19981012_GVE027

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Letzte Änderung 09.06.2021, 20:53
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1998-10-12
Erscheinungsdatum 1998-10-12
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Silbertal 6780 Silbertal Silbertal, am 13.10.1998 Niederschrift über die am Montag, den 12.10.1998 mit Beginn um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Silbertal abgehaltenen 27. Gemeindevertretersitzung Anwesend: Bgm. Willi SÄLY, Vize-Bgm. Adolf BARGEHR, GR Hans NETZER, die Gemeindevertreter Othmar ERHARD, Ludwig ZUDRELL, Herwig ERHARD, Walter BARGEHR, Herbert ERHARD, Josef DÖNZ, Brigitte GABL, Herbert NETZER und Peter NETZER. Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit. 2. Genehmigung der Niederschrift über die 26. GV-Sitzung vom 30.07.1998. 3. Berichte des Vorsitzenden. 4. Wegverbindung zw. "GH Kristberg" und "Bergstation der Kristbergbahn", Einbeziehung in die Güterweggenossenschaft "Silbertal - Wasserstuben", Verhandlungsstand mit den Grundeigentümern - weitere Vorgangsweise. 5. DÖNZ Markus, 6771 Bartholomäberg, Gantschier 751, Ansuchen um Kauf von Teilflächen der GST-NR 949 im Eigentum der Gemeinde Silbertal. 6. Gemeinde Silbertal u. Peter NETZER, 6780 Silbertal 328, Grundabtausch zwischen den GST-NR 1104 und 1107 und 1108/1. 7. Herbert NETZER, 6780 Silbertal 127, Ansuchen um Kauf von einer Teilfläche der GST-NR. 974/3 und der GST-NR. 1527 im Eigentum der Gemeinde Silbertal. -2- 8. Erweiterung der örtlichen Abwasserbeseitigungsanlage BA 03, Ausschreibung der Planung und Bauaufsicht. 9. Allfälliges. Erledigung der Tagesordnung: zu 1.) Der Bürgermeister eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist. zu 2.) Die Niederschrift über die 26. Gemeindevertretersitzung vom 30.07.1998 wird einstimmig genehmigt. zu 3.) Berichte: a) Zur Errichtung der Schiabfahrt "Hochjoch-Silbertal" wurde LR Erich Schwärzler anläßlich eines Aufenthaltes in Silbertal am 18.09.1998 vom Bgm. über die Notwendigkeit der Schiabfahrt informiert und gebeten zusammen mit LR Rein der BH Bludenz, der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Gemeinde ein Gespräch zu fuhren. Desgleichen wurde LR Rein über den Sachverhalt am 04.10.1998 in Kenntnis gesetzt und auch er wurde davon in Kenntnis gesetzt, wie lebensnotwendig für uns eine Schiabahrt in das Silbertal ist. Beide Landesräte haben signalisiert ein gemeinsames Gespräch zu fuhren. Es gilt nun das Zustandekommen des Gespräches zu koordinieren. b) Am 25.09.1998 hat durch Vertreter der Kristbergbahn, GV Peter Netzer und dem Bürgermeister eine Begehung betreffend Anlegung eines Schiweges vom Sonnenkopf zum Kristberg stattgefunden. Dabei wurde die Wegtrasse ausgepflockt und festgestellt, daß aufgrund des Gefälles die Anlegung eines Schiweges vom Sonnenkopf zum Kristberg möglich ist. Auch vom Gelände her ist die Anlegung eines solchen Schiweges machbar. An zwei Stellen besteht Lawinengefahr die vermutlich verbaut werden müßten. Am 05.10.1998 wurde Bgm. Ernst Fritz von Dalaas über die Pläne informiert. Er hat zugesichert, mit den Gemeindeverantwortlichen und Bgm. Erich Brunner in Kontakt zu treten und unser Ansinnen zur Kenntnis zu bringen. GV Peter NETZER ergänzte zu diesem Thema weiters, daß er Bgm. Erich BRUNNER aus Klösterle getroffen habe und ihn über diese Möglichkeit der Tälerverbindung informiert habe. Bgm. Ernst FRITZ aus Dallas hat dem Bürgermeister zugesichert kurzfristig mit der Schischule einen Termin zu einer Sitzung bezüglich der Schiroute "Kristberg-Dalaas" zu organisieren. c) Bei der letzten Generalversammlung der Kristberg-Bahn am 03.09.1998 haben die Gesellschafter der Geschäftsführung den Auftrag erteilt, ein Projekt für einen Sessellift ausarbeiten zu lassen, das den Kostenrahmen von AST 20 bis 22 Mio incl. Beschneiung nicht übersteigt. Derzeit ist die erste Planungsphase im Gange. Nach Ausarbeitung eines Projektes wird die finanzielle Frage geklärt werden müssen. Zur finanziellen Situation der Kristbergbahn ist zu bemerken, daß sie die Verbindlichkeiten abdecken kann, aber keine Reserven vorhanden sind. -3- c) Herbert Bitschnau hat mit in den vergangenen Tagen informiert, daß er beabsichtige die Schneeräumfahrzeuge zu veräußern und daß Andreas Dönz seine Strecke übernehmen könne. Die Radlader würden nach wie vor zur Verfügung stehen. Ein mit Herrn Lorenz SCHULER am heutigen Tag geführte Gespräch ergab (SCHULER hatte sich früher für die Schneeräumung für einen Teil der Strecke Kristberg interessierte), daß er derzeit kein Interesse hat die Güterwege ab Koppa - Außerkristberg zu übernehmen. d) Hinsichtlich einer künftigen Verwendung des Vereinshauses haben bisher zwei Gespräche stattgefunden, wobei dem Bürgermeister zum letzen Gespräch mit der Pfarre und Diözese am 09.10.1998 ein Aktenvermerk übergeben wurde. Der Bürgermeister wird sich mit dem Gemeindeverband in Verbindung setzen und den Inhalt dieses Schreibens prüfen lassen. Anschließend sind nochmals Verhandlungen und Abklärungen mit der Pfarre notwendig. zu 4.) Wegverbindung zwischen "Gasthof Kristberg" und "Bergstation der Kristbergbahn". Einbeziehung in die Güterweggenossenschaft "Silbertal - Wasserstuben", Verhandlungsstand mit den Grundeigentümern - weitere Vorgangsweise. Wie hinlänglich bekannt, soll das Straßenteilstück zwischen dem Gasthof Kristberg und der Bergstation der Kristbergbahn in die Güterweggenossenschaft Silbertal - Wasserstuben einbezogen werden. Diesbezügliche Grundsatzbeschlüsse liegen sowohl von der Güterweggenossenschaft Silbertal - Wasserstuben als auch der Gemeinde Silbertal vor. Bekanntlich gab und gibt es Probleme mit der Anrainerin Lydia Mitterlehner die behauptet, das öffentliche Gut ersessen zu haben. Der Ausbau des Güterweges soll so erfolgen, daß die Fahrbahn 3, 00 m plus 40 cm beidseitig für das Bankett beträgt. Am 21. Mai 1997 wurde Mitterlehner aufgefordert den Zaun auf die gemeinsame Grundstücksgrenze zu setzen, was nicht geschah. So fand dann am 03.06.1997 eine Besprechung zwischen der Fam. MITTERLEHNER im Beisein eines Rechtsanwaltes und der Gemeinde Silbertal statt, wobei MITTERLEHNER mit der vorgegebenen Breite der Weganlage einverstanden war, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die Nutzung des übrigen öffentlichen Gutes für sie als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wird. Mit dieser Vorgangsweise konnte man sich nicht einverstanden erklären, zumal die Ersitzung des öffentlichen Gutes durch MITTERLEHNER in Abrede gestellt wird. So wurde dann am 24.06.1998 durch den Gemeindevorstand mit der Fam. MITTERLEHNER ein weiteres Gespräch geführt wobei grundsätzlich eine Einigung erzielt wurde. Der Fam. MITTERLEHNER wurde dabei angeboten nach Grundabtausch die verbleibende Grundfläche aus dem öffentlichen Gut zu einem günstigen Preis käuflich zu überlassen. Lydia und Kurt MITTERLEHNER erklärten, daß sie damit einverstanden sind, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die Anrainer (in den Personen des Werner ZUDRELL, Martin MANGENG, Martin GAN AHL und Adolf ZUDRELL ) nach Grundabtausch die verbleibenden Flächen aus dem öffentlichen Gut, ebenfalls erwerben müssen. Die Anrainer waren mit dieser Vorgangsweise grundsätzlich einverstanden. Es wurde nun vereinbart, daß eine gemeinsame Begehung vor Ort stattfindet, um die künftige Wegtrasse festzulegen. Am 20.08.1998 fand diese Begehung statt. An der Begehung haben teilgenommen: Bgm. Willi SÄLY als Vertreter der Gemeinde, Ing. HAUSER als Vertreter der Agrarbezirksbehörde Bregenz, Adolf und Jürgen ZUDRELL für die GST-NR 604/3, Martin GANAHL für die GSTNR 729, Lydia und Kurt MITTERLEHNER für die GST-NR 728/1 und Werner ZUDRELL für die GST-NR 732 und Bp. .306/2. Außerdem waren zwei Angestellte des Vermessungsbüros DI -4- BISCHOFBERGER anwesend. Die Wegstrecke wurde begangen und die künftige Wegtrasse in etwa fixiert. Dabei wurde vereinbart, daß nach Ausdruck des Planentwurfes eine neuerliche Zusammenkunft stattfinden soll, wobei dieser Plan den Anwesenden auch vorgestellt wird. Nach dem Ausdruck des Planentwurfes wurde festgestellt, daß die künftige Wegtrasse im westlichen Bereich direkt am geplanten Gebäude der Fam. MITTERLEHNER und Inge MAYER vorbeifuhren würde. Diesem Umstand folgend würde der Abstand zwischen der geplanten Garage und der Straße praktisch Null Meter betragen. Um der Fam. MITTERLEHNER die Mitteilung zu machen, daß in diesem Bereich die Wegtrasse etwas nach Norden, aber immer noch auf dem öffentlichem Gut, verschoben werden muß, fand am 08.09.1998 mit Lydia MITTERLEHNER in Anwesenheit des Gemeindevorstandes ein neuerliches Gespräch statt. Dabei wurde auch der Frau MITTERLEHNER mitgeteilt, daß nach den eingereichten Planunterlagen zur Errichtung der Garage, das Gebäude 60 cm auf dem Grundstück des Adolf ZUDRELL und 30 cm auf dem öffentlichen Gut errichtet werden müßte. Sie erklärte, daß sie diesbezüglich keine Angaben machen könne, sie werde dies aber mit dem Planer Herrn ZORTEA von der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg, abklären. Nachdem keine Reaktion kam wurde mit dem zweiten Bauwerber Fredy MAYER Kontakt aufgenommen, der dann beim Gemeindeamt Silbertal erklärte, daß das Gebäude so ausgeführt wird, daß es auf eigenem Grund und Boden zu stehen kommt. Um in der Wegtrassenführung mit der Fam. MITTERLEHNER klar zu werden, wurde für den 27.09.1998 eine weitere Aussprache anberaumt. Kurt und Lydia MITTERLEHNER hatten aber keine Zeit. So wurden dann sämtliche Anrainer für den 02.10.1998 um 16.00 h zu einer Aussprache beim Gemeindeamt Silbertal über die weitere Vorgangsweise eingeladen. Am 02.10.1998 um 9.15 h wurde der Bürgermeister von Frau MITTERLEHNER in Kenntnis gesetzt, daß sie zu dieser Aussprache nicht kommen werden. Man solle den Weg so sein lassen, wie er sei. Am 05.10.1998 wurde Lydia MITTERLEHNER neuerdings aufgefordert, binnen einer Woche, den von ihnen auf der GST-NR 1531 (Weg - öffentliches Gut) aufgestellten Zaun zu entfernen bzw. an die gemeinsame Grundgrenze zwischen den Grundstücken 728/1 und 1531 zurückzuversetzen. Trotz intensiven Bemühungen seitens der Gemeinde Silbertal, kann mit der Fam. MITTERLEHNER offensichtlich keine Einigung erzielt werden. Die Gemeindevertretung kommt daher einhellig zum Entschluß Frau Lydia MITTERLEHNER auf das Zurückversetzen des Zaunes auf die gemeinsame Grundgrenze im östlichen und westlichen Bereich der Weganlage über einen Rechtsanwalt beim BG Montafon zu klagen. zu 5.) Markus DÖNZ, 6771 Bartholomäberg, Gantschier 751, hat um käufliche Überlassung von Gemeindegrund aus der GST-NR 949 für Parkplatzzwecke, angesucht. Die Gemeindevertretung faßt den einstimmigen Beschluß, dem Ansuchen des Markus DÖNZ nachzukommen. Indexangepaßt wird der Grundstückspreis mit S 527, -- per m2 festgesetzt. Die Vermessungs- und Verbücherungskosten gehen zu Lasten des Käufers. zu 6.) Im Zuge der Aufschüttung des Allmeingeländes auf der GST-NR 1104 im Eigentum der Gemeinde Silbertal und der Aufschüttung des Geländes auf der GST-NR 1107 und 1108/1 im Eigentum des Peter NETZER wurde vorgeschlagen einen Grundabtausch zwischen beiden Grundeigentümern vorzunehmen um die Grundgrenze zwischen diesen Grundstücken zu begradigen. Das Vermessungsbüro DI Peter Bischofberger hat eine Vermessungsurkunde angelegt und die -5- Grundstücksteilung wurde durch den Gemeindevorstand genehmigt. Die Kosten der Vermessung wurden von der Gemeinde Silbertal und von Peter NETZER zu je 50 % übernommen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, diesen Grundabtausch gemäß der Vermessungsurkunde, GZ. 8501/1997 zu genehmigen. Die Vertrags- und Verbücherungskosten gehen zu je 50 % auf die Gemeinde Silbertal und Peter NETZER. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig, wobei an der Abstimmung Peter NETZER, Herbert NETZER und Hans NETZER wegen Befangenheit nicht anwesend sind. zu 7.) Herbert NETZER vom Gasthof Hirschen hat um käufliche Überlassung der Grundstücksparzellen 1527 und 974/3 angesucht. Ebenso wäre er gewillt, die ganze Fläche zwischen ihm und der Pension Hubertus zu kaufen. Dazu wird festgestellt, daß der von Herbert NETZER vorgelegte Plan mit den aufgezeigten Grundstücknummern und das offizielle Mappenblatt mit Stand vom 27.11.1997 nicht ident sind. Aus dem Baubescheid des Gasthofes Hirschen, ZI. IIa-664-1994 vom 27.08.1974 geht hervor, daß der östliche Teil des zu errichtenden Tankraumes auf die GST-NR 1527 zu liegen kommt. Der zu verbauende Grundstücksteil soll von der Gemeinde Silbertal in das Eigentum der Antragsteller übertragen werden. Von der Gemeinde konnte bisher nicht festgestellt werden, wann und ob dieses Rechtsgeschäft vollzogen wurde. Die GST-NR 974/3, die Herbert NETZER erwerben will, scheint auf dem Mappenblatt der Gemeinde Silbertal nicht auf. Es handelt sich offensichtlich um ein Grundstück nordöstlich des Gasthofes Hirschen. Ein Ortsaugenschein hat ergeben, daß diese Fläche für die Zufahrt zum Schulgebäude benötigt wird. Vor einer weiteren Entscheidung sollen vorerst die Planunterschiede abgeklärt werden. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. Wegen Befangenheit nehmen Herbert und Peter NETZER, sowie Hans NETZER an der Abstimmung nicht teil. zu 8.) Nach dem Bau- und Investitionsplan für die Ortskanalisation Silbertal ist der Bauabschnitt 03, es sind dies die Bereiche "Außertal" und "Brunnenfeld" in den Jahren 2000 und 2001 vorgesehen. Es sollte deshalb im Jahre 1999 die Planung vorgenommen werden. Die Gemeindevertretung beschließt deshalb einstimmig die Ausschreibung des Gebührenangebotes für die Planung und örtliche Bauaufsicht zu veranlassen. zu 9.) Allfälliges: a) Gemeindevertreterin Brigitte GABL erkundigt sich über den Stand bei der Errichtung des Kindergartenspielplatzes. Der Vorsitzende gibt dazu bekannt, daß die entsprechenden Beschlüsse im Gemeindevorstand gefaßt worden sind und die Eltern sich bereit erklärt haben die Geräte aufzustellen. Die Art und Weise der Aufstellung der Geräte sei abgeklärt worden. Ende der Sitzung 22.00 Uhr. Die Schriftführerin: Doris SCHWARZHANS e.h. Der Bürgermeister: