20190912_GVE039

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:45
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2019-09-12
Erscheinungsdatum 2019-09-12
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups Tel.:+43 (0)5557/6205 Fax: +43 (0)5557/2170 Email: gemeindeamt@st.gallenkirch.at Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 18.09.2019 Niederschrift über die am Donnerstag, den 12.09.2019, um 20:00 Uhr stattgefundene 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes. Anwesend: Von der Liste Parteifreie Bürger und SPÖ: Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender), Vize-Bgm. Alexander Kasper (gleichzeitig Schriftführer), GR Martin Kleboth, GR Irma Rudigier, Norbert Marent, Edwin Kasper, Mag.3 Sonja Wachter, Peter Lentsch, Lorenz Erhard, Johannes Sturm, Alois Bitschnau, Franz Dönz; Entschuldigt: Johannes Felder, Ing. Hansjörg Schwarz; Anwesend: Von der Liste Volkspartei und Unabhängige: GR Mag. Daniel Fritz, GR Hubert Biermeier, Gabi Juen, Mag. Steffen Röschl, Marietta Fiel, Anton Feichtner, Werner Maier, Herwig Schallner; Entschuldigt: Nadine Saler; Tagesordnung: 01 . Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 25.07.2019 03 . Verbauungsprojekt Rappatobel 04 . Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Christoph Grafenauer, St. Gallenkirch Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Auflage b) Paul Braunger, Vergalden Beschluss des Umwidmungsentwurfs für das Anhörungsverfahren Auflage des Verordnungsentwurfs über das Mindestmaß der baulichen Nutzung c) Gerhard Tschofen, Egga Beschluss des Umwidmungsentwurfs für das Anhörungsverfahren d) Josef Wachter, Garfrescha Beschluss des Umwidmungsentwurfs für das Anhörungsverfahren 05 . Verbücherungen gern. §§ 15 Liegenschaftsteilungsgesetz: Zamangweg Gweilweg 06 . Güterweggenossenschaft Neuberg 07 . Paul Braunger-Antrag auf Genehmigung gern. § 16 Abs. 4 RPG Seite 1 08 09 10. 11. 12. 13. 14. . Gehsteigsanierung Ortszentrum - Beratung und allfällige Beschlussfassung . Löschung ehemaliger Alpweg - Bereich Hermann Stocker Gewährung eines Darlehens - GWG St. Gallenkirch-Gweil Ehrung Pfarrer Eberhard Amann Beschlussfassung zur Auflage des Bebauungsplanes Garfrescha (nachträglich auf der TO) Berichte des Bürgermeisters Allfälliges zu Pkt. 01 Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gem. § 41 Abs. 3 GG wird vom Vorsitzenden um Aufnahme in die Tagesordnung beantragt: Pkt. 12) Beschlussfassung zur Auflage des Bebauungsplanes Garfrescha Die Aufnahme dieses zusätzlichen Tagesordnungspunktes wird einstimmig genehmigt. zu Pkt. 02 Nach Umfrage des Vorsitzenden werden keine Einwendungen erhoben, wodurch die Niederschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 25.07.2019 als genehmigt betrachtet wird. zu Pkt. 03 Verbauungsprojekt Rappatobel Der Vorsitzende erläutert den chronologischen Sachverhalt in der Angelegenheit Verbauungsprojekt Rappatobel. Diesbezüglich wurde der Gemeindevertretung eine schriftliche Dokumentation ausgehändigt. Die Verbauung Rappatobel wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz am 18.12.2003 mündlich verhandelt. Ein erster Teilbescheid (naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Bewilligung) ist per 31.03.2004 ergangen. Ein weiterer Teilbescheid (naturschutzrechtliche, wasserrechtliche und forstrechtliche Bewilligung) per 16.05.2006. Seit der Fertigstellungsmeldung der WLV vom 17.01.2012 gibt es in dieser Sache einen Stillstand. Aufgrund des Projektes musste eine Quelle aufgelassen und an anderer Stelle nach Wasser gesucht werden. Diese Quelle diente der Trink- und Nutzwasserversorgung der Wohngebäude und des Stalles von Anna Grafenauer. In der Verhandlungsschrift ist dazu festgehalten: „Es erscheint sinnvoll, bereits vor Erlassung des Bewilligungsbescheides den Inhalt einer Vereinbarung mit den möglichen betroffenen Grundeigentümern abzustimmen, die das Recht von Frau Anna Grafenauer zur Errichtung und zur Erhaltung einer Quellfassung auf der betreffenden Liegenschaft einschließlich der Ableitung des Quellwassers beinhaltet". Zu dieser Seite 2 Vereinbarung kam es nie. In der Folge wurde eine neue Quelle auf Gst-Nr. 114 im Eigentum der Miteigentümergemeinschaft Schapplersberg gefunden. Die Quelle wurde gefasst und das Wasser zum Anwesen Grafenauer abgeleitet. Die Allmein hat nun dazu folgenden Vorschlag formuliert: 1. Für die Überlassung der Quelle an die Gemeinde soll eine jährliche Wassergutschrift von 25 m3 an alle Mitglieder erfolgen. 2. Die Dauer der Gutschrift ist an die Dauer der Nutzung durch die Gemeinde gebunden. Danach fällt das Nutzungsrecht der Quelle wieder an die Allmein Schapplersberg zurück. 3. Im Falle eines zukünftigen Verzichtes der Gemeinde auf Nutzung der Quelle wird die Quelleitung von der Gemeinde verschlossen an die Allmein Schapplersberg übergeben. 4. Es soll ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag zwischen Gemeinde und Allmein erstellt werden. Dieser muss It. Satzungen aufsichtsbehördlich vom Amt der Vorarlberger Landesregierung genehmigt werden. Die Kosten dieses Vertrages werden von der Gemeinde übernommen. 5. Vertraglich soll ausdrücklich festgehalten werden, dass es derzeit kein Recht auf das Quellwasser von Dritten an der auf der Liegenschaft der Allmein befindlichen Quelle gibt oder zukünftig geben darf. Siehe dazu auch die (Sitzungs)protokolle der BH Bludenz. 6. Der Allmein Schapplersberg dürfen für die Überlassung der Quelle keine wie immer gearteten Kosten oder Risiken entstehen. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 13.08.2019 die gestellten Forderungen der Agrargemeinschaft Allmein Schapplersberg für akzeptabel erachtet und empfiehlt der Gemeindevertretung ebenfalls die Genehmigung dieser. Der Vorsitzende spricht auch noch die zukünftig angedachten Investitionen bezüglich dem Hochbehälter Hottis an. Marietta Fiel erkundigt sich, ob bisher ein Recht im Grundbuch bzw. im Wasserbuch eingetragen ist. Der Vorsitzende erläutert, dass im Lastenblatt C dazu die Dienstbarkeit zu Gunsten des Anwesen Grafenauer eingetragen ist. Auf Anfrage teilt der Vorsitzende mit, dass die Allmein Schapplersberg aus 18 Interessenten besteht. Franz Dönz findet es nicht gut, dass die Interessenten der Agrargemeinschaft Allmein Schapplersberg diese Forderung stellen, da mit diesem Verbauungsprojekt ja auch der Besitz dieser Interessenten geschützt wird. Anton Feichtner spricht auch die Möglichkeit eines Abgehens dieser Quelle an. Wäre dies der Fall, so bedarf es einer anderweitigen Wasserbereitstellung, so der Vorsitzende. Seite 3 Aus Sicht von Alois Bitschnau ist dies derzeit die günstigste Lösung für die Gemeinde und sollte daher so umgesetzt werden. GR Mag. Daniel Fritz spricht das Bezugsrecht dieser Quelle an. Mit diesem neuen Dienstvertrag geht das Nutzungsrecht auf die Gemeinde über. Abstimmung: 16 Ja-Stimmen für die Vereinbarung mit der Agrargemeinschaft Allmein Schapplersberg 2 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen wegen Befangenheit zu Pkt. 04 Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Christoph Grafenauer, St. Gallenkirch Beschluss des Umwidmungsentwurfes nach Auflage In der Gemeindevertretungssitzung am 25.07.2019 wurde das einmonatige Auflageverfahren für die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Die Wildbach- und Lawinenverbauung hat schriftlich bekanntgegeben, dass keine Einwände bestehen. Beschlussfassung: Betroffene GST. 1119/1 Summe Widmung alt GST. Widmung neu GST. FF . BW1 Widmung alt FF Summe Widmung neu BW1 Fläche 33, 2 m2 33, 2m2 GesamtflächeproWidmung 33, 2 m2 33, 2 m2 Nun erfolgt mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss die Genehmigung der beantragten Flächenwidmung. b) Paul Braunger, Vergalden Anna und Linda Meixner beabsichtigen die Errichtung eines Doppelwohnhauses mit je einer Anliegerwohnung für Gäste. Beschluss des Umwidmungsentwurfes für das Anhörungsverfahren Auflage des Verordnungsentwurfs über das Mindestmaß der baulichen Nutzung Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den vorliegenden Umwidmungsentwurf für das Anhörungsverfahren. Ebenfalls wird einstimmig die Auflage des Verordnungsentwurfes über das Mindestmaß der baulichen Nutzung beschlossen. Seite 4 c) Gerhard Tschofen, Egga Beschluss des Umwidmungsentwurfs für das Anhörungsverfahren Hier handelt es sich um eine nachträgliche Bereinigung der Flächenwidmung, um in der Folge auch eine baurechtliche Sanierung zu ermöglichen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den vorliegenden Umwidmungsentwurf für das Anhörungsverfahren. Josef Wachter, Garfrescha Beschluss des Umwidmungsentwurfs für das Anhörungsverfahren Hier soll auf Wunsch der Raumplanungsstelle die Widmung von derzeit BM-Fa auf BW-Fa erfolgen. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Bereinigung. d) Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den vorliegenden Umwidmungsentwurf für das Anhörungsverfahren. zu Pkt. 05 Verbücherung gern. §§ 15 Liegenschaftsteilungsgesetz: a) Gweilweg Vermessungsurkunde der Fa. Rapatz Vermessung ZT GmbH., 6800 Feldkirch, Leusbündtweg 49 a, GZ: 42466/16. In dieser Angelegenheit liegen alle Unterschriften der betroffenen Grundbesitzer und der Buchberechtigten vor. Nun bedarf es einer Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung, damit die Verbücherung beim Vermessungsamt Bludenz beantragt werden kann. Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss wird der Verbücherung zugestimmt. b) Zamangweg Der Zamangweg verläuft im Bereich Christoph Bargehr komplett auf fremdem Grund. Der im Lageplan (Entwurf des Vermessungsbüros Markowski Straka ZT GmbH) rötlich eingefärbte Bereich (ca. 217 m2) auf dem der Zamangweg verläuft, soll der Familie Bargehr um € 100, 00 pro m2 abgelöst werden und anschließend verbüchert werden. Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss wird der Grundablöse und der Verbücherung die Zustimmung erteilt. zu Pkt. 06 Güterweggenossenschaft Neuberg Im Zuge der Suggadinbachverbauung wurde die Zufahrt zur Parzelle Neuberg neu errichtet, um einen besseren Schutz vor weiteren Hochwassern gewährleisten zu können. Dazu wurde etwas flussabwärts eine neue Brücke durch die WLV errichtet und mit einem kurzen Wegstück wieder in den alten Straßenverlauf eingebunden. Mit dem heutigen Beschluss Seite 5 sollen nun die Bescheide der Güterweggenossenschaft an diesen neuen Verlauf angepasst werden. Es gab dazu zahlreiche Vorbesprechungen. Es wurden verschiedenste Varianten geprüft, wer nun für die jeweiligen Straßenstücke und natürlich auch für die Brücke die Erhaltungskosten trägt. Die GWG Neuberg hat dazu ein Schreiben des damaligen Bürgermeisters Salzmann vorgelegt, woraus hervor geht, dass der neue Streckenabschnitt als Bestandteil der Suggadinbachverbauung angesehen wird und deshalb der Erhalt bei der Gemeinde bleibt. Somit soll nun der neue „Wegabschnitt 0" (Einfahrtstrompete Landesstraße bis Einbindung Wegabschnitt alt) schon Teil der GWG werden, die Erhaltungskosten liegen aber zu 100 % bei der Gemeinde. GR Mag. Daniel Fritz spricht den Winterdienst bei der Güterweganlage an. Hier wäre es wünschenswert, wenn die GWG diesen selbst organisiert und anteilig der Gemeinde in Rechnung stellt. Lt. dem Vorsitzenden muss auch noch ein Mitglied der Gemeinde in diese Güterweggenossenschaft entsendet werden. Dafür würde er sich zur Verfügung stellen. Somit beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den vorliegenden Vorschlag für die GWG Neuberg und entsendet Bgm. Josef Lechthaler als Vertreter der Gemeinde in die Güterweggenossenschaft. zu Pkt. 07 Paul Braunger - Antrag auf Genehmigung gern. § 16 Abs. 4 RPG Mit Schreiben vom 31.07.2019 hat Herr Dr. Paul Braunger, 1150 Wien, Goldschlagstr. 9092/48, einen Antrag auf Genehmigung gern. § 16 Abs. 4 RPG eingebracht. Dr. Paul Braunger lebt und arbeitet in Wien. Er ist in Gargellen aufgewachsen und hat bereits im Jahre 2000 das von seiner im Jahre 2018 verstorbenen Mutter Marianne Braunger bestehende Elternhaus per Schenkung übertragen bekommen. Da er zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört, beantragt dieser gern. § 16 Abs 4 lit. a) das bestehende Wohnhaus per Bescheid als Ferienwohnung zu genehmigen. Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig die bescheidmäßige Bewilligung dieses Antrages. zu Pkt. 08 Gehsteigsanierung Ortszentrum - Beratung und allfällige Beschlussfassung Für den Bereich des Neher-Hauses bis zurTramosa ist die Sanierung des Gehsteiges angedacht. Nun gibt es die Möglichkeit, dass die bestehenden Steine entweder verfugt werden oder es zu einer Asphaltierung dieses Streckenabschnittes in einer Gehsteigbreite kommt. Seite 6 Die Gemeindevertretung spricht sich für die Asphaltvariante aus. Dies war auch eine Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses im Zuge einer stattgefundenen Sitzung am 20.08.2019. Anton Feichtner möchte protokolliert haben, dass dieser Vorstoß in Richtung Gehsteigsanierung auf Drängen der Fraktion ÖVP und Unabhängige erfolgt ist. Alois Bitschnau verweist darauf, dass bei der damaligen Beschlussfassung die Entscheidung auf die groben Pflastersteine gefallen ist, was rückblickend sicherlich ein Fehler war. Allerdings hatte der damalige Bürgermeister Fritz Rudigier keine Mehrheit in der Gemeindevertretung. Dies sei bitte ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen. Mit einstimmigem Beschluss wird die Ausführung in Form einer Asphaltierung an die Fa. Hilti & Jehle GmbH zum Preis von € 45.696, 28 vergeben. zu Pkt. 09 Löschung ehemaliger Alpweg - Bereich Hermann Stocker Hermann Stocker bittet die Gemeinde schon lange, den ehemaligen Alpweg aus dem Kataster zu streichen, da dieser keine Funktion mehr hat. Wie aus einem Lageplan ersichtlich, handelt es sich im oberen Bereich um etwa 112 m2 und beim unteren Teil um etwa 677 m2. Der Antragsteller schlägt diesbezüglich vor, das Grundstück 1903/3, welches am Tramosabach liegt, dafür abzutauschen. Er wäre aber auch bereit, die Fläche so abzulösen, wie es bei anderen solchen Wegparzellen in der Gemeinde auch schon gemacht wurde. Der Vorsitzende verliest ein Schreiben von Werner Kraft hinsichtlich der von Hermann Stocker beantragten Weglöschung. Dieses Schreiben wurde bereits im Jahre 2007 an die Gemeinde gerichtet. Die Gemeindevertretung sieht die beantragte Löschung des Weges eher kritisch, zumal es sich hier um eine durchgehende Wegparzelle handelt. Es soll mit den Anrainern darüber gesprochen werden, ob nicht eine Verlegung des Weges möglich wäre. zu Pkt. 10 Werner Maier als Obmann der Güterweggenossenschaft St. Gallenkirch-Gweil berichtet über den derzeitigen Stand in Sachen Finanzierung der Güterweganlage. Derzeit besteht ein finanzieller Engpass, da die Zahlungen der Wildbach- und Lawinenverbauung noch ausstehen. Der Vorsitzende berichtet darüber, dass € 50.000, 00 bereits an die GWG Gweil ausbezahlt worden sind. Dies nach einer Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand am 05.08.2019. Der Bürgermeister hat mit der WLV gesprochen und hat die Mitteilung erhalten, dass in diesem Jahr noch € 150.000, 00 ausbezahlt werden sollen. Seite 7 GR Irma Rudigier erkundigt sich bei Werner Maier darüber, ob hier auch mit der Bank bezüglich einer Zwischenfinanzierung gesprochen wurde. Dies ist nicht erfolgt, so Werner Maier. Der Vorsitzende und Alois Bitschnau vertreten die Ansicht, dass dies in unserer Gemeinde sehr wahrscheinlich das letzte Güterweganlageprojekt in dieser Größenordnung ist. Anton Feichtner verweist auf die Wichtigkeit dieses Verbauungsprojektes, welches zukünftig für den Schutz eines ganzen Ortsteiles steht. Somit beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, dass das Darlehen auf insgesamt € 150.000, 00 ausgeweitet werden soll und dafür ein Zins von 0, 57 % verrechnet wird. zu Pkt. 11 Ehrung Pfarrer Eberhard Amann Pfarrer Eberhard Amann ist seit dem Jahre 1989, somit seit 30 Jahren in der Gemeinde St. Gallenkirch als Pfarrer tätig. Aus diesem Grunde wurde angeregt, Herrn Pfarrer den Ehrenring der Gemeinde zu verleihen. Somit wird mit einstimmigem Beschluss der Gemeindevertretung Herrn Pfarrer Eberhard Amann die Verleihung des Ehrenringes der Gemeinde St. Gallenkirch ausgesprochen. Dies für seine besonderen Verdienste für die Pfarrgemeinde St. Gallenkirch. Die offizielle Ehrung soll im Rahmen der diesjährigen Patroziniumsfeier im Oktober stattfinden. zu Pkt. 12 Beschlussfassung zur Auflage des Bebauungsplanes Garfrescha (nachträglich auf der TO) In der Gemeindevertretungssitzung am 04.04.2019 wurde der überarbeitete Bebauungsplan für Garfrescha einstimmig beschlossen. Leider kam es in der Folge zu keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung, da gewisse Formalfehler aufgezeigt worden sind. In der Gemeindevertretungssitzung am 25.07.2019 wurde auf Ersuchen der Rechtsabteilung der Raumplanungsstelle der Beschluss vom 04.04.2019 aufgehoben. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister It. vorliegendem Beschluss der Gemeindevertretung damit beauftragt, den bei der Raumplanungsstelle des Landes vorliegenden Antrag auf aufsichtsbehördliche Genehmigung zurückzuziehen. Nach neuerlicher Überarbeitung erfolgt somit ein zweites Mal die einstimmige Beschlussfassung für das einmonatige Auflageverfahren für den Bebauungsplan Garfrescha. Seite 8 zu Pkt. 13 Berichte des Bürgermeisters: Vom 25. bis 27. Juli fand der M3-Mountainbike-IVIarathon statt. Am 29. Juli hat sich die Gemeindewahlbehörde konstituiert. Am 05. August fand eine Gemeindevorstandssitzung statt. Am Donnerstag, den 08. August tagte die Grundverkehrs-Ortskommission. Auf Einladung der Güterweggenossenschaft fand am 09. August eine kleine Feier aufgrund der Fertigstellung des Rohplanums der Weganlage auf die Alpe Außergweil statt. Gemeinsam mit der Gemeinde Gaschurn und der Landwirtschaftskammer Vorarlberg wurde am 14. August eine Informationsveranstaltung zur Engerling-Bekämpfung statt. Am Wochenende vom 16. bis 18. August fand der Steinbock Bergslalom in Gargellen und das Montafon Alpen Open Air mit Stargast NENA statt. Am 20. August tagte der Bau- und Raumplanungsausschuss. Die Verhandlung über die Kanalableitung Alpe Gargellen wurde am 22. August abgehalten. Die Laufveranstaltung „Frauen Berg Gaudi" ist am Wochenende um den 31. August in Gargellen über die Bühne gegangen. Dieses Jahr waren wiederum etwa 500 Läuferinnen dabei. Der Gemeindevorstand tagte am 03. September. Der FIS Sommer Grand Prix hat von 03. bis 04. September in Tschagguns und Partenen stattgefunden. Ein Orgelkonzert im Rahmen der Kulturreihe Montafoner Resonanzen fand am 06. September in der Pfarrkirche St. Gallenkirch statt. Das neue Montafoner Flurnamenbuch für die Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn wurde am 08. September an der Mittelschule Gortipohl präsentiert. Die 51. Generalversammlung der Vorarlberger Gemeindeinformatik fand am 09. September im Rathaus Dornbirn statt. Die 48. Standessitzung fand diesen Dienstagnachmittag statt. Unter anderem wurde einem neuen, landesweiten kurativen Bereitschaftsdienstmodell zugestimmt. Das bedeutet, dass ab 01.01.2020 von 19:00 - 07:00 Uhr werktags sowie an Wochenenden/Feiertagen die kurative Versorgung der Bevölkerung über die Notfallnummer 1450 mit einem - bei Bedarf­ Seite 9 aufsuchenden Dienst sichergestellt ist. Bisher wurde dies über die REHA-Klinik Montafon abgedeckt. Der Vorteil liegt beim aufsuchenden Dienst und den geringeren Kosten von 22.000, - EUR für alle Standesgemeinden insgesamt. Für die Jugendarbeit Montafon muss ab März 2022 eine neue Stätte gesucht werden. Der Eigentümer des ehemaligen Musikschulgebäudes, die Fa. Liebherr, hat dies mitgeteilt. Derzeit wird ein neuer Standort gesucht. zu Pkt. 14-Allfälliges Johannes Sturm erkundigt sich beim Bürgermeister über die weiteren Schritte in Richtung Entlastung bei den Restmüllgebühren. Diese Sache wird im Hinblick auf die Budgeterstellung für 2020 aufgearbeitet, so der Vorsitzende. Johannes Sturm spricht die in den Berichten des Bürgermeisters erwähnte neue ärztliche Notversorgung an. Zukünftig muss immer zuerst die Nummer 1450 angerufen werden. Dadurch ergibt sich aus seiner Sicht das Risiko, dass Personen nicht zu einem diensthabenden Arzt weitergeleitet werden, sondern von der Servicehotline entsprechend vertröstet werden könnten, was zu einem gesundheitlichen Risiko führen könnte. Bgm. Lechthaler widerspricht diesem Sachverhalt mit der Begründung, dass eine Person immer verlangen kann, den diensthabenden Arzt aufzusuchen, wenn sie dies wünscht. In diesem Fall wird von der Servicehotline der Arzt inkl. Öffnungszeiten namhaft gemacht. Marietta Fiel möchte wissen, wie der Stand hinsichtlich der geplanten Verordnung von Straßenbezeichnungen ist. Daraufhin teilt der Vorsitzende mit, dass die Behandlung in der Oktober-Sitzung vorgesehen ist. Peter Lentsch kritisiert die derzeitige Situation am Blendolmaweg in Gortipohl. Während des ganzen Sommers wurde links und rechts von der Straße das Holz vom Sägewerk Marlin mit Wasser besprenkelt. Die Straße war ständig nass. Gabi Juen sieht in der zukünftigen Verrechnung von Kleinmengen bei Grünmüll ein Problem auf die Gemeinde zukommen. Es bestehe dadurch wieder die Gefahr, dass der Grünmüll wieder vermehrt illegal entsorgt werde. Auch Johannes Sturm spricht sich für eine kostenlose Abgabe des Grünmülls aus, sofern es sich dabei um haushaltsübliche Kleinmengen handelt. Marietta Fiel würde es für gut erachten, wenn es in der Gemeinde einen Kompostierplatz gäbe. Anton Feichtner informiert sich darüber, ob die landwirtschaftlichen Flächen beim Alten Fußballplatz zukünftig zur landwirtschaftlichen Nutzung wieder verpachtet werden. Dies wäre so vorgesehen, so die Antwort des Vorsitzenden. Weiters spricht Anton Feichtner noch einmal die Fahrverbotstafel im Bereich der Zufahrtsstraße Valiserabahn an. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies mit Einbindung der BH Seite 10 Bludenz durch die SIMO erfolgt ist. Ausnahmen dafür sind Berechtigte und der sog. Ziel- und Quellverkehr. Der derzeitige Verfahrensstand in Sachen neue Balbierbachbrücke an der Alten Landstraße in Gortipohl wird von Gabi Juen angesprochen. Dazu teilt der Vorsitzende mit, dass diesbezüglich noch mit der Familie Netzer verhandelt werden soll. Ansonsten müsse auf die Zwangsrechtseinräumung bestanden werden. Lorenz Erhard teilt mit, dass für den Hans-Wolfa-Weg ein Verkehrsspiegel aufgestellt wurde. Dieser sollte aber noch besser eingestellt werden. Marietta Fiel bittet um einen größeren Spiegel im Bereich der Einfahrt zum Sponaweg und gleichzeitig um die Anbringung von Hinweisschildern „Achtung - spielende Kinder". / Ende der Sitzung: 22:05 Uhr Der Schriftführer Der Vors Seite 11