19860424_GVE009

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Letzte Änderung 09.06.2021, 19:50
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1986-04-24
Erscheinungsdatum 1986-04-24
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt 6780 SILBERTAL Silbertal, am 25.04.1986 9. Gemeindevertretersitzung NIEDERSCHRIFT über die am 24.04.1986 (Donnerstag) mit Beginn um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Silbertal durchgeführte Gemeindevertretersitzung. Anwesend : Bürgermeister Wilhelm SÄLY, die Gemeinderäte Christian BITSCHNAU und Franz FLEISCH, die Gemeindevertreter Leo BARGEHR, Helmut ZUDRELL, Othmar ERHARD, Erich BERTHOLD, Franz VONDERLEU, Hans NETZER, sowie die Ersatzmänner Alfons ERHARD, Anton AMANN und Emanuel VONDERLEU. Entschuldigt haben sich: Vize-Bgmst. Franz KÜNG und die Gemeindevertreter Peter NETZER und Aurel RUDIGIER. Tagesordnung 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit. 2.) Genehmigung der Niederschrift über die 8. Gemeindevertretersitzung vom 27002.1986. 3.) Ansuchen der "Freiwilligen Feuerwehr Silbertal" um Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges. 4.) Änderung des Flächenwidmungsplanes a) ERHARD Alois, Silbertal 33; Antrag auf Zuerkennung eines "Roten Punktes" auf Gp 177. b) MANGENG Engelbert, Bartholomäberg, Innerberg 65; Antrag auf Zuerkennung eines "Roten Punktes" auf der Gp 244/1 der KG. Silbertal. -2- c) ASSMANN Franz, Silbertal 134; Antrag auf Umwidmung eines Teilstückes d. Gp 1047/1 von "FL" in "BW". d) BITSCHNAU Johann, Silbertal 132; Antrag auf Umwidmung des restlichen Teilstückes d. Gp 1021/1 von "FL" in "BW". e) Gemeinde Silbertal; Umwidmung der Gp 1009, 1008/4 und 1011/4 von "BM" in "BW". f) GANAHL Ferdinand, Silbertal 144; Antrag auf Umwidmung der Gp 1041/4 von "FL" in "BW". g) ERHARD Karl, Silbertal 70; Antrag auf weitere Zurückwidmung der Gp 449/1 und 450 von "BW" in "FL". 5.) Wohn- und Geschäftshaus Silbertal; Auftragsvergabe über Planungs- und Bauleitungsarbeiten (Hochbau) an die Planungsgemeinschaft Oskar GANAHL und Peter KÜNZLE. 6.) Güterweg Totenbühel-Kristberg; Stellungnahme zur Verordnung über das Fahrverbot d. Agrarbezirksbehörde Bregenz. 7.) Güterweggenossenschaft "Salier"; Bürgschaftsübernahme für einen AIK-Kredit, sowie Übernahme des Zins- und Tilgungsdienstes nach Staubfreimachung. 8.) SCHWARZHANS Anton , Silbertal 56 und BARGEHR Josef, Silbertal 54, Sanierung der Hofzufahrten; Ansuchen um Übernahme von Baukosten. 9.) Genehmigung des Kauf- und Tauschvertrages (Grundangelegenheiten) zwischen Gemeinde Silbertal, Kurt WINKLER und Franz ASSMANN. 10.) Kauf- und Abtretungsvertrag eines Teilstückes d. Gp 1021/1 zwischen Johann BITSCHNAU, Silbertal 132 und der Gemeinde Silbertal im Bereich "Bündtle". 11.) Berichte. 12. Allfälliges. Beschlußfassung Zu 1.) Bgm. Wilhelm SÄLY eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Gemeinderäte und Gemeindevertreter und stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist. -3- Dem Antrag des Vorsitzenden zu TO-Punkt 4.) zwei Anträge (GANAHL Ferdinand und ERHARD Karl) auf Umwidmung mitzubeschließen und die Tagesordnung um einen weiteren TO-Punkt u.z. Kauf- und Abtretungsvertrag eines Teilstückes d. Gp 1021/1 zw. Johann BITSCHNAU, Silbertal 132 und der Gemeinde Silbertal zu ergänzen, wird einstimmig entsprochen. Dieser Gegenstand wird unter dem TO-Punkt 10.), Berichte deshalb unter TO-Punkt 11.) und Allfälliges unter dem TO-Punkt 12.) behandelt werden. Zu 2.) Die Niederschrift der 8. Gemeindevertretersitzung vom 27.02.1986 wird mehrheitlich genehmigt. Zu 3.) Der Vorsitzende legt das Ansuchen der "Freiwilligen Feuerwehr Silbertal" um Ankauf eines Tanklöschfahrzeuges vor. Der Ankauf wäre für 1987 vorgesehen, wobei sich die Kosten auf ca. 1, 6 Mio S belaufen würden. Nach Auskunft des Feuerwehrkommandanten Franz DÖNZ könnte mit einer Landesförderung in Höhe von 45 % gerechnet werden. 15 % (ca. 240.000, —S) glaubt die Feuerwehr durch eine Haussammlung und Durchführung eines Feuerwehrfestes im Jahre 1987 aufbringen zu können. Den Rest, rund 40 % oder etwa 640.000, —S müßte die Gemeinde tragen. Die Gemeindevertretung faßt nach eingehender Beratung den einstimmigen Beschluß, das Tanklöschfahrzeug für 1987 anzukaufen. Zwecks Finanzierung sollen verschiedene Möglichkeiten (Kontaktaufnahme mit d. Versicherungen usw.) überprüft werden. Zu 4.) ASSMANN Franz hat seinen Antrag auf Umwidmung von "FL" in "BW" zurückgezogen. Der von der Gemeindevertretung am 10. Oktober 1985 und vom Amt der Vorarlberger Landesregierung am 17. Dezember 1985 genehmigte Flächenwidmungsplan der Gemeinde Silbertal wird gemäß § 21 Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 15/1973, nach den dargestellten Ausschnittkopien, bezeichnet mit A, B, C, D, E und F, geändert. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. Zu 5.) Der Vorsitzende bringt den Vertrag über die Auftragsvergabe der Planungs- und Bauleitungsarbeiten des Wohn- und Geschäftshauses Silbertal zur Beschlußfassung vor. Es wird beschlossen, mit der Auftragsvergabe noch zuzuwarten. Der Bauausschuß -4- soll sich mit der Planungsgemeinschaft GANAHL - KÜNZLE ins Einvernehmen setzen, um nähere Details was den Inhalt des Vertrages betrifft, zu erfahren Betreffend der Bauaufsicht wird angeregt, nähere Erkundigungen aus anderen Gemeinden einzuholen. Zu 6.) Der Bürgermeister teilt mit, daß bezüglich einer Lockerung der bestehenden Verordnung für den Güterweg Totenbühel - Kristberg, am 14.03.1986 in Silbertal eine Besprechung zwischen Vertretern der Agrarbezirksbehörde Bregenz (Hofrat Dr. Pfefferkorn und Dr. Fessler) und dem Ausschuß des Güterweges ^stattgefunden habe. Die Herren der Agrarbezirksbehörde Bregenz hätten dabei die Vorstellungen des Herrn Landesrates BLANK vorgebracht. Nach dessen Vorstellungen sollte den ganzjährig ansäßigen Vermietern das Recht zuerkannt werden, ihre Hausgäste mit den eigenen Pkw an- und abreisen zu lassen. Diese Lockerung wäre versuchsweise auf ein Jahr beschränkt. Eine Einigung sei dabei nicht erzielt worden. Hofrat Dr. Pfefferkorn erwarte deshalb eine Stellungnähme der Güterweggenossenschaft auf Grund eines Vollversammlungsbeschlusses und eine Stellungnahme der Gemeinde Silbertal. Die Güterweggenossenschaft habe deshalb am 18.04.1986 in ihrer Jahreshauptversammlung sich mit dem Vorschlag befaßt und habe mehrheitlich beschlossen, daß diese von LR BLANK vorgeschlagene Lockerung des bestehenden Fahrverbotes nicht nur für die ganzjährig ansäßigen Vermieter (Bewohner), sondern für alle Zimmervermieter gelten soll. Die Gemeindevertretung stellt dazu fest, daß bei Erlassung der Verordnung des Fahrverbotes für den Güterweg "Totenbühel - Kristberg" durch die Agrarbezirksbehörde Bregenz, der von der Gemeindevertretung Silbertal am 07.02.1985 einstimmig gefaßte Beschluß in keiner Weise berücksichtigt worden ist. Damals nämlich hatte die Gemeindevertretung beschlossen, daß von den vorgegebenen Punkten der Punkt 4. dahingehend abgeändert werden sollte, daß "Hausgäste im Rahmen der Zimmervermietung" nicht wie angeführt "Privatzimmervermietung" vom Verbot ausgenommen sind. Die Gemeindevertretung hält an dem damals gefaßten Beschluß fest und will die Verordnung diesbezüglich geändert wissen. Die Agrarbezirksbehörde soll diesbezüglich in Kenntnis gesetzt werden, wobei auf die Vorgangsweise bei Erlassung der Verordnung hingewiesen werden soll. -5- Zu 7.) Der Vorsitzende gibt bekannt, daß der Bau des Güterweges "Saller" bisher Mittel in Höhe von rund 1.110.000, —S beansprucht habe. Weitere Kosten seien kaum mehr zu erwarten, da der Bau praktisch abgeschlossen sei. Der Interessentenbeitrag belaufe sich deshalb auf ca. 555.000, —S. An Asphaltierungsbeiträgen seien von den Anliegern 63.000/— S eingehoben worden. Der Gemeinde verblieben deshalb echte Kosten in Höhe von etwa 492.000, — S. Die Aufnahme eines AIK - Kredites (dieser kann 45 % der Gesamtbaukosten d.s. rund 499.000, — S betragen) durch die Güterweggenossenschaft "Salier" erscheine unumgänglich, zumal die Gemeinde nur beschränkt frei verfügbare Mittel habe. Ein Kredit in Höhe von 400.000, —S wäre deshalb erforderlich. Es wird einstimmig beschlossen, der Güterweggenossenschaft "Salier" für den von ihr aufgenommenen Kredit in Höhe von 400.000, — S, die Bürgschaft, sowie den Zins- und Tilgungsdienst zu übernehmen. Zu 8.) Dem Ansuchen des Anton SCHWARZHANS und des Josef BARGEHR, um Übernahme von Baukosten bei der Sanierung der Hofzufahrten wird einstimmig entsprochen. Die Gemeinde übernimmt wie bisher den Interessentenbeitrag (er beträgt bei diesem Bau ca. 20% der Gesamtbaukosten) und hebt von den Anliegern einen Asphaltierungsbeitrag ein. Der Asphaltierungsbeitrag wird mit 12.000, — S festgesetzt. Zu 9.) Der der Gemeindevertretung vorgelegte Kauf- und Tauschvertrag zwischen Kurt WINKLER, Franz. ASSMANN und Gemeinde Silbertal (die Beschlüsse über die Rechtsgeschäfte wurden am 19.11.1984 und 28.01.1986 gefaßt) findet einstimmig seine Zustimmung. Er kann deshalb von den Urkundenfertiger der Gemeinde unterzeichnet werden. Zu 10.) Dem Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen Johann BITSCHNAU und der Gemeinde Silbertal im Bereich der Gp 1021/1 wird, ausgenommen dem Punkt XV. des Vertrages, einstimmig zugestimmt. Der Punkt XV. des Vertrages soll abgeändert werden und hat in etwa zu lauten: Westlich der Teilfläche (3) wird noch eine Vermessung vorzunehmen sein, wobei in der Folge über die Abtretung der entsprechenden Grundfläche durch die Gemeinde Silbertal als Verwalterin des öffentlichen Gutes an Johann BITSCHNAU sen. bezw. an den Eigentümer -6- der Gp 1021/5 KG Silbertal und über die näheren Bedingungen des zu errichtenden Abtretungsvertrages von den Beteiligten eigens zu verhandeln ist. Nach Abänderung kann der Vertrag von den Urkundenfertiger der Gemeinde unterzeichnet werden. Zu 11.) Berichte a) Der Bürgermeister berichtet, daß kürzlich nach Intervention beim Amt d. Vlbg. Landesregierung, betreffend Ausbau der Landesstraße 95 im Bereich der Felsstrecke Schruns, eine Besichtigung mit einem Vertreter der Landesregierung und Bürgermeister Wekerle aus Schruns stattgefunden habe. Es sei geplant, im Zuge der Kanalisierung (Bau des Ableitungskanales in diesem Bereich) die Verbreiterung vorzunehmen. Die Planungsarbeiten würden in diesem Jahr vorgenommen werden. Im Übrigen sei die Tunnelvariante von der Außerlitzstraße ausgehend in Richtung ehem. Lokal "Tobelmühle" noch nicht gestorben. Mit diesem Bau könnte anfangs der 90-iger Jahre gerechnet werden. Es hänge u.a. auch damit zusammen, wie Schruns und Bartholomäberg mit der Einbindung Montjola fertig werde. b) Weiters berichtet der Vorsitzende, daß auch am gleichen Tage eine Besichtigung über die Strecke des geplanten Gehsteiges von der Parzelle "Sand" bis "Hofstatt" stattgefunden habe. Der Vertreter des Landes habe dabei der Gemeinde empfohlen, dort wo es möglich sei, statt einem Gehsteig ein "Gehweg" mit einer Grünfläche zw. Fahrbahnrand und Gehweg zu errichten. c) Der Bürgermeister berichtet, daß es im Winter wieder öfters zu Schwierigkeiten bei der Müllabfuhr, insbesondere im Bereich Kristberg-Frömlig gegeben habe. Der Müllabfuhrwagen sei öfters wegen witterungsbedingen Straßenverhältnissen nicht hochgefahren, die Säcke seien liegengeblieben und den natürlichen Einflüssen ausgesetzt gewesen. Eine Überprüfung, ob nicht Sammelstellen vorteilhafter wären, wäre angebracht. Zu 12.) Allfälliges a) Betreffend der Abschrankung der Bauschuttdeponie wird empfohlen, den Schlüssel zur Schranke bei der Gemeinde zu deponieren, wo ihn der Bürger abholen kann. Die Erlassung einer Abfuhrverordnung ist nicht erforderlich, da Bauschutt nicht in das Abfallgesetz fällt. Ende der Sitzung: 23.05 Uhr Der Schriftführer: Erich BERTHOLD eh. Der Bürgermeister