19960507_GVE010

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Letzte Änderung 09.06.2021, 17:05
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1996-05-07
Erscheinungsdatum 1996-05-07
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt 678o Silbertal Silbertal, am 08.05.1996 Niederschrift über die am Dienstag, den 07.05.1996 mit Beginn um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Silbertal abgehaltene 10. Gemeindevertretersitzung Anwesend: Bgm. Willi SÄLY, Vize-Bgm. Adolf BARGEHR, Gemeinderat Hans NETZER, die Gemeindevertreter Othmar ERHARD, Wolfgang FLEISCH, Ludwig ZUDRELL, Johann GANAHL und die Ersatzleute Josef DÖNZ, Roland ZUDRELL und Manfred LECHNER. Entschuldigt: GV Herwig ERHARD, GV Walter BARGEHR und Brigitte GABL. Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit. 2. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Gemeindevertretersitzung vom 21.03.1996. 3. Berichte des Vorsitzenden. 4. Bürgermusik Silbertal, Proberäume und Saalerweiterung Vereinshaus, Vorstellung eines Projektes (Idee). 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes; Thöny Hubert, 6780 Silbertal 30, Umwidmung der GST-NR 165/1 von derzeit "FL-LandWirtschaftsgebiet" in "BW-Wohngebiet. 6. Thöny Hubert, 6780 Silbertal 30, Planabweichende Errichtungen beim Bau eines Bienen- und Gerätehauses, Berufung über die Versagung der Baubewilligung; Entscheidung der Baubehörde II. Instanz. 7. Anhebung der Müllgebühren. -2- 8. Klostertaler Bergbahnen Gesmb.H. & Co. KG Klösterle, Aufteilung der Kommunalsteuer und Fremdenverkehrsabgabe zwischen den Gemeinden Dalaas, Klösterle und Silbertal; Weitere Vorgangsweise. 9. Mountainbiking -Strecken, Angebotserweiterung. 10. Ausstellung von Fahrerlaubnisscheinen für die "Fellimännlestraße", Einhebung einer Verwaltungsabgabe. 11. Allfälliges. Erledigung der Tagesordnung Zu 1.) Der Bürgermeister eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Zu 2.) Die Niederschrift über die 9. Gemeindevertretersitzung vom 21.03.1996 wird einstimmig genehmigt. Zu 3.) Berichte Der Vorsitzende berichtet über nachstehende Gegenstände: a) Das Amt der Vlbg. Landesregierung hat mit Schreiben vom 17.04.1996 der Gemeinde Silbertal den Verordnungsentwurf über ein geplantes Naturschutzgebiet "Verwall" zugesandt mit dem Ersuchen die Grundbesitzer und Nutzungsberechtigten zu erheben. Danach soll eine Besprechung mit den Betroffenen stattfinden. Der Entwurf sieht die Unterschutzstellung des Verwallgebietes in den Gemeinden Silbertal, Klösterle, St. Gallenkirch und Gaschurn vor, wobei Silbertal praktisch ab dem Giesla-Bach taleinwärts unter Schutz stehen würde. Die Gemeindevertretung Silbertal, so wird angenommen, wird sich ebenfalls mit dem Entwurf zu beschäftigen haben. Bis dato ist die Gemeindevertretung nicht angesprochen worden. b) Die KB-Bahn ist derzeit im Begriffe das Stelza-Lift Projekt neu auszuarbeiten und mit den Gesellschaftern zu beraten. Geplant wäre die Errichtung eines Doppelsesselliftes für Ski Alpin und Rodeln. c) Bei der BH Bludenz wurde um Vorprüfung der Rodelstrecke Kristberg Silbertal angesucht. Die BH Bludenz will aber aufgrund der Verwaltungsvereinfachung und Kostengründen nach Prüfung der Strecke gleich eine Landschaftsschutzbewilligung durchführen. Diese Verhandlung findet am 20.d.M. statt. d) Zur Errichtung des Bergbaumuseums im Obergeschoß des Gemeindeamtes ist zu erwähnen, daß in zwei oder drei Räumen die Ausstellung der Bergbaugegenstände stattfindet. Auf dem Balkon ist die Ausstellung der im Montafon vorkommenden Mineralien vorgesehen. In einem -3- weiteren Raum soll die Stollentechnik zu den Wasserkraftwerken unter dem Titel "Das flüssige Gold des 20. Jahrhunderts" ausgestellt werden und in einem weiteren Raum (in dem derzeit Walter ZUDRELL untergebracht ist) soll die Verwallgruppe mit ihren Naturschönheiten unter Einbeziehung der Forst- und der Alpwirtschaft ausgestellt werden. Diesbezüglich hat die Naturschau Dornbirn ihre Unterstützung zugesagt. Was die Kostenbeteiligung der Gemeinde anlangt so hat der Bürgermeister dem Heimatschutzverein Schruns vorgeschlagen, daß die Gemeinde die Freilegung des Schaustollens "Kupferläta" mit der Errichtung des notwendigen Wanderweges und die Vereinbarung mit den Grundeigentümern übernimmt. Des weiteren hat der Bürgermeister vorgeschlagen, daß die Gemeinde Silbertal auch die Kosten zur Errichtung eines Wanderweges zu den beiden Stollen im Bereich des "Knappaschrofa" (oberhalb der Holzerhütte) übernimmt. Ansonsten ist keine finanzielle Beteiligung der Gemeinde bei der Errichtung des Bergbaumuseums vorgesehen. Am vergangenen Freitag den 03.05.1996 wurde versucht den Stollen bei der "Kupferläta" mittels Bagger zu öffnen. Zu Mittag mußte das Vorhaben wegen Erfolglosigkeit (zu großer Hangeingriff) abgebrochen werden. Zu 4.) Der Vorsitzende hat bereits in der letzten Gemeindevertretersitzung darüber berichtet, daß der Herr Pfarrer Dr. Peter BITSCHNAU einen Anbau an das Vereinshaus in vorgelegter Form nicht will. Der Obmann Bertram GANAHL hat trotzdem beim Bürgermeister den Wunsch deponiert, den Entwurf über das Projekt den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorstellen zu dürfen und überhaupt von der Gemeindevertretung zu erfahren wie es in der Sache Probelokal und Veranstaltungssaal weitergehen soll. Nachdem bekanntlich die Schule spätestens im nächsten Jahr mit 4 Klassen geführt wird und die Bürgermusik sich zum Ziel gesetzt hat, den Stand der Aktiven noch in diesem Jahr auf über 30 Musikanten aufzustocken. Bertram GANAHL stellt das Projekt vor und erklärt überhaupt wie es zu diesem Projekt gekommen ist. Seine Absicht sei nicht der Gemeindevertretung zu diktieren sofort einen Saal mit Proberäumen für die Bürgermusik zu bauen, er wolle nur aufzeigen welcher Raumbedarf für die Zukunft ideal wäre. Der Vorsitzende weist daraufhin, daß der Gemeindevertretung sehr wohl bewußt ist, daß das derzeitige Raumangebot in der Volksschule Silbertal für die Bürgermusik für die Zukunft nicht ausreichend ist und daß die Notwendigkeit für die Errichtung eines Proberaumes erkannt wird. Er weist nochmals daraufhin, daß der Schulleiter Wilfried RUPRECHT ihn aufmerksam gemacht habe, daß spätestens im Schuljahr 1997/98 in der Volksschule Silbertal 4 Klassen geführt werden. Weiters weist der Vorsitzende auf die wenig finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Silbertal hin. Die Gemeindevertretung ist nach wie vor der Ansicht, daß ein Kultursaal für die Gemeinde Silbertal notwendig ist, vorrangig aber die Probelokalsituation der Bürgermusik geklärt werden soll. Der Gemeindevorstand soll sich mit dem Bauausschuß und dem Ausschuß der Bürgermusik Silbertal und mit dem Schulleiter treffen um über die weitere Vorgangsweise zu beraten. Als Termin wird der 22. Mai avisiert. Abschließend informiert der Obmann Bertram GANAHL über den Vorschlag der Bürgermusik über die Abgangsdeckung bei der Jugendausbildung bei der Bürgermusik Silbertal. Dieses Thema wird in der kommenden Gemeindevertretersitzung oder im Gemeindevorstand behandelt werden. -4- Zu 5.) Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes wie folgt: Umwidmung der GST-NR. 165/1 von derzeit "FL-Landwirtschaftsgebiet" in "BW-Wohngebiet" im Eigentum des Hubert THÖNY. Zu 6.) Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 29.05.1994 Zl. 153-2/1994 wurde dem Herrn Hubert THÖNY die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Bienen- und Gerätehauses auf der GST-NR. 57/2 bzw. 193 GB Silbertal erteilt. Bei einer am 10.08.1995 erfolgten Überprüfung wurde festgestellt, daß das Objekt gegenüber der zu Grunde liegenden Baubewilligung wesentlich vergrößert ausgeführt wurde. Das Gebäude wurde durch einen Zubau an der Westseite, der einen Grundriß von 3 x 4, 30 m aufweist, erweitert. Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 10.08.1995 wurde die Einstellung, der auf die Erstellung dieses Zubaues gerichteten Bauarbeiten, verfügt. Mit Antrag vom 14.08.1995 hat Herr Hubert THÖNY um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung dieses Zubaues angesucht. Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 14.09.1995, wurde dem Antragsteller die baubehördliche Bewilligung für diesen Zubau, versagt. Mit dem Hinweis den Zubau abzutragen und den entsprechenden Zustand binnen 6 Wochen nach Rechtskraft dieses Bescheides herzustellen. Begründet wurde die Versagung der Baubehörde I. Instanz damit, daß gem. § 16 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes LGBl. Nr. 15/1973 in Landwirtschaftsgebieten Baubewilligungen nur für Gebäude und Anlagen erteilt werden, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und Zuerwerbe einschließlich der dazugehörenden Wohnräume und Wohngebäude notwendig sind. Im Landwirtschaftsgebiet sind insbesondere die Errichtung von Riedhütten, Gerätehäuschen und sonstigen Kleinobjekten für Betätigungen, die lediglich dem Zeitvertreib oder der Erholung dienen, nicht zulässig. Im vorliegenden Fall ist der Antragsteller kein Landwirt. Die beabsichtigte Verwendung zur Unterbringung von Kleintieren, einer Mähmaschine und eines Notstromaggregates vermag eine Notwendigkeit für land- und forstwirtschaftliche Zwecke im Sinne des § 16 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes keinesfalls zu begründen. Die Errichtung des gegenständlichen Zubaues steht daher im Widerspruch zum rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Silbertal. Die Baubewilligung war daher zu versagen. Hubert THÖNY hat fristgerecht am 02.10.1995 die Berufung eingebracht und nochmals deponiert, daß er den Zubau für landwirtschaftliche Zwecke benötige. Die Gemeindevertretung hat nun als Baubehörde II. Instanz zu entscheiden. Die Gemeindevertretung bestätigt den I.-instanzlichen Bescheid des Bürgermeisters mit einer Gegenstimme. Zu 7.) Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die Anhebung der Müllgebühren für die 60 und 40-Liter-Müllsäcke, sowie Containerentleerungen anzuheben wären, nachdem mit den derzeit geltenden Tarifen das Auslangen zur Abdeckung der Ausgaben nicht gefunden werden kann. Um hier kostendeckend zu sein, müssen die Gebühren beim Müllsack beim 60 Lt. Sack um S 2, 80 auf S 30, 80, beim 40 Lt. Sack von S 20, - auf S 22, - und bei den Containerentleerungen um S 48, -- auf S 408, -- jeweils Netto, angehoben werden. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig diese Müllgebühren, rückwirkend ab Jänner 1996, zu erhöhen. -5- Zu 8.) Wie in der letzten Gemeindevertretersitzung berichtet, haben die Bürgermeister der Gemeinden Klösterle, Dalaas und Silbertal anläßlich einer Besprechung am 17.02.1994 im Landhaus Bregenz vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretungen, eine Vereinbarung getroffen, wie die Kommunalabgabe und der Fremdenverkehrsbeitrag zwischen diesen Gemeinden aufgeteilt werden soll. Damals wurde angenommen, daß die Klostertaler Bergbahnen eine Einheit bilden, wobei bei der Zerlegung die Arbeitsplätze aus der jeweiligen Gemeinde, sowie die Verkehrsbelastung zu berücksichtigen sind. Es wurde damals folgende Zerlegung angeregt. Die Gemeinden Dalaas und Klösterle teilen sich die Kommunalsteuer und den Fremdenverkehrsbeitrag der Betriebsstätte "Liftanlagen" der Klostertaler Bergbahnen zu je 50%. Die Gemeinde Silbertal verzichtet auf einen Teil an der Kommunalsteuer und dem Fremdenverkehrsbeitrag aus dieser Betriebsstätte. Die Gemeinde Silbertal erhält die Kommunalsteuer und den Fremdenverkehrsbeitrag der Betriebsstätte des Restaurants der Klostertaler Bergbahnen zu 100%. Die Gemeinden Dalaas und Klösterle erhalten keinen Anteil. Die Gemeindevertretungen von Dalaas und Klösterle haben dieser Vereinbarung die Zustimmung erteilt. Bei einer Vorsprache bei der Finanzlandesdirektion Feldkirch am 30.04.1996 konnte in Erfahrung gebracht werden, daß das Restaurant ein eigener Betriebszweig darstellt und somit die Seilbahnen und das Restaurant nicht als Ganzes gesehen werden kann. Beide Betriebszweige (Seilbahn als auch Restaurant) würden somit gesondert behandelt werden. Die Gemeindevertretung beschließt deshalb einstimmig bei der Finanzlandesdirektion den Antrag auf Zerlegung der genannten Abgaben zwischen den betroffenen Gemeinden zu stellen. Zu 9.) Zum Angebot der Mountainbiking-Strecken teilt der Vorsitzende mit, daß in Silbertal nachstehendes Angebot besteht: Offiziell gibt es lediglich die Strecken Silbertal - Kristberg und Kristberg - Innerberg. Die Strecken "Kristberg - Kristbergsattel - über den Forstweg Dalaas", weiters die Strecke "Kristberg - Wasserstuben - zum Teil auch Sonnenkopf - Klösterle" und die Strecke "Hinteres Silbertal" sind illegal und werden zum Teil stillschweigend geduldet. Der Rundkurs "Silbertal - Fellimännle Wasserstuben - Kristberg" kann noch nicht angeboten werden, weil der Forstweg "Starka-Egg" zum Fellimännle noch nicht errichtet ist. Für das Angebot wäre es allerdings wichtig, wenigstens die Strecke "Silbertal Hasahüsli" freizugeben. GV Peter NETZER regt an die Strecke ins Hintere Silbertal zeitlich befristet freizugeben. Ab der Holzerhütte taleinwärts sind andere Straßenerhalter und bei einer Freigabe dieser Strecke taleinwärts müßte mit diesen Kontakt aufgenommen und die entsprechenden Verhandlungen geführt werden. Die Gemeindevertretung beschließt einhellig die Verordnung über das Fahrverbot auf der "Fellimännlestraße" dahingehend abzuändern, daß der Fahrradverkehr auf der "Fellimännlestraße" vom Fahrverbot ausgenommen wird. Zu 10.) Die Gemeindevertretung beschließt nach eingehender Diskussion einstimmig für Fahrten auf der "Fellimännlestraße" bis Hasahüsli für Nichtberechtigte (Silbertaler) einen Jahresbeitrag in der Höhe von S 100, -- als Straßenerhaltungsbeitrag einzuheben. Zu 12.) Allfälliges: a) GV Hans NETZER ersucht um eine vertrauliche Anfrage, wobei daraufhin die Zuhörer den Sitzungssaal verlassen. Bei dieser Anfrage handelt es sich um das Verhalten des Waldaufsehers Emil FLEISCH in den letzten Wochen. Der Bürgermeister gibt dazu die entsprechende Auskunft. -6- b) GV Peter NETZER erkundigt sich über den Entwicklungsstand im Bezug der Anlegung eines Radweges von Schruns nach Silbertal. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr sind, schließt der Vorsitzende um 22.30 Uhr die Sitzung und bedankt sich bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung für ihre Mitarbeit. Der Schriftführer: Kurt LORETZ e.h. Der Bürgermeister: