19971215_GVE022

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Letzte Änderung 09.06.2021, 17:05
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1997-12-15
Erscheinungsdatum 1997-12-15
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Silbertal 6780 Silbertal Silbertal, am 16.12.1997 Niederschrift über die am Montag, den 15.12.1997 mit Beginn um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Silbertal abgehaltenen 22. Gemeindevertretersitzung Anwesend: Bgm. Willi SÄLY, Vize-Bgm. Adolf BARGEHR, Gemeinderat Hans NETZER, sowie die Gemeindevertreter Josef DÖNZ, Walter BARGEHR, Othmar ERHARD, Ludwig ZUDRELL, Herwig ERHARD, Brigitte GABL, Peter NETZER. Entschuldigt: GV Herbert ERHARD, GV Johann GANAHL; Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit. 2. Genehmigung der Niederschrift über die 21. GV-Sitzung vom 17.11.1997. 3. Berichte des Vorsitzenden. 4. Zweitwohnsitzabgabe, Beschlußfassung über die Einhebung der Abgabe. 5. Festsetzung der Gemeindeabgaben und -tarife für das Jahr 1998. 6. Allfälliges. Erledigung der Tagesordnung: zu 1.) Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist. -2- zu 2.) Die Niederschrift über die 21. Gemeindevertretersitzung vom 17.11.1997 wird einstimmig genehmigt. zu 3.) Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet, daß am Sonntag, den 21.12.1997 das neue Tourismusbüro eröffnet wird. Das Bergbaumuseum ist zu diesem Anlaß auch bei freiem Eintritt geöffnet. b) Der Vorsitzende berichtet weiters, daß die Gemeinde Vandans ein Schreiben mit Finanzierungsvorschlägen bei der geplanten Renovierung des Sozialpädagogischen Institutes geschickt habe. c) Der Vorsitzende teilt mit, daß er bezüglich des Standortes der Errichtung der Chronisch-Kranken-Station, von der Marktgemeinde Schruns noch keine Mitteilung erhalten hat. Die Unterbringung ist wahrscheinlich im Krankenhaus Maria Rast und in einem geplanten Anbau vorgesehen. Diese Angelegenheit kommt im Jänner auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung. zu 4.) Es wird einstimmig beschlossen eine Zweitwohnsitzabgabe bis zum Ausmaß von 200 Übernachtungen im Jahr einzuheben. Die Abgabe beträgt bis einschließlich 70 m2 Fläche je Quadratmeter 23, - S und für die weiteren 40 m2 Fläche je Quadratmeter 13, -- S. Die Abgabe gemäß Abs. 1 reduziert sich a) b) c) d) bei bei bei bei Fehlen einer Zentralheizung um 10 v.H. Fehlen einer Stromversorgung um 20 v.H. Fehlen einer Wasserentnahmestelle im Gebäude um 20 v.H. nicht ganzjähriger Benutzbarkeit der Ferienwohnung um 40 v.H. Bei mehr als 200 Nächtigungen im Jahr wird die Abrechnung wie bisher weitergeführt! Weiters ist auch eine jährliche Indexanpassung vorgesehen. zu 5.) Festsetzung der Gemeindeabgaben und -tarife für das Jahr 1998: 1) Zweitwohnsitzabgabe: Die Zweitwohnsitzabgabe wird eingeführt. Die Abgabe beträgt bis einschließlich 70 m2 je Quadratmeter 23, -- S und für die weiteren 40 m2 je Quadratmeter 13, -- S. Die Abgabe gem. Abs. 1 reduziert sich a) b) c) d) bei bei bei bei Fehlen einer Zentralheizung um 10 v.H. Fehlen einer Stromversorgung um 20 v.H. Fehlen einer Wasserentnahmestelle im Gebäude um 20 v.H. nicht ganzjähriger Benutzbarkeit der Ferienwohnung um 40 v.H. 2) Grundsteuer: A) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H. B) für sonstige Grundstücke 500 v.H. 3) Kommunalabgabe: 3 % -3- 4) Getränkesteuer: für alkoholische Getränke und Speiseeis 10 v. H. für alkoholfreie Getränke 5 v. H. ausgenommen von der Getränkesteuer ist Milch, die mit Kakao oder Fruchtbestandteilen vermischt ist. 5) Gästetaxe: S 8, -6) Fremdenverkehrsbeitragssatz: 0, 6 v.H. 7) Hundesteuer: für den 1. Hund im Haushalt (sofern dieser über 3 Monate alt ist) S 200, -für jeden weiterem Hund im Haushalt S 500, -Befreit von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Blinden- und Lawinenhunde, sowie Diensthunde der Gendarmerie bzw. Österreichischen Zollwache, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann. 8) Müllbeseitigung: Die Biomüllsammlung wird im Laufe des Jahres eingeführt. Der Kaufpreis beträgt bei einem Müllsack für Biomüll Fassungsvermögen von 8 1 S 7, ~ + 10 % Mwst. Fassungsvermögen von 151 S 12, ~ + 10 % Mwst. Müllsack für Restmüll Fassungsvermögen von 40 1 S 28, 00 + 10 % Mwst. Fassungsvermögen von 60 1 S 36, 00 + 10 % Mwst. Darüber hinaus ist von jedem Haushalt eine jährliche Müll-Grundgebühr zu entrichten. Diese beträgt pro Person ab 15 Jahren S 66, - + 10 % Mwst. für Kinder nur 50 % davon S 33, - + 10 % Mwst. (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) pro Gästebett S 44, -- + 10 % Mwst. Ferienhausbes. ohne Vermietung pro Person S 44, — + 10 % Mwst. Abnahme von Abfallsäcken jährlich je Haushalt 3 Säcke a 60 Lt. zusätzlich je Person 2 Säcke a 60 Lt. Vermietung mit Frühstück pro Bett 1 Sack a 60 Lt. Vermietung in Ferienwohnung pro Bett 2 Säcke a 60 Lt. Vermietung in Wochenendhaus pro Bett 2 Säcke a 60 Lt. Vermietung in Selbstversorger pro Bett 2 Säcke a 60 Lt. Vermietung in Maiensäßen pro Bett 2 Säcke a 60 Lt. Ferienhäuser ohne Vermietung pro Bett 2 Säcke a 60 Lt. Die Kosten für die Entleerung der sogenannten Müllcontainer betragen für 800 1 S 480, - + 10 % Mwst.; für 240 1 S 144, - + 10 % MwST. je Leerung; 9) Sperrgutwertmarken: S 80, -+ 10%Mwst./Stück -4- 10) Deponiegebühren: Bauschuttablagegebühr S 120, -- per m3 + 10 % Mwst. davon sind S 110, - als Altlastenabgabe an Finanzamt Feldkirch abzuführen! Bauaushubdeponiegebühr S 20, -- per m3 + 10 % Mwst. 11) Kanalbenützungsgebühr. S 16, -- per m3 + 10 % Mwst. Wasserzählermiete - jährlich S 150, - + 10 % Mwst. 12) Kindergartengebühr: Kindergartenbeiträge pro Kind S 250, -für ein weiteres Kind in der Familie S 150, -13) Schneeräumungsbeiträge: für Gemeindestraßen u. Güterwege, pro Hh. S 550, -- + 20 % Mwst. an Landesstraßen pro Haushalt S 320, -- + 20 % Mwst. für Hofzufahrten pro Haus S 450, -- + 20 % Mwst. 14) Hand- und Zugdienste: im Ausmaß von 1/2 Tag für jeden Haushaltsvorstand im Gesamtwert von 15) Klauenpflegestandgebühr. pro Stück Vieh S 20, -- S 200, -- zu 6.) Allfälliges: a) GV Ludwig ZUDRELL stellt eine Anfrage bezüglich der Situation der Öffnung der Straße ins hintere Silbertal im Winter und auch wegen der Vermietung der dortigen Maisäße im Winter. Der Vorsitzende teilt dazu mit, daß dies im vergangenen Winter eine Ausnahme aufgrund der geringen Schneelage gewesen sei und daß bei einer größeren Schneemenge die Straße weiterhin gesperrt wird. b) GV Herwig ERHARD lobt, daß das Streuen der Straße durch den Gemeindewerkmeister ohne Aufforderung erfolgt und dieses einwandfrei klappt. Nachdem zu diesem TO-Pkt. keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende um 20.30 Uhr die 22. Gemeindevertreter-Sitzung, dankt allen Gemeindemandataren für die gute Zusammenarbeit und lädt sie zu einem Imbiß ins Hotel Silbertal ein. Der Schriftführer: Kurt LORETZ e.h. Der Bürgermeister: