19750208_GVE033

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Letzte Änderung 09.06.2021, 19:52
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1975-02-08
Erscheinungsdatum 1975-02-08
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Silbertal Montafon / Vorarlberg Silbertal, am 10. Februar 1975 Telefon 0 55 56 - 78 41 04, Postleitzahl 6780 Zahl: 004 33. Gemeindevertretersitzung Niederschrift über die am Samstag, den 80201975 im Gemeindeamt Silbertal abgehaltene GemeindevertreterSitzung. Anwesend: Der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 8 Gemeinde Vertreter, Altbürgermeister Hermann Brugger ist zur Sitzung nicht erschienen. Schriftführer: Gemeinderat Franz Küng Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeindevertretersitzungvom 16.11.1974 3. Anrainer des öffentlichen Wassergutes Gp.153^ (ehemaliges Teich); Ansuchen um die Übernahme der Verrohrungskosten beim Bachgerinne 4. Thöny Christian und Erhard Josef, Buchen; Antrag auf die Verbreiterung des Buchner Weges 5. Wassergenossenschaft Silbertal-Kirchdorf; Ansuchen um die Übernahme eines Wasseranschlusses 6. Erhard Anton, Silbertal Nr. 154; Ansuchen um Grundkauf beim alten Schulhaus 7. Ruider Maria, Silbertal Nr„240; Ansuchen um die Befreiung von der Hundesteuer 8. Sperren von Schiabfahrten bei Lawinengefahr; Erlassung einer ortspolizeilichen Verordnung 9. Neubestellung eines Laienfleischbeschauers 10. Meidl Hermann, Hoflift Silbertal; Festsetzung der Miete für die Garage im Gemeindebauhof 11. Netzer Ulrich, Silbertal Nr. 8; Ansuchen um die Bewilligung zur Haltung eines Vatertieres 12. Ansuchen des Herrn Pfarrer Johann Netzer betreffs Holzbeistellung bzw. Verarbeitung für den Pfarrhof 13. Anschaffung einer neuen Anschlagtafel für die Gemeinde und die Kirche 14. Verkehrsamt Silbertal; Anregung über einige wichtige Maßnahmen für die Sommersaison 15. Allfälliges Beschlußfassung 1. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Ganz besonders begrüßt er Ammann Hermann, welcher zu dieser Sitzung eingeladen wurde. -2- 2. Die Niederschrift der letzten Gemeindevertretersitzung vom 16.11.1974 wurde einstimmig genehmigt. 3. Dem Ansuchen um die Übernahme der Verrohrungskosten wurde in der Weise entsprochen, daß die Gemeinde sich nicht bei der Verrohrung beteiligt, jedoch aber sich beim Grundkauf mit 50 % beteiligt, somit der Betrag von S 13.050.- leistet. 4. Dem Ansuchen um den weiteren Ausbau des Weges nach Buchen steht die Gemeindevertretung positiv gegenüber, wobei die Arbeiten unbedingt im Jahre 1975 durchgeführt werden sollen, jedoch vorerst nur bis zum Hause von Josef Erhard. 5. Der Wasseranschluß für den Friedhof wird zur Bezahlung nicht übernommen mit der Begründung, daß die Gemeinde den Hochbehälter auf Gemeindegrund errichten ließ ohne hiefür eine Entschädigung zu verlangen. Ebenso wird das Wasser auf dem Friedhof höchstens 6 Monate gebraucht. 6. An Anton Erhard wird beim alten Schulhaus Grund verkauft wie dieses vom Bauausschuß besichtigt worden ist. Die Grenze soll parallel von der Gp. 1008/3 zum Objekt des Gasthauses Hirschen verlaufen. Zwischen dem Gasthaus Hirschen und dem ehemaligen alten Schulhaus wird ein 4 m breiter Streifen nicht verkauft. Der Grundverkauf kann nur unter der Bedingung genehmigt werden, wenn die Gemeinde bei einer eventuellen späteren Verbauung der Gp. 1009 und 1008/4 bis auf 0, 00 m an die Gp. 1008/3 und an jene neufestlegende Grenze die sich erst durch eine Vermessung ergibt, ein Objekt errichten darf. Dieses gilt auch für die Rechtsnachfolger. Der Kaufpreis wird mit S 100.- pro m2 festgesetzt. Die Vermessungs- und Verbücherungskosten gehen zu Lasten des Käufers. 7. Dem Ansuchen um die Befreiung von der Hundesteuer wird nicht entsprochen. 8. Betreffs Sperrung von Schiabfahrten und Wanderwege bei Lawinengefahr wird folgende Verordnung erlassen: "Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung von Silbertal" Das Befahren der Schiabfahrtsstrecken von Kristberg nach Silbertal, Hoflift und das Begehen der Wanderwege von Kristberg nach Innerberg, von Kristberg - Alpe Wasserstube und von Silbertal - Richtung Fellimännle ist bei bestehender Lawinengefahr verboten. Wann eine solche Lawinengefahr besteht, wird vom Bürgermeister nach Anhören der örtlichen Lawinenkommission bestimmt. Zugleich wird der Bürgermeister beauftragt, das Bestehen der Lawinengefahr auf den genannten Abfahrtsstrecken und Wanderwege jeweils durch eine entsprechende Kundmachung zu veröffentlichen und darin auf das erlassene Verbot hinzuweisen. Die Nichtbefolgung dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu S 6.000.- oder mit Arrest bis zu 6 Wochen bestraft. 9. Als Laienfleischbeschauer wird Herr Gebhard Loretz, Silbertal Nr. 100 neu bestellt. 10. Die Miete für die an Meidl Hermann vermietete Garage im Bauhof wird mit S 1.000.- pro Jahr festgesetzt. Die Gemeinde behält sich die jederzeitige Kündigung der Garage vor. Kündigungsgründe sind dann, wenn der Hoflift nicht mehr von Meidl betrieben wird oder die Gemeinde die Garage sonst für wichtige Zwecke benötigt. -3- 11. Dem Ansuchen des Netzer Ulrich um die Haltung und Verwendung eines Vatertieres wird für die Deckungsperiode 1974/75 in. der Weise entsprochen, daß er mit diesem Stier die eigenen Kühe und Rinder, sowie auf freiwilliger Basis auf noch Kühe und Rinder von der Parzelle Kristberg decken darf. An diese Bewilligung ist jedoch das Halten des Stieres bis zur Alpauffahrt gebunden. 12. Dem Herrn Pfarrer sollen jährlich bis zu 6 Raummeter Brennholz beigestellt und aufgearbeitet werden. 13. Eine neue Anschlagtafel soll nach Möglichkeit sofort angefertigt werden. Als Aufstellung für diese Tafel hält man jedoch die Stelle vor dem Gemeindehaus als zweckmäßiger als wieder bei der Kirchenmauer. Somit ist die Aufstellung einer Anschlagtafel für die Kirche dem Herrn Pfarrer allein überlassen. 14. Die Anregungen des Verkehrsamtes sollen nach Möglichkeit verwirklicht werden, wobei die Kostenfrage im Gemeindevoranschlag zu berücksichtigen sein wird. 15. keine Beschlußfassung. Beginn der Sitzung; 20.15 Uhr [Handschriftliche Ergänzung: angeschlagen am 10.2.75 abgenommen am 24.2.75"] Ende: 0.30 Uhr Der Bürgermeister [Unterschrift: "Georg Amann"]