sind sie auch heute noch. (Sehr gut.) An dieser Meinungsumänderung ist wohl nichts anderes Schuld als daß die Vorstehung gewechselt worden ist, das ist das einzige, die Vorstehung horchte einmal auf die schweizerische Agitation — ob noch andere Beweggründe und Rücksichten vorhanden sind, will ich nicht untersuchen. Aus dem Berichte haben Sie meine Herren auch entnommen, daß Herr Ingenieur Wex erklärt hat, daß, wenn Hartmann ein österreichischer Ingenieur wäre, so würde er es mit seiner Ehre und seiner Stellung nicht vereinbar finden, das Projekt Brug - Fußach, zu beantragen. Dieses Erklären gab Wex im Jahre 1856 ab, — allein im Jahre 1862 fanden es dessen ungeachtet die österreichischen Ingenieure mit ihrer Ehre vereinbarlich wirklich dieses Projekt zu projektiren, darüber ein Urtheil zu fällen überlasse ich der verehrten Versammlung. Aus der ganzen Sache geht hervor, daß der Durchstich Brugg-Fußach hauptsächlich und in erster Linie im Interesse der Schweizer sei, und darum verfolgen sie die Sache mit solchem Eifer. Ich begreife dieses, und lobe deshalb auch den Herrn Ingenieur Hartmann — er dient seinen Herrn vollständig, und es wäre nur zu wünschen, daß man unsererseits das gleiche sagen könnte. Auch die Herren Schweizer haben in meinen Augen ganz recht, vollkommen recht, und wenn ich Schweizer wäre, würde ich dasselbe verlangen, ich würde auch dasjenige anstreben was hauptsächlich in meinem Interesse ist, und nicht auf meinen Nachbar schauen, zuerst kommt das eigene Hemd. Die Ansicht der Herren Ingenieure gehen auch sehr weit auseinander, und ich muß sagen, daß ich darüber staunen mußte, daß sie nicht einmal in dem Gefälle einig sind. Man sollte glauben, es wäre dieß eine Leichtigkeit ein Gefälle zu meßen, allein sie sind darin nicht einmal einig noch vielweniger in der Zeit der Verlandung die beim Ausfluß bei, Fußach, Hard jedenfalls stattfinden würde, die seiner zeitige Verlandung gaben alle zu; allein von 70 Jahren weichen sie ab bis 800 Jahre. Freilich sagt letzteres nur Hartmann; allein das Baudepartement nimmt 170 bis 180 und Meusburger 400 Jahre an. Was soll man denken, wenn man solle Differenzen annimmt! Ich habe vorerst nichts — 124 weiteres mehr zu bemerken, vielleicht finde ich noch etwas zu erwähnen wenn die Debatte fortgesetzt wird, daher ich mir das Wort vorbehalte. Landeshauptmann. Wünscht noch Jemand das Wort. Wohlwend: Mit den Äußerungen die der Herr Vorredner gemacht hat, kann ich mich nicht einverstanden erklären. Ich finde mich daher genöthiget, meine Anschauungen in dieser Beziehung offen zu erklären. Herr Ganahl sagte, wenn ich Schweizer wäre so würde ich dasselbe thun, ich würde nur meine Interessen und meine Anschauungen ins Auge fassen. Dieß meine Herren würde ich selbst als Schweizer nicht thun, ich würde sowohl die Interessen der Schweiz als jene der Österreicher berücksichtigen, und von diesen Anschauungen ist auch das Komite ausgegangen. Das Komite war nicht rücksichtslos, im Gegentheil das Komite hat alles mögliche gethan um den Schweizern ihr Hauptübel zu entfernen, nämlich ihnen Gelegenheit zu biethen, daß sie ihr versumpftes Land entsumpfen, und ihre Binnenwässer ableiten können. (Ganz gut.) Der Abgeordnete Herr Schneider hat wie wir soeben gehört haben eine Schrift eingegeben in welcher er unter anderm auch sagt: es wäre besser man würde das ganze der Regierung hingeben, und sie machen lassen, was sie will. Das ist wirklich originell, die Regierung verlangt aber von dem Landtag ein Gutachten und wir sollen dies zurückweisen? Ich habe erwartet, daß der Herr Abgeordnete Schneider dießbezugs einen förmlichen Antrag einbringen werde, nachdem aber der Herr Abgeordnete Schneider über den ersten und zweiten Punkt noch kein Wort gesprochen und sich auch zum Worte nicht gemeldet hat, so muß ich den Herrn Abgeordneten Schneider auffordern er möchte jene Stellen im Gutachten bezeichnen, wo das Komite rücksichtslos oder ohne Berücksichtigung der Interessen der Gemeinden gehandelt habe, es fordert das die Ehre des Komites, geschieht dies nicht, so sage ich diese Angaben seien gänzlich unwahr. Schneider: Nachdem ich auf diesem Weg aufgefordert worden bin ein Erklären abzugeben so muß ich erklären, daß ich das größte Gewicht auf die große Krümmung bei Monstein lege. Wenn der obere Durchstich und der Niederrieddurchstich zu Stande kommt, so wäre unfehlbar Lustenau und Höchst in größter Gefahr, weil Rheineinbrüche zu befürchten wären, und darum habe ich mich bewogen gefunden dieses Schriftstück einzureichen, und weil ich glaube, daß wir nicht genugsam berücksichtiget worden seien. Wohlwend: Bezüglich dieser Erklärung überlasse ich die Vertheidigung dem Herrn Berichterstatter. Ganahl: Der Herr Obmann hat erklärt, daß er mit meiner Ansicht: „Wenn ich Schweizer wäre, würde ich dasselbe thun, " nicht einverstanden sei. Damit, daß ich das gesagt habe, sage ich noch nicht, daß ich im Sinne hätte den Nachbar zu ruiniren, das wollen die Schweizer auch nicht, sie haben durchaus nicht die Meinung, daß Vorarlbergsche Ortschaften ruinirt werden, nur das sehen sie ein, daß der Vortheil mehr auf ihre Seite, als auf österreichische Seite komme, darum kann jeder mit gutem Gewissen sagen: Wenn ich in derselben Lage und Stellung wäre, würde ich das Gleiche anstreben. Landeshauptmann. Ich erkläre die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Dr- Jussel. Nachdem der Abgeordnete Herr Schneider sich ausgesprochen hat, daß man Lustenau und Höchst nicht genügend berücksichtiget habe, so sehe ich mich veranlaßt ihn aufzuklären, daß die Gemeinde Höchst und die jetzige Gemeindevertretung von Lustenau ein Gesuch an den Landtag überreicht haben, worin sie den Fußacherdurchstich eigentlich nach ihrem Gesuche in zweite Linie stellen und den oberen Durchstich in erste, daß sie nämlich die Zulassung des unteren Fußach-Harder« Durchstiches an die Bedingung knüpfen, daß gleichzeitig auch der obere Durchstich zur Ausführung komme. Das Komite hat aber trotzdem, daß ein solches Verlangen aus der eigenen Eingabe der Gemeinden hervorleuchtet, mit Rücksicht auf die örtliche Lage dem wahren Interesse dieser Gemeinden Rechnung tragen zu müssen geglaubt. Es ist das Comite von der Anschauung ausgegangen, daß diese ihre Gesuche offenbar nicht das rechte Ziel anstreben, daß es vielmehr im Interesst dieser Gemeinden Lustenau und Höchst gelegen sein müßte, den FußachHarderdurchstich zu wollen um den oberen Durchstich zulassen zu können; denn es läßt sich nicht verkennen, daß, wenn der obere Durchstich Platz greift, die Geschiebsnachfuhr größer würde, und nachdem bei Bruck eine so große Krümmung besteht, daß möglicherweise den zwei Gemeinden Nachtheil daraus erwachsen könnte; aber eben aus dieser Rücksicht hat das Comite, trotzdem daß der Oberbaurath Kink erklärt hat, nur der Durchstich vom Eselschwanze durch das Niederried sei eine nothwendige Sache, die anderen von ihm projektirten Durchstiche feiest zweckmäßig aber nicht erforderlich aus Rücksicht auf die Gemeinden Lustenau und Höchst, einstimmig beantragt, daß diese Hilfsdurchstiche beim Glaserkopf neben Bruck nicht blos als nützlich hingestellt, sondern vielmehr als nothwendig betrachtet werden müssen und zwar zum Schutze der gedachten zwei Gemeinden, im Übrigen glaube ich nichts mehr besetzen zu sollen. Landeshauptmann. Jene Herren, welche mit dem Antrage 2, wie er vorliegt, einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. (Ist angenommen.) Der Antrag 3 lautet. „Der Durchstich oberhalb Brugg zur Abbauung der Hohenemserbucht ist nach der vom Ingenieur Meusburger punktirten Alternativlinie, oder aber nach der von ihm projectirten und voranschlagten Linie, oder nach einer dritten Korrektionslinie, die je nach technischem Befunde zwischen beide hineinfiele, oder endlich nach der, von der Überprüfungskommisfion im Jahre 1865 beantragten Dipolsauerkorrektionslinis auszuführen und zu befürworten." Verlangt Niemand das Wort? Wohltuend: Das Comite wollte bei dieser Frage nicht ins technische eingehen, um nicht anmaßend technische Pläne vorzuschlagen, sondern überließ es den Ingenieuren das Beste heraus zu finden u. g. innerhalb jener Linien, welche die verschiedenen Ingenieure projectirt haben, bei Feststellung dieser Linie möge dasjenige festgestellt werden, was das Zweckmäßigste ist, nur wurde betont, daß auch auf die Kosten Rücksicht genommen werden solle. Landeshauptmann. Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschloffen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Dr. Jussel. Unter Berufung auf die Auseinandersetzung der anderen Comitemitglieder, daß man nämlich Rücksicht auf die Schweiz genommen hat, daß man auch freundnachbarlich fein wollte, daß man nicht den Schaden der Schweiz wollte, muß ich erklären, daß zur Bethätigung solcher Grundsätze namentlich bei diesem Durchstiche das Comite sich in die technischen Fragen, in die Prüfung, ob die eine oder andere Linie vorzuziehen wäre, nicht eingelassen bat. Nachdem es doch heißt, daß die Schweizer Opposition machen, so soll nach der Technik das genommen werden, was sich als das Zweckmäßigste herausstellt. Landeshauptmann. Ich bitte um Abstimmung auch über diesen Antrag. (Auch dieser Antrag ist angenommen.) Der Antrag 4 lautet: „Bei Ausführung des oberen Durchstiches und jenes vom Eselschwan z durch das Niederried in den See sollen in Verbindung mit dem letzteren Hilfskorrektionen zur Abschwächung der ^Krümmungen beim Glaserwuhr und bei Brugg ausgeführt und bei der technischen Anlage derselben der Schweiz zur ungehinderten selbstständigen Ableitung der Binnenwässer billige Rücksicht getragen werden." __ Ich eröffne die Debatte. Da Niemand das Wort zu ergreifen wünscht, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Haben Herr Berichterstatter noch etwas beizusetzen. 126 Dr. Jussel. Ich habe dem Herrn Abgeordneten Schneider bezüglich dieses Punktes schon Aufklärung gegeben und habe weiters nichLs^«hr beizusetzen. Landeshauptmann: Ich bitte also um Abstimmung über den Punkt 4. (Wird angenommen.) z 7 Punkt 5 lautet: „Es werden jedoch der obere Durchstich und der untere vom Eselschwanze durch das Niederried zur Ausführung bloß in der Voraussetzung beantragt, daß beide diese Durchstiche gleichzeitig in Angriff genommen, und die gänzliche Ausführung des Erstern durch Staatsvertrag gesichert werden." Ganahl. Ich habe mich als Komitemitglied überzeugt, daß von Seite der Schweiz eigentlich keine große Lust vorhanden sei zur Herstellung des obern Durchstiches mitzuwirken, für Österreich aber glaube ich ist dieser obere Durchstich eben so nothwendig wie der untere. Ich glaube, wenn der untere Durchstich allein ausgeführt würde, vielleicht für gewisse Gemeinden noch mehr Nachtheile daraus entstünden, als gegenwärtig schon bestehen; es ist namentlich der obere Durchstich sehr nothwendig, ja unerläßlich; aus diesem Grunde hat das Kannte einstimmig beschlossen, es sei der obere Durchstich mit dem untern gleichzeitig in Angriff zu nehmen. Landeshauptmann: Wünscht Jemand noch eine Bemerkung zu machen? Herr Berichterstatter? Dr. Jussel. Nein. Landeshauptmann. Somit bitte ich um Abstimmung über den Punkt 5. (Wird angenommen.) Der Punkt 6 lautet: „Die Wuhrbauten von Mäder auswärts beziehungsweise vom Begine des obern Durchstiches Kriesern, Monstein bis zur Liechtenstein'schen Wuhrgränze sollen so rasch als thunlich jedenfalls im gleichen Schritte mit den Schweizerbauten auf der Normallinie ausgebaut, und zur Vollendung gebracht werden. Die Debatte ist eröffnet. Wohlwend. Nachdem das Gutachten nicht blos in Anträgen besteht, sondern die Anträge im Gutachten begründet sind, und ich der Überzeugung bin, daß dort die Begründung dieser Punkte vollkommen erschöpft ist, enthalte ich mich des Wortes, bitte aber um Aufklärung ob wirklich das ganze Gutachten, so wie es verfaßt ist, der Regierung überantwortet werde. Landeshauptmann. Jedenfalls. Wir gehen nun zur Abstimmung über, da ich bemerke daß keiner der Verehrtesten Herren mehr das Wort zu ergreifen Willens ist. Ich bitte die hohe Versammlung darüber abzustimmen. (Angenommen.) Der Punkt 7 lautet: „Bei der Regelung der Territorialverhältnisse soll an der Integrität des Landes Vorarlberg festgehalten werden." (Allgemeine Zustimmung) Der Punkt 8 lautet: „Sollte die hohe eidgenössische Regierung zur Anahme der beantragten Korrektion nicht zu bewegen sein, und auf der Aufrechthaltung des Status quo beharren, ist die Nothwendigkeit vorhanden, daß die Staatsdotationen zu den Rheinuferschutzbauten derart flüssig gemacht werden, daß die Schutzbauten auf der ganzen Wuhrlinie insbesondere der Hohenemser-Bucht gleichen Schrittes mit den Schutzbauten am schweizerischen Ufer geführt werden können." Wünscht Jemand das Wort zu nehmen? Ich ertheile es dem Herrn Berichterstatter. Dr. Jussel. Es sind in dem Berichte schon die Gründe angegeben, warum dieser Antrag die Stelle enthalte, daß insbesondere die Hohenemser-Bucht verbaut werden möge. 127 — Die natürliche Lage die übermäßige Breite des Strombettes und der eben nicht gute Zustand der Verbauung daselbst läßt dort längs der ganzen Rheinstrecke die Gefahr am größten erscheinen, und ich hoffe der Herr Landesf. Kommissär werde gnädigst von diesem Umstande Notiz nehmen und darauf dringen, daß eben die Dotation zunächst zu Schutzbauten au dieser Bucht und zur Abwendung der Gefahr angewiesen werde. Landesf. Comissär. Von Seite der politischen Landesbehörde ist man nie angestandei diesen Gegenstand, gerade die Schutzbauten der HohenemserBucht, der Regierung driugendst zu empfehlen, und die Herren werden aus den letzten Jahren die Beruhigung sich verschalt haben, daß die Negierung dießfalls gethan hat, was nach den finanziellen Verhältnissen nur immerhin zuläßig war. Die Ansprüche an die Regierung auf Beiträge zu Wasserbauten sind zu vielseitig und zu großartig, als daß allen Wünschen Genüge geleistet werden könnte. An dem Streben der politischen Landesbehörde wird es gewiß nicht fehlen, ihrem Wunsche entgegenzukommen. Wohlwend. Ich kann nur mit Dank die Versicherung des Herrn RegierungsKommissärs hinnehmen, indessen habe ich in dieser Beziehung einige Erfahrungen gemacht, daß die Präliminarien, die hier von den Ingenieuren ausgenommen worden, und nämlich von Jahr zu Jahr festzusetzen sind, bei den Behörden, wo sie hingelangten, immer einer Zustutzung unterworfen werden. Auf jemehr Tische von Ingenieuren sie gelangt sind, desto kleiner wurde die Dotation. Nun kann ich den Herrn Regierungskommissär sowohl, als die hohe Versammlung versichern, daß die Ingenieure und t k. Beamten sich immer auf das kleinste Maß beschränken, welches sie beantragen für die nächste Verbauung, so daß die Berechnungen bezüglich der Kosten immer auf das Niedrigste heruntergestellt sind, daß daher eine Abschneidung dieser Dotation auch bei den k. k. höher» Ämtern nicht mehr zuläßig ist, wenn überhaupt die Bauten genügend ausgeführt werden sollen. Da nun gegenwärtig dieser Zustand eintritt, der eben im Berichte auseinandergesetzt worden ist, so ist es um so mehr nothwendig, daß die Dotation in dem Maße von Seite des Staates in dem Maße nämlich, als die Ingenieure beantragt haben, welche mit der Sache vertraut sind und nicht so viel beanspruchen, vollkommen bewilliget werde. Dr. Jussel. Im Nachgange zu den Ausführungen des Herrn Obmanns finde ich den Herrn Regierungskommissär noch auf einen Umstand aufmerksam zu machen. Die Rheinverbauung kann mit Vortheil und mit Kostenersparniß nur zur Zeit des kleinen Wasserstandes ausgeführt werden und der kleine Wasserstau!) ist im Winter. Die Gemeinden die bei den Uferschutzbauten sich betheiligen haben wiederholt die Nothwendigkeit dargestellt, daß die Dotationen rechtzeitig noch por Eintritt des Winters flüßig gemacht werden sollten, damit sie in der Lage wären die kurze Zeit zur Verbauung zu benützen, und das Material beizuschaffen. Es ist nun das bisher leider nicht der Fall gewesen, es sind diese Präliminarien immer zu spät erlediget eingetroffen, obwohl sie frühzeitig schon im Frühjahre von Seite der k. k. Ingenieur-Ämter des Landes in Vorlage gebracht worden sind. Ich würde daher bitten, daß in dieser Beziehung auch Rechnung getragen werden solle. Landesfürstl. Commissär. Die Genehmigung der Präliminare hängt immer von den Central-Behörden ab. Nun bevor nicht sämmtliche Präliminare aus allen Ländern beisammen sind, kann eine Vertheilung des Budgets nicht erfolgen. Daß die Anträge der Herren Ingenieure dem Wunsche und Bedarfs entsprechen, das mag allerdings richtig sein. Aber denken Sie sich sämmtliche Präliminarien der Monarchie zusammen genommen, was diese Bauten für ein Erforderniß beanspruchen würden, daher ist es natürlich, daß die Voranschläge, die gemacht werden, den Mitteln, welche zu Gebote stehen, so angepaßt werden, damit sie zur Bewilligung gelangen. Ich glaube der Herr Neichsrath werden die Erfahrung gemacht haben, wie sehr die eingebrachten Präliminarien selbst vom hohen Reichsrathe reduzirt worden sind, und warum — 128 insbesondere die Baupräliminarien einer Reduktion unterzogen werden mußten, allein an dem Willen der politischen Landesstelle hat es gewiß nicht gefehlt die möglichsten Forderungen zu erreichen. Wohlwend. Es ist allerdings richtig daß ich die Erfahrung gemacht habe, ich habe aber auch andere Erfahrungen gemacht, ich habe die Erfahrung gemacht, daß andere Kronländer übertriebene Forderungen stellen und daß an diesen übertriebenen Forderungen Abstriche zulässig sind, und mit Fug und Recht vorgenommen wurden, daß man diese Kronländer zufrieden gestellt hat mit dem was bewilliget worden ist. Das Gegentheil ist hier der Fall. Hier wird immer nur von den technischen k. k. Beamten das strengste Bedürfniß berücksichtiget und veranschlagt, und wenn wir so vorgehen wollten, wenn nämlich das anderen überlassen wäre als wie den k. k. Beamten und diese ebenfalls solche Forderungen stellen wie die übrigen Kronländer, so würde ich gegen den Abstrich durchaus nicht oponiren. Nachdem nun, wie gesagt, das strengste Bedürfniß präliminirt ist, und wir in die Lage kommen tote im Ausschußberichte oder im Gutachten beschrieben ist, so glaube ich daß die hohe Statthalterei sich wohl veranlaßt findet, daß sie dießbezugs alles Mögliche anwendet, daß keine Abstriche vorgenommen werden, oder wenigstens nur die Nöthigsten, denn etwas abstreichen muß jede Behörde, sonst ist sie keine Behörde, das ist Methode. Dr. Jussel. Ich wollte mit meinen Ausführungen bezüglich der Präliminarien die hohe Staatsregierung nur aufmerksam machen, daß, wenn mit der Vorlage der Präliminarien im Frühjahre bis den kommenden Herbst nach dem Geschäftsgang nicht zu Ende gekommen werden könnte, man ein Jahr antizipiren sollte mit der Vorlage der Präliminarien, um das Geld flüssig zu haben wenn man es braucht. Es ist dabei namentlich der Vortheil für das Ärar, weil nach der Versicherung aller Gemeindevorstehungen der Gemeinden die sich bei den Bauführungen betheiligen, nur Ersparnisse erzielt werden. Im übrigen wollte ich am allerwenigsten eine Andeutung machen, die auf Tadel gegen eine Behörde gerichtet ist, denn wir sind Alle den Landesbehörden insbesondere der hohen Statthalterei zu Dank verpflichtet für die Wärme und den Nachdruck, mit dem sie die Rechte des Landes Vorarlberg in Schutz genommen hat. (Bravo! Bravo!) Landeshauptmann, Ich bitte die hohe Versammlung um Abstimmung über den Punkt 8. (Angenommen, ) Ganahl. Die Schweiz hat erklärt, daß, wenn Österreich auf ihre Propositionen nicht einginge, die Macht der Thatsachen es dahin bringen würde, daß dennoch der Durchstich nach threm Willen gebaut werden müßte. Ich wollte nur erklären, daß ich der Meinung bin, daß — wenn auch die Schweiz so spricht — sie dennoch trotzdem zur Einsicht kommen wird, daß die Rheinkorrektion besonders für sie eine Nothwendigkeit sei und daß sie daher auch in die Korrektion durch das Niederried willigen werde. Landeshauptmann: Ich erlaube mir zu beantragen, daß die endgültige Lesung nach den Ergebnißen, welche wir heute erzielt haben heute noch vorgenommen werde. Bitte um Abstimmung. (Ist angenommen.) Nun erlaube ich mir die Bitte an die hohe Versammlung durch Abstimmung zu erkläre, daß sie mit den heute angenommen Anträgen ins Ganzen einverstanden sei. Wohlwend: Ich habe früher bemerkt, daß auch die Begründungen der hohen Regierung vorgelegt werden. Würde es nicht zweckmäßig sein, wenn der Herr Landeshauptmann damit einverstanden sind, daß die hohe Versammlung aufgefordert werde, wenn sie allenfalls noch Begründungen vorzubringen und, wenn das nicht der Fall wäre, auch darüber eine Abstimmung zu veranlassen. Landeshauptmann. Ich kann über die Gründe zu den Anträgen nicht abstimmen lassen, wie sind ein Elaborat des Ausschusses. Die Begründung ist nicht Gegenstand der Abstimmung, es sind nur die Anträge Gegenstand der Abstimmung. Mir ist im Laufe der Sitzung eine Interpellation übergeben worden. Ich werde sie durch den Herrn Sekretär verlesen lassen. Sie lautet: Interpellation. „In der letzten Sitzung der dritten Session des Landtages am 16. März 1863 faßte die Landesvertretung von Vorarlberg einstimmig den Beschluß: „„Es feie an das k. k. Staatsministerium das Ansuchen zu richten, Hochdasselbe wolle unter Festsetzung einer peremptorischen Frist die Jesuiten am k. k. Staatsgymnasium zu Feldkirch auffordern, den gesetzlichen Anordnungen betreffs des Unterrichtssystemes und der Lehramtsprüfungen in vollem Umfange nachzukommen, falls aber dieser Aufforderung nicht entsprochen würde, den Jesuiten das k. k. Staatsgymnasium in Feldkirch zu entziehen und dasselbe wenn möglich im Schuljahre 1863164 anderweitig zu besetzen."" Da seit jenem Zeitpunkte, also durch fast 4 Jahre diesem Beschluß von Seiten der hohen Regierung eine Erwiederung nicht zu Theil wurde, so erlaubt sich der Unterfertigte an den Herrn Regierungsvertreter die Frage zu stellen: „Welche Hindernisse stehen der endlichen Erledigung dieses Einschreitens des Landtages bis zur Stunde entgegen und ist Aussicht vorhanden, das dem Beschlusse bald eine Erledigung zu Theil werde?" Bregenz, den 22. Dezember 1866. Seyffertitz: L.-A. Landeshauptmann. Ich bitte die Interpellation zur Kenntniß zu nehmen und erlaube mir dieselbe dem Herrn Regierungskommissär zuzustellen. Landesf. Komissär: Ich muß mir vorbehalten, die Beantwortung dieser Interpellation in einer der nächsten Sitzungen einzubringen. Ich werde mir die Information einholen. Landeshauptmann. Die heutige Tagesordnung ist vollendet. Es sind nun die Weihnachtsfestlage im Anzuge und es werde«, wie ich vernehme, einige der Herren Abgeordneten mehrere Geschäfte abzuwickeln haben. Somit setze ich den nächsten Sitzungstag auf Donnerstag den 27. Dezember 10 Uhr Morgens. Als Gegenstände der Verhandlung bezeichne ich, indeß werde mir aber erlauben allfällige Nachträge zu bringen: 1. Komitebericht über das Gesuch der Gemeinde Hohenems um Erhöhung der Bürgerinnen Einkaufstaxe für Frauen. 2. Komitebericht über das Gesuch der Gemeinde Bürs um Schutz gegen den Wildbach Scesa. 3. Die beiden selbstständigen Anträge des Baron Seyffertitz auf Abänderung der L.-W:O. resp. G.'W.-O. 4. Comitebericht betreffend das Wasserrechtsgesetz, welchen ich den Herrn Abgeordneten zusenden werde. Ich erwarte ihn aus der Druckerei. Hiermit ist die heutige Sitzung geschloffen. Schluß 12 1/2 Uhr Nachmittags. VorN^lderger I » n ä 1 rr g. X Sitzung am 22, Dezember 1866 Mer dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian v. Froschauer. — Gegenwärtig 18 Abgeordnete. — Landesfürstltchei Commiffär Anton Ritter von Strele. — Abgeordneter Johann M. Schedler beurlaubt. Beginn der Sitzung um 9'/« Uhr Vormittags. Landeshauptmann. gehenden verlesen laffm. Ich eröffne die Sitzung und werde Ihnen das Protokoll der Vorher­ (Sekretär verliest dasselbe.) Da keine Erinnerung gegen die Richtigkeit des Protokolls erhoben wird, nehme ich es als genehm gehalten an. Wir kommen nun zum Gegenstanstand der heutigen Verhandlung, nämlich zum Comite­ Bericht über die Regierungsvorlage betreffend die Rheinkorrektion. Herr Berichterstatter wollen so gefällig sein das Wort zu nehmen. (Berichterstatter Dr. Juffel verliest den Komitebericht über die Regierungsvorlage wegen der Rheinkorrektion.) Dr. Iuffet Vor Allem muß ich bemerken, daß in dem Berichte sich mehrere sinnstörende Fehler eingeschlichen haben und zwar: Seite 81 Punkt 4 muß es heißen „bei Ausführung des oberen Durchstiches . . . ferner auf Seite 82 Zeile 16 von oben muß es heißen „Cubikfuß Wasser." ferner Seite 82 Zeile 10 von unten ist der Satz zu ergänzen: „Blos 6000 Klafter vollständig verbaut, „da von der Schweizerseite die Verwuhrung des Rheines lediglich den Schweizergemeinden überlassen war und da die Schweizerregierung sich in früherer Zeit um den Bau des Rheines nicht angenommen hat." Ferner auf Seite 96 Zeile 12 von unten muß es heißen: „Rheineinbrüchen heben, die Wuhr".