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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:06
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1865,lt1865,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag Stenographischer Sitzungs-Bericht. III. Sitzung am 28. November 1865 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmanns Sebastian v. Froschauer im Beisein des landesfürstl. Herrn Commissärs k. k. Statthalterei-Rathes Franz Ritter v. Barth. Gegenwärtige 17 Landtagsabgeordnete. Bertl Mathias, beurlaubt; Hochw. Herr Bischof Johann Amberg abwesend. Beginn der Sitzung 9 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich laffe das Protokoll der vorgestrigen Sitzung verlesen. (Schriftführer verliest dasselbe.) Wird eine Einwendung gegen dieses Protokoll erhoben? (Niemand wendet etwas ein.) Ich erkläre es somit als richtig abgefaßt. Ich habe der hohen Versammlung mitzutheilen von Seite des Commando's der Feuerwehrgesellschaft in Bregenz, daß dieselbe diese Woche eine Übung halten wird, und zwar eine unvorhergesehene Übung, zu welcher die Herren hiemit eingeladen werden. Ich gebe Ihnen die gewählten Obmänner bekannt, welche für die betreffenden Comite's gewählt wurden. Für das Comite, betreffend die Regierungsvorlage über die neu einzuführenden politischen Behörden, wurde als Obmann Herr Feuerstein und als Berichterstatter Herr Baron Seyffertitz bestimmt. Das Comite, betreffend das Gesuch des Stadtmagistrates Bregenz um Bewilligung zur Abnahme von Gebühren für Lizenzscheine für Produktionen, wurde als Obmann Herr Rhomberg und als Berichterstatter Herr Schedler bestellt. Das Comite, betreffend den Antrag der Landesvertheidigungs-Oberbehörde auf vollständige Stellung der Landesschützen gegen deren frühere allmählige Entlassung, erwählte Herrn Ganahl als Obmann und Herr Riedl, als Berichterstatter. Das Comite, betreffend das Ansuchen der Gemeinde Meiningen um Unterstützung zur Ausführung der Regelung des Ehbaches, erwählte Herrn Bertl als Obmann Herrn Wohlwend als Berichterstatter. 20 Mir ist bei Beginn der Sitzung eine Interpellation überreicht worden, ich bringe sie zur Kenntniß der hohen Versammlung. (Wird abgelesen.) Interpellation. Bei dem Umstande, als das kaiserl. Diplom vom 20. Oktober 1860 und das allerh. Patent vom 26. Februar 1861 nebst dem Grundgesetze über die Reichsvertretung für die Länder der westlichen Reichshälfte ebenso ein Staatsgrundgesetz ist, als die ungarische Verfassung für die Länder der östlichen Reichshälfte; bei dem weitern Umstande, als Se. k. k. apost. Majestät den Landtagen der ungarischen Reichshälfte die voraufgeführten Staatsgrundgesetze zur „Annahme* vorlegen, während allerhöchst dieselbe von dem Manifeste de dato 20. Sept. 1865, welches die Wirksamkeit obiger Gesetze in einem wesentlichen Punkte, nemlich jenem der Reichsvertretung suspendirt, mit allerh. Handschreiben von 7. November 1865 den Landtagen der westlichen Reichshälfte „Mittheilung" gemacht haben, ohne auszusprechen, ob dieser Staatsakt zur „Annahme", oder zur „Kenntnißnahme" mitgetheilt werde; und in Erwägung, daß wenn dieser Staatsakt zu dem von Fürst und Land gleichmäßig an gestrebt en Zwecke der verfassungsmäßigen Schaffung einer einheitlichen Reichsvertretung den Landtagen der westlichen Reichshälfte zur „Annahme" vorgelegt wird, dieselben in der Lage sind auf verfassungsmäßigem Wege in eine Revision des in den §. 16 der Landesordnung inarticulirten Grundgesetzes über die Reichsvertretung einzutreten; während wenn dieser Staatsakt lediglich zur „Kenntnißnahme" mitgetheilt wird, hiedurch der §. 16 der Landesordnung, „somit ein Staatsgrundgesetz für das Land" (vide Artikel 111. des Patents vom 26. Febr. 1861.) einseitig auf unbestimmte Zeit außer Wirksamkeit gesetzt, und hierdurch „während der Verfassungs-Conflict in der einen Reichshälfte gelöst, „in der andern herbeigeführt wird; und in endlicher Erwägung, daß Unsicherheit in einem Punkte von so ungeheurer Trag» weite bei anscheinender ungleichmäßiger Behandlung der Länder beider Reichshälften das Vertrauen der Völker in die Unantastbarkeit der Garantien für unsere Verfassung auf das Bedauerlichste zu erschüttern geeignet ist: wird der Herr landesfürstliche Commissär, k. k. Statthaltereirath Franz Ritter von Barth dahin interpellirt: „ob das kaiserliche Manifest vom 20. September 1865 den Landtagen der westlichen „Reichshälfte zur „Annahme oder zur „Kenntnißnahme" mitgetheilt wurde." Bregenz, den 28. November 1865. Alois Riedl, Landtagsabgeordneter für Vorarlberg. — 21 — Landesf. Commissär: Ich bin in der Lage meine Herren, diese Interpellation sogleich zu beantworten. Wie ich schon bei der Übergabe des Manifestes an den Herrn Landeshauptmann bemerkte, ist dasselbe durchaus nicht als" Regierungsvorlage M-betrachten. und , die Übergabe ist nur als die Mittheilung eines vollzogenen Staatsaktes anzusehen. Landeshauptmann: Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist der Ministerial-Erlaß, betreffend die Errichtung einer zweiten politischen Instanz für Vorarlberg. Wie ich schon bei Eröffnung erwähnte, hat der Landesausschuß diesen Gegenstand als sehr wichtig für das Land erkannt, und hat nicht unterlassen, in einer an die hohe Regierung eingereichte Vorstellung hinzuweisen auf die besondere Stellung Vorarlbergs mit eigener Landesvertretung, er hat nicht unterlassen, hinzudeuten, daß es gleichsam eine Anomalie ist ein Land, im Besitze voller politischer Freiheit und Gerechtsame zu wissen, dasselbe aber in Beziehung auf die politische Einrichtung nämlich auf die politische Regierungseinrichtung unter einem ehemaligen Kreis gestellt zu wissen; er hat hingewiesen, daß es der Wunsch des Landes ist, eine zweite Instanz hier zu finden, welche geeignet wäre, die Geschäfte in kürzerer Weise abzuthun und hat dargethan, daß der Wunsch des Landes zusammentreffe mit den Absichten der h. k. k. Regierung, in Hinsicht der Beförderung der Geschäfte und endlich auch angedeutet, daß dieser Wunsch erreicht werden könnte, ohne besondere Opfer von Seite des Staates. Ich gebe mir die Ehre die Erwiderung, welche dem Landesausschuß geworden ist, zur Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen: (Schriftführer liest) Mit der an das hohe Staatsministerium unterm 7. November vorigen Jahrs Z. 752 gerichteten Eingabe hat der löbliche Landesausschuß die Errichtung einer eigenen politischen Administrations-Behörde zweiter Instanz für Vorarlberg befürwortet. Mit dem Erlasse vom 31. August l. Js- Z. 4089/St.M. hat das hohe Staatsministerium das Bedauern ausgedrückt, vor Durchführung der beabsichtigten neuen Organisation der politischen Behörden erster Instanz schon aus Finanz-Rücksichten auf das gestellte Ansuchen nicht mehr eingehen zu können. Hievon beehre ich mich dem löbl. Landesausschusse die Eröffnung zu machen. Coronini. Es wäre meine Ansicht, dieses Geschäftsstück jenem Comite zuzuweisen, welches bereits eingesetzt ist, um die Regierungsvorlage, betreffend die politische Bezirkseintheilung des Landes zu berathen und Bericht zu erstatten. Wenn die hohe Versammlung einverstanden ist und kein Gegenvorschlag erfolgt, werde ich dieses ausführen. (Niemand wendet etwas ein.) Somit ist der Gegenstand diesem Comite überwiesen. Wir haben heute das erstemal das Vergnügen den neugewählten Landtagsabgeordneten Herrn Dr. Bickl zu begrüßen; ich werde zur Angelobung desselben schreiten. Herr Bickl, Sie werden Sr. k. k. apostolischen Majestät Franz Josef I. Treue und Gehorsam, genaue Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten an Eidesstatt geloben. Bickl: Ich gelobe. Landeshauptmann: Zweiter Gegenstand ist die neuerliche Vorlage des Antrages zur Bildung einer eigenen Brandassecurranz in Vorarlberg als Landesanstalt. Dieser Gegenstand wurde bereits in vorjähriger Sitzung berathen und behandelt, der Landtag beschloß die Vorlage nach einem Jahre wiederum an den Landtag zu bringen, hiemit erfüllt der Landesausschuß die ihm gewordene Weisung. Ich erwarte in dieser Beziehung Vorschläge von Seite der hohen Versammlung. Meine 22 Ansicht wäre ein eigenes Comite zu bestellen, welches den neuerlichen Bericht an den hohen Landtag zu erstatten hätte. Wohlwend: Ich erlaube mir den Antrag Herrn Landeshauptmanns zu ergänzen, dadurch, daß das Comite aus 5 Mitgliedern zu bestehen hat. Landeshauptmann: Herr Wohlwend hat den Antrag gestellt, daß das Comite zur Berichterstattung über diesen Gegenstand, der das zweite Mal an uns herantritt aus 5 Mitgliedern zu bestehen habe. Sind die Herren einverstanden? (Angenommen.) Die Wahl wird am Schluße der Sitzung vorgenommen werden. Dritter Gegenstand ist der Antrag, betreffend die Errichtung einer öffentlichen Irrenanstalt im Lande und die diesfalls eingeleiteten Verhandlungen mit der Wohlthätigkeitsanstalt in Valduna. (Wurde abgelesen; siehe separate Beilage.) Findet Jemand einen Vorschlag in dieser Beziehung zu machen? Wohlwend: Ich stelle den Antrag, daß zur weitern Prüfung und Antragstellung an den Landtag ein Comite von 5 Mitgliedern erwählt werde. Landeshauptmann: Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden find, wollen sich gefälligst von den Sitzen erheben. (Angenommen.) Vierter Gegenstand ist das Gesuch des Stadtmagistrats von Feldkirch, um nachträgliche Genehmigung zur Verumlagung der pro 1862 nicht verumlagten Pauschalbeträge der Zuschläge zur Verzehrungssteuer. (Schriftführer liest.): Findet Jemand einen Antrag zu erheben? Ganahl: Es findet sich, daß größere Beiträge die Stadtgemeinde Feldkirch von verschiedenen Gewerbetreibenden als rückständige Zuschläge zur Verzehrungssteuer zu fordern hat. Nachdem diese Sache von ziemlicher Wichtigkeit ist, so beantrage ich, es wolle ein Comite von. 5 Mitgliedern bestimmt werden, welches die Sache zu prüfen und an den Landtag Anträge zu stellen hat. Landeshauptmann: Nachdem kein Gegenantrag erhoben wird bitte ich die hohe Versammlung um Abstimmung. (Angenommen.) Nun kommt der selbständige Antrag der Herren Wohlwend, Ganahl und Baron Syffertitz betreffend die Rückwirkung des allerhöchsten Patentes vom 20, September l. J. auf das Wohl des Landes, Ich habe die Ehre Ihnen bekannt zu geben, daß die 3 Herren Antragsteller, als Generalsprecher Herrn Baron Seyffertitz. bezeichneten. Ich ertheile somit Herrn Baron Seyffertitz das Wort, wofern er dasselbe noch nehmen zu sollen glaubt und bemerke nur, daß eine Debatte nicht stattfinden kann, da beute die Verhandlung darauf hingeht, diesen Antrag einer Ausschußvorberathung, wie die Landes-Ordnung fich ausdrückt, zu unterziehen. Seyffertitz: Seit jenem Tage meine Herren! an dem Sie zum ersten Male in diesen Räumen sich versammelten, um über das Wohl des Landes zu berathen und zu beschließen, seit diesem ersten Tage war noch keine Epoche so folgenschwer, so ernst, wie die, in der heute Österreich sich befindet, an deren dunklen Schwelle unser vielgeprüftes gemeinsames Vaterland, heute steht. Wie Sie alle wissen, wie uns am Beginn dieser Session auch offiziell kund gegeben wurde, wurde ein wichtiger Faktor des öffentlichen Lebens in Österreich, wurde ein Theil der Reichsverfassung sistirt, das heißt vorläufig außer Wirksamkeit gesetzt, nämlich das Gesetz über die Reichsvertretung, 23 Wenn schon jedem denkenden Vaterlandsfreunde die Frage sich austrägt, welche Folgen dieser außerordentliche Schritt der Regierung nach sich ziehen muß, so tritt an uns, mit der ganzen Wucht der zwingenden Pflicht, die Frage heran, die wir zu beantworten haben werden, an uns, in deren Hände unsere Mitbürger vertrauensvoll die Vertretung ihrer Interessen gelegt haben. Die Beantwortung dieser Frage, die Erwägung der Rückwirkungen dieses Schrittes der Regierung auf das spezielle Wohl des Landes Vorarlberg, diese Erwägungen, meine" Herren! sind wir unserer Würde als Abgeordnete, sind wir dem Lande schuldig. Sie werden mich fragen? ob es eine gesetzliche Handhabe gebe, diese "Frage zu beantworten und ich sage — „ja“, noch steht der §. 19 der Landes-Ordnung für Vorarlberg unangetastet aufrecht; jener §. 19, welcher lautet: „Der Landtag ist berufen zu berathen und Anträge zu stellen über kundgemachte allgemeine Gesetze und Einrichtungen bezüglich deren besonderen Rückwirkungen auf das Wohl des Landes." Wenn dieser Antrag somit auf gesetzlicher Linie der Landesordnung sich "bewegt, so geben Ihnen andrerseits jene sieben Erwägungspunkte, welche wir nach reiflicher Erwägung unserem Anträge vorauszusetzen geglaubt haben, den Leitfaden an die Hand, auch über den Sinn, die Bedeutung, die Tragweite unseres Antrages sich ein Urtheil zu bilden; denn in diesen Erwägungen ist der Zweck des Antrages ausgesprochen — der Zweck — an dem einmal begebenen Rechtsboden der Verfassung fest zu halten, an jenem Rechtsboden, nach welchem Verfassungs-Änderungen nur auf jenem Wege statt finden können, welche diese Verfassung selbst vorgezeichnet hat. Nicht, daß wir damit sagen wollen, daß die Verfassung vom 26. Februar 1861 eine unabänderliche sei, daß sie vielleicht zum Heile Österreichs nicht Modifikationen unterzogen werden könnte, nein dies sei ferne von uns; — aber, daß diese nöthigen Modifikationen nur auf verfassungsmäßigem Wege geschehen, das wollen wir damit sagen, an dem wollte von uns festgehalten werden. (Bravo.) Übrigens wird durch das was ich eben gesagt habe, auch durch die Motivirung des Antrages hinlänglich schon, von vornehinein jede Zumuthung von uns fern gehalten, daß unser Antrag nur eine nachträgliche Ovation eine posthume Verhimmelung des abgetretenen Ministeriums enhalte und seines Vorgehens oder vielmehr Nichtvorgehens, Über welches wir leider schon öfter die Gelegenheit gehabt haben, die Wahrheit auszusprechen. Aus meinen Worten haben. Sie entnommen, meine Herren! daß sich sowohl der Antrag selbst als auch die Erwägungen vollständig auf dem Boden des Gesetzes bewegen, namentlich auf dem Boden unserer Verfassung, jener Verfassung, die wir wenigstens heute noch unser nennen können, nennen müssen (Bravo.) Ich zweifle daher nicht, meine Herren! Daß Sie dem Ansinnen Folge geben werden, diesen unsern Antrag einer ComiteVorberathung zuzuweisen. Sie werden damit nichts anderes thun, als dasjenige", was, wie uns die öffentlichen Blätter melden, eine, große Anzahl anderer Landtage des österreichischen Kaiserstaates in diesem Momente in überwiegender Majorität bereits gethan haben, nichts anderes werden Sie damit thun, als was das Land Vorarlberg stets verfassungsgetreu, stets zum Reiche Haltend, von uns erwartet. Ich erlaube nur nun noch einmal die Erwägungen und den Antrag vorzulesen und Sie zu ersuchen um dessen geschäftsordnungsmäßige Behandlung. (Wird vorgelesen.) Landeshauptmann: Es liegt der Antrag vor, diesen selbstständigen Antrag zur Vorberathung einem Ausschuße ans fünf Mitgliedern zu unterziehen, jene Herren, welche ebenfalls der Bestellung eines Fünfglieder - Comites, behufs Vorberathung dieses Gegenstandes beipflichten, wollen sich gefälligst erheben. (Große Majorität erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Landesfürstlicher Commissär. Nachdem der hohe Landtag soeben mit Majorität beschlossen hat, in den Antrag der Herren Wohlwend, Ganahl und Seyffertitz einzutreten und die Angelegenheit, welche in diesem Antrage besprochen wird, einem Ausschusse zur Begutachtung und Berichterstattung zuzuweisen und nachdem eine Debatte über diesen Gegenstand gegenwärtig unzulässig erscheint, so erübrigt mir nur die Erklärung, daß ich mir Vorbehalte, als Vertreter der Regierung in dem Ausschusse sowohl, als bei den Verhandlungen des Landtages den Standpunkt der Negierung aufklärend darzulegen und zu begründen." 24 Landeshautmann: Die Wahl des Ausschusses werde ich nach Schluß der heutigen Sitzung vornehmen. Endlich haben wir den Bericht des Landes-Ausschusses, betreffs Änderung der §§. 3, 4, 5 der Landtags-Wahlordnung. (Wird vorgelesen; siehe separate Beilage.) Wofern keine Bestimmung im Bezug aus die formelle Behandlung dieses Geschäftsstückes erhoben werden sollte, würde ich zur Berathung derselben schon heute übergehen. Schwärzler: Ich stelle den Antrag, daß man diese Angelegenheit einem Comite, bestehend aus fünf Mitgliedern, zuweisen sollte und glaube, es sollte noch manches darüber näher erörtert werden. Landeshauptmann: Ich will dem nicht entgegen treten und frage die hohe Versammlung, ob sie dem Antrage des Herrn Schwärzler beistimmen. Ich bitte durch Ausstehen dies zu ernennen, zu geben. (Der Antrag ist mit Majorität angenommen.) Wir haben mit diesen Gegenständen die heutige Tagesordnung erschöpft und gehen nun zur Wahl über. Zuerst ist ein Fünfglieder-Comite zur Begutachtung des neuerlich vorgebrachten Antrages eine Brand-Assekuranz als Landes-Anstalt in Vorarlberg zu errichten. Ich bitte sieben Herren zu bezeichnen. Ich ersuche die Herren Schedler und Hirschbühl das Wahlscrutinium vorzunehmen. (Wahl.) Hirschbühl: Es sind siebenzehn Stimmzettel abgegeben worden. Landeshauptmann: Es erscheinen gewählt die Herren: Riedl mit 16, Hirschbühl mit 14, Schwärzler mit 13, Ender mit 12, Rhomberg und Bertschler haben je 10 Stimmen, die weiteren haben keine absolute Majorität erhalten. Herr Ganahl hat 6, Feuerstein 5, Schneider 5 und Wachter 5 Stimmen. Die 6 erstgenannten Herren sind als gewählt zu betrachten, die beiden Herren Rhomberg und Bertschler haben gleichviel Stimmen, sie werden also noch zu losen haben, um zu bestimmen, wer als Ausschuß-Mitglied und wer als Ersatzmann zu gelten hat; ich bitte vorerst zur Wahl des zweiten Ersatzmannes überzugehen. (Wahl.) Hirschbühl: Siebenzehn Stimmzettel wurden abgegeben. Landeshauptmann: Herr Ganahl hat die absolute Mehrheit als Ersatzmann. Run bitte ich zwischen Herrn Rhomberg und Bertschler das Loos zu heben. Hirschbühl: (Zieht das Loos.) Herr Rhomberg. Landeshauptmann: Es ist somit Herr Rhomberg Mitglied des Ausschusses und Herr Bertschler Ersatzmann. Wir haben eine weitere Wahl vorzunehmen, nämlich die eines Comites zur Begutachtung der Behandlung und Versorgung der Irren. Ich bitte wieder 5 Comite-Mitglieder und 2 Ersatzmänner zu bezeichnen. Ich ersuche den Herrn Riedl das Scrutinium vorzunehmen. (Wahl.) Riedl: Es sind 17 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Gewählt wurden die Herren Wohlwend mit 16 StimmenSchedler mit 13, Bertel mit 11, Hirschbühl mit 10, Rhomberg mit 10 als Ausschuß-Mitglieder, Herr Stemmer als Ersatzmann mit 9 Stimmen. Es fehlt noch ein Ersatzmann. Die nächstmeisten Stimmen haben die Herren Bickel mit 8, Spieler mit 7, Feuerstein mit 7 Stimmen. Bitte nochmal einen Herrn in Vorschlag zu bringen. Bei der nun vorgenommenen Wahl wurde Herr Bickel als Ersatzmann gewählt. Ich ersuche Sie ferner ein Comite aus 3 Mitgliedern und einen Ersatzmann zu wählen, welchem das Gesuch des Stadtmagistrates von Feldkirch wegen Verumlagung der Pauschalbeträge als Zuschläge zur Verzehrungs-Steuer überwiesen wird. Ich ersuche den Herrn Bertschler und Ender das Scrutinium vorzunehmen. (Wahl.) Ender: 17 Stimmzettel sind abgegeben worden. Landeshauptmann: Bei dieser Wahl gingen die Herren Bickel mit 9, Herr Bertschler mit 10, Wachter mit 9 Stimmen als Ausschuß-Mitglieder und Herr Schedler mit 9 Stimmen als Ersatzmann bevor. 25 Neuerdings haben wir zu wählen, einen Ausschuß von 5 Mitgliedern und 2 Ersatzmännern, denjenigen nämlich, welcher über den gemeinschaftlichen Antrag der Herren Wohlwend, Ganahl und Seyffertitz, betreffs der Rückwirkungen und Maßnahmen des allerhöchsten Patentes vom 20. September d. J., auf das Wohl des Landes-Bericht zu erstatten hat. Rhomberg: Ich möchte mir die Frage erlauben, ob Seine bischöflichen Gnaden in Betracht kommen können. Landeshauptmann: Ich stelle dies den Herren frei, wiewohl er das Gelöbniß noch nicht abgelegt hat. Ich bitte den Herrn Rhomberg und Schwärzler das Scrutinium vorzunehmen. Bei der nun vorgenommenen Wahl gingen aus 18 abgegebenen Stimmen die Herren Seyffertitz mit 16, Ganahl mit 16, Wohlwend mit 16, Egender mit 15, Dr. Bickel mit 15 Stimmen als gewählte Ausschuß-Mitglieder und bei der weiter vorgenommenen Wahl von 17 abgegebenen Stimmen die Herren Feuerstein mit 13 und Wachter mit 12 Stimmen als Ersatzmänner hervor. Endlich haben wir noch ein Comite zu wählen, bestehend aus 5 Ausschuß Mitgliedern und 2 Ersatzmännern, welches über den Antrag auf Abänderung der Landtags-Wahl-Ordnung Bericht zu erstatten hat. Ich bitte die Herren Baron Seyffertitz und Herrn Wohlwend das Scrutinium vorzunehmen (Wahl.) Als gewählt gingen hervor die Herren Ganahl mit 12, Riedl mit 12, Stemmer mit 12, Schwärzler mit 12 und Spieler mit 11 Stimmen als AusschußMitglieder und bei der weitern Wahl Herr Feuerstein mit 10 Stimmen und bei der engern, zwischen Herrn Rhomberg und Ender, Herrn Ender als Ersatzmänner. Die Herren haben gesehen mit welchem Zeitverluste unser Wahlgeschäft deßwegen verbunden ist, weil auch für die Wahl der Ersatzmänner nach dem §. 10 unserer Geschäfts-Ordnung die absolute Stimmenmehrheit gefordert wird. Es wurde mir im Laufe der Verhandlung der einhellige Antrag überreicht, der hohe Landtag wolle beschließen, den §. 10, Absatz HL, der Geschäfts • Ordnung dahin abzuändern: „Als Ersatzmänner sind jene Abgeordneten anzusehen, welche die zunächst relativ meisten Stimmen erhielten; bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos." Der §. 10, Absatz 111., würde dann lauten: „Als solche sind jene Abgeordneten anzusehen, welche die zunächst relativ meisten Stimmen erhalten." Nachdem dieser Antrag von sämmtlichen Herren Vertretern unterfertigt ist, brauche ich ihn wohl nicht weiter zur Verhandlung zu bringen, er ist eo ipso erledigt. Da es eine bloße Formsache ist glaube ich die hohe Versammlung nur zu fragen, ob sie diesen Antrag wirklich zum Beschluß erheben wolle? Bitte um Abstimmung. (einstimmig angenommen.) Die heutige Tagesordnung wäre somit erschöpft, und ich bestimme als den nächsten Sitzungslag künftigen Donnerstag. Gegenstand unserer Betrachtung und Berathung wird sein: 1. der Erlaß des hohen Staatsministeriums, betreffend die künftige Feststellung der Schulen, der Lehramts-Candidaten in Tirol und Vorarlberg, Beschränkung der Dotirung der Trivial-Schulen aus dem Normalschulfonde und die Anweisung der Stipendien der Lehramtskandidaten. 2. Die Erwiederung der hohen k. k. Regierung auf die Beschlüsse des Landtages über die Einflußnahme der Gemeinden auf die Verwaltung des Kirchenvermögens; 3. Die Wahl eines Ersatzmannes für das Landes-Ausschuß-Mitglied Herrn Ganahl; 4. Bitte der Gemeinde Sulz um Rückersatz der Kur- und Verpflegskosten aus dem Landesfond für Alois Alig aus Obersachsen, Kantons Graubündten; endlich 5. Selbstständiger Antrag des Herrn Riedl betreffend den Erlaß über die Verfassung einer Adresse an Seine Majestät den Kaiser bezüglich des allerhöchsten Patentes vom 20. Sept. l. Js. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. (Schluß der Sitzung 12 Uhr) VlorkrlbLrgqrIrtnätN.g. Stenographischer Sitzungs - Bericht. III. Sitzung am 28. November 1865 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmanns Sebastian v. Froschauer im Beisein des landesfürstl. Herrn Commissärs k.k. Statthalterei-Rathes Franz Ritter v. Barth. ordnete. Gegenwärtige 17 Landtagsabge­ Bertl Mathias, beurlaubt; Hochw. Herr Bischof Johann Amberg abwesend. Beginn der Sitzung 9 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich laffe das Protokoll der vorgestrigen Sitzung verlesen. (Schriftführer verliest dasselbe.) Wird eine Einwendung gegen dieses Protokoll erhoben? (Niemand wendet etwas ein.) Ich erkläre es somit als richtig abgefaßt. Ich habe der hohen Versammlung mitzutheilen von Seite des Commando's der Feuerwehr­ gesellschaft in Bregenz, daß dieselbe diese Woche eine Uebung halten wird, und zwar eine unvorherge­ sehene Uebung, zu welcher die Herren hiemit eingeladen werden. Ich gebe Ihnen die gewählten Obmänner bekannt, welche für die betreffenden Comite's gewählt wurden. Für das Comite, betreffend die Regierungsvorlage über die neu einzuführenden politischen Behörden, wurde als Obmann Herr Feuerstein und als Berichterstatter Herr Baron Seyffertitz bestimmt. Das Comite, betreffend das Gesuch des Stadtmagistrates Bregenz um Bewilligung zur Ab­ nahme von Gebühren für Lizenzscheine für Produktionen, wurde als Obmann Herr Rhomberg und als Berichterstatter Herr Schedler bestellt. Das Comite, betreffend den Antrag der Landesvertheidigungs-Oberbehörde auf vollständige Stellung der Landesschützen gegen deren frühere allmählige Entlassung, erwählte Herrn Ganahl als Obmann und Herr Riedl, als Berichterstatter. Das Comite, betreffend das Ansuchen der Gemeinde Meiningen um Unterstützung zur Ausführung der Regelung des Ehbaches, erwählte Herrn Bertl als Obmann^ Herrn Wohlwend als Berichterstatter. - 20 Mir ist bei Bei Beginn der Sitzung eine Interpellation überreicht worden, zur Kenntniß der hohen Versammlung. ich bringe sie (Wird abgelesen.) ^nürpdhtion. Bei dem Umstande, als das kaiserl. Diplom vom 20. Oktober 1860 und das allerh. Patent vom 26. Februar 1861 nebst dem Grundgesetze über die Reichsvertretung für die Länder der west­ lichen Reichshälfte ebenso ein Staatsgrundgesetz ist, als die ungarische Berfassung für die Länder der östlichen Reichshälste; bei dem weitern Umstande, als Se. k. k. apost. Majestät den Landtagen der ungarischen Reichs­ hälfte die voraufgeführten Staatsgrundgesetze zur „Annahme* vorlegen, während allerhöchst dieselbe von dem Manifeste de dato 20. Sept. 1865, welches die Wirk­ samkeit obiger Gesetze in einem wesentlichen Punkte, nemlich jenem der Reichsvertretung suspendirt, mit allerh. Handschreiben von 7. November 1865 den Landtagen der westlichen Reichshälste „MitHeilung" gemacht haben, ohne auszusprechen, ob dieser Staatsakt zur „Annahme", oder zur „Kenntnißnahme" mitgetheilt werde; und in Erwägung, daß wenn dieser Staatsakt zu dem von Fürst und Land gleichmäßig an gestrebt en Zwecke der verfassungsmäßigen Schaffung einer einheitlichen Reichsvertretung den Landtagen der westlichen Reichshälste zur „Annahme" vorgelegt wird, dieselben in der Lage sind auf verfaffungsmäßigem Wege in eine Revision des in den §. 16 der Landesordnung inarticulirten Grundgesetzes über die Reichsvertretung einzutreten; während wenn dieser Staatsakt lediglich zur „Kenntnißnahme" mitgetheilt wird, der §. 16 der Landesordnung, hiedurch „somit ein Staatsgrundgesetz für das Land" (vide Artikel 111. des Patents vom 26. Febr. 1861.) einseitig auf unbestimmte Zeit außer Wirksamkeit gesetzt, und hierdurch „während der Verfassungs-Conflict in der einen Reichshälste gelöst, „in der andern herbeigeführt wird; und in endlicher Erwägung, daß Unsicherheit in einem Punkte von so ungeheurer Trag» weite bei anscheinender ungleichmäßiger Behandlung der Länder beider Reichshälften das Vertrauen der Völker in die Unantastbarkeit der Garantien für unsere Verfassung auf das Bedauerlichste zu er­ schüttern geeignet ist: wird der Herr landesfürstliche Commissär, k. dahin interpellirt: k. Statthaltereirath Franz Ritter von Barth „ob das kaiserliche Manifest vom 20. September 1865 den Landtagen der westlichen „Reichshälfte zur „Annahme oder zur „Kenntnißnahme" mitgetheilt wurde." Bregenz, den 28. November 1865. Alois Riedl, Landtagsabgeordneter für Vorarlberg. — 21 — Landesf. Commissär: Ich bin in der Lage meine Herren, diese Interpellation sogleich zu beantworten. Wie ich schon bei der Uebergabe des Manifestes an den Herrn Landeshauptmann bemerkte, ist dasselbe durchaus nicht als" Regierungsvorlage M-betrachten. und , die Uebergabe ist nur als dieMjt« tbeilung eines vollzogenen Staatsaktes. Lmuleben. Landeshauptmann: Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist der Ministerial-Erlaß, betreffend die Errichtung einer zweiten politischen Instanz für Vorarlberg. Wie ich schon bei Eröffnung erwähnte, hat der Landesausschuß diesen Gegenstand als sehr wichtig für das Land erkannt, und hat nicht unterlassen, in einer an die hohe Regierung eingereichte Vorstellung hinzuweisen auf die besondere Stellung Vorarlbergs mit eigener Landesvertretung, er hat nicht unterlassen, hinzudeuten, daß es gleichsam eine Anomalie ist ein Land, im Besitze voller poli­ tischer Freiheit und Gerechtsame zu wissen, dasselbe aber in Beziehung auf die politische Einrichtung nämlich auf die politische Regierungseinrichtung unter einem ehemaligen Kreis gestellt jzu wissen; er hat hingewiesen, daß es der Wunsch des Landes ist, eine zweite Instanz hier zu finden, welche ge­ eignet wäre, die Geschäfte in kürzerer Weise abzuthun und hat dargethan, daß der Wunsch des Lan­ des zusammentreffe mit den Absichten der h. k. k. Regierung, in Hinsicht der Beförderung der Geschäfte und endlich auch angedeutet, daß dieser Wunsch erreicht werden könnte, ohne besondere Opfer von Seite des Staates. Ich gebe mir die Ehre die Erwiderung, welche dem Landesausschuß geworden ist, zur Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen: (Schriftführer liest) Mit der an das hohe Staatsministerium unterm 7. November vorigen Jahrs Z. 752 gerich­ teten Eingabe hat der löbliche Landesausschuß die Errichtung einer eigenen politischen Admini­ strations-Behörde zweiter Instanz für Vorarlberg befürwortet. Mit dem Erlaffe vom 31. August lJs- Z. 4089/St.M. hat das hohe Staatsministerium das Bedauern ausgedrückt, vor Durchführung der beabsichtigten neuen Organisation der politischen Behörden erster Instanz schon aus Fmanz-Rücksichten auf das gestellte Ansuchen nicht mehr eingehen zu können. Hievon beehre ich mich dem löbl. Landesausschusse die Eröffnung zu machen. Coronini. Es wäre meine Ansicht, dieses Geschäflsstück jenem Comite zuzuweisen, welches bereits einge­ setzt ist, um die Regierungsvorlage, betreffend die politische Bezirkseintheilung des Landes zu berathen und Bericht zu erstatten. Wenn die hohe Versammlung einverstanden ist und kein Gegenvorschlag erfolgt, werde ich dieses ausführeu. (Niemand wendet etwas ein.) Somit ist der Gegenstand dieiem Comite überwiesen. Wir haben heute das erstemal das Vergnügen den neugewählten Landtagsabgeordneten Herrn Dr. Bickl zu begrüßen; ich werde zur Angelobung desselben schreiten. Herr Bickl, Sie werden Sr. k. k. apostolischen Majestät Franz Josef 1. Treue und Gehorsam, genaue Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten an Eidesstatt geloben. Bickl: Ich gelobe. Landeshauptmann: Zweiter Geganstand ist die neuerliche Vorlage des Antrages zur Bildung einer eigenen Brandassecurranz in Vorarlberg als Landesanstalt. Dieser Gegenstand wurde bereits in vorjähriger Sitzung berathen und behandelt, der Landtag beschloß die Vorlage nach einem Jahre wiederum an den Landtag zu bringen, hiemit erfüllt der Landesausschuß die ihm gewordene Weisung. Ich erwarte in dieser Beziehung Vorschläge von Seite der hohen Versammlung. Meine — 22 Ansicht wäre ein eigenes Comite zu bestellen, welches den neuerlichen Bericht an den hohen Landtag zu erstatten hätte. Wohlweud: Ich erlaube mir den Antrag Herrn Landeshauptmanns zu ergänzen, dadurch, »daß das Comite aus 5 Mitgliedern zu bestehen hat. Landeshauptmann: Herr Wohlwend hat den Antrag gestellt, daß das Comite zur Be. richterstattung über diesen Gegenstand, der das zweite Mal an uns herantritt aus 5 Mitgliedern zu bestehen habe. Sind die Herren einverstanden? <Angenommen.) Die Wahl wird am Schlüße der Sitzung vorgenommen werden. Dritter Gegenstand ist der Antrag, betreffend die Errichtung einer öffentlichen Jrrenanstallt int. Lande und die diesfalls eingeleiteten Verhandlungen mit der Wohlthätigkeitsanstalt in Valduna. (Wurde abgelesen; siehe separate Beilage.) Findet Jemand einen Vorschlag in dieser Beziehung zu machen? Wohlwend: Ich stelle den Antrag, daß zur weitern Prüfung und Antragstellung an den Landtag ein Comite von 5 Mitgliedern erwählt werde. Landeshauptmann: Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung. damit einverstanden find, wollen sich gefälligst von den Sitzen erheben. Diejenigen Herren, welche / (Angenommen.) Vierter Gegenstand ist das Gesuch des Stadtmagistrats von Feldkirch, um nachträgliche Ge­ nehmigung zur Verumlagung der pro 1862 nicht verumlagteu Pauschalbeträge der Zuschläge zur Ver­ zehrungssteuer. (Schriftführer liest.): Findet Jemand einen Antrag zu erheben? Ganahl: Es findet sich, daß größere Beiträge die Stadtgemeinde Feldkirch von verschie­ denen Gewerbetreibenden als rückständige Zuschläge zur Verzehrungssteuer zu fordern hat. Nachdem diese Sache von ziemlicher Wichtigkeit ist, so beantrage ich, es wolle ein Comite von. 5 Mitgliedern bestimmt werden, welches die Sache zu prüfen und an den Landtag Anträge zu stellen hat. Landeshauptmann: lung um Abstimmung. Nachdem kein Gegenantrag erhoben wird bitte ich die hohe Versamm­ (Angenommen.) 774 / -Naur. kommt-der.. selbstständige Antrag der Herre.u.-WMwLUd^-GauaLl.„und Baron Seyffertitz betreffend die Rückwirkung des allerhöchsten Patentes vom 20, Sevtember l. I, auf das Wohl des Landes, . Ich habe die Ehre Ihnen bekannt zu geben, daß die 3 Herren Antragsteller, als General­ sprecher Herrn Baron Seyffertitz. bezeichneten. Ich ertheile somit Herrn Baron Seyffertitz das Wort, wofern er dasselbe noch nehmen zu sollen glaubt und bemerke nur, daß eine Debatte nicht stattfinden kann, da beute die Verhandlung darauf hingeht, diesen Antrag einer Ausschußvorberathung, wie die Landes-Ordnung fich ausdrückt, zu unterziehen. Seyffertitz: Seit jenem Tage meine Herren!' an dem Sie zum ersten Male in diesen Räumen sich versammelten, um über das Wohl des Landes zu berathen und zu beschließen, seit diesem ersten Tage war noch keine Epoche so folgenschwer, so ernst, wie die, in der heute Oesterreich sich befin­ det. an deren dunklen Schwelle unser vielgeprüftes gemeinsames Vaterland, heute steht. Wie Sie alle wissen, wie uns am Beginn dieser Session auch offiziell kund gegeben wurde, , wurde ein wichtiger Faktor des öffentlichen Lebens in Oesterreich.„wurde ein Theil der Reichsversassunasistirt, das heißt vorläufig außer Wirksamkeit gesetzt, nämlich das Gesetz über die Reichsverttetuva, 23 — Wenn schon jedem denkenden Vaterlandsfreunde die Frage sich austrägt, welche Folgen dieser außer­ ordentliche Schritt der Regierung nach sich ziehen muß, so tritt an uns, mit der ganzen Wucht der zwin­ genden Pflicht, die Frage heran, die wir zu beantworten haben werden, an uns, in deren Hände unsere Mitbürger vertrauensvoll die Vertretung ihrer Interessen gelegt haben. Die Beantwortung dieser Frage, die Erwägung der Rückwirkungen dieses Schrittes der Regierung auf das spezie.lle.Wobl b'eUandes Vorarlberg, diese Erwägungen, meine" Herren! sind wir unserer Würde als Abgeordnete, sinL'Mr detwLande schuldig?""Sie werden mich fragen? ob es eine gesetzliche Handhabe gebe, diese "Frage zu beantworten und ich^age — „ja', noch steht der §. 19 der Landes-Ordnung für Vorarlberg unangetastet aufrecht; jener §. 19, welcher lautet: „Der Landtag ist berufen zn berathen und Anträge zu stellen über kundgemachte allgemeine tÄLsetzL Lud-Linrichtungen bezüglich deren besonderen Rückwirkungen auf das Wohl des Landes." Wenn dieser Antrag somit auf gesetzlicher Linie der Lanbes^Drdnnng sich "bewegt, so geben Ihnen andrerseits jene sieben Erwägungspunkte, welche wir nach reiflicher Erwägung unserem Anträge vorauszusetzen geglaubt haben, den Leitfaden an die Hand, auch über den Sinn, die Bedeutung, die Tragweite unseres Antrages sich ein Urtheil zu bilden; denn in diesen Erwägungen ist der Zweck des Antrages ausgesprochen — der Zweck — an dem einmal begebenen Rechtsboden der Verfassung fest zu halten, an jenem Rechtsboden, nach welchem Verfassnngs-Aenderungen nur auf jenem Wege statt finden können, welche diese Verfassung selbst vorgezeichnet hat. Nicht, daß wir damit sagen wollen, daß die Verfassung vom 26. Februar 1861 eine unabänderliche sei, daß sie vielleicht zum Heile Oesterreichs nicht Modifikationen unterzogen werden könnte, nein dies sei ferne von uns; — aber, daß diese nöthigen Modifikationen nur auf verfassungsmäßigem Wege geschehen, das wollen wir damit sagen, an dem wollte von uns festgehalten werden. (Bravo.) Uebrigens wird durch das was ich eben gesagt habe, auch durch die Motivirung des Antrages hinlänglich schon, von vornehinein jede Zumuthung von uns fern gehalten, daß unser Antrag nur eine nachträgliche Ovation eine posthume Verhimmelung des ab­ getretenen Ministeriums enhalte und seines Vorgehens oder vielmehr Nichtvorgehens, Über welches wir leider schon öfter die Gelegenheit gehabt haben, die Wahrheit auszusprechen. Aus meinen Worten haben. Sie entnommen, meine Herren! daß sich sowohl der Antrag selbst als auch die Erwägungen vollständig auf dem Boden des Gesetzes bewegen, namentlich aus dem. Rode.a. unserer Verfassung, jener Verfassung, die wir wenigstens beute noch unser nenneu^können. nennen» müffem (Bravo.) Ich zweifle daher nicht, meine Herrenl_.LaLä2iL_dem-Ans'nnon Folge geben werden, diesen unsern Antrag einer Comite-Vorberathnna zuzuweisen. Sie werden damit nichts anderes thun, als dasjenige", was, wie uns die öffentlichen Blätter melden, eine, große Anzahl anderer Landtage des österrelchischen Kaiserstaates in diesem Momente in überwiegender Majorität bereits gethan haben, nichts anderes werden Sie damit thun, als was das Land Vorarlberg stets versassungsgetreu, stets zum Reiche Haltend, von uns erwartet. Zch erlaube nur nun noch einmal die Erwägungen und den Antrag vorzulesen und Sie zu er­ suchen um dessen geschäftsordnungsmäßige Behandlung. (Wird vorgelesen.) Landeshauptmann: Es liegt der Antrag vor, diesen selbstständigen Antrag zur Borbe­ rathung einem Ausschüße ans fünf Mitgliedern zu unterziehen, jene Herren, welche ebenfalls der Be­ stellung eines Fünfglieder - Comites, behufs Vo-rberathung . dieses Gegenstandes beipflichten, wollen sich gefälligst erheben. (Große Majorität erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Land e s fürstlicher tto mm issä r. Nachdem der hohe Landtag soeben mit Majorität be­ schlossen hat, in den Antrag der Herren Wohlwend, Ganahl und Seyffertitz einzutreten und die An­ gelegenheit, welche in diesem Anträge besprochen wird, einem Ausschuffe zur Begutachtung und Bericht­ erstattung zuzuweisen und nachdem eine Debatte über diesen Gegenstand gegenwärtig unzulässig erscheint, so erübrigt mir nur die Erklärung, daß ich mir Vorbehalte, als Vertreter der Regierung in dem Aus­ schusse sowohl, als bei den Verhandlungen des Landtages den Standpunkt der Negierung aufklärend darzulegen und zu begründen." — 24 Landeshautman: Die Wahl des Ausschusses werde ich nach Schluß der heutigen, Sitzung vornehmen. Endlich haben wir den Bericht des Landes-Ausschusses, betreffs Aenderung der §§. 3, 4, 5 der Landtags-Wdhlordnung. (Wird vorgelesen; siehe separate Beilage.) Wofern keine Bestimmung im Bezug aus die formelle Behandlung dieses Geschästsstückes er­ hoben werden sollte, würde ich zur Berathung derselben schon heute übergehen. Schwärzler: Ich stelle den Antrag, daß man diese Angelegenheit einem Comite, bestehend aus fünf Mitgliedern, zuweisen sollte und glaube, es sollte noch manches darüber näher erörtert werden. Landeshauptmann: Ich will dem nicht entgegen treten und frage die hohe Versammlung, ob sie dem Anträge des Herrn Schwärzler beistimmen. Ich bitte durch Ausstehen dies zu ernennen, zu geben. (Der Antrag ist mit Majorität angenommen.) Wir haben mit diesen Gegenständen die heutige Tagesordnung erschöpft und gehen nun zur Wahl über. Zuerst ist ein Fünfglieder-Comite zur Begutachtung des neuerlich vorgebrachten Antrages eine Brand-Assekuranz als Landes-Anstalt in Vorarlberg zu errichten. Ich bitte sieben Herren zu be­ zeichnen. Ich ersuche die Herren Schedler und Hirschbühl das Wahlscrutinium vorzunehmen. (Wahl.) Hirschbühl: Es sind siebsnzehn Stimmzettel abgegeben worden. Landeshauptmann: Es erscheinen gewählt die Herren: Riedl mit 16, Hirschbühl mit 14, Schwärzler mit 13, Ender mit 12, Rhomberg und Bertschler haben je 10 Stimmen, die weiteren haben keine absolute Majorität erhalten. Herr Ganahl hat 6, Feuerstein 5, Schneider 5 und Wachter 5 Stimmen. Die 6 erstgenannten Herren sind als gewählt zu betrachten, die beiden Herren Rhomberg und Bertschler haben gleichviel Stimmen, sie werden also noch zu losen haben, um zu bestimmen, wer als Ausschuß-Mitglied und wer als Ersatzmann zu gelten hat; ich bitte vorerst zur Wahl des zweiten Ersatzmannes überzugehen. (Wahl.) Hirschbühl: Siebenzehn Stimmzettel wurden abgegeben. Landeshauptmann: Herr Ganahl hat die absolute Mehrheit als Ersatzmann. Run bitte ich zwischen Herrn Rhomberg und Bertschler das Loos zu heben. Hirschbühl: (Zieht das Loos.) Herr Rhomberg. Landeshauptmann: Es ist somit Herr Rhomberg Mitglied des Ausschuffes und Herr Bertschler Ersatzmann. Wir haben eine weitere Wahl vorznnehmen, nämlich die eines Comites zur Begutachtung der Behandlung und Versorgung der Irren. Ich bitte wieder 5 Comite-Mitglieder und 2 Ersatzmänner zu bezeichnen. Ich ersuche den Herrn Riedl das Scrutinium vorzunehmen. (Wahl.) , Riedl: Es sind 17 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Gewählt wurden die Herren Wohlwend mit 16 Stimmen- Schedler mit 13, Bertel mit 11, Hirschbühl mit 10, Rhomberg mit 10 als Ausschuß-Mitglieder, Herr Stemmer als Ersatzmann mit 9 Stimmen. Es fehlt noch ein Ersatzmann. Die nächstmeisten Stimmen haben die Herren Bickel mit 8, Spieler mit 7, Feuerstein mit 7 Stimmen. Bitte nochmal einen Herrn in Vorschlag zu bringen. Bei der nun vorgenommenen Wahl wurde Herr Bickel als Ersatzmann gewählt. • Ich ersuche Sie ferner ein Comite aus 3 Mitgliedern und einen Ersatzmann zu wählen, wel­ chem das Gesuch des Stadtmagistrates von Feldkirch wegen Verumlagung der Pauschalbeträge als Zu­ schläge zur Verzehrungs - Steuer überwiesen wird. Ich ersuche den Herrn Bertschler und Ender das ©crutininm vorzunehmen. (Wahl.) . Ender: 17 Stimmzettel sind abgegeben worden. Landeshauptmann: Bei dieser Wahl gingen die Herren Bickel mit 9, Herr Bertschler mit 10, Wachter mit 9 Stimmen als Ausschuß-Mitglieder und Herr Schedler mit 9 Stimmen als Er­ satzmann hevor. 25 — Neuerdings haben wir zu wählen, einen Ausschuß von 5 Mitgliedern und 2 Ersatzmännern, denjenigen nämlich, welcher über den gemeinschaftlichen Antrag der Herren Wohlwend, Ganahl und Seyffertitz, betreffs der Rückwirkungen und Maßnahmen des allerhöchsten Patentes vom 20. September d.' I., auf däs"Wöhl des Landes-Bencht zu erstatten hat.' Rhomblrg: M möchte mir die Frage erlauben, ob Seine bischöflichen Gnaden in Betracht kommen können. Landeshauptmann: Ich stelle dies den Herren frei, wiewohl er das Gelöbniß noch nicht abgelegt Hal. Ich bitte den Herrn Rhomberg und Schwärzler das Scrutinium vorzunehmen. Bei der nun vorgenommenen Wahl gingen aus 18 abgegebenen Stimmen die Herren Seyffertitz mit 16, Ganahl mit 16, Wohlwend mit 16, Egender mit 15, Dr. Bickel mit 15 Stimmen als gewählte Ausschuß-Mitglieder und bei der weiter vorgenommenen Wahl von 17 abgegebenen Stimmen die Herren Feuerstein mit 13 und Wachter mit 12 Stimmen als Ersatzmänner hervor. Endlich haben wir noch ein Comite zu wählen, bestehend aus 5 Ausschuß - Mitgliedern und 2 Ersatzmännern, welches über den Antrag auf Abänderung der Landtags-Wahl-Ordnung Bericht zu erstatten hat. Ich bitte die Herren Baron Seyffertitz und Herrn Wohlwend das Scrutinium vorzunehmen (Wahl.) Als gewählt gingen hervor die Herren Ganahl mit 12, Riedl mit 12, Stemner mit 12, Schwärzler mit 12 und Spieler mit 11 Stimmen als Ausschuß-Mitglieder und bei der weitern Wahl Herr Feuerstein mit 10 Stimmen und bei der engern, zwischen Herrn Rhomberg und Ender, Herm Ender als Ersatzmänner. Die Herren haben gesehen mit welchem Zeitverluste unser Wahlgeschäft deßwegen verbunden ist, weil auch für die Wahl der Ersatzmänner nach dem §. 10 unserer Geschäfts-Ordnung die absolute Stimmenmehrheit gefordert wird. Es wurde mir im Laufe der Verhandlung der einhellige Antrag überreicht, der hohe Landtag wolle beschließen, den §. 10, Absatz HL, der Geschäfts • Ordnung dahin nbzuändern: „Als Ersatzmänner sind jene Abgeordneten anzusehen, welche die zunächst relativ meisten Stirn» men erhielten; bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos." Der §. 10, Absatz 111., würde dann lauten: „Als solche sind jene Abgeordneten anzusehen, welche die zunächst relativ meisten Stimmen erhalten." Nachdem dieser Antrag von sämmtlichen Herren Vertretern unterfertigt ist, brauche ich ihn wohl nicht weiter zur Verhandlung zu bringen, er ist eo ipso erledigt. Da es eine bloße Formsache ist glaube ich die hohe Versammlung nur zu fragen, ob sie diesen Antrag wirklich zum Beschluß erheben wolle? Bitte um Abstimmung. (einstimmig angenommen.) Die heutige Tagesordnung wäre somit erschöpft, und ich bestimme als den nächsten Sitzungs­ lag künftigen Donnerstag. Gegenstand unserer Betrachtung und Berathung wird sein: 1. der Erlaß des hohen Staatsministeriums, betreffend die künftige Feststellung der Schulen, der Lehramts-Candidaten in Tirol und Vorarlberg, Beschränkung der Dotirung der Trivial-Schulen aus dem Normalschulfonde und die Anweisung der Stipendien der Lehramtskandidaten. 2. Die Erwiederung der hohen k. k. Regierung auf die Beschlüffe des Landtages über die Einfluß­ nahme der Gemeinden auf die Verwaltung des Kirchenvermögens; 3. Die Wahl eines Ersatzmannes für das Landes-Ausschuß-Mitglied Herrn Ganahl; 4. Bitte der Gemeinde Sulz um Rückersatz der Kur- und Verpflegskosten aus dem Landesfond für Alois Alig aus Obersachsen, Kantons Graubündten; endlich 5. Selbstständiger Antrag des Herrn Riedl betreffend den Erlaß über die Verfaffuna einer Adresse an Seine Majestät den Kaiser bezüglich des allerhöchsten Patentes vom 20. Sept. l. Js. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. (Schluß der Sitzung 12 Uhr)