18651220_lts010

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:31
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1865,lt1865,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag Stenographischer Sitzungs-Bericht. X. Sitzung am 20. December 1865 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmanns Sebastian von Froschauer im Beisein des landesfürstl. Herrn Commissärs k. k. Statthalterei-Rathes Franz Ritter v Barth. Gegenwärtig sämmtliche Landtagsabgeordnete. Beginn der Sitzung 9 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung, und erlaube mir der hohen Versammlung das Protokoll der vorhergehenden bekannt zu geben. (Schriftführer verliest dasselbe.) Wenn keine Einwendung erhoben wird nehme ich daö Protokoll als richtig abgefaßt an. Sohin gehe ich zur Tagesordnung über. Wohlwend: Ich bitte um's Wort. Der Ausschuß welcher vom hohen Landtage in der Rheinkorrektions-Angelegenheit erwählt worden ist, hat beschlossen einen Dringlichkeitsantrag heute einzubringen. Ich erlaube mir daher den Beschluß dieses Ausschusses dem hohen Landtage mitzutheilen. (Liest.) Bericht Des Comite's in Rheinkorrektions-Sachen. H oher Landtag! Der Abgeordnete Riedl theilte dem hohen Landtage in der VI. Sitzung mit, daß aus sicherer Quelle die Nachricht hieher gelangt sei, : die Schweizer haben der österreichischen Regierung die Offerte gemacht, den BruggFußacher Durchstich auf ihre alleinigen Kosten durchzuführen, wenn Österreich zu diesem Projekte die Zustimmung, ertheile. Es kann wohl Niemanden entgehen, daß die Herrn Nachbaren durch dieses Anerbieten aus der finanziellen Bedrängniß Österreichs für sich Kapital machen zu können glauben. Herr Kink weist in seinem Gutachten nach, daß dieser Durchstich wenigstens eine halbe Million Gulden mehr kosten werde, als jener durchs Niederried. Die letzte internationale Kommission stellt dies auch nicht in Abrede. Die österreichische Regierung, welche eine derartige Mehrausgabe gegenwärtig 114 wohl berücksichtiget, stellt dieselbe als ein Hinderniß ihrer Zustimmung zu dem kostbilligeren Projekte bin. Die Schweizer haben nun die Ansicht, durch Beseitigung dieses Hindernisses alle andern Vorstellungen und Einwendungen gegen ihr Lieblings-Projekt vernichtet zu haben, und dadurch ihren Zweck schnell und sicher zu erreichen. Die Besorgnis;, das neueingetretene Ministerium könnte den frühern Verhandlungen und ministeriellen Zusagen nicht jenes Gewicht beilegen, Landeshauptmann: (Unterbricht den Antragsteller.) Ich habe geglaubt Sie wollten nur die Dringlichkeit dieses Antrages begründen, und nicht den ganzen Bericht vorlesen. Wohlwend: Ich glaube es dürfte zweckmäßig sein den Antrag erst vorzulesen, und dann zu begründen. (Liest weiter.) welches der Landtag darauf legt, und deßhalb den verlockenden Propositionen der Schweizer mehr Gehör schenken, als den Nothschreien einiger vorarlbergischen Gemeinden, veranlaßte die ihnen bekannte Anfrage an den Herrn Regierungs-Kommissär. Seiner Zusage gemäß stellte der Herr Regierungs- Kommissär an die k. k. Negierung die Anfrage: ob in der Rheinkorrektionssache eine Regierungsvorlage noch in dieser LandtagsSession zu gewärtigen sei? Die vom hohen Staatsministerium eingelangte Antwort konnte ihren Ausschuß nicht zufrieden stellen, da aus derselben nicht zu entnehmen war, ob das k. k. Ministerium den Landtag vor Abschluß dieser Landesangelegenheit hören wolle oder nicht. Deßhalb wurde nochmals und zwar preziser Anfrage gestellt, worauf die vom Herrn Negierungs-Kommissär in der vorletzten Sitzung dem hohen Hause mitgetheilte telegraphische Antwort einlangte. — Ihr Ausschuß zog dieses Telegramm in Berathung und einte sich zu folgendem Antrage: Der hohe Landtag wolle nachstehende Erklärung durch den Landesausschuß an die hohe Regierung gelangen lassen: — Der Landtag nimmt die telegraphische Antwort des hohen Staatsministeriums vom 14. d. M. zur beruhigenden Nachricht und erwartet derselben zu Folge ganz bestimmt, daß in dieser höchst wichtigen Landesangelegenheit ohne vorherige Einvernahme des Landtages Nichts abgeschlossen werde, und es sei, falls der Landtag diesen Antrag annimmt, derselbe vom Landesausschuße unter Darstellung der Wichtigkeit dieser Landesangelegenheit dem hohen Staatsministerium mitzutheilen. Als zweiten Gegenstand nahm der Ausschuß die Eingabe der Gemeinde Fußach an den Landesansschuß in Verhandlung. Landeshauptmann: Ich muß noch einmal bitten blos die Dringlichkeit zu begründen, damit ich die hohe Versammlung fragen kann, ob sie diesen Gegenstand als dringlich anerkennt, uno ob er auf die heutige Tagesordnung zu setzen sei, das Weitere wird Gegenstand der Verhandlung sein. Wohlwend: Zum Theil liegt schon die Begründung hier vor. Ich werde mir daher erlauben den Bericht ganz vorzulesen, und dann die Dringlichkeit dieses Antrages begründen. Ich glaube in dieser Frage wohl nichts weiteres erwähnen zu dürfen, als dasjenige was dem hohen Landtage bereits schon bekannt ist, und was er früher schon durch mehrere Beschlüsse beschlossen hat, nämlich daß in der Rheinkorrektionsangelegenheit gar keine Zeit zu versäumen sei, und daß alles, was vorzukehren ist, gleich geschehen müsse. Der Ausschuß hat deshalb diese telegraphische Nachricht sogleich in Berathung gezogen und den Antrag formuliert wie ich ihn früher vortrug. Landeshauptmann: (Unterbricht.) Herr Wohlwend stellt den Dringlichkeitsantrag, daß die Rheinkorrektionsangelegenheit heute noch auf die Tagesordnung gebracht werde. Jene Herren, welche mit diesem zustimmen, wollen sich gefälligst erheben. (Wird angenommen.) Ich werde den Bericht des Comites in dieser Angelegenheit gleich nach Schluß der heutigen Sitzung zur allgemeinen Debatte bringen. Wohlwend: Ich würde beantragen denselben sogleich in Verhandlung zu ziehen. Landeshauptmann: Auch das kann ich Ihnen zugestehen. Wohlwend: (Liest weiter.) Nachdem diese Eingabe der Gemeinde Fußach durch den Landesausschuß an das k. k. Staatsministerium bereits eingesendet worden ist, wird dieselbe dem hohen Landtage nur zur Kenntnißuahme mitgetheilt; zugleich beschließt aber der Ausschuß, der hohe Landtag wolle dießfalls den Beschluß faßen: — 110 — — „Der Landesausschuß habe diese Eingabe in der oben beantragten Vorstellung an die hohe Regierung besonders berücksichtigen und betonen, daß derselben die ihr gebührende Würdigung zu Theil werde." Endlich beschließt der Ausschuß diese beiden Anträge seien als DringlichkeitsAnträge einzubringen. Bregenz., am 16. Dezember 1865. Ganahl, m. p. Obmann, Wohlwend, m. p. Berichterstatter, Landeshauptmann: Es ist die Debatte eröffnet. Wünscht einer der Herren zu sprechen? Ganahl: Als Obmann des Komites möchte ich an die hohe Versammlung einige Worte richten. Die Depesche, welche auf unsere Anfrage der Herr Regierungs-Kommissär erhalten, lautet: „Die Regierung behält sich vor, seiner Zeit in der Rheinkorrektions-Angelegenheit den Landtag zu Rathe zu ziehen." Nun gab es einige Mitglieder im Komite, denen diese Depesche nicht recht genügen wollte, sie glaubten nämlich, es hätte heißen sollen: „wird den Landtag zu Rathe ziehen." Allein, obwohl ich derjenige bin, der gewiß nicht zu den sehr Wenigen gehört, die voll Vertrauens sind, so war ich doch der Meinung, daß der Ausschuß sich mit dieser Antwort begnügen solle. Denn, wenn die Regierung uns auch mitgetheilt hätte: sie wird uns zu Rathe ziehen, " so wäre das doch nur eine bloße Zusicherung gleich jener — sie behält sich vor. Das Komite sah sich daher veranlaßt, sich mit der Mittheilung zu begnügen und die Anträge zu stellen, die uns der Herr Berichterstatter soeben vorgelesen hat und ich glaube der hohen Versammlung die Annahme derselben bestens empfehlen zu sollen. Landeshauptmann: Hat noch Jemand etwas zu bemerken? wenn nicht so schließe ich die Debatte. Haben Herr Berichterstatter noch etwas beizusetzen? Wohltuend: Rein. Landeshauptmann: In dem verlesenen Komite-Bericht sind 2 Anträge enthalten; der erste lautet: Der hohe Landtag wolle nachstehende Erklärung durch den Landes-Ausschuß an die hohe Regierung gelangen lassen: Der Landtag nimmt die telegraphische Antwort des Staatsministeriums vom 14. d. M., zur beruhigenden Nachricht und erwartet derselben zu Folge ganz bestimmt, daß in dieser höchst wichtigen Landesangelegenheit ohne vorherige Einvernahme des Landtages Nichts abgeschlossen werde, und es sei hievon vom Landes-Ausschusse unter Darstellung der Wichtigkeit dieser Landesangelegenheit dem hohen Staats-Ministerium die Mittheilung zu machen. Ich bitte um Abstimmung hierüber. (Majorität) Angenommen. Der zweite Antrag beruft sich auf das Gesuch der Gemeinde Fussach, in welchem sie die der fassungsmäßige Gewährleistung, betreffs der ihr durch die Rheinkorrektion bevorstehenden Nachtheile, verlangt. Er lautet: Der Landes-Ausschuß habe die Eingabe der Gemeinde Fussach in der int Anträge 1 beantragten Vorstellung an die hohe Regierung besonders zu berücksichtigen und zu betonen, auf daß derselben die ihr gebührende Würdigung zu Theil werde." Ich bitte auch hierüber um Abstimmung (Majorität) Angenommen. Wir können nun übergehen zu dem Gegenstande, der von der vorigen Sitzung auf die heutige Tagesordnung übergetragen wurde. Die General-Debatte wurde das vorige Mal geschloffen, wir kom men nun zur Spezial - Debatte. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter die einzelnen Punkte vorzutragen. Seyffertitz: Ich muß vor allem vorausschicken, daß das Komite noch eine Abänderung seines Antrages sub Z und eine Einschiebung zum Antrag sub 3 vorgenommen hat. Wie Sie wissen, haben auch, die alten Deutschen die Gewohnheit gehabt, zweimal über eine Sache zu sitzen, um nachzudenken, bevor sie definitive Beschlüsse gefaßt haben; so hat es auch in dieser Frage das Komite gemacht. Es ist nämlich von einer Seite angeregt worden, daß die Fassung des Punktes 2 beinahe die Möglichkeit für gewisse kleine Gemeinden, hauptsächlich Gebirgs-Gemeinden ausschließen würde, junge Leute für ihre Schulbedürfnisse heranbilden zu lassen. Diese Besorgnis ist allerdings nicht unberechtiget, und um so mehr konnte das Komite aus diese Anregung eingehen als auch in dem dieser ganzen Verhandlung, zu Grunde liegenden Ministerialerlasse, welcher noch unzählige Gegenstände der Schule bespricht und die hier nicht in den Bereich der Debatte gezogen werden konnten, in diesem Ministerialerlasse, sage ich, ebenfalls eine Andeutung enthalten ist, welche eine Ausnahme zu läßt und diese Ausnahme jedenfalls für unser Land zur Sprache kommen muß. Es ist nämlich in diesem Ministerialerlasse, der in mehrern Bogen lithographirt ist. Folgendes gesagt: „Diesen zweijährigen Kurs, sowie jenen in Innsbruck werden alle jene Kandidaten zu besuchen haben, welche sich für das Lehramt an Haupt- und Trivialschulen zu befähigen wünschen. Sollte jedoch zeitweilig ein Mangel an Lehrindividuen für Trivialschulen ernstlich zu besorgen sein., oder wirklich eintreten, wird bis ans Weiteres gestattet, daß einzelne Kandidaten nach absolvirtem ersten Jahrgange in der Eigenschaft als provisorische Lehrer oder Unterlehrer angestellt werden. — Diesen kann» wenn sie sich im praktischen Lehrdienste auszeichnen, nach einer dreijährigen Dienstzeit, behufs der Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung (zur Erlangung der Fähigkeit definitiv angestellt zu werden) die Nachsicht vom Besuche des zweiten Jahrganges der LehrerBildungs-Anstalt von der k. k. Statthalterei ertheilt werden. — Gleiches kann an der zweijährigen Lehrer-Bildungs- Anstalt in Innsbruck nach Bedarf eingeführt werden." Von diesen Vortheilen, welche diese [in Aussicht gestellte Ausnahme vom zweijährigen Kurse bietet, mußte jedenfalls auch eine Erwähnung geschehen. Endlich hat das Komite bei dieser Gelegenheit auch noch den Punkt 2 seiner Anträge infoferne einer Abänderung. unterzogen, als dasselbe gesunden hat, nachdem das Ministerium bloß einen zweijährigen Lehramts-Kandidaten-Bildungskurs beantragt, so würde der Punkt 2, welcher eigentlich drei Jahre, nämlich zwei Klassen Unterrealschule und einen Kandidatenkurs für Vorarlberg in Aussicht nimmt, , eigentlich den vorarlbergischen Lehramtskandidaten einen viel größeren Aufwand an Zeit und Kosten, als es sonst in den übrigen Kronländern der Fall wäre, auserlegen. Aus diesem Grunde, und weil es nicht um eine wirkliche Realbildung, sondern nur um eine genügende Vorkenntniß und bessere Vorkenntniß zu thun ist als die Trivialschule zu geben im Stande ist aus diesem Grunde hat das Komite infoferne den Punkt 2 einer Abänderung unterzogen, als es statt des vorausgehenden zweijährigen Besuches der Unterrealschule den vorausgehenden einjährigen Besuch der Unterrealschule von. Seite der Kandidaten als nothwendiges Erforderniß hinstellt. Das ist die Abänderung des Punktes 2. Der Punkt 3 heißt nun in Folge der früheren Auseinandersetzung: Sollte jedoch zeitweilig ein Mangel an Lehrindividuen für Trivialschulen, ernstlich zu besorgen sein oder wirklich eintreten, so wäre bis auf Weiters zu gestatten, daß einzelne Kandidaten nach absolvirtem ersten Jahrgange der Präparandie (Punktes 1) in der Eigenschaft als provisorische Lehrer und Unterlehrer angestellt und ihnen nach dreijähriger Dienstzeit, behufs der an der Lehrer- Bildungs-Anstalt ablegenden Lehrer-Befähigungs-Prüfung die Nachsicht vom Besuche des zweiten Jahrganges erweist werde. Dieses wäre für den Fall als das Ministerium auf Punkt 1 des Antrages einginge, nämlich eine zweiklassige Kandidaten-Bildungs-Schule auch in Bregenz zu dotiren. Sollte das Ministerium darauf nicht eingehen und der Punkt 2 unseres Antrages akzeptirt werden, so würde Folgendes zu beschließen sein. Ferner soll unter obiger Voraussetzung auch für den Fall des Punktes 2 von dem einjährigen Besuche der Realschule unter der Bedingung dispensirt werden können, daß sich der Kandidat bei einer an der Lehrer-BildungsSchule mit ihm vorgenommenen Aufnahmsprüfung über genügende Kenntnisse aus den Fächern des ersten Realschulkurses ausweist. Es ist damit dann gleichsam gesagt: Der Kandidat kann in den Kurs aufgenommen werden, wenn er sich über seine Privatstudien ausweist und zwar ausweist durch eine bei der Präparandie und selbst an der Lehrer - Bildung- - Schule mit ihm aufgenommenen Prüfung. Insoferne nun die übrigen Anträge unverändert bleiben, wollte ich nur der hohen Versammlung diese Abänderungen als Berichterstatter mittheilen. Landeshauptmann: Ich bitte den ersten Punkt zur Vorlesung zu bringen. Seyffertitz: (liest) „Es sei die Regierung unter Entwicklung der dafür sprechenden zwingenden Gründe anzugehen, eine zweiklassige Kandidaten Bildungs-Schule auch in Bregenz zu dotiren. Landeshauptmann: Wünscht darüber Jemand zu sprechen? Hochw. Bischof: Ich bitte um's Wort. Ich wollte schon bei der vorigen Sitzung nach vollendetem Vortrage der einleitenden Begründung und der Anträge meine Bemerkungen vorbringen. Es wurde aber der Schluß der Sitzung angenommen und ich konnte es somit nicht thun. Ich glaubte es werde heute der ganze Vortrag wiederholt werden, habe mir jedoch aus den Fall, daß dieses nicht geschehe, aus dem aufliegenden Konzepte die mir bedenklichen Stellen der einleitenden Motivirung abgeschrieben, die ich nicht mit Stillschweigen übergehen kann. Ich erkläre somit, daß ich mit den fünf Anträgen des Komites einverstanden bin und mache nur aufmerksam, daß das allgemeine Gesetz zum Eintritte in den Präparandenkurs riebst dem Besuche einer zweiklassigen Unterrealschule auch das vollendete sechzehnte Altersjahr vorschreibt. Wenn ich nun schon den fünf, zur Hebung der Volkschule, vorgeschlagenen Anträgen beistimme, so kann ich mich nicht einverstanden erklären, , mit den, in dem letzten Abschnitte der Begründung ausgesprochenen Sätzen. Ich gebe zu, daß eine Umarbeitung der alten Schulverfassung erwünscht, zweckmäßig und zeitgemäß sei, jedoch, daß die der Kirche gewährleistete von Gott ihr auferlegte Einflußnahme auf den Unterricht und die Erziehung der Jugend nicht beseitigt wird, und ich finde unter dieser Bedingung auch ein neues organisches Statut nicht zu beanständen. Ich kann aber nicht zustimmen, das; die sich vielfältig geltendmachenwollende freie Bewegung die Heilung aller Schäden der menschlichen Gesellschaft erwarten lasse, im Gegentheil, ich kenne und bekenne dazu vom Himmel gesandt nur den Einen, der deßhalb der Heiland der Weit genannt wird, , und die von ihm gestiftete Kirche. Ich höre in der Begründung nur von einer bürgerlich tüchtigen Heranbildung der künftigen Generation; aber kein Wort von der sittlich religiösen. Was hilft alle bürgerliche Tüchtigkeit und Kunst und Wissenschaft, selbst in der bürgerlichen Gesellschaft, wenn solche Bildung nicht für das eigene und fremde Wohl angewendet wird. Und wer lehrt diese Anwendung mit größerem Ansehen und Nachdruck als die heilige Religion, welche die Sorge für das eigene und fremde Heil, als eine jedem Menschen unabweiskiche Wicht, als einen Theil des Gott schuldigen Dienstes und zwar mit der Sanktion einer ewigen Vergeltung verkündet? Da in der bezogenen, die Grundbedingungen der Schule besprechenden Begründung kein Wörtlein einer Beziehung auf die erwähnten höchst wichtigen Wahrheiten vorkommt, wohl aber Ausdrücke, die einer, das gläubige Gemüth beunruhigenden Deutung nahe stehen, muß ich mich nicht bloß als Bischof der katholischen Kirche, sondern auch in der bloßen Eigenschaft eines gläubigen Mitgliedes derselben gegen die bezogene Motivirung mich verwahren. Landeshauptmann: Hat noch Jemand über den Punkt 1 etwas zu bemerken? Seyffertitz: Ich muß mir vorbehalten, bezüglich des soeben Vorgebrachten, am rechten Orte, nämlich bei Punkt VI, das Weitere erläutern zu können. Landeshauptmann: Wofern keine Bemerkung mehr fällt über Punkt I. bitte ich um Abstimmung (Angenommen.) Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Punkt II. vorzulesen. Seyffertitz: (liest) „Für den Fall der Ablehnung dieses Ansuchens eventuell das Ansuchen zu stellen, wenigstens ein« einjährige LehrerBildungs-Schule mit einem gut besoldeten, tüchtigen Lehrerbildner und unter der Bedingung des vorausgängigen einjährigen Besuches einer Unterrealschule von Seite der Kandidaten in Bregenz zu belassen." Landeshauptmann: Verlangt Niemand das Wort? Riedl: Der hohe Landtag hat in der Session des Jahres 1863 folgenden Beschluß gefaßt: „Die hohe Regierung anzugehen, daß Sie an den hohen Landtag eine Gesetzesvorlage gelangen „lasse, wodurch die den Pflichten der Gemeinden, betreffs der Erhaltung der Schulen und Lehrer. 118 entsprechenden Rechte geregelt und wodurch den Gemeinden jener Einfluß auf die Volksschulen gesichert werde, der mit den Interessen derselben und deren Leistungen und Verpflichtungen im „richtigen Verhältnisse steht.“ In derselben Session lagen dem hohen Landtage verschiedene Anträge vor, betreffs der Ausbildung der Lehrer, der Dotation derselben und der Hebung des Unterrichtes. Das damals zur Berathung über diese Vorschläge zusammengesetzte Komite hat an den hohen Landtag Anträge in dieser dreifachen Beziehung gestellt. Der hohe Landtag glaubte aber wegen des soeben vorgelesenen Beschlusses sich nicht einlassen zu sollen in die einseitige Behandlung dieser einzelnen Kapitel des Volksschulgesetzes, und war der Meinung, daß diese Gegenstände erst dann zum Antrag kommen können, wenn die hohe Regierung dem Wunsche des Landes entsprechend eine Vorlage zu einem neuen Volksschulgesetze au den Landtag gelangen ließe. Es wurde aus diesem Grunde damals in die Berathung der einzelnen Vorschläge nicht eingegangen. Ganz in derselben Lage wie damals befindet sich auch der hohe Landtag gegenwärtig. Wir haben nämlich in diesem Augenblicke keine Regierungsvorlage zu einem Volksschul- Gesetze, ungeachtet des Ministerium Schmerling uns die Zusage gegeben hatte, nach dem Zustandekommen das Gemeindegesetzes mit einer solchen Vorlage an den Landtag zu kommen. Ich glaube nun, das es nicht zweckmäßig sei, sich schon jetzt in einige Detail - Fragen des Volksschulwesens einzulassen, nämlich in die Fragen, welche Qualifikationen sich die Lehramts-Kandidaten anzueignen haben, welche Gehalte sie zu beziehen haben und was überhaupt für Maßregeln zur Hebung des Volksschulwesens mittlerweile zu treffen seien. Es läßt sich auch nicht allgemein, wie es das Komite that, diesfalls etwas aussprechen, namentlich was den ersten Punkt anbelangt, nämlich die Befähigung der Lehramts-Kandidaten. In dieser Hinsicht müßte eingegangen werden in die verschiedenen Gattungen der Schulen, indem es nicht gleich sein kann, ob es sich um eine Hauptschule, uni eine Gemeindeschule oder einzelne Filialschulen handle, nämlich solche, welche nur für einzelne Weiler oder Fraktionen der Gemeinden nach dem nothdürftigsten Bedarfe eingerichtet sind. Die Lehrer an den Hauptschulen unb an den ordentlichen Gemeindeschulen werden sich über höhere Qualifikationen auszuweisen haben, als Lehrer oder Gehilfen an Neben- oder Filialschulen. ES wird dies Jedermann, der die Verhältnisse des Landes kennt, zugeben müssen, indem es glatterdings unmöglich ist, für Filialschulen, die ist nur für wenige Häuser gehalten werden, besser qualificirte Lehrer Mangels der nöthigen Fonden aufzubringen. Ich glaube daher, daß wir uns in die Vorschläge, welche in den vorliegenden Punkten 2, 3 und 4 der gegenständlichen Anträge des Komites enthalten sind, jetzt nicht einlassen sollen. Was wir wollen, ist das, daß die Regierung uns die Beibehaltung der Präparandenschule in Bregenz so lange gestatte, bis diesfalls zwischen dem Landtage und der Regierung eine andere Vereinbarung getroffen ist. Daher habe ich folgenden Abänderungsantrag mir zu formuliren erlaubt: „Für den Fall der Ablehnung dieses Ansuchens Seitens der Regierung behält sich der Landtag „bevor, weitere Vorschläge zur Regelung des Präparandenwesens zu machen; bis zu einer diesfalls „bewerkstelligen Vereinbarung wolle die Regierung in Vorarlberg die bisherige Präparanden - Unterrichtsanstalt beibehalten." ES scheint mir auch noch aus einem andern Gesichtspunkte zweckmäßig, auf diesen meinen Abänderungsantrag einzugehen, nämlich in Betreff des Kostenpunktes. Mir scheint, es nämlich, bevor ein neues den Verhältnissen des Landes vollkommen entsprechendes Schulgesetz ausgearbeitet ist, nicht zweckdienlich zu sein hinsichtlich der Kostenfrage zu präjudiciren, und Stipendien zu creiren, sondern dies kommt naturgemäß dann an die Tagesordnung, wenn wir die von der Regierung schon im Jahre 1863 verlangte Vorlage zu einem neuen Schulgesetze werden erhalten haben. Ich möchte daher den Landtag ersuchen, daß er konsequent seinen im Jahre 1863 ausgesprochenen Grundsätzen, auch diesmal nicht in die Detailfragen eingehe, sondern an der Stelle der Punkte 2, 3 und 4 der Comiteanträge den von mir formulirten Abänderungsantrag annehme. Landeshauptmann: Ich werde den Antrag des Herrn Riedl nochmals zur Verlesung bringen. - (Landeshauptmann verliest denselben.) Ich eröffne die Diskussion über diesen Antrag. Wohlwend: Als Obmann dieses Ausschusses bin ich verpflichtet den Hergang, welchen der Ausschuß beobachtet hat, der hohen Versammlung mitzutheilen. Es ist uns Allen, sowie auch dem 119 Herrn Vorredner wohl bekannt, daß von Seite der Regierung an uns eine Vorlage gebracht worden ist, in welcher wir um ein Gutachten angegangen worden sind, und zwar in dem nämlichen Sinne, worüber wir die Anträge gestellt haben. In Bezug auf jenen Punkt, welchen Herr Riedl eben hier beanständet, und worüber er glaubt, daß wir nicht einzugehen haben, hat die Regierung in den nämlichen Vorlagen unabänderliche Grundzüge festgesetzt. Dies veranlaßte den Obmann des Ausschusses die Frage zu stellen, ob wir in diese Grundzüge eingehen wollen oder nicht. Der Ausschuß beschloß, weil die Vorlage diese Grundzüge als unabänderliche Grundzüge hingestellt hat, auch in diese Frage einzugehen. Das ist der Vorgang des Ausschusses, wie er stattgesunden hat, auf Grund dieses Beschlusses -haben wir uns bewogen gesunden, die Anträge so zu formuliren, wie sie der Ausschuß beantragt hat. Riedl: Ich bitte um's Wort, ich habe nur eine kleine Bemerkung. Herr Vorredner hat angegeben, daß das Ministerium unabänderliche Grundzüge in dem fraglichen Betreff aufgestellt habe. Ich sann durchaus nicht der Meinung sein, daß diese Grundzüge, welche das Ministerium vorgezeichnet bat, unabänderliche sind. Es handelt sich hier in weiterer Beziehung um ein Reichsgesetz, in engerer Beziehung um ein Landesgesetz, nämlich nach §. 18 III. 2 der Landesordnung. In dieser zweifachen Richtung kann kein Ministerium in Österreich berechtiget sein unabänderliche Grundzüge festzustellen, und ich muß in dieser Hinsicht die Rechte des Landes nach §. 18 der Landesordnung verwahren. Hochw. Bischof: Da nach dem bisher Gesagten der Bestand der hiesigen Präparanden-Lehranstalt in Frage gesetzt ist; muß man mit allen Kräften dahin wirken, daß derselbe hier erhalten und so eingerichtet werde, daß er den gesteigerten Anforderungen entsprechen möge. Dazu gehört vorzüglich die zum Eintritte in den Präparandenkurs erforderliche Vorbildung, wie solche durch die hohen Verordnungen verlangt wird, nämlich die Nachweisung über die mit gutem Erfolge zurückgelegte zweijährige Unterrealschule oder über das absolvierte Untergymnasium. Da jedoch aus Rücklicht der Umstände und besonders wegen befürchteten Abganges dem erforderlichen Schullehrer da und dort erleichternde Dispensen erflossen sind, finde ich es angemessen, daß im Antrage auf solche Erleichterungen Rücksicht genommen werde. Was den Antrag der 400 fl zu Stipendien betrifft, so wird das natürlich von der Zustimmung des hohen Landtags abhängen; daß es aber erwünscht ist, talentierten und berufenen Jünglingen eine Unterstützung zu gewähren, damit sie die gehörige Vorbildung erlangen mögen, das ist klar, und ich sehe nicht ein, was es verschlagen kann, wenn dieser §. angenommen wird, im Gegentheile sehe ich darin die Bethätigung des hohen Landtages für die Zwecke der Schule und zweitens die Hoffnung, daß dadurch die Gewährung dieser Anträge desto eher erreicht werde. Ich stimme also für die Anträge des Comite. Riedl: Ich muß noch einmal um das Wort ersuchen bezüglich bet Ausführung Sr. bischöflichen Gnaden. Seine bischöfliche Gnaden betonten vorzüglich die Ausbildung ober Vorbildung der Lehrer; allein es ist unbestritten der Grundsatz, daß die Ausbildung und Vorbildung der Lehrer mit deren Besoldung gleichen Schritt halten müsse. Wenn man einerseits von den Lehrern eine höhere mit mehr Kosten verbundene Vorbildung verlangt, so muß man ihnen andererseits eine höhere Remuneration für ihr Lehramt einräumen. Nun geht es nicht an einseitig zu Werke zu gehen, wie im gegenwärtigen Anträge bezweckt wird, einseitig nämlich eine höhere Qualifikation der Lehrer ins Leben rufen zu wollen; denn andererseits schweigt der Antrag gänzlich von einer entsprechenden Löhnungserhöhung derselben. Ich bin durchaus nicht damit einverstanden, daß mau heute schon auf das Kapitel der höheren Entlohnung der Lehrer eingehen sollte und zwar aus allen jenen Gründen, welche schon im Jahre 1861! angenommen worden sind, wornach man nämlich erst dann, wenn eine Regierungsvorlage zu einem neuen Schulgesetze herankommt, in dieses Detail eingehen solle. Ich glaube aber auch, daß aus dem gleichen Grunde heute nicht ein einseitiger Beschluß bezüglich der höheren Qualifikation der Lehrer gefaßt werden solle, weil wir auch heute nicht einen Beschluß fassen bezüglich der dieser entsprechenden Entlohnung des Lehrerpersonals. Hochw. Bischof: Ich finde in dem Gesagten keinen Grund von dem Antrage des Comites abzugehen. Eine bessere Lehrerbildung anzustreben, und fähige junge Leute zu diesem Zwecke unterstützen ist sicher zu befürworten. Spieler: Ich beantrage den Schluß der Debatte. 120 Landeshauptmann: Nehmen die Herren den Schluß der Debatte an? Ich bitte tun Abstimmung. (Angenommen.) Herr Berichterstatter haben noch das Wort. Seyffertitz: Ich habe allerdings zu Punkt 2 einiges zu bemerken. Für das Erste scheint der Vorredner Herr Riedl ganz außer Acht gelassen zu haben, als er seine Abänderung stellte, daß wir hier mit einer ganz positiven Regierungsvorlage zu thun haben, über welche wir einen Beschluss zu fassen haben, nämlich über die von der Regierung an das Land Vorarlberg ergangenen Aufforderung Lehramts Candidaten-Stipendien ans dem Landesfond zu ereilen. Es handelt sich hier um einer von der Regierung dem Lande angesonnene Geldbewilligung zu einem bestimmten Schulzwecke. Hierüber konnte der hohe Landtag ganz entschieden, und mußte sich entschieden aussprechen, nämlich er mußte sagen entweder Ja oder Nein. Der Landtag hätte sich entschieden auf alle weiteren Punkte wahrscheinlich nicht eingelassen oder würde sich nicht eingelassen haben, wenn die Regierung gesagt hätte: „Ich beabsichtige den einjährigen Präparandenkurs in Bregenz zu einer zweijährigen Schullehrer-Candidaten-Schule zu erweitern und beanspruche zu diesem Zweck vom Lande Vorarlberg SchullehrerCandidaten-Stipendien." Allein daß eben dieses nicht der Fall war das hat der Bericht umständlich gezeigt. Wenn das Land Vorarlberg um seine Schullehrer Präparandie kommen sollte und dazu aber erst noch von ihm Geld gefordert würde, so wird doch der Landtag, ganz abgesehen von der übrigen höchst wünschenswerthen Gesammtumstaltung des Schulwesens, doch auch sagen dürfen, was er am Platze erachtet, um diese Landeskalamität von uns abzuwenden. In dieser Beziehung konnte der Ausschuß zwei Wege einschlagen, er konnte z. B. sagen: „Ministerium, du hast dem Lande Vorarlberg die Candidatenschule gegeben, du willst sie ihm nun entziehen. Das können wir uns unmöglich gefallen lassen, wir werden ans Landesmitteln sogar etwas thun, damit sie uns nicht entzogen wird." Ich sehe nicht ein, warum wir dieß nicht thun sollen, um dem Lande die Candidatenschule zu erhalten; allein dazu hat. das Land nicht Geld genug. Es hat sich daher um einen Ausweg gehandelt, das Ministerium darauf hinzuweisen, wie allenfalls in einer dem Lande Vorarlberg zusagenden Weise der Präparandenkurs in Bregenz dennoch erhalten werden könnte, und zwar erhalten werden könnte, ohne daß der Staatsverwaltung eine bedeutende Auslage dadurch erwächst. Darum vermag ich nicht einzusehen, nämlich, weil man überhaupt die Erlassung, des neuen Schulgesetzes petitionirt, vor Jahren petitionirt hat, warum man aus diesem Grunde jene Maßregeln nicht ergreifen dürfe, welche nothwendig, sind, um unsere Präparandie einstweilen zu erhalten; denn das ist nicht gesagt, daß das Ministerium, wenn wir nicht mit der eventuellen Annahme kommen, nicht thun kann, was es will. Würden wir darauf bestehen, bloß auf Punkt 1 einzugehen, nämlich auf eine zweiklassige Präparandie in Bregenz, so würde das Ministerium sagen können, sie kostet mir zu viel, ich werde nicht darauf eingehen; schickt eure Lehramts-Candidaten nach Innsbruck. Do-s wollen wir nicht; wir muffen dieses um jeden Preis zu vermeiden suchen, und dazu sind eben Auswege vorgeschlagen worden. Endlich hat Herr Riedl noch vorgebracht, daß das Ministerium nicht berechtiget gewesen sei am 21. September 1865 unabweisliche Grundsätze festzustellen. Ich verweise den Herrn Vorredner auf das Patent vom 20. September ganz einfach, ohne irgend einen Beisatz. Das Ministerium wäre sogar nicht einmal, verpflichtet gewesen, in dieser Beziehung um irgend ein Gutachten den Landtag anzugehen, wenn es sich nicht um eine Geldbewilligung aus dem Landesfonde gehandelt haben würde. Wenn das Ministerium Maßregeln bezüglich der Hebung der Präparandenschulen, der Lehramts-Candidatenschulen ergreift, so ergreift sie dieselben in Folge der nun mehr thatsächlich bestehenden Verhältnisse Österreichs, aus der ihm übertragenen Machtvollkommenheit und nicht mehr im verfassungsmäßigen Wege, , aus diesem Grunde fällt sein Bedenken im vorhinein bei den gegenwärtigen Zuständen. ES hat endlich Se. bischöfliche Gnaden im Laufe der Debatte und zwar zur Unterstützung der Anträge II des Comites gesprochen. Ich habe in dieser Beziehung nichts mehr beizufügen, habe auch keinen Abänderungsantrag gestellt, nur das wollte ich bemerken, daß, wenn, was mir allerdings nicht bekannt war, ein Gesetz wegen Besuch der zweijährigen Unterrealschule oder des Untergymnasiums als nothwendige Bedingung zur Aufnahme in die Präparandie besteht, was ich nicht bezweifle, dasselbe jedenfalls nicht gehandhabt worden ist; denn hier zu Lande ist mir kein Fall bekannt, wo man Leute zurückgewiesen hätte, weil sie kein Untergymnasium, weil sie die zweiklassige Unterrealschule nicht besucht haben; ja ich muß sogar bemerken, daß mir die Bedingung der Hörung des Untergymnasiums für Trivialschullehrer sogar etwas zu weit zu gehe» schien. Es handelt sich glaube ich wohl Hauptsächlich um die Unterscheidung, für welche Schule ein Candidat sich besonders widmen wolle, habe jedoch weiters in dieser Richtung nichts mehr zu bemerken. Landeshauptmann: Ich bringe zuerst den Antrag des Herrn Riedl zur Abstimmung, falls derselbe nicht angenommen werden sollte, werde ich ihnen den Punkt 2 des Berichtes zur Beschlußfassung vorlegen. Dieser Antrag lautet: „Für den Fall der Ablehnung dieses Ansuchens Seitens der Regierung behält sich der Landtag vor weitere Vorschläge zur Regelung des Präparandenwesens zu machen, bis zu einer, diesfalls „bewerkstelligten Vereinbarung wolle die Regierung in Vorarlberg die bisherige PräparandenUnterrichts-Anstalt beibehalten." Jene Herren, welche diesem Abänderungsantrag beipflichten, wollen durch Aufstehen es zu erkennen geben. (Niemand erhebt sich.) Wurde allso abgelehnt. Ich bitte Herrn Baron den Antrag 2 zu verlesen. Seyffertitz: (Liest wie oben.) Landeshauptmann: Ich ersuche um Abstimmung. (Ist Angenommen.) Ich bitte weiter zu fahren mit Punkt III Seyffertitz (Liest.) „Sollte jedoch zeitweiliger Mangel an Lehrindividuen für Trivialschulen ernstlich zu besorgen sein oder wirklich eintreten, so wäre bis auf weiteres zu gestatten, daß einzelne Candidaten nach absolvirtem ersten Jahrgange der Präparandie (Punkt I) in der Eigenschaft „als provisorische Lehrer oder Unterlehrer angestellt und ihnen nach dreijähriger Dlenstzeit der behufs „an der Lehrerbildungsanstalt abzulegenden Lehrerbefähigungs Prüfung die Nachsicht des zweiten Jahrganges ertheilt werde. „Ferner solle unter obiger Voraussetzung auch für den Fall des Punktes II von dem einjährigen Besuche der Realschule unter der Bedingung dispensirt werden können, daß sich der Candidat bei einer an der Lehrerbildungsschule mit ihm vorgenommenen Aufnahmsprüfung über genügende Kenntnisse aus den Fächern des ersten Realschulkurses ausweist." Ich habe in dieser Beziehung bereits beim Beginne der heutigen Debatte die Begründung dieses einschlägigen Antrages vorgelegt. Ich glaube der Kürze halber mich darauf beziehen zu können. Es ist insbesondere diese in Aussicht genommene Ausnahme, welche auch schon der Ministerial- Erlaß in Aussicht stellt, welche insbesondere für weniger bemittelten Gemeinden in Fällen ihres Bedarfes oder eines bei ihnen eingetretenen Mangels an Lehrindividuen den Weg offen läßt, auch ans dem Wege der Privatbildung sich einen Lehrer erziehen zu können, dieß motivirt hinlänglich beide Absätze des Punktes III. Landeshauptmann: Wünscht Jemand darüber zu sprechen? — Weil das nicht der Fall ist, gehe ich zur Abstimmung über. Jene Herren, welche dem soeben verlesenen Anträge des Punktes lll des Comite-Berichtes beistimmen, wollen sich erheben. (Angenommen.) Ich bitte weiter zu fahren. Seyffertitz: (Liest Punkt IV.) „Für den ersten und eventuell für den zweiten Fall zu „Kreirung von 8 Lehramts-Candidaten-Stipendien den Betrag von 400 st. schon jetzt in Vorhinein „auszuwerfen, welcher Betrag vom Jahre 1867 angefangen in jedes künftige Landesfonds-Präliminare „als Minimum des Landesbeitrages zu Schulzwecken aufzunehmen ist." Zur speziellen Begründung dieses Punktes habe nur folgendes beizufügen: „Für den Fall als verschiedene Lehramts-Candidaten in Bregenz, sei es nach Punkt I, sei es nach Punkt 11 ihre Ausbildung fürderhin erlangen werden, für diesen Fall obliegt dem Laude Vorarlberg nach meiner Überzeugung allerdings die Verpflichtung etwas für Schulzwecke zu thun. In dieser Hinsicht wird man es nur als willkommene Maßregel begrüßen können, daß das Ministerium dem.. Landtage Gelegenheit gegeben hat durch seinen Antrag, durch Kreirung von Stipendien, dieser allgemeinen Verpflichtung des Landes nach zukommen, der allgemeinen Verpflichtung nämlich für Schulzwecke Beiträge zu leisten. Der Ausschuß ist bei Formulirung und Bezifferung dieser Ansätze von der Ansicht ausgegangen, daß in der Regel ein Zuschuß von 50 fl. in einem Jahre hinreichen dürfte um besonders talentvolle junge Leute anzueifern sich dem Lehrcandidatenamte zu widmen. Dieser Betrag würde bei einer Feststellung von 8 Stipendien 400 fl. im Jahre betragen. Diese Zahl 8 ist angenommen worden, weil die Durchschnittsziffer zwischen 16 und 17 schwankt, (so 122 viele Kandidaten nämlich besuchen jährlich den einjährigen Kurs) so viel Kandidaten würden auch in Zukunft den zweijährigen Kurs besuchen, denn es kann nicht angenommen werden, daß deswegen weil 2 Jahre sind, die doppelte Anzahl von Kandidaten kommen werde. Sie werden eben nur besser gebildet, nicht aber auch in erhöhtem Maße sich zeigen. Die Hälfte ungefähr wird also auch mit Stipendien zu betheilen sein, wobei ich allerdings meine persönliche Überzeugung ausspreche, daß mir 8 Stipendien nicht genügend erscheinen, sondern ehe darauf hingearbeitet werden sollte, ohne jedoch diesfalls speziell einen Antrag zu erheben, die Zahl seiner Zeit vielleicht auf zwölf zu erhöhen, und zwar aus dem Grunde, weil man doch darauf Rücksicht nehmen muß, daß diese jungen Leute fürderhin zwei Jahre im Studium zuzubringen haben. Allein das wird eine Frage der Zeit sein; es wird sich erst erweisen in wieferne diese acht Stipendien genügen und in soferne glaube ich wird der hohe Landtag gut thun, sich die Erhöhung auf eine spätere Zeit vorzubehalten. Weiteres über diesen Punkt habe ich nichts mehr zu bemerken. • Landeshauptmann: Die Debatte ist eröffnet. Ich werde zur Abstimmung schreiten, wenn Niemand das Wort verlangt. (Niemand meldet sich.) Diejenigen Herren, welche dem eben verlesenen Anträge des Komites beipflichten, wollen -sich erheben. (Ist -angenommen.) Ich bitte weiter zu fahren. Seyffertitz: (liest) Punkt V. Der Regierung vorzustellen, daß das Einkommen sehr vieler Landschullehrer, den bestehenden Reichs-Gesetzen zuwider, hinter den gesetzlichen Bestimmungender Kongrua zurückbleibe, und daß in dieser Beziehung die landesfürstlichen Organe zur Durchführung die diesfalls bestehenden Gesetze angewiesen werden mögen. Seyffertitz: Es sind bereits bei der allgemeinen Begründung die Motive genannt worden, aus welchen sich ihr Ausschuß bestimmt gefühlt hat, auch diese Sache bei der hohen Regierung in Anregung zu bringen, da der Ausschuß ist hiebei von der Ansicht ausgegangen, daß dieser lange Ministerial-Erlaß, der dieser Verhandlung zu Grunde liegt, überhaupt Maßregeln zur Hebung des Volksschulwesens bezweckt. In dieser Hinsicht hat Ihr Ausschuß das Gutachten darüber abgeben zu sollen geglaubt, daß die jetzigen Lehrerbesoldungen in ihrem faktischen Bestande in vielen Gemeinden den Gesetzen nicht entsprechend sind. Der Ausschuß hat dazu um so mehr Anlaß gehabt, als zahlreiche Petitionen der Landschullehrer im verflossenen Jahre an den Landtag ergangen sind, die bis jetzt einen Erfolg nicht erzielt haben. Ich glaube daher, daß der Landtag endlich doch dieser Stimme in diesem Rufe und der unter dem Lehrerpersonale des Landes verbreiteten Meinung Gehör geben müsse und die Regierung auffordern dürfe, zur Durchführung schon bestehender Gesetze das Ihrige beizutragen. Riedl: Schon in der 23. Sitzung des Landtages vom Jahre 1863 habe ich auf diesen Umstand hingewiesen, insbesondere auf die mißliche Lage, in der sich die Schullehrer gegenüber den Gemeinden befinden, wenn sie angewiesen werden, von Fall zu Fall wegen Unzulänglichkeit der gesetzlichen Kongrua an die landesfürstlichen Behörden sich zu wenden und gleichsam als Kläger aufzutreten gegen jene Gemeinden, in welchen sie ihre Existenz haben, derart, daß in manchen Fällen sogar diese ihre Existenz selbst, ihr weiteres Verbleiben in der Gemeinde durch ein solches Vorgehen gefährdet erschiene. Damals habe ich einen Vorschlag gemacht, darin bestehend, die landesfürstlichen Behörden möchten die Sache von Amtswegen in die Hand nehmen und möchten sämmtliche Lehrer in ihrem Bezirke auffordern, daß sie ihre Fassionen, wie selbe in der Verordnung des Kultus- und Unterrichts- Ministeriums vom 26. Jänner 1855, Nr. 19, 044 vorgezeichnet sind, bei der Behörde einstellen, daß sodann die landesfürstlichen Behörden diese Fassionen gemeinschaftlich mit der Gemeinde zu prüfen und richtig zu stellen hätten, endlich, daß auf -Grund des diesfälligen Resultates in Fällen, wo sich zeigen würde, das der Gehalt der Lehrer unter der gesetzlichen Kongrua steht, von Amtswegen die Ergänzung des betreffenden Gehalts verfügt werde. Ich glaube heute nicht noch einmal auseinandersetzen zu müssen, jene Gründe, welche für einen solchen Vorgang sprechen, andererseits muß aber dargelegt werden, daß, wenn die Lehrer wirklich auf das ihnen nach dem Gesetze gebührende Solair Anspruch machen, auch — 123 — eine Befähigung auszuweisen haben, welche sie wirklich nach dem Gesetze ausweisen sollten. Nachdem der Landtag durch den vorangegangenen Beschluß bereits eingegangen ist, in die Feststellung jener Qualifikationen, welche sich der Lehramts-Kandidat für seinen Lehrerberuf aneignen muß, so glaube ich, das dem Komite-Antrage sub V. ein Zusatz angehängt werden soll, dahin gehend, daß den Lehramts-Kandidat nur dann der Anspruch auf die gesetzliche Kongrua gewahrt wird, wenn sie die gesetzliche Qualifikation nach der so eben vom Landtage angenommenen Bestimmung ausweisen würden. Dieser Zusatzantrag lautet: „jedoch mit dem Beisatze, daß diejenigen Lehramts-Kandidaten, welche auf die gesetzliche „Kongrua Anspruch machen, für die Zukunft auch die gesetzliche Befähigung zum Lehramte nach „Maßgabe der in den voranstehenden Punkten enthaltenen Bestimmungen auszuweisen Haber „werden." Hochw. Bischof: Diesem Antrage muß ich einfach das entgegnen: Es handelt sich ja nicht nur um die zukünftig erst anzustellenden und zu qualifizirenden Lehrer, es handelt sich auch um die Lehrer, die gegenwärtig leben und leiben, und von diesen wird allgemein versichert, daß sie eben zum Leben und Leiden viel zu wenig haben. Man kann auf den Grad de Bildung der schon angestellten und Jahre lang dienenden Lehrer nicht in der Weise zurückkommen, daß man ein jetzt erst beantragtes Gesetz und eine solche Bildungsstufe auf sie anwende. Es giebt allenthalben Lehrer, mit denen man ganz zufrieden ist, es giebt allenthalben solche, die, wenn gerade nicht die erwünschte Bildung, doch so viel Geschick und Pflichtgefühl haben, daß sie nach Kräften ihrem Berufe zu genügen streben. Ich muß beisetzen, nicht bloß die didaktische Bildung des Lehrers allein, sondern auch seine Sittlichkeit, seine Verläßlichkeit, sein Charakter, sein Beispiel in der Gemeinde, feil Einwirken auf das Herz der Kinder trägt sehr viel bei auf die Kinder Bildung und Erziehung ; teb sehe daher nicht ein, warum dem Wunsche und Bedürfnisse solcher Lehrer nicht entsprochen werden möge. Landesf. Kommissär: Daß die Trivialschullehrer nicht ihre gesetzliche Kongrua liberal beziehen, dies ist ein bekannter Umstand und ist der Statthalterei nicht entgangen. Es sind von dieser wiederholte ernstliche Aufforderungen an die Gemeinden durch die ersten Instanzen ergangen, die ohnedies geringe Kongrua auch wirklich zu leisten. Allein leider ist von Seile der Gemeinden fast immer ein Widerstand entgegengesetzt worden, den zu bezwingen so schwer hält. Ich bin überzeugt, daß di Regierung diesen Beschluß des Landtages neuerdings zum Anlasse nehmen wird, die Gemeinden ernstlich an diese ihre gesetzliche Pflicht zu erinnern, und erlaube mir nur noch zu bemerken, daß der Landes-Ausschuß bei der Prüfung der Präliminarien und Rechnungen der jeden Anlaß nehmen könnte die Bestrebungen der Regierung zu unterstützen, um den Lehrern zur Erreichung ihrer gerechten Ansprüche zu verhelfen. Riedl: Seine bischöflichen Gnaden glauben, daß ich durch meinen Zusatzantrag zu Punkt 5 der Komite-Anträge die gesetzlichen Rechte der gegenwärtig schon angestellten Lehrer zu beeinträchtigen beabsichtige. Seine bischöflichen Gnaden werden wahrscheinlich ein Wort, welches in diesem Zusatzantrag steht, nicht genau verstanden, oder gewürdiget haben; es heißt in diesem Antrag«: „für die Zukunft." Ferner hat Seine bischöflichen Gnaden gesagt, es handle sich um die Lehrer, die jeyt leben und leiden, der Antrag V. der Komite-Anträge soll aber nicht für die gegenwärtigen, sondern auch für die zukünftigen Lehrer wirksam sein; sohin auch für die Lehrer, welche im Laufe der Zeit angestellt werden. Landeshauptmann: Hat noch Jemand etwas zu bemerkend Da keine Bemerkung erhoben wird, so schließe ich die Debatte. Haben Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Seyffertitz: Ich hätte mich eigentlich nur gegen den Zusatzantrag des Herrn Riedl zu wenden. In diesem Zusatzantrage liegt nämlich die Voraussetzung zu Grunde, daß sich die vorhergehenden Beschlüsse auf die Qualifikakion von Lehrerindividuen einlassen, und das ist, glaube ich, eine irrige Voraussetzung; diese vorhergehenden Beschlüsse haben nur, wie ich bereits gezeigt zu haben glaube, den Zweck, der Regierung zu ermöglichen, einen Kandidatenkurs dem Lande Vorarlberg zu belassen, sie sagen nicht, daß die Lehrer diese ober jene Befähigung haben müssen, denn das können sie auch nicht, weil wir hier kein Gesetz beschließen, sondern nur ein Gutachten abgeben. Aus diesem — 124 — Grunde, weil wir ein Gesetz über die Qualifikation der künftig anzustellenden Lehrer hier nicht berathen und nicht zu beschließen haben, ans diesem Grunde glaube ich kann der übrigens gut gemeinte ZusatzAntrag (Ganahl: Sehr gut.) hier nicht in Betracht gezogen werden, denn die Ausführung schon bestehender Reichsgesetze, müßte strenge genommen auch dann durchgeführt werden, wenn selbst über die Kandidaten und ihre künftige Qualifikation gar keine Andeutung geschehen wäre. Wenn die Präparandien noch zehn Jahre fortbestehen würden, wie sie bis jetzt bestanden bestanden haben, so müßte im Laute dieser 10 Jahre das Reichsgesetz ausgeführt werden, welches die Kongrua normirt. Dieses Reichsgesetz wurde ausgeführt werden müssen, gleichviel ob die Qualifikation der Kandidaten sich änderte ober nicht und zwar so lange ausgeführt werden müssen, als nicht ein umfassendes Gesetz erscheint, welches diesem Reichsgesetze derogirt; ich glaube daher, daß der Zusatzantrag des Herrn Riedl überflüssig wäre. Landeshauptmann: Ich bitte Herrn Baron Seyffertitz den betreffenden! Absatz, der zur Abstimmung kommt noch einmal vorzulesen. (Seyffertitz verliest denselben, wie oben.) Diejenigen Herren, welche mit diesem Absatze einverstanden find, bitte ich sich zu erheben. (Angenommen.) Run bringe ich den Zusatzantrag des Herrn Riedl zur Abstimmung. Ich werde ihn noch einmal vorlesen. Zusatz-Antrag. „ad V. jedoch mit dem Beisatze, daß diejenigen Lehramts-Kandidaten, welche auf die gesetzliche Kongrua Anspruch machen, für die Zukunft auch die gesetzliche Befähigung zum Lehramte nach Maßgabe der in den voranstehenden Punkten enthaltenen Bestimmungen auszuweisen habenwerden." Ich bitte um die Abstimmung über diesen Antrag. (Wurde mit 10 gegen 9 Stimmen abgelehnt.) Landeshauptmann: Ich bitte weiter-zu fahrenSeyffert: (liest) Punkt VI: Die Regierung anzugehen, dieselbe wolle die Regelung des Einflusses der Gemeinde auf die Volksschule, sowie die künftige Besoldung der neuzubildenden Lehrer, jedoch nicht ohne Anhörung des Gutachtens der Landesvertretung durch ein alle Verhältnisse der Volksschule feststellendes Statut im verfassungsmäßigen Wegen einleiten. Ganahl: Es ist eine allbekannte Thatsache, daß unsere Volksschulen und namentlich jene auf dem Lande schlecht bestellt sind, und daß die Kinder nicht einmal das Nothwendigste, welches im gewöhnlichen Leben erforderlich ist, lernen. Es mag sein, daß auch einen Theil der Schuld die karge Bildung der Lehrer beiträgt, allein nach meiner Ansicht trägt die Hauptschuld der überwiegend kirchliche Einfluß aus die Schule, den Se. bischöfliche Gnaden vorhin als von Gott eingesetzt erklärten. Die Gemeinden haben leider sehr wenig Rechte, ihr Recht der Besetzung und Entlassung der Lehrer ist ein beschränktes und ihr Überwachungsrecht ist auf ein Minimum reduzirt; die Pflicht dagegen haben sie, die Lehrer zu bezahlen. So lange also der Gemeinde kein größeres Recht eingeräumt wird, und so lange das Hinderniß, welches der Entwicklung der Volksschulen entgegensteht, nicht aus dem Wege geräumt wird, so lange wird all unser Streben vergebene Mühe sein. Ein solches Hinderniß ist nach meiner Ansicht das Konkordat, — das Konkordat einer jener Krebsschäden, welche zur Misere-unserer Zustände so wesentlich beitragen. Demungeachtet bin ich der Ansicht, daß wir unsere Schritte immer und immer wiederholen sollen. Aus diesem Grunde stimme ich dem Antrage bei, ich möchte mir aber doch erlauben, einige Bemerkungen in Beziehung auf den Zusatz zu machen, der da lautet: „so wie die künftige Besoldung der neu zu bildenden Lehrer." Ich glaube nämlich, daß es Sache des-Landtages sein sollte, die Besoldung selbst auszusprechen, und daß wir dazu keiner Regierungsvorlage bedürfen. Vielleicht wird der Herr Berichterstatter des Comites selbst darauf eingehen, diesem Zusatz zu streichen- Sollte das nicht der Fall sein, so würde ich mir erlauben, den Antrag auf Streichung desselben zu stellen. Hochw. Bischof: Ich muß um das Wort bitten. Ich wollte einen Namen und Gegenstand den ich lieber unberührt gelassen hätte, heute nicht in die Debatte hereinziehen; da er aber nun Ausdruck gefunden hat, und das Konkordat, welches allen Katholiken heilig sein muß, und dem entgegen — 125 — kein Katolik als Unterthan und treues Mitglied seiner Kirche sich erheben kann, da es die Vereinbarung der zwei höchsten Gewalten, der weltlichen und geistlichen ist, in solcher Weise bezeichnet wird, so protestire ich feierlichst gegen diese dem Konkordat zugefügte Schmach und fordre alle Katholiken auf, sich meinem Proteste anzuschließen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Herr Berichterstatter haben das Schlußwort. v. Seyffertitz: Ich habe mir bereits beim Beginne dieser Debatte Vorbehalten, auf dasjenige, was gegen Punkt VI. eingewendet worden ist, zu antworten. Ich komme nun zu dieser Ausführung. Die eigentliche Einwendung geht nicht sosehr gegen die Faßung des Punktes VI, sondern gegen jenen Theil des Berichtes, aus welchem der Punkt VI motivirt hervorgegangen ist. In dieser Beziehung dürste jedoch dieser Bericht, von den, ich bedaure, daß es nicht möglich gewesen ist, ihn rechtzeitig in Druck zu legen, gerade deßwegen zu so falschen Auffaßungen geführt haben, weil es doch nicht jedem Einzelnen möglich war, bloß durch das Auflegen in den Lokalitäten des Landtages sich eine umfassende Einsicht zu verschaffen. So viel mir aus dem damals Borgebrachten erinnerlich ist, so wandte sich vorzüglich jene Einwendung dagegen, daß der Bericht gleichsam sagt, daß die freie Bewegung des jetzigen Jahrhunderts die menschliche Gesellschaft von den ererbten Übelständen zu befreien allein in der Lage sei. Allein dem ist nicht so. Ich erlaube mir in dieser Beziehung den betreffenden Passus noch einmal vorzulesen. Derselbe lautet: „Denn heut zu Tage macht sich auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens jene freie Bewegung geltend, in welcher unser Jahrhundert die Heilung aller Schäden der menschlichen Gesellschaft „von den ererbten Übelständen allein erblickt." Das Motiv konstatirt bloß den Drang des Jahrhunderts, in einer freieren Bewegung als bisher die Heilung zu suchen. Nicht der Ausschuß stellt dieß als ein unumstößliches Dogma hin, daß bloß die freie Bewegung maßgebend sei; er besagt nur die Thatsache, und die darf er aussprechen, ohne anzustoßen. Denn diese Thatsache kann wohl nicht geläugnet werden. Wir selbst sind der Beweis für diese Thatsache; unsere Anwesenheit in diesem Hause ist Beweis für diese Thatsache, daß durch die freie Bewegung die ererbten Übelstände abgeschafft werden sollen. Gegen die übrigen vorgebrachten Umstände kann ich nicht austreten, und zwar aus einem Grunde: sowenig als es mir gestattet sein kann, oder irgend einem Mitgliede dieser Versammlung, wenn der geheiligte Name Se. Majestät genannt und auf denselben compromittirt wird, darüber weiter eine Silbe zu verlieren, weil es keinen Richter über Se. Majestät gibt. Ebenso wenig kann irgend Jemand darüber sich in einen Disput einlassen, wenn man ihm anstatt eines Beweises — mit Gott und den durch Gott geschaffenen Institutionen entgegentritt. Das ist geschehen. Alan bat auf Gegenstände compromittirt, welche sich jeder politischen Debatte entziehen, und in dieser Beziehung muß ich nur mich verwahren, daß das geschehen. Denn wo man auf den Urgrund der Dinge zurückgreift, hört ohnehin jede Diskussion auf. Ich will dahingestellt sein lassen, ob es erweislich ist, daß der Kirche wirklich das Recht zustehe und zwar ex jure divino zustehe, auf die materiellen Fragen des Unterrichtes, nämlich auf das Lesen, Schreiben, Rechnen, Geographie u. s. w. irgend einen confessionellen Einfluß zu nehme»; allein in diesem uns vorliegenden Motive, welches Ihr Ausschuß ihnen unterbreitet hat, wird nirgends behauptet, daß der Kirche nicht der moralische Einfluß auf die Religion und die Erziehung der Jugend gebühre — es ist dies Wort in diesem Berichte gar nicht genannt morden. Keinem Menschen fällt es ein, daß die Schule in der Art zu emancipiren sei, daß der religiöse Unterricht gleichsam an den Staat oder die Gemeinde übergehen soll. Es ist das eine solche contradictio in adjecto, daß sie einen Menschen, den man noch für vernünftig hält, gar nicht zugemuthet werden darf, ohne ihn persönlich zu beleidigen. Ich habe nun gezeigt, daß das Motiv des Punktes VI nicht das enthalten habe, was man. wie ich geglaubt habe andeuten zu müssen, wegen Mangel an Möglichkeit der Kenntnißnahme diesem Berichte wirklich unterschoben hat. So komme ich noch auf die wirkliche Thatsache, die besprochen worden ist, nämlich auf das in diesem Motive Gesagte, daß diese beiden lebensvollsten Träger der menschlichen Gesellschaft, nämlich der Staat und die Gemeinde, das höchste Interesse an der bürgerlich tüchtigen Heranbildung der kommenden Generation haben müssen. Dieses ist wirklich die Überzeugung des Comites, und zwar aus dem Grunde, weil das Comite nur von seinem Standpunkte, nur vom 126 weltlichen Standpunkte von der Schule sprechen konnte, nicht auch vom Standpunkte der Religion. Es hat sich für das Comite nicht darum gehandelt, zu sagen, daß auch eine religiös tüchtige Heranbildung der künftigen Generation nothwendig sei; denn das versteht sich wohl von selbst. Das konnte aber wohl ein nur die weltlichen Gegenstände zur Berathung vor sich habender Körper sagen, daß an einer bürgerlich tüchtigen Heranbildung einer kommenden Generation der Staat und die Gemeinde — ich bitte wohl darauf zu achten —, das größte Interesse haben müßte. Eben dieses Motiv hält das Comite auch jetzt noch fest und motivirt es damit, daß ja von der bürgerlich tüchtigen Heranbildung die moralische und religiöse durchaus nicht ausgeschlossen ist, sondern daß sie einen wesentlichen Bestandtheil der bürgerlichen tüchtigen Heranbildung sogar bildet. Es ist im Lause der Debatte auch von der Wichtigkeit der Hebung der Volksschulen besprochen worden, diese Wichtigkeit wird erst klar, wenn wir eigentlich uns vergegenwärtigen, daß dasjenige, wozu der österreichische Staatsbürger in den letzten 5 Jahren berufen wurde, daß diese Ausgabe erst die künftigen Generationen lösen werden. Dazu braucht es aber ein anderes Geschlecht, als dasjenige, was hinter uns liegt und deßhalb muß die Bildung des Denkens auch dem gemeinen Manne zugänglich gemacht werden. (Ganahl: sehr gut) Man wird mir sagen, wozu der Knecht auf der Berggemeinde, wozu braucht die Stalldirne, wozu braucht der Taglöhner und Arbeiter irgend mehr, als daß sie den Rosenkranz beten kann. (Heiterkeit.) Ich sage aber, sie brauchen mehr und zwar deshalb: sie brauchen nicht mehr materielles Wissen als Lesen, Schreiben und Rechnen, aber ihr Geist, ihre Denkfähigkeit muß gebildet werden, und dies scheint mir bis jetzt in einem großen Theile unserer Schulen noch nicht verwirklicht. Ich könnte hier zurückkommen auf den Ausdruck des ComiteBerichtes, welcher die in Österreich gegenwärtig bestehende Schulverfassung eine obsolete nennt, allein ich versage mir dieses, obwohl ich die Schulverfassung heute hier vor mir zu liegen habe, obwohl ich in der Lage wäre, Ihnen aus den mehreren Hundert §§. derselben die Deduktion vor Augen zu führen, daß unter den bis jetzt und gegenwärtig geltenden Gesetzen weder die Gemeinde, noch der Staat einen Einfluß auf die Volksschulen zu nehmen in der Lage ist. Ich will mich jedoch damit bescheiden, und komme noch aus jenen Staatsvertrag zurück, der eine so eifrige Verwahrung gefunden hat. Dem gegenüber habe ich nur Eines zu bemerken Die Appellation an das katholische Gewißen eines Österreichers wäre dann vollkommen berechtigt, wenn das Konkordat ein Dogma wäre. Aber glücklicherweise, meine Herren, hat es diesen Charakter noch nicht; (Ganahl: sehr gut) es ist ein Gesetz zunächst basirt auf einem Vertrage. Dieses Gesetz, sowie alle im Reichgesetzblatt kundgemachten Gesetze, verbindet allerdings in juridischer Beziehung die Einzelnen, die es angeht. Allein es verleiht dieser Charakter, dieser Umstand dem Gesetze noch nicht den Charakter der Diskussionsunfähigkeit, noch nicht den Charakter der Unverletzlichkeit, noch nicht den Charakter der Unabänderlichkeit. (Bravo.) Dieses ist der große Unterschied und deßwegen kann ich trotz und ungeachtet der Verehrung, gegen die begreifliche Auslassung, welche wir soeben gehört haben, mich derselben unter keiner Bedingung anschließen. Das Konkordat, welches bereits in die Debatte gezogen worden ist, und von der ich mir konstatiren muß, daß der Berichterstatter des Comites nicht davon Schuld trage, daß es hereingezogen wurde, — oder daß die Debatte überhaupt eine mit religiösen Fragen in Verbindung stehende Färbung angenommen hat — daß sie auf ein Feld hinüberzuziehen versucht wurde, welches der Erörterung durch einen staatlichen Körper entzogen bleiben muß; — das Konkordat sage ich enthalt im V. und VIII. Artikel (ich führe dieß ausdrücklich an, um zu beweisen, daß das Konkordat uns Liberalen auch bekannt ist) — (Heiterkeit) Bestimmungen, welche allerdings der katholischen Kirche die Einflußnahme auf die Volksschule im umfassendsten Maßstabe wahren. Ich lasse es dahin gestellt, in die Prinzipienfrage einzugehen, welche gegenwärtig in großartigem Maßstabe ventilirt wird: ob Konfessionsschulen oder ob Staatsschulen die richtige Linie des Volksunterrichtes bilden. Aber so viel ist gewiß, daß, wenn es Konfessionsschulen sind, die im Staate bestehen, weder der Staat noch die politische Gemeinde zu diesen Konfessionsschulen nur mit Einem Kreuzer herangezogen werden können. Dann obliegt die Bildung dieser Schulen, ihre materielle Existenz rein nur der betreffenden Konfession. Dieses ist eine logische Folgerung und logische Folgerungen sind die einzig richtigen bei Beurtheilung vorkommender Fragen. Auch hat der Bericht des Comites das Konkordat gar nicht, wohl aber die veraltete Schulverfassung genannt und kritisirt — und deren zeitgemäße Abänderung ist es zunächst, was der Regierung empfohlen werden will. Was die Aufnahme des Punktes VI. in diesem Antrage anbelangt, so ist dieselbe deshalb geschehen, weil der Landtag bereits in seiner Session vom Jahre 1863, wie dieß auch schon der Herr Vorredner Riedl bemerkt hat, den Beschluß gefaßt hat, in dieser Beziehung die Regierung um eine Gesetzvorlage anzugehen, nämlich eine Gesetzvorlage, welche die Rechte der Gemeinden normirt. Der Landtag ist bloß konsequent, wenn er in dieser Beziehung seinen Entschluß wiederholt, um der Regierung zu konstatiren, daß er einsichtig genug sei, darin die Hebung der Volksschule zu erkennen, daß mit stückweisen Verbesserungen und Verkleisterungen eigentlich nichts Ersprießliches geleistet werden könne, sondern daß nur eine umfassende Umgestaltung des Volksschulwesens der einzige richtige Weg sei, um sowohl dasselbe zu heben, als auch die Rechte der Gemeinden in dieser Beziehung zu wahren. (Berichterstatter verliest den Punkt VI lautend: wie oben.) Landeshauptmann: Jene Herren, welche diesem Antrage beistimmen, wollten sicherheben. (Angenommen.) Durch die Annahme des §. 6 des Ausschußberichtes entfällt somit die Abstimmung über den von Herrn Riedl eingebrachter Abänderungsantrag. Nachdem diese Anträge aus mehreren Punkten bestehen, ist nach unserer Geschäftsordnung eine dritte Lesung nothwendig. Ist die hohe Ver1'ammlung einverstanden, daß die dritte Lesung sogleich vorgenommen werde? (Einverstanden.) Jene Herren, welche die so eben abgelesenen Anträge endgiltig annehmen, wollen sich von den Sitzen erheben. «Angenommen.) Der zweite Gegenstand der heutigen Verhandlung ist der selbstständige Antrag des Herrn Seyffertitz und Genossen, dahin gehend, es sei die gegenwärtige Einrichtung der Ausübung der Salzmonopoles bezüglich der Rückwirkungen auf das Wohl des Landes Vorarlberg auf Grund des §. 19 der Landesordnung einer eingehenden Erörterung zu unterziehen. Wünscht einer der Herren Antragsteller das Wort zur Begründung des Antrages zu nehmen? Bickl: Das Salz ist bekanntlich einer der wichtigsten Gegenstände des täglichen Verbrauchs. Das Maß des Verbrauchs läßt sich zwar sehr einschränken, indem Menschen und Vieh auch mit wenig ja sogar ohne Salz noch leben können, allein die Gesundheit desselben und das Gedeihen des Viehs rücksichtlich seiner Fleisch- und Milchnutzungen ist durch einen naturgemäß genügenden Genuß des Salzes bedingt, auch ist selbst mit der Verwendung der Milchnutzungen ein so großer Salzverbrauch verbunden, daß Vorarlberg lediglich mit seinen Käsen (15, 000—20, 000 Ztr) mehr als um 1000 Ztr. Salz ausführt. Das Salz darf daher der Aufmerksamkeit der Landesvertretung auch nicht entgehen und dies umsoweniger, als die Gesetze über die Erzeugung und den Verkauf des Salzes, sowohl die Finanzen des Staates, als auch die Staatsökonomie betreffen, sie aber bisher das Verhältniß zwischen denselben nicht gehörig herstellten, noch viel weniger der Rechsiorderung entsprechen, daß die Regierung die Nutzungen des Staatseigenthums resp, des Salzmonopols in gleichem Maße vertheile und zwar so, wir sie dieses bezüglich des Tabacksmonopols wirklich thut, wie es auch in mehreren anderen Staaten mittelst Salzfaktorien und dergleichen geschieht. Ungerecht erscheint es nämlich, daß der Preis des Salzes für den Staatsbürger von Hall und den von Bregenz um die ganze Fracht, welche sein Transport durch 25 Meilen kostet, verschieden ist, denn wenn gleich die Salzbergwerke und Pfannen zu Hall oder in Wielicska sind, so ist doch das Salzmonopol nicht daselbst daheim, sondern dieses-erstreckt sich auf das ganze Reich und soll allen Staatsbürgern mit gleicher Wage wägen.. Auch durfte kaum zu bezweifeln sein, daß das Salz, mag es (wie Milch und Brod) bloß als ein für die Gesundheit jedes Menschen nothwendiger Verbrauchsgegenstand sein, oder mag es zu nationalökonomischen Zwecken, als zur Viehzucht, zur Verwendung der Milchproduktion oder zur Erhaltung und Verbesserung anderer Urprodukte, resp, sogar zu deren Ausfuhr und dergleichen dienen, — weder überhaupt, noch in dem bestehenden Maße ein Gegenstand eines Finanzeinkommens sein sollte. Die Salzlager Österreichs sind gradezu unerschöpflich So soll z. B. nach dem Urtheile von Sachverständigen für das von Hall, wenn man davon jährlich 300, 000 Zentner bezieht noch in 1000 Jahr keine Erschöpfung zu befürchten sein. 128 — Dürfte es daher — nebst der gedachten gerechteren Anordnung des Monopoles — nicht auch zweckmäßiger sein, diese Bergwerke mehr zur Hebung der