20210421_GVE009_NS

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Letzte Änderung 18.06.2021, 09:46
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gemeindevertretung,niederschrift
Dokumentdatum 2021-04-21
Erscheinungsdatum 2021-04-21
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Auskunft: Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 Fax: +43 (0)5556/ 724 35-4210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 22.04.2021 Seite 1 von 14 Zl. 004-2/2021 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 21. April 2021, um 19.00 Uhr, als Videokonferenz bzw. mit der Möglichkeit der physischen Anwesenheit im Sitzungszimmer im Gebäude des Standes Montafon, Montafonerstraße 21, stattgefundene 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA, Gemeindewahlleiter Gemeindevertreter: Ersatzleute: ☒ GR Heike Ladurner-Strolz ☐ Dr. Monika Vonier ☒ Vbgm. Norbert Haumer ☐ Ing. Michael Kieber ☒ Bernhard Schrottenbaum ☐ Mag. phil. Birgit Spannring-Isele ☒ Tobias Kieber ☐ Mag. Christof van Dellen ☒ Raphael Mäser ☐ Martin Zugg ☒ DI (FH) Nina Fritz ☐ Bettina Schmid-Juen ☒ Peter Vergud ☐ Werner Ganahl ☒ Martin Jenny BSc ☐ Mag. jur. Jan Rudigier ☒ Theresa Scheibenstock BEd ☐ Claudia Oberer ☒ Martin Netzer ☐ Richard Durig ☒ DI (FH) Michael Gantner MSc. ☐ Bernd Steiner ☒ Martin Fussenegger ☐ Stephanie Kuster ☒ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA ☐ Dominik Ganahl ☒ GR Jürgen Haller ☒ Christian Fiel ☒ Marcellin Tschugmell MBA ☐ Jodok Marent ☐ Birgit Goll ☐ Wolfgang Honold ☒ Christian Engstler ☐ Daniel Thöny ☒ Mag. Daniel Witzani ☐ DI Karoline Bertle ☒ Martin Fritz ☐ Markus Riedler ☒ Carmen Fitsch ☐ Franz Oliva ☒ Alexander Nöckl ☐ Rene Juen ☒ Tanja Könsgen ☐ Mag. Jürgen Jakober ☐ MMag. Dr. Siegfried Marent ☒ Mag. Martin Borger Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☒ Martin Anker, MSc, SANlight (zu Top 1) ☒ Bauamtsleiter Dipl.-Ing. Martin Sadjak (zu Top 3, 4 und 5) Schriftführer: ☒ GdeSekr Dr. Oswald Huber 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entschuldigt abwesend: Birgit Goll und Siegfried Marent Seite 2 von 14 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die an der Videokonferenz teilnehmenden bzw. persönlich anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zu Beginn der Sitzung wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindegesetz einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand(stände) auf die Tagesordnung aufzunehmen, der/die am Schluss der Sitzung vor „Allfälliges“ behandelt wird/werden:  Zustimmung zur Einbringung einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen die Bescheide des Landesverwaltungsgerichtes für Vorarlberg betr. die Festsetzung des Tourismusbeitrages für die Reha-Klinik Montafon für die Jahre 2014 bis 2018 und Beauftragung eines Rechtsanwalts Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. SANlight GmbH, 6700 Bludenz, Projektvorstellung durch Martin Anker MSc. 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 031-2/03-2021 Umwidmung der von der Umlegung des „Unteren Gamprätzer Mühlbachs“ betroffenen Teilflächen gemäß Plan-Zl. 031-2/032021/01 vom 13.04.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs b) Reg.Nr. 031-2/17-2020 Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 225/5 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet mit Folgewidmung Freifläche Landwirtschaftsgebiet BW F-(FL) gemäß Plan-Zl. 0312/17-2020/03 vom 09.03.2021 – Beschlussfassung nach Anhörung c) Reg.Nr. 031-2/06-2021 Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 2873/4 und 2891/2 von Freifläche Sondergebiet FS Schipiste in Freifläche Landwirtschaftsgebiet gemäß Plan-Zl. 031-2/06-2021/01 vom 13.04.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs d) Reg.Nr. 031-2/04-2021 Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 1744/1, 1744/6 und 3175/2 von Freifläche Freihaltegebiet FF in Baufläche Mischgebiet BM gemäß Plan-Zl. 031-2/04-2021/01 vom 04.03.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs e) Reg.Nr. 031-2/05-2021 Umwidmung des GST-NR .623 sowie von einer Teilfläche des GST-NR 2361 von Freifläche Freihaltegebiet FF in Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL gemäß Plan-Zl. 031-2/05-2021/01 vom 11.03.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs 3. Änderung des Bebauungsplanes: Beschlussfassung nach Veröffentlichung des Entwurfs 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 4. Ansuchen um Ferienwohnungsbewilligung: a) Michael Aßmann, Oberfeldstr. 4, D-76149 Karlsruhe, betr. die Wohnung im Haus Dekan Walter-Straße 3 (§ 16 Abs. 4 lit. a RPG) b) Roger Loth, Bergholzweg, 2, CH-8123 Ebmatingen, betr. die Wohnung im Haus Montjolastraße 13 (§ 16 Abs. 4 lit. b RPG) 5. Anfrage bezüglich der Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG: Günther Zaworka, Schruns, betr. die Wohnung im Haus Hofweg 19, Tür 5 6. Kindergartengebühren, Festsetzung 7. Entsendung von Vertretern der Marktgemeinde Schruns in Organe juristischer Personen, Jagdgenossenschaft Schruns (1 Delegierte/r und 1 EM) 8. Auftragsvergabe: Geländer am Litzdamm 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.03.2021 Seite 3 von 14 10. Bericht über den 2. Umlaufbeschluss: Wiederkaufsrecht Haus des Gastes 11. Mitteilungen des Vorsitzenden 12. Zustimmung zur Einbringung einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen die Bescheide des Landesverwaltungsgerichtes für Vorarlberg betr. die Festsetzung des Tourismusbeitrages für die Reha-Klinik Montafon für die Jahre 2014 bis 2018 und Beauftragung eines Rechtsanwalts 13. Allfälliges Zu 1. SANlight GmbH, 6700 Bludenz, Projektvorstellung durch Martin Anker MSc. Der Vorsitzende begrüßt Martin Anker, MSc, Geschäftsführer und Gesellschafter der SANlight GmbH, der ebenfalls per Videokonferenz als Auskunftsperson an der Sitzung teilnimmt, und übergibt ihm das Wort. Martin Anker stellt sich und den von ihm im Jahre 2012 gegründeten Betrieb vor und fasst die Unternehmenshistorie kurz zusammen. Sein Betrieb hat sich auf die Produktion eines Pflanzenbelichtungssystems, und zwar von LED-Leuchten für den Einsatz im professionellen Gartenbau sowie im Heim- und Hobbybereich spezialisiert. 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Sodann stellt er die Pläne für sein Projekt in Schruns vor und zeigt verschiedene Ansichten, einen Lageplan, informiert über die Fassadengestaltung, die räumliche Gliederung sowie die Produktionsabläufe. Anschließend beantwortet er die Fragen der Sitzungsteilnehmer*innen kurz zusammengefasst wie folgt: Geplant sind 21 Parkplätze für 27 Mitarbeiter, ein Teil reist per Bus oder Bahn an. Beim Betriebsstandort in Bludenz stehen derzeit 13 Parkplätze in Verwendung. Die Mitarbeiter*innen stammen hauptsächlich aus der näheren Umgebung, und es gibt gerade im Bereich der Produktion Arbeitsplätze für Einheimische, 90 % der Mitarbeiter*innen stammen aus dem Montafon. Das Gebäude ist so ausgelegt, dass darin bis zu 50 Mitarbeiter*innen Platz finden. Die Umlegung des Mühlbaches ist Sache der PSG als Verkäuferin. Da der Betrieb stark exportorientiert ist, wird der Tourismusbeitrag nicht allzu hoch ausfallen, allerdings ist aus der Kommunalsteuer einiges an Einnahmen zu erwarten. In Bludenz wird derzeit ein Jahresumsatz von rd. € 15 Mio. erzielt. Zur Frage der Gestaltung und eines stimmigen Gesamtbildes im Hinblick auf die bestehenden Betriebe an der L 188 verweist Norbert Haumer auf die Ergebnisse der Beratung im Gestaltungsbeirat, wobei allerdings größeres Augenmerk auf den Baukörper selbst gelegt wurde. SANlight musste primär darauf schauen, was auf dem Baugrundstück untergebracht werden kann. Mit der vorgesehenen Holzverkleidung wurde jedoch auch den Anforderungen an das optische Erscheinungsbild Rechnung getragen und damit auch die Nähe zur Ill-Au berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit mit den anderen Betriebsgebäuden ist eher schwierig, jenes von Gantner Pigeon Systems wird ein höherer Baukörper werden, die Kfz-Werkstätte Spannring wiederum ist thematisch etwas anderes. Jedenfalls reiht es sich in die Riege von Hightech-Betrieben an der L 188 ein. Wie der Vorsitzende festhält, wird es wichtig sein, einen Puffer zwischen dem Wanderweg und dem Firmengebäude vorzusehen. Abschließend bedankt er sich bei Martin Anker für seine Teilnahme und seine Ausführungen. Seite 4 von 14 Zu 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 031-2/03-2021 Umwidmung der von der Umlegung des „Unteren Gamprätzer Mühlbachs“ betroffenen Teilflächen gemäß Plan-Zl. 031-2/032021/01 vom 13.04.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs Die gegenständliche Umwidmung ist notwendig, um das Firmengebäude von SANlight überhaupt errichten zu können. Derzeit ist die Umlegung des Unteren Gamprätzer Mühlbaches sowie der Grundstückstausch im Gange. Bauamtsleiter Martin Sadjak erläutert das Umlegungsprojekt anhand einer planlichen Darstellung. Die Behandlung im Bau- und Raumordnungsausschuss hat ein positives Ergebnis erbracht, die Umwidmung wurde einstimmig befürwortet. Martin Fussenegger vermerkt, dass es sich doch um eine massive Fassade handelt, die sich optisch nicht so gut wie jene des Gebäudes der Fa. Gantner ausnimmt. Der Gestaltungbeirat hat vorgeschlagen, den Grün- 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at streifen zur Straße mit einer Baumreihe zu bepflanzen, was jedoch vom Landesstraßenbauamt voraussichtlich abgelehnt werden wird, und es sollte jedenfalls ein Außenplaner beauftragt werden. Über Anfrage hält der Vorsitzende fest, dass die Bachumlegung von der PSG bezahlt wird und man sich die Außenraumgestaltung beidseitig (Ill und Straße) noch anschauen muss. Seite 5 von 14 Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung der von der Umlegung des „Unteren Gamprätzer Mühlbachs“ betroffenen Teilflächen gemäß Plan-Zl. 031-2/03-2021/01 vom 13.04.2021 vorsieht, samt Erläuterungsbericht wird einstimmig beschlossen. b) Reg.Nr. 031-2/17-2020 Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 225/5 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet mit Folgewidmung Freifläche Landwirtschaftsgebiet BW F-(FL) gemäß Plan-Zl. 031-2/17-2020/03 vom 09.03.2021 – Beschlussfassung nach Anhörung Martin Sadjak erinnert an die bereits erfolgte Behandlung in der Gemeindevertretung. Entgegen den ursprünglichen Annahmen wurde die gegenständliche Teilfläche nunmehr seitens des Landes doch als bebaubar angesehen, weshalb eine Befristung vorzusehen ist. Die Festlegung eines Mindestmaßes der baulichen Nutzung ist bereits im Gange, sodass auch diesem Erfordernis Rechnung getragen wird. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens erfolgte keine negative Stellungnahme. Die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 225/5 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet mit Folgewidmung Freifläche Landwirtschaftsgebiet BW F-(FL) gemäß Plan-Zl. 031-2/17-2020/03 vom 09.03.2021 wird einstimmig beschlossen. c) Reg.Nr. 031-2/06-2021 Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 2873/4 und 2891/2 von Freifläche Sondergebiet FS Schipiste in Freifläche Landwirtschaftsgebiet gemäß Plan-Zl. 031-2/06-2021/01 vom 13.04.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs Gernot Maier möchte auf GST-NR 2873/4 den vom Hotel Taube erworbenen Schopf als landwirtschaftlichen Lagerschuppen im als FS Schipiste gewidmeten Bereich aufstellen. Auch wenn die Schipiste nach Auskunft von Silvretta Montafon derzeit nicht gebraucht wird, wurde doch getrachtet, dass nicht die komplette Schipiste verbaut wird. Infolge der nunmehrigen Situierung längs und nicht, wie ursprünglich geplant, quer, verbleibt nach wie vor eine Schipistenbreite von 8 m. Günter Ratt hält fest, dass man nach seinen Informationen diesbezüglich noch nicht mit dem ebenfalls von der Umwidmung betroffenen Eigentümer des GST-NR 2891/2 Daniel Ganahl gesprochen habe. Diesbezüglich wird vermerkt, dass, sollte Daniel Ganahl diese Umwidmung auf seinem Grundstück nicht wünschen, ohne weiteres davon Abstand genommen werden könnte. Dies wird mit ihm noch abgeklärt werden. 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at In diesem Zusammenhang wird erwähnt, dass mögliche andere Projekte (z.B. MTBTrail) nicht außer Acht gelassen werden dürfen, weshalb mit den dortigen Grundeigentümern gutes Einvernehmen herrschen sollte. Seite 6 von 14 Festgehalten wird, dass Gernot Maier durch eine Geländeaufschüttung die Beschaffenheit der dortigen Flächen verändert hat, was, wie aus der vorliegenden Aufnahme ersichtlich, ein massiver Eingriff ist und naturschutzrechtlich noch abgeklärt wird. Für Christian Fiel und Martin Borger ist die Erhaltung der Schiabfahrt wichtig. Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 2873/4 und 2891/2 von Freifläche Sondergebiet FS Schipiste in Freifläche Landwirtschaftsgebiet gemäß Plan-Zl. 031-2/06-2021/01 vom 13.04.2021 vorsieht, wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Bernhard Schrottenbaum) beschlossen. d) Reg.Nr. 031-2/04-2021 Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 1744/1, 1744/6 und 3175/2 von Freifläche Freihaltegebiet FF in Baufläche Mischgebiet BM gemäß Plan-Zl. 031-2/04-2021/01 vom 04.03.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs Markus Bitschnau hat mehrere Lagergebäude (Werkstatt, Containerlager, Holzlager) auf GST-NR 1744/6 teils bzw. gänzlich in dem als FF gewidmeten Bereich errichtet. Auch das Gebäude der Fa. Sohler befindet sich zum Teil im Freifläche Freihaltegebiet, weshalb auch hier eine Widmungskorrektur vorgesehen wäre. Festgehalten wird, dass sich das Containerlager unter der Hochspannungsleitung der VIW befindet. Die Frage, ob hierdurch die Sicherung von Flächen für eine zur Diskussion stehende Bahnverlängerung verhindert werden würde, wird vom Vorsitzenden verneint, da die dzt. angedachte Mobilitätsachse bereits vorher auf Tschaggunser Seite schwenken müsste, zumal in weiterer Folge auch der Betrieb der Fa. Stemer keine Weiterführung ermöglichen würde. In der stattfindenden Diskussion wird vorgeschlagen, den Böschungsstreifen in FF zu belassen und die Umwidmungsgrenze in der Flucht des Betriebsgebäudes der Fa. Sohler bzw. der dortigen Grenze weiterzuziehen. Diesbezüglich vermerkt Norbert Haumer, dass das derzeitige Holzlager möglicherweise schon als bewilligungspflichtiges Bauvorhaben anzusehen ist, was jedoch noch abzuklären wäre, jedenfalls aber getrachtet werden sollte, dass das Schopfgebäude zur Gänze in Baufläche liegt. Dies würde jedenfalls zur Folge haben, dass die neue Widmungsgrenze gegenüber der jetzt vorgesehenen Grenze um ca. 2 m zurückgenommen werden würde. Die Beschlussfassung bezüglich des Entwurfs der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 1744/1, 1744/6 und 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 3175/2 von Freifläche Freihaltegebiet FF in Baufläche Mischgebiet BM gemäß PlanZl. 031-2/04-2021/01 vom 04.03.2021 vorsieht, wird einstimmig vertagt. Seite 7 von 14 e) Reg.Nr. 031-2/05-2021 Umwidmung des GST-NR .623 sowie von einer Teilfläche des GST-NR 2361 von Freifläche Freihaltegebiet FF in Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL gemäß Plan-Zl. 031-2/05-2021/01 vom 11.03.2021 – Beschlussfassung des Entwurfs Das auf GST-NR .623 bestehende Objekt, das saniert und mit einem Zubau versehen werden soll, befindet sich im Freifläche Freihaltegebiet. Die Widmung schränkt jedoch bauliche Maßnahmen ein. Grund für die derzeitige Widmung FF ist die im Gefahrenzonenplan ausgewiesene Rote Zone. Nach Mitteilung der Wildbach- und Lawinenverbauung führt die vorgesehene südliche Erweiterung am bestehenden Objekt zu keiner Erhöhung des Gefahrenpotenzials. Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung des GST-NR .623 sowie von einer Teilfläche des GST-NR 2361 von Freifläche Freihaltegebiet FF in Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL gemäß Plan-Zl. 031-2/05-2021/01 vom 11.03.2021 vorsieht, wird einstimmig beschlossen. Tanja Könsgen nimmt zum Zeitpunkt der Abstimmung an der Videokonferenz nicht teil. Zu 3. Änderung des Bebauungsplanes: Beschlussfassung nach Veröffentlichung des Entwurfs Aufgrund der im Jahre 2019 erfolgten Änderung des Raumplanungsgesetzes ist im Falle einer Neuwidmung als Baufläche ein Mindestmaß der baulichen Nutzung festzulegen. Um nicht bei jeder Bauflächenwidmung im „übrigen Gemeindegebiet“ dieses Mindestmaß festsetzen zu müssen, erscheint es sinnvoll, auch für diesen Bereich ein generelles Mindestmaß der baulichen Nutzung vorzusehen. Nach durchgeführtem Auflageverfahren wird die Änderung des Gesamtbauungsplanes, die die Festlegung einer Mindestbaunutzung für das übrige Gemeindegebiet von 30 vorsieht, einstimmig beschlossen. Tanja Könsgen nimmt zum Zeitpunkt der Abstimmung an der Videokonferenz nicht teil. Zu 4. Ansuchen um Ferienwohnungsbewilligung: a) Michael Aßmann, Oberfeldstr. 4, D-76149 Karlsruhe, betr. die Wohnung im Haus Dekan Walter-Straße 3 (§ 16 Abs. 4 lit. a RPG) 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Wie aus den beigebrachten Unterlagen ersichtlich ist, hat Michael Aßmann das gegenständliche Objekt, es ist dies sein Elternhaus, als gesetzlicher Erbe von seinem im Jahre 2014 verstorbenen Vater Basilius Aßmann erworben. Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Karlsruhe, und es dient das Objekt auch sonst niemandem zur Deckung eines ganzjährigen Wohnbedarfs. Seite 8 von 14 Über Antrag von Michael Aßmann, Oberfeldstr. 4, D-76149 Karlsruhe, wird gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG die Nutzung der Wohnung im Haus Dekan Walter-Straße 3 als Ferienwohnung einstimmig bewilligt, wobei diese Bewilligung nur den Bewilligungsinhaber und seine nahen Angehörigen (§ 16 Abs. 7 RPG) diese Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen berechtigt. b) Roger Loth, Bergholzweg, 2, CH-8123 Ebmatingen, betr. die Wohnung im Haus Montjolastraße 13 (§ 16 Abs. 4 lit. b RPG) Die Eltern des Antragstellers, Karin Loth-Diers und Klaus Loth, haben das von ihnen von Erna Brennwald, die keine Nachkommen und keine pflichtteilsberechtigten Personen hinterlassen hatte, als testamentarisch bestimmte Erben erworbene Haus Montjolastraße 13 mit Übergabevertrag vom 19.01.2018 an ihren Sohn Roger Loth übertragen. Roger Loth hat seinen Eltern das Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt. Die Gemeindevertretung hat bereits in ihrer Sitzung vom 19.04.2017 über Anfrage Karin Loth-Diers und Klaus Loth beschlossen, dass aufgrund des gegebenen Sachverhalts unter der Voraussetzung der Übereignung an ihren Sohn die Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit b RPG in Aussicht gestellt werden kann. Über Antrag von Roger Loth, Bergholzweg, 2, CH-8123 Ebmatingen, wird gemäß § 16 Abs. 4 lit. b RPG die Nutzung der Wohnung im Haus Montjolastraße 13 als Ferienwohnung stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Günter Ratt) bewilligt, wobei diese Bewilligung nur den Bewilligungsinhaber und seine nahen Angehörigen (§ 16 Abs. 7 RPG) diese Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen berechtigt. Zu 5. Anfrage bezüglich der Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG: Günther Zaworka, Schruns, betr. die Wohnung im Haus Hofweg 19, Tür 5 Günther Zaworka hatte längere Zeit hindurch seinen Hautwohnsitz an dieser Adresse, weshalb grundsätzlich davon ausgegangen werden muss, dass keine Umgehung erfolgt. Nicht bekannt ist jedoch der genaue Grund des Wegzugs und was die Bezugspunkte zu Schruns sind, insbesondere ist unklar, inwieweit der Bezug zu Schruns familiär bedingt ist. Martin Borger hat recherchiert, dass offensichtlich die nächsten Verwandten in Bregenz wohnen und der Antragsteller der einzige Wahlberechtigte in Schruns war. 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Die Entscheidung über die Anfrage von Günther Zaworka, Schruns, bezüglich der Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG für die Wohnung im Haus Hofweg 19, Tür 5, wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Martin Fussenegger) vertagt. Seite 9 von 14 Zu 6. Kindergartengebühren, Festsetzung Da das Tarifmodell für die Kindergartengebühren für das kommende Kindergartenjahr erst im Frühjahr eines Jahres bekannt gegeben wird, wird einstimmig beschlossen, von der bisherigen Vorgangsweise, die Kindergartengebühren bereits im Dezember des Vorjahres zusammen mit der allgemeinen Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben zu fixieren, abgegangen, und es wird hinkünftig die Entscheidung hierüber nach Bekanntsein der neuen Tarife durch das zuständige Organ getroffen. Zu 7. Entsendung von Vertretern der Marktgemeinde Schruns in Organe juristischer Personen, Jagdgenossenschaft Schruns (1 Delegierte/r und 1 EM) Es wird einstimmig beschlossen, in die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Schruns Bgm. Jürgen Kuster als Mitglied und Marcellin Tschugmell als Ersatzmitglied zu entsenden. Zu 8. Auftragsvergabe: Geländer am Litzdamm Wie der Vorsitzende erwähnt, wurde hierfür bereits einiges an Zeit investiert, es erfolgte auch eine Abklärung der Förderung, so wurde seitens der für die Radwege zuständigen Abteilung eine 50 %ige Förderung für eine Seite mündlich zugesagt, ein endgültiger Regierungsbeschluss liegt noch nicht vor. Festzuhalten ist weiters, dass die Stahlpreise derzeit stark im Steigen begriffen sind, weshalb der Beschluss jetzt gefasst werden sollte. Gerald Vonbank hat auch Alternativen geprüft, wobei diese bei entsprechender Ausführung preislich in etwa gleich liegen, ein bloßer Maschendrahtzaun alleine reicht nicht aus. Die in der stattfindenden Beratung gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: Die Fa. HTB hat als Generalunternehmer angeboten und sie bedient sich einiger Subunternehmer. Im Angebot ist die Beleuchtung nicht beinhaltet, Gerald ist jedoch damit befasst, ein Beleuchtungsprojekt (LED) für das gesamte Gemeindegebiet auszuarbeiten, für das auch eine Corona-Förderung beantragt werden wird. Inwieweit der „Weg 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at der großen Namen“ umgesetzt bzw. weitergeführt wird, wird noch geprüft. Auch der Zeitpunkt, an dem der nächste Teilabschnitt realisiert werden wird, ist noch nicht endgültig abgeklärt und hängt letztendlich auch von den Budgetmitteln, die die Gemeindevertretung hierfür vorsehen wird, ab. Die Stahlpreisentwicklung ist im Moment schwer abzuschätzen, eventuell ist der Preis in zwei Jahren wieder im Keller. Über die Notwendigkeit und die Ausgestaltung wurde bereits in der letzten Sitzung ausgiebig debattiert. Die Bauzeit für beide Seiten wird sich in etwa auf zwei Monate belaufen. Voraussichtlich wird die linke Seite auf zwei Abschnitte aufgeteilt, die rechte Seite hingegen unter einem durchgezogen werden. In weiterer Diskussion werden unter Verweis auf das vorliegende Gutachten nochmals verschiedene Ausführungsvarianten angesprochen, wobei Norbert Haumer auf die Bewertungsmatrix verweist. Inwieweit die Benützung durch eine größere Zahl von Kindern erfolgt oder nicht, unterliegt schlussendlich der Beurteilung der Gemeinde. Davon wiederum hängt die Ausführung in sicherheitstechnischer Hinsicht ab. Was den Vorschlag anbetrifft, bereits jetzt über die gesamte Länge ein Geländer anzubringen, wird nochmals auf die finanzielle Seite, insbesondere auf die budgetären Vorgaben verwiesen. Ein dringender Handlungsbedarf ist vor allem dort gegeben, wo bereits ein Geländer, das sich in einem schlechten Zustand befindet, besteht. Hingegen sieht es mit der Verantwortung/Haftung in dem Bereich, wo noch kein Geländer angebracht ist, etwas anders aus, hier könnte allenfalls der Vorwurf erhoben werden, dass die Umsetzung zu wenig schnell erfolgt ist. Seite 10 von 14 Für Günter Ratt wäre es wichtig zu wissen, wie hoch die Gesamtkosten schlussendlich sein werden. Ursprünglich ist man von € 1 Mio. ausgegangen, und es wäre interessant zu erfahren, ob noch weitere Fördermittel in Anspruch genommen werden könnten und es nicht doch noch günstigere Varianten gäbe. Diesbezüglich wird festgehalten, dass eine Doppelförderung, also eine zusätzliche Förderung neben jener für den Radweg, schwierig sein wird. Was die vorgesehene Ausführung anbetrifft, wurde dieses nach Präsentation in der Gemeindevertretung von dieser für gutgeheißen. Wichtig war es, eine Lösung zu finden, die den Ansprüchen hinsichtlich Druckfestigkeit, Sicherheit usw. genügt und die Kosten im Rahmen bleiben. Peter Vergud verweist darauf, dass die Mittel hierfür bei Budgeterstellung gekürzt worden sind. Wichtig ist es, das erste Drittel in Angriff zu nehmen, und er erinnert daran, dass, wenn etwas passiert, die Gemeindevertreter*innen haftbar gemacht werden könnten. Auch für Tanja Könsgen erscheinen die Kosten hoch, allerdings befinden sich der Spielplatz, die Mittelschule Grüt und die Musikschule, die Kindergärten sowie das Seniorenheim im unmittelbaren Nahbereich. Es ist dies ein Platz zum Leben, weshalb hier der Schutz besonders wichtig ist. Es muss daher auch die Ausführung einen bestimmten Standard aufweisen, lediglich einen Maschendrahtzaun anzubringen, ist für sich nicht ausreichend. Heike Ladurner-Strolz ergänzt, dass auch viele Gäste und auch sonst Leute auf dem Litzdamm spazieren gehen, weshalb auch auf die Gestaltung Wert gelegt werden muss. Das jetzige Geländer sieht nicht gerade schön aus und sollte zeitnah erneuert werden. Daniel Witzani möchte gerne wissen, was dagegen spricht, das Geländer nur an einer Seite anzubringen, und zwar dort, wo der Radweg verläuft. Seiner Ansicht nach müsste es ausreichen, eine Seite auf die volle Länge abzusichern, jeder kann sich 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at dann aussuchen, ob er auf der abgesicherten oder ungesicherten Seite geht. Diesbezüglich verweisen der Vorsitzende und Norbert Haumer darauf, dass im oberen Bereich bereits links- und rechtsseitig Geländer bestehen, die es zu erneuern gilt, und zudem beide Seiten auch von Kindern stark begangen werden. Abgesehen vom Sicherheitsgedanken werde es sich auch optisch nicht vorteilhaft ausnehmen, wenn nur auf einer Seite ein Geländer angebracht wird. Jedenfalls werde man bemüht sein, möglichst viel an Förderungen zu lukrieren. Seite 11 von 14 Der Auftrag zur Erstellung eines beidseitigen Geländers am Litzdamm im ersten Teilabschnitt (im oberen Bereich links und rechts auf eine Länge von ca. einem Drittel) wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Günter Ratt, Marcellin Tschugmell und Daniel Witzani) an die FA. HTB Baugesellschaft mbH als Bestbieterin um die Angebotssumme von € 303.030, 30 netto vergeben. Zu 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.03.2021 Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter*in wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschriften über die 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.03.2021 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben hat, und es wird diese einstimmig genehmigt. Zu 10. Bericht über den 2. Umlaufbeschluss betreffend das Wiederkaufsrecht Haus des Gastes Wie aus dem mit der Löwen Hotel Schruns GmbH abgeschlossenen Kaufvertrag zu entnehmen ist, wurde der Marktgemeinde Schruns als Verkäuferin, sollte die Käuferin bis zum 30.06.2020 (Fristverlängerung gem. Nachtragsvereinbarung auf 31.03.2021) nicht mit dem Bau des geplanten Hotelerweiterungsprojektes gemäß Projektbeschreibung begonnen haben, das Wiederkaufsrecht eingeräumt. Als Baubeginn ist der tatsächliche Beginn der Erdarbeiten, nach vollständigem Abbruch des „Haus des Gastes“, zu verstehen. Wie aus den beigelegten Fotos ersichtlich war, wurde das „Haus des Gastes“ bereits abgebrochen, und es wurde auch bereits mit den Erdarbeiten begonnen, sodass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Wiederkaufsrechtes weggefallen sind. Über folgenden Antrag erfolgte eine Beschlussfassung im Umlaufweg gem. § 101 Abs. 3a Gemeindegesetz, wobei dies in den Akten als „8. Sitzung“ geführt wird: 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Haus des Gastes: Zustimmung zur Unterfertigung der Löschungserklärung bezüglich des Wiederkaufsrechtes für die Marktgemeinde Schruns gemäß Punkt XIV. Kaufvertrag 2018-02-14 u. Punkt 4. bzw. 14.5. Nachtragsvereinbarung 2019-12-17 Seite 12 von 14 An dieser Beschlussfassung nahmen 15 Gemeindevertreter*innen teil. Davon haben 14 Gemeindevertreter*innen dem Antrag zugestimmt, 1 Gemeindevertreter, und zwar Siegfried Marent, hat dagegen gestimmt. Christian Fiel war während der Abstimmung nicht anwesend. Zu 11. Mitteilungen des Vorsitzenden  Die Region Montafon überlegt sich eine Bewerbung für die Ski-Freestyle und Snowboard WM 2027. Der Skiclub Montafon ist hier aktiv eingebunden, und es hat bereits vor rd. einem Jahr eine Präsentation beim Stand Montafon stattgefunden. Festgehalten wird, dass hier alle Gemeinden sowie die Bahnen, die Hotellerie usw. mitspielen müssten. Die Marktgemeinde Schruns hätte als Host City € 100.000, 00 aufzubringen und wäre auch beim Stand Montafon (€ 1, 1 Mio.) und Montafon Tourismus beteiligt. In Summe wären Kosten von € 5 Mio. zu budgetieren. Ende des Monats ist die Deadline. Der Vorsitzende wird die Unterlagen versenden und ersucht um interne Abstimmung, um bis nächster Woche ein Stimmungsbild zu erhalten, dies ev. anlässlich einer Videokonferenz, was allerdings noch abzustimmen wäre. Heike Ladurner-Strolz, die über Montafon Tourismus in diese Thematik eingebunden ist, berichtet über ihren derzeitigen Informationsstand sowie die dortigen Überlegungen. Es ist dies wohl die einzige WM, auf die das Tal eine Chance hat. Zum einen spricht sie den Zeitdruck für eine Entscheidung an, zum anderen auf die kurze Saison im Jahre 2027, weshalb die Gastgeber eher etwas geteilter Meinung sind. Neben der Überlegung, ob diese Veranstaltung überhaupt ins Montafon passt und die richtige Zielgruppe angesprochen wird (Werbewert, …), gilt es noch die Entscheidung des Landes, das € 2, 1 Mio. beizusteuern hätte, dies unter dem Titel einer Sportveranstaltung, abzuwarten. Festgehalten wird, dass eine Beteiligung nur unter der Voraussetzung denkbar ist, wenn diese breit getragen wird.  Volksschulneubau: Die Kerngruppe hat einen Zeitplan erstellt, und es ist als nächster Meilenstein die Budgetierung vorgesehen.  Die Sanierung des Hofweges hat begonnen, und es wird versucht werden, die Verkehrsabwicklung den Umständen entsprechend zu optimieren und die Bauarbeiten zu verkürzen, was allerdings aufgrund der dann notwendigen Sperren für eine gewisse Zeit eine großräumige Umfahrung über den Grütweg bedingen würde, was noch abzuklären ist.  Was die Bauarbeiten am Jakob Stemer-Weg anbetrifft, wird nächste Woche ein Kostenupdate gemacht werden. Die Verlegung der Wasserleitung am Kirchplatz ist zwischenzeitlich bereits erfolgt. 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at  Die Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung mit der Familie Düngler hinsichtlich des Trainings- und Kunstrasenplatzes sind im Gange. Der Vertrag wird der Gemeindevertretung noch zur Genehmigung vorgelegt werden. Seite 13 von 14 Zu 12. Zustimmung zur Erhebung einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen die Bescheide des Landesverwaltungsgerichtes für Vorarlberg betr. die Festsetzung des Tourismusbeitrages für die Reha-Klinik Montafon für die Jahre 2014 bis 2018 und Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts Dr. Felix Vogl, der bisher bereits mit der gegenständlichen Angelegenheit befasst war, hat ein Angebot für die Einbringung von ao. Revisionen gegen die Bescheide des Landesverwaltungsgerichtes gelegt und seine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten abgegeben. Da es sich um fünf mehr oder weniger gleichgelagerte Fälle handelt, würde im Fall der Zustimmung zur Auftragserteilung mit ihm nochmals eine Nachverhandlung hinsichtlich des Honorars geführt werden. Der Erhebung einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen die Bescheide des Landesverwaltungsgerichtes für Vorarlberg betr. die Festsetzung der Tourismusbeiträge für die Reha-Klinik Montafon für die Jahre 2014 bis 2018 sowie Bevollmächtigung von RA Dr. Felix Vogl zur Abfassung und Einbringung wird einstimmig zugestimmt. Zu 13. Unter „Allfälliges“ informiert der Vorsitzende über Anfrage von Christian Fiel über den derzeitigen Verfahrensstand hinsichtlich des Unterstandes für den Naturkindergarten im Gaueser Wald. Die Vorbereitungen im Bauhof wurden bereits getroffen, es steht noch die behördliche Bewilligung aus. Es waren noch einige Unterlagen nachzureichen wie beispielsweise das Sicherheitskonzept, die Bewilligung wird jedoch in Bälde erwartet. Der Kaufvertrag zwischen der PSG und Hubert Both wurde von Hubert Both bis dato noch nicht unterschrieben. Christian Fiel kritisiert die noch immer fehlende Beleuchtung bei der Begrüßungstafel im Gamprätz sowie die noch nicht aufgestellte Ortstafel bei der Einfahrt von der L 188 in die Silvrettastraße. Martin Borger vermerkt, dass der Kanalanschluss im Bereich des Kinderspielplatzes aufgefunden worden sei und nunmehr dem Baustart eines WCs wohl nichts mehr entgegensteht. Mit Bedauern nimmt er dann die Auskunft von Alexander Nöckl zur Kenntnis, dass dieser Kanal hierfür nicht verwendet werden kann, da er zur Litz führt. 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Weiters erkundigt er sich über die Mieten für die Benützung von Gemeindegrund durch folgende Betriebe: Café Frederick, Il Bel Paese, Eisplatzl, Café Haller und Kreuzkeller. Mit der Vereinbarung betreffend den Grundtausch für die Volksschule (Sternenparkplatz – Kindergarten) ist Dr. Edgar Düngler befasst, diese liegt noch nicht vor. Bei der Ausschreibung für das EKIZ Neu dränge sich der Verdacht auf, dass diese auf eine bestimmte Person zugeschnitten worden ist. Dies wird vom Vorsitzenden als böse Unterstellung zurückgewiesen, die Ausschreibung habe ein externes Büro gemacht und sei noch im Laufen. Seite 14 von 14 Ende der Sitzung: 23.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 09. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 21.04.2021