19800725_GVE003

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:46
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1980-07-25
Erscheinungsdatum 1980-07-25
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- 0 - Gemeinde St. Gallenkirch St. Gallenkirch am 21.7.1980 Ergeht an: die Gemeindevertretung von St. Gallenkirch Einberufung Gem. § 35 GG. wird die Gemeindevertretung zu der am Freitag, den 25. Juli 1980 um 20 Uhr im Gemeindeamt stattfindenden 3. Sitzung einberufen. Tagesordnung 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2. Genehmigung der letzten Niederschrift Sitzung vom 19.6. 1980 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1979 5. Beschlußfassung - Austritt aus dem Schulverband Außermontafon und finanzielle Abgeltung 6. Erledigung einer Berufung des Stocker Josef, gegen Bescheid des Bürgerm. als Baubehörde I. Instanz 7. Bürgschaftsübernahme durch die Gemeinde für den Tennisclub St. Gallenkirch-Gortipohl 8. Schreiben der Unabhängigen Ortsliste - Div. Anträge 9. Allfälliges Es wird um pünktliches Erscheinen ersucht. [Unterschrift des Bürgermeisters] - 1 - GEMEINDE ST. GALLENKIRCH Niederschrift über die am Freitag, den 25.7.1980 um 20 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch, unter dem Vorsitz von Bürgerm. Raimund Wachter stattgefundene 3. Sitzung der Gemeindevertretung St. Gallenkirch. Tagesordnung 1.) Eröffnung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift vom 19.6.1980 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1979 5.) Beschlußfassung - Austritt aus dem Schulverband Außermontafon und finanzielle Abgeltung 6.) Erledigung einer Berufung des Josef Stocker, gegen den Bescheid des Bürgerm. als Baubehörde I. Instanz 7.) Bürgschaftsübernahme durch die Gemeinde für den Tennisclub St. Gallenkirch-Gortipohl 8.) Schreiben der Unabhängigen Ortsliste - Div. Anträge 9.) Beschluß - Ortspolizeiliche Verordnung 10.) Stellungnahme zum Projekt der Montafoner Hochjochbahn im Grasjochgebiet 11. Allfälliges Die Einladung zur Sitzung und die Tagesordnung wurde an sämtl. Gemeindevertreter ordnungsgemäß zugestellt. Gem. § 36 Abs.3 Gemeindegesetz wurde Punkt 9 und 10 neu in die Tagesordnung aufgenommen. Anwesend: Bgm. Wachter; die Gemeinderäte und Gemeindevertreter vollzählig. Maria Gavanesch als Schriftführerin. Erledigung: zu Pkt. 1.) Der Vorsitzende eröffnet um 20 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. zu Pkt. 2.) Die Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.6.1980 wird ohne Einwand für genehmigt erklärt. - 2 - zu Pkt. 3.) Der Bürgermeister berichtet: a) über den Besuch des Herrn Bundespräsidenten Dr. Rudolf Kirchschläger, am 19. 7. 1980 und die Überreichung eines Ehrengeschenkes der Gemeinde. Dem Herrn Bundespräsident wurde neuerlich die Angelegenheit Verbauung Zamanglawine, vorgetragen und um entsprechende Intervention ersucht. b) über die vollzogene Anmeldung zur Fremdenverkehrsberatung, Aktion des Österr. Gemeindebundes c) zu Vorkommnisse bei der Durchführung der öffentlichen Mullabfuhr durch den Betrieb Düngler, in Gortipohl Camping Rudigier. zu Pkt. 4.) Gem. § 74 GG wird der Rechnungsabschluß 1979 der Gemeindevertretung vorgelegt. Er schließt mit und S 17.481.953, 62 Einnahmen S 16.085.442, 19 Ausgaben mit einem Überschuß v. S 1.396.511, 43 ab. Der Schuldenstand per 31. 12. 1979 der Gemeinde beträgt S 12.714.565, Die pro Kopfverschuldung wird mit S 6.454, - mit WWF. bekannt gegeben. Gleichzeitig wird der Bericht des Prüfungsausschusses vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsabschluß wird sodann mit einstimmigem Beschluß genehmigt. zu Pkt. 5.) Mit Inbetriebnahme der Hauptschule Innermontafon in Gortipohl, ist die Gemeinde aus dem Hauptschulsprengel "Schruns " ausgeschieden. Das mit dem Schulverband erreichte Verhandlungsergebnis über Rückersatzansprüche aus dem geleisteten Investitionsaufwand an der Hauptschule Schruns, wird durch die Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. zu Pkt. 6.) Die von Josef Stocker gegen den Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz eingebrachte Berufung wird mit einst. Beschluß abgewiesen. Begründung: Gem. Bestimmungen des Baugesetzes dürfen Baumaßnahmen nur aufgrund vorheriger Genehmigung durch die Behörde ausgeführt werden. zu Pkt. 7.) Mit einst. Beschluß der Gemeindevertretung, übernimmt die Gemeinde für den Tennisclub St. Gallenkirch-Gortipohl wie folgt Bürgschaft: S 300.000, - langfristig, zur Abdeckung der Baukosten aus der Errichtung der Tennisanlagen. S 100.000, - für die Dauer eines Jahres, bis zugesagte Förderbeiträge einlangen. - 3 - zu Pkt. 8.) Eine Eingabe, wonach folgende Anregungen und Vorschläge an die Gemeinde gestellt wurden, wird wie folgt erledigt: a) Die Errichtung von Kinderspielplätzen in Verbindung mit Grillplätzen wird an die jew. Verkehrsvereine zugewiesen. b) Grundverhandlungen zur Errichtung von Gehsteigen sind bereits für die nächste Zeit in Aussicht genommen. c) Bezüglich Errichtung einer Abzäunung beim Suggadinbach in Gargellen, soll mit der Wildbach- und Lawinenverbauung Rücksprache genommen werden. d) Der Vorschlag, auf Lösung zur Sicherung der Postautohaltestelle für Schüler an der Hauptschule in Gortipohl, ist zu prüfen. zu Pkt. 9.) Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung folgende ortspolizeiliche Verordnung betreffend die Vorrangsregelung auf der alten Landstraße in der Parzelle Außergant, Einfahrt in die Bundesstraße 188. Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO in Verbindung mit § 17 GG. wird im Interesse der Sicherheit bei der Einfahrt in die Bundesstraße vom Gasthaus Vermala kommend die Anbringung eines Verkehrszeichens "Halt" gem. § 52 Z.24 StVO angeordnet. Gleichzeitig ist die hiezu erforderliche Bodenmarkierung "Stop" aufzubringen. zu Pkt. 10.) Zur geplanten Errichtung je einer Doppelsesselbahn Kreuzjochsattel und Grasjoch, durch die Montafoner Hochjochbahn, Schruns, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben. (einst. Beschluß) zu Pkt. 11.) a) Es wird angeregt, für die Benützung der Weganlage Außerziggam anläßlich der Errichtung von Seilförderanlagen durch die Hochjochbahn, eine Gebühr einzuheben. Bei künftigen Werbemaßnahmen soll evt. auch St. Gallenkirch berücksichtigt werden. b) Die Verkehrsvereine sollen auf schlecht begehbare Wander- und Tourenwege hinweisen. c) Angeregt wird, die Versetzung der Ortstafel "St. Gallenkirch" weiter taleinwärts zu erreichen. d) Auf defekte Lawinenschutzbauwerke unterhalb des Gantegrates (Gafitallawine) wird hingewiesen. Ende der Sitzung um 23.30 Uhr Tag der Kundmachung 29.7.1980 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]