18651125_lts002

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:30
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1865,lt1865,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. Stenographischer Sitzungs-Bericht. II. Sitzung am 25. November 1865 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer. Gegenwärtig 16 Landtags - Abgeordnete. — Landesfürstlicher Commissär k. k. Statthaltereirath Franz Ritter von Barth und Landtags-Abgeordneter Dr. Franz Bickl krank. Hochwürdigster Herr Bischof Johann Amberg abwesend. Abgeordneter Martin Schedler beurlaubt. Beginn der Sitzung um 9 1/4 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung mit Vorlesung des Protokolles der vorhergehenden Sitzung. (Schriftführer verliest dasselbe.) Da Niemand eine Bemerkung zu machen hat, nehme ich also das Protokoll als richtig abgefaßt an. Ich habe die Ehre, der hohen Versammlung einige indessen eingelaufene Stücke mitzutheilen, nämlich die Anzeige des bischöflichen General Vicariats in Feldkirch über das bevorstehende Eintreffen des hochwürdigsten Herrn Bischofes und General-Vicars Johann Amberg; ferner die Erkrankung des Landtags-Abgeordneten Hr. Dr. Franz Bickel betreffend. Ich bitte die hohe Versammlung dies zur Kenntniß zu nehmen. Der k. k. Rittmeister in Pension Herr Karl Bayer in weiteren Kreisen als Schriftsteller rühmlichst bekannt, hat dem hohen Landtage sein Werk, ein biografisches Gedenkblatt der Freiheitskämpfe der deutschen und insbesondere jener der Jahre 1809 und 1813 übersendet mit einer Zueignung. Ich mache Ihnen dieselbe hiemit bekannt, sie lautet: An hohe Vertretung Vorarlbergs auf dem Landtage zu Bregenz. Geehrte Herren! Vor beinahe dreißig Jahren verließ ich Vorarlberg als Kind, daß noch keine Erinnerung mit sich nahm. Doch wuchs mit mir der Wunsch empor, die Gegend, wo ich geboren wurde, kennen zu lernen und als ich endlich nach Jahren diesen Wunsch erfüllen konnte, da ward mir auch meine Vaterstadt zur zweiten Heimath, die ich wohl kaum mehr mit einer andern vertauschen dürfte. — Die freundliche Weise, in der ich hier ausgenommen wurde, hat mir die Plicht der Dankbarkeit auferlegt und da ich sie bisher noch in keiner anderen Art bethätigen konnte, so suchte ich meinen theuren Landsleuten wenigstens ein Zeichen derselben zu geben, wie ich es eben vermochte. Ich schrieb ein Buch, das den edlen heldenmüthigen Aufschwung des Volkes von Vorarlberg in einer schweren Zeit zum Stoffe hat und sich die Aufgabe setzte, mit, ein bescheidener Beitrag zur Geschichte unseres Vaterlandes — mit, ein Erinnerungsruf zu sein, daß es nicht, wie ihm schon wiederholt die Gefahr drohte, historisch und geographisch der Vergessenheit verfalle. — Dies Buch, das zugleich die Biographie eines der besten Söhne des Landes enthält — und das den Titel: „Anno Neun und Dreizehn" führt — habe ich dem Lande Vorarlberg zugeeignet, denn ihm gehört sowohl der Inhalt als die angestrebte Tendenz des Buches — es hat darauf ein Recht. Ihnen meine geehrten Herren Abgeordneten, als den Vertretern Vorarlbergs, erlaube ich mir nun das Widmungs-Exemplar zu unterbreiten, ich lege es in die Hände der Versammlung, denn diese Versammlung ist für den Augenblick Sinn und Wille des Landes — ist Vorarlberg. Mögen Sie freundlichst entgegen nehmen, was ich in treuer Gesinnung, mit dem besten Willen und aus vollem Herzen gab. Mit dem Ausdrucke der ehrerbietigsten Hochachtung zeichne ich Bayer m. p. k. k. Rittmeister. Bregenz, am 22. November 1865. Diese freundliche Widmung verpflichtet uns zum Danke gegen den Autor dieses Buches und ich glaube den Gesinnungen dieses hohen Hauses zu entsprechen, wenn ich in Vorschlag bringe, dem Herrn Rittmeister Karl von Bayer, den Dank des hohen Hauses für diese Widmung auszusprechen. (Die Versammlung erhebt sich vom Sitze.) Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung. Riedl: Ich bitte den Herrn Landes-Hauptmann um die Erlaubniß in Gemäßheit des § 22 unserer Geschäftsordnung einen Dringlichkeits-Antrag einbringen und denselben vorlesen zu dürfen. Landeshauptmann: Ist er ein selbständiger? Riedl: Ein selbstständiger, ich erlaube mir denselben vorzulesen. (Vide separate Beilage.) Ich bitte nach den Bestimmungen des §. 22 unserer Geschäfts-Ordnung die Dringlichkeit dieses Antrages begründen zu dürfen. Landeshauptmann: Sie haben den Antrag als dringlich vorgebracht, aber über die Frage seiner Dringlichkeit und deren Begründung dürfte eine weitere Debatte kaum nöthig fallen, da die Gründe hiefür im Antrage selbst angebracht sind Ich werde die Versammlung hierüber vernehmen. Sie haben den Antrag vernommen, Herr Riedl hat ihn vorgebracht als einen dringlichen. Ich bitte nun jene Herrn, welche erachten diesen Antrag als dringlich anzuerkennen, sich zu erheben. (Niemand erhebt sich.) Somit werde ich diesen Antrag seiner Zeit der verfassungsmäßigen Behandlung unterziehen. Erster Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist die Regierungs-Vorlage, betreffend die neueinzuführenden politischen Bezirke. Ich werde mir erlauben, der hohen Versammlung das an mich gerichtete Schreiben vorlesen zu lassen. (Schriftführer verliest dasselbe wie folgt:) Hochwohlgeborner Herr! Se. k. k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 16. Oktober l. Js. den Staatsminister allergnädigst zu ermächtigen geruht, den Landtagen von Tirol und Vorarlberg die vorbereiteten Entwürfe der einer neuen Organisirung der politischen Behörden zu Grunde zu legenden Territorial- Eintheilung nach Maßgabe des §, 19. ad. 2, der Landesordnungen vom 26. Februar 1861 zur Begutachtung vorzulegen. — 11 — In Folge hohen Staatsministerial-Erlasses vom 25. v. M. Z. 4636/St. M. beehre ich mich nun Euer Hochwohlgeboren den Entwurf der neuen Teritorial-Eintheilung als Regierungsvorlage zur Begutachtung zu übergeben. Hiernach wären in Tirol und Vorarlberg künftighin 30 politische Behörden erster Instanz zu errichten. Hievon entfallen auf Vorarlberg 3 Bezirksbehörden mit den Standorten: 1. in Bregenz für die jetzigen Bezirke Bregenz und Bregenzerwald; 2. in Feldkirch für Feldkirch und Dornbirn und 3. in Bludenz für Bludenz und Montafon. Diese Eintheilung entspricht der vom Jahre 1850—1854 bestandenen politischen Bezirkseintheilung. Die Beilage enthält die statistischen Daten über Flächeninhalt und Bevölkerung, und in der angeschlossenen Administrativkarte sind zur Veranschaulichung die neuen Bezirke eingezeichnet. Genehmigen Eure Hochwohlgebornen den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung. Innsbruck, den 10. November 1865. Der k. k. Statthalterei-Vicepräsident: Coronini, m. p. Glaubt in Beziehung der formellen Behandlung dieses Geschäftstückes Jemand einen Antrag zu stellen? Seyffertitz: Ich werde mir erlauben, den Antrag zu erheben, dieses Geschäftsstück wegen seiner Wichtigkeit einem Comite, bestehend aus fünf Mitgliedern übergeben zu wollen. Landeshauptmann: Hat Jemand noch einen andern Vorschlag zu machen? Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich die Herren, welche mit dem Vorschlage des Herrn Baron Seyffertitz einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Majorität erhebt sich. Ich werde die Wahl dieses Comite's am Schluffe der Sitzung vornehmen lassen. Zweiter Gegenstand unserer Verhandlung ist der Antrag des LandesAusschusses, kleineren Gemeinden die Bildung Eines Wahlkörpers zu gestatten, es hat sich im Laufe der Einführung der Gemeinden der Fall ergeben, daß manchen aus ihnen wegen ihrer Unbedeutendheit gestattet werden mußte, nur einen Wahlkörper bilden zu dürfen. Diese Verfügung ist in dem Gesetze nicht vorausgesehen, sie mußte provisorisch dennoch eingeleitet werden, weil es unmöglich gewesen wäre, diese Gemeinden der verfassungsmäßigen Constituirung zuzuführen. Der Landes-Ausschuß hat einverständlich mit den landesfürstlichen Behörden diesen Gemeinden die Ermächtigung gegeben, Einen Wahlkörper zu bilden und hat sich Vorbehalten, die Genehmigung dieses Vorganges beim hohen Landtage anzusuchen, um aber für die Zukunft diese Lücke des Gesetzes auszufüllen, findet er sich zur Antragsstellung bestimmt, daß kleineren Gemeinden erlaubt werde, zukünftig nur Einen Wahlkörper auszumachen. Ich werde den Antrag des Landes-Ausschusses zur Vorlesung bringen. Schriftführer verliest denselben wie folgt: Ein hoher Landtag wolle: 1. die gestattete Zulassung nur eines Wahlkörpers in den Gemeinden Dünserberg, St. Anton, Lorüns, Stallehr uno Hochkrumbach für die Vergangenheit genehm halten. 2. zu §. 13 der Gemeindewahl-Ordnung folgenden Zusatz zum ersten Absatz beschließen: 12 „Sollte die Zahl der Wahlberechtigten so gering sein, daß die Vorschrift der G.W.O. §. 15. wonach der erste Wahlkörper aus dreimal so viel Wahlberechtigten bestehen soll, als derselbe Ausschuß- und Ersatzmänner zu wühlen hat, gar nicht oder nur unter der Folge durchgeführt werden könnte, daß der folgende Wahlkörper weniger Wahlberechtigte als der erste hätte, so kann die Wahl nur in Einem Wahlkörper vorgenommen werden." Glaubt Jemand einen Vorschlag betreffs Behandlung dieses Geschäftsstückes zu erheben? Spieler: Ich möchte dem hohen Landtage den Antrag stellen, hiefür ein Comite bestehend aus drei Mitgliedern zu wählen. Ganahl: Ich glaube, es dürfte kaum nöthig sein, für diesen Gegenstand ein eigenes Comite zu wählen, die hohe Versammlung hat bereits die Motivirung des Landes-Ausschusses vernommen, sie ist so klar und einfach, daß ihn meiner Meinung nach der Landtag unmittelbar in Berathung ziehen dürfte, und erlaube mir den Antrag zu stellen, der hohe Landtag möge in die sogleiche Berathung desselben eingehen. Landeshauptmann: Ich werde zuerst den Antrag des Herrn Spieler zur Abstimmung bringen, dann den Gegenantrag des Herrn Ganahl. Diejenigen, welche sich mit dem Antrage des Herrn Spieler einverstanden erklären, wollen durch Aufstehen es bezeichnen. (Minorität erhebt sich.) Es ist die Minorität, mithin ist der Antrag des Herrn Ganahl von selbst erledigt. Ich eröffne die Debatte über diesen Gegenstand. Ganahl: Es ist zuerst die Gemeinde St. Anton, welche dem LandesAusschusse Veranlassung gegeben hat, von der Regel des Gesetzes eine Ausnahme machen zu müssen. Die Gemeinde St. Anton hat nur 24 Wahlberechtigte. Die Gemeindewahl-Ordnung und zwar der §. 15, wie ich vernommen habe, schreibt vor, daß dreimal soviel Wahlberechtigte sein müssen, als Ausschuß- und Ersatzmänner in jeden Wahlkörper zu wählen sind. Würde es der Gemeinde St. Anton vier Ausschußmänner und zwei Ersatzmänner für jeden Wahlkörper treffen, so müßten 18 Wahlberechtigte für einen Wahlkörper sein. Wenn nun im ersten Wahlkörper 18 Wahlberechtigte sind, so würden im zweiten Wahlkörper nur sechs Wahlberechtigte sein und diese sechs Wahlberechtigten müßten sich selbst wählen, vier Ausschußmänner und zwei Ersatzmänner, dieses wäre eine Anomalie, die man nicht gestatten kann: ich glaube also, es bleibt nichts übrig, als daß der hohe Landtag diese Ausnahms-Maßregel, die der Landes Ausschuß bereits über Genehmigung des hohen Staatsministeriums beschlossen hat, zum Gesetze erhebe. Seyffertitz: Ich bin natürlich mit der Motivirung des Herrn Vorredners einverstanden, erlaube mir aber eine Aufklärung beizufügen, daß die eigentliche Aufgabe der Versammlung bei dieser Frage eine zweifache sein müsse, erstens: „dasjenige, was der Landes-Ausschuß als dringendes Bedürfniß momentan zu verfügen geglaubt hat, genehm zu halten, nachträglich genehm zu halten, nachdem es bereits beim hohen Ministerium auf keinen Anstand gestoßen, " zweitens: „aber auch für die Zukunft solchen Unzukömmlichkeiten vorzugreifen, daß Sie in der Gemeindewahl-Ordnung an betreffender Stelle einen Satz einstigen, welchen bereits der Landes- Ausschuß in diesem Vorschläge formulirt hat;" die Thätigkeit des hohen Landtags muß daher, wie bereits bemerkt, eine zweifache sein. Riedl: Der geehrte Herr Vorredner hat ganz richtig bemerkt, daß die Thätigkeit des Land- Tages im gegenständlichen Betreffe eine zweifache sei, einmal „eine Genehmigung des bereits Verfügten und — die Veranlassung einer diesfälligen neuen Norm für die Zukunft." Was den ersten Theil der Aufgabe anbelangt, dürfte derselbe bei Erledigung des Rechenschafts- Berichtes, welchen der Landes-Ausschuß über seine Amts-Gestion auch in Communal-Angelegenheiten 13 — ablegte, seine Erledigung finden, daher heute nur der zweite Theil dieser Aufgabe, nämlich die Erlassung einer künftigen Norm ins Auge zu fassen sein. Landeshauptmann: Hat Niemand etwas zu bemerken? wenn nicht, so erkläre ich die Debatte als geschlossen und gehe auf die einzelnen Punkte über. Erster Punkt lautet: „Die gestattete Zulassung nur eines Wahlkörpers in den Gemeinden Dünserberg, St. Anton, Lorüns, Stallehr, Hochkrumbach für die Vergangenheit genehm zu halten.“ Bitte um Abstimmung. (Majorität erhebt sich.) Angenommen. Der zweite Antrag lautet: „Zu §.13 der Gemeindewahl-Ordnung den Zusatz zum ersten Absatz zu beschließen: Sollte die Zahl der Wahlberechtigten so gering sein, daß die Vorschrift des §.15 der Gemeindewahl-Ordnung, wonach der erste Wahlkörper aus dreimal soviel Wahlberechtigten bestehens soll, als derselbe Ausschußund Ersatzmänner zu wählen hat, gar nicht oder nur unter der Folge durchgeführt werden könnte, daß der folgende Wahlkörper weniger Wahlberechtigte [als der erste hätte, kann die Wahl nur in Einem Wahlkörper vorgenommen werden." Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen stch erheben. (Majorität erhebt sich.) Angenommen. Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinde Bregenz um Bewilligung der Abnahme einer Gebühr von Lizenz-Scheinen für Produktionen. (Schriftführer verliest das Gesuch:) Hoher Landes-Ausschuß! Unterm 9. November v. J. hat der Gemeinde-Ausschuß dieser Stadt, anläßlich der Berathung des Armenfonds-Präliminars den Beschluß gefaßt: „es seien in Hinkunft von allen Lizenzen, nämlich: Carousels, Musikern, Menagerie-Besitzern u. s. w. Lizenz-Gebühren von 50 kr. bis 2 fl. pro Tag einzuheben; die Bemessung von Fall zu Fall aber dem Magistrate anheimzustellen." Der hohe Landes-Ausschuß wird nun unter Bezug auf die §§. 73 und 80 G.-O. gebeten: Hochderselbe wolle diesem Beschlusse die Genehmigung des hohen Landtages und die Allerhöchste Sanction mittelst eines zu erlassenden LandesGesetzes erwirken. Stadt-Magistrat Bregenz am 1. April 1865. Der Bürgermeister: Xaver Gmeinder. Der Landes-Ausschuß bringt die Eingabe an die hohe Versammlung mit dem Antrage, es sei dieselbe zur Beschlußfassung in Berathung zu ziehen Feuerstein. Ich glaube man solle dieses Gesuch einem Comite, bestehend aus drei Mitglieder, übergeben. Landeshauptmann: Wird noch eine weitere Bemerkung gemacht? Rhomberg: Ich glaube, daß dieser Gegenstand ebenfalls reif zur Berathung und heute in Verhandlung zu ziehen wäre. Riedl: In dem vorliegenden Betreff erscheint es noch sehr zweifelhaft, ob zur Erwirkung der vom Stadtmagistrate Bregenz nachgesuchten Lizenzen ein Landes-Gesetz erforderlich sei, es bedarf der Gegenstand ein vorgängiges Studium und ich muß dem hohen Landtage empfehlen, solchen nach — 14 Antrag des Herrn Feuerstein, einem Comite von drei Mitgliedern zur Vorberathung zu übergeben. Landeshauptmann. Nachdem kein weiterer Antrag erhoben wird, bringe ich den Antrag des Herrn Feuerstein, Betreffs Einsetzung eines DreierComite's, zur Berathung und Berichterstattung an den hohen Landtag zur Abstimmung. Bitte abzustimmen. (Majorität erhebt sich) Ferner liegt uns vor der Anirag der k. k. LandesvertheidigungsOberbehörde auf vollständige Stellung der Landes-Schützen gegen deren frühere allmählige Entlassung. Ich gebe mir die Ehre der hohen Versammlung die Zuschrift der k. k. Landes-Vertbeidigungs-Oberbehörde bekannt zu geben nebst dem Einbegleitungsschreiben der k. k. Statthalterei. (Schriftführer verliest dasselbe:) Note! Aus der in diesem Jahre erfolgenden vollständigen Aufstellung der Landesschützen-Contingente würde sich bei strenger Festhaltung der vierjährigen Dienstzeit der Nachtheil ergeben, daß alle vier Jahre eine gänzliche Neustellung eintreten müßte, und daß die Zwischenjahre nur die gewöhnlichen jährlichen Abfälle zu decken hätten Um diesem Übelstande vorzubeugen, und um eine entsprechende Ausgleichung für alle folgenden Stellungen zu erzielen, hat die LandesvertheidigungsOberbehörde bei dem hohen Staatsministerium den Antrag gestellt, vom Standpunkte der Regierung aus zu genehmigen, daß am Ende der ersten 3 Jahre der Wirksamkeit der Landesvertheidigungs-Ordnung jedesmal ein Viertel der diesjährigen Stellung nach der Höhe der Altersklassen und beziehungsweise nach der Höhe der Looszahlen in den einzelnen Loosungsvorgängen entlassen werden dürfe. Diese Genehmigung ist nun vom hohen Staatsministerium einverständlich mit dem hohen Kriegsministerium unterm 17. d. M. Z. 5160 erfolgt und es beehrt sich die Landesvertheidigungs-Oberbehörde den darnach an die politischen Bezirksbehörden gleichzeitig ergehenden Erlaß im Anschlüsse mit dem Ersuchen mitzutheilen, seinerzeit die Beistimmung des hohen Landtages nachträglich zu veranlassen, insoferne dies, ungeachtet es sich nur um eine im Interesse der Billigkeit und der Zweckmäßigkeit getroffenen Übergangsbestimmung handelt, für nothwendig erachtet werden sollte. Innsbruck, am 18. März 1865. Lobkowitz. Landeshauptmann: Findet Jemand einen Vorschlag zu erheben in Betreff der Behandlung dieses Geschäftsstückes? Ganahl: Der Gegenstand ist jedenfalls derart wichtig, daß nach meiner Meinung es nothwendig ist ein Comite für denselben zu wählen; ich beantrage daher ein Comite von 5 Mitgliedern. Landeshauptmann: Wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, nehme ich an, daß die hohe Versammlung dem Antrage des Herrn Ganahl, zur Einsetzung eines Comite's von 5 Mitgliedern beistimmt Niemand macht dagegen eine Einwendung. Nach §. 5. der Landesvertheidigungs-Ordnung hat die LandesvertheidigungsOberbehörde auch einen Abgesandten des Landtages von Vorarlberg in sich aufzunehmen, im Laufe dieses Jahres wurde diese LandesvertheidigungsOberbehörde constituirt, und es war nothwendig von Seite des LandesAusschusses hiezu jemanden zu bestimmen, der hohe Landtag war nicht versammelt und somit dachte der Landes-Ausschuß aus seiner Mitte Herrn Baron v. Seyffertitz zu diesem Zwecke abzuordnen; wir haben ihn daher unter Vorbehalt der weiteren Verfügung die das hohe Haus zu finden glauben wird, entsendet. Ich unterlege sohin den Antrag des LandesAusschusses der dahin ging, es sei Herr 15 Baron Seyffertitz als Abgeordneter des Landtages von Vorarlberg der k. k. Landesvertheidigungs-Oberbehörde beizuzählen. Hat die hohe Versammlung in dieser Beziehung etwas zu erinnern? Seyffertitz: Ich habe geglaubt, daß auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung die Wahl eines solchen Mitgliedes sich befinde, nicht, daß nachträglich die hohe Versammlung in die Lage versetzt werde, die Maßnahmen des Landes-Ausschusses genehm halten zu müssen; ich habe vielmehr die Sache so angesehen, als ob die provisorische Stellung welche ich wegen Mangel der Versammlung des Landtages durch den Landes-Ausschuß einzunehmen in der Lage war, mit dem Momente erlischt, wo sich der Landtag versammelt, weil derselbe selbst aus seiner Mitte nach den Bestimmungen des Gesetzes aus dem Landes-Ausschuß jemand zu wählen haben dürfte, welcher der Landesvertheidigungs-Oberbehörde angehört; ebenso sehe ich auch ein, daß nach dem Wortlaut des Landesvertheidigungsgesetzes, der Landtag berufen ist, dasLandesvertheidigungs-Comite, welches speciell für Vorarlberg aufgestellt wurde, in dieser Weise zu constituiren nemlich insofern zu constituiren als er dazu gewisse Mitglieder zu ernennen hat; nun war, wie ich bemerkte, der Landtag zur Zeit der Wirksamkeit oder Eintretung des Gesetzes nicht versammelt, es konnte daher nur provisorisch der LandesAusschuß das vornehmen, was das Gesetz dem Landtag eigentlich zuschreibt, und ich glaube, daß mit dem Zusammentritte des Landtages dieses Provisorium auch erlöschen müsse; ich möchte daher denjenigen Worten, welche der Herr Landeshauptmann gesprochen hat, nicht ganz beizustimmen in der Lage sein. Nach meiner Ansicht glaube ich, daß eine Wahl vorgenommen werden muß, und zwar eine Wahl nach den Bestimmungen des Landesvertheidigungsgesetzes für die Landesvertheidigungs-Oberbehörde, und eine Wahl für diejenigen Mitglieder, welche in das besondere Landesvertheidigungs-Comite für das Land Vorarlberg zu ernennen sind. Diese Wahlen wären dann natürlich definitive Wahlen. Landeshauptmann: Ich habe es auch in dieser Beziehung verstanden, aber vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Der Antrag des Landes-Ausschusses lautet auf definitive Bestimmung des zur Landesvertheidigungs-Oberbehörde zu entsendenden Landtagsabgeordneten auf Grund des §. 5 der Landesvertheidigungs-Ordnung. Es ist auch in der Tagesordnung die definitive Bezeichnung ausgedrückt. Hat Jemand in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen. Rhomberg: Ich theile nur in formeller Beziehung die Bedenken des Herrn Baron; übrigens wäre mein Antrag, daß die vom Landes - Ausschuß ausgesprochene provisorische Ernennung in eine definitive übergehen. Landeshauptmann: Hat noch Jemand weiter etwas zu bemerken? Herr Rhomberg stellt den Antrag, daß die provisorische Maßregel des Landes-Ausschusses als definitiv erklärt und angenommen werde. Ich bringe dieses zur Abstimmung; diejenigen Hrn., welche damit einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen.) Ein weiterer Punkt betrifft die definitive Bezeichnung des aus dem Landes - Ausschüsse zum Vorarlberger Landes-Vertheidigungs Comite zu wählenden Comite-Mitgliedes und der zwei hiezu zu bestimmenden Vertrauens-Männer Ich werde Ihnen das Schreiben der Landes-Vertheidigungs-Ober-Behörde bekannt geben und dann ebenfalls das Verfügte von Seite des LandesAusschusses. (Wurde abgelesen wie folgt:) Note! Die Landes-Vertheidigungs-Oberbehörde hat mit Rücksicht auf §. 5 der L.V.-O die Bildung eines eigenen Landes-Vertheidigungs-Comite's für Vorarlberg beantragt, bestehend aus dem jeweiligen politischen Amtsvorstande in Bregenz, aus einem vom LandesvertheidigungsObercommandanten zu bestimmenden k. k. Offizier und einem Mitglieds des Landes - Ausschusses, dem noch zwei landesangehörige Vertrauens - Männer mit votum informativum beigegeben werden können. Die Wahl dieses Mitgliedes und der Beimänner soll durch den Landtag oder in dessen Abgang provisorisch durch den Landes-Ausschuß geschehen, und es ist einer dieser Beimänner als Ersatzmann des Comite-Mitgliedes zu bezeichnen. 16 — Dieser Antrag wurde mit dem Erlasse des hohen Staatsministeriums vom 5. April l. J. Z. 6238 genehmigt und man beehret sich den Löblichen Landes Ausschuß davon vorläufig mit dem Bemerken in die Kenntniß zu setzen, daß die Bestimmungen über den Wirkungskreis dieses Comites nachfolgen werden und daß der Herr Landesvertheidigungs-Obercommandant den pensionirten k. k. Hauptmann 2. Klasse Josef Hänsle zu Feldkirch zum militärischen Mitgliede desselben bestimmt habe. Innsbruck, am 26. Juni 1865. Lobkowitz. Der Landes-Ausschuß hat in der Sitzung vom 26. August laufenden Jahres zum Mitgliede des Landes-Vertheidigungs-Comites in Vorarlberg aus seiner Mitte Hrn. Karl Ganahl bestimmt, als Vertrauens-Männer, welche dem Comite beizugeben sind, Hl. Karl Braun in Bregenz und Otto Freiherr von Sternbach in Bludenz ausersehen und es ist zugleich ersterer als Ersatzmann des Hrn. Karl Ganahl bezeichnet. Ich erwarte von Seite der hohen Versammlung in dieser Beziehung einen Antrag oder Vorschlag. Spieler: Ich möchte den Antrag stellen, daß die vom Landes-Ausschuß erwählten Herrn auch vom hohen Landtag definitiv bestellt werden möchten. Landeshauptmann: Ich bringe, nachdem nichts weiter angemeldet wird, den Antrag des Herrn Spieler zur Abstimmung; diejenigen, welche demselben beistimmen, wollen gefälligst sich erheben. (Allseitig angenommen.) Bericht des Landes-Ausschusses, betreffend das Gesuch der Gemeinde Meiningen um Unterstützung, Behufs Regelung des Ehbaches, mit dem Antrage: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei der Gemeinde Meiningen ein unverzinsliches Darlehen zu verabfolgen, welches die Gemeinde in 6 gleichen Jahresterminen und zwar den ersten am 1. Jänner 1867 und so fort jedes darauffolgende Jahr am 1. Jänner zurückzuzahlen hat. Die Sache ist von Wichtigkeit und ich glaube, daß. es nöthig falle sie reiflich in Betracht zu ziehen; findet Jemand in Betreff der Behandlung einen Vorschlag zu machen? Feuerstein: Ich glaube die Sache auch einem Ausschuß von 3 Mitgliedern zu überweisen. Landeshauptmann: Ich bemerke, daß Niemand anderer einen Vorschlag macht, somit bringe ich den Antrag des Herrn Feuerstein zur Abstimmung, welcher beantragt ein Comite von 3 Mitgliedern einzusetzen. Jene Herrn, welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Angenommen.) Der landwirthschaftliche Verein von Vorarlberg hat das von ihm herausgegebene Handbuch der gesammten Landwirthschaft der hohen Versammlung gewidmet. Ich erlaube mir diese Widmung der hohen Versammlung zur Kenntniß zu bringen. Die Aufopferung und Thätigkeit des landwirthschaftlichen Vereins, sowie auch die schönen Früchte, welche sie bereits getragen hat, sind den Herren aus eigener Anschauung bekannt, ich darf daher nicht viel Worte hierüber verlieren und bringe den Antrag des Landes-Ausschusses zur Kenntniß, er lautet: „es sei den Vereinsleitern die Anerkennung und der Dank für ihre diesfälligen Bemühungen auszusprechen." Mit diesem Antrag begleitet der Landesausschuß das der hohen Versammlung gewidmete Handbuch. Hat noch Jemand etwas zu bemerken? Ich bitte die hohe Versammlung, falls [sie diesem Antrage des Landesausschusses beistimmt, sich von den Plätzen zu erheben. (Angenommen.) Wir haben die Geschäfte der heutigen Tagesordnung vollendet und können nun zu den Wahlen" schreiten. Die erste Wahl betrifft dar Comite welches eingesetzt werden soll, um über die 17 Regierungs-Vorlage betreffend die neu einzuführenden politischen Behörden Bericht zu erstatten. Dasselbe hat aus 5 Mitgliedern zu bestehen, folglich bitte ich die Herren 7 Personen in Berücksichtigung zu ziehen. Ich bitte die Herren Riedl und Stemmer das Scrutinium vorzunehmen. (Wahl.) Riedl: Es sind 16 Stimmzettel abgegeben worden. Landeshauptmann: Das Resultat der Abstimmung hat Folgendes ergeben: Hr. Baron Seyffertitz erhielt 15, Hr. Schneider 15, Hr. Wachter 14, Hr. Bertschler 13 und Hr. Feuerstein 13. Nun kommen die Herren Hirschbühl, Stemmer mit 7, Ganahl Rhomberg, Ender, Spieler mit je 4 Stimmen, die übrigen Stimmen habe;: sich zersplittert. Wir haben also noch 2 Ersatzmänner zu wählen. Wurde zu zweiten Wahl geschritten. Bei der zweiten Wahl erhielten die absolute Majorität Hr. Hirschbühl mit 12, und Hr. Ganahl mir 9 Stimmen, beide Herren sind also als Ersatzmänner bezeichnet. Ich bitte nun die Wahl eines Dreier-Comite's vorzunehmen, zur Begutachtung des Bittgesuches der Stadtgemeinde Bregenz, betreffend die Einführung der Lizenzgebühren. Die Herren werden 4 Mitglieder bezeichnen. (Wahl.) ~ Ich bitte diesmal den Herrn Bertl das Skrutinium vorzunehmen, und Herr Schwärzler wird -so gefällig sein, zu kontrolliren. Bertl. Es wurden 16 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Das Resultat der Wahl war, die Herrn Rhomberg, Schädler und Stemmer erhielten je 11 Stimmen, mithin die absolute Majorität. Herr Wohlwend erhielt 7, Ender 6 Stimmen; die übrigen Stimmen haben sich zerstreut. Ich bitte noch einen Herrn zu bezeichnen als Ersatzmann. (Bei der zweiten Wahl ergab sich keine Majorität) Wir müssen leider zur engeren Wahl schreiten und zwar zwischen Herrn Wohlwend und Herrn Ender. Bitte nun einen der Herren vorzuschlagen. (Wahl.) Also wäre Herr Ender als Ersatzmann mit 11 Stimmen gewählt. Ich bitte die Herren zu bezeichnen, welche in das Comite zu treten haben, betreffend den Vorschlag der Landes-Vertheidigungs-Oberbehörde. Es sind 5 Mitglieder und 2 Ersatzmänner zu wählen. (Die Wahl "wird vorgenommen.) Bitte die Herren Hirschbühl und Feuerstein das Scrutinium vorzunehmen. Hirschbühl: Es wurden 16 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Als gewählt erscheinen: Herr Baron Seyffertitz mit 15, Riedl 15, Spieler 15, Ganahl 14 und Egender mit 13 Stimmen. Die Ersatzmänner erscheinen noch nicht als gewählt. Die nächstfolgengenden Stimmen haben: Herr Rhomberg 6 und Herr Stemmer 5; ich bitte noch 2 Herren in Vorschlag zu bringen. (Wahl.) Das Resultat der Wahl war. Herr Rhomberg und Herr Stemmer erscheinen mit je 12 Stimmen als Ersatzmänner gewählt. Ich ersuche nun zur Wahl des Comites zu schreiten, welches über das Gesuch der Gemeinde Meiningen Bericht zu erstatten hat; es sind 4 Herrn zu bezeichnen. (Die Wahl wird vorgenommen.) Ich bitte die Herrn Bertl und Schwärzler das Scrutinium vorzunehmen. Bertl: Es wurden 16 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Als Comite-Mitglieder wurden gewählt die Herren Wohlwend mit 15, Bertl mit 14, Ender mit 12 Stimmen. Es fehlt uns noch der Ersatzmann. Die nächstfolgenden Stimmen erhielten die Herrn Ganahl, Bertschler und Feuerstein mit 3 Stimmen Ich bitte noch einen zu bezeichnen. (Wahl.) Die Wahl ergab keine absolute Mehrheit, wir müssen demnach zur engern Wahl schreiten. Die meisten Stimmen erhielten die Herrn Ganahl und Bertschler mit je 6 Stimmen. Ich bitte also bei der engern Wahl auf diese zwei Herrn bedacht zu nehmen. (Die Wahl wird angenommen.) Ich ersuche die Herrn Bertschler und Schwärzler das Scrutinium vorzunehmen. Das Ergebniß der Wahl war, daß Herr Ganahl mit 11 Stimmen als Ersatzmann gewählt wurde. Ich habe noch der hohen Versammlung zu eröffnen, daß das Comite, welches eingesetzt wurde, um über die Rechenschaftsablegung des Landesausschusses Bericht zu erstatten Herrn Rhomberg als Obmann wählte, und daß ich Herren Schedler einen Urlaub auf 3 Tage ertheilte. Wir hätten somit die heutige Tagesordnung erschöpft. In Anbetracht, daß mehrere Comite's eingesetzt wurden, und über mehreres Bericht zu erstatten haben, finde ich die nächste Sitzung erst Dienstags künftiger Woche abzuhalten, ich will nemlich den Herren, welche in die Comite's gewählt wurden, Gelegenheit verschaffen in ihren Ausarbeitungen fortzuschreiten, was nicht geschehen könnte, wenn durch eine Sitzung die Sache verzögert werden müßte und ich erwarte wohl, daß die Herren bis nächste Woche mit den An. trägen vor die hohe Versammlung treten können und daß Sie die wenigen Tage benützen werden um die Geschäfte ihrer Vollendung zuzuführen. Als Tagesordnung für die nächste Sitzung bestimme ich: 1. den Ministerial-Erlaß betreffend die Errichtung einer zweiten politischen Instanz in Vorarlberg. 2. Neuerliche Vorlage des Antrages zur Bildung einer Brandschadenassekurranz in Vorarlberg als Landesanstalt. 3. Antrag betreffend die Errichtung einer öffentlichen Irrenanstalt im Lande und die diesfalls eingeleiteten Verhandlungen mit der Wohlthätigkeitsanstalt in Valduna. 4. Gesuch des Magistrats Feldkirch um nachträgliche Verumlagung der pro 1862 nicht verumlagten Pauschalbeträge als Zuschläge zur Verzehrungssteuer. 5. Selbstständiger Antrag der Herren Wohlwend, Ganahl und Seiffertitz betreffend die Rückwirkungen des Allerhöchsten Patentes vom 20. September l. Js. auf das Wohl des Landes. 6. Bericht des Landes-Ausschusses betreffend die Abänderung der §§. 3, 4. u. 5, der L.W.O. Ich erkläre die heutige Sitzung als geschlossen. Schluß der Sitzung 11 Uhr Vormittags. Druck und Verlag von Anton Flatz in Bregenz. Vorarlberger 3 a n d f a g. Stcnoßiiijisjisdjer 8itzung8 = Bericht. II. Sitzung am 25. November 1865 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer. tags - Abgeordnete. — Gegenwärtig 16 Land« Landesfürstlicher Commissär k. k. Statthaltereirath Franz Ritter von Barth und Landtags-Abgeordneter Dr. Franz Bickl krank. wesend. Hochwürdigster Herr Bischof Johann Amberg ab­ Abgeordneter Martin Schedler beurlaubt. Beginn der Sitzung um 9*/4 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung mit Vorlesung gehenden Sitzung. (Schriftführer verliest dasselbe.) Da Niemand gefaßt an. des Protokolles der vorher­ eine Bemerkung zu machen hat, nehme ich also das Protokoll als richtig ab­ Ich habe die Ehre, der hohen Versammlung einige indessen eingelaufene Stücke mitzutheilen, nämlich die Anzeige des bischöflichen General - Vicariats in Feldkirch über das bevorstehende Eintreffen des hochwürdigsten Herrn Bischofes und General-Vicars Johann Amberg; ferner die Erkrankung des Landtags-Abgeordneten Hr. Dr. Franz Bickel betreffend. — Ich bitte die hohe Versammlung dies zur Kenntniß zu nehmen. Der k. k. Rittmeister in Pension Herr Karl Bayer in weiteren Kreisen als Schrift­ steller rühmlichst bekannt, hat dem hohen Landtage sein Werk, ein biografisches Gedenkblatt der Frei­ heitskämpfe der deutschen unff insbesondere jener der Jahre 1809 und 1813 übersendet mit einer Zueignüng.Jch mache Ihnen dieselbe hiemit bekannt, sie lautet: An hohe Vertretung Vorarlbergs auf dem Landtage zu Bregenz. Geehrte Herren! Vor beinahe dreißig Jahren verließ ich Vorarlberg als Kind, daß noch keine Erinnerung mit sich nahm. Doch wuchs mit mir der Wunsch empor, die Gegend, wo ich geboren wurde, kennen zu lernen und als ich endlich nach Jahren diesen Wunsch erfüllen konnte, da ward mir auch meine Vaterstadt zur zweiten Heimath, die ich wohl kaum mehr mit einer andern vertauschen dürfte. — Die freundliche Weise, in der ich hier ausgenommen wurde, hat mir die Plicht der Dankbarkeit auferleg und da ich siebisher noch in keiner anderen Art bethätigen konnte, so suchte ich meinen theuren Landsleuten wenigstens ein Zeichen derselben zu geben, wie ich es eben vermochte. Ich schrieb ein Buch, das den edlen heldenmüthigen Aufschwung des Volkes von Vorarlberg in einer schweren Zeit zum Stoffe hat und sich die Aufgabe setzte, mit, ein bescheidener Beitrag zur Geschichte unseres Vaterlandes — mit, ein Erinnerungsruf zu sein, daß es nicht, wie ihm schon wie­ derholt die Gefahr drohte, historisch und geographisch der Vergessenheit verfalle. — Dies Buch, das zugleich die Biographie eines der besten Söhne des Landes enthält — und das den Titel: „Anno Neun und Dreizehn" führt — habe ich dem Lande Vorarlberg zugeeignet, denn ihm gehört sowohl der Inhalt als die angestrebte Tendenz des Buches — es hat darauf ein Recht. Ihnen meine geehrten Herren Abgeordneten, als den Vertretern Vorarlbergs, erlaube ich mir nun das Widmungs-Exemplar zu unterbreiten, ich lege es in die Hände der Versammlung, denn diese Versammlung ist für den Augenblick Sinn und Wille des Landes — ist Vorarlberg. Mögen Sie freundlichst entgegen nehmen, was ich in treuer Gesinnung, mit dem besten Willen und aus vollem Herzen gab. Mit dem Ausdrucke der ehrerbietigsten Hochachtung zeichne ich Bayer m. p. k. k. Rittmeister. Bregenz, am 22. November 1865. Diese freundliche Widmung verpflichtet uns zum Danke gegen den Autor dieses Buches und ich glaube den Gesinnungen dieses hohen Hauses zu entsprechen, wenn ich in Vorschlag bringe, dem Herrn Rittmeister Karl von Bayer, den Dank des hohen Hauses für diese Widmung auszusprechen. (Die Versammlung erhebt sich vom Sitze.) Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung. Riedl: Ich bitte den Herrn Landes-Hauptmann um die Erlaubniß in Gemäßheit des 8.22 unserer GeschaM-Oadnml g ein e n Tain glich keits-An trag einbringen und denselben : vorlesen zu dürfen. Landeshauptmann: Ist er ein selbständiger? Riedl: Ein selbstständiger, ich erlaube mir denselben vorzulesen. (Vide separate Beilage.) '"xicA LL..M.e_dinck..den._Bestimmungen des §. 22 unserer Geschäfts-Ordnung die Dringlichkeit dieses .Antrages begründen. M.dürfen. Landeshauptmann: Sie haben den Antrag als dringlich vorgebracht, aber über die Frage seiner Dringlichkeit und deren Begründung dürfte eine weitere Debatte kaum nöthig fallen, da die Gründe hiefür im Anträge selbst angebracht sind Ich werde die Versammlung hierüber vernehmen. Sie haben den Antrag vernommen, Herr Riedl hat ihn vorgebracht als einen dringlichen. Ich bitte nun jene Herrn, welche erachten diesen Antrag als dringlich anzuerkennen, sich zu erheben. (Niemand erhebt sich.) Somit werde ich diesen Antrgg seiner Zeit der verfassungsmäßigen Behandlung unterziehen. Erster Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist die Regierungs-Vorlage, betreffend die neu­ einzuführenden politischen Bezirke. Ich werde mir erlauben, der hohen Versammlung das an mich gerichtete Schreiben vorlesen zu lassen. (Schriftführer verliest dasselbe wie folgt:) Hochwohlgeborner Herr! Se. k. k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 16. Oktober l. Js. den Staats­ minister allergnädigst zu ermächtigen geruht, den Landtagen von Tirol und Vorarlberg die vorbereiteten Entwürfe der einer neuen Organisirung der politischen Behörden zu Grunde zu legenden TerritorialEintheilung nach Maßgabe des §, 19. ad. 2, der Landesordnungen vom 26. Februar 1861 zur Be­ gutachtung vorzulegen. — 11 — In Folge hohen Staatsministerial-Erlasses vom 25. v. M. Z. 4636/St. M. beehre ich mich nun Euer Hochwohlgeboren den Entwurf der neuen Teritorial-Eintheilung als Regierungsvorlage zur .Begutachtung zu übergeben. , Hiernach wären in Tirol und Vorarlberg künftighin 30 politische Behörden erster Instanz zu errichten. Hievon entfallen auf Vorarlberg 3 Bezirksbehörden mit den Standorten: 1. in Bregenz für die jetzigen Bezirke Bregenz und Bregenzerwald; 2. in Feldkirch für Feldkirch und Dornbirn und 3. in Bludenz für Bludenz und Montafon. Diese Eintheilung entspricht der vom Jahre 1850—1854 bestandenen politischen Bezirksein­ theilung. Die Beilage enthält die statistischen Daten über Flächeninhalt und Bevölkerung, und in der angeschlossenen Administrativkarte sind zur Veranschaulichung die neuen Bezirke eingezeichnet. Genehmigen Eure Hochwohlgebornen den Ausdruck meuter ausgezeichneten Hochachtung. Innsbruck, den 10. November 1865. Der k. k. Statthalterei-Vicepräsident: Coronini, m. p. Glaubt in Beziehung der formellen Behandlung dieses Geschäftstückes Jemand einen Antrag zu stellen? Sey ffertitz: Ich werde mir erlauben, den Antrag zu erheben, dieses Geschäftsstück wegen seiner Wichtigkeit einem Comite, bestehend aus fünf Mitgliedern übergeben zu wollen. Landeshauptmann: Hat Jemand noch einen andern Vorschlag zu machen? Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich die Herren, welche mit dem Vorschläge des Herrn Baron Seyffertitz einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Majorität erhebt sich. Ich werde die Wahl dieses Comite's am Schluffe der Sitzung vornehmen lassen. Zweiter Gegenstand unserer Verhandlung ist der Antrag des Landes-Ausschusses, kleineren Gemeinden die Bildung Eines Wahlkörpers zu gestatten, es hat sich im Laufe der Einführung der Gemeinden der Fall ergeben, daß manchen aus ihnen wegen ihrer Unbedeutendheit gestattet werden mußte, nur einen Wahlkörper bilden zu dürfen. Diese Verfügung ist in dem Gesetze nicht voraus­ gesehen, sie mußte provisorisch dennoch eingeleitet werden, weil es unmöglich gewesen wäre, diese Gemeinden der verfassungsmäßigen Constituirung zuzuführen. Der Landes-Ausschuß hat einverständlich mit den landessürstlichen Behörden diesen Gemeinden die Ermächtigung gegeben, Einen Wahlkörper zu bilden und hat sich Vorbehalten, die Genehmigung dieses Vorganges beim hohen Landtage anzusuchen, um aber für die Zukunft diese Lücke des Gesetzes auszufüllen, findet er sich zur Antragsstellung bestimmt, daß kleineren Gemeinden erlaubt werde, zu­ künftig nur Einen Wahlkörper auszumachen. Ich werde den Antrag des Landes-Ausschusses zur Vorlesung bringen. Schriftführer verliest denselben wie folgt: Ein hoher Landtag wolle: 1. die gestattete Zulassung nur eines Wahlkörpers in den Gemeinden Dünserberg, St. Anton, Lorüns, Stallehr uno Hochkrumbach für die Vergangenheit genehm halten. 2. zu §. 13 der Gemeindewahl-Ordnung folgenden Zusatz zum ersten Absatz beschließen: — 12 „Sollte die Zahl der Wahlberechtigten so gering sein, daß die Vorschrift der G.W.O. §. 15. wonach der erste Wahlkörper aus dreimal so viel Wahlberechtigten bestehen soll, als derselbe Aus­ schuß« und Ersatzmänner zu wühlen hat, gar nicht oder nur unter der Folge durchgeführt werden könnte, daß der folgende Wahlkörper weniger Wahlberechtigte als der erste hätte, so kann die Wahl nur in Einem Wahlkörper vorgenommen werden." Glaubt Jemand einen Vorschlag betreffs Behandlung dieses Geschäftsstückes zu erheben? Spieler: Ich möchte dem hohen Landtage den Antrag stellen, hiefür ein Comite bestehend aus drei Mitgliedern zu wählen. Ganahl: Ich glaube, es dürfte kaum nöthig sein, für diesen Gegenstand ein eigenes Comite zu wählen, die hohe Versammlung hat bereits die Motivirung des Landes-Ausschusses ver­ nommen, sie ist so klar und einfach, daß ihn meiner Meinung nach der Landtag unmittelbar in Be­ rathung ziehen dürfte, und erlaube mir den Antrag zu stellen, der hohe Landtag möge in die sogleiche Berathung desselben eingehen. Landeshauptmann: Ich werde zuerst den Antrag des Herrn Spieler zur Abstim­ mung bringen, dann den Gegenantrag des Herrn Ganahl. Diejenigen, welche sich mit dem Anträge des Herrn Spieler einverstanden erklären, wollen durch Aufstehen es bezeichnen. (Minorität erhebt sich.) Es ist die Minorität, mithin ist der Antrag des Herrn Ganahl von selbst erledigt. ■ Ich er­ öffne die Debatte über diesen Gegenstand. Ganahl: Es ist zuerst die Gemeinde St. Anton, welche dem Landes - Ausschüsse Veran­ lassung gegeben hat, von der Regel des Gesetzes eine Ausnahme machen zu müssen. Die Gemeinde St. Anton hat nur 24 Wahlberechtigte. Die Gemeindewahl-Ordnung und zwar der §. 15, wie ich vernommen habe, schreibt vor, daß dreimal soviel Wahlberechtigte sein müssen, als Ausschuß- und Er­ satzmänner in jeden Wahlkörper zu wählen sind. Würde es der Gemeinde St. Anton vier Ausschuß­ männer und zwei Ersatzmänner für jeden Wahlkörper treffen, so müßten 18 Wahlberechtigte für einen Wahlkörper sein. Wenn nun im ersten Wahlkörper 18 Wahlberechtigte sind, so würden im zweiten Wahlkörper nür sechs Wahlberechtigte sein und diese sechs Wahlberechtigten müßten sich selbst wählen, vier Ausschußmänner und zwei Ersatzmänner, dieses wäre eine Anomalie, die man nicht gestatten kann: ich glaube also, es bleibt nichts übrig, als daß der hohe Landtag diese Ausnahms-Maßregel, die der Landes - Ausschuß bereits über Genehmigung des hohen Staatsministeriums beschlossen hat, zum Ge­ setze erhebe. Seyffertitz: Ich bin natürlich mit der Motivirung des Herrn Vorredners einverstanden, erlaube mir aber eine Aufklärung beizufügen, daß die eigentliche Aufgabe der Versammlung bei dieser Frage eine zweifache sein müsse, erstens: „dasjenige, was der Landes-Ausschuß als dringendes Bedürfniß momentan zu ver­ fügen geglaubt hat, genehm zu halten, nachträglich genehm zu halten, nachdem es bereits beim bohen Ministerium auf keinen Anstand gestoßen, " zweitens: „aber auch für die Zukunft solchen Unzukömmlichkeiten vorzugreifen, daß Sie in der Gemeindewahl-Ordnung an betreffender Stelle einen Satz einstigen, welchen bereits der Landes­ Ausschuß in diesem Vorschläge formulirt hat;" die Thätigkeit des hohen Landtags muß daher, wie bereits bemerkt, eine zweifache sein. Riedl: Der geehrte Herr Vorredner hat ganz richtig bemerkt, daß die Thätigkeit des Land­ Tages im gegenständlichen Betreffe eine zweifache sei, einmal „eine Genehmigung des bereits Verfügten und — die Veranlassung einer diesfälligen neuen Norm für die Zukunft." Was den ersten Theil der Aufgabe anbelangt, dürfte derselbe bei Erledigung des Rechenschafts­ Berichtes, welchen der Landes-Ausschuß über seine Amts-Gestion auch in Communal-Angelegenheiten 13 — ablegte, seine Erledigung finden, daher heute nur der zweite Theil dieser Aufgabe, nämlich die Erlasiung einer künftigen Norm ins Auge zu fassen sein. Landeshauptmann: Hat Niemand etwas zu bemerken? wenn nicht, so erkläre ich die Debatte als geschlossen und gehe auf die einzelnen Punkte über. Erster Punkt lautet: „Die gestattete Zulassung nur eines Wahlkörpers in den Gemeinden Dünserberg, St. Anton, Lorüns, Stallehr, Hochkrumbach für die Vergangenheit genehm zu halten.' Bitte um Abstimmung. (Majorität erhebt sich.) Angenommen. Der zweite Antrag lautet: „Zu §.13 der Gemeindewahl-Ordnung den Zusatz zum ersten Absatz zu beschließen: Sollte die Zahl der Wahlberechtigten so gering sein, daß die Vorschrift des §.15 der Ge­ meindewahl-Ordnung, wonach der erste Wahlkörper aus dreimal soviel Wahlberechtigten bestehens soll, als derselbe Ausschuß- und Ersatzmänner zu wählen hat, garnicht oder nur unter der Folge durch­ geführt werden könnte, daß der folgende Wahlkörper weniger Wahlberechtigte [als der erste hätte, kann die Wahl nur in Einem Wahlkörper vorgenommen werden." Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen stch erheben. (Majorität erhebt sich.) Angenommen. Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinde Bregenz um Bewil­ ligung der Abnahme einer Gebühr von Lizenz-Scheinen für Produktionen. (Schriftführer verliest das Gesuch:) Hoher Landes-Ausschuß! Unterm 9. November v. I. hat der Gemeinde-Ausschuß dieser Stadt, anläßlich der Berathung des Armenfonds-Präliminars den Beschluß gefaßt: „es seien in Hinkunft von allen Lizenzen, nämlich: Carousels, Musikern, Menagerie-Besitzern u. s. w. Lizenz-Gebühren von 50 kr. bis 2 fl. pro Tag ein­ zuheben; die Bemessung von Fall zu Fall aber dem Magistrate anheimzustellen." Der hohe Landes-Ausschuß wird nun unter Bezug auf die §§. 73 und 80 G.-O. gebeten: Hochderselbe wolle diesem Beschlusse die Genehmigung des hohen Landtages und die Allerhöchste Sanction mittelst eines zu erlassendeu Landes-Gesetzes erwirken. Stadt-Magistrat Bregenz am 1. April 1865. Der Bürgermeister: Taver Gmeinder. Der Landes-Ausschuß bringt die Eingabe an die hohe Versammlung mit dem Anträge, es sei dieselbe zur Beschlußfassung in Berathung zu ziehen Feuerstein. übergeben. Ich glaube man solle dieses Gesuch einem Comite, bestend aus drei Mitglieder, Landeshauptmann: Wird noch eine weitere Bemerkung gemacht? Rhomberg: Ich glaube, in Verhandlung zu ziehen wäre. daß dieser Gegenstand ebenfalls reif zur Berathung und heute Riedl: In dem vorliegenden Betreff erscheint es noch sehr zweifelhaft, ob zur Erwirkung der vom Stadtmagistrate Bregenz nachgesuchten Lizenzen ein Landes-Gesetz erforderlich sei, es bedarf der Gegenstand ein vorgängiges Studium und ich muß dem hohen Landtage empfehlen, solchen nach — 14 Antrag des Herrn Feuerstein, einem Comite von drei Mitgliedern zur Vorberathung zu übergeben. Landeshauptmann. Nachdem kein weiterer Antrag erhoben wird, bringe ich den Antrag des Herrn Feuerstein, Betreffs Einsetzung eines Dreier-Comite's, zur Berathung und Berichterstattung an den hohen Landtag zur Abstimmung. Bitte abzuftimmen. (Majorität erhebt sich) Ferner liegt uns vor der Anirag der k. k. Landesvertheidigungs-Oberbehörde auf vollständige Stellung der Landes-Schützen gegen deren frühere allmählige Entlassung. Ich gebe mir die Ehre der hohen Versammlung die Zuschrvt der k. k. Landes-Vertbeidigungs-Oberbehörde bekannt zu geben nebst dem Einbegleitungsschreiben der k. k. Statthalterei. (Schriftführer verliest dasselbe:) Note! ; Aus der in diesem Jahre erfolgenden vollständigen Aufstellung der Landesschützen-Contingente würde sich bei strenger Festhaltung der vierjährigen Dienstzeit der Nachtheil ergeben, daß alle vier Jahre eine gänzliche Neustellung eintreten müßte, und daß die Zwischenjahre nur die gewöhnlichen jährlichen Abfälle zu decken hätten Um diesem Uebelstande vorzubeugen, und um eine entsprechende Ausgleichung für alle folgenden Stellungen zu erzielen, hat die Landesvertheidigungs-Oberbehörde bei dem hohen Staatsministerium den Antrag gestellt, vom Standpunkte der Regierung aus zu genehmigen, daß am Ende der ersten 3 Jahre der Wirksamkeit der Landesvertheidigungs-Ordnung jedesmal ein Viertel der diesjährigen Stel­ lung nach der Höhe der Altersklassen und beziehungsweise nach der Höhe der Looszahlen in den ein­ zelnen Loosungsvorgängen entlassen werden dürfe. , Diese Genehmigung ist nun vom hohen Staatsministerium einverständlich mit dem hohen Kriegsministerium unterm 17. d. M. Z. 5160 erfolgt und es beehrt sich die Landesvertheidigungs­ Oberbehörde den darnach an die politischen Bezilksbehörden gleichzeitig ergehenden Erlaß im Anschlüsse mit dem Ersuchen mitzutheilen, seinerzeit die Beistimmung des hohen Landtages nachträglich zu ver­ anlassen, insoferne dies, ungeachtet es sich nur um eine im Interesse der Billigkeit und der Zweck­ mäßigkeit getroffenen Uebergangsbestimmung handelt, für nothwendig erachtet werden sollte. Innsbruck, am 18. März 1865. Lobkowitz. Landeshauptmann: handlung dieses Geschäftsstückes? Findet Jemand einen Vorschlag zu erheben in Betreff der Be­ Ganah l: Der Gegenstand ist jedenfalls derart wichtig, daß nach meiner Meinung es noth­ wendig ist ein Comite für denselben zu wählen; ich beantrage daher ein Comite von 5 Mitgliedern. Landeshauptmann: Wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, nehme ich an, daß die hohe Versammlung dem Anträge des Herrn Ganahl, zur Einsetzung eines Eomite's von 5 Mitgliedern beistimmt Niemand macht dagegen eine Einwendung. Nach §. 5. der Landesvertheidigungs-Ordnung hat die Landesvertheidigungs-Oberbehörde auch einen Abgesandten des Landtages von Vorarlberg in sich aufzunehmen, im Laufe dieses Jahres wurde diese Landesvertheidigungs-Oberbehörde constituirt, und es war nothwendig von Seite des Landes­ Ausschusses hiezu jemanden zu bestimmen, der hohe Landtag war nicht versammelt und somit dachte der Landes-Ausschuß aus seiner Mitte Herrn Baron v. Seyffertitz zu diesem Zwecke abzuordnen; wir haben ihn daher unter Vorbehalt der weiteren Verfügung die das hohe Haus zu finden glauben wird, entsendet. Ich unterlege sohin den Antrag des Landes-Ausschusses der dahin ging, es sei Herr Ba- 15 ron Seiffertitz als Abgeordneter des Landtages von Vorarlberg der k. k. Landesvertheidigungs-Oberbehörde beizuzählen. Hat die hohe Versammlung in dieser Beziehung etwas zu erinnern? Seyffertitz: Ich habe geglaubt, daß auf der Tagesordnung der heutigeu Sitzung die Wahl eines solchen Mitgliedes sich befinde, nicht, daß nachträglich die hohe Versammlung in die Lage versetzt werde, die Maßnahmen des Landes-Ausschusses genehm halten zu müssen; ich habe vielmehr die Sache so angesehen, als ob die provisorische Stellung welche ich wegen Mangel der Versammlung des Landtages durch den Landes-Ausschuß einzunehmen in der Lage war, mit dem Momente erlischt, wo sich der Landtag versammelt, weil derselbe selbst aus seiner Mitte nach den Bestimmungen des Gesetzes aus dem Landes-Ausschuß jemand zu wählen haben dürfte, welcher der Landesvertheidigungs­ Oberbehörde angehört; ebenso sehe ick auch ein, daß nach dem Wortlaut des Landesvertheidigungs­ gesetzes, der Landtag berufen ist, das- Landesvertheidigungs-Comite, welches speciell für Vorarlberg auf­ gestellt wurde, in dieser Weise zu cvnstituiren nemlich insofern zu constituiren als er dazu gewisse Mit­ glieder zu ernennen hat; nun war, wie ich bemerkte, der Landtag zur Zeit der Wirksamkeit oder Eintretung des Gesetzes nicht versamnielt, es konnte daher nur provisorisch der Landes-Ausschuß das vornehmen, was das Gesetz dem Landtag eigentlich zuschreibt, und ich glaube, daß mit dem Zusammen­ tritte des Landtages dieses Provisorium auch erlöschen müsse; ich möchte daher denjenigen Worten, welche der Herr Landeshauptmann gesprochen hat, nicht ganz beizustimmen in der Lage sein. Nach meiner Ansicht glaube ich, daß eine Wahl vorgenonrmen werden muß, und zwar eine Wahl nach den Bestimmungen des Landesvertheidigungsgesetzes für die Landesvertheidigungs-Oberbehörde, und eine Wahl für diejenigen Mitglieder, welche in das besondere Landesvertheidigungs-Comite für das Land Vorarlberg zu ernennen sind. Diese Wahlen wären dann natürlich definitive Wahlen. Landeshauptmann: Ich habe es auch in dieser Beziehung verstanden, aber vielleicht uicht richtig ausgedrückt. Der Antrag des Landes-Ausschusses lautet auf definitive Bestimmung des zur Landesvertheidigungs-Oberbehörde zu entsendenden Landtagsabgeordneten auf Grund des §. 5 der Landesvertheidigungs-Ordnung. Es ist auch in der Tagesordnung die definitive Bezeichnung ausgedrückt. Hat Jemand in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen. Rhomberg: Ich theile nur in formeller Beziehung die Bedenken des Herrn Baron; übrigens wäre mein Antrag, daß die vom Landes - Ausschuß ausgesprochene provisorische Ernennung in eine definitive übergehen. Landeshauptmann: Hat noch Jemand weiter etwas zu bemerken? Herr Rhomberg stellt den Antrag, daß die provisorische Maßregel des Landes-Ausschusses als definitiv erklärt und ange­ nommen werde. Ich bringe dieses zur Abstimmung; diejenigen Hrn., welche damit einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. (Angenommen.) Ein weiterer Punkt betrifft die definitive Bezeichnung des aus dem Landes - Ausschüsse zum Vorarlberger Landes - Vertheidigungs • Comite zu wählenden Comite-Mitgliedes und der zwei hiezu zu bestimmenden Vertrauens-Männer Ich werde Ihnen das Schreiben der Landes-Vertheidigungs-OberBehörde bekannt geben und dann ebenfalls das Verfügte von Seite des Landes-Ausschusses. (Wurde abgelesen wie folgt:) Note! Die Landes-Vertheidigungs-Oberbehörde hat mit Rücksicht auf §. 5 der L.-V.-O die Bildung eines eigenen Landes-Vertheidigungs-Comite's für Vorarlberg beantragt, bestehend aus dem jeweiligen politischen Amtsvorstande in Bregenz, aus einem vom Landesvertheidigungs - Obercommandanten zu bestimmenden k. k. Offizier und einem Mitglieds des Landes - Ausschuffes, dem noch zwei landesange­ hörige Vertrauens - Männer mit votum informativum beigegeben werden können. Die Wahl dieses Mitgliedes und der Beimänner soll durch den Landtag oder in dessen Abgang provisorisch durch den Landes-Ausschuß geschehen, und es ist einer dieser Beimänner als Ersatzmann des Comite-Mitgliedes zu bezeichnen.