19981209_GVE029

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Letzte Änderung 09.06.2021, 20:55
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 1998-12-29
Erscheinungsdatum 1998-12-29
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Silbertal 6780 Silbertal Silbertal, am 10.12.1998 Niederschrift über die am Mittwoch, den 09.12.1998 mit Beginn um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Silbertal abgehaltenen 29. Gemeindevertretersitzung Anwesend: Bgm. Willi SÄLY, GR Hans NETZER, die Gemeindevertreter Othmar ERHARD, Ludwig ZUDRELL, Herwig ERHARD, Josef DÖNZ, Walter BARGEHR, Herbert ERHARD, Brigitte GABL, Peter NETZER, Herbert NETZER. Entschuldigt: Vize-Bgm. Adolf BARGEHR. Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit. 2. Genehmigung der Niederschrift über die 28. GV-Sitzung vom 03.11.1998. 3. Berichte des Vorsitzenden. 4. Vorlage des Berichtes über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde Silbertal durch die Kontrollabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung. 5. Festsetzung der Gemeindeabgaben und -tarife für das Jahr 1999. 6. Allfälliges. -2- Erledigung der Tagesordnung: zu 1.) Der Bürgermeister eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist. zu 2.) Die Niederschrift über die 28. Gemeindevertretersitzung vom 03.11.1998 wird einstimmig genehmigt. zu 3.) Berichte: a) Der Vorsitzende teilt mit, daß in der Klagsache MITTERLEHNER die Tagsatzung ausgesetzt wurde. Seitens der Fam. Mitterlehner soll mit der Gemeinde Silbertal eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden. Vom Anwalt der Fam. Mitterlehner wurde ein Angebot unterbreitet, das aber von der Gemeinde Silbertal nicht angenommen werden kann. Daher wurde von der Gemeinde Silbertal im Gegenzug ein neuer Vorschlag präsentiert. Dabei soll die geplante bergseitige Natursteinmauer mit Vorbereitung für einen Zaun (aber ohne Zaun) errichtet werden. Weiters soll die Zaunlast für die Fam. Mitterlehner, wenn möglich, ins Grundbuch aufgenommen werden. Der Preis für die restliche Grundfläche soll wie bereits besprochen S 15, -/m2 betragen. b) Weiters berichtet der Vorsitzende, daß seitens der Gemeinde Silbertal ein Ansuchen an die BH-Bludenz um Räumung des Gislabaches oberhalb des Bachüberganges gestellt worden ist. Die Verhandlung ist bereits erfolgt. Die Räumung wurde von allen Sachverständigen mit dem sinngemäßen Argument abgelehnt, daß sich die Rutschung der Bärenalpe in den letzten Jahren beruhigt hat, jedenfalls seien keine nennenswerten Geschiebemengen in den Ablagerungsbereich der Sperre gelangt. Durch die laufenden Kiesentnahmen habe überdies kaum mehr Geschiebe die Sperre passiert. Bereits seit Beginn der Neunziger Jahre würden sich die Folgen des Geschiebedefizites im Unterwasser erkennbar zeigen. Es komme zu Eintiefungen, Unterkolkung von Ufersicherungen. Vom Wasserbauamt hätten in der Zwischenzeit diveres Sohlenstabalisierungsmaßnahmen, sowie Unterfangen bestehender Schutzbauten durchgeführt werden müssen. Es sei daher das Gebot der Stüde, zumindest solange sich die Rutschung Bärenalpe so ruhig wie in den letzten Jahren verhalte, möglichst viel Geschiebe durch die Litzsprerre zu schleusen. Um dies sicherzustellen sei es notwendig, die bis zum 31.10.1998 befristete Bewilligung zur Kiesgewinnung ersatzlos aufzulassen und die Litzsprerre wieder so wie in den Siebzieger - Jahren zu betreuen. Neue Geschiebeentnahmestellen sollen nicht mehr geschaffen werden. Fallweise Wegunterbrechungen bei Extremniederschlägen müßten so wie überall in den Montafoner Alpgebieten, auch im Bereich der Gieslaquerung als normale Natureingriffe in Kauf genommen werden. c) Aufgrund der Aktualität berichtet der Vorsitzende, daß bei den Güterwegen in Silbertal Beschilderungen mit der Aufschrift "Nicht gestreut" angebracht worden seien. Es sei dies zur Vorbeugung von Schadenersatz in Schadensfällen notwendig. Ansonsten werde sich in der Streumethode nichts ändern. Über Empfehlung der GV Brigitte Gabi wird für die Rodler im Bereich "Frömlig" eine Tafel mit dem Hinweis aufgestellt, daß es sich hier um einen Güterweg handelt. d) Weiters teilt der Vorsitzende mit, daß der Felssturz "Kristberg" (im Bereich der Zufahrt zur Fam. GABL) mit dem Amtsgeologen Dr. STARCK begutachtet wurde. Lt. seinem Gutachten -3- ist an dieser Stelle auf einer Länge von ca. 15 Meter eine 1, 50 m hohe Holzbohlenwand zur errichten. e) Bei der Güterweggenossenschaft Totenbühel - Kristberg wurde in der letzten Genossenschaftsversammlung GR Hans NETZER zum neuen Obmann gewählt. f) In der Vereinshausangelegenheit findet die nächste Verhandlungsrunde am Mittwoch, den 16.12.1998, statt. g) Beim Ortskonsumverein Silbertal scheidet im Jahre 1999 der Geschäftsführer Franz FLEISCH wegen Pensionierung aus. Nach langer Suche konnte Roland STEMER als neuer Geschäftsführer gewonnen werden. h) Zur Qualitätsverbesserung des Schigebietes Kristberg wird die Realisierung des "STELZALIFTES" vorangetrieben. Dies ergab ein Beschluß der Generalversammlung. Für die Realisierung wird das Jahr 2000 angestrebt. i) Bei der letzten Sitzung beim Stand Montafon wurden die Mountain-Bike Routen im Montafon vorgestellt und die Bürgermeister haben ein einhelliges Bekenntnis auch zur Benützung der Forstwege abgegeben. j) Vom Land Vorarlberg wurde für den Ortskanal eine Betriebskostenförderung in der Höhe von S 997.000, - gewährt. k) Bezüglich der Schiabfahrt "Schattwald" ist im Jänner 1999 eine Besprechung mit der BH-Bludenz, den Landesräten, der Wildbach und der Gemeinde anberaumt. l) In den nächsten Tagen wird weiters eine Besprechung mit der Schischule Klostertal und der Schischule Silbertal bezüglich der Schiroute zum Sonnenkopf erfolgen. zu 4.) Der Bericht über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde Silbertal durch die Kontrollabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung wird durch den Vorsitzenden nochmals erläutert, die einzelnen Punkte besprochen und von der Gemeindevertretung einstimmig zur Kenntnis genommen. zu 5.) Die Gemeindeabgaben und -tarife für das Jahr 1999 werden wie folgt festgesetzt: 1) Zweitwohnsitzabgabe: Die Abgabe beträgt bis einschließlich 70 m2 je Quadratmeter 23, -- S und für die weiteren 40 m2 je Quadratmeter 13, -- S. Die Abgabe gem. Abs. 1 reduziert sich a) bei Fehlen einer Zentralheizung um 10 v.H. b) bei Fehlen einer Stromversorgung um 20 v.H. c) bei Fehlen einer Wasserentnahmestelle im Gebäude um 20 v.H. d) bei nicht ganzjähriger Benutzbarkeit der Ferienwohnung um 40 v.H. 2) Grundsteuer: A) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H. B) für sonstige Grundstücke 500 v.H. -4- 3) Kommunalabgabe: 3 % 4) Getränkesteuer: für alkoholische Getränke und Speiseeis 10 v. H. für alkoholfreie Getränke 5 v. H. ausgenommen von der Getränkesteuer ist Milch, die mit Kakao oder Fruchtbestandteilen vermischt ist. 5) Gästetaxe: S 8, -6) Fremdenverkehrsbeitragssatz: 0, 6 v.H. 7) Hundesteuer: für den 1. Hund im Haushalt S 200, -für jeden weiterem Hund im Haushalt S 500, -Befreit von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Blinden- und Lawinenhunde, sowie Diensthunde der Gendarmerie bzw. Österreichischen Zollwache, soferne hiefür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann. 8) Müllbeseitigung: Die Biomüllsammlung wird im Laufe des Jahres eingeführt. Der Kaufpreis beträgt bei einem Müllsack für Biomüll S 8, -- +10%Mwst. S 13, -+ 10%Mwst. Fassungsvermögen von 8 1 Fassungsvermögen von 15 1 Müllsack für Restmüll Fassungsvermögen von 40 1 Fassungsvermögen von 60 1 S 30, 00 + 10%Mwst. S 40, 00 + 10%Mwst. Darüber hinaus ist von jedem Haushalt eine jährliche Müll-Grundgebühr zu entrichten. Diese beträgt pro Person ab 15 Jahren S 66, -- + 10 % Mwst. für Kinder nur 50 % davon S 33« + 10 % Mwst. (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) pro Gästebett S 44, - + 10 % Mwst. Ferienhausbes. ohne Vermietung pro Person Abnahme von Abfallsäcken: jährlich je Haushalt 3 Säcke a 60 Lt. zusätzlich je Person 2 Säcke a 60 Lt. Vermietung mit Frühstück pro Bett Vermietung in Ferienwohnung pro Bett Vermietung in Wochenendhaus pro Bett Vermietung in Selbstversorger pro Bett Vermietung in Maiensäßen pro Bett Ferienhäuser ohne Vermietung pro Bett S 44, -+10% Mwst. 1 Sack a 60 Lt. 2 Säcke a 60 Lt. 2 Säcke a 60 Lt. 2 Säcke a 60 Lt. 2 Säcke a 60 Lt. 2 Säcke a 60 Lt. Die Kosten für die Entleerung der sogenannten Müllcontainer betragen für 800 1 S 530, - + 10 % MwST.; für 240 1 S 160, - + 10 % MwST. je Leerung; 9) Sperrgutwertmarken: S 85, - + 10 % MwST./Stück -5- 10) Deponiegebühren: Bauaushubdeponiegebühr S 30, -- per m3 + 10 % Mwst. 11) Kanalbenützungsgebühr: Wasserzählermiete - jährlich 12) Kindergartengebühr: Kindergartenbeiträge pro Kind für ein weiteres Kind in der Familie S 17, - per m3 + 10 % Mwst. S 150, -+ 10% Mwst. S 250, - S 150, 13) Schneeräumungsbeiträge: für Gemeindestraßen u. Güterwege, pro Hh. S 550, — + 20 % Mwst. an Landesstraßen pro Haushalt S 320, — + 20 % Mwst. für Hofzufahrten pro Haus S 450, -- + 20 % Mwst. 14) Hand- und Zugdienste: im Ausmaß von 1/2 Tag für jeden Haushaltsvorstand im Gesamtwert von S 250.15) Klauenpflegestandgebühr: pro Stück Vieh S 20-- zu 6.) Allfälliges: a) GV NETZER Peter teilt mit, daß er in der Sache "Bankomat" mit der HYPO-Bank in Schruns gesprochen habe. Diese habe ihm mitgeteilt, daß die Gemeinde, wenn sie einen Bankomaten möchte, diesen selbst ankaufen muß. Der Preise wäre ca. S 300.000, — bis S 350.000, —. Es wäre auch ein 0%Leasing möglich. Diesbezüglich sollte man sich nochmals mit den anderen Banken über mögliche Konditionen in Verbindung setzen (z.B. finanzielle Beteiligung bei der Finanzierung eines Bankomaten). b) GV Hebert NETZER regt an, die Info - Tafel bei der Kirchbrücke zu überarbeiten. Ende der Sitzung: 21.45 Uhr Der Schriftführer Kurt LORETZ, eh. Der Bürgermeister