20101201_GVE007

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:42
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2010-12-01
Erscheinungsdatum 2010-12-01
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Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Tel.: 05557/6205 Fax: 05557/2170 St. Gallenkirch, 09.12.2010 Niederschrift über die am Mittwoch, den 01.12.2010, um 19.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 7. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Ewald Tschanhenz, VBgm. Thomas Lerch, GR Dietmar Lorenzin, GR Bertram Rhomberg, GR Arno Salzmann, Hans-Peter Sattler, Anita Hubmann, Josef Lechthaler, Peter Lentsch, Ewald Kasper, Lorenz Erhard, Oswald Saler, Marcel Marlin, Gabi Juen, Walter Marlin, Robert Tschofen, GR Alois Bitschnau, Martin Kleboth, Manfred Rudigier, Alexander Kasper als Schriftführer; Paul Dich ab 20.00 Uhr Entschuldigt: Herwig Schallner, Kornelia Kasper, Anna Schaider, Ing. Hans-Jörg Schwarz, Yvonne Grabher-Agueci; Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Einbringungsvertrag Gemeinde St. Gallenkirch – Gemeinde St. Gallenkirch Immobilienverwaltungs GmbH. 4. Kommunalfahrzeug „Holder“ 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes: - Um- und Zubau Hotel Gastauer – Beschluss gem. § 16 Abs. 1 RPG - Fitsch Armin und Bachmann Veronika, St. Gallenkirch - Bereinigung - Marent Herbert, St. Gallenkirch – Bereinigung - Marlin Marcel, Gortipohl 6. Beschlussfassung für die Genehmigung von Sonnenkollektoren 7. Kinderspielplatz „Rössli-Bündta“ 8. Silvretta Montafon AG – Substanzgenussrecht 9. Änderung der Schulsprengel 10. Berichte des Bürgermeisters 11. Allfälliges zu Pkt. 1 Bgm. Ewald Tschanhenz eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gemäß § 37 GG wird das Ersatzmitglied Walter Marlin vom Bürgermeister angelobt. zu Pkt. 2 Die Niederschrift über die 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.09.2010 wird gemäß § 47 Abs. 1, lit. e Gemeindegesetz, mit einstimmigem Beschluss genehmigt. StgallenkirchGP14_20101201_GVE007 1/7 zu Pkt 3 Der von Notar Dr. Kurt Zimmermann ausgearbeitete und der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebrachte Einbringungsvertrag zwischen der Gemeinde St. Gallenkirch und der Gemeinde St. Gallenkirch Immobilienverwaltungs GmbH & Co.KG wird mit einstimmigem Beschluss genehmigt. zu Pkt. 4 Kommunalfahrzeug „Holder“ Bgm. Tschanhenz teilt mit, dass der vorhandene ISEKI-Traktor nur sehr bedingt für verschiedene Schneeräumtätigkeiten einsetzbar ist. Es wurden zwei Geräte (1 Holder und 1 Multi-Car) beim Bauhof vorgeführt. Die Anschaffungskosten sehen lt. vorliegenden Angeboten wie folgt aus: € 147.000, 00 für 1 Holder € 130.685, 00 für 1 Multi-Car Nach Ansicht des Bauhofes wäre die Anschaffung eines Holder sinnvoller. GR Arno Salzmann würde es befürworten, wenn ein Gesamtkonzept für den Gemeindebauhof in Angelegenheiten des Fuhrparkes erstellt wird. Auch gilt es zu prüfen, inwieweit Zusammenarbeiten mit Nachbargemeinden in dieser Materie möglich und machbar sind. Der vorhandene ISEKI-Traktor ist mittlerweile sehr in die Jahre gekommen. Generell besteht für die Gemeinde derzeit kein Kommunalfahrzeug für die Schneeräumung zur Verfügung. Der ISEKI-Traktor könnte dann für die Betreuung der Sportplätze eingesetzt werden, so GV Marcel Marlin. VBgm. Thomas Lerch ist auch dafür, dass ein Konzept für den Einsatz eines solchen Fahrzeuges erstellt werden soll. In verschiedenen Bereichen besteht bereits eine gewisse Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden. Er glaubt auch, dass seitens der Bevölkerung durchaus Verständnis für eine solche Anschaffung besteht. Manfred Rudigier teilt mit, dass die Illwerke sehr zufrieden ist im Einsatz solcher Holderfahrzeuge. Die Finanzierung wäre über eine Leasingfinanzierung (Laufzeit 6 Jahre) vorgesehen. Die Lieferzeit für beide Marken wäre in ca. 1 Monat möglich. Synergien wären dann beispielsweise mit der Nachbargemeinde Schruns sinnvoll. Ausstattung: Splitt- und Salzstreuer, 1 schwenkbarer Pflug, Schneefräse, Kehrbürste; Eine Anschaffung wäre dann über die Gemeinde Immobiliengesellschaft vorgesehen, damit der Vorsteuerabzug möglich wird. GR Dietmar Lorenzin glaubt auch, dass eine Ersatzlösung für den bestehenden ISEKITraktor erforderlich ist. Er bekennt sich aber auch für bestmögliche Zusammenarbeiten mit den Nachbargemeinden. Es wird beschlossen, dass ein Anforderungsprofil erstellt werden soll und über den Preis noch weiter verhandelt wird. StgallenkirchGP14_20101201_GVE007 2/7 zu Pkt. 5 – Flächenwidmungsplan Um- und Zubau Hotel Gastauer – Beschluss gem. § 16 Abs. 1 RPG Der Investor für den geplanten Um- und Zubau beim Hotel Gastauer verlangt eine Eigennutzung im Ausmaß von 6 Wochen für den jeweiligen Wohnungsbesitzer. (2 HS, 1 NS Wintersaison, 2 HS, 1 NS Sommersaison). Die Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses auf die Nutzungsart lautet auf Vermietung an ständig wechselnde Gäste, mit dem Zugeständnis auf eine 6-wöchige Eigennutzung durch die Besitzer. Dies ist lt. Bgm. Tschanhenz auch bereits zwischen dem Investor bzw. Planungsbüro und der Raumplanungsstelle in gestalterischer, als auch nutzungsmäßiger Hinsicht so abgesprochen. Seitens der Gemeindevertretung wird dieser Lückenschluss im Hinblick auf die Ortszentrumsverbauung ausdrücklich befürwortet. Die Widmung wird einstimmig beschlossen. Fitsch Armin und Bachmann Veronika, St. Gallenkirch – Bereinigung Im Zuge eines Bauantrages von Armin Fitsch zur Errichtung einer Garage wurde festgestellt, dass für die Gp. 1415 und 1414/2 noch nicht über die notwendige Widmung verfügen. Umwidmung der Gp. 1415 von FL in BW (1278 m²) Umwidmung der Gp. 1414/2 von FL in BW (956 m²) Die Widmung wird einstimmig beschlossen. Marent Herbert, St. Gallenkirch – Bereinigung Anlässlich des Bauantrages wurde festgestellt, dass nicht die gesamte Bauliegenschaft Gp. 4112/4 als BW-Gebiet ausgewiesen ist und deshalb wurde um entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes ersucht. Weiters wird von Amts wegen eine Änderung bzw. Angleichung des FWP im Bereich der Gp. 4103 und 4105 durchgeführt. Umwidmung der Gp. 4112/4 von FL in BW (149 m²) Umwidmung der Gp. 4105 von FL in BW (71 m²) Umwidmung der Gp. 4103 von BW in FL (3 m²) Die Widmung wird einstimmig beschlossen. Marcel Marlin, Gortipohl – Widmung für den Bau eines Einfamilienhauses Herr Marcel Marlin beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Gp. 131/5. Diesbezüglich wird es notwendig, dass das öffentl. Gut (Gp. 4728/1) welches über die Gp. 131/5 verläuft an die in der Natur bestehende Zufahrtsstraße verlegt wird. Alle sonstigen Flächen werden wie folgt einstimmig gewidmet: Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 135 von FL in (BW) (236 m²) Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 135 von BW in (BW) (114 m²) Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 135 von FL in BW (13 m²) Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 135 von FL in BW (193 m²) Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 136 von FL in (BW) (566 m²) Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 136 von FL in BW (104 m²) Umwidmung der Gp. 125 und 126 von FL in BM (340 m²) Umwidmung der Gp. 118/1 von FL in BW (197 m²) Umwidmung der Gp. 95/6 von FL in BW (224 m²) Umwidmung der Gp. 92/3 von FL in BW (228 m²) StgallenkirchGP14_20101201_GVE007 3/7 Widmung der Bp. .1441 in Sonderfläche Trafo (42 m²) GV Marcel Marlin hat sich wegen Befangenheit der Stimme enthalten. zu Pkt. 6 Der Bau- und Raumplanungsausschuss emfpiehlt der Gemeindevertretung, den vorgelegten Vorschlag der Gemeinde Vandans für Richtlinien im Zuge der Errichtung von Sonnenkollektoren, zu beschließen. Mit einstimmigem Beschluss werden diese Richtlinien von der Gemeindevertretung in dieser Form angenommen. zu Pkt. 7 Bgm. Tschanhenz legt der Gemeindevertretung einen Entwurf für die Gestaltung eines Kinderpielplatzes auf der Rössli-Bündta vor. Geplant sind: Um- bzw. Neubau beim Alten Spritzenhaus (Restaurant, öffentl. WC-Anlagen, Krippenbauverein) Bau eines Musikpavillon Gehsteig entlang des Zamangweges Aufstellung von Spielgeräten für einen Kinderspielplatz Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses für die Unterbringung der Drehleiter Aus Sicht der Gemeindevertretung wäre es wünschenswert, wenn eine bestmögliche Absicherung für eine langfristige Nutzung seitens der Geschwister Beatrice und Nadine Amann erzielt werden könnte. Im Bereich des geplanten Anbaues an das Feuerwehrhaus müssen noch Abklärungen mit dem Landesfeuerwehrverband geführt werden, so GR Arno Salzmann. GR Dietmar Lorenzin begrüßt die vorliegende planliche Darstellung, betont jedoch, dass es sehr wichtig ist, die vertraglichen Vereinbarungen in einem vertretbaren Ausmaß für beide Seiten abschließen zu können. GV Robert Tschofen findet die planliche Vorlage ebenfalls für gut. Dort wo feste Bauwerke geplant sind, sind die Grundstücke im Besitz der Gemeinde. Walter Marlin gibt zu bedenken, dass die Parkplatzsituation beim Feuerwehrgerätehauses sehr problematisch ist. Dies gilt es noch zu überdenken. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine bestmögliche vertragliche Vereinbarung zu erzielen. zu Pkt. 8 – Substanzgenussrecht Silvretta Montafon AG Bgm. Tschanhenz teilt mit, dass die Gemeinden Gaschurn, Schruns, Silbertal und St. Gallenkirch einen Beitrag für zukünftige Investitionen der Silvretta Montafon AG finanzieren sollen. Vorgesehen ist ein Investitionsvolumen im Ausmaß von rund € 148 Mio. In diesem Zusammenhang sollen von den Gemeinden Gaschurn, Schruns, Silbertal und St. Gallenkirch € 5, 0 Mio. mitfinanziert werden. StgallenkirchGP14_20101201_GVE007 4/7 Schruns Silbertal Gaschurn St. Gallenkirch € 1, 7 Mio. € 0, 8 Mio. € 1, 0 Mio. € 1, 5 Mio. Für den Beitrag der Gemeinde St. Gallenkirch im Ausmaß von € 1, 5 Mio. wäre folgende Vorgangsweise vorgesehen: 10 % für die Beschneiungsanlage 40 – 50 % für die Verbindungsbahn auf Grasjoch (nach Fertigstellung und Inbetriebnahme) Der Rest soll erst nach weiteren Investionen im Bahnenbereich auf dem Gemeindegebiet von St. Gallenkirch ausbezahlt werden. GR Arno Salzmann ergänzt insofern, dass die Silvretta Montafon für die Beschneiungsanlagen und die neue Verbindungsbahn auf das Grasjoch eine eigene Gesellschaft mit einem Kapitalaufkommen von 14 % zu gründen plant. Das ist die Grundlage um diese Gesellschaft, neben der „Stammeinlage“ auch handels- und steuerrechtlich führen zu können. Auch weist er auf die bereits fixierten Jugendspiele im Jahr 2015 hin. Für die Gemeinde St. Gallenkirch stellt die Verbindungsbahn eine Angebotssteigerung im Tourismus dar. Er bekennt sich dazu, dass an das Seilbahnunternehmen das Signal gesendet wird, die zukünftigen Investitionen mitzutragen. Man kann wahrscheinlich nicht damit rechnen, dass aus dieser Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt Rückflüsse erfolgen. Dies wird auch von Bgm. Tschanhenz so gesehen. Es wäre wünschenswert, so die Ansicht der Gemeindevertretung, wenn sich auch das Land Vorarlberg finanziell daran beteiligen würde. Dabei ist es jedoch wichtig, wenn die Talschaft diesbezüglich positive Signale aussendet. GV Manfred Rudigier sieht die dringende Notwendigkeit, dass Investionen unausweichlich sind, da ansonsten die Gemeinde St. Gallenkirch und auch die gesamte Talschaft touristisch immer mehr ins Hintertreffen geraten. GV Alois Bitschnau würde es begrüßen, wenn die Beteiligung der Gemeinde im Unternehmen erhalten bleibt und der Standort des Firmensitzes auch abgesichert werden kann. GV Paul Dich erhofft sich ebenfalls, dass bei den anstehenden Investitionen durch die SIMO der Schwerpunkt im Schigebiet Silvretta Nova erfolgen sollte. Lt. Bgm. Ewald Tschanhenz soll nach weiteren Gesprächen mit Dr. Hoblik eine für alle vertretbare Lösung erzielt werden. VBgm. Thomas Lerch verweist auch auf verschiedene Fragen in Angelegenheiten der Steuereinnahmen aus dem Unternehmen Silvretta Montafon AG. Diesbezüglich gilt es bestehende Verträge zwischen den einzelnen Standortgemeinden neu zu überdenken. Daher soll bestmöglich weiterverhandelt werden. GR Alois Bitschnau gibt auch zu bedenken, dass über die Finanzierung ernsthaft nachgedacht werden muss. Hier spricht man von einem Volumen von immerhin € 1, 5 Mio. GR Arno Salzmann weist auch darauf hin, dass bis zum Budget 2012 eine Gebührenharmonisierung zwischen den Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch im Bereich der Steuereinnahmen aus dem Tourismus erzielt werden soll. StgallenkirchGP14_20101201_GVE007 5/7 GV Marcel Marlin und GR Alois Bitschnau appelieren an ein gemeinsames Auftreten der Talschaftsgemeinden gegenüber dem Land Vorarlberg. Wenn möglich zumindest durch die vier unmittelbar betroffenen Gemeinden. Auch GV Hans-Peter Sattler erhofft sich ein bestmögliches Entgegenkommen durch die Silvretta Montafon, im Falle eines Vertragsabschlusses. Bgm. Tschanhenz kann aus seiner Sicht klar verantworten, dass eine solche Förderung nicht an weitere Investoren gewährt wird. GV Robert Tschofen spricht sich gegen eine solche Finanzspritze an die Silvretta Montafon aus. Gleichzeitig möchte er wissen, wie hoch das derzeitige Steueraufkommen von der Silvretta Montafon ist. zu Pkt. 9 – Änderung der Schulsprengel Bgm. Ewald Tschanhenz teilt mit, dass eine Erhebung über die zukünftigen Schülerzahlen an der Volksschule in Galgenul durchgeführt worden ist. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Zahlen rückläufig sind. Um den Erhalt der Schule abzusichern, hat der Bürgermeister mit LR Sigi Stemer und der Landesschulinspektorin Karin Engstler Gespräche geführt, um eine Änderung der Schulsprengel zu erzielen. Dadurch kann der Erhalt des Schulbetriebes an der VS Galgenul längerfristig abgesichert werden. Die Elternschaft von Galgenul steht voll und ganz hinter dem Schulerhalt in Galgenul. Somit ist angedacht dass zukünftig die Bereiche Hof, Gortniel, Badmund und Gargellen zum Schulsprengel Galgenul fallen sollen. GR Arno Salzmann zeigt sich befremdet, dass ein Bürgermeister sich bezüglich einer evt. Schulschließung erkundigt. Er sei darauf angesprochen worden, dass solche Überlegungen durch den Bürgermeister angestellt worden sind. VBgm. Thomas Lerch widerspricht diesbezüglich den Aussagen von Arno Salzmann und verurteilt seinen Auftritt beim Tag der offenen Tür an der VS Galgenul. Bgm. Ewald Tschanhenz verteidigt sich in dieser Angelegenheit und teilt mit, dass sehr wohl Überlegungen in alle Richtungen berechtigt sind. Bgm. Ewald Tschanhenz und VBgm. Thomas Lerch bekräftigen, dass die Hausaufgaben seitens der Gemeinde im Sinne eines Schulerhaltes in Galgenul gemacht werden. GR Dietmar Lorenzin ersucht, dass in diesem Thema wieder Ruhe eintreten soll. Mit einstimmigem Beschluss wird die geplante Änderung des Schulsprengels von der Gemeindevertretung abgesegnet. zu Pkt. 10 – Berichte des Bürgermeisters Für das geplante Hallenbadprojekt in Schruns-Tschagguns will der Investor nur die Betten finanzieren, die Standesgemeinden sollen die Finanzierung des öffentlichen Bades regeln. Ein Planentwurf für den Neubau des Pflegeheimes wird vom Bürgermeister vorgestellt. Geplant ist ein völlig eigenständiger Gebäudekomplex, der vom bestehenden Gebäude getrennt ist. 30 Heimplätze und 7 Wohnungen in Form von betreutem Wohnen. StgallenkirchGP14_20101201_GVE007 6/7 Es laufen Bestrebungen in Richtung einer gemeinsamen Tourismusdestination zwischen Schruns-Tschagguns Tourismus und Hochmontafon Tourismus. zu Pkt. 11 Das Projekt Neubau Pflegeheim wird von GR Alois Bitschnau hinterfragt, zumal die zukünftige Erhaltung bzw. Nutzung sehr kostspielig wird. Diesbezüglich wird es notwendig, dass Kostenrechnungen bzw. Finanzierungsschlüssel ausgearbeitet und vorgelegt werden sollen. Dies wird auch von GR Dietmar Lorenzin für gutgeheißen. GV Manfred Rudigier vertritt die Ansicht, dass für die Zukunft freie Räumlichkeiten für die Gemeinde St. Gallenkirch durchaus von Vorteil sein dürften. GR Arno Salzmann teilt mit, dass schon seit vielen Jahren Bestrebungen laufen, eine gute Lösung für einen Neu- bzw. Erweiterungsbau für ein Pflegeheim zu erzielen. Nach seiner Ansicht ist der angedachte Neubau des Rot-Kreuz-Stützpunktes nicht finanzierbar. Gem. § 41 GG übergibt GR Arno Salzmann im Namen der Fraktion SPÖ und parteifreie Bürger einen Anfragekatalog an den Bürgermeister und bittet um Beantwortung dieser Fragen gegenüber der Gemeindevertretung. Die Kulturveranstaltungen im Zuge des Montafoner Sommers kosten jährlich zwischen € 90.000, 00 - € 120.000, 00. Auch hier gilt es zu überlegen, ob all diese Veranstaltungen sinnvoll bzw. erforderlich sind. Dies vor allem im Hinblick auf die schwierige Finanzsituation der Gemeinden. Eine Wegverordnung für den Radweg wird ebenfalls seinerseits angeregt. Es sollte erzielt werden, dass so wenig wie möglich durch Landwirte und Anrainer der Radweg genutzt wird. Es wäre wünschenswert wenn die BH Bludenz eine Verordnung für die Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch erstellen würde. Ende der Sitzung: 22.20 Uhr Der Vorsitzende: StgallenkirchGP14_20101201_GVE007 Der Schriftführer: 7/7