18640402_lts011

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Letzte Änderung 02.07.2021, 18:04
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,lts1864,lt1864,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. Stenographischer Sitzungs-Bericht. XI. Sitzung am 2. April 1864. Unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Sebastian von Froschauer, im Beisein des landesfürstl. Herrn Commissärs, des k. k. StatthaltereiRathes Franz Ritter von Barth, und sämmtlicher Landtags - Abgeordneten. Beginn der Sitzung 9 1/4 Uhr Vormittags. Landeshauptmann: Ich ersuche den Inhalt des Protocolles der gestrigen Sitzung entgegen zu nehmen und allfällige Bemerkungen über die Fassung desselben bekannt zu geben. (Schriftführer verliest dasselbe.) Da keine Bemerkung erhoben wird, nehme ich dasselbe als richtig abgefaßt an. Das Comite, welches bestimmt wurde, über den Stand der Irren- und Gebärsanstalten und deren Übernahme in die Verwaltung der Landesvertretung Bericht zu erstatten, hat zu seinem Vorsitzenden Herrn Wohlwend und zu seinem Berichterstatter Herrn Baron v. Seyffertitz gewählt, wovon die hohe Versammlung hiemit in Kenntniß gesetzt wird. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung und zwar zur Vorstellung der Gemeinden Riefensberg, Krumbach, Ober- und Unterlangenegg um Befürwortung des Ansuchens einen Geldvorschuß vom k. k. Ärare zur Herstellung einer Straße durch den vordern Bregenzerwald in Verbindung mit der Eisenbahnstation Staufen zu erhalten. Ich werde die hohe Versammlung durch Ablesung derselben hievon in Kenntniß setzen. (Secretär verliest.) Wünscht jemand einen Antrag zu stellen in Betreff der formellen Behandlung dieses Gegenstandes? Seyffertitz: Ich halte den Gegenstand von bedeutender Wichtigkeit, und erlaube mir daher zur Begutachtung desselben ein Dreier-Comite vorzuschlagen. Landeshauptmann: Ist die hohe Versammlung damit einverstanden? (Angenommen.) Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinden des Ill-Thales, vertreten durch den Stadtmagistrat Bludenz um Beschleunigung der Eisenbahnverbindung mit Tirol. Es wird zu Ihrer Kenntniß gebracht. (Secretär verliest.) Ich ersuche jene Herren, welche über die formelle Behandlung desselben einen Antrag zu erstatten gedenken, denselben vorzubringen. Rhomberg: Ich möchte Vorschlägen, da dieß eine ähnliche Angelegenheit ist, dieselbe dem so eben bestimmten Comite zu überweisen und zwar diesem Dreier-Comite. Landeshauptmann: Wenn die hohe Versammlung mit dem so eben vom Herrn Rhomberg gestellten Anträge einverstanden ist, bitte ich durch die Abstimmung es zu erkennen geben. (Angenommen.) Ein weiterer Gegenstand der Verhandlung ist der Comite-Bericht über das Gesuch mehrerer niederen Gewerbetreibenden in Vorarlberg um Abstellung des von den in- und ausländischen Hausirern getriebenen Unfuges. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Comite-Bericht vorzutragen. (Berichterstatter Schedler verliest den Comite-Bericht.) 114 Hoher Landtag! In der vierten Landtagssitzung vom 7. März d. I. wurde ein von drei Gewerbsleuten ans dem obern, mittlern und untern Theil des Landes, unterfertigtes sub 27. Juni 1827 datirtes an die Handels- und Gewerbekammer zu Feldkirch gerichtetes Gesuch eingebracht, welches von der Handels- und Gewerbekammer in ihrem Begleitschreiben vom 3. März d. J., Nro. 77 zur Befürwortung Seitens des Landesausschusses bei der hohen k. k. Statthalterei empfohlen wurde. Das gefertigte Comite, dem der hohe Landtag dieses Gesuch zur Prüfung übergab, nimmt zwar einigen Anstand daran, daß die drei Petenten ohne weitern bezüglichen Nachweis geradezu „im Namen aller niedern Gewerbetreibender in Vorarlberg" hervortreten, findet aber im Ganzen die vorgebrachten Beschwerden über das augenfällige Überhandnehmen des Hausir-Handels nicht unbegründet, da eine unausgesetzte Überwachung desselben insbesondere in Gränzbezirken nothwendig ist. Das Comite vereinigte sich somit zu dem Antrage: „Hoher Landtag wolle beschließen, es sei das vorliegende Gesuch durch den Landesausschuß mit dem Ersuchen an die k. k. Statthalterei zu leiten, Hochdieselbe wolle die mit der Überwachung des Hausirhandels beauftragten Organe zu vermehrter Wachsamkeit auffordern lassen. Bregenz, den 31. März 1864. Wilhelm Rhomberg m. p. Joh. Mart. Schädler m. p. Landeshauptmann: Wünscht jemand hierüber das Wort zu ergreifen. Seyffertitz: Ich bin zwar vollkommen mit dem Antrage des Comite-Berichtes einverstanden erlaube mir jedoch darauf hinzuweisen, daß es wohl nicht ganz richtig sein dürfte, anzunehmen, daß dieses Gesuch gegen die Überhandnahme des berechtigten Hausirhandels gerichtet sei, wie es im Comite-Berichte heißt, — daß ein solches Gesuch, welches gegen die Überhandnahme des berechtigten Hausirhandels, jenes Hausirhandels, welcher auf Grundlage der besteheuden Gesetze erlaubt ist, daß ein solches Gesuch eigentlich nicht statthaft wäre, wohl aber ist dieses Gesuch gegen den unberechtigten und unkontrollirten Hausirhandel gerichtet, nemlich gegen Thatsachen, welche, wenn sie auch noch nicht ämtlich constatirt vorliegen, doch jedenfalls dem Publicum allgemein bekannt sind. Es ist nehmlich auch mir aus meiner ämtlichen Wirksamkeit bewußt, daß nicht Handelsleute mit Hausirpässen versehen, nicht Handelsleute aus Grund des Hausirgesetzes zum Hausirhandel berechtigt, sondern Handelsleute ohne Hausirpatent wirklich Hausirhandel treiben. Ich weiß sogar bestimmte Fällen, daß Handels-Commis unter dem Titel Muster einzuführen das ganze Land von Ort zu Ort, von Wirthshaus zu Wirthshaus bereisen, dort sowohl in- als ausländische Waaren, welche sie unter dem Titel Muster mit sich führen an einzelne Leute verkaufen, während sie doch nur nach den bestehenden Gesetzen und den Zollvorschriften berechtigt sein können, dieselben an wirkliche Gewerbsleute zu veräußern. Gegen dieses unberechtigte Hausirtreiben ist dieses Gesuch gerichtet, und kann nur dagegen gerichtet sein. Ich wollte nur bemerken, daß mir der Passus dieses Comite- Berichtes nicht ganz richtig scheint, wenn er gegen die Überhandnahme des berechtigten Hausirhandels spricht, so wäre dies eine Beschränkung der bereits geregelten Vorschriften der Gewerbefreiheit. Gegen diese Art Auffassung mußte ich entschieden aussprechen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Landesfürstliche Commissär: Dieselbe Bemerkung, welche Herr Baron Seyffertitz soeben gemacht hat, würde auch ich der hohen Versammlung gemacht haben, wenn ich nicht vollkommen die Überzeugung Mtte, daß sowohl die Eingabe, , die im Comite vorlag, als der Comite-Bericht nur den unbefugten Hausirhandel im Auge gehabt hätte, und daß daher blos die Bitte ausgesprochen wurde, die Aufsichtsbehörden möchten den Hausirhandel mehr beaufsichtigen und den Unfug zu steuern suchen, denn natürlich gegen jene, die mit ordentlichen Hausirpässen versehen sind, kann diese Aufsicht nicht gerichtet sein, es wäre denn, daß sie, wenn auch mit ordentlichen Hausirpässen versehen, mit Artikeln handeln, deren Handel durch das Hausirpatent verboten ist, oder wenn sie sonst gegen das bestehende Hausirpatent hei diesem Handel verstoßen. Rhomberg: Als Obmann dieses Comite bin ich vollkommen bereit, dem Sinne des Herrn Vorredners Baron Seyffertitz zuzustimmen, daß dieser wirklich nicht ganz richtige Passus dahin verbessert werde, daß es statt „Überhandnahme des Hausirhandels" heiße: des „unberechtigten Hausirhandels." Landeshauptmann: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so werde ich zur Abstimmung übergehen. Der Bericht ist so gestellt, daß wirklich nur der unbefugte Hausirhandel verstanden werden kann. Der Antrag lautet: (verliest.) ' 115 Ist die hohe Versammlung damit einverstanden? Ich bitte um die Abstimmung. (Angenommen.) Es liegt hier eine neuerliche Eingabe der Gemeinde Frastanz, betreffend das Gemeinde-Präliminare pro 1863, vor. Diese Einlage ist eigentlich an den Landes-Ausschuß gerichtet, der über die Sache schon einmal Beschluß gefaßt und seine Bemerkung darüber dahin abgegeben hat, das Präliminare der Gemeinde zur Umarbeitung nach den Beschlüssen anheim zu stellen. Die Gemeinde scheint sich hiezu nicht einverstanden und bringt die Sache neuerdings an den Landes- Ausschuß. Ich habe befunden, diese Sache an den Landtag zu bringen, damit der Landes-Ausschuß selbst vom Landtag die nähere Weisung empfangen kann, um in dieser Sache einmal endgiltig vorzugehen. (Secretör verliest die Eingabe.) Wie schon bemerkt, hat der Landes-Ausschuß diesen Gegenstand reiflich behandelt, ich glaube aber auch im Namen der Mitglieder des Ausschusses hier die Bemerkung beifügen zu müssen, daß es ihm sehr erwünscht sein wird, von Seite des Landtages einen Leitfaden in dieser Sache zu erhalten, und stellt den Antrag, denselben einem Comite zur Berichterstattung zu überweisen, Ganahl: Ich wünschte diesen Gegenstand einem selbstständigen Comite, bestehend aus drei Mitgliedern, zu überweisen. Landeshauptmann: Es war auch meine Absicht, diesen Gegenstand einem selbstständigen Comite zuzuweisen. Ist die hohe Versammlung damit einverstanden? (Angenommen.) Wir kommen nun zu dem Comite-Bericht über den Statuten-Entwurf einer Brandassecuranz-Anstalt für Vorarlberg. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den Vortrag zu halten. (Rhomberg als Berichterstatter verliest den Comite-Bericht, wie folgt:) Hoher Landtag! Der Ausschuß, welcher zur Vorberathung der vom Landes-Ausschusse eingebrachten Brandassecuranz- Statuten erwählt wurde, hat am 21. d. M. diese Vorberathung begonnen. Nachdem vom Obmanne des Ausschusses der in Verhandlung zu ziehende Gegenstand vorgetragen war, stellte ein Mitglied des Ausschusses den Antrag: „Der Ausschuß wolle im Landtage den Antrag auf Vertagung der Berathung und Schlußfassung über die Brandassecuranz-Statuten für Vorarlberg bis zur nächsten Landtagssession einstellen." Der Antragsteller begründete seinen Antrag mit folgenden Motiven: 1. Obgleich dem Statuten-Entwurfe, vom Landtage beschloßene Grundzüge als Basis, und ein Entwurf der Statuten als Leitfaden vorliegen, halte er die Feststellung der Statuten selbst, für eine sehr schwierige Aufgabe, weil dieselben für das Institut von sehr großer Wichtigkeit sind, da sie, einmal beschlossen, als Norm für die Theilnahme an der Assecuranz festgesetzt, gegenseitige Pflichten, Rechte begründen, jede spätere Statuten ein erfordere es Untersuchung in Beziehung einseitige Abänderung aber, die auf Grund der vorliegenden gegangenen Verbindlichkeiten auflösen würde, deßhalb zur Fortsetzung dieser Bestimmungen einer gründlichen aller jener Landesverhältnisse, welche mit diesem Institute kommen. Obgleich der Statuten-Entwurf in der Landes-Zeitung der Öffentlichkeit übergeben war, so habe sich hierüber bis jetzt die öffentliche Meinung noch nicht ausgesprochen, dieß wäre aber zur Verhandlung im Landtage sehr zweckdienlich. Zu diesem Ende finde es der Antragsteller wünschenswerth, daß jeder Gemeinde des Landes ein Exemplar des Statuten-Entwurfes zukomme, damit die Vorstehungen Anlaß finden, ihre Gutachten hierüber abzugeben, dieß sei aber während der gegenwärtigen Landtagssession nicht mehr möglich, daher die beantragte Vertagung der Sache nur förderlich sei. 2. Im Weitern ist es bekannt, daß der Tiroler Landes-Ausschuß einen Entwurf neuer Statuten für die Tiroler Assecuranz ausgearbeitet hat, der dem Landtage bei seinem Zusammentritte übergeben wird. Die Berathungen des Tiroler Landtages hierüber sollten um so mehr abgewartet werden, als bekanntlich Vorarlberg an der Tiroler Brandassecuranz immer noch sehr großes Interesse hat, welches gewiß nicht unberücksichtiget bleibt, falls der Tiroler Landtag die bezüglichen Statuten derart abändert, daß dadurch jene Mißstände beseitiget werden, welche die Tiroler Assecuranz mißliebig machten. Nachdem aber der Tiroler Landtag erst in künftigem Monat eröffnet wird, so dürfte in demselben die Verhandlung dieses Gegenstandes erst dann beginnen, wenn unser Landtag seine übrigen Arbeiten vollendet haben wird, daher auch dieses Moment für die Vertagung spricht. Sollte jedoch der Tiroler Landtag mit der Ausarbeitung und Festsetzung der Statuten zögern, oder 116 in dieselben derartige Bestimmungen aufnehmen, die den Verhältnissen unsers Landes nicht entsprechen, so wird der Landtag in nächster Session in die Lage gesetzt, vollkommen vorbereitet diesen Gegenstand mit allem Eifer, der hiezu erforderlichen Muße zu verhandeln, zu einem solchen Abschluß zu bringen, der ihm eine größere Theilnahme an der Anstalt sichert, als dieß gegenwärtig in Aussicht steht. 3. Endlich dient noch der Umstand, daß sämmtliche Gebäulichkeiten im Lande gegenwärtig in irgend einer Brand-Assecuranz stehen, zur Beruhigung, da die Gebäude-Besitzer durch die Vertagung keiner Gefahr ausgesetzt werden. Nach längerer Berathung stimmte der Ausschuß dem gestellten Antrage zu, und beschloß an den hohen Landtag die Vorfrage zu stellen, ob derselbe in eine Vertagung dieser Verhandlung bis zur nächsten Landtagssession eingehen wolle? Schließlich erkannte der Ausschuß in dem, von dem Herrn Abgeordneten Bertschler eingebrachten Statuten-Entwurf eine besondere gediegene Arbeit, als ein schätzbares Material für die künftigen dießfälligen Verhandlungen. Auf Grund der vorstehenden Auseinandersetzungen erlaubt sich das Comite an den hohen Landtag zu bringen: I. Hoher Landtag wolle beschließen, es sei die Berathung und Beschlußfassung über den vorliegenden Statuten-Entwurf einer Vorarlberg'schen Brand-Assecuranz-Anstalt bis zur nächsten Landtagssession zu vertagen. Dem gestern eingebrachten Antrag erlaubt sich das Comite noch einen zweiten anzuschließen, der dahin geht: „Es sei dem Verfasser dieses Entwurfes, Herrn Abgeordneten Bertschler, der besondere Dank für seine ebenso mühevolle als ausgezeichnete Arbeit auszudrücken. Bregenz, den 1. April 1864. Wilhelm Rhomberg m. p., Obmann. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte hierüber. Verlangt Jemand das Wort? Da Niemand hierüber das Wort ergreifen will, werde ich abstimmen lassen. Der Antrag lautet: „Es sei die Berathung und Beschlußfassung über den vorliegenden Statuten - Entwurf einer Brandassecuranz-Anstalt für Vorarlberg bis zur nächsten Landtagssession zu vertagen." Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Angenommen.) Der zweite Antrag geht dahin: „Es sei dem Verfasser dieses Entwurfes, Herrn Bertschler, der besondere Dank für seine eben so mühevolle als ausgezeichnete Arbeit auszudrücken." Ich bitte auch hierüber abzustimmen. (Angenommen.) Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist der Comite-Bericht über den gestellten Antrag zur Abänderung des Heeresergänzungs-Gesetzes und Gestattung des Lostausches und Taxerlages bis nach vollendeter Losung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den Comite-Bericht vorzulesen. (Berichterstatter Herr Riedl verliest denselben, wie ihn die betreffende Beilage enthält.) Die Verhandlung hierüber ist eröffnet. Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Seyffertitz: Als Antragsteller ergreife ich das Wort; es hat mein Antrag im Comite und in dem ausgezeichneten Berichte desselben eine so eingehende Würdigung gefunden, daß ich der Mühe gänzlich und vollständig überhoben wäre, mich desselben noch weiter zu verbreiten; indessen erlaube ich mir als ehemaliger Beamter, der mit der Militärstellung in diesem Kreise ausschließlich betraut war, insbesondere aus meiner Amtspraxis einige Fälle vorzuführen, welche die Sache noch klarer darstellen werden. Sie ist zwar, wie ich bereits bemerkt, so klar dargelegt worden, die Vortheile der alten CompletirungsInstruction sind so evident dargestellt worden, daß ich mich nicht anders ausdrücken kann, als in Wien müssen sie mit Blindheit geschlagen sein, wenn sie die Gründe, die hier aufgeführt sind, nicht sehen. Ich erlaube mir nur noch eine Ausführung zu machen. Es ist mir von jeher aufgefallen, daß das neue Heeresergänzungs-Gesetz vom Jahre 1858 den militärischen Commissions-Mitgliedern bei Prüfung der Befreiungstitel eine Ingerenz auf Beurtheilung der Civil-Befreiungstitel eingeräumt ist. Der, Comite- Bericht hat dieses vorübergehend berührt, allein ist es nicht im höchsten Grade sonderbar, daß erstens, einerseits, während das Militär so sehr eifersüchtig auf den eigenen Wirkungskreis innerhalb militärischer Angelegenheiten ist, daß dasselbe berufen sein soll, über reine Civil-Gegenstände die Entscheidung zu 117 fällen. Zweitens: Ist damit eine Unzukömmlichkeit verbunden, welche sich zweifach äußern kann. Da gewöhnlich die militärischen Mitglieder der Commission nicht so vertraut mit den speziellen Verhältnissen der Bevölkerung sind, so ergibt sich, daß dieselben entweder aus Unkenntniß mit diesen Verhältnissen sich in lange, zeitraubende und sehr umständliche Erörterungen mit den Civil-Mitgliedern der Commission einlassen müssen, um sich darüber klar zu werden, oder daß sie, ohne irgend eine Ingerenz zu nehmen, unbedingt dem zustimmen, was die CivilMitglieder der Commission Vorschlägen. In beiden Richtungen ist es, und kann es nicht im Sinne des Gesetzes gelegen, noch dem Dienste förderlich sein, wenn dieß geschieht; endlich ist es wohl eigentlich sehr einfach und klar, und bedarf keiner weiteren Ausführung, daß diese Ingerenz der militärischen Mitglieder der Befreiungs-Commission aus die Civil-Verhältnisse eigentlich gar nicht nothwendig ist. Wenn man der Armee, wenn das Land der Armee das alljährlich geforderte Rekruten-Contingent überhaupt nur stellt in einer vollkommen tauglichen Eigenschaft, so ist nicht abzusehen, warum speciell für den Einzelnen, der gestellt wird oder nicht gestellt wird, das Militär noch Befreiungstitel kennen will. Die Armee hat nur Anspruch auf das jährliche Rekruten-Contingent, nicht aber auch Anspruch, über die Befreiungstitel des einzelnen Rekruten sich zu informiren. Es muß dieses um so mehr Sache der bloßen Civil-Entscheidung sein, als die Civilbehörden ohnehin verhalten sind, in dieser Beziehung mit der größten Gewissenhaftigkeit und äußersten Genauigkeit vorzugehen. Ich gehe nun zu einem anderen Gegenstand oder Punkt des Comite-Berichtes über. Es betrifft dieser nämlich die Nichtbefreiung der Studirenden, welche nicht alle Vorzugsklassen erhalten haben. Blos vorübergehend möchte ich ein einziges Beispiel namhaft machen, welches schlagend darthut, wie schwer es hält, aus allen Gegenständen des Unterrichtes Vorzugsklaffen zu erhalten. Jener allerdings nach vormärzlichem Muster eingerichtete Kurs der Innsbrucker Universität, auf welcher auch ich studirte, zählte beiläufig 120 Studirende, von diesen 120 Studirenden waren nur zwei, welche, wie man damals sich ausdrückte, aus allen Gegenständen „Eminenz" erhielten. Es wären somit von 120, 118 losungspflichtig gewesen, wenn damals dieses Gesetz schon bestanden hätte. Ich muß noch bemerken, daß, wenn ich recht gehört habe, im ComiteBerichte ein Gegenstand beinahe nicht berührt worden ist, nemlich die Nichtbefreiung der im Auslande Studirenden. Es war nach der früheren Completirungs-Instruction, nemlich in den nach dem Jahre 1848 dazu nachgefolgten Verordnungen vollkommen festgesetzt, daß jene Studirenden im Auslande, welche solchen Studien oblagen, die auch zu österreichischen Staatsdiensten befähigten, vorausgesetzt, daß sie gute Fortgangsklassen erhielten, vom Militär befreit waren. So viel ich weiß, ist dieses nach dem neuert Gesetze nicht mehr der Fall. Es würde dieses neue Gesetz, vorausgesetzt, daß nicht neue Verordnungen nachgekommen sind, die mir als schon lange aus dem Staatsdienst Getretenen nicht bekannt sein können, wohl eine Beschränkung der Lehrund Lernfreiheit enthalten, um so mehr, da es kein Gesetz gibt, welches österreichische Studirende zwingt, auf inländischen Universitäten zu studiren. Endlich muß ich bezüglich des Lostausches bemerken, daß die Militär-Assentirungs-Commission auch nach den ehemaligen CompletirungsInstructionen vollkommen berechtigt war, jeden ihr nicht zu Gesicht stehenden Lostauscher ohne Angabe der Gründe zurückzuweisen, während in Bezug auf den eigentlichen Treffer jede mögliche Garantie geboten war, denselben vor die Superarbitrirungs-Commission auf Kosten des Losungsdistrictes, auf Kosten des Nachmannes vorzustellen und wirklich zur Einreihung zu bringen, wenn die Entscheidung der Assentirungs Commission allzu grell erschien. Es war aber ausdrücklich untersagt, einen einmal von der Assentirungs-Commission zurückgewiesenen Lostauscher der Superarbitrirung aus öffentlichen Rücksichten vorzustellen. Es blieb den einzelnen Unterstellern frei, denselben auf eigene Kosten hineinzuschicken, wovon auch öfter Gebrauch gemacht wurde, und wodurch dem Militär umsoweniger ein Nachtheil zugehen konnte, als die Superarbitrirungs-Commission in dieser Beziehung ebenfalls wieder sehr streng zu Werke ging, und die Armee dabei in den hohen Chargen im größeren Maße vertreten war. Landesf. Commissär: Dem Herrn Baron Seyffertitz möchte ich nur hinsichtlich der im Auslande Studirenden bemerken, daß nach früherem Gesetze das Studiren im Auslande überhaupt untersagt war, daher auch wohl in der Completirungs-Instruction darauf keine Rücksicht genommen worden ist. Seitdem nach der neuen österreichischen Gesetzgebung das Studiren im Auslande gestaltet ist, ist auch auf die Befreiung der dort Studirenden durch eigene Verordnungen Rücksicht genommen. Wohlwend: Das Bedenken, was ich eben auch zum Anträge des Herrn Baron Seyffertitz, bezüglich der Studirenden im Auslande anregen wollte, ist durch die Erklärung des Herrn landesfürstl. Commissärs behoben, und ich verzichte daher auf das Wort. 118 Ganahl: Ich bin mit dem Antrage des Herrn Baron Seyffertitz vollkommen einverstanden, nur mochte ich die hohe Versammlung fragen, ob wir nicht die vorjährig gestellte Bitte, nemlich jene wegen Gestattung der Einstandsmänner mit der heurigen auch vereinen sollten. Sie wissen alle, meine Herren, daß der Landtag diese Bitte vorgelegt hat, und ich weiß nicht, ist es vielleicht aus Übersehen oder ist es geflissentlich geschehen, daß dieselbe weggelassen worden ist. Ich ersuche den Herrn Antragsteller, uns darüber Aufschluß zu geben. Landeshauptmann: Vielleicht kann der Herr Berichterstatter darüber Aufschluß geben. Riedl: Ich bitte um's Wort. Bezüglich der Einstandsmänner hat der hohe Landtag in der vorjährigen Session an die Regierung das Petit zu richten beschlossen, daß aus der Reihe der Schützen-Compagnien Einstandsmänner für das Militär genommen werden dürften. Dieses Petit hat der Vorarlberger Landtag ganz conform mit dem Tiroler Landtag an die Regierung gerichtet, und die Entscheidung ist bisher wahrscheinlich deßhalb noch nicht herabgelangt, weil dieses Petit im unmittelbaren und innigsten Zusammenhänge mit der LandesVertheidigung steht und die Hebung dieses Institutes bezweckt. Nachdem die beiden Landtage von Tirol und Vorarlberg die LandesVertheidigungspflicht nach der Regierungs-Vorlage zu übernehmen beschlossen haben, so zweifle ich keinen Augenblick, daß die dießfällige Erledigung in Betreff dieses Petits im gewährenden Sinne herabgelangen werde. Aus diesem Grunde hat das Comite in seinem Berichte über die Modificationen des Heeresergänzungs-Gesetzes keine weitere Erwähnung von diesem Gegenstände gemacht. Seyffertitz: Es ist an mich die Anfrage ergangen, warum ich meinen selbstständigen Antrag nicht gleich jener Fassung angeschlossen habe, welche bereits mehrfach in diesem hohen Hause zur Sprache gebracht wurde. Ich stehe nicht an, die Ursacke ganz offen auseinander zu setzen. Die mehrjährige Praxis hat mir bewiesen, daß der Kostausch und Erlag der Taxe nach der Losung vollkommen genügt, den Bedürfnissen des Landes im ausgedehnten Maße zu entsprechen. Dagegen habe ich nicht unerhebliche Bedenken gegen jenes Institut, welches durch die alte CompletirungsInstruction zwar geheiligt war, welches jedoch schon durch die frühere Verordnung, bevor im Jahr 1858 das neue Heeresergänzungs- Gesetz erschien, aufgehoben wurde; es ist dieses das Institut der CivilEinstandsmänner. Diese Bedenken reduciren sich insbesondere auf den Hauptgrund, daß dieses System zu einer Art von Menschenhandel wurde. Man weiß, in welcher Art selbst Agenten herum reisten, um ihre Kunden an den Mann zu bringen, und welche Gelder auf diese Art erworben wurden, wenn Jemand Mangel an Einstandsmännern hatte und sie nothwendig bedurfte. Dieser Art von Zwang und Menschenhandel, welcher bei einem so wichtigen Geschäfte, wie die Militärstellung ist, sich durchaus nicht schickt, diesem beugt sowohl der Lostausch als der Taxerlag nach der Losung vollständig vor und nach meiner Ansicht ist es nicht nöthig, daß das Land so sehr Gewicht aus die Civil-Einstandsmänner legt, obgleich ich mich nie dagegen erheben werde, wenn in diesem Sinne eine Abänderung des Heeresergänzungs-Gesetzes durch allerhöchste Entschließung erfolgen sollte. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn nicht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und bringe den Antrag des Herrn Baron Seyffertitz zur Abstimmung, der lautet: „Es sei die Regierung zu ersuchen, in der nächsten Session des Reichsrathes ein neues Heeres- „Ergänzungs-Gesetz mit Zugrundelegung des im Jahre 1828 erschienenen Amtsunterrichtes „zur Ergänzung des Kaiserjäger-Regimentes und der nachgefolgten Verordnungen „in Vorlage zu bringen; jedenfalls aber ans Grund des §.19 a der Landes-Ordnung zu gestatten, „daß schon bei der nächsten Stellung der Lostausch, wie derselbe bis zur Einführung des neuen „Heeresergänzungs-Gesetzes vom Jahre 1858 bestanden hat, und der Erlag der Befreiungs-Taxe „auch nach der Losung Platz greife." Die Herren, welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Einhellig angenommen.) Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist der Comite-Bericht über das Subventions-Gesuch des Stadtmagistrates Feldkirch für die dortige dreiklassige Realschule. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, seinen Vortrag darüber zu halten. (Berichterstatter Herr Schedler liest den Comite-Bericht vor.) Hoher Landtag! Das von dem Abgeordneten der Stadt Feldkirch, Herrn Carl Ganahl, in der zweiten Landtagssitzung am 3. März überreichte Gesuch des Stadtmagistrates in Feldkirch um Subvention jährlicher 119 fl. 1216 ö. W. aus Landesmitteln für die dortige selbstständige CommunalUnterrealschule, wurde vom hohen Landtage in seiner dritten Sitzung am 4. März dem gefertigten Ausschuße zur Prüfung und gutächtlicher Berichterstattung zugewiesen. Das Comite sah es als seine Pflicht an, die einschlägigen zahlreichen Actenstücke auf das Aufmerksamste zu prüfen. Eine gedrängte Darstellung der Entstehungsgeschichte der Realschule dürfte hier an ihrem Orte sein, zumal sie zeigt, daß der Gedanke der Gründung einer solchen Anstalt nicht ganz neu, nemlich nicht den letzten paar Jahren angehört, sondern, daß bereits schon im Jahre 1831, dann in den Jahren 1851 bis 1859 durch testamentarische Verfügungen und Schenkungen in edler, voraussehender Weise, der bessern Ausbildung der Jugend in den Realfächern und Sprachen der Anfang eines Fondes geschaffen ward. Zur völligen Reife gedieh dieser Plan, als das glückliche Ende einer zwischen dem k. k. Ärar und der Stadt Feldkirch geführten Streitsache wegen des ihr entzogenen Pflasterzolles derselben laut Urtheil des k. k. obersten Gerichtshofes 1. ein vom k. k. Ärar jährlich zu leistendes Äquivalial von fl. 1538. 25 kr; 2. eine Vergütung von Rückständen vom Jahre 1847 bis 1860 mit . . . fl. 22, 977. 89 kr. zurückerkannt wurde. Obige Annuität von fl. 1538. 25 kr. zum 5°/, gen Kapital erhoben ergibt . „ 30, 760. — „ zusammen also..................................................................fl. 53, 737. 89 kr. über welchen bedeutenden Betrag der Gemeinde-Ausschuß der Stadt Feldkirch in seiner Sitzung vom 13. October 1859 einstimmig, wie folgt verfügte: „Es sollen die Entschädigungs-Beträge des hohen Ärars sammt und sonders zur Errichtung „einer Realschule verwendet werden." Sehr wesentlichen Zuwachs erhielt der Fond durch zwei darauf folgende Widmungen: von je...............fl. 10, 000 eine.................„ und einen weitern von . „ 1500 875 an diese vier ist aber die Bedingung geknüpft worden, daß die zu errichtende dreiklassige selbstständige Realschule unter die unmittelbare Aufsicht des Stadtmagistrates zu stehen komme, und daß an derselben weder der Religions- noch irgend ein anderer Unterricht von Ordensgeistlichen gelehrt, daß Congregationen, Bruderschaften und dergl. in der Schule nicht eingeführt werden dürfen. Bei erstern zwei Dotirungen von je fl. 10, 000 ist die weitere Bemerkung beigefügt, daß falls die gestellten Bedingungen nicht eingehalten würden, diese Schulderklärung als erloschen, null und nichtig zu betrachten sei, daß, wenn das Capital schon bezahlt worden wäre, dasselbe dem Stifter oder seinen Erben wieder zurück erstattet werden müßte, und daß daher bei Abtragung der Schuld vom löblichen Magistrate über diese Verpflichtung selbstverständlich ein Revers auszustellen wäre. Es erscheint noch eine Schenkung von 500 fl., welche nur folgende Voraussetzung enthält: daß die errichtete dreiklassige selbstständige Realschule unter die unmittelbare Aufsicht des Stadtmagistrates zu stehen komme. Diesen folgen dann Jahresbeiträge, theils auf zwei Jahre gezeichnet, größtentheils bis auf Widerruf; bis jetzt liegt nur Ein Wideruf vor, wenn anders die bezüglichen Auszeichnungen complet sind. Diese Capitals-Beträge, so wie die zum Capital erhobenen Jahres-Beiträge werden das Vermögen der Schule auf die in dem Gesuche des Magistrates an den hohen Landtag angesetzte Ziffern von fl. 80, 977 bringen, deren Renten von fl. 4648 im Entgegenhalt des ausgewiesenen Schulaufwandes das jährliche Deficit von fl. 1216 ergeben dessen Übernahme auf Landeskosten nachgesucht wird. Dieser Voranschlag scheint aber dem Comite nach dem Obengesagten, auf der allergünstigsten Voraussetzung basirt zu sein, nemlich mit Ausschließung des Falls, daß einzelne Fundatoren die sich einen Einfluß auf die dies bezüglichen Maßnahmen des Stadtmagistrates schriftlich sichern zu müssen glaubten, vielleicht unwillkürlich sich ihrer Forderung, daß die Realschule unter der unmittelbaren Aufsicht des Stadtmagistrates zu stehen habe, in Widerspruch gerathen. Dieser Sachverhalt ist sehr geeignet das Bedenken zu erregen, obwohl der jetzt ausgewiesene Vermögensstand der Anstalt in seiner ganzen Höhe, und die volle Unabhängigkeit des zur Aufsicht berufenen Magistrates gesichert erscheinen? Dagegen ist mit Grund anzunehmen, daß jene Bürger, die Jahresbeiträge nur auf Widerruf gezeichnet, ohne dieses Bedenken, sich vielleicht zu größern festen Widmungen entschlossen hätten. Daß die Realschule unter dieser Ungewißheit leidet, und nicht jenes Vertrauen genießt, das zum 120 Aufblühen und Gedeihen einer solchen nöthig ist, beweißt die seltsame Erscheinung, daß nach Maßgabe der Vermehrung der Klassen die Frequenz der Anstalt umgekehrt Rückschritte machte. Die vorgelegten Cataloge ergeben nachstehendes Resultat: 1861/62 bei zwei Classen I. II. 1862/63 drei Classen I. II. 1863/64 drei Classen I. Semester Semester Semester Semester Semester 50 Schüler 45 Schüler 39 35 26 Der Magistrat von Feldkirch weist Eingangs der Begründung seines Gesuches auf die vom hohen k.k. Staatsministerium anläßlich der Bewilligung von fl. 700 herabgelangte Äußerung hin, daß die Stadgemeinde sich wegen Erwirkung einer Subvention fürhin an den Landtag zu wenden habe, da es demselben zunächst obliege für die Erhaltung der Realschule in Feldkirch, aus welcher die Söhne des Landes so vielen Nutzen ziehen, das seinige beizutragen. Dem hohen k. k. Staatsministerium mochte vielleicht damals der Umstand nicht ganz gegenwärtig gewesen sein, daß in Vorarlberg seit Jahren bereits Communal-Realschulen, wenn auch mit bescheidenem Haushalte bestehen, und dennoch gut frequentirt sind, ohne daß die vom Lande etwas beziehn. Das Comite ist auch überzeugt, daß aus Verallgemeinerung der Realschulen im Lande, wenn es auch nur zweiklassige sein sollten, mehr Nutzen zu erwarten ist, als von einer dreiklassigen an einem Orte. Der im Gesuche hervorgehobene Nachtheil, daß Schüler einer nur zweiklassigen Realschule beim Übertritte in eine höhere Lehranstalt sich vorerst einer Prüfung zu unterziehen haben, während jene aus einer dreiklassigen derselben nicht bedürfen, erscheint dem Comite nicht als ein Solcher, ja es kann manchem Schüler eine solche ihm bevorstehende Prüfung unter Umständen sogar zum Vortheile gereichen. In Erwägung nun: daß die Stadtcommune von Anbeginn eine CommunalUnterrealschule beabsichtigte, und für eine solche mit zwei Klassen ausreichende, eigene unbedingt gesicherte Mittel hat. In Erwägung, daß eine so bedeutende jährliche Subvention auf Landeskosten bei den ungleich knapper besoldeten Volksschilllehrer Mißvergnügen zu erregen geeignet war. In Erwägung endlich, daß eigentliche Landesmittel überhaupt nicht vorhanden sind, und diese Subvention alljährlich aus dem Ertrage der dem Lande aufgelegten Steuern geschöpft werden müßte, glaubt das Comite folgenden Antrag stellen zu müssen: „Hoher Landtag wolle beschließen, es sei dem Stadtmagistrat Feldkirch zu bedeuten, es könne seinem Gesuche um Subvention jährlicher fl. 1216 ö. W. für dortige Communal-Unterrealschule aus Landesmitteln nicht willfahrt werden." Bregenz, den 31. März 1864. Wilhelm Rhomberg, m. P., Obmann. Johann Martin Schädler m. p., Berichterstatter. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte über diesen Gegenstand. Ganahl: Schon seit einer Reihe von Jahren beschäftigen sich die Bürger meiner Vaterstadt mit dem Gedanken der Errichtung einer Realschule, damit der Jugend Vorarlbergs durch den Unterricht in derselben die Vorbildung zu Theil werde, welche die gegenwärtige Zeit nothwendig erheischt. 28ie der Berichterstatter ganz richtig sagt, haben im Jahre 1859 die Repräsentanten der Stadt Feldkirch einstimmig beschlossen, jenen Betrag dieser Schule zu widmen, der zu jener Zeit der Stadt vom Ärar zurückerstattet wurde, als Ersatz, für den ihr entzogenen Pflasterzoll. Diese Summe betrug, wie im Comite-Bericht ebenfalls richtig angeführt ist, ungefähr 53, 000 fl. Nur der Gedanke und das Bewußtsein, daß diese Schule segensreiche Folgen bringen werde, konnte den Bürgerausschuß veranlassen, eine solche Summe zu solchem Zwecke abzutreten; denn sie müssen wissen, meine Herren, daß die Stadt Feldkirch nicht vermöglich, sondern verschuldet ist, ich habe die Übersicht des Schuldenstands vor mir und will sie der hohen Versammlung vorlesen, damit sie sehe, wie groß die Schuldenlast von Feldkirch sei: (liest.) Wie Sie vernommen haben, beträgt sie zusammen die Summe 127, 934 fl. 51 kr. Ich glaube kaum, daß irgend eine Gemeinde Vorarlbergs unter solchen Umständen sich herbeigelassen hätte, ein Vermögen von 53, 000 fl. zu solchen Zwecken zu widmen. Allein, meine Herren, das war noch nicht genug, und es mußten freiwillige Sammlungen veranstaltet werden, diese freiwilligen Sammlungen betrugen, wie ebenfalls der Comite-Bericht sagt, circa 27, 000 fl. Damit wurde nun der Betrag von mehr als 80, 000 fl. geschaffen. Allein auch dieser Betrag genügte noch nicht, um eine selbstständige dreiklassige Realschule vollkommen zu erhalten, und es wurde deßhalb an das Ministerium 121 die Bitte um Subventionirung derselben gestellt, wie dieß auch aus dem Comite-Berichte hervorgeht. Das Ministerium hat in Folge dessen auch eine Subventionirung von 700 fl. gestattet, jedoch nur für ein Jahr, in dem es sich dahin aussprach, daß es Sache des Landes sei, für die Subventionirung der Realschule zu sorgen. Wie der Comite-Bericht sagt, sind von einigen Spendern für die Realschule gewisse Bedingungen festgesetzt worden, und es schienen diese Bedingungen bei dem Comite das Bedenken erregt zu haben, ob die Realschule wohl erhalten werden könne, und ob es den Spendern nicht einfallen könnte, ihre Beiträge wieder zurückzufordern. Die Bedingungen, die gestellt worden sind, von Seite einzelner Mitglieder, worunter auch ich mich befinde, lauteten dahin, daß weder der Religionsnoch der andere Unterricht von Ordensgeistlichen gelehrt, daß Congregationen, Bruderschaften und dergl. in der Schule nicht eingeführt werden dürfen, und daß die Schule unter die unmittelbare Leitung des Stadtmagistrats zu stehen komme. Diese letzte Bedingung ist aber ausgelassen worden. Das Comite sagt zwar in seinem Berichte, es hätte die Sache reiflich durchgegangen und die Acten geprüft, allein es fällt auf, daß es trotz der tiefen Studien diesen Umstand nicht bemerkt hat. In Folge sich die erklärt, wirklich einer Einsprache, die von mehreren Seiten erhoben wurde, haben Bedingungssteller, worunter auch ich, damit einverstanden daß diese Bedingung zu streichen sei, und es ist dieselbe auch gestrichen worden. Was die andere Bedingung betrifft, die ich vorgelesen habe, so haben wir keinen Grund gehabt, davon abzugehen, denn was wir tagtäglich vor Augen haben, rechtfertiget das Festhalten an dieser Bedingung. Der Stadtmagistrat hat auch die betreffenden Geschenks-Urkunden dem Ministerium eingeschickt, und dasselbe hat gegen diese Bedingungen nichts eingewendet, es war also damit vollkommen einverstanden. In Folge dessen hat der Stadtmagistrat von Feldkirch die SchenkungsUrkunden angenommen, und es kann daher von der Zurücknahme der gezeichneten Beträge keine Rede sein, und der eben ausgewiesene Fond kann nicht mehr in Frage gestellt werden, wenn die Schule erhalten bleibt. Wer, meine Herren! stark in seinen Geldbeutel greifen soll, um das Zustandekommen einer Anstalt zu ermöglichen, dem wird auch das Recht zustehen, Bedingungen zu stellen, durch welche er glaubt, daß der Zweck derselben erreicht werden könne, und deßhalb haben ich und Meinesgleichen jene Bedingungen gestellt. Der Bericht sagt auch, daß der Schulbesuch abgenommen habe, und es scheine dieß ein Mangel an Vertrauen gegen die Schule zu sein. Ich bin nun nicht der Meinung, daß Mangel an Vertrauen die Ursache ist, sondern daß die gegenwärtigen Zeitumstände daran Schuld tragen. Wie Sie wissen, stockt in unserem Lande der Verdienst gewaltig, und wenn die Mittel der Einnahme kleiner sind, so fällt es schwer, größere Ausgaben für den Schulunterricht zu machen. Dieses scheint mir allein die Ursache zu sein, warum der Schulbesuch abgenommen hat. Ich zweifle nicht, daß die Schule fortgedeihen werde, und dieß noch in größerem Umfange der Fall sein wird, wenn das Land ihr das Vertrauen schenkt. Ich komme nun zu den Erwägungen, die das Comite veranlaßt haben, den Antrag zu stellen, es sei das Gesuch des Stadtmagistrates Feldkirch abweislich zu bescheiden. Die erste Erwägung sagt: „In Erwägung nun, daß die Stadt-Commune von Anbeginn eine CommunalUnterrealschule beabsichtigte und für eine solche mit zwei Klassen ausreichende, eigene, unbedingt gesicherte Mittel hat" Hierüber bemerke ich, daß man anfänglich wohl von einer zweiklassigen Realschule gesprochen, aber gefunden hat, daß man mit einer zweiklassigen Schule den Zweck nicht erreiche, sondern eine dreiklassige selbstständige haben müsse, damit jene zweiklassigen Schulen von Dornbirn und Bregenz ihre Schüler in die dreiklassige von Feldkirch schicken können. Eine zweiklassige Realschule steht, wie Ihnen bekannt, unter der geistlichen Behörde, die dreiklassige aber direct unter der Statthalterei, und es ist der Schulrath derjenige, der sie zu inspiciren hat. Es ist ein großer Unterschied zwischen einer zweiklassigen und dreiklassigen Realschule. Die zweiklassige ist nur eine weitere Ausdehnung der Volksschule. Das Comite will durch diese Erwägung eigentlich sagen, wir könnten wieder zur zweiklassigen Schule zurückkehren. Aus den von mir entwickelten und andern Gründen geht aber die Stadt Feldkirch nicht mehr von der dreiklassigen ab, und kann nicht mehr davon abgehen, weil sie bereits bewilligt und genehmigt ist, und der Fond nur für die dreiklassige Schule allein gespendet wurde. Es fällt also diese Erwägung fort. Die zweite Erwägung lautet: „In Erwägung, daß eine so bedeutende jährliche Subvention auf Landeskosten bei den ungleich knapper besoldeten Volksschullehrern Mißvergnügen zu erregen geeignet wäre." Meine Herren! Ich glaube, daß dieses durchaus nicht der Fall sein wird, ein Mißvergnügen kann 122 die fragliche Subvention bei den Lehrern der Volksschulen durchaus nicht hervorbringen, denn nicht das Land hat jene Schullehrer zu besolden, sondern die Commune oder der Local-Schulfond. Ich sehe also nicht ein, wie man von Mißvergnügen der Volksschullehrer sprechen kann, welches die beantragte Subventionirung des Landes Vorarlberg unter denselben hervorbringen könnte; es ist also auch diese Erwägung ein unhaltbarer Grund. Die dritte Erwägung lautet: „In Erwägung endlich, daß eigentliche Landesmittel überhaupt nicht vorhanden sind, und diese Subvention alljährlich aus dem Ertrage der dem Lande auferlegten Steuern geschöpft werden müßte, glaubt das Comite folgenden Antrag stellen zu müssen." — Auch dieß ist eine Erwägung, meine Herren! die nicht schwer in die Waage fällt. Es handelt sich um eine Unterstützung von 1200 Gulden, das macht nur einen Kreuzer pr. Steuergulden. Wenn also' auch gegenwärtig die Mittel nicht vorhanden wären, so hätte man nur eine Umlage von etwa einem Kreuzer auf den Steuergulden zu machen; allein ich bin der Ansicht, daß auch diese 1200 Gulden erspart werden könnten, ohne daß es nöthig ist, eine neue Umlage zu machen. Wenn Sie bedenken, meine Herren! was andere Landtage thun, wie in Ober- und Niederösterreich, Steyermark rc. die Realschulen ganz und gar auf Kosten des Landes errichtet werden, so verschwindet dagegen die fragliche Subvention, und wenn Sie ferners bedenken, daß Feldkirch eine Summe von circa 80, 000 fl. hergegeben hat, nicht etwa blos deßhalb, damit die Jugend von Feldkirch allein die Wohlthat genieße, sondern auch aus dem Grunde, daß die Schule dem ganzen Lande Vorarlberg dienen soll, so glaube ich, meine Herren, könnten Sie mit ganz gutem Gewissen auf unsern Antrag eingehen. Meine Herren! Wenn Sie der Petition des Stadtmagistrates Feldkirch entsprechen, so ehren Sie Sich selbst und das Land, und Sie zeigen dadurch, es sei Ihr Wille, daß die Jugend gehörig geschult werde, damit sie zu praktischen Männern herangebildet werden könne. Ich lege die Angelegenheit der hohen Versammlung wärmstens an's Herz. Rhomberg: Ich habe dem Herrn Vorredner die einzige Bemerkung zu machen, daß wir nicht im Stande waren, im ganzen Actenconvolute, welcher dem Comite zur Verfügung stand, die Zurücknahme der gestellten Bedingungen zu entdecken; es ist möglich, daß etwas darin vorkommt, aber wir konnten es durchaus nicht finden. Ganahl: Es war mir nicht bekannt, daß das Comite nach Feldkirch um die Acten schrieb; wenn mait mir gesagt hätte, man bedürfe derselben, so hätte ich mittheilen können, daß ich einige hier habe. Ich habe aber aus der Antwort des Stadtmagistrates von Feldkirch an den Ausschuß entnommen, das; darin gesagt ist, eine Copie einer Eingabe an's Staatsministerium besäße ich, dieselbe ist mir aber nicht abverlangt worden. Aus dieser Eingabe ist zu ersehen, und kann ich es den Herren beweisen, daß jene Bedingung gestrichen wurde; ich muß nur um ein wenig Geduld bitten. (Nach einer Pause, liest:) „Da Karl Ganahl und Consorten sich in der AusschußSitzung vom 22. Mai bereit erklärten, jene Bedingung bezüglich des unmittelbaren Einflusses des Magistrats auf die Schule Angesichts des jus eminens der hohen Staatsverwaltung über alle Lehranstalten dahin zu präcisiren, daß sie der Gemeinde-Repräsentanz lediglich die Anstellung der Lehrer und die ökonomische Verwaltung gewahrt wissen wollen rc. rc." Hiedurch ist das, was ich gesagt habe, bewiesen. Rhomberg: In dem vom Vorredner so eben Vorgetragenen vermag ich keine wesentliche Zurücknahme der nachträglichen Bedingungen zu erblicken, es ist da eine von der ersten Bedingung, nemlich von der an die Spitze gestellten Bedingung, daß die unmittelbare Aufsicht des Stadtmagistrates zu unterbleiben hat, die Rede, hier finde ich allerdings eine Modification, das andere, weiter Bedungene aber, scheint mir, ist nicht zurückgenommen worden. Ganahl: Ich erlaube mir die Frage, in was das „Andere" besteht? Was der Stadtmagistrat und der Ausschuß von Feldkirch noch dazu zu sagen haben, besteht einzig darin, daß sie Lehrer anstellen dürfen, und daß sie die öconomische Verwaltung haben. Früher setzte man wohl andere Bestimmungen fest und darunter, wie erwähnt, jene, daß diese Schule unter der unmittelbaren Leitung der Stadt zu stehen komme. Unter „unmittelbarer Leitung" verstand man, daß der Stadtmagistrat sogar den Lehrplan bestimmen und die Schulen leiten könne. Von alledem ist man aber abgegangen, und man überließ dieses sammt und sonders der Regierung. Seyffertitz: Wenn ich mich in der Schulfrage der Stadt Feldkirch zum Worte melde, so wird — 123 — mir die hohe Versammlung gerne zugeben, daß ich vollständig unpartheisch, und ohne Voreingenommenheit spreche. Niemand wird mir zumuthen können, daß ich ad personam in dieser Frage in irgend einer Richtung interessirt bin. Nichtsdestoweniger ergreife ich das Wort, um die Bitte der Stadt Feldkirch um Subvention zu unterstützen. Ich habe dafür ein einziges Motiv, dieses einzige Motiv ist das, daß dem Lande Vorarlberg eine Mittelschule, welche zugleich Realschule ist, im höchsten Grade wohl ansteht. In unserer Zeit ist die Bildung des Bürgerstandes und der früher so genannten untern Stände ein unabweisbares Bedürfniß. Ein unabweisbares Bedürfniß ist sie nicht blos wegen der allgemeinen Erziehungsrücksicht, sondern insbesondere deßhalb, weil die Bürger Österreichs seit drei Jahren berufen sind, auf die Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten einen entscheidenden Einfluß zu üben. Wer kann leugnen, daß ähnliche Kenntnisse, wie sie zur Ausübung eines so hohen Staatsbürgerrechtes unumgänglich nothwendig sind, nur auf eine Art erlangt werden können, welche zugleich mit der höheren Schulbildung verbunden ist? Ich leugne nicht, daß diese Bildung für Vorarlberg zu erlangen auch möglich ist, wenn die Mittelschule im genannten Sinne in Feldkirch oder überhaupt im Lande nicht besteht, und gebe sehr gerne zu, daß im benachbarten Auslande ähnliche sehr gute Mittelschulen bestehen, welche unserer Benützung offen stehen. Allein es ist eine unleugbare Thatsache, und so oft wir nur über die schwarz-gelben Grenzpfähle hinausschreiten, können wir dieselbe Wahrnehmung machen, daß die österr. Unterrichts-Anstalten in dieser Richtung noch immer nicht jene Höhe erreicht haben, welche sie nothwendig bedürfen. Wenn daher eine Gemeinde dieses Landes, heiße sie immer wie sie wolle, habe sie dazu Mittel gespendet, wie immer, sich zur Aufgabe gestellt hat, der Ehre dieses Landes in dieser Richtung gerecht zu werden, so werde ich für diese Gemeinde das Wort ergreifen. Die Bedingungen der Stadt Feldkirch sind eigentlich keine, der Fond ist vorhanden, der Betrag, welcher vom Lande verlangt wird, ist ein solcher, welcher nicht einmal ganz einen Kreuzer per Steuergulden im Jahre als Auflage erfordert. Es ist dieß eine kleine Ausgabe, klein ist die Erhöhung, aber sie ist eine Steuererhöhung zum Productivesten Zwecke, der überhaupt denkbar ist. Meine Herren! wenn Morgen Militär durch unser Land marschirt, so werden wir, ohne daß wir gefragt werden, nicht bloß das Vierfache, sondern das Zehnfache von dieser Steuer zu tragen haben, und zwar in einer Weise zu tragen haben, welche unter Umständen zu den unproductivsten im ganzen Staatshaushalte zählt. Ich habe daher nur noch einmal zu wiederholen, daß ich das Gesuch der Stadtgemeinde Feldkirch unterstütze. Allein eine andere Frage wird die sein, ob dem Lande, falls die Vertretung desselben auf Unterstützung eingehen sollte, nicht ein gewisses Recht zustehen wird, bei der Verwaltung dieser Schule mitzureden. Ich wiederhole hier meinen in diesem hohen Hause schon ost wiederholten Grundsatz, daß Jener der zahlt, auch mitreden soll. Es würde daher in dieser Beziehung wohl nothwendig fallen, mit der Stadtgemeinde Feldkirch sich hierüber in's Einvernehmen zu setzen, in welcher Art und Weise für den Fall der Genehmigung dieselbe geneigt wäre, der Landesvertretungs Antheil an der Verwaltung dieser Schule zu zugestehen. Ich enthalte mich jedoch in dieser Beziehung einen bestimmt formulirten Antrag zu stellen. Landeshauptmann: Wünscht Niemand mehr hierüber zu sprechen? Spieler: Die letzten Worte meines Herrn Vorredners sind nach meiner innigsten Überzeugung gesprochen, und ich erlaube mir daher in diesem Sinne einen Antrag zu stellen, dahingehend: „Der Landesausschuß möge sich dießfalls mit der Commune Feldkirch in's Benehmen setzen und im Falle der Zustandebringung einer Vereinbarung den Erfolg vorlegen, um die Einflußnahme des Landes auf die besagte Realschule zu wahren." Ich glaube diesen meinen Antrag nicht mehr näher begründen zu müssen, denn er hat seine Begründung schon in der Rede meines Herrn Vorredners erhalten. Landeshauptmann: Der Antrag, welchen Herr Spieler einbrachte, ist ein vertagender Antrag, und geht dahin, daß man sich in der Zwischenzeit bis zur nächsten Session mit der Stadt Feldkirch in's Einvernehmen setze, und dann darüber Bericht erstatte, was sich auch wohl von selbst versteht. Ganahl: Ich bitte um das Wort. Wie der Herr Landeshauptmann ganz richtig bemerkt, ist dieser Antrag des Herrn Spieler ein Vertagungs-Antrag, es liegt aber darin noch mehr, ich glaube es ist dieses ein Antrag durch den man sich nur beschönigen will vor den Augen des Landes, denn ich sehe voraus, daß der Herr Antragsteller nicht den Willen hat, der Stadtcommune etwas zu gewähren, und — 124 — nur aus diesem Grunde stellt er, und wahrscheinlich im Einverständnisse mit andern Herren, diesen Antrag. Meine Herren, so verhält sich diese Sache. Ich habe weiter zu bemerken, daß mir noch 21, 000 fl. an das Land Tirol zu bezahlen haben, aber in vier Jahren wird diese ganze Schuld gedeckt sein, und dann wird das Land Mittel genug haben, nicht nur diese Realschule zu subventioniren, sondern auch für andere Einrichtungen des Landes Geld zu spenden. Der Stadtmagistrat von Feldkirch hat 1200 fl. verlangt. Geld hat zwar immer seinen Werth, allein meine Herren das Vertrauen des Landes hat einen noch größern Werth, und wenn die Herren eine Unterstützung aussprechen, so ist dieses eine moralische Unterstützung, denn Sie sagen dadurch. Sie seien mit der Realschule einverstanden, sie habe das Vertrauen des Landes. Deßhalb möchte ich beantragen, daß man die Summe, um welche der Magistrat angesucht hat mäßige und stelle den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen es sei statt der 1200 fl., welche die Stadt Feldkirch für ihre Realschule verlangt, eine nicht größere Summe, als jene die das hohe Ministerium im vorigen Jahre gegeben hat, der Stadt Feldkirch zu gewähren, wenigstens in und so lange, als unser Land noch an Tirol zu zahlen hat. Wenn dann dieses aufhört, und die Stadtcommune nicht Mittel hat, die Realschule vollkommen zu erhalten, so wird es Sache des Landtages sein, zu erklären, ob man mehr geben wolle oder nicht. Mein Antrag geht daher dahin, das Gesuch des Stadt-Magistrates in der Weise zu bescheiden: , , Der Landtag wolle statt die vom Stadtmagistrate Feldkirch gewünschte Subvention per 1216 fl. sich aussprechen, es sei dem Ansuchen an der Weise zu entsprechen, daß demselben statt der erwähnten 1216 fl. eine Subvention von nur 700 fl. bewilliget werde, so lange das Land Vorarlberg noch an das Land Tirol zu zahlen hat." Spieler: Ich bitte ums Wort. Mein Antrag hatte durchaus nicht den Sinn, und wollte keineswegs etwas Derartiges bezwecken, was der Herr Vorredner behauptet hat. Dagegen muß ich mich verwahren, ich war vielmehr der Ansicht, daß durch meinen Antrag dasjenige erreicht werde, was die Stadtcommune ansucht, und anderseits aber dem Lande der Einfluß „auf diese Realschule gewahrt werde wogegen ja auch die Stadtcommune kein Bedenken trägt. Nachdem aber der Herr Vorredner Ganahl einen neuen Antrag eingebracht, oder wenigstens die Fassung des frühern Antrages modificirt hat, so dürfte es wohl der Fall sein, daß die Mehrheit der hohen Versammlung schon in diesem Momente demselben zustimmt und deßhalb ziehe ich meinen Antrag zurück. (Ganahl: Bravo!) Landeshauptmann: Wünscht Jemand über den von Herrn Ganahl gestellten Antrag noch das Wort zu nehmen? Rhomberg: Ich habe nur eine ganz kurze Bemerkung vorzubringen, und will deßhalb die hohe Versammlung nicht weiter ermüden. Wie ich schon im Comite-Berichte erwähnt ist, gibt es auch noch andere Realschulen im Lande, und ich weiß nicht, ob diese die Zurückhaltung haben werden, nicht auch in ähnlicher Weise mit Gesuchen an den hohen Landtag zu kommen, bisher haben sie daran freilich nicht gedacht. Seyffertitz: Ich habe hierüber nur dasjenige zu erwiedern, was ich bereits früher auseinandergesetzt habe. Ich muß in Beziehung auf das was vom sehr geehrten Herrn Vorredner bemerkt worden ist, darauf zurückkommen, daß ich das ganze Gewicht darauf gelegt habe, daß der Bestand einer Mittelschule für das Land sehr wünschenswerth ist, und daß es jeder Commune frei steht, eine zweiklassige Realschule zu errichten. Es ist dieses ein außerordentlich schönes und außerordentlich anerkennenswerthes Vorgehen, allein aus dem Grunde, an dem ich festhalte, wird die Landesvertretung nie bemüßigt sein zweiklassigen Realschulen, dieses Landes, welche keine Mittelschulen sind eine Subvention zukommen zu lassen. Es ist daher ganz unrichtig zu behaupten, daß unsere heutige Abstimmung ein Präzedens oder Präjudiz für die Subvention von zweiklassigen Realschulen für das Land abgeben könnte. Es ist im ComiteBerichte gesagt worden, daß die Landschullehrer mißmuthig werden könnten, wenn sie sehen, daß eine Unterstützung an diese Realschule abgegeben werde, während sie selbst doch nur ein karges Auskommen finden. Die 125 Möglichkeit dieser Behauptung möchte ich geradezu bestreiten, denn unsere Landschullehrer Halte ich jedenfalls für einsichtsvoll genug, daß sie in dieser Beziehung einen Unterschied zu machen wissen. Ferner wissen dieselben wahrscheinlich sehr wohl, daß sie nur aus Gemeinde-Mitteln zu besolden sind, und daß die Gemeinde es ist, welche sie anzugehen haben, wenn ihnen nicht die vorgeschriebene Congrua ausbezahlt wird. Dieses Bedenken, welches vom Ausschusse ausgesprochen wurde, und im Comite-Berichte ersichtlich ist, theile ich durchaus ganz und gar nicht. Ganahl: Ich möchte den Herrn Landeshauptmann um namentliche Abstimmung bitten. Landeshauptmann: Wenn Niemand das Wort zu ergreifen wünscht, so erkläre ich die Debatte für geschloffen. Hochw. Bischof: Ich bitte um das Wort, um zu erklären, daß ich mich der Abstimmung enthalten werde, und da die Geschäftsordnung erlaubt, die Gründe dafür anzugeben, so erlaube ich mir auch dieselben anzuführen. Ich enthalte mich der Abstimmung, weil es mir schwer fällt, bei dem geringen Besuche der Schule einem Ansuchen die Zustimmung zu geben, wodurch den ohnedieß stark belasteten Steuerpflichtigen, eine noch größere Last erwachsen könnte, oder die Mittel zur Tilgung der Landesschuld verringert werden, und andererseits es mir peinlich wäre, einem Gesuche der Stadt Feldkirch durch meine Abstimmung entgegen zu treten. Landeshauptmann: Der Antrag des Herrn Ganahl bezweckt für den Augenblick 700 fl. für die Realschule in Feldkirch zu erhalten, insolange bis das Land Vorarlberg seine jetzt noch aushaftende Schuld an Tirol nicht getilgt haben wird, dann versteht es sich von selbst, daß der volle Betrage von 1216 fl. vom Lande zu bezahlen wäre. Der Antrag des Herrn Ganahl lautet: (Wird abgelesen.) Ganahl: Die Folge meines Antrages ist keineswegs, daß nachher jener ganze Betrag erfolgt werden müßte, es liegt dieß nicht in meinem Antrage, sondern nachher kann das Land und die Commune dann wieder thun was sie für gut finden. Landeshauptmann: Ich ersuche den Herrn Secretär, die namentliche Abstimmung vorzunehmen. (Herr Secretär verliest die Namen: Bertel, nein; Bertschler, nein; Egender, nein; Ender, nein; Feuerstein, nein; Landeshauptmann, ich enthalte mich der Abstimmung; Ganahl, ja, versteht sich; Hirschbühl, nein; Neper (abwesend); Rhomberg, nein; Riedl, ja; Schädler, nein; Schneider, nein; v. Seyffertitz, ja; Spieler, ja; Stemmer, nein; Wachter, ja; Widmer, nein; Wohlwend, ja.) Der Antrag ist also mit 11 Stimmen gegen 6 Stimmen abgelehnt worden. Einer der Herren war abwesend, und zwei haben sich der Abstimmung enthalten. Wir kommen nun zum selbstständigen Antrage des Herrn Baron v. Seyffertitz, betreffend die Constatirung der Mängel, der am 2. September 1860 für die Diözese Brixen erschienenen Verordnung bezüglich der Verwaltung des Kirchen- und Pfründe-Vermögens. Wünscht Herr Baron v. Seyffertitz seiner bereits früher schon vorgebrachten Begründung noch etwas beizufügen? Seyffertitz: Ich bitte um das Wort. Nach Vorschrift unserer Geschäftsordnung steht mir heute das Recht zu, zur Begründung meines in der letzten Sitzung im Laufe der Debatte eingebrachten Antrages, welcher späterhin vom Herrn Vorsitzenden als ein selbstständiger auf die heutige Tagesordnung gesetzt wurde, noch einige Worte zu sprechen, um namentlich in dieser Beziehung darzuthun, daß dieser Antrag wichtig genug sei, um von der hohen Versammlung durch Überweisung an ein Comite in Überlegung gezogen zu werden. Wenn ich in dieser Frage, die mein Antrag enthält, noch einmal zur Vertheidigung auftrete, so komme ich mir selbst allerdings ähnlich vor, wie die Preußen vor den Düppler Schanzen. Dieselben besitzen zwar gezogene Geschütze, allein sie richten damit nicht sehr viel aus. Ich fürchte ebenfalls, daß ich damit nicht sehr viel ausrichte werde. Allein ich fühle mich ebenso wenig, als dieß hoffentlich die Preußen thun werden, dazu bewogen, mich zurückzuziehen. (Ganahl: bravo!) Ich hoffe dabei im Laufe der Debatte nur zu beweisen, daß mir stets, das Zeugniß ausgestellt werden darf, daß ich nie, mit ungezogenem Geschütz gefeuert habe. Der Gegenstand meines Antrages enthält zwar unmittelbar eine sehr weltliche, eine auf den Geldbeutel bezügliche Sache; allein nichtsdestoweniger könnte man mir allerdings mit kanonischen Gründen des schwersten Calibers begegnen und auftreten und bereits die Debatte der vorigen Sitzung hat gezeigt, daß ich es in dieser Beziehung mit einem äußerst gewiegten Gegner zu thun habe. Ich muß gestehen, daß die Disciplin des kanonischen Rechtes, und seine Satzungen eines jener Universitätsstudien war, die mir am wenigsten in den Kopf wollten, und ich bin daher nicht im Stande von diesem Standpunkte aus, 126 Großes leisten zu wollen oder zu können. Bedenke ich dann noch andererseits, daß mir eine Auctorität auf diesem Felde eine unbestrittene und hochgeachtete Auctorität entgegensteht, welche durch ihre erhabene Würde, die sie bekleidet, schon imponirt, so ist allerdings jenes, was ich über meine Aussicht aus Erfolg gesagt habe, gewiß gegründet. Ich habe meinen selbstständigen Antrag nur in Ausführung eines letztjährigen Landtagsbeschlusses eingebracht. Würde dieser letztjährige Landtagsbeschluß nicht vorgelegen sein, so wäre es mir nie eingefallen einen solchen Antrag zu stellen. Allein dieser letztjährige Landtags-Beschluß ist wirklich geschehen, und er hat durch das uns kund gegebene Rescript des hohen Staatsministeriums zwar keine Abweisung erlitten, jedoch eine solche Deutung, daß das hohe Ministerium zur nähern Begründung und Auseinandersetzung desjenigen einladet, was der hohe Landtag im-vorjährigen Beschlusse eigentlich meinte. Dieses war der psychologische Grund meines Antrages. Ich