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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:01
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1864,lt1864,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag Stenographischer Sitzungs-Bericht 111. Sitzung am 4. März 1864. Gegenwärtige: der landesfürstl. Hr. Commistär Franz Ritter v. Barth und sämmtliche Landtags- Abgeordneten, mit Ausnahme des Hochwürdigsten Herrn Bischof Dr. Feßler, abwesend; Joseph Neier, krank. Beginn der Sitzung 9 1/4 Uhr. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich werde das Protokoll von gestern verlesen lasten. (Schriftführer verliest dasselbe.) Wenn keine Einwendung erhoben wird, nehme ich an, die hohe Versammlung erkenne dieses Protokoll als richtig ab gefaßt an. Ich habe der hohen Versammlung mitzutheilen, daß das Comité, welches zur Berathung über das Ansuchen der Gemeinden Götzis, Hard und Brand bestellt wurde, den Hr. Baron v. Seyffertitz zu seinem Obmann, das Comité, welches über die Brandassekuranz - Statuten - Entwürfe Bericht zu erstatten har, den Hr. Abgeordneten Wilhelm Rhomberg als Obmann, und das weitere Comité, welches über das Gesuch der Fraction Buchboden wegen Lostrennung von der Gemeinde Sonntag bestellt ist, Hr. Carl Ganahl zu seinem Vorsitzenden gewählt habe. Heute ist mir von Seite des k. k. Statthalterei-Präsidiums eine Mittheilung gemacht worden, welche ich der hohen Versammlung zur Kenntniß zu bringen mich beeile. Schriftführer verliest wie folgt: Euer Hochwohlgeboren! Seine k. k. apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 20. Februar 1864 die nach den Beschlüssen des Landtages in Tirol ausgefertigten Entwürfe einer Landes-Vertheidigungs- und einer Schießstands-Ordnung als Grundlage zur Vereinbarung von Tirol und Vorarlberg gemeinschaftlicher Landes - Vertheidigungs- und SchießstandsOrdnung allergnädigst zu genehmigen geruht. Hievon beehre ich mich in Folge hohen Staatsministerial-Erlasses vom 25. v. Mts., Z. 121 68t. m. II. Euer Hochwohlgeboren mit Beziehung auf das schätzbare Schreiben vom 12. März v. J., Z. 217, womit mir die Beschlüsse des Landtages von Vorarlberg, bezüglich der nämlichen Regierungsvorlagen, zugekommen sind, mit dem Beifügen in Kenntniß zu setzen, daß diese Beschlüsse die Allerhöchste Sanction nicht erhalten haben. Um nun das erwünschte Einverständniß zwischen den beiden Landtagen ehebaldigst und jedenfalls während der dießjährigen Landtagssession zu Stande zu bringen, und der Erreichung dieses Zieles möglichsten Vorschub zu leisten, veranlasse ich gleichzeitig die Drucklegung der nur in Einem Exemplare herabgelangten — zur Grundlage der Vereinbarung dienenden Entwürfe einer Landesvertheidigungs- und Schießstands-Ordnung, und hoffe in wenigen Tagen in der Lage zu sein, sofort Euer Hochwohlgeboren eine angemessene Anzahl von Exemplaren zur ungesäumten Vertheilung unter die Landtagsmitglieder übersenden, zu können. Indem ich Euer Hochwohlgeboren schon jetzt dringend ersuche, diesen Gegenstand nach dem Einlangen der gedruckten Gesetzesentwürfe sogleich auf die Tagesordnung setzen und der verfassungsmäßigen 12 Berathung im dortigen Landtage unterziehen zu wollen, stelle ich nach dem Inhalte des hohen Staats- ministerial-Decretes vom 25. v. Mts., Z. 1216, das Ersuchen an Euer Hochwohlgeboren, dem Landtage die Erklärung zu machen, daß im Falle des Mißlingens der Vereinbarung, von Seite der Regierung ans die Landes-Vertheidigung in Vorarlberg verzichtet und dafür die Stellung des vollen gesetzlichen Rekruten-Contingentes gefordert werden würde. Genehmigen Euer Hochwohlgeboren den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung. Innsbruck, den 2. März 1864. Lobkowitz. Landeshauptmann: Ich bitte, diese Mittheilung indessen zur Nachricht und Kenntniß zu nehmen. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung. Erster Gegenstand der Verhandlung ist die Regierungsvorlage, betreffend das Gemeindegesetz und die Gemeindewahlordnung für das Land Vorarlberg. Wünscht in Betreff der Behandlung dieses Gegenstandes Jemand einen Antrag zu stellen? wo nicht, werde ich mir erlauben, den Vorschlag zu machen, daß behufs Berichterstattung und Vorlage ein Comite von fünf Mitgliedern und zwei Ersatzmännern gewählt werde. Ist die hohe Versammlung damit einverstanden? (Die Versammlung gibt ihre Zustimmung.) Sohin ersuche ich die Bezeichnung dieser Herren vorzunehmen. (Es wird zur Wahl geschritten.) Ich ersuche die Herren Rhomberg und Bertel, das Scrutinium vorzunehmen. Bertel: Es wurden 18 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Die absolute Stimmenmehrheit haben erhalten: Hr. Stemmer mit 13 Stimmen, Hr. Baron v. Seyffertitz mit 13, Hr. Rhomberg mit 13, Hr. Ender mit 11 Stimmen. Die nächstfolgenden Stimmen erhielten die Herren Wohlwend, Ganahl und Wachter mit je 9, die Herren Feuerstein, Schädler, Hirschbühl und Bertschler haben 8 Stimmen erhalten. Hr. Spieler 2, Hr. Riedl 1. Ich bitte sonach, die Wahl von noch drei Herren vorzunehmen. Bertel: Es wurden 18 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Die absolute Stimmenmehrheit erhielt Herr Wohlwend mit 10 Stimmen, und somit wäre das Comite voll. Es fehlen aber noch zwei Ersatzmänner. Nun erhielten nächst Herrn Wohlwend die meisten Stimmen: Hr. Ganahl mit 9, Hr. Hirschbühl mit 7, dann folgen die Herren Feuerstein, Bertschler und Wachter mit je 6 Stimmen. Auf diese fünf Herren hat sich die engere Wahl bei Bestimmung der Ersatzmänner zu beschränken, also auf die Herren Ganahl, Hirschbühl, Feuerstein, Bertschler und Wachter. Zwischen den Herren Feuerstein, Bertschler und Wachter muß das Los gezogen werden. Ich werde drei Namen schreiben und zwei herausziehen lassen. Ich ersuche den Hr. Rhomberg, zwei Namen aus der Urne zu ziehen. Rhomberg: Herr Wachter! Herr Bertschler! Landeshauptmann: In die engere Wahl kommen also die Herren Ganahl, Hirschbühl, Bertschler und Wachter. Hr. Hirschbühl erhielt 11, Hr. Ganahl 10 Stimmen, somit sind beide Herren als Ersatzmänner in das Comite gewählt. Bei diesem Anlasse erlaube ich mir zur Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen, die Zuschrift, welche von Seite der hohen k. k. Statthalterei an den Landesausschuß gelangt ist. Sie lautet: „Se. k. k. apostol. Majestät haben mit Allerh. Entschließung vom 3. Novbr. 1863 dem vom Vorarlbergischen Landtage beschlossenen Entwürfe einer Gemeinde-Ordnung und einer Gemeindewahlordnung wegen dem in den §§. 9, 10, 23, 27, 28, 33, 36, 37, 40, 53, 54, 55, 59, 63, 70, 84, 91, 93, 95 und 96 der Gemeinde-Ordnung und in den §§. 1 und 36 der Wahlordnung enthaltenen Bestimmungen die Allerh. Sanction nicht zu ertheilen befunden. Hievon beehre ich mich dem löbl. Landesausschusse in Folge Eröffnung des k. k. Staatsministers vom 6. d. Mts., Z. 8002 St. m. I. nüt dem Beisatze die Mittheilung zu machen, daß beim nächsten Landtage eine neuerliche Regierungsvorlage mit Beibehaltung der nicht beanständeten Bestimmungen des obigen Entwurfes werde eingebracht werden. Innsbruck, den 9. Dezember 1863. Nr. 3285. Pr. Coronini. Wenn die hohe Versammlung nicht entgegen ist, werde ich die beanständeten Paragraphe zur Verlesung bringen. Ich nehme es als zugestanden an. (Der Herr Schriftführer verliest die beanständeten 13 Paragraphe der Gemeinde-Ordnung, nämlich: §§. 9, 10, 23, 27, 28, 33, 36, 37, 40, 53, 54, 55, 59, 63, 70, 84, 91, 93, 95 und 96, dann §§. 1 und 36 der Gemeindewahlordnung. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände unserer heutigen Verhandlung, das ist die Eingabe des Abgeordneten Herrn Spieler, daß in der Folge die Radfelgenbreite nicht nach dem Gewicht der Ladung, sondern nach der Bespannung bestimmt werde. Hat hierüber Jemand vielleicht einen Antrag zu stellen? Ich würde beantragen, wenn nichts Anderes vorgeschlagen wird, diese Eingabe dem Comité zu überweisen, welches bei der ersten Sitzung zur Berathung der Eheconsense eingesetzt worden ist. Ist die hohe Versammlung hiemit einverstanden? (Angenommen.) Ich werde es also verfügen. Weiterer Gegenstand der Verhandlung ist die Bitte des Georg Feuerstein aus Reutte um Bewilligung eines weiteren UnterstützungsBeitrages behufs des Besuches der k. Akademie der bildenden Künste in München. Im vorigen Jahre hat, wenn ich mich recht erinnere, die hohe Versammlung in dieser Beziehung beschlossen, den Landesausschuß zu ermächtigen, hierüber die geeignete Erledigung und Entscheidung zu erlassen. Ist die hohe Versammlung auch dieses Jahr gewillt, dasselbe zu thun, so bitte ich es zu sagen; sonst erwarte ich Gegenanträge. Ist somit die hohe Versammlung einverstanden, daß der Landesausschuß darüber endgiltig beschließe? (Angenommen.) Wir haben das weitere Gesuch des Centralarchives für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, welches ebenfalls um Unterstützung aus dem Landesfonde anhält, in Verhandlung zu ziehen. Ich werde mir erlauben, wenn Niemand hierüber einen Antrag zu stellen findet, vorzuschlagen, auch dieses Gesuch dem Landesausschusse zur definitiven und endgiltigen Erledigung zu übergeben. Ist die hohe Versammlung damit einverstanden? (Angenommen.) Wir haben hier noch zwei Bittgesuche des vorarlbergischen landwirthschaftlichen Vereines, das eine direkt an den Landesausschuß gerichtet, mit welchem er unter Danksagung für die im vorigen Jahre gewährte Unterstützung neuerdings bittet, ihm vom Landesfonde einige Beiträge zur Erreichung seiner Zwecke zukommen zu lassen. — Das zweite Gesuch desselben landwirthschaftlichen Vereines wurde an die hohe k. k. Statthalterei gerichtet, um aus dem Landeskulturfonde eine Unterstützung zu erhalten, und die hohe k. k. Statthalterei hat es dem Landesausschusse resp, dem hohen Landtage zur weitern Begutachtung und Berichterstattung überwiesen. In letzterer Beziehung habe ich zu bemerken, daß der Landeskulturfond beiläufig aus nicht ganz 6000 fl. besteht, er wird von der hohen Regierung verwaltet, und dem Landesausschusse ist nur in so weit Einfluß zu nehmen gestattet, als er bei Verwendung der Beiträge um sein Gutachten gefragt wird. Ich würde nun, wofern kein anderer Antrag erhoben wird, Vorschlägen, diese Gesuche dem Landesausschusse, wie es im vorigen Jahre geschehen ist, zur Erledigung zuzuweisen. Wenn dagegen keine Einwendung erfolgt, nehme ich es als zugestanden an. (Angenommen.) Der letzte Gegenstand unserer heutigen Verhandlung ist das Gesuch des Stadt-Magistrates Feldkirch um Subvention von mehr als 1200 fl. östr. W. für seine Realschule. Findet Jemand in Betreff der Verhandlung dieser Einlage einen Antrag zu stellen? Nach unserer Geschäftsordnung können wir entweder diesen Gegenstand unmittelbar in Verhandlung ziehen, oder ihn an ein Comite überweisen. Ich will zuerst die Frage stellen, ob die hohe Versammlung geneigt ist, diesen Gegenstand unmittelbar in Verhandlung zu ziehen? (Abgelehnt.) Ist die hohe Versammlung gewillt, diesen Gegenstand zur Berichterstattung an ein Comité zu überweisen? (Angenommen.) Wird von keiner Seite ein Antrag erhoben über die Bestellung dieses Comites? Ich würde daher mir erlauben, zur Behandlung und Berichterstattung dieses Gegenstandes ein eignes Comité zu bestellen, bestehend aus 3 Mitgliedern. Da kein Gegenantrag eingebracht wird, nehme ich meinen Antrag als zugestanden an, und bitte die Herren Bertel und Rhomberg das Scrutinium vorzunehmen. (Wahl.) Wir haben keine absolute Stimmen-Mehrheit erhalten, die meisten Stimmen haben die Herren: Rhomberg mit 8, Riedel mit 7, Schädler und Seyffertitz mit je 6, Feuerstein und Stemmer mit je 5 Stimmen, die andern Stimmen haben sich zersplittert. Ich bitte also noch einmal zur Wahl zu schreiten, und neuerdings 4 Herren zu bezeichnen die ins Comité zu treten haben. (Die Herren Bertel und Rhomberg nehmen das Scrutinium vor.) Die Herren Rhomberg mit 11, und Schädler mit 10 Stimmen haben die absolute Mehrheit für sich. Die nächst meisten Stimmen haben erhalten: Herr Stemmer mit 8, Herr Riedel mit 7, Herr Wachter mit 6 und Herr Feuerstein ebenfalls mit 6 Stimmen. Es ist also die engere Wahl vorzunehmen 14 und dabei auf die 4 genannten Herren Rücksicht zu nehmen. (Die Herren Bertel und Rhomberg nehmen das Scrutinium vor.) Die Herren Riedl und Stemmer haben gleich viele Stimmen. Wer von Ihnen in den Ausschuß zu treten oder Ersatzmann zu bleiben habe, muß daher durch's Los entschieden werden. (Herr Rhomberg zieht das Los.) Herr Stemmer ist zum Ausschüsse Herr Riedl als Ersatzmann bestimmt. Wir haben nun 6 Comité die mit Arbeiten beschäftigt sind, und ich finde es um diese Arbeiten vorwärtszubringen für angezeigt, den Herren dazu einige Ruhe zu gönnen, umsomehr da mehrere dieser Arbeiten von bedeutendem Umfange und großer Wichtigkeit sind. Ich wäre somit geneigt, die künftige Sitzung erst nächsten Montag abzuhalten, und als Gegenstände der Verhandlung folgende zu bezeichnen: 1. Den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses über die gepflogene Verwaltung und Gebarung mit den Landesmitteln. 3. Die Berathung und Entscheidung über die Ausschußberichte in Betreff der Gesuche der Gemeinden Götzis, Brand und Sonntag. Ferner, 3. die von der Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch an den Landesausschuß gelangte Bittschrift der niedern Gewerbtreibenden Vorarlbergs, um Abhilfe gegen den von in- und ausländischen Hausirern getriebenen Unfug. Sollte noch irgend ein anderer dringender Gegenstand mir zukommen, so würde ich mir erlauben die Ermächtigung zu erbitten, denselben auch noch auf die Tagesordnung bringen zu dürfen. Zugleich ersuche ich die neugewählten Comités, sich nach der Sitzung konstituiren zu wollen. Ender: Ich erlaube mir die Bitte zu stellen, daß die künftige Sitzung am Montage erst um 10 Uhr beginne. Ganahl: Ich bitte ebenfalls, daß die künftige Sitzung erst Montags 10 Uhr anfange. Landes-Hauptmann: Ich werde also die Sitzung auf 10 Uhr anordnen, wenn von Seite der hohen Versammlung keine Einwendung dagegen erhobm wird. Ich schließe die Sitzung. Schluß 10 3/4 Uhr. Gedruckt bei A. Flatz in Bregenz Vorarlberger Iancltag. Stenograpljisdjer Siljiiiig-sJJeiidjL 111. Sitzung am 4. März 1864. Gegenwärtige: der landesfürstl. Hr. Commistär Franz Ritter v. Barth und sämmtliche Landtags­ Abgeordneten, mit Ausnahme des Hochwürdigsten Herrn Bischof Dr. Feßler, abwesend; Joseph Neier, krank. Beginn der Sitzung 9'/« Uhr. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich werde das Protokoll von gestern verlesen lasten. (Schriftführer verliest dasselbe.) Wenn keine Einwendung erhoben wird, nehme ich an, die hohe Versammlung erkenne dieses Protokoll als richtig ab gefaßt an. Ich habe der hohen Versammlung mitzutheilen, daß das Comits, welches zur Berathung über das Ansuchen der Gemeinden Götzis, Hard und Brand bestellt wurde, den Hr. Baron v. Seyffertitz zu seinem Obmann, das Comits, welches über die Brandassekuranz - Statuten - Entwürfe Bericht zu erstatten har, den Hr. Abgeordneten Wilhelm Rhomberg als Obmann, und das weitere Comits, welches über das Gesuch der Fraction Vuchboden wegen Lostrennung von der Gemeinde Sonntag bestellt ist, Hr. Carl Ganahl zu seinem Vorsitzenden gewählt habe. Heute ist mir von Seite des k. k. Statthalterei-Präsidiums eine Mittheilung gemacht worden, welche ich der hohen Versammlung zur Kenntniß zu bringen mich beeile. Schriftführer verliest wie folgt: Euer Hochwohlgeboren! Seine k. k. apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 20. Februar 1864 die nach den Beschlüssen des Landtages in Tirol ausgefertigten Entwürfe einer Landes-Vertheidigungsund einer Schießstands-Ordnung als Grundlage zur Vereinbarung von Tirol und Vorarlberg gemein­ schaftlicher Landes - Vertheidigungs- und Schießstands-Ordnung allergnädigst zu genehmigen geruht. Hievon beehre ich mich in Folge hohen StaatSministerial-Erlasses vom 25. v. Mts., Z. 121 68t. m. II. Euer Hochwohlgeboren mit Beziehung auf das schätzbare Schreiben vom 12. März v. I., Z. 217, womit mir die Beschlüsse des Landtages von Vorarlberg, bezüglich der nämlichen Regierungsvorlagen, zugekommen sind, mit dem Beifügen in Kenntniß zu setzen, daß diese Beschlüsse die Allerhöchste Sanction nicht erhalten haben. Um nun das erwünschte Einverständniß zwischen den beiden Landtagen ehebaldigst und jedenfalls­ während der dießjährigen Landtagssession zu Stande zu bringen, und der Erreichung dieses Zieles mög« lichsten Vorschub zu leisten, veranlasse ich gleichzeitig die Drucklegung der nur in Einem Exemplare herabgelangten — zur Grundlage der Vereinbarung dienenden Entwürfe einer Landesvertheidigungs- und Schießstands-Ordnung, und hoffe in wenigen Tagen in der Lage zu sein, sofort Euer Hochwohlgeboren eine angemessene Anzahl von Exemplaren zur ungesäumten Vertheilung unter die Landtagsmitglieder übersenden, zu können. Indem ich Euer Hochwohlgeboren schon jetzt dringend ersuche, diesen Gegenstand nach dem Ein­ langen der gedruckten Gesetzesentwürfe sogleich auf die Tagesordnung setzen und der verfastungsmäßigen 12 Berathung im dortigen Landtage unterziehen zu wollen, stelle ich nach dem Inhalte des hohen Staatsministerial-Decretes vom 25. v. Mts., Z. 1216, das Ersuchen an Euer Hochwohlgeboren, dem Landtage die Erklärung zu machen, daß im Falle des Mißlingens der Vereinbarung, von Seite der Regierung ans die Landes - Vertheidigung in Vorarlberg verzichtet und dafür die Stellung des vollen gesetzlichen Rekruten-Contingentes gefordert werden würde. Genehmigen Euer Hochwohlgeboren den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung. Innsbruck, den 2. März 1864. Lobkowitz. Landeshauptmann: Ich bitte, diese Mittheilung indessen zur Nachricht und Kenntniß zu nehmen. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung. Erster Gegenstand der Verhandlung ist die Regierungsvorlage, betreffend das Gemeindegesetz und die Gemeindewahlordnung für das Land Vorarlberg. Wünscht in Betreff der Behandlung dieses Gegenstandes Jemand einen'Antrag zu stellen? wo nicht, werde ich mir erlauben, den Vorschlag zu machen, daß behufs Berichterstattung und Vorlage ein Comite von fünf Mitgliedern und zwei Ersatzmännern gewählt werde. Ist die hohe Versammlung damit ein­ verstanden? (Die Versammlung gibt ihre Zustimmung.) Sohin ersuche ich die Bezeichnung dieser Herren vorzunehmen. (Es wird zur Wahl geschritten.) Ich ersuche die Herren Rhomberg und Bertel, das Scrutinium vorzunehmen. Bertel: Es wurden 18 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Die absolute Stimmenmehrheit haben erhalten: Hr. Stemmer mit 13 Stimmen, Hr. Baron v. Seyffertitz mit 13, Hr. Rhomberg mit 13, Hr. Ender mit 11 Stimmen. Die nächstfolgenden Stimmen erhielten die Herren Wohlwend, Ganahl und Wachter mit je 9, die Herren Feuerstein, Schädler, Hirschbühl und Bertschler haben 8 Stimmen erhalten. Hr. Spieler 2, Hr. Riedl 1. Ich bitte sonach, die Wahl von noch drei Herren vorzunehmen. Bertel: Es wurden 18 Stimmzettel abgegeben. Landeshauptmann: Die absolute Stimmenmehrheit erhielt Herr Wohlwend mit 10 Stimmen, und somit wäre das Comite voll. Es fehlen aber noch zwei Ersatzmänner. Nun erhielten nächst Herrn Wohlwend die meisten Stimmen: Hr. Ganahl mit 9, Hr. Hirschbühl mit 7, dann folgen die Herren Feuerstein, Bertschler und Wachter mit je 6 Stimmen. Auf diese fünf Herren hat sich die engere Wahl bei Bestimmung der Ersatzmänner zu beschränken, also auf die Herren Ganahl, Hirschvühl, Feuerstein, Bertschler und Wachter. Zwischen den Herren Feuerstein, Bertschler und Wachter muß das Los gezogen werden. Ich werde drei Namen schreiben und zwei heransziehen lassen. Ich ersuche den Hr. Rhomberg, zwei Namen aus der Urne zu ziehen. Rhomberg: Herr Wachter! Herr Bertschler! Landeshauptmann: In die engere Wahl kommen also die Herren Ganahl, Hirschbühl, Bertschler und Wachter. Hr. Hirschbühl erhielt 11, Hr. Ganahl 10 Stimmen, somit sind beide Herren als Ersatz­ männer in das Comite gewählt. Bei diesem Anlasse erlaube ich mir zur Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen, die Zuschrift, welche von Seite der hohen k. k. Statthalterei an den Landesausschuß gelangt ist. Sie lautet: „Se. k. k. apostol. Majestät haben mit Allerh. Entschließung vom 3. Novbr. 1863 dem vom Vor­ arlbergischen Landtage beschlossenen Entwürfe einer Gemeinde-Ordnung und einer Gemeindewahlordnunz wegen dem in den §§. 9, 10, 23, 27, 28, 33, 36, 37, 40, 53, 54, 55, 59, 63, 70, 84, 91, 93, 95 und 96 der Gemeinde-Ordnung und in den §§. 1 und 36 der Wahlordnung enthaltenen Bestimmungen die Allerh. Sanction nicht zu ertheilen befunden. Hievon beehre ich mich dem löbl. Landesausschuffe in Folge Eröffnung des k. k. Staatsministers vom 6. d. Mts., Z. 8002 St. m. I. nüt dem Beisatze die Mittheilung zu machen, daß bei'm nächsten Landtage eine neuerliche Regierungsvorlage mit Beibehaltung der nicht beanständeten Bestimmungen des obigen Entwurfes werde eingebracht werden. Innsbruck, den 9. Dezember 1863. Nr. 3285. Pr. Coronini. Wenn die hohe Versammlung nicht entgegen ist, werde ich die beanständeten Paragraphe zur Ver­ lesung bringen. Ich nehme es als zugestanden an. (Der Herr Schriftführer verliest die beanständeten 13 Paragraphe der Gemeinde-Ordnung, nämlich: §§. 9, 10, 23, 27, 28, 33, 36, 37, 40, 53, 54, 55, 59, 63, 70, 84, 91, 93, 95 und 96, dann §§. 1 und 36 der Gemeindewahlordnung. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände unserer heutigen Verhandlung, das ist die Eingabe des Abgeordneten Herrn Spieler, daß in der Folge die Radfelgenbreite nicht nach dem Gewicht der Ladung, sondern nach der Bespannung bestimmt werde. Hat hierüber Jemand vielleicht einen Antrag zu stellen? Ich würde beantragen, wenn nichts Anderes vorgeschlagen wird, diese Eingabe dem Comits zu über­ weisen, welches bei der ersten Sitzung zur Berathung der Eheconsense eingesetzt worden ist. Ist die hohe Versammlung hiemit einverstanden? (Angenommen.) Ich werde es also verfügen. Weiterer Gegenstand der Verhandlung ist die Bitte des Georg Feuerstein aus Reutte um Be­ willigung eines weiteren Unterstützungs-Beitrages behufs des Besuches der k. Akademie der bildenden Künste in München. Im vorigen Jahre hat, wenn ich mich recht erinnere, die hohe Versammlung in dieser Beziehung beschlossen, den Landesausschuß zu ermächtigen, hierüber die geeignete Erledigung und Entscheidung zu erlassen. Ist die hohe Versammlung auch dieses Jahr gewillt, dasselbe zu thun, so bitte ich es zu sagen; sonst erwarte ich Gegenanträge. Ist somit die hohe Versammlung einverstanden, daß der Landesausschuß darüber endgiltig beschließe? (Angenommen.) Wir haben das weitere Gesuch des Centralarchives für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, welches ebenfalls um Unterstützuug aus dem Landesfonde anhält, in Verhandlung zu ziehen. Ich werde mir erlauben, wenn Niemand hierüber einen Antrag zu stellen findet, vorzuschlagen, auch dieses Gesuch dem Landesausschusse zur definitiven und endgiltigen Erledigung zu übergeben. Ist die hohe Versammlung damit einverstanden? (Angenommen.) ' Wir haben hier noch zwei Bittgesuche des vorarlbergischen landwirthschaftlichen Vereines, das eine direkt an den Landesausschuß gerichtet, mit welchem er unter Danksagung für die im vorigen Jahre gewährte Unterstützung neuerdings bittet, ihm vom Landesfonde einige Beiträge zur Erreichung seiner Zwecke zukommen zu lassen. — Das zweite Gesuch desselben landwirthschaftlichen Vereines wurde an die hohe k. k. Statthalterei gerichtet, um aus dem Landeskulturfonde eine Unterstützung zu erhalten, und die hohe k. k. Statthalterei hat es dem Landesausschusse resp, dem hohen Landtage zur weitern Begut­ achtung und Berichterstattung überwiesen. In letzterer Beziehung habe ich zu bemerken, daß der Landeskulturfond beiläufig aus nicht ganz 6000 fl. besteht, er wird von der hohen Regierung verwaltet, und dem Landesausschusse ist nur in so weit Einfluß zu nehmen gestattet, als er bei Verwendung der Beiträge um sein Gutachten gefragt wird. Ich würde nun, wofern kein anderer Antrag erhoben wird, Vorschlägen, diese Gesuche dem Landesausschuffe, wie es im vorigen Jahre geschehen ist, zur Erledigung zuzuweisen. Wenn dagegen keine Einwendung erfolgt, nehme ich es als zugestanden an. (Angenommen.) Der letzte Gegenstand unserer heutigen Verhandlung ist das Gesuch des Stadt-Magistrates Feld­ kirch um Subvention von mehr als 1200 fl. östr. W. für seine Realschule. Findet Jemand in Betreff der Verhandlung dieser Einlage einen Antrag zu stellen? Nach unserer Geschäftsordnung können wir entweder diesen Gegenstand unmittelbar in Verhand­ lung ziehen, oder ihn an ein Comite überweisen. Ich will zuerst die Frage stellen, ob die hohe Ver­ sammlung geneigt ist, diesen Gegenstand unmittelbar in Verhandlung zu ziehen? (Abgelehnt.) Ist die hohe Versammlung gewillt, diesen Gegenstand zur Berichterstattung an ein Comits zu über­ weisen? (Angenommen.) Wird von keiner Seite ein Antrag erhoben über die Bestellung dieses Comites? Ich würde daher mir erlauben, zur Behandlung und Berichterstattung dieses Gegenstandes ein eignes Comits zu bestellen, bestehend aus 3 Mitgliedern. Da kein Gegenantrag eingebracht wird, nehme ich meinen Antrag als zngestanden an, und bitte die Herren Bertel und Rhomberg das Scrutinium vorzunehmen. (Wahl.) Wir haben keine absolute Stimmen-Mehrheit erhalten, die meisten Stimmen haben die Herren: Rhomberg mit 8, Riedel mit 7, Schädler und Seyffertitz mit je 6, Feuerstein und Stemmer mit je 5 Stimmen, die andern Stimmen haben sich zersplittert. Ich bitte also noch einmal zur Wahl zu schreiten, und neuerdings 4 Herren zu bezeichnen die ins Comits zu treten haben. (Die Herren Bertel und Rhomberg nehmen das Scrutinium vor.) Die Herren Rhomberg mit 11, und Schädler mit 10 Stimmen haben die absolute Mehrheit für sich. Die nächst meisten Stimmen haben erhalten: Herr Stemmer mit 8, Herr Riedel mit 7, Herr Wachter mit 6 und Herr Feuerstein ebenfalls mit 6 Stimmen. Es ist also die engere Wahl vorzunehmen 14 und dabei auf die 4 genannten Herren Rücksicht zu 'nehmen. (Die Herren Bertel und Rhomberg neh­ men das Scrutinium vor.) Die Herren Riedl und Stemmer haben gleich viele Stimmen. Wer von Ihnen in den Ausschuß zu treten oder Ersatzmann zu bleiben habe, muß daher dnrch's Los entschieden werden. (Herr Rhomberg zieht das Los.) Herr Stemmer ist zum Ausschüsse Herr Riedl als Ersatz­ mann bestimmt. Wir haben nun 6 Comitö die mit Arbeiten beschäftigt sind, und ich finde es um diese Arbeiten vorwärtszubringen für angezeigt, den Herren dazu einige Ruhe zu gönnen, umsomehr da mehrere dieser Arbeiten von bedeutendem Umfange und großer Wichtigkeit sind. Ich wäre somit geneigt, die künftige Sitzung erst nächsten Montag abzuhalten, und als Gegenstände der Verhandlung folgende zu bezeichnen: 1. Den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses über die gepflogene Verwaltung und Gebahrung mit den Landesmitteln. 3. Die Berathung und Entscheidung über die Ausschußberichte in Betreff der Gesuche der Gemein­ den Götzis, Brand und Sonntag. Ferner, 3. die von der Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch an den Landesausschuß gelangte Bitt­ schrift der niedern Gewerbtreibenden Vorarlbergs, um Abhilfe gegen den von in- und ausländi­ schen Hausirern getriebenen Unfug. Sollte noch irgend ein anderer dringender Gegenstand mir ■ zukommen, so würde ich mir erlauben die Ermächtigung zu erbitten, denselben auch noch auf die Tagesordnung bringen zu dürfen. Zugleich ersuche ich die neugewählten Comitss, sich nach der Sitzung konstituiren zu wollen. Ender: Ich erlaube mir die Bitte zu stellen, daß die künftige Sitzung am Montage erst um 10 Uhr beginne. Ganahl: Ich bitte ebenfalls, daß die künftige Sitzung erst Montags 10 Uhr anfange. Landes-Hauptmann: Ich werde also die Sitzung auf 10 Uhr anordnen, wenn von Seite der hohen Versammlung keine Einwendung dagegen erhobm wird. Ich schließe die Sitzung. Schluß 10s/4 Uhr. Gedruckt bet A. Fl atz in Bregenj