19961219_GVE015

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Letzte Änderung 09.06.2021, 20:48
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1996-12-19
Erscheinungsdatum 1996-12-19
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Silbertal 678o Silbertal Silbertal, am 20.12.1996 Niederschrift über die am Donnerstag, den 19.12.1996 mit Beginn um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Silbertal abgehaltene 15. Gemeindevertretersitzung Anwesend: Bgm. Willi SÄLY, Vize-Bgm. Adolf BARGEHR, sowie die Gemeindevertreter Othmar ERHARD, Ludwig ZUDRELL, Wolfgang FLEISCH, Walter BARGEHR, Herwig ERHARD, Herbert ERHARD, Brigitte GABL, und Peter NETZER. Entschuldigt: GR Hans NETZER GV Johann GANAHL Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit. 2. Genehmigung der Niederschrift über die 14. GV-Sitzung vom 11.12.1996. 3. Berichte des Vorsitzenden. 4. Festsetzung der Gemeindeabgaben und -tarife für 1997. 5. Allfälliges. Erledigung der Tagesordnung: zu 1.) Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist. zu 2.) Die Niederschrift über die 14. Gemeindevertretersitzung vom 11.12.1996 wird einstimmig genehmigt. zu 3.) Berichte: Der Vorsitzende teilt mit, daß beim Stand Montafon ein Treffen mit dem Sektionschef des Bundesministeriums für Landwirtschaft, bezüglich des Katastrophenfonds, stattgefunden hat. Dabei wurde erreicht, daß die Mittel für den Katastrophenfonds und der Wildbach- und Lawinenverbauung erhalten bleiben. -2- zu 4.) Für das Jahr 1997 wurden die Gemeindeabgaben und -tarife wie folgt festgesetzt: 1) Grundsteuer: A) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H. B) für sonstige Grundstücke 500 v.H. 2) Kommunalsteuer: 3 v.H. 3) Getränkesteuer: für alkoholische Getränke und Speiseeis 10 v. H. für alkoholfreie Getränke 5 v. H. ausgenommen von der Getränkesteuer ist Milch, die mit Kakao oder Fruchtbestandteilen vermischt ist. 4) Gästetaxe: S 8, 5) Fremdenverkehrsbeitragssatz: 0, 6 v.H. 6) Hundesteuer: für den 1. Hund im Haushalt (soferne dieser über 3 Monate alt ist) S 200, -für jeden weiterem Hund im Haushalt S 500, — Befreit von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Blinden- und Lawinenhunde, sowie Diensthunde der Gendarmerie bzw. Österreichischen Zollwache, soferne hiefür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann. 7) Müllbeseitigung: Müll wird nur in Säcken mit der Aufschrift "BRANNER" abgeführt. Müllsäcke können im Gemeindeamt Silbertal käuflich erworben werden. Der Kaufpreis pro Müllsack beträgt bei einem Fassungsvermögen von 40 1 S 24, 20 incl. 10 % Mwst. Fassungsvermögen von 60 1 S 34, 00 incl. 10 % Mwst. Darüber hinaus ist von jedem Haushalt eine jährliche Müll-Grundgebühr zu entrichten. Diese beträgt pro Person ab 15 Jahren S 60, -- + 10 % Mwst. für Kinder nur 50 % davon S 30, - + 10 % Mwst. (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) pro Gästebett S 40, - + 10 % Mwst. Ferienhausbes. ohne Vermietung pro Person S 40, — + 10 % Mwst. für Gewerbebetriebe nach Einschätzung laut Liste Abnahme von Abfallsäcken: jährlich je Haushalt 3 Säcke a 60 Lt. zusätzlich je Person 2 Säcke a 60 Lt. -3Vermietung mit Frühstück pro Bett 1 Sack a 60 Lt. Vermietung in Ferienwohnung pro Bett 2 Säcke a 60 Lt. Vermietung in Wochenendhaus pro Bett 2 Säcke a 60 Lt. Vermietung in Selbstversorger pro Bett 2 Säcke a 60 Lt. Vermietung in Maiensäßen pro Bett 2 Säcke a 60 Lt. Ferienhäuser ohne Vermietung pro Bett 2 Säcke a 60 Lt. Für Gewerbebetriebe nach Einschätzung laut Liste Die Kosten für die Entleerung der sogenannten Müllcontainer betragen je Leerung S 408, -- + 10% Mwst. 8) Sperrgutwertmarken: S 75, -- + 10 % Mwst./Stück 9) Deponiegebühren: Bauschuttablagegebühr S 120, -- per m3 + 10 % Mwst. davon sind S 60, -- als Altlastenabgabe an Finanzamt Feldkirch abzuführen! Bauaushubdeponiegebühr S 20, — per m3 + 10 % Mwst. 10) Kanalbenützungsgebühr: S 15, -- per m3 + 10 % Mwst. Wasserzählermiete - jährlich S 150, -- + 10 % Mwst. 11) Kindergartengebühr: Kindergartenbeiträge pro Kind S 150, für ein weiteres Kind in der Familie S 100, — 12) Schneeräumungsbeiträge: für Gemeindestraßen u. Güterwege, pro Hh. S 500, -- + 20 % Mwst. an Landesstraßen pro Haushalt S 300, — + 20 % Mwst. für Hofzufahrten pro Haus S 400, -- + 20 % Mwst. 13) Hand- und Zugdienste: im Ausmaß von 1/2 Tag für jeden Haushaltsvorstand im Gesamtwert von S 200, -- 14) Klauenpflegestandgebühr: pro Stück Vieh S 20, - zu 5.) Allfälliges: GV Herbert ERHARD fragt an, ob der Schibus auf das Höfle bei Bedarf fahren könnte. Nachdem nach diesem TO-Pkt. keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende um 20.00 Uhr die 15. Gemeindevertreter-Sitzung. Der Schriftführer: Kurt LORETZ e.h. Der Bürgermeister: