19780306_GVE024

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Letzte Änderung 09.06.2021, 18:04
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1978-03-06
Erscheinungsdatum 1978-03-06
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Silbertal Silbertal, am 6.3.1978 24. Gemeindevertretersitzung Niederschrift über die am Montag, dem 6.3.1970 im Schulhaus Silbertal abgehaltene Gemeindevertretersitzung. Anwesend: Der Bürgermeister, 3 Gemeinderäte und 8 Gemeinde Vertreter. Schriftführer: Bargehr Viktor Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2. Ansuchen verschiedener Parteien der Parzelle Ennertal um die Anbringung von Straßenlampen 3. Viehzuchtverein Silbertal, Ansuchen um eine Unterstützung Kristbergbahn Silbertal und Reisebüro Schmitt, Tauberbischofsheim; Bau eines Doppel-Sesselliftes zum Kristberg und Schleppliftes zum Muttjöchle - Ansuchen um Grundüberspannung und Grundinanspruchnahme für den Betrieb der Anlage Beschlußfassung 1. Der Bürgermeister Georg Amann eröffnet die Sitzung um 20.14 Uhr, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Er begrüßt auch die zahlreich erschienenen Zuhörer, insbesondere den Sachverständigen Herrn Ing. Selge von der Firma Doppelmayr. 2. Dem Ansuchen der Parteien der Parzelle Innertal für die Anbringung von Straßenlampen wird zugestimmt. 3. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Viehzuchtverein die Rechnungen über die Sprunggelder sowie der Besamung vorlegt, sodaß darüber nochmals diskutiert wird. 4. Dem schriftlich eingebrachten Antrag der SPÖ-Fraktion gegen die Gewährung von Überspannungsrechte über Gemeindegrund und gegen die Bereitstellung von Gemeindegrund für den von der ^ristbergbahn projektierten Sessellift wird vorerst abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 7 : 5. Beginn der Sitzung: 20.14 Uhr Ende der Sitzung: 0.12 Uhr Der Bürgermeister: [Handschriftliche Ergänzung: "angeschlagen am 11.3.78"] [Unterschrift: "Georg Amann"] -2[Anhang] zu Punkt 4.) der 24. Gemeindevertretungssitzung am 6.3.1978 Die SPÖ-Fraktion der Gemeinde Silbertal spricht sich gegen die Gewährung von Überspannungsrechten über Gemeindegrund und gegen die Bereitstellung van Gemeindegrund für den van der Kristbergbahn projektierten Sessellift aus. Die SPÖ-Fraktion begründet ihre Ablehnung wie folgt: 1. Solange für das Muttgebiet kein fachliches Gutachten über die schitechnische Eignung vorliegt, sehen wir uns außer Stande, die Verbindung zwischen Kristberg und Sonnenkopf als echten Gewinn für die Wintersaison unserer Gemeinde oder gar als Alternative für das Gratschgebiet zu werten. Wir empfehlen für die Erstellung eines schitechnischen Gutachtens über das Muttgebiet denselben Gutachter zu wählen, den auch die Erschließungsgesellschaft Gretsch und die Sonnenkopfbahn konsultiert haben. 2. Der projektierte Sessellift kreuzt die bestehende Kabinenbahn in Dorfnähe, was ebenso wie die schräg über den Kristberghang verlaufende Sessellifttrasse das Dorfbild und das Landschaftsbild empfindlich stören würde. Da kein lawinen- und wildbachtechnisches Gutachten, sowie kein brandtechnisches Gutachten vorliegen, lassen sich auch diesbezügliche Gefahren, die die neue Trasse mit sich bringen könnte, von uns nicht abschätzen. 3. Dar Betrieb des projektierten Sesselliftes kann zur Folge haben, daß die bestehende Kabinenbahn aus wirtschaftlichen sowie betriebs- und sicherheitstechnischen Gründen außer Betrieb gestellt wird und somit besonders den am Kristberghang wohnenden Menschen kein öffentliches Verkehrsmittel mehr zur Verfügung stehen würde. 4. Die SPÖ-Fraktion befürwortet für den Kristberg eine Erschließung, die auf die Grüße des Gebietes und auf jene Gäste, für die das Kristberggebiet geradezu prädestiniert ist, Rücksicht nimmt, nämlich für seriöse Gäste, Familien, ältere Leute. Dieser Gast legt besonderen Wert auf Bequemlichkeit, Komfort, Sicherheit und Ruhe. Der Bau einer größeren Kabinenbahn in der bestehenden Trasse mit zwei Aussteigestellen und der Bau von Schleppliften auf dem Bodenstall würde diesen Ansprüchen gerecht werden. 5. Da die Ausarbeitung eines Regionalplanes zur Erschließung van Schigebieten im Montafon durch die Vorarlberger Landesregierung die Erschließungsgesellschaft Gretsch (wie auch andere Liftgesellschaften im Montafon) an der Verwirklichung ihres Projektes bis zur Fertigstellung dieses Regionalplanes hindert, wäre es nach der bisherigen Haltung der Gemeindevertretung nicht gerechtfertigt, durch ein Votum für ein anderes Erschließungsprojekt die Projekteingabe der Gretschgesellschaft beim Amt der Vorarlberger Landesregierung zu gefährden.