19851010_GVE005

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Letzte Änderung 09.06.2021, 17:35
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1985-10-10
Erscheinungsdatum 1985-10-10
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt 6780 SILBERTAL Silbertal, am 10.10.1985 5. Gemeindevertretersitzung NIEDERSCHRIFT über die am Donnerstag den 10. Oktober 1985 mit Beginn um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Silbertal durchgeführte Gemeindevertretersitzung. Anwesend: Bürgermeister Wilhelm SÄLY, Vizebürgermeister Franz KÜNG, die Gemeinderäte Franz FLEISCH und Christian BITSCHNAU, die Gemeindevertreter Leo BARGEHR, Othmar ERHARD, Helmut ZUDRELL, Erich BERTHOLD, Peter NETZER, Franz VONDERLEU, Hans NETZER und Aurel RUDIGIER. Tagesordnung 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit. 2.) Genehmigung der Niederschrift der 4. Gemeindevertretersitzung vom 26.09.1985. 3.) JUSSEL Kurt, Tischlereiwerkstätte, Ansuchen um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes auf der Grundparzelle 1104 d, KG. Silbertal, zu seinem Anwesen. 4.) Abänderung der Abgabenkommission in der laufenden Legislaturperiode. 5.) Verbauung der Schrinawaldlawine; Übernahme eines 6%igen Interssentenbeitrages. 6.) Beschluß über die Vortragung oder Nichtvortragung des Gebahrungsüberschusses von 1984 auf 1985. 7.) MAYER Inge und Fredy; Ansuchen um Zukauf von Baugrund zur Arrondierung seines Grundstückes Gp 727/3. 8.) Flächenwidmungsplan Silbertal; Beschlußfassung. 9.) Berichte - Allfälliges -2- Beschlußfassung Zu 1.) Bürgermeister Wilhelm SALY eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Gemeinderäte und Gemeindevertreter und stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Zu 2.) Die Niederschrift der 4. Gemeindevertretersitzung wird genehmigt. Gemeindevertreter Hans NETZER erklärt zu Pkt. 9.) (Allfälliges), daß es sich den Polytechnischen Lehrgang betreffend, nicht um 2 Schüler, sondern um 3 Schülerinnen handle. Zu 3.) Dem Ansuchen des Kurt JUSSEL um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über die Grundparzelle 1104 (Gemeindegrund) zu seinem Anwesen der Tischlereiwerkstätte wird einstimmig entsprochen. Die Breite der Zufahrt beträgt 3, 5 Meter. Es wird ihm die Dienstbarkeit der Zaunlast zum Allmeingrund aufgetragen. Das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Zufahrtsweg wird ihm, seinem Rechtsnachfolger und dritten Personen, die mit ihm geschäftlich in Verbindung stehen, untersagt. Zu 4.) Der Vorsitzende erklärt, daß nach § 13 Abgabenverfahrensgesetz in erster Instanz der Bürgermeister und in zweiter Instanz die Abgabenkommission sachlich zuständig sei. Seine Obmannfunktion in der Abgabenkommission sei daher gesetzwidrig. Über Vorschlag des Vorsitzenden wird die Abgabenkommission wie folgt neu gebildet: Abgabenkommission (5 Mitglieder) Vizebürgermeister Franz KÜNG als Obmann Christian BITSCHNAU als Obmann-Stellvertreter Erich BERTHOLD Silbertal 97 Anton AMMANN, Silbertal 333 Emanuel VONDERLEU, Silbertal 125 Die Ersatzmänner bleiben unverändert. Zu 5.) Dem Ersuchen der Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, Schreiben Zl. VI/16-1739/4 vom 09. Juli 1985, um Genehmigung der Niederschrift und um die Übernahme eines 6%igen Interessentenbeitrages (für die Verbauungsmaßnahmen der Schrinawaldlawine) für eine Bausumme von S 37 Mio. und für die Übernahme der Instandhaltung der fertiggestellten Bauten im Verhältnis der Beitragsleistung der Interessenten, wird einstimmig genehmigt. Die Gemeinde hofft auch in diesem Falle um eine besondere finanzielle Unterstützung durch das Land Vorarlberg. -3- Zu 60) Es wird einstimmig beschlossen, den Gebarungsüberschuß von S 56.798, 32 aus dem Jahre 1984 auf das Jahr 1985 nicht vorzutragen. Das Amt der Vlbg. Landesregierung wird von diesem Beschluß in Kenntnis gesetzt werden. Zu 7.) Der Vorsitzende bringt das Ansuchen der Eheleute Inge und Fredy MAYER, um Zukauf von Gemeindegrund zur Arrondierung seines Grundstückes Gp 727/3 vor. Es wird beschlossen ca. 120 m2 Baugrund an die Gesuchsteller zu verkaufen, mit der Auflage, daß das auf der Gp 727/1 d. KG Silbertal im Eigentum der Gemeinde Silbertal lastende Bauverbot aufgehoben wird. Der Preis pro m2 beträgt 150, — S. Zu 8.) Der Bürgermeister erläutert die zur Beschlußfassung vorgelegten Änderungswünsche, gibt bekannt, daß diese im Raumplanungsausschuß durchdiskutiert worden sind, daß die Beschlußfassung des Flächenwidmungsplanes von jeder Gemeinde des Landes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist und stellt den Antrag, den Flächenwidmungsplan nach den vorliegenden Unterlagen zu beschließen. Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Silbertal wird sodann gemäß § 19 Abs. 5, Raumplanungsgesetz, in der Fassung des Entwurfes - 1983 einschließlich der Änderungen und Ergänzungen gemäß den einen integrierenden Teil dieses Beschlusses darstellenden Flächenwidmungsplan-Ausschnittkopien A1, A2, B, C, D, E, F, G, H, K und L, mehrheitlich beschlossen. Die lawinengefährdeten Flächen im Gemeindegebiet Silbertal werden zu einem späteren Zeitpunkt, nicht vor der Auflage des Gefahrenzonenplanes, als "Freifläche-Freihaltegebiet" ausgewiesen werden. Die Kopien des Beschlusses werden rückseitig gekennzeichnet. Die SPÖ-Fraktion stimmt den vorliegenden Neuanträgen zu, dem Flächenwidmungsplan versagt sie die Zustimmung aus nachhaltigen Gründen: 1. Die Auswirkungen des Flächenwidmungsplanes im Allgemeinen, die Bestrebungen der Vlbg. Raumplanungsstelle im Besonderen beeinträchtigen die Eigenständigkeit der Gemeinde. 2. über die steuerlichen Folgen die insbesondere Baulandwidmungen nach sich ziehen können, herrscht Unsicherheit. 3. Einzuholende Gutachten, schwer verständliche Gesetzesbestimmungen, unklare Kompetenzlage zwischen Gemeinde und Raumplanungsstelle, sowie die Abhängigkeit von wahlbehördlichen und politischen Entscheidungsträgern stellen bei späteren Umwidmungen schwere Hemmnisse für einen Antragsteller dar. Ein ÖVP-Mandatar stimmt dem Flächenwidmungsplan nur unter der Voraussetzung zu, daß die Landesregierung Beschlüsse der Gemeindevertretung zu akzeptieren hat. -4- Berichte - Allfälliges a) Bürgermeister Wilhelm SÄLY berichtet, daß die Klostertaler-Bergbahnen einen neuen Doppelsessellift und ein neues Bergrestaurant errichten wollen. Am 16.10.1985 finde an Ort und Stelle eine Vorbegutachtung statt, an der er teilnehmen werde. b) GV Hans NETZER berichtet, daß angeblich bei Holzzuweisungen Nutzungsberechtigte gegenüber Nicht-Nutzungsberechtigten nachrangig behandelt worden seien. Dies sei ihm mitgeteilt worden. c) GV Peter NETZER regt an, das Straßenstück vom Bildstock "Felsa" bis zur Verbotstafel in Richtung Fellimännle zu asphaltieren. Der Vorsitzende stimmt der Anregung zu und wird eine Kostenschätzung einholen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr fallen, schließt der Vorsitzende um 22.25 Uhr die Sitzung. Der Schriftführer: Erich BERTHOLD e.h Angeschlagen an der Amtstafel am : 18.1001985 abgenommen am: Der Bürgermeister: [Unterschrift]