18651212_lts006

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:40
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1865,lt1865,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. Stenographischer Bericht. VI. Sitzung am 12. December 1865 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmanns Sebastian von Froschauer im Beisein des landesfürstl. Herrn Commissärs k. k. Statthalterei-Rathes Franz Ritter v Barth. Gegenwärtig sämmtliche Landtagsabgeordnete. Beginn der Sitzung 9 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. (Das Protokoll der vorigen Sitzung wird vorgelesen.) Wünscht einer der Herren eine Bemerkung gegen die Fassung des Protokolls zu erheben ? Da keine erhoben wird nehme ich es als richtig abgefaßt an. Vor einiger Zeit war an die hohe Versammlung Seitens des Kommandos der Feuerwehr der Stadt Bregenz die freundliche Einladung ergangen ihren Übungen beizuwohnen. Ich weiß, daß die- hohe Versammlung durch den größern Theil ihrer Mitglieder dieser Übung beiwohnte und ich weiß, daß dieselben höchst zufrieden gestellt wurden, von den Leistungen der rühmlichst bekannten Feuerwehr und ich glaubte nur den Wünschen der Herren entgegen zu kommen, wenn ich mir erlaubte dem Kommando der Feuerwehr die Anerkennung im Namen der hohen Versammlung auszudrücken. Nun gehe ich über zur heutigen Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter mit Punkt VI., betreffend die Eisenbahn-Angelegenheit weiter zu fahren. (Riedl liest: Vide separate Beilage.) Wenn Niemand das Wort ergreift werde ich die hohe Versammlung ersuchen über den bezüglichen Antrag abzustimmen. Er lautet: „Der hohe Landtag wolle diesem Eisenbahn-Comite die verdiente Anerkennung aussprechen." Es ist eine Art Gewissenspflicht gegen das Eisenbahn-Comite, nachdem diese Angelegenheit in die heimischen vaterländischen Interessen so tief eingreift, demselben unsern Dank und unsere Zufriedenheit auszudrücken. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen) Ganahl: Ich bitte ums Wort. Indem ich der hohen Versammlung im Namen des Comites 54 den Dank ausspreche für die eben gezeigte Anerkennung, habe ich den Herren die Mittheilung zu machen, daß die Ingenieure des Comites bereits seit Monaten thätig sind. Die Feldarbeiten sind größtentheils beendet und es ist Aussicht vorhanden im Laufe des Frühjahres mit sämmtlichen Vorarbeiten fertig zu werden. Landeshauptmann: Wir nehmen dieses mit vollster Zufriedenheit und Genugthuung zur Kenntniß. Bitte weiter zu fahren. (Riedl liest) Riedl: Es ist in den öffentlichen Blättern die Nachricht erschienen, daß Seine Majestät, den hinsichtlich der Bodensee-Gürtelbahn in München zwischen den betreffenden Staaten und Interessenten geschlossenen Vereinbarungen, die Ratifikation allergnädigst ertheilt und dem bezüglichen Unternehmen die Koncessionsurkunde habe ausfertigen lassen. Wenn dem so ist, wird der im Komite gestellte Antrag um Erbittung dieser Ratifikation entfallen. Ganahl: Soviel ich aus sicherer Quelle erfahren habe, ist von Seite Sr. Majestät die allerh. Ratifikation bereits erfolgt, ich möchte daher den Antrag stellen: es wolle Sr. Majestät der ehrerbietigste Dank für die ertheilte Ratifikation ausgedrückt werden. Rhomberg: Mit dieser Kundgebung würde ich zuwarten, bis wir eine offizielle Nachricht über dieses Faktum haben; ich möchte nicht gerne Kundgebungen auf Grund von Nachrichten aus öffentlichen Blättern beschlossen sehen. Landeshauptmann: Ich habe den Antrag des Herrn Ganahl in diesem Sinne verstanden. Ganahl: Ich kaun der hohen Versammlung die Versicherung geben, daß es ganz gewiß ist, es ist offiziell. Landeshauptmann: Herr Ganahl hat den Gegenantrag gestellt, es sei Sr. Majestät den Dank für die ertheilte Ratifikation der Eisenbahnunternehmung auszudrücken. Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich sich von den Sitzen zu erbeben. (Angenommen) (Riedl liest) Riedl: Wir kommen nun zum VII. Abschnitt des Rechenschaftsberichtes, nämlich zur Rheinkorrektionsfrage. Diesfalls erhebt das Comite den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, ein Ministerium seie anzugehen, die betreffende Verhandlung, welche eine der wichtigsten Landesangelegenheiten ist, der Landesvertretung nach §. 18 I. 1 L.O. zur Einflußnahme der früher gegebenen Zusage entsprechend zu unterziehen." Dieser Antrag, welchen das Comite gestellt hat, erscheint um so dringlicher, da, wie verlautet, die Schweizer-Regierung für den Fall als das Rheinkorrektionsprojekt in ihrem Sinne ausgeführt wird, die Übernahme der sämmtlichen Kosten dieser Regulirung Österreich gegenüber angeboten hat und da bei der gegenwärtigen finanziellen Bedrängniß unseres Staates es wahrscheinlich ist, daß ein solches Anbot wegen der damit verbundenen Kostenentlastung angenommen werde. Landeshauptmann: Findet einer der Herren eine Bemerkung zu machen? Wohlwend: Ich werde mir das Wort erbeten, wenn der Bericht, welchen ich dem hohen Hause vorgelegt habe, wird vorgelesen sein. Landeshauptmann: Ich habe eben im Sinne diesen Bericht zur Vorlesung zu bringen, sobald über den Bericht, den das Comite erhoben hat, abgestimmt wird. Wünscht Jemand das Wort in dieser Beziehung? Rhomberg: Ich glaube, daß diese Frage durch die neue Wendung, die sie jetzt nimmt, so wichtig und von so vitalem Interesse für das Land ist, wie eine solche vielleicht in Jahren nicht erscheinen wird. Ich wünsche sehr, daß die hohe Versammlung sich für eine entschiedene Resolution in dieser Frage entschließen möchte, weil es hohe Zeit ist, daß man die Sache in ein richtiges Licht setzt. Landeshauptmann: Wünschen Sie einen Antrag in dieser Beziehung zu stell n. Rhomberg: Den Antrag stelle ich nämlich, daß der Bericht des Referenten Wohlwend durch Vorlesung der Versammlung mithgetheilt werde. Landeshauptmann: Ich werde Ihrem Wunsche entsprechen. (Wird durch Vorlesung zur Kenntniß der hohen Versammlung gebracht.) Wohlwend: Ich habe mich zum Worte gemeldet nicht zur Ergänzung meines Berichtes, sondern um über die Mittheilung des Landes-Ausschusses nnd über die Anträge des Ausschusses meine Ansicht auszusprechen. Bevor ich jedoch auf den Gegenstand selbst übergehe, erlaube ich mir an den Herrn landesfürstlichen Commissär die Frage, zu stellen, ob dem Landtage von Seite der Regierung eine Vorlage, in Betreff der RheinkorrektionsAngelegenheit, noch in dieser Session zu kommen wird, oder ob der Herr Commissär selbst von der Regierung angewiesen sei, dem Landtage in dieser Angelegenheit bestimmte Mittheilungen zu machen. Landesfürstl. Commissär: Was die zweite Frage betrifft, ob ich angewiesen sei Mittheilungen zu machen, so muß ich sie verneinen. Was die andere Frage betrifft, ob die Absicht bestehe, noch im Laufe dieser Landtagssession eine Regierungs-Vorlage einzubringen, kann ich keine bestimmte Erklärung abgeben, ich will aber dem geäußerten Wunsche entsprechend sogleich im telegraphischen Wege anfragen. Wohlwend: Der Landes-Ausschuß hat in dem Punkte 7, dem hohen Landtage seine Mittheilung in der Rheinkorrektions-Angelegenheit in drei Absätzen formulirt; im 1. wird erwähnt, daß der Bericht, bezüglich früherer Vorgänge von mir erwartet wird. Diesem ist entsprochen. Der 2. Punkt besagt, daß im Laufe dieser Landtagssession die kaiserliche Regierung auf den Wunsch des Schweizerbundesrathes einen Zusammentritt einer internationalen technischen Commission zur Überprüfung der vorliegenden Projekte veranlaßte und hierauf eine politische Verhandlung mit den Gemeinden vernahm, bei welcher ein Einverständniß nicht erzielt werden konnte. Bezüglich des ersten Punktes erlaube ich mir das Ganze in Kürze zu reassumiren um den Herren über den Stand der Rheinkorrektion einen leichtern Überblick zu verschaffen. Es sind in meinem Berichte vorzüglich zwei Fragen beantwortet, nämlich, daß die Regulirung des Rheins nothwendig sei, und zweitens, auf welche Weise diese Regulirung am zweckmäßigsten und für das Interesse Österreichs am zusagendsten ausgeführt werde. Schon aus der geschichtlichen Darstellung ist die Nothwendigkeit der Rheinregulirung zu entnehmen. Dieselbe wurde schon im vorigen Jahrhundert erkannt und bis auf gegenwärtige Zeit immer dringender dargestellt. Die Schotter-Anhäufungen im Flußbeet nehmen derart zu, daß eine Regulierung des Flusses zur Förderung der Abfuhr des Geschiebes nicht mehr verschoben werden darf. Über die Art und Weise wie der Rhein regulirt werden soll, gehen die Ansichten der Techniker sowohl, als auch jene der Regierung auseinander. Während der eine Techniker den Fluß von Brugg über Fussach in die Fussacher Bucht ableiten will, führt der andere den Beweis, daß dieses Projekt für Österreich schädlich sei und die Ausleitung des Rheines durch das Niederried direkte in den See, weit aus den Vorzug verdiene. Endlich wird von mehreren Seiten die Ausleitung des Stromes durch den Lochsee in den Bodensee bevorwortet. Jedes dieser Projekte hat seine Vortheile; jedes seine Nachtheile. Diese Vortheile und die bezüglichen Nachtheile sind am Schluffe meines Berichtes kurz zusammengezogen und ich empfehle dem hohen Landtage diese Punkte vorzüglich ins Auge zu fassen. Vorzüglich finden Sie in jenem Theile des Berichtes die Darstellung der schweren, für die untersten Gemeinden höchst verderblichen Folgen der projektirten Ausleitung über Bruck Fussach. Sie werden aus dem beiliegenden Konferenz-Protokoll ersehen, daß die Experten der letzten Kommission ganz leicht über diesen Punkt hinaus gehen und einfach sagen: „Alles das tritt eben nicht ein." Meine Herren! das ist eben nur gesagt, wenn aber andererseits, sowohl die bewährtesten Techniker, als die erfahrensten ehrbarsten Männer der betreffenden Ortschaften diese Befürchtungen wiederholt aussprechen, dann kann sie der Landtag nicht einfach ignoriren. Nimmt man aber die Möglichkeit des Eintrittes dieser Übelstände an, so fragt man mit Recht, wer die Entschädigung dieser unendlichen Nachtheile leiste. Und hierüber schweigen diese Herren Experten ganz. Dieses Schweigen über diese wichtige Frage ist aber auch erklärbar, da unter den dargestellten Folgen solche vorgesührt sind, die gar nicht entschädigt werden können, weil dieselben nicht in Ziffern auszudrücken sind. Wenn ein gegenwärtig gut bebautes Feld zu einen Sumpf verschlechtert wird, so läßt sich der Nachtheil, den der Eigenthümer dadurch erleidet, ziffermäßig berechnen, wenn aber durch eine derartige Versumpfung das Klima einer ganzen Gegend verschlimmert, die Atmossäre verpestet wird, und dadurch der Gesundheitszustand der ganzen Bevölkerung Noth leidet; so ist ein solcher Schaden für ein Land unberechenbar. Allerdings ist es möglich, daß alle diese Übelstände in den ersten Jahren nach Vollendung dieser Ausleitung nicht eintreten; die Gewißheit des Eintreffens dieser verderblichen Folgen in wenigen Jahren weist Herr Kink in seinem Gutachten gründlich nach und wir haben die Pflicht nicht bloß für die Gegenwart zu sorgen, sondern auch für die Zukunft solche Übel abzuwenden. Im dritten Punkt sagt der Landesausschuß, daß man erwarten darf, die hohe Regierung werde in dieser wichtigen Angelegenheit den Landtag nicht umgehen. Ja, meine Herren: ich habe traurige Erfahrungen gemacht, was mit derartigen Erwartungen zu geschehen pflegt. Im Abgeordnetenhause des Reichsrathes wurden in den ersten Jahren alle Regierungsvorlagen mit Glace-Handschuhen angerührt. (Heiterkeit) Zur Beseitigung wahrgenommener Mißstände wurden Wünsche ausgesprochen, Erwartungen geäußert, ja sogar Aufforderungen an die Regierung gestellt und was waren die Erfolge? Die Regierung hat zuerst hierauf Antworten gegeben, ja sogar einigen Erwartungen, wenn es leicht fein konnte, entsprochen, im zweiten Stadium wurden sie zwar angehört aber nicht mehr beantwortet und zuletzt wurden sie belächelt und in den Papierkorb geworfen. (Ruf: Sehr gut) Dieses Schicksal steht auch unsern Erwartungen bevor. (Ruf: Wir wollen nicht hoffen.) Nach meiner Ansicht müssen wir entschiedener fein. Der Ausschuß ist allerdings etwas weiter gegangen, indem er beantragt: „Der hohe Landtag wolle beschließen, ein k. k. Ministerium feie anzugehen, die betreffende Verhandlung, welche eine der wichtigsten Landesangelegenheiten ist, der Landesvertretung nach §. 18 I. 1 L.-O., zur Einflußnahme der frühern Zusage gemäß zu unterziehen." Nach meiner Anschauung ist aber dieser Antrag nichts anderes als die Wiederholung jener Anträge, die wir schon in frühern Jahren gestellt haben und die Antwort darauf haben wir schon bekommen, welche in der Abschickung der letzten Kommission an den Rhein besteht. Wollen wir zum Ziele gelangen, so missen wir ein wirksameres Mittel anwenden, als die frühern waren, wir müssen in dieser Angelegenheit die Initiative ergreifen. Es ist keine Zeit mehr übrig, um auf die Regierungs-Vorlagen zu warten, wenn von Seite der Schweiz derartige Offerten gemacht werden, wie uns der Berichterstatter mittheilte, wächst die Gefahr, daß das k. k. Ministerium dem Ansinnen der Schweiz willfahre und dadurch die Interessen der vorarlbergischen Gemeinden gefährde. Deßhalb bin ich der Ansicht, daß unverzüglich energische Schritte zu machen sind, um diese Gefahren zu beseitigen, und zu diesem Behufe sei ein Ausschuß zu bestellen, der die geeigneten Anträge dem Landtage vorzulegen habe und stelle daher den Antrag: „Der Landtag wolle beschließen, es sei ein Comite von 5 Mitgliedern zu wählen, welchem außer dem vorliegenden Berichte, welcher soeben abgelesen wurde, sämmtliche auf die Rheinkorrektion bezüglichen Akten übergeben werden. Dieser Ausschuß habe über die Rheinkorrektions-Angelegenheit ehemöglichst Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte. Wünscht Jemand das Wort zu nehmen? Riedl: In der Rheinkorrektions-Angelegenheit steht dem Landtage Vorarlbergs der Regierung gegenüber ein doppelter Weg offen, nämlich: 1. Der Weg, welchen der §. 34 lita der Landes-Ordnung vorzeichnet, nämlich von der Regierung sich eine Vorlage zu einem diesfälligen Gesetze zu erbitten, welches diese Angelegenheit normirt. 57 Der zweite Weg ist der, nach §. 17 der Landes - Ordnung die Initiative zu ergreifen und der Negierung Vorschläge zu solch einem Gesetze zu machen. Es handelt sich darum, welchen Weg man in dieser Beziehung einschlagen soll. Aus den bisherigen Landtagsbeschlüssen in dieser Angelegenheit geht hervor, daß der Landtag sich für den erstern Weg entschieden hat, nemlich die Regierung zu ersuchen, daß sie in dieser Angelegenheit als eine der wichtigsten Landesangelegenheiten nicht einseitig vorgehe, sondern selbe vor der endgültigen Schlußfassung an den Landtag bringe und seine Zustimmung zu den diesfälligen Beschlüssen einhole. Es scheint mir auch, daß dieser Weg demjenigen vorzuziehen sei, welchen der Herr Vorredner bezeichnet weil es sich hier nicht nur um eine Landesangelegenheit im Sinne des §. 18 1. 1 der Landesordnung, betreffend die Landeskultur, handelt, sondern auch um eine Reichsangelegenheit, indem der Rheinstrom als ein Reichsgrenzfluß erscheint und indem es sich ferner handelt um Verhältnisse, welche auf die internationalen Beziehungen Österreichs und der Schweiz von großem Einfluß sind; daher glaube ich, daß der hohe Landtag auf dem bereits in dieser Angelegenheit eingeschlagenen Weg vorwärts schreiten und nicht den Weg der Initiative im Sinne des Herrn Vorredners ergreifen solle. Herr Vorredner sagt allerdings mit Recht, daß wenn das Land in dieser wichtigen Angelegenheit bloß Erwartungen ausspreche dabei wenig oder nichts geholfen sei, allein der hohe Landtag hat sich mit dem Ausspruche der bloßen Erwartungen in dieser Angelegenheit nicht begnügt, sondern hat in seiner Sitzung vom 14. Jänner 1863 den wichtigen Ausspruch gethan: „Die Art und Weise der Korrektion dieses Reichsgrenzflusses ist auch zugleich nach §. 18 „l. 1 der Landes-Ordnung eine Landesangelegenheit, " und hat diesen Beschluß dem betreffenden Ministerium mitgetheilt, welche Mittheilung zu keinem andern Zweck erfolgt ist. als damit das Ministerium wisse, daß das Land Vorarlberg keine ohne seine Zustimmung in dieser Angelegenheit allenfalls getroffene Entcheidung der Staatsverwaltung als bindend anerkenne. An diesen Landtags-Beschluß anknüpfend hat das Comite den Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen das k. k. Ministerium anzugehen, daß es die betreffenden Verhandlungen nach §. 18 1. 1 der Landes-Ordnung dem Landtage zur verfassungsmäßigen Mitwirkung mittheile. Es ist dieses nicht bloß eine Wiederholung früherer Beschlüsse, sondern es wird in diesem Antrage ausdrücklich das Ministerium an seine Zusage gemahnt, welche es in bindender Weise bereits dem Landtage gegenüber abgegeben hat, eine Zusage dahin gehend, daß ohne Einflußnahme des Landtages von Vorarlberg in dieser Angelegenheit nichts beschlossen werde. Es erscheint auch diese Erinnerung an die früher gegebene Zusage Seitens des Ministeriums keine überflüssige, weil mittlerweile eine andere Oberleitung in dem betreffenden Ministerium eingetreten ist und es vielleicht geschehen könnte, daß das, was das frühere Ministerium in dieser Angelegenheit dem Lande Vorarlberg zugesichert hat, von dem neuen Leiter des Ministeriums außer Acht gelassen würde. Ich kann in dieser Angelegenheit nichts anderes thun, als die Annahme des vom Comite, dessen Berichterstatter ich bin, diesfalls gestellten Antrages dem hohen Landtage anzuempfehlen, nämlich jenen Beschuß zu fassen, welcher in dem diesfälligen Berichte motivirt worden ist, dahin gehend, das Ministerium zu ersuchen, die betreffenden Verhandlungen im verfassungsmäßigen Wege im Sinne des §. 18 I. 1 der L.-O. an den Landtag herabgelangen zu lassen, und zwar unverzüglich, weil die Angelegenheit sehr dringlich ist, indem, wie ich schon bei Stellung des Antrages bemerkt habe, von Seite der Schweiz Schritte geschahen, um der Sache urplötzlich eine für uns sehr nachtheilige Wendung zu geben und über unter verfassungsmäßiges Zustimmungsrecht hinauszugehen. Dehalb wäre auch der über diesen Antrag vom hohen Landtage zu fassende Beschluß unverzüglich dem betreffenden Ministerium vorzulegen. Landeshauptmann: Wünscht vielleicht Jemand das Wort? Wohlwend: Ich kann mich dem Antrage des Herrn Berichterstatters unmöglich anschließen und zwar aus den Gründen die er selbst angiebt. Herr Berichterstatter erwähnte, daß die Sache dringlich sei, daß sie wichtig sei, das ist, was ich eben betone und deswegen will ich ein rascheres Vorgehen als durch den Ausschußantrag in Aussicht steht. Der Herr Regierungs-Commissär hat ausdrücklich erklärt, daß er diesfalls keine Instruktion besitze und wird sich erst, was ganz dankbar von unserer Seite angenommen wird, beim Ministerium 58 in Wien telegraphisch anfragen; daß wir aber eine Regierungs-Vorlage in dieser Landtags - Session erwarten können, darüber täuschen Sie sich nicht. Ich fürchte es wird keine Vorlage hierher gelangen und den Schweizern entsprochen, wenn wir nicht energische Schritte machen und uns Versicherung verschaffen, daß ohne den Landtag gehört zu haben, kein Abschluß gemacht werde. Zu diesem Zwecke empfehle ich meinen Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Hat vielleicht noch Jemand zu sprechen? Haben Herr Berichterstatter nichts mehr zu bemerken? Riedl: Ich bitte um das Wort. Aus den Anführungen des Herrn Vorredners scheint die Besorgniß hervorzugehen, daß, wenn der hohe Landtag den Antrag des Comites bestimme, diese hoch wichtige Angelegenheit mehr verschleppt werde als auf jene Weise, für welche er sich ausgesrpochen habe, nämlich bei der Regierung die Initiative zu ergreifen mit einem Vorschläge, auf welche Art die Rheinkorrektion auszuführen sei. Dieser Meinung kaun ich aber nicht beipflichten. Unser Antrag bezweckt nur ein Suspensorium allfälliger Beschlüsse der hohen Regierung in dieser Angelegenheit ohne Zustimmung des Landtages und diesen Zweck wird er vollständig erreichen, denn er verlangt von der Regierung nur, daß sie keinen Beschluß fassen soll, bevor nicht der hohe Landtag in dieser Angelegenheit sein verfassungsmäßiges Wort gesprochen hat. ES ist in dieser Beziehung gleichgültig, ob noch in der gegenwärtigen Session eine bezügliche Regierungs-Vorlage zur verfassungsmäßigen Behandlung an den hohen Landtag herabgelange. Seitens des hohen Landtags handelt es sich hier in erster Linie nur darum, daß kein Beschluß Seitens der Regierung gefaßt werde ohne Zustimmung des Landtages und dieses wollte das Comite mit seinem Anträge bezwecken, daher ich noch einmal der hohen Versammlung denselben zur Annahme anempfehle. Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschloffen? Es liegt ein Abänderungsantrag des Herrn Wohlwend vor, ich werde diesen zuerst zur Abstimmung bringen, er lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen es sei ein Comite von fünf Mitgliedern zu erwählen, welchem außer dem vorliegenden Berichte sämmtliche Akten, welche auf die Rheinregulierung Bezug haben zu übergeben seien, dieser Ausschuß habe über die Rheinkorrektionsangelegenheit dann bald möglichst Anträge an den Landtag zu stellen. Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. (Wird mit großer Majorität angenommen.) Er wird angenommen, somit entfällt der Antrag des Herrn Rhomberg. Ich bitte Herrn Berichterstatter weiter zu fahren. Riedl: Wir kommen nun zum 9. Abschnitt des Rechenschaftsberichts, betreffend die Irren- Versorgung (liest ad. IX. die tirolisch landschaftliche Buchhaltung — bar Beträge genehm halten). Landeshauptmann: Wünscht hierüber Jemand zu sprechen, wenn das nicht der Fall ist, gehe ich zur Abstimmung über und ersuche jene Herren, welche dem eben verlesenen Anträge des Comite beistimmen sich gefälligst von den Plätzen erheben zu wollen. Er lautet: „Der hohe Landtag wolle den vorstehenden, von der tirolisch landschaftlichen Buchhaltung berechneten Ziffer des auf das Land Vorarlberg entfallenden Antheiles des Fondes der Landesversorgung für unheilbare gefährliche Irren, dann die diesfällige Vertheilung der diesem Fonde gehörigen Obligationen und Baarbeträge genehm halten." (Angenommen.) Ich bitte weiter zu fahren. Riedl. (Liest: Der tirolische Landesausschuß — gebrauch zu machen.) Landeshauptmann. Es scheint hierüber Niemand das Wort ergreifen zu wollen, daher bringe ich ohne weiteres diesen Antrag zur Abstimmung. Er lautet: „Der hohe Landtag beschließt von der durch den tirolischen Landesausschuß erklärten Bereitwilligkeit der tirolischen Landschaftskasse, die Verwaltung des vorarlbergischen Irrenversorgungsfondsantheiles bis auf Weiteres fortführen zu wollen, dankend Gebrauch zu machen." Diejenigen Herren, welche demselben beipflichten, wollen sich erheben. (Angenommen.) Riedl. (Liesl: Was das weiters im Rechenschaftsberichte — Realisirung derselben.) Landeshauptmann: Ich werde mir nun erlauben, den Vortrag des Landesausschusses zur 59 Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen. (Schriftführer verliest denselben.) Sollte Niemand das Wort zu nehmen wünschen, werde ich den Antrag des Comite zur Abstimmung bringen. Er lautet: „Der hohe Landtag wolle dieses Einschreiten um Ausscheidung und Extradirung des erwähnten Tangens aus obigen 80, 000 st. ö. W. an das Land Vorarlberg von Seite des Landesausschusses genehmigen und gewärtige die baldige Realisirung desselben. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen.) Nie dl: Hinsichtlich des X. Abschnittes des Rechenschaftsberichts betreffend den Landeskulturfond fand das Comite nichts zu bemerken. Wir komme» nun zum XI Abschnitt dieses Berichts, nemlich das Gemeinde-Wesen betreffend diesfalls stellt das Comite den Antrag: Der hohe Landtag wolle die Verwendung des Landesausschusses um Erlangung der a. h. Bewilligung von Zuschlägen a) für die Gemeinde Satteins pro 1863 per 1900 fl. ö. W. b) fr. für die israelitische Gemeinde Hohenems pro 1865 per 4985 fl. 45 c) für die Gemeinde Schnepfau per 1710 fl. 59 fr. um so mehr genehmigen, als die nachgesuchte a. h. Bewilligung bereits herabgelangt ist. Landeshauptmann: Wenn keine Gegenerinnerung fällt, nehme ich den Antrag der Ausschusses, der so eben verlesen wurde als genehmigt an (wurde nichts eingewendet). Ich bitte fortzufahren. Riedl: (Liest: Die Kenntnißnahme einzelner Fälle........Weisung zu erlassen.) Landesfürstl. Commissär: Zu einer faktischen Darlegung bitte ich um das Wort. Im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses Absatz 11, Gemeindewesen, wird auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die ihm bei Durchführung der Gemeinde-Ordnung aus der durch eine lange Reihe von Jahren eingewurzelten Ängstlichkeit der Regierungsorgane gegenüber den zur Selbstverwaltung berufenen Municipien erwuchsen, seine Bemühungen solcher ihm unzulässig scheinenden Einflußname entgegenzutreten, habe den Erfolg gehabt, durch die Oberbehörden sämmtliche beschwerte Verfügungen der untern Exekutivbehörden rückgängig zu machen. Bei aller Anerkennung der Thätigkeit des löblichen Landesausschusses für die Durchführung der Gemeinde - Ordnung muß ich mir doch einige Bemerkungen erlauben. Es kamen, wie ich weiß nur einige wenige Fälle vor, in denen Erlässe der ersten politischen Instanz im Wege des Rekurses von der Statthalterei aufgehoben wurden. Ich kenne diese Fälle genau und ich kann in denselben weder die berührte Ängstlichkeit noch eine unzuläßige Einflußnahme wahrnehmen. Es handelte sich um Entscheidungen, wofür die Bezirksämter Gründe hatten und auch anführten. Irrige Ansichten besonders einem neuen Gesetze gegenüber sind erklärlich, sie kommen mehr — weniger überall vor, der Weg des Rekurses schützt gegen die etwaigen Folgen einer irrigen Auffassung und belehrt für die Zukunft. Von einem völlig unbegründeten oder absichtlich gegen die Bestimmungen des Gemeindegesetzes verstoßenden Vorgehen der ersten Instanzen ist mir nichts bekannt, und ich muß diesfalls die Bezirksämter vertreten und in Schutz nehmen. Wirklichen Hebelgriffen, wenn sie etwa wieder Erwarten vorkommenen sollten, werden die Oberbehörden gewiß wie es ihre Pflicht fordert entgegentreten. Die weiter im gedachten Berichte berührte Controverse bestätiget nur die Ansicht, daß man über den Sinn von Gesetzen besonders erst neu erlassener verschiedene Ansichten haben kann, solche standen sich auch in der betreffenden Verhandlung gegenüber, sie dienen zur Klärung, führen zu besserem Verständnisse, sie sind deshalb von Nutzen und auf diese Weise werden auch die wenigen bisher vorgekommenen Differenzen vermieden werden. Landeshauptmann: Hat Jemand etwas zu bemerken? Hochw. Bischof: Ich würde mir die Frage erlauben, ob wirklich in bedeutenderer Weise und Zahl solche Überschreitungen des Gesetzes vorgefallen sind, denn wie eben bemerkt worden ist, unterliegt ein neues Gesetz immer verschiedenen Auslegungen; und es ist wohl zu entschuldigen, wenn in der Anwendung des neuen Gemeindegesetzes von den Behörden und von den Gemeinden einige Unrichtigkeiten vorgekommen sind; oberes fällt mir hart zu verlangen: Die öffentlichen Behörden sollen von ihren Obern gerügt werden. Landesf. Kommissär: Wenn der Hochw. Bischof die Frage an mich gerichtet haben, so 60 habe ich sie in gewissem Maße schon beantwortet. Hochw. Bischof: Ich hoffte eben vom Herrn Antragsteller zu erfahren, daß diese Fälle nicht so zahlreich und bedeutend waren. Riedl: ES ist die Frage aufgeworfen worden, ob wirklich mehrere oder zahlreiche Fälle vorgekommen sind, daß die k. k. Bezirksämter sich nicht ganz genau an die Vorschriften der Gemeindeordnungen bezüglich des selbstständigen Wirkungskreises der Gemeinde gehalten haben, so daß es angezeigt erscheint, wenn die k. L Statthalterei eine belehrende Weisung nicht etwa eine Rüge, sondern eine belehrende Weisung diesfalls an die Ämter des Lande- ergehen ließe. Die Beantwortung dieser Frage dürfte am zweckmäßigsten durch den Herrn Baron v. Seyffertitz als damaliger Leiter des Landesausschusses erfolgen, welcher in Abwesenheit des Herrn Landeshauptmannes die Entscheidungen des Landesausschusses in den betreffenden Angelegenheiten der Gemeinden den Bezirksämtern gegenüber hinauszugeben hatte. Seyffertitz: Ich habe nicht vorgehabt, in dieser Frage, welche eigentlich eine interne des Landesausschusses ist, das Wort vor dieser hohen Versammlung zu ergreifen. Allein, da direkt an mich die Aufforderung ergangen ist, in dieser Beziehung der Wahrheit Zeugniß zu geben, denn so muß ich die Aufforderung verstehen — muß ich Folgendes sagen: Zu jener Zeit als ich die Ehre hatte, durch mehrere Monate in Abwesenheit des Herrn Landeshauptmannes in der Lage zu sein, die Leitung des Landesausschusses zu führen und die Beschlüsse des Landesausschusses auszuführen, — ich selbst habe verfassungsmäßig durchaus nicht das geringste Recht in dieser Beziehung einen selbstständigen Erlaß, ein selbstständiges Einschreiten zu veranlassen, — sind allerdings, wie der Rechenschaftsbericht des Landesausschusses andeutet, Fälle vorgekommen, aus denen man schließen mußte, daß die untersten Exekutiv-Organe der Regierung noch nicht vollkommen über die Tragweite der in der neuen Gemeinde-Ordnung für Vorarlberg aufgestellten Gemeinde-Selbstständigkeit im Klaren sich befinden. Ich laffe es dahin gestellt sein, — ob ein einzelner Fall den Schluß auf das Ganze zuläßt oder nicht, — genug, — daß mit Ausnahme eines einzigen Bezirksamtes alle übrigen Bezirksämter solche Fälle aufzuweisen hätten. Ich trete in dieser Beziehung den Worten des Herrn l.f. Kommissär nicht entgegen, denn ich weiß aus eigener Erfahrung sehr wohl, daß neue Gesetze nicht bloß eine verschiedene Auslegung, sondern daß sie häufig einer irrigen Anwendung fähig sind; allein „principüs obsta“ ist einer der ersten Bedingnisse einer gesunden Politik. Den Anfängern zu widerstehen ist Aufgabe eines Körpers gewesen, der selbst nur in der Freiheit und Selbstständigkeit der Gemeinde wurzelt. Die Gemeinden mußten sich, wenn ein solcher Fall vorkam, naturgemäß an den Landesausschuß wenden. Der Landesausschuß, berufen, über die Selbstständigkeit der Gemeinden zu wachen, mußte sich veranlaßt sehen, den l. f. Oberbehörden in dieser Beziehung Vorstellungen zu machen. Ich erkenne es selbst dankbar an, daß die Statthalterei keinen dieser Fälle hingehen ließ, ohne ihn auf diese Vorstellung hin, einer genauen Prüfung zu unterziehen und Abhilfe zu treffen. In dieser Beziehung waltete zwischen Landesausschuß und der k. k. Statthalterei nie die geringste Differenz ob. Eine andere Frage aber ist es, ob es nicht zweckmäßig gewesen wäre, von Seite der Regierung die untersten Verwaltungsbehörden mit dem Eintritt eines neuen Prinzipes auch in der Art vertraut zu machen, daß man ihnen nicht bloß die Gesetze im Landesgesetzblatte hinaus gibt, sondern ihnen auch sagt, daß nunmehr eine neue Ära für die Gemeinden vollkommen begonnen hat, daß sie nunmehr die alten Traditionen, Bevormundungen und Einmischungen in die kleinsten Details aufzugeben haben- Das ist diese anders Frage. Ob in dieser Beziehung mit dem 22. April 1864, mit welchem die Sanktion des neuen Gemeindegesetzes erfolgte eine Vollzugs-Vorschrift, eine Instruktion oder Anweisung an die Unterbehörden erging, ist uns natürlich nicht bekannt; allein schließen müssen wir, daß keine solche erging. Ich muß gestehen, daß ich mir nicht denken kann, daß eine Maschine, welche mit alten Rädern bestellt ist, nach einem neuen Systeme arbeiten könne. (Sehr gut.) In dieser Beziehung müssen die alten Räder einer Reparatur unterzogen werden. (Allgemeine Heiterkeit.) Diese Reparatur war wirklich vorzunehmen. Dazu ist nicht Zeit vorhanden gewesen, aber zu sagen, in welchem Sinne sie zu arbeiten haben, dazu ist vollkommen Zeit genug. Ich gestehe, kein Freund der politischen Tendenz des gegenwärtigen Ministeriums zu sein, aber ich sage mit einem nunmehr in Österreich berühmten Manne mit Dr. Moriz Kaiserfeld, — man 61 aeccptire das Gute, was das Ministerium uns gibt und dieses Gute ist — die administrative Dezentralisation, dieses Gute ist der Bruch mit dem bureaukratischen Systeme dieses Gute ist das, daß man in den natürlichen Wirkungskreis der Gemeinden, der Korporationen nicht mit mächtigen Griffe eingreift, dieses Gute ist das, daß das neue Ministerium wissen wird, was das abgetretene Ministerium nie gewußt hat, daß es mit alten bureaukratischen Persönlichkeiten nie vorwärts komme. (Ruse: Ausgezeichnet.) In dieser Beziehung sehe ich durchaus nicht eine Rüge in dein Anträge, welchen der Landesausschuß beziehungsweise das Komite erhoben hat. Eine Rüge ist fern von uns, wir können Rügen verfassungsmäßig nicht ertheilen. Die Fassung des Komite-Antrages ist die, eben zur Vermeidung solcher Konflikte, die Statthalterei anzugehen, die unterstehenden Bezirksämter in Vorhinein in gewißer Richtung zu belehren, denn nichts, ist unangenehmer als Kompetenz - Konflikte, nichts hemmt mehr die Entwicklung des öffentlichen Lebens, nichts ist dem allgemeinen Fortschritte mehr schädlich, als wenn man unnützer und abreibender Weise gegenseitig sich verhindert, anstatt auf demselben Wege Hand in Hand vorwärts zu gehen. Ans diesem Grunde habe ich, insbesondere deßhalb, weil ich eine Rüge darin nicht zu erkennen vermag, dem KomiteAntraqe beigestimmt, enthalte mich aber, auf den zweiten Theil jener Worte einzutreten, welche der Herr Regierungs-Kommissär berühren zu müssen geglaubt hat, nämlich auf den prinzipiellen Konflikt des Umfanges der Berechtigung des Landesausschusses, weil dieser Konflikt zunächst nicht hieher gehört, und weil auch dieser Konflikt, wie ich hoffe, und wie der Bericht des Landesausschusses ausgesprochen hat, vollkommen seine Erledigung gefunden haben dürfte. Landesf. Kommissär: Ich habe eine thatsächliche Berichtigung zu geben. Ich habe nämlich nicht von einer Rüge gesprochen, ich bin auch nicht dem Antrage des Comite entgegengetreten, sondern habe nur in meinen Worten hervorgehoben, daß, nicht eine absichtliche beengende Auslegung des Gesetzes oder wie es im Ausschußberichte heißt, eine besondere Ängstlichkeit oder eine unzulässig scheinende Einflußnahme vorgewaltet habe, weil ich diese Fälle genau kenne und weil ich weiß, daß man Gründe dafür angeführt hat. Wenn nun diese Gründe als unzulässig von der höhern Behörde erkannt wurden, wenn den betreffenden Rekursen Folge gegeben worden ist, so ist dadurch das geschehen, was zur Einleitung in das gesetzliche Geleise geschehen mußte, und solche Rekurse dienen, wie ich bemerkt habe zur Klärung und werden eben künftige Konflikte vermeiden. Meine Ansicht war nur eine thatsächliche Darlegung zu machen, nicht etwa dem Antrage des Komite entgegenzutreten, gegen den ich nichts einzuwenden habe. Was eine Instruktion an die Bezirksämter betrifft, von der Baron Seyffertitz gesprochen hat, so weiß ich nicht, ob sie unmittelbar und in so umfassender Weise, wie er sie betont hat ergangen ist, jedoch das weiß ich, daß die Statthalterei keine Gelegenheit versäumt hat, um den Unterbehörden die Wichtigkeit des neuen Gemeindegesetzes darzulegen und sie aufforderte im Sinne desselben vorzugehen und zu entscheiden. Rhomberg: Als Mitglied des Komite über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses habe ich schon meine Bedenken geäußert, ob es nicht vielleicht angemessen und billig wäre, da Fälle, die sich nach dem Berichte des Landesausschusses ergeben haben, daß sich politische Behörden über ihren Wirkungskreis in Gemeindeangelegenheiten gemischt haben, wenn man bei der wirklichen Thatsache, daß Gemeinden hie und da ungemein ängstlich zu den politischen Behörden gelaufen sind und da ihre Ansicht gebildet haben, ich sage also, ob es nicht billiger wäre bei gleich getheilter Schuld den ganzen Passus im Rechenschaftsberichte einfach fallen zu lassen. Die Schuld ist vollkommen gleich getheilt, und es ist nicht gar schön dem einen Theil die Schuld zuzuweisen, während ich, wie gesagt, die vollkommene Überzeugung habe, daß einzelne Gemeinden bei der Neuheit der Gemeindeordnung in übertriebener Ängstlichkeit zu den politischen Behörden gegangen sind, und sich dort Rath erhohlt haben. Hochw. Bischof: Wenn ich mir erlaube nach diesen geäußerten Ansichten das Wort zu ergreifen, so ergreife ich es um den Herrn Baron v. Seyffertitz, da nach dessen eigenen Worten die Fälle nicht so zahlreich sind, und eben Gelegenheit gegeben haben die Gemeinden sowohl, als auch die Unterbehörden aufzuklären über den Kreis ihrer Rechte und Verpflichtungen zu ersuchen, von seinem Anträge aus gütiger Rücksicht dieser Umstände abzustehen. Ich stelle jedoch diesfalls keinen Antrag. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand zu sprechend Wenn nicht erkläre ich die Debatte für geschlossen, und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Riedl: Als Berichterstatter muß ich auf das, was der Obmann des Comite Herr Rhomberg 62 angeführt hat, ein paar Worte erwiedern. Der Herr Vorredner bemerkte ganz richtig, daß auch einige Schuld in dieser Beziehung auf die Gemeinden fällt, welche sich in Fällen ihres selbständigen Wirkungskreises hin und wieder an die Bezirksämter in erster Linie anstatt an den Landesausschuß gewendet haben. Aus dem ergibt sich keine andere Consequenz, als daß auch die Gemeindevorstehungen dießfalls zu belehren wären, wie sie sich Angesichts der neuen Gemeindeordnung zu benehmen hätten. Wie ich aus den Akten der Gestion des Landesausschusses entnommen habe, ist auch wirklich eine solche Belehrung an die Gemeinden hinausgegeben worden; daraus folgt aber nicht, daß nicht von Seite der Landesstelle auch eine gleiche Belehrung an die politischen Unterbehörden hinausgegeben werden sollte. Wie ich früher bemerkt habe, handelt es sich nicht um eine Rüge, sondern darum, durch eine belehrende Weisung vorzubeugen, den sehr zeitraubenden und mißlichen Competenz-Conflickten zwischen dem Landesausschuß und der Staatsverwaltung. Ich muß daher den Antrag des Comite der dahin geht, daß die Statthalterei eine solche belehrende Weisung an die Ämter des Landes erlaßen möchte, dem Landtag zur Annahme empfehlen. Landeshauptmann: Ich kann den Antrag des Herrn Rhomberg nicht zur Abstimmung bringen, weil er ein ablehnender ist, es wird sich durch das Ergebniß der Abstimmung zeigen, ob dieser Antrag zu bestehen oder zu fallen habe. Der Antrag des Comite lautet: „Der hohe Landtag wolle die k. k. Statthalterei angehen, an die k. k. Bezirksämter des Landes „in dieser Beziehung eine geeignete Weisung zu erlassen." Ich ersuche um Abstimmung hierüber. (Majorität.) Der Antrag des Comite ist also angenommen. Riedl: Endlich beantragt das Comite: „Der hohe Landtag wolle dem Landesausschusse die verdiente Anerkennung für seine musterhafte Amtsgestion während der abgelaufenen Periode aussprechen." (Die Versammlung erhebt sich unaufgefordert, zum Zeichen der Zustimmung.) Landeshauptmann: Die Befriedigung, die der hohe Landtag dem LandesAusschusse soeben zu erkennen gab, darf ich wohl Namens desselben dankend entgegen nehmen. Ich muß aber auch da einen großen Theil dieser Arbeiten während meiner mehrmonatlichen Abwesenheit mein Stellvertreter im Ausschüsse Herr Baron Seyffertitz geliefert hat, dem Danke, wozu ich mich gegen ihn verpflichtet fühle, hier neuerdings Ausdruck geben. Wir kommen zum zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, nämlich zum selbständige» Anträge des Herrn Riedl. Wünschen Herr Riedl ihren Antrag zu begründen? Riedl: Mein Antrag, welchen ich in Betreff der Vorschläge der Hebung der Forstkultur am 3. d. Mts. übergeben habe, geht dahin: ' „Ein hoher Landtag wolle durch ein Comite von fünf Mitgliedern berathen lassen, welche „Maßregeln zur Ausführung der in dem erwähnten Leitfaden, welchen der Herr Fürst-Statthalter Behufs Hebung der Forstkultur in einem eigenen Aufrufe bekannt gegeben hat, enthaltenen Vorschläge zu treffen seien, dann ob und auf welche Weise diese Vorschläge in Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse Vorarlbergs zu modifiziren seien und ob allenfalls andere zweckmäßige Vorschläge in dieser Beziehung gemacht werden wollen. Ich halte die Bevölkerung Vorarlbergs, inbesondere die Herren Vertreter dieses Landes für so intelligent, daß es keiner weiteren Begründung bedarf, bezüglich der Wichtigkeit der Vorschläge zur Hebung der Forstkultur; ich glaube daher, daß diese von unserem Herrn FürstStatthalter ausgegangenen Vorschläge einer reiflichen Würdigung mittelst eines Comites zu unterziehen seien. Landeshauptmann: Der Antrag geht dahin, daß der selbständige Vorschlag einem Comite von fünf Mitgliedern zur Berichterstattung übergeben werde. Rach unserer Geschäftsordnung muß ich zuerst die Frage stellen, ob dieser Antrag überhaupt einem Comite unterzogen werde Ich bitte diejenigen Herren, welche den selbständigen Antrag des Herrn Riedl einer Comiteberathung unterzogen wissen wollen sich von den Plätzen zu erheben. (Majorität) Diejenigen Herren, welche dem Antrage eines Fünfercomites zustimmen, wollen sich gefälligst erheben. — 63 — Der Antrag ist angenommen. Fernerer Gegenstand der Tagesordnung ist der selbstständige Antrag des Baron Seyffertitz auf Abänderung der §§. 6 Absatz 1., §. 8 Absatz I. und §. 11 litera A. der Landtagswahlordnung. Ich ertheile Herrn Baron Seyffertitz das Wort zur Begründung seines Antrages. Seyffertitz: Die Gründe, welche mich bestimmt haben den Antrag einzubringen, sind in Kürze folgende: Die Landtagswahlordnung wurde zu einer Zeit erlassen, als das alte Gemeindegesetz vom Jahre 1849 noch in Wirksamkeit war. Die Landtagswahlordnung gründet ihre Paragraphe 6 und 8 auf dieses alte nunmehr vollständig außer Kraft getretene Gemeindegesetz. In dieser Beziehung sagt der Paragraph 6 Eingangs: „Die Abgeordneten der im Paragraph 1 aufgeführten Städte sind durch direkte Wahl aller „jener, nach dem Gemeindegesetz vom 17. März 1849, Nr. 170 R.-G.-B. zur Wahl der Gemeinderepräsentanz u. s. w.; und weiter sagt der Paragraph 8:" „Die Wahlmänner jeder Gemeinde lind durch jene nach dem Gemeindegesetze vom 17. März „1849, Nr. 170 R.-G.-B., zur Wahl der Gemeinden-Präsentanz u. s. w. u. s. w." Diese beiden Punkte müssen aus der Landtagswahlordnung verschwinden; denn sonst würde, wenn Neuwahlen auf Grund der Landtagswahlordnung vorzunehmen wären, eigentlich noch immer das längst nicht mehr in Kraft bestehende Gemeindegesetz vom Jahre 1849 in Anwendung zu kommen haben. Es ist diese formale Bestimmung der Landtagswahlordnung nunmehr mit der bestehenden Gemeindeordnung in Einklang zu bringen. Hiezu gehört auch der §. 11; §.11 der Landtagswahlordnung enthält folgende Bestimmungen: „Bon dem Wahlrechte und der Wählbarkeit zum Landtage sind ausgeschlossen:, , a. Personen, welche eines Verbrechens oder Vergehens oder einer aus Gewinnsucht „oder gegen die öffentliche Sittlichkeit begangenen Übertretung schuldig erkannt oder wegen „eines Verbrechens oder Vergehens oder wegen einer aus Gewinnsucht begangenen Über- „tretung, bloß aus Unzulässigkeit der Beweismittel, von der Anklage freigesprochen wer- „den sind." Diese Bestimmungen, wörtlich im nicht mehr geltenden Gemeindegesetze vom Jahre 1849 enthalten —, haben in dem Momente als sie erschienen vielen Anstoß erregt, sie werden noch auffälliger, wenn man jene Paragraphe betrachtet, welche in der Gemeindewahlordnung über die sogenannten Ehrenhaftigkeitsgründe oder die moralische Qualifikation aufgeführt sind. So lautet der §. 3 und 11 der für Vorarlberg nunmehr gütigen Gemeindewahlordnung: (liest die beiden gesetzlichen Bestimmungen aus der Gemeindewahlordnung.) Ich mache nun ausdrücklich darauf aufmerksam, daß diese beiden Bestimmungen nicht bloß im vorarlbergischen Gemeindegesetze enthalten, sondern, daß sie zugleich einem Reichsgesetze, nämlich den Grundzügen des Gesetzes vom 5. März 1862 entnommen sind. Diese Gründe normiren also die Ehrenhaftigkeit oder Unbescholtenheit der Mitglieder einer Gemeindevertretung und und zwar in Folge eines Reichsgesetzes. Es ist nun nicht abzusehen warum, wenn Jemand die moralische Eignung zur Gemeindevertretung besitzt, er nicht zugleich auch die moralische Eignung zur Stelle eines Landtagsabgeordneten inne habe. Da die Moralität überall eine und dieselbe sein wird, nämlich die Unbescholtenheit des Charakters, so kann auch überall nur der gleiche Maßab der Moralität des Individuums angelegt werden. Hiemit begründet sich von selbst mein Antrag, der bezweckt, eine Übereinstimmung der Gemeindewahlordnung mit der Landtagswahlordnung zu erzielen durch die Aufnahme der §§. 3 und 11 in die letztere und ich bitte daher diesen selbstständigen Antrag einem Comite von drei Mitgliedern zuzuweisen. Landeshauptmann: Ich bringe den Antrag zur Abstimmung, es sei ein Comite von drei Mitgliedern zu bestellen, welches über den selbstständigen Antrag des Herrn Baron Seyffertitz an den hohen Landtag Bericht zu erstatten habe- Jene Herren welche dem beistimmen, wollen sich Gefälligst erheben. (Majorität) Der Antrag ist angenommen. Wir hätten noch zwei Gegenstände zu verhandeln; nachdem aber die Zeit vorgeschritten ist und wir auch noch Wahlen vorzunehmen haben, werde ich beide Gegenstände in der kommenden Sitzung — 64 auf die Tagesordnung bringen. Ich ersuche nun zur Wahl zu schreite» Zuerst habe» wir ci» Comite von fünf Mitgliedern und zwei Ersatzmännern zu bestimmen. Herr Rhomberg wolle das Scrutium vornehmen. (Wahl) Von 19 abgegebenen Stimmzetteln ist folgendes Wahlergebniß: „Die Herren Wohlwend mit 17 Stimmen, Ganahl mit 11, Seyffertitz mit 11, Rhomberg und Bertschler mit je JO Stimmen sind als Ausschußmänner des Comites bestimmt, die Herrn Ender und Spieler mit je 9 Stimmen sind Ersatzmänner." Ich bitte nun ein Comite für den selbstständigen Antrag des Herrn Riedl, bezüglich der Forstkulturvorschläge, gleichfalls aus 5 Ausschußmitgliedern und zwei Ersatzmännern bestehend, zu wählen. Ich ersuche Herrn Riedl das Scrutinium vorznnehwen. (Wahl) Bei der nun vorgenommenen Wahl erschienen als gewählt die Herren Riedl mit 14, Stemmer Mit 12 und Hirschbichl mit 11 Stimmen, bei einer weitern Wahl aus 19 abgegebenen Stimmen gingen die Herren Bickl mit 15 und Ganahl mit 14 als Ausschußmitglieder, die Herren Ender mit 14 und Bertschler mit 11 als Ersatzmänner hervor. Wir haben noch 3 Comitemitglieder und einen Ersatzmann zu wählen, für das Gutachten über den selbstständigen Antrag des Herrn Baron Seyffertitz bezüglich Abänderung der Landtagswahlordnung. Ich bitte 4 Herren zu bezeichnen nnd den Herrn Rhomberg das Scrutium vorzunehmen. (Wahl) Bei dieser Wahl ging aus 18 Stimmen allein Baron Seyffertitz mit 15 Stimmen als gewählt hervor. Bei einer weiteren Wahl erhielt wieder nur aus 18 abgegebenen Stimmen der einzige Herr Wohlwend mit 12 Stimmen die erforderliche Stimmmenzahl. Bei der neu vorgenommenen engern Wahl zwischen Herrn Riedl und Bickl ging aus 16 abgegebenen Stimmen Herr Riedl mit 15 Stimmen als Ausschußmitglied und Herr Bickel mit 10 Stimmen als Ersatzmann hervor. Wir haben noch zwei Gegenstände zu behandeln; es liegen nämlich vor die beiden gestern erwähnten Gesuche des Stadtmagistrates Bregenz um eine Abänderung oder Revision des §. 4 des Vermögenssteuer - Statutes und um Abänderung §. 77 11. Absatz der Gemeindeordnung. Ich mache Ihnen den Vorschlag diese beiden Gesuche Einem Comite mit 3 Mitglieder zur Berichterstattung zu überweisen. Wenn kein Gegenantrag erfolgt nehme ich ihn als zugestanden an. Ich bitte 4 Herren zu bezeichnen. Herr Riedl wird ersucht zu skrutiniren. (Wahl.) Bei der ersten Wahl erhielt gar Niemand die nöthige Stimmenmehrheit aus 19 Stimmen. Bei einer weitern Wahl erhielten aus 20 Stimmen die absolute Majorität die Herren Seyffertitz mit 14, Riedl mit 11 und Bickl mit 11 Stimmen. Zum Ersatzmann mußte zwischen den Herren Bertschlers und Ganahl das Loos gezogen werden. Bei der nun vorgenommenen Loosung durch Herrn Riedl entschied sich das Loos für Herrn Ganahl. Herr Ganahl ist also Ersatzmann. Im Laufe der Sitzung wurde mir durch Herrn Feuerstein das Gesuch der Gemeindevertretung des Bregenzerwaldes um Beantragung einer selbstständigen politischen Stelle für den dortigen Bezirk übergeben. Ich erlaube mir dieß Gesuch zur Kenntniß zu bringen. Ich beantrage dieses Gesuch demjenigen Ausschusse zu überweisen, welcher bestimmt ist, über die Regierungsvorlage bezüglich der neuen politischen Bezirkseintheilung sein Gutachten zu erstatten. Es ist dringend, weil so viel ich weiß, der Ausschuß im vollen Zuge sich befindet und seine Arbeiten heute oder morgen zu beenden gedenkt. Da keine Gegenbemerkung erfolgt, nehme ich es für zugestanden an. Die Geschäfte sind erschöpft, als künftigen Sitzungstag bestimme ich morgen 9 Uhr früh mit folgender Tagesordnung: 1. Comitebericht über das Gesuch der Gemeinde Meiningen um Unterstützung zur Regulirung des Ehbaches. 2. Das Gesuch der Stadtgemeinde Bregenz um Bewilligung zur Abnahme von Gebühren für Produktionslicenzen. - 65 — 3. Comitebericht über die älteren sogenannten Lermoser- und MarschKonkurrenz-Gelder. 4. Gesuch der Gemeinde Fußach um Gewährung des verfassungsmäßigen Schutzes und Beistandes der rechtmäßigen Entschädigung bei dem Eintritt der Rheinkorrektion, wie sie gegenwärtig projektirt ist, hieraus 5. Comitebericht über die Regierungsvorlage bezüglich der Verpflegskostenzahlung für den Irren Michael Gilberti. 6. Comitebericht über die Anforderung der Verpflegskosten der Irren Karolina Wieser im Spitale zu Botzen aus dem Landesfond. 7. Comitebericht über den Antrag des Vorarlberger Landesausschusses, betreffend die Abänderung einiger Paragraphe der Gemeindewahlordnung, dann 8. Comitebericht, betreffend das Gesuch der Gemeinde Sulz, um Rückersatz der Kur- und Verpflegst Kosten für Alois Alig. Ich glaube die morgige Sitzung hiemit ausfüllen zu können und schließe die heutige. Schluß der Sitzung um 12 3/4. Berichtigung. V. Sitzung Seite 43, 8. Zeile von unten, soll es heißen: „2 dann das Grundentlastungsfondspräliminar pro 1866 „statt 1863" genehmigen. Druck und Verlag von A. Flatz in Bregenz. VorArlbergqrIAnätNg. Stenoßi apfjifdjer Sitjimgs = Bericht. VI. Sitzung am 12. December 1865 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmanns Sebastian von Froschauer im fürstl. Herrn Commiffärs k. k. Statthalterei-Rathes Franz Ritter v Barth. Beisein des landes- Gegenwärtig sämmtliche Landtagsabgeordnete. Beginn der Sitzung 9 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. (Das Protokoll der vorigen Sitzung wird vorgelesen.) Wünscht einer der Herren eine Bemerkung gegen die Faffung des Protokolls zu erheben ? Da keine erhoben wird nehme ich es als richtig abgefaßt an. Vor einiger Zeit war an die hohe Versammlung Seitens des Kommandos der Feuerwehr der Stadt Bregenz die freundliche Einla­ dung ergangen ihren Uebungen beizuwohnen. Ich weiß, daß die- hohe Versammlung durch den größern Theil ihrer Mitglieder dieser Uebung beiwohnte und ich weiß, daß dieselben höchst zufrieden gestellt wurden, von den Leistungen der rühmlichst bekannten Feuerwehr und ich glaubte nur den Wünschen der Herren entgegen zu kommen, wenn ich mir erlaubte dem Kommando der Feuerwehr die Anerken­ nung im Namen der hohen Versammlung auszudrücken. Nun gehe ich über zur heutigen Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter mit Punkt VI., betreffend die Effenbahn-Angelegenheit weiter zu fahren. (Riedl liest: Vide separate Beilage.) Wenn Niemand das Wort ergreift werde ich die hohe Versammlung ersuchen über den bezüg­ lichen Antrag abzustimmen. Er lautet: „Der hohe Landtag wolle diesem Eisenbahn-Comite die verdiente Anerkennug aussprecheu." Es ist eine Art Gewissenspsiicht gegen das Eisenbahn-Comite, nachdem diese Angelegenheit in die heimischen vaterländischen Interessen so tief eingreift, demselben unsern Dank und unsere Zufrie­ denheit auszudrücken. Ich bitte um Abstimmung. (Angenommen) Ganahl: Ich bitte ums Wort. Indem ich der hohen Versammlung im Namen des Co- 54 — mites den Dank ausspreche für die eben gezeigte Anerkennung, habe ich den Herren die Mittheilung zu machen, daß die Ingenieure deS Comites bereits seit Monaten thätig sind. Die Feldarbeiten sind größtentheils beendet und es ist Aussicht vorhanden im Laufe des Frühjahres mit sämmtlichen Vor­ arbeiten fertig zu werden. Landeshauptmann: Kenntniß. Bitte weiter zu fahren. Wir nehmen dieses mit vollster Zufriedenheit und Genugthuung zur (Riedl liest) Riedl: Es ist in den öffentlichen Blättern die Nachricht erschienen, daß Seine Majestät, den hinsichtlich der Bodensee-Gürtelbahn in München zwischen den betreffenden Staaten und Interessenten geschlossenen Vereinbahrungen, die Ratifikation allergnädigst ertheilt und dem bezüglichen Unternehmen die Koncessionsurkunde habe ausfertigen lassen. Wenn dem so ist, wird der im Komite gestellte Antrag um Erbittung dieser Ratifikation entfallen. Ganahl: Soviel ich aus sicherer Quelle erfahren habe, ist von Seite Sr. Majestät die allerh. Ratifikation bereits erfolgt, ich möchte daher den Antrag stellen: es wolle Sr. Majestät der ehr­ erbietigste Dank für die ertheilte Ratifikation ausgedrückt werden. Rhomberg: Mit dieser Kundgebung würde ich zuwarten, bis wir eine offizielle Nachricht über dieses Faktum haben; ich möchte nicht gerne Kundgebungen auf Grund von Nachrichten aus öffentlichen Blättern beschlossen sehen. Landeshauptmann: Ganahl: ist, es ist offiziell. Ich habe den Antrag des Herrn Ganahl in diesem Sinne verstanden. Ich kaun der hohen Versammlung die Versicherung geben, daß es ganz gewiß Landeshauptmann: Herr Ganahl hat den Gegenantrag gestellt, es sei Sr. Majestät de* Dank für die ertheilte Ratifikation der Eisenbahnunternehmung auszudrücken. Diejenigen Herren, welche mit diesem Anträge einverstanden sind, bitte ich sich von den Sitzen zu erbeben. (Angenommen) (Riedl liest) Riedl: Wir kommen nun zum VII. Abschnitt des Rechenschaftsberichtes, nämlich zur Rhein­ korrektionsfrage. Diesfalls erheht das Comite den Antrag: „5)er hohe Landtag wolle beschließen, ein Ministerium feie anzugehen, die betreffende Ver­ handlung, welche eine der wichtigsten Landesangelegenheiten ist, der Landesvertretung nach §. 18 L 1 L.-O. zur Einflußnahme der früher gegebenen Zusage entsprechend zu unterziehen." Dieser Antrag, welchen das Comite gestellt hat, erscheint um so dringlicher, da, wie verlautet, die Schweizer-Regierung für den Fall als das Nheinkorrektionsprojekt in ihrem Sinne ausgeführt wird, die Uebernahme der sämmtlichen Kosten dieser Regulirung Oesterreich gegenüber angeboten hat iinb da bei der gegenwär­ tigen finanziellen Bedräugniß unseres Staates es wahrscheinlich ist, daß ein solches Anbot wegen der damit verbundenen Kostenentlastung angenommen werds. Landeshauptmann: Findet einer der Herren eine Bemerkung zu machen? Wohlwend: Ich werde mir das Wort erbeten, Hause vorgelegt habe, wird vorgelesen sein. wenn der Bericht, welchen ich dem hohen Landeshauptmann: Ich habe eben im Sinne diesen Bericht zur Vorlesung zu bringen, sobald über den Bericht, den das Comite erhoben hat, abgestimmt wird. Wünscht Jemand das Wort in dieser Beziehung? Rhomberg: Ich glaube, daß diese Frage durch die neue Wendung, die sie jetzt nimmt, so wichtig und von so vitalem Interesse für das Land ist, wie eine solche vielleicht in Jahren nicht er­ scheinen wird. Ich wünsche sehr, daß die hohe Versammlung sich für eine entschiedene Resulution in dieser Frage entschließen möchte, weil es hohe Zeit ist, daß man die Sache in ein richtiges Licht setzt. Landeshauptmann: Wünschen Sie einen Antrag in dieser Beziehung zu stell n. Rhomberg: Den Antrag stelle ich nämlich, daß der Bericht des Referenten Wohlwend durch Vorlesung der Versammlung mithgetheilt werde. Landeshauptmann: Ich werde Ihrem Wunsche entsprechen. (Wird durch Vorlesung zur Kenntniß der hohen Versammlung gebracht.) Wohlwend: Ich habe mich zum Worte gemeldet nicht zur Ergänzung meines Berichtes, sondern um über die Mittheilung des Landes-Ausschusses nnd über die Anträge des Ausschusses meine Ansicht auszusprechen. Bevor ich jedoch auf den Gegenstand selbst übergehe, erlaube ich mir an den Herrn landesfürstlichen Commissär die Frage, zu stellen, ob dem Landtage von Seite der Regierung eine Vorlage, in Betreff der Rheinkorrektions-Angelegenheit, noch in dieser Session zu kommen wird, oder ob der Herr Commissär selbst von der Regierung angewiesen sei, dem Landtage in dieser Angele­ genheit bestimmte Mittheilungen zu machen. Landesfürstl. Commissär: Was die zweite Frage betrifft, ob ich angewiesen sei Mit­ theilungen zu machen, so muß ich sie verneinen. Was die andere Frage betrifft, ob die Absicht bestehe, noch im Laufe dieser Landtagssession eine Regierungs-Vorlage einzubringen, kann ich keine bestimmte Erklärung abgeben, ich will aber dem geäußerten Wunsche entsprechend sogleich im telegraphischen Wege anfragen. Wohlwend: Der Landes-Ausschuß hat in dem Punkte 7, dem hohen Landtage seine Milcheilung in der Rheinkorrektions-Angelegenheit in drei Absätzen formulirt; im 1. wird erwähnt, daß der Bericht, bezüglich früherer Vorgänge von mir erwartet wird. Diesem ist entsprochen. Der 2. Punkt besagt, daß im Laufe dieser Landtagssession die kaiserliche Regierung auf den Wunsch des Schweizerbundesrathes einen Zusammentritt einer internationalen technischen Commission zur Überprüfung der vorliegenden Projekte veranlaßte und hierauf eine politische Verhandlung mit den Gemeinden vernahm, bei welcher ein Einverständniß nicht erzielt werden konnte. Bezüglich des ersten Punktes erlaube ich mir das Ganze in Kürze zu reassumiren um den Herren über den Stand der Rheinkorrektion einen leichtern Überblick zu verschaffen. Es stnd in meinem Berichte vorzüglich zwei Fragen beantwortet, nämlich, daß die Regulirung des Rheins nothwendig sei, und zweitens, auf welche Weise diese Regulirung am zweckmäßigsten und für das Interesse Oestreichs am zusagendsten ausgeführt werde. Schon aus der geschichtlichen Darstellung ist die Nothwendigkeit der Rhemregulirung zu ent­ nehmen. Dieselbe wurde schon im vorigen Jahrhundert erkannt und bis auf gegenwärtige Zeit immer dringender dargestellt. Die Schotter-Anhäufungen im Flußbeet nehmen derart zu, daß eine Regulie­ rung des Flusses zur Förderung der Abfuhr des Geschiebes nicht mehr verschoben werden darf. Ueber die Art und Weise wie der Rhein regutirt werden soll, gehen die Ansichten der Tech­ niker sowohl, als auch jene der Regierung auseinander. Während der eine Techniker den Fluß von Brugg über Fussach in die Fussacher Bucht ab­ leiten will, führt der andere den Beweis, daß dieses Projekt für Oesterreich schädlich sei unb die Aus­ leitung des Rheines durch das Niederried direkte in den See, weit aus den Vorzug verdiene. Endlich wird von mehreren Seiten die Ausleitung des Stromes durch den Lochsee in den Bodensee bevorwortet. Jedes dieser Projekte hat seine Vortheile; jedes seine Nachtheile. Diese Vortheile und die bezüglichen Nachtheile sind am Schluffe meines Berichtes kurz zusammengezogen und ich empfehle dem hohen Landtage diese Punkte vorzüglich ins Auge zu fassen. Vorzüglich finden Sie in jenem Theile des Berichtes die Darstellung der schweren, für die untersten Gemeinden höchst verderblichen Folgen der projektirteu Ausleitung über Bruck Fussach. Sie werden aus dem beiliegenden Konferenz-Protokoll ersehen, daß die Experten der letzten Kommission ganz leicht über diesen Punkt hinaus gehen und einfach sagen: „Alles dastritt eben nicht ein." Meine Herren! das ist eben nur gesagt, wenn aber andererseits, sowohl die bewährtesten Tech­ niker, als die erfahrensten ehrbarsten Männer der betreffenden Ortschaften diese Befürchtungen wieder­ holt aussprechen, daun kann sie der Landtag nicht einfach ignoriren. Nimmt man aber die Mög­ lichkeit des Eintrittes dieser Uebelstände an, so fragt man mit Recht, wer die Entschädigung dieser