20200806_GVE046

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:43
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2020-08-06
Erscheinungsdatum 2020-08-06
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Tel.:+43 (0)5557/6205 Fax: +43 (0)5557/2170 Email: gemeindeamt^st.gallenkirch.at Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 06.08.2020 Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch am Donnerstag, den 06.08.2020, um 20:00 Uhr im Gemeindesaal. Anwesend: Von der Liste Parteifreie Bürger und SPÖ Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender), Vize-Bgm. Alexander Kasper (gleichzeitig Schriftführer), GR Martin Kleboth, GR Irma Rudigier, Ing. Hansjörg Schwarz, Johannes Sturm, Franz Dönz, Norbert Marent, Peter Lentsch, Edwin Kasper, Walter Lorenzin, Erich Thöny; Entschuldigt: Mag.a Sonja Wachter, Johannes Felder, Alois Bitschnau; Von der Liste Volkspartei und Unabhängige GR Hubert Biermeier, GR Mag. Daniel Fritz, Anton Feichtner, Marietta Fiel, Mag. Steffen Röschl, Werner Maier, Gabi Juen; Entschuldigt: Herwig Schallner, Nadine Saler; Gäste: Bgm. Martin Netzer, MSc und GF Mag. Christian Kuehs zu TO-Punkt 02.; Tagesordnung: 01. Eröffnung, Begrüßungund Feststellung der Beschlussfähigkeit 02. Naturschutzverein Verwall-Klostertaler Bergwälder - Beschlussfassung von Statutenänderungen 03. Beschlussfassung über die Ausschreibung des Steuer-Hauses 04. Grundsatzbeschluss zur Quellfassung für den Hochbehälter Vergalden 05. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Zimmerei Mathies, Galgenul Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach erfolgtem Auflage- und Anhörungsverfahren zum SUP-Bericht b) David Burtscher Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach erfolgtem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung c) Hubert Biermeier Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach erfolgtem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung Seite 1 Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH Beschlussfassung über den Antrag an die Landesregierung zur Einleitung des Verfahrens hinsichtlich der Erlassung eines EKZ-Landesraumplanes im Bereich der Liegenschaften (Teilflächen) GST-Nr. .1564, 2974, 2975/1, 2975/3 und 2976/2 im Eigentum der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH (Talstation Valisera Bahn) e) Klaus Perchtold Beschlussfassung des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung f) Sarah Frank und Rene Gruber Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren 06. Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für das Grundstück Nr. 2996/2, KG St. Gallenkirch (Martin Tschofen, Galgenul) 07. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 25.06.2020 08. Änderung von Landesgesetzen: a) Gesetz zur Neuregelung der Vergnügungssteuern b) Gesetz über eine Änderung des Gemeindegesetzes 09. Berichte des Bürgermeisters 10. Interessentenbeitrag für Verbauungsprojekt Schmalzberg (nachträglich auf der TO) 11. Allfälliges d) zu Pkt. 01 Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gemäß § 41 Abs. 3 GG wird vom Vorsitzenden um Aufnahme in die Tagesordnung beantragt: Pkt. 10. Interessentenbeitrag für Verbauungsprojekt Schmalzberg Die Aufnahme dieses zusätzlichen Tagesordnungspunktes wird einstimmig genehmigt. zu Pkt. 02 Naturschutzverein Verwall-Klostertaler Bergwälder - Beschlussfassung von Statutenänderungen Der Vorsitzende begrüßt Bgm. Martin Netzer, MSc und GF Mag. Christian Kuehs zu diesem Tagesordnungspunkt. Obmann Bgm. Martin Netzer bedankt sich für die Möglichkeit, an der heutigen Sitzung teilnehmen zu können. GF Mag. Christian Kuehs berichtet anhand einer Power-PointPräsentation über den Naturschutzverein Verwall-Klostertaler Bergwälder. Dieser verweist auf eine Geschäftsniederlassung in Schruns, welche beim Stand Montafon eingerichtet ist. Die Finanzierung erfolgt zu 50 % durch das Land Vorarlberg und zu 50 % aus Mitteln der EU. Seite 2 Mag. Daniel Fritz spricht das Ungleichgewicht in der Zusammensetzung der Stimmverteilung an. Diesbezüglich verweist GF Mag. Christian Kuehs auch auf den Geldgeber Land Vorarlberg. Weiters gelte es auch zu berücksichtigen, dass fast alle Beschlüsse in den letzten Jahren einstimmig gefasst wurden. Johannes Sturm teilt mit, dass er die Befürchtung hatte, mit diesem Verein z. B. auch die „Weißzonen" durch die Hintertüre zu installieren. Die Weißzonen müssen klar vom Naturschutzverein getrennt werden, so Bgm. Martin Netzer. In dieser Sache habe er sich ganz klar gegenüber dem Land positioniert, um die Interessen der Talschaft zu wahren. Bgm.Netzer verweist noch einmal auf die guten Strukturen bei diesem Verein. Eine Anfrage von Anton Feichtner hinsichtlich der Besucherlenkung im Naturschutzgebiet wird von GF Kuehs beantwortet. Es zeige sich auch eine stetig wachsende Nachfrage nach geführten Wanderungen im Naturschutzgebiet. GR Irma Rudigier hinterfragt die vier Stimmen der Landwirtschaftskammer und ordnet auch diese dem Land Vorarlberg zu. Hier betont Bgm. Martin Netzer klar, dass die Landwirtschaftskammer die Interessen der Grundbesitzer vertritt. Edwin Kasper spricht die glückliche Situation in der Gemeinde St. Gallenkirch an, dass auf der einen Talseite die Erschließung durch Liftanlagen erfolgt ist und auf der anderen Seite ein Naturschutzgebiet entstanden ist. Dies wird auch von Gabi Juen so gesehen und somit gutgeheißen. GR Martin Kleboth geht davon aus, dass dieses Naturschutzgebiet per Gesetz verfügt worden ist. Anton Feichtner spricht die Frage nach der Nachfolge von Bgm. Martin Netzer an. Hier werde zu gegebener Zeit aus den Reihen der jeweiligen Bürgermeister ein Nachfolger gewählt. Franz Dönz bedankt sich für die Erläuterungen durch die beiden Gäste. Dies sei für ihn sehr aufschlussreich gewesen. Die Befürchtungen der Gemeinden, sie könnten durch das starke Übergewicht der Stimmenmehrheit durch Land und Landwirtschaftskammer Nachteile entstehen, konnten ausgeräumt werden. Die Gemeindevertretung beschließt schließlich mit vier Gegenstimmen die vorliegenden Statutenänderungen. zu Pkt. 03 Beschlussfassung über die Ausscheibung des Steuer-Hauses Der Vorsitzende erläutert die Vorgeschichte in der Angelegenheit Steuer-Haus. Bis dato gibt es insgesamt sieben Kaufinteressenten. Es soll aber noch darüber hinaus in der Gemeindezeitung Galli und auf der Gemeindehomepage informiert werden. In der Folge erläutert der Vorsitzende die Ausschreibekriterien, welche mit Hilfe des Vbg. Seite 3 Umweltverbandes ausgearbeitet worden sind. Geplant ist die Vergabe einer Baukonzession für den Kauf und die Sanierung des Steuer-Hauses. Die geplante Vergabejury soll sich aus Bgm. Josef Lechthaler, VBgm. Alexander Kasper, GR Martin Kleboth, GR Mag. Daniel Fritz, Mag. Steffen Röschl, Dr. Michael Kasper vom Heimatschutzverein und Architektin DI Julia Kick zusammensetzen. Johannes Sturm spricht den auf Seite V angeführten Wortlaut „Verpflichtung des Konzessinär die Bauleistungen für die Sanierung spätestens binnen 5 Jahren umzusetzen" an und würde sich hier eine präzissere Formulierung wünschen. Vize-Bgm. Alexander Kasper spricht die offensichtlich fehlende Sensibilität in der Vergangenheit an. Fast alle historischen Objekte seien im Ortszentrum von St. Gallenkirch abgerissen worden. Umso wichtiger sei daher der Erhalt des Steuer-Hauses. Peter Lentsch spricht die Gefahr einer späteren Wiederveräußerung und einer allfälligen Umnutzung an. Der Vorsitzende schlägt hier ein Vorkaufsrecht an. Zudem soll geprüft werden, ob auf dem Gebäude eine einschränkende Sonderflächenwidmung möglich ist. Erich Thöny würde sich wünschen, dass das Objekt von einem Gemeindebürger gekauft wird. Schließlich wird mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss die Vergabe einer Baukonzession für den Kauf und die Sanierung der Immobilie „Steuer Haus" beschlossen. zu Pkt. 04 Grundsatzbeschluss zur Quellfassung für den Hochbehälter Vergalden Der Vorsitzende berichtet über die Vorgeschichte in der Angelegenheit Quellfassung Vergalden und über den zeitlichen Druck in dieser Angelegenheit. Aus Sicht des Vorsitzenden sind die im Schreiben von RA Dr. Harald Bösch gestellten Forderungen nicht vertretbar. Dr. Bösch vertritt leider nur einen Teil der Interessen der Nutzungsberechtigten der „Verbrannten Quellen" im Ortsteil Vergalden. Zusätzlich liegt von der Alpe Vergalden ein Angebot vor, welche die Fassung der Birkenwangquelle ermöglicht. Erteilt ebenfalls mit, dass die Gemeindevertretung im Frühjahr 2010 eigentlich bereits die Quellfassung dieser Quelle beschlossen hat, was jedoch nie zur Umsetzung kam. Anton Feichtner ist dafür, dass die Birkenwangquelle forciert werden sollte, da sich die lllwerke bei den Grabungsarbeiten finanziell beiteiligen würden. GR Mag. Daniel Fritz verliest daraufhin ein Schreiben der Alpe Vergalden, aus welchem deren Forderungen hervorgehen: Jährlich € 2.500, 00 und 10 % der zukünftig von der Gemeinde verrechneten Wasserbezugsgebühren für den Ortsteil Vergalden. Seite 4 GR Mag. Daniel Fritz könnte sich auch noch vorstellen, dass neben der Birkenwangquelle auch die Verbrannten Quellen gefasst werden können. Sofern Nachverhandlungen mit den jeweiligen Interessenten zu einem vertretbaren Ergebnis führen. Ing. Hansjörg Schwarz spricht sich ebenfalls für einen Vertragsabschluss mit der Alpe Vergalden aus. Es gelte auch noch zu berücksichtigen, dass neben den Forderungen der Interessenten der Verbrannten Quellen auch noch der Stand Montafon Forstfonds seine Forderungen stellen wird, so der Vorsitzende. Auch GR Martin Kleboth spricht sich für eine Lösung mit der Alpe Vergalden aus. Vorschlag des Vorsitzenden: Delegierung an den Gemeindevorstand, einen Vertragsabschluss mit der Alpe Vergalden zu erzielen und ein Projekt durch das Büro Adler + Partner, welches auch den Hochbehälter Vergalden projektiert hat, ausarbeiten zu lassen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den vom Vorsitzenden gemachten Vorschlag. zu Pkt. 05 Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Zimmerei Mathies Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach erfolgtem Auflage- und Anhörungsverfahren zum SUP-Bericht Die Gemeinde hat mit Eingabe vom 14.08.2019 um die Durchführung einer Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz für die Umwidmung von Teilflächen der GST-Nr. 2161/1 und 2161/3, GB St. Gallenkirch im Ausmaß von 1351, 2 m2 von FF und F in FS/ Zimmereibetrieb ersucht. Außerdem soll ein Teil der GST-Nr. 2161/1 im Ausmaß von 366, 2 m2 als Verkehrsfläche ersichtlich gemacht werden. Das UEP-Ergebnis verlief negativ. In der Folge hat die Gemeinde beim Raumplanungsbüro stadtland die Ausarbeitung eines Umweltberichtes in Auftrag gegeben, der für ein strategisches Umweltprüfungsverfahren (SUP) notwendig ist. Der Umweltbericht vom 02.01.2020 wurde dem Land zur Prüfung vorgelegt. Durch die COVID-19-Phase haben sich die fachlichen Stellungnahmen zum Prüfbericht verzögert. Nachdem diese vorlagen und der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wurden, wurde in der Gemeindevertretungssitzung am 25.06.2020 das Auflage- und Anhörungsverfahren zum SUP-Bericht einstimmig beschlossen. Das Auflage- und Anhörungsverfahren erfolgte schließlich in der Zeit vom 26.06.2020 - 25.07.2020. Seite 5 Im Zuge dieses Auflage- und Anhörungsverfahren kam es zu einer Stellungnahme des Standes Montafon, der sich im Hinblick auf das mögliche Bahnprojekt gegen den geplanten Zimmereibetrieb an diesem Standort ausspricht. Der Vorsitzende verliest dieses vollständig. GR Mag. Daniel Fritz sieht jetzt den dringenden Handlungsbedarf in dieser Sache. Ein weiteres Verzögern wäre nicht mehr vertretbar. Gabi Juen kann das Schreiben des Standes nicht verstehen, zumal in der Außerfratte die Gemeinden selber in Sachen Trassenführung uneins sind. Franz Dönz spricht dennoch die Möglichkeit eines Alternativstandortes an. Es sollte geprüft werden, ob die Gemeinde nicht eine dementsprechende Gewerbefläche anbieten kann. Nachdem schon so viel Zeit in dieser Angelegenheit verstrichen sei, so müsse jetzt eine rasche Lösung her, so die Ansicht von GR Mag. Daniel Fritz. Beschlussfassung: Umwidmung von Teilflächen der GST-Nr. 2161/1 und 2161/3 im Ausmaß von 1367 m2 von FF und F in FS/Zimmereibetrieb und eine Teilfläche der GST-Nr. 2161/1 im Ausmaß von 430 m2 in Verkehrsfläche. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Änderung des Flächenwidmungsplanes. Abschließend erkundigt sich Anton Feichtner beim anwesenden Franz Mathies, ob das bisherige Betriebsgebäude zukünftig ausschließlich als Stallgebäude genutzt werden soll. Dies wird von Franz Mathies so bestätigt. b) David Burtscher Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach erfolgtem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung David Burtscher beabsichtigt beim Wohnobjekt St. Gallenkirch, HNr. 19 Umbaumaßnahmen für den zukünftigen Betrieb von gewerblichen Ferienwohnungen. In der Gemeindevertretungssitzung am 25.06.2020 wurde der Gemeindevertretung der Umwidmungsentwurf samt Erläuterungsbericht zur Kenntnis gebracht und das dafür notwendige Anhörungsverfahren und die einmonatige Auflage des Verordnungsentwurfs über das Mindestmaß der baulichen Nutzung einstimmig beschlossen. Nach erfolgter Anhörung erfolgt einstimmig folgende Beschlussfassung: eine Teilfläche des Grundstückes GST-Nr. 1923/2, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet Seite 6 in Baufläche Wohngebiet 1 (47, 4 m2) Widmung befristet Folgewidmung Freifläche Freihaltegebiet eine Teilfläche des Grundstückes GST-Nr. 1923/2, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet (568, 9 m2) Widmung befristet Folgewidmung: Freifläche Landwirtschaftsgebiet eine Teilfläche des Grundstückes GST-Nr. 1927/2, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet (26, 2 m2) Widmung befristet Folgewidmung: Freifläche Landwirtschaftsgebiet eine Teilfläche des Grundstückes GST-Nr. .547, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet 1 (17, 8 m2) Widmung befristet Folgewidmung: Freifläche Freihaltegebiet eine Teilfläche des Grundstückes GST-Nr. .547, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet (219, 6 m2) Widmung befristet Folgewidmung: Freifläche Landwirtschaftsgebiet Auch das Mindestmaß der baulichen Nutzung wird mit einer Baunutzungszahl von 30 einstimmig beschlossen. c) Hubert Biermeier Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach erfolgtem Anhörungsverfahren Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung Der Antragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der GST-Nr. 1207/1, GB St. Gallenkirch und hat mit Schreiben vom 14.05.2020 einen Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche der GST-Nr. 1207/1 in Bauland eingebracht. Er möchte zur bestehenden Gästepension ein Chalet samt Pool errichten. Bereits in der Sitzung vom 25.06.2020 wurde der Gemeindevertretung der vorliegende Umwidmungsentwurf samt Erläuterungsbericht zur Kenntnis gebracht. Auch der Verordnungsentwurf über das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit der Baunutzungszahl von 30 wurde der Gemeindevertretung damals vorgelegt. In der Folge beschloss die Gemeindevertretung das dafür notwendige Anhörungsverfahren zur beantragten Änderung des Flächenwidmungsplanes und die einmonatige Auflage des Verordnungsentwurfs über das Mindestmaß der baulichen Nutzung. Nach erfolgter Anhörung erfolgt folgende Beschlussfassung: Eine Teilfläche des Grundstückes GST-Nr. 1207/1, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet Seite 7 in Baufläche Mi sch gebiet 1 (441, 1 mz) Widmung befristet Folgewidmung: Freifläche Landwirtschaftsgebiet GR Hubert Biermeier enthält sich wegen Befangenheit seiner Stimme. Auch das Mindestmaß der baulichen Nutzung wird mit einer Baunutzungszahl von 30 einstimmig beschlossen. d) Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH. Beschlussfassung über den Antrag an die Landesregierung zur Einleitung des Verfahrens hinsichtlich der Erlassung eines EKZ-Landesraumplanes im Bereich der Liegenschaften (Teilflächen) GST-Nr. .1564, 2974, 2975/1, 2975/3 und 2967/2 im Eigentum der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH (Talstation Valisera Bahn) Die Rechtsanwaltskanzlei Concin & Partner aus Bludenz hat im Auftrag der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH (Schreiben vom 29.07.2020) folgenden Antrag bei der Gemeinde eingebracht: Die Gemeinde St. Gallenkirch möge bei der Vbg. Landesregierung die Erlassung eines Landesraumplanes mit nachstehenden Verkaufsflächen beantragen: Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum im Bereich der als Baufläche / Mischgebiet (BM) gewidmeten Liegenschaften (Teilflächen) GST-Nr. .1564, 2974, 2975/1, 2975/3 und 2976/2 jeweils in EZ 520 KG 90107 St. Gallenkirch mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 820 m2, davon maximal 220 m2 für Lebensmittel (§ 15 Abs 1 RPG) Der Vorsitzende erläutert, dass die Verkaufsflächen des jetzigen Sportgeschäftes bereits sehr groß seien. Durch den Neubau des „Mercato" im Erdgeschoss des Mitarbeiterhauses übersteigen die Gesamtverkaufsflächen die 600 m2, wodurch dieser Antrag an die Landesregierung notwendig wird. GR Irma Rudigier spricht sich dagegen aus, da sie dadurch die bestehenden Sportgeschäfte im Ortszentrum für gefährdet erachtet. Bgm. Josef Lechthaler teilt mit, dass auch das Geschäft „Sport Harry" an einer Erweiterung am Standort Galgenul plane. Auch Anton Feichtner sieht hier ebenfalls ein zweischneidiges Schwert, begrüßt jedoch generell das geplante Gesamtprojekt. GR Mag. Daniel Fritz spricht sich aus touristischer Sicht klar für das geplante Gesamtprojekt aus. Schließlich wird mit 15 : 4 Stimmen bei der Vbg. Landesregierung die Erlassung eines Landesraumplanes mehrheitlich beantragt. Seite 8 e) Klaus Perchtold Beschlussfassung des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung Der Vorsitzende erläutert die geplanten Baumaßnahmen und die zukünftige Nutzung des Wohnhauses HNr. 152 in Galgenul-Winkel. Es ist beabsichtigt eine Änderung des Flächenwidmungsplanes von FF in FL zu vollziehen, damit mittels Bestandsregelung das geplante Bauprojekt verwirklicht werden kann. Somit beschießt die Gemeindevertretung einstimmig das Anhörungsverfahren für den vorliegenden Umwidmungsentwurf. f) Sarah Frank und Rene Gruber Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren Herr Roland Brugger und Erik Brugger sind grundbücherliche Eigentümer des GST-Nr. 678/6 GB St. Gallenkirch. Es wurde ein Teilstück davon abgetrennt und an Frau Sarah Frank und Herr Rene Gruber verkauft. Das neu gebildete Grundstück hat die Nummer 678/8 und ist 1016 m2 groß. Das Grundstück liegt in Gortipohl im Bereich des Innergantweges und wird auch über diesen erschlossen. Laut Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Gallenkirch ist das neu gebildete Grundstück als Baufläche Wohngebiet (649 m2), Verkehrsfläche Straße (48m2) und Freifläche Landwirtschaftsgebiet (319 m2) gewidmet. Das östliche und südliche Grundstück ist ebenfalls bereits als Bauland gewidmet und teilweise bereits bebaut. Westlich und nördlich grenzt unverbautes Landwirtschaftsgebiet an. Eine Gefahrenzone laut Gefahrenzonenplan der Wildbach und Lawinenverbauung besteht nicht. Trink- und Abwasser ist über das jeweilige Gemeindenetz erschließbar. Frau Sarah Frank und Herr Rene Gruber haben der Gemeinde ihren Plan über ihr Einfamilienhaus mit Garage und Einliegerwohnung vorgestellt. Demnach möchten sie ihr Haus, so platzsparend wie möglich, an der nordwestliche Grundstücksgrenze situieren. Laut Flächenwidmungsplan kommen Teile des Gebäudes in Freifläche Landwirtschaftsgebiet zu liegen. Weil die Raumplanungsabteilung des Landes zum Zeitpunkt des Kaufs einer Umwidmung nicht zugestimmt hat, musste für den Grundstücksteil mit der Widmung „FreiflächeLandwirtschaftsgebiet" eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung eingeholt werden. Die Grundverkehrs-Ortskommission beschloss damals, den Grundverkehr nicht zu genehmigen. Die Landeskommission als höhere Instanz erteilte dann die Genehmigung mit der Auflage, diese Fläche auch nach dem Verkauf tatsächlich der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zuzuführen. Die Bauwerber kamen deshalb nochmals auf die Gemeinde zu. Es soll die Widmung Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet umgwidmet werden. Auf der Nordseite des Grundstückes soll die Widmung Verkehrsfläche Straße ausgehend vom Bestand in der gleichen Breite weitergeführt werden. Aus aktuell geänderter raumplanungsfachlicher Sicht ist die Umwidmung des Grundstückes von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet eine Ergänzung und Seite 9 Optimierung des bestehenden Baulandes. Die Flächenwidmung ist den neuen Grundgrenzen angepasst und entspricht deshalb der zuküntigen, tatsächlichen Nutzung und kann insgesamt besser genützt werden. Die bestehende Hauptwasserleitung der Gemeinde muss aufgrund der geplanten Bebauung RichtungWesten umgelegt werden. Die Widmung Baufläche Wohngebiet ist auf 7 Jahre befristet. Bei einer Nichtbebauung innerhalb der Frist wird die Nachfolgewidmung als Freifläche Landwirtschaftsgebiet festgelegt. Das Mindestmaß der Bebauung wird durch das Festlegen der Baunutzungszahl 10 durch eine Verordnung geregelt. Erich Thöny als Mitglied der Grundverkehrs-Ortskommission hat kein Verständnis dafür, dass die betroffene Restfläche nun doch als Bauland gewidmet werden soll. Im Sinne des Grundverkehrs sollte diese Restfläche der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Ing. Hansjörg Schwarz, welcher ebenfalls Mitglied der Grundverkehrs-Ortskommission ist, vertritt den Standpunkt, dass durch die nun beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes es keiner grundverkehrsbehördlichen Genehmigung mehr bedarf. Mit 18 :1 Stimme beschließt die Gemeindevertretung das dafür notwendige Anhörungsverfahren zur beantragten Änderung des Flächenwidmungsplanes und die einmonatige Auflage des Verordnungsentwurfs über das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit der Baunutzungszahl 10. zu Pkt. 06 Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für das Grundstück Nr. 2996/2, KG St. Gallenkirch (Martin Tschofen, Galgenul) Das Mindestmaß der Bebauung wurde in der Gemeindevertretungssitzung am 23.01.2020 mit der Baunutzungszahl 30 beschlossen. Diese wurde schließlich auch mit Bescheid der Vbg. Landesregierung vom 03.06.2020 genehmigt. Im Zuge des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die BH Bludenz wurde festgestellt, dass das geplante Objekt die Mindestbaunutzungszahl von 30 nicht erreicht. Durch die unterirdische Bauweise wird die Tiefgarage nicht zur Baunutzungszahl dazugerechnet. Somit soll die Mindestbaunutzungszahl von 30 auf 6 reduziert werden. Im Vorfeld wurden den Anrainern eine 14-tägige Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Hierzu gab es keine Rückmeldungen. Somit beschließt die Gemeindevertretung einstimmig eine Mindestbaunutzungszahl von 6. zu Pkt. 07 Genehmigung der letzten Niederschrift vom 25.06.2020 Seite 10 Nach Umfrage des Vorsitzenden werden auf Wunsch von Anton Feichtner folgende Änderungen im Protokoll vorgenommen: zu Pkt. 04 a) „Durch diese Verlegung ist keine Präparierung zum Winterwanderweg mehr möglich". zu Pkt. 09 „Anton Feichtner spricht wiederum den alten Stall von Klaus Netzer an und erwartet sich vom Bürgermeister eine Abklärung". „Seines Erachtens sollte endlich eine gute Verkehrsverbindung (Straße, öffentl. Verkehr) Richtung Walgau/Rheintal realisiert werden, da dort die Schulstandorte und Arbeitsplätze sind oder entstehen". Anschließend genehmigt die Gemeindevertretung samt Änderungen einstimmig das vorliegende Protokoll vom 25.06.2020. zu Pkt. 08 Änderung von Landesgesetzen: a) b) Gesetz zur Neuregelung der Vergnügungssteuern Gesetz über eine Änderung des Gemeindegesetzes Der Vorsitzende erläutert kurz die Änderung des Gemeindegesetzes, welches eine kürzere Funktionsperiode der kommenden Gemeindevertretung ermöglicht. Somit kann wiederum wie gewohnt im Frühjahr 2025 gewählt werden. Die Gemeindevertretung verlangt in beiden Fällen einstimmig keine Abhaltung einer Volksabstimmung. zu Pkt. 09 - Berichte des Bürgermeisters 26. Juni Eigentümerversammlung im HausTramosa Ein Gremium überlegt sich Alternativen zur bestehenden Ölzheizung, da die Steuerung bei einem Ausfall nicht mehr ersetzt werden kann. 01. Juli Sitzung der Grundverkehrs-Ortskommission 07. Juli Standes- und Forstfondssitzung Rechnungsabschluss mit E/A von 6, 5 Mio Euro, mit Entnahme von 11.271, 49 EUR aus der Haushaltsrücklage ausgeglichen Im Zuge von der VRV 2015 wurden insgesamt rd. 4, 37 Mio Eur Grundvermögen bewertet. Darlehensstand von 991.612 EUR Der Forstfonds schließt mit E/A von rd. 3, 3 Mio EUR ab. Durch den hohen Schadholzanfall und die sehr schlechten Holzpreise wurde mehrheitlich beschlossen, eine strategische, betriebswirtschaftliche und organisatorische Analyse für den Forstfonds zu vergeben. Die europaweit agierende Firma Integrated Consulting Group mit Sitz in Graz soll nun bis Herbst Ergebnisse liefern. Seite 11 08. Juli Sitzungen der Schulerhalterverbände Polytechnische Schule Montafon, HPSZ Montafon und dem Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes 14. Juli Bauverhandlung für das gemeinnützige Wohnbauprojekt in Gortipohl, welche positiv verlief 15. Juli Gemeindevorstandssitzung 15. bis 19. Juli Volksmusikseminar der Hausmusik Kraft im Hotel Zamangspitze 21. Juli Mitgliederversammlung Abwasserverband Montafon 27. Juli Jahreshauptversammlung Tennisclub Wiederwahl von Obmann Stefan Kieber, erfolgreiches Vereinsjahr, dank seitens der Versammlung an die Gemeindevertretung für die Unterstützung hinsichtlich Flutlichtanlage 28. Juli Sitzung der Gemeindewahlbehörde 31. JuliJHV der Landjugend Innermontafon im Sporthotel Grandau Obmann Florian Lerch wurde wiedergewählt, sehr guter und harmonischer Verein, Alpabtrieb Nova soll aufgrund von COVID nicht stattfinden. 01. August Eröffnung Beherbergungsbetrieb „Cabinski", Galgenul Gem. § 60 Abs 3 und 4 Gemeindegesetz berichtet der Vorsitzende über den in der 76. Sitzung des Gemeindevorstandes gefassten Beschluss über die Ausnahmebewilligung vom Bebauungsplan im Zusammenhan mit dem Bauvorhaben Martin Tschofen. Der Vorsitzende berichtet, dass dieser Beschluss jedoch durch die heutige Behandlung in der Gemeindevertretung überflüssig geworden ist Der Vorsitzende berichtet über den Vandalenakt am Mittelschulgebäude. Bislang konnten kein Täter ausfindig gemacht werden. Der Schaden wird nun von einer Spezialfirma entfernt. Die Schadenssumme beläuft sich auf etwa 10.000, - EUR. Diese ist über die Versicherung abgedeckt. Weiters wird berichtet, dass das Projekt für die Erschließungsstraße der Bauhofgründe bei der BH Bludenz eingereicht ist. Derzeit läuft die Ausschreibung der Arbeiten. Auf Wunsch von Ewald Tschanhenz präsentiert der Vorsitzende das geplante Chalet-Projekt auf dem Stemer-Areal. Herr Tschanhenz hat dafür die Option auf das Grundstück von der Silvretta Montafon bekommen. Geplant ist ein Hauptgebäude mit einem öffentlichen Restaurant (160 Sitzplätze) und neun weitere Nebengebäude mit Appartements. Das Projekt soll in der 4-Stern-Superior-Kategorie von der Familie Tschanhenz selber betrieben werden. Es finde kein Verkauf von Wohneinheiten statt, so die Auskunft von Ewald Tschanhenz. Eine Finanzierungszusage seitens der Bank liege bereits vor. Bezüglich Grundkauf Biaas schlägt der Notar die vorherige Umwidmung der Liegenschaft in Bauland vor, damit keine grundverkehrsbehördliche Genehmigung notwendig wird. Terminankündigungen Morgen, 20 Uhr Eröffnung Themenschwerpunkt Volksmusik im Rahmen von Montafoner Resonanzen, Schulplatz Samstag, 21 Uhr Freiluftkino mit dem Film „Le Mans" auf dem Schulplatz Seite 12 Sonntag, 16. August - Kneippanlage Brönna, Jazz in der Au, 17 Uhr Montag, 17. August, 19 Uhr, Sitzung der Gemeindewahlbehörde, Abschluss der Wahlvorschläge Am Donnerstag, den 10. September soll die letzte Gemeindevertretungssitzung stattfinden. zu Pkt. 10 (nachträglich auf der TO) Bgm. Josef Lechthaler erläutert kurz den Grund dieses Tagesordnungspunktes. Wie immer in der Vergangenheit ist es notwendig, die Interessentenbeiträge für Wildbach-Projekte durch die Gemeindevertretung zu beschließen. Für das bereits verhandelte und genehmigte Verbauungsprojekt SchmalzbergSchafliegertobel der WLV sind Gesamtkosten in Höhe von € 800.000, 00 veranschlagt. Der Interessentenbeitrag der Gemeinde St. Gallenkirch liegt bei 20 %, das entspricht € 160.000, 00. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Interessentenbeitrag im Ausmaß von 20 %. zu Pkt. 11 - Allfälliges Wortmeldungen von Johannes Sturm Johannes Sturm spricht den mangelnden ärztlichen Notdienst im Montafon an. So musste dieser an einem Freitag nachmittag mit dem eigenen Kind schließlich die Spitalsambulanz aufsuchen, da kein ärztlicher Notdienst vorhanden war. Auch die Regelung in der REHA Montafon gebe es leider nicht mehr. Die Restmüllsäcke sollten von den Haushalten erst am Montag in der Früh an die Straße gestellt werden, da ansonsten die Gefahr bestehe, dass diese von Wildtieren aufgerissen werden. Das Rasen mähen am Sonntag stellt ein Ärgernis dar. Die Gemeinde sollte prüfen, ob hier nicht eine eigene LärmschutzverordnungSinn machen würde. Warum müssen Einheimische für den ÖPNV bezahlen, wenn diese die Sommer-Karte für die Bergbahnen gekauft haben? Hier liege eine Ungleichbehandlung vor. In letzter Zeit habe eine frühe Lärmbelästigung durch die Fa. Heinrich Tschofen Transporte stattgefunden. Darauf sollte hingewiesen werden. Wortmeldungen von Anton Feichtner In einer Personalangelegenheit erkundigt sich Anton Feichtner nach der Auszahlung einer allfälligen Abfertigung. Beim Feuerwehrgerätehaus kam es vor ungefähr zwei Jahren zu einem Sachschaden am Außengeländer. DieserSachschaden sollte behoben werden. Seite 13 GR Irma Rudigier teilt mit, dass angeblich Gäste des Betriebes Gastauer mit deren Kinder den Spielplatz der von der Alpenländischen Heimstätte errichteten Wohnanlage im Zentrumsbereich ständig aufsuchen. Dies führe zu gewissem Unmut, zumal seitens der Eigentümer von Gastauer massive Einwände gegen das Wohnbauprojekt der Alpenländischen Heimstätte vorgebracht wurden und dieses dadurch lange hinausgezögert wurde. Ende der Sitzung: 23:45 Uhr , triftfü h rer Der Vorsitzende Seite 14