19941209_GVE042

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:45
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1994-12-09
Erscheinungsdatum 1994-12-09
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeinde St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 02.12.1994 LADUNG und KUNDMACHUNG zur 42. Sitzung der Gemeindevertretung am Freitag, den 09.12.1994 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch TAGESORDNUNG: 01. Eröffnung 02. Genehmigung der letzten Niederschrift 03. Berichte 04. Änderung des Flächenwidmungsplanes 05. Antrag Silvretta-Nova zum Abstellen von Wohnmobilen 06. Friedhofserweiterung - Beratung über weitere Vorgangsweise 07. Gebührenerhöhungen: (Verpflegskostensätze für Selbstzahler im Pflegeheim, Essen auf Räder, Mullgebühren, Wassergebühren und Fremdenverkehrsbeitrag) 08. Landwirtschaftsförderung 09. Getränkesteuerverordnung 10. Allfälliges Die Sitzung ist öffentlich. Entschuldigungen sind unverzüglich (spätestens bei Sitzungsbeginn) unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Gefertigten bekanntzugeben. Der Bürgermeister: Ergeht an: 1. alle Mandatare 2. die Amtstafel zum Anschlagen -1Gemeinde St. Gallenkirch St. Gallenkirch, am 94-12-14 GEMVER.TR.Doc Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Niederschrift über die am Freitag, den 09.1 2.1994 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 42. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch, TAGESORDNUNG: 01. Eröffnung 02. Genehmigung der letzten Niederschrift 03. Berichte 04. Änderung des Flächenwidmungsplanes 05. Antrag Silvretta-Nova zum Abstellen von Wohnmobilen 06. Friedhofserweiterung - Beratung über weitere Vorgangsweise 07. Gebührenerhöhungen (Verpflegskostensätze für Selbstzahler im Pflegeheim, Essen auf Räder, Wasser- und Mullgebühren sowie Fremdenverkehrsbeitrag) 08. Landwirtschaftsförderung 1995 09. Getränkesteuerverordnung 10. Interessentenbeiträge für Wildbach und Lawinenverbauung a) Projekt Mäßtobel b) Krediterhöhung beim Maurentobel 11. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Walter Rudigier, Willi Berger und Alois Bitschnau sowie 11 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute und zwar: Wolfgang Mangard, Roland Saur, Günter Tschofen, Franz Mathies, Wolfgang Bösch, Erich Thöny, Siegfried Weiler, Hans-Karl Rhomberg, Erwin Lorenzin, Othmar Tschofen, Christine Raffler; Guntram Juen als Schriftführer;. Entschuld.: Erich Scheidl, Quido Netzer; N.entsch: Willy Pollhammer, Manfred Fiel, Renate Wurzinger; Erledigung: Punkt 10) wird gem. § 4.1 Abs. 3 GG mit Zustimmung aller Anwesenden neu in die Tagesordnung aufgenommen. zu 1) Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit gem. § 43 GG ist gegeben. -2zu 2) Über Antrag des Vorsitzenden werden die Niederschriften über die 40. Sitzung vom 19.09.94 und über die 41. Sitzung vom 21.09.1994, welche allen zugegangen sind, einstimmig genehmigt. zu 3) Berichte a) In den vergangenen Wochen fanden wieder in den einzelnen Fraktionen Gargellen, St. Gallenkirch und Gortipohl jeweils eine Bürgerversammlung statt. Die Bürgerversammlung in Gargellen fand im Anschluß an die JHV des Verkehrsvereines statt und war deshalb sehr gut besucht. b) Am 03.10.1994 hat Zahnarzt Dr. Fritz seine Praxis eröffnet. Im Beisein der bauausführenden Firmen, des Gemeindevorstandes und einigen Arztkollegen aus dem Montafon fand am Freitag, den 07.1 0.1994 eine kleine Eröffnungsfeier statt, wo der Bürgermeister die besten Wünsche der Gemeinde überbrachte. c) Ebenfalls am 07.10.1994 fand die feierliche Einweihung des neuen Tanklöschfahrzeuges in Gargellen statt. Mit dieser Anschaffung wurde der Ausrüstungsstand der OF Gargellen um einen wesentlichen Faktor ergänzt. d) Am Mittwoch, den 05.10.1994 fand erstmals eine Mieterversammlung bei der VOGEWOSI statt, wo das eine oder andere Problem besprochen werden konnte. Im allgemeinen waren jedoch keine größeren Beanstandungen zu verzeichnen. e) Am Donnerstag, den 06.10.1994 fand die alljährliche Winterdienstbesprechung zw. Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde und Landesstraßenbauamt sowie der Exekutive statt. Eine wesentliche Änderung ergab sich bei der Zuteilung der Streckenabschnitte an die Frächter. Demnach ist die Fa. Heinrich Tschofen für den gesamten Streckenabschnitt der B 188 (Silvrettastraße) ab Landbrücke allein zuständig ebenso wie die Fa. Karl-Heinz Schennach für die B 192 (Gargellen-Bundesstraße). Es wird beim Streudienst seitens des Straßenbauamtes keine Begleitperson mehr beigestellt. f) Am 26.1 0.1994 nahmen neben der Bürgermusik und einer Abordnung des Veteranenvereins ca. 60 Personen aus St. Gallenkirch an den Feierlichkeiten zum 80. Geburtstag von Pfarrer i.R. Josef Wöss im Alters- und Pflegeheim St. Josef in Gaißau teil. Ebenso überbrachte eine Abordnung der Feuerwehr dem hochverdienten Pfarrer die besten Glückwünsche. Die Fahrt nach Gaißau wurde vom Pfarrgemeinderat und von der Gemeinde gemeinsam organisiert. g) Am 04.11.1994 wurde bei der Versteigerung in Dornbirn wieder ein Zuchtstier für St. Gallenkirch angekauft. Der relativ hohe Preis von S 104.000, -- wurde aus den für die Mäusebekämpfung vorgesehenen Mitteln finanziert. Ein weiterer Aspekt ist, daß in der Gemeinde St. Gallenkirch seit zwei Jahren mit einem Vatertier das Auslangen gefunden wird. h) Hinsichtlich der bevorstehenden Neuverpachtung der Genossenschaftsjagdgebiete in St. Gallenkirch haben bereits mehrfach Jagdausschußsitzungen stattgefunden. Demnach wird der Stock I weiterhin an Hr. Martin Hilti in freier Vergabe weiter verpachtet. Der Stock II kommt zur öffentlichen Ausschreibung, da der bisherige Pächter, ebenfalls Hr. Martin Hilti auf eine weitere Pachtperiode verzichtet hat. Beim Stock III wurde noch keine Entscheidung getroffen. -3- i) Am 20.11.1994 fand im Gemeindesaal St. Gallenkirch ein Weihnachtsbasar statt, der von den "Fleißigen Bienen" (Frauen aus St. Gallenkirch) organisiert war. Es nahmen auch Bedienstete des Pflegeheimes an dieser erfolgreichen Verkaufsausstellung teil. Der unerwartet hohe Erlös von über S 105.000, -- kommt zur Gänze dem Krankenpflegeverein Innermontafon zu Gute. Der Bürgermeister spricht den beteiligten Frauen Dank und Anerkennung aus. Im Anschluß an die Berichte des Bürgermeisters wird nochmals ausführlich über das Problem der Salzstreuung und der Gehsteigräumung diskutiert. Da nicht bekannt ist, wer dafür kompetent ist, ob Salzstreuung erforderlich ist oder nicht, wird vorgeschlagen, bei der nächsten Sitzung den zuständigen Straßenmeister, Herrn Neyer, einzuladen. Durch die Neuregelung ist aber auch wieder die geordnete Gehsteigräumung in Frage gestellt, weil die Fa. Erich Stocker nur innerorts dafür zuständig ist. Der Bürgermeister hat Herrn Neyer jedenfalls beauftragt, dies zu koordinieren. zu 4) Die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gallenkirch wird wie folgt beschlossen: a) Umwidmung der bereits verbauten Fläche in der Parzelle Hof von Freihaltefläche in Bauwohngebiet, wie von der Raumplanungsstelle am 07.1 1.1994 anhand einer Planskizze vorgeschlagen. b) Hinsichtlich des Beschlusses über eine Änderung des Bebauungsplanes auf Garfrescha sind über Vorschlag der Raumplanungsstelle die verbalen Bestimmungen zu ändern: Es wird daher einstimmig beschlossen, das Maisäßgebiet Garfrescha als "Bauwohngebiet mit der Möglichkeit zur Errichtung von Ferienhäusern gem. § 14 Abs. 1 2 RPG" zu widmen. c) Eine Baulandausweitung oberhalb des Appartementhauses "Madrisablick" einschließlich eines ca. 20 m breiten Grundstreifens der Gp. 4620/3 (Mohr Gabriele) wird ebenfalls beschlossen. Die noch verbleibende bergseitige Fläche der Gp. 4620/3 und eine Teilfläche der Gp. 4621 bleibt als Freifläche erhalten. d) Umwidmung der Gp. 2345 von Freihaltefläche in "Sondergebiet-Materialumschlagsplatz" (Fa. Erich Stocker) zu 5) Der steten Zunahme von wild abgestellten Wohnmobilen während der Wintermonate im Gemeindegebiet St. Gallenkirch muß dringend entgegengewirkt werden, da dies nicht im Sinne eines gesunden Tourismus geschieht. Es wird hier in erster Linie die Wettbewerbsverzerrung ins Treffen geführt. Von diesen Gästen wird weder Kurtaxe noch Mullgebühr entrichtet. Zudem gibt es im ganzen Montafon keine Bewilligung für Wohnmobile. Deshalb hat sich dieser Trend in besonderem Maße auf die Gemeinde St. Gallenkirch konzentriert, weil die Silvretta-Nova-Bergbahnen beim ehemal. Kieswerk - zumindest mit stillschweigender Duldung der Gemeinde - eine Möglichkeit zum Abstellen solcher fahrbaren Unterkünfte geschaffen hat. -4Da diese von weiten Teilen der Bevölkerung unerwünschte Art der Übernachtung der Gäste im Gemeindegebiet jedoch nicht von heute auf morgen abzuschaffen ist, wird einstimmig beschlossen, probehalber für die kommende Wintersaison 94/95 einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Demnach soll das Abstellen von Wohnmobilen ausschließlich im Kieswerk für max. 2 Nächte bzw. an Wochenenden erlaubt werden. Die Inhaber von Wohnmobilen sollen gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht werden, daß diese Regelung vorerst jedoch nur für die Wintersaison 1994/95 gültig ist. zu 6) Da die bereits beschlossene und zur Ausführung vergebene Friedhofserweiterung in St. Gallenkirch von HH Pfarrer Eberhard Amann nach der kommissionellen Verhandlung aus versch. Gründen blockiert wurde, befaßt sich die Gemeindevertretung ausführlich über diese Angelegenheit. Der Bürgermeister verliest dabei einen von Pfarrer Amann entworfenen Vertragsentwurf, der Vom Pfarrgemeinderat und Pfarrkirchenrat in der Sitzung am 22.06.1994 genehmigt wurde. Darin steht, daß die Pfarre St. Gallenkirch ohne Grundablösung die Erweiterung des bestehenden Friedhofes auf dem ihr gehörenden talwärts gelegenen Grundstück unter Einhaltung verschiedener Bedingungen gestattet. Unter anderem wird angeführt, daß der Grund im Eigentum der Pfarre bleibt, die Gemeinde die Kosten für die Errichtung und Erhaltung übernimmt und die Erweiterung in Verlängerung der bereits bestehenden Begrenzungsmauern zu erfolgen hat. Man war deshalb verwundert, als Pfarrer Eberhard Amann mit Schreiben vom 07.1 2.1994 plötzlich einen Grundtausch vorschlägt, obwohl zwischenzeitlich eher von einem Pachtzins für den Friedhof gesprochen wurde. Nach eingehender Diskussion wird daher beschlossen, einen Friedhofsausschuß zu bilden, dem u.a. der Gemeindevorstand und die Mitglieder des Pfarrkirchenrates angehören sollen. Dieser Ausschuß soll über die weitere Vorgangsweise in Sachen Friedhoferweiterung bestimmen, wobei selbstverständlich auch der Pfarrer miteingebunden werden soll. Noch vor Abfassung dieser Niederschrift hat HH Pfarrer Amann jedoch mit Schreiben vom 12.12.1993 der Gemeinde die Zustimmung zum sofortigen Beginn der Friedhofserweiterung erteilt. Über die darin angeführten Bedingungen wird der noch zu bildende Friedhofsausschuß weitere Verhandlungen führen. Die Gemeinde gibt jedenfalls der Hoffnung Ausdruck, daß zumindest im Frühjahr 95 endgültig mit den Arbeiten zur Friedhofserweiterung begonnen werden kann. zu 7) Folgende Gebührenerhöhungen werden aufgrund der Empfehlungen des Gebühren- und Sozialausschusses einstimmig beschlossen: a) Wasserbenützungsgebühren von S 3, 90 auf S 5, 00 zuzügl. USt. b) Mullgebühren pro Mullsack von S 26, 00 auf S 28, 00 zuzügl. USt. c) Mullgebühren pro Container von S 290, -- auf S 330, 00 zuzügl. USt. d) Sperrmull-Wertmarke von S 30, -- auf S 40, 00 zuzügl. USt. e) Hebesatz des FV-Beitrages von 0, 5% auf 0, 6% der Bem.Grundlage f) Verpflegskostensatz für Selbstzahler aus den Herkunftsgemeinden St. Gallenkirch u. Gaschurn von S 1100, 00 auf S 1250, -- zuzügl. USt. Für Patienten aus anderen Gem. S 1200, 00 auf S 1350, -- zuzügl. USt. Für Sozialhilfeempfänger kostendeckend S 1630, -- zuzügl. USt. g) Für Essen auf Räder von S 70, 00 auf S 80, -- incl. USt. bei reduzierten Portionen von S 45, 00 auf S 50, -- incl. USt. -5Zu 8) Aufgrund der Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses wird die Landwirtschaftsförderung der Gemeinde St. Gallenkirch für das Jahr 1995 wie folgt festgesetzt: Viehhalteprämie Großvieh Zone Zone IV Schafe und Ziegen Zone Zone IV I - III I - III S 1.050, -S 1.100, -S 110, -S 115, -- Es wird jedoch vorgeschlagen, die Auszahlung der Bewirtschaftungsprämie künftig an die tatsächliche Flächenbewirtschaftung zu koppeln. zu 9) Die vom Vbg. Gemeindeverband vorgeschlagene Änderung des Getränkesteuerverordnung wird einstimmig beschlossen. Die wesentlichsten Punkte sind dabei die Angleichung der Fälligkeit an die Kommunalsteuer, die Verlängerung der Abgabefrist der Jahreserklärung bis 30.Juni des Folgejahres und daß die Getränkesteuer erst mit der Einreichung der Jahreserklärung endgültig festgesetzt ist. Die neue Getränkesteuerverordnung tritt per 01.01.1995 in Kraft. zu 10) Die Übernahme von Interessentenbeiträgen für folgende Projekte der Wildbach- und Lawinenverbauung wird einstimmig beschlossen: a) Mässtobel - Interessentenbeiträge 15% von b) Maurentobel - Interessentenbeiträge 10, 5% von S 5.000.000, -S 13.750.000, -- Zu 11) Allfälliges a) Es soll geprüft werden, ob nicht für die Hauptschule Innermontafon preisgünstiges Hackgut vom Stand Montafon bezogen werden kann, wenn schon beim neuen Standesgebäude in Schruns und beim Bauhof in St. Gallenkirch eine Hackschnitzelheizung installiert wird. b) Es wird berichtet, daß die Einfahrt zum Innergantweg nach Durchführung der Asphaltierungsarbeiten seitens der Anrainer stark kritisiert wird. Man muß jetzt fast im rechten Winkel abbiegen. Hiezu wird Vom Bürgermeister zugesagt, daß im Frühjahr evt. Verbesserungsmöglichkeiten geprüft werden. c) Der Bürgermeister berichtet vom Angebot eines Grundkaufes der Gp. 2055/3 des Karl Netzer unterhalb der L 86 (Galgenulstraße). Über dieses Angebot soll in einer der nächsten Sitzungen beraten werden. ENDE der Sitzung: 22.40 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]