19980629_GVE025

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Letzte Änderung 09.06.2021, 17:20
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1998-06-29
Erscheinungsdatum 1998-06-29
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Silbertal 6780 Silbertal Silbertal, am 30.06.1998 Niederschrift über die am Montag, den 29.06.1998 mit Beginn um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Silbertal abgehaltenen 25. Gemeindevertretersitzung Anwesend: Bgm. Willi SÄLY, Vize-Bgm. Adolf BARGEHR, GR Hans NETZER, die Gemeindevertreter Josef DÖNZ, Walter BARGEHR, Othmar ERHARD, Ludwig ZUDRELL, Herwig ERHARD, Herbert ERHARD, Peter NETZER, sowie die Ersatzmänner Manfred LECHNER und Bruno VONDERLEU. Entschuldigt: GV Brigitte GABL, GV Johann GANAHL; Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit. 2. Genehmigung der Niederschrift über die 24. GV-Sitzung vom 03.06.1998. 3. Berichte des Vorsitzenden. 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Silbertal: DÖNZ Markus, 6771 Bartholomäberg, Gantschier 751, Umwidmung einer Teilfläche der GST-NR. 943, GB Silbertal, von derzeit FLLandwirtschaftsgebiet in BW/Wohngebiet. 5. DÖNZ Markus, 6771 Bartholomäberg, Gantschier 751, Ansuchen um Ankauf von Gemeindegrund aus der GST-NR. 949 im Eigentum der Gemeinde Silbertal. 6. ERHARD Georg, 6780 Silbertal 1, Freilassungserklärung der Reallast der Zaunerhaltung gegen die GST-NR. 4, 24, 1488/1. 7. ERHARD Christian, 6780 Silbertal 78 ua., Festsetzung des Interessentenbeitrages für den Ausbau und die Staubfreimachung des Güterweges "Pascha". -28. SÄLY Gerhard und Monika, 6780 Silbertal 121, Festsetzung des Interessentenbeitrages für die Staubfreimachung der Hofzufahrt "Schöni". 9. Bürgermeisterentschädigung nach der neuen Regelung mit Erlassung einer Verordnung. 10. Allfälliges. Erledigung der Tagesordnung: zu 1.) Der Bürgermeister eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist. zu 2.) Die Niederschrift über die 24. Gemeindevertretersitzung vom 03.06.1998 wird einstimmig genehmigt. GV NETZER Peter möchte aber seitens der FBP-Fraktion bei TO-Pkt. 7 eine Ergänzung der Niederschrift, daß sie dagegen gestimmt haben, weil sie eine Überprüfung wollten, ob in diesem Bereich des Ortsteiles "Matta" die Errichtung einer Wohnanlage möglich ist. zu 3.) Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet, daß am kommenden Freitag eine Sitzung des Aufsichtsrates der Hochjochbahn stattfindet, wobei die geplante Kapitalaufstockung von 20 % im Ausmaß von S 32 Mio. behandelt wird. Es fehlen derzeit noch S 7 Mio. Die Marktgemeinde Schruns beteiligt sich nun doch an der 20 %-igen Aufstockung und an die Gemeinde Silbertal wurde das Ansinnen gestellt, sich ebenfalls zu beteiligen, damit die im Schigebiet Hochjoch notwendigen Investitionen auch durchgeführt werden können. Die Gemeindevertreter signalisieren ein "Ja" zu einer Beteiligung, wobei über die Höhe zum gegebenen Zeitpunkt entschieden wird. b) Der Vorsitzende berichtet weiters, daß bezüglich der neu zu errichtenden Krankenpflegestation im Sozialzentrum Außermontafon der zukünftige Standort durch die Marktgemeinde Schruns im Bereich der VOGEWOSI-Siedlung in der Außerlitzstraße festgelegt wurde. c) Der Vorsitzende teilt mit, daß beim Verbindungsstück vom Gasthof Kristberg bis zur Bergstation der Kristberg-Bahn nun eine Lösung in Sicht sei. Der Fam. MITTERLEHNER wurde anläßlich einer Aussprache durch den Gemeindevorstand neuerlich deponiert, daß die Gemeinde Silbertal darauf drängt, die Fahrbahnbreite mit 3, 0 m plus 0.40 m Bankett links und rechts, somit eine lichte Weite von 3, 80 m zwischen den Zäunen, zu fixieren. Dabei wurde der Fam. MITTERLEHNER vorgeschlagen die restliche Fläche aus dem öffentlichen Gut ev. erwerben zu können. Sie zeigten sich diesbezüglich gesprächsbereit. Die andere Restflächen sollen von den unterliegenden Grundeigentümern ebenfalls käuflich erworben werden. zu 4.) Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Silbertal: Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes wie folgt: DÖNZ Markus, 6771 Bartholorhäberg, Gantschier 751, Umwidmung einer Teilfläche der GST- Silbertal, von derzeit FL- Landwirtschaftsgebiet in BW/Wohngebiet. zu 5.) DÖNZ Markus, Ansuchen um Ankauf von Gemeindegrund: Markus DÖNZ hat um käufliche Überlassung von 193 m2 aus der GST-NR 949 im Eigentum der Gemeinde Silbertal für Pkw-Abstellplätze angesucht. Die Gemeindevertretung kommt zur Ansicht, daß zuerst mit der Landschaftsschutzbehörde abgeklärt werden soll, ob eine Aufschüttung dieses Geländes in Litznähe überhaupt möglich ist. In der Folge könnte dann weiter entschieden werden, wobei eine Verpachtung auch denkbar wäre. zu 6.) Freilassungserklärung der Reallast der Zaunerhaltung: Im Zusammenhang mit Erwerb von Baugrund durch Georg ERHARD, wh. 6780 Silbertal 1 von der Röm. kath. Pfarrpfründe zu St. Nikolaus in Silbertal, wird von der Gemeindevertretung die Freilassungserklärung von der Reallast der Zaunerhaltung gegen die GST-NR. 4, 24, 1488/1 einstimmig genehmigt. zu 7.) ERHARD Christian. 6780 Silbertal 78 u.a. - Festsetzung des Interessentenbeitrages für den Ausbau und Staubfreimachung des Güterweges "Pascha": Dieser TO-Pkt. wird, zur Einholung von weiteren Informationen vertagt. zu 8.) SÄLY Gerhard u. Monika, 6780 Silbertal 121 - Festsetzung des Interessentenbeitrages für die Staubfreimachung der Hofzufahrt "Schöni": Dieser TO-Pkt. wird ebenfalls vertagt, zumal der Fördersatz des Landes nicht bekannt ist. zu 9.) Bürgermeisterentschädigung nach der neuen Regelung mit Erlassung einer Verordnung: Die Bürgermeisterentschädigung wird wie folgt verordnet: Monatsbezug (1) Der Monatsbezug des Bürgermeisters beträgt 20 v.H. des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998. (2) Die Bezüge nach Abs. 1 gebühren 14mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzahlungen. Wertsicherung Der Monatsbezug nach § 1 erhöht sich jährlich entsprechend dem Anpassungsfaktor nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. Reisegebühren Dem Bürgermeister gebühren Reisegebühren im Sinne der Gemeindereisegebührenverordnung. Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1998 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Entschädigung des Bürgermeisters vom 07.04.1988 außer Kraft. zu 10.) Allfälliges: a) GV NETZER Peter fragt nach, ob bereits in der Sache "Schiabfahrt Klostertal" inzwischen etwas geschehen sei. Der Vorsitzende teilt dazu mit, daß noch nichts Neues vorliegt. Es müsse das Interesse der Klostertaler Bevölkerung für die Anbindung an das Schigebiet Montafon geweckt werden. b) Dazu teilt der Vorsitzende weiters mit, daß wegen der Kommunalabgabe bei der Sonnenkopfbahn immer noch ein Verfahren über die Zerlegung ("Zerlegungsschlüssel") beim Finanzamt Innsbruck läuft. c) GV Ludwig ZUDRELL stellt eine Anfrage bezüglich der Einzäunung des "Wiesli" und der damit verbundenen Blockierung des Wanderweges vom Keller in Richtung Kristberg beim Anwesen von FLEISCH Heinrich. d) GV Peter NETZER erkundigt sich nach dem Stand der Dinge in Sachen "Radweg". Dazu erteilen der Vorsitzende und der Gemeindesekretär Auskunft über die Aussagen vom Amtsgeologen Dr. Peter STARK und zwar, daß im Bereich zwischen Engelbert MANGENG und Elmar MEIDL (ca. 150 m) geologisch äußerst schwierig seien. e) GV Peter NETZER erkundigt sich auch in der Sache "Bankomat", worauf der Vorsitzende mitteilt, daß die HYPO-Bank endgültig abgesagt hat. Hinsichtlich Standort Konsum fehlen noch die Angebote über den Umbau. Anschließend werden mit der Raiffeisenbank Montafon die weiteren Verhandlungen geführt. Nachdem zu diesem TO-Pkt. keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende um 21.30 Uhr die 25. Gemeindevertreter-Sitzung. Der Schriftführer: Kurt LORETZ e.h. Der Bürgermeister: