20011029_GVE010

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Letzte Änderung 10.06.2021, 07:47
Gemeinde Silbertal
Bereich oeffentlich
Schlagworte: silbertalvertretung
Dokumentdatum 2001-03-01
Erscheinungsdatum 2001-03-01
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Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Silbertal 6780 Silbertal Silbertal, am 30.10.2001 Niederschrift über die am Montag, den 29.10.2001 mit Beginn um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Silbertal abgehaltene 10. Gemeindevertretersitzung in der laufenden Legislaturperiode. Anwesend: Bgm. Willi SÄLY, Vize-Bgm. Adolf BARGEHR, GR Hans NETZER, die Gemeindevertreter Herwig ERHARD, Helmut ERHARD, Othmar ERHARD, Walter BARGEHR, Ludwig ZUDRELL, Brigitte GABL, SCHWARZHANS Markus und Ersatzmann Manfred WILLI. Entschuldigt: GV Herbert NETZER, GV Josef DÖNZ. Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 2. Genehmigung der Niederschrift über die 9. GV-Sitzung vom 26.09.2001. 3. Berichte. 4. Bestuhlung für das Probelokal der Bürgermusik Silbertal im Vereinshaus und unter 5. Montafoner Kristberg-Bahn, Erneuerung des Kristbergliftes und Umrüstung des Sattelliftes auf Selbstbedienung; Übernahme der Bürgschaft für das für die Investition notwendige Darlehen (Beilage). 6. Beratung über die Vorlage der Entwürfe (Beilagen) der Vereinbarung über a) die Bildung des Gemeindeverbandes Stand Montafon; b) über den Gemeindeverband Stand Montafon - Forstfonds; c) Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon (Holzstatut). 7. Wildbach- und Lawinenverbauung Gebietsbauleitung Bludenz - Weiterführung der Baumaßnahmen beim „Endbach". 8. Allfälliges. Erledigung der Tagesordnung: zul.) Der Bürgermeister eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Bevor in die weitere Tagesordnung eingegangen wird, stellt der Vorsitzende den Antrag um Aufnahme von 2 weiteren Tagesordnungspunkten - und zwar unter TO-Pkt. 1. Bestuhlung für das Probelokal der Bürgermusik Silbertal im Vereinshaus und 2. Wildbach- und Lawinenverbauung Gebietsbauleitung Bludenz - Weiterführung der Baumaßnahmen beim „Endbach". Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. zu 2.) Die Niederschrift über die 9. Gemeindevertretersitzung vom 26.09.2001 wird von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. zu 3.) Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet, dass in der Sache MITTERLEHNYER Lydia und MAYER Inge, der Rechtsanwalt Dr. KONZETT bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eine Vorstellung gemacht hat. Diesbezüglich ist dann eine Begehung mit Bezirkshauptmann Dr. Leo WALSER und Frau Dr. MIESSGANG von der Abteilung Gemeindeaufsicht, dem Vize-Bgm. Adolf BARGEHR, GR Hans NETZER und den Beteiligten - an Ort und Stelle - erfolgt. Es wurde festgestellt, dass ein Grundabtausch zwischen den Beteiligten und der Gemeinde Silbertal möglich wäre, und dann das geplante Objekt weiter oben auf einer GST-NR. der Gemeinde errichtet werden könnte. Da aber zu dieser GST-NR. noch eine Zufahrt errichtet werden muss, bedarf es noch genauerer Abklärungen dazu. b) Weiters berichtet der Vorsitzende, dass in der vergangenen Woche bei Dachdeckungsarbeiten beim Gasthof Hirschen, der Baukran auf die Volksschule Silbertal umgestürzt ist und dabei die Dacheindeckung und die Dachtraufe bei dieser beschädigt wurde. Diese Schäden wurden zwischenzeitlich bereinigt und repariert. Auch der Asphalt wurde in diesem Bereich noch beschädigt, wobei dies erst noch zu beheben ist. Zum Glück kamen bei diesem Unfall keine Personen zu Schaden. c) Über das Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, ist der Vorsitzende noch einmal beim Land Vorarlberg in der Sache der geplanten Löschwasserversorgung bei der Wassergenossenschaft Aussertal vorstellig geworden. Diesbezüglich haben sich immer noch keine neuen Änderungen ergeben. Die Kosten für eine Errichtung eines solchen Hochbehälters, sowie von ca. 300 m Leitung würden sich auf ATS 2 Mio. belaufen, was aber auch bei einer derzeitigen Förderung des Landes von 42 %, für die Gemeinde Silbertal finanziell nicht möglich ist. d) Der Vorsitzende teilt auch mit, dass die Vbt. Iiiwerke AG Schluff-Transporte ohne Fahrbewilligungen zum Schmelzhof durchgeführt haben. Die Iiiwerke hätten der Bezirkshauptmannschaft nur eine Mitteilung gemacht, dass sie dieses Aushubmaterial zum Bauhof des Standes Montafon beim Schmelzhof transportieren, weil der Stand Montafon und die Alpe Gafluna dafür eine Verwendung hätten. Der Vorsitzende hat dann die Vbg. Illwerke aufgefordert, um die entsprechenden Fahrerlaubnisse bei der Gemeinde Silbertal anzusuchen. Es wurden Fahrerlaubnisse für 8 LKWs beantragt, aber vom Bgm. aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung nur für 5 LKWs ausgestellt. Für die Schäden bzw. die Abnützung beim neuen Straßenbelag mit Recycling-Asphalt, soll von den Vbg. Illwerken ATS 20, -- per m3 Material an die Gemeinde und den Stand Montafon entrichtet werden, was bei einer transportierten Menge von ca. 2000 m3 schon gerechtfertigt ist. e) Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Landwirt Christian NETZER bei ihm vorgesprochen und mitgeteilt hat, dass er den Stall von Bruno und Emanuel VONDERLEU nicht mehr zur Verfügung gestellt bekommt, und daher der Weiterbestand seines landwirtschaftlichen Betriebes massiv gefährdet sei. Die Gemeindevertretung sollte sich deshalb noch einmal die Sache Baugenehmigung für ein neues Wirtschaftsgebäude überlegen. zu 4.) Die Bürgermusik Silbertal beabsichtigt 45 Stühle für das Probelokal im Vereinshaus Silbertal anzukaufen. Dafür wurde von 2 Firmen Angebote eingeholt. Eine Südtiroler Firma hat 2 Stühle offeriert: Modell 1 = ATS 1.520, -/Stück Gesamtpreis: ATS 68.400, -Modell 2 = ATS 1.580, --/Stück Gesamtpreis: ATS 82.125, -Fa. LÄNGLE & HAGSPIEL hat 1 Stuhl offeriert: Modell 1 = ATS 1.998, -/Stück Gesamtpreis: ATS 89.910, -Da der Stuhl der Fa. LÄNGLE & HAGSPIEL qualitativ hervorsticht, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, dieses Modell anzukaufen. zu 5.) Die Montafoner Kristberg-Bahn hat um die Erneuerung der Liftanlagen beim KristbergLift und die Umrüstung des Sattelliftes auf Selbstbedienung angesucht. Die Kosten dafür würden sich lt. der Kostenaufstellung auf insgesamt ATS 4.5 Mio. belaufen. Die Investition wird durch ein Darlehen der Kristberg-Bahn finanziert. Die Raiba Montafon hat das Darlehen hat unter der Auflage, dass die Gemeinde Silbertal die Haftung übernimmt, die Finanzierung zugesagt. Da diese Investition dringend notwendig ist, wird der Bürgschaftsübernahme einhellig die Zustimmung erteilt. Für die Bürgschaftsübernahme ist die aufsichtsbehördliche Genehmigung notwendig. zu 6.) Bei der Beratung der Gemeindevertretung über die Vorlage der Entwürfe der Vereinbarung über a) Die Bildung des Gemeindeverbandes Stand Montafon b) über den Gemeindeverband Stand Montafon - Forstfonds c) Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon (Holzstatut) sind noch einige Fragen offen die abgeklärt werden müssen. So z.B. werden folgende Punkte genannt die noch abzuklären sind bzw. fehlen: - Beim politischen Stand ist die Prüfung des Standes durch einen Prüfungsausschuss - bestehend aus Gemeindevertreter der jeweiligen Gemeinden - nirgends schriftlich festgehalten, wie z.B. beim Hauptschulverband. - An den stattfindenden Standessitzungen des Forstfonds sollen nur Standesbürger teilnehmen dürfen, so z. B. bei Bürgermeistern die nicht Standesbürger sind der Vize-Bgm. oder ein Gemeindevertreter der betreffenden Gemeinde! Derzeit zutreffend bei der Gemeinde Gaschurn, wo Bgm. Blaas an einer Standessitzung teilgenommen hat, aber nicht Standesbürger ist. - Auch das Recht auf den Erhalt eines sogenannten „Zaunloses" für die Erhaltung eines Zaunes auf einem eingeforsteten Grund (z.B. Maisäß) sollte angeführt sein. - Die Nutzungsrechte für Frauen, die bisher benachteiligt waren, wurde inzwischen abgeändert und eingearbeitet. Als Stichtag für das maßgebliche Ereignis (z.B. Verehelichung mit einem Nichtstandesbürger) gilt hier der 07. Juli 1968 als vom Land Vorarlberg vorgegebenes Datum. - Wie das Holzbezugsrecht bei ausgelagerter Hausnummer gehandhabt bzw. zu handhaben sein wird ist ebenfalls noch abzuklären. - Der Schindelholzbezug wird durch ein Gremium des Standes genehmigt! In den verschiedenen Fällen wird es aufgrund der immer weniger werdenden Menge von Schindelholz schwieriger, bei einem bestimmtes Objekt, das nicht genau den neuen Richtlinien entspricht, eine Dacheindeckung mit Schindeln zu machen. - Die eingeforsteten Objekte, dürfen nicht untergehen (verfallen), da sonst das Nutzungsrecht auch verfallt. Auch im Falle einer erforderlichen Neuerrichtung eines Objektes, muss die weitere Zuerkennung des Nutzungsrechtes bei der Standesverwaltung mindestens 6 Monate vor Abbruch des eingeforsteten Objektes gestellt werden. Was ist Untergang? - Auch den Nutzen des Beirates der Nutzungsberechtigten wäre noch zu hinterfragen. Diese Punkten sind genauer zu hinterfragen bzw. abzuklären, zu 7.) Die Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, hat ein weiteres Projekt in der Sache Verbauung des „Endbaches", vorgelegt und ersucht die Gemeinde Silbertal um die Zustimmung und Übernahme des Beitrages. Der Bund würde 65 %, das Land 20 %, die Gemeinde 9 % und das Landesstraßenbauamt 6 % der veranschlagten Baukosten von ca. ATS 5 Mio. übernehmen. Bisher wurden 4 Sperren errichtet. Nun sollen 4 weitere Sperren errichtet werden. Da die Materialseilbahn noch besteht, soll dies als sogenannte „Winterbaustelle" in den kommenden 2 Jahren weitergeführt werden. Dem wird seitens der Gemeindevertretung einhellig zugestimmt. zu 8.) Allfälliges: a) GV Herwig ERHARD teilt mit, dass die Güterweggenossenschaft „Salier" bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz um die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung der Sallerstraße in die L 94 (Bartholomäberg-Silbertal) gestellt hat. Aufgrund des dazu stattgefundenen Ortsaugenscheines wurde dies seitens der BH-Bludenz abgelehnt. Der lebendige Zaun beim Anwesen KÜNG Stefan soll bis auf die Höhe von 60 cm gekürzt werden, sodass eine freie Sicht auf die L 94 möglich ist. Er habe dies KÜNG Stefan mitgeteilt und dieser würde in der Sache bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vorstellig werden. b) GV Ludwig ZUDRELL fragt an, ob es möglich ist, wieder einmal ein Schreiben an die Wildbach- und Lawinenverbauung bezüglich des Projektes „Verbauung Strangnertobel" zu richten, was vom Vorsitzenden bestätigt wird. Nachdem zu diesem TO-Pkt. keine Wortmeldungen mehr fallen, schließt daher der Vorsitzende um 21.40 Uhr die Sitzung. Der Schriftführer: Kurt LORETZ e.h. Djer Bürgermeister: