19880503_GVE024

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:45
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1988-05-03
Erscheinungsdatum 1988-05-03
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, den 03.05.1988 um 20 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch, unter dem Vorsitz von Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, stattgefundene 24. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Auftragsvergabe zum Druck des Heimatbuches 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes 6. Ankauf des Konsumgebäudes Haus Nr. 36 7. Haltung der Gemeinde zur Wahrung öffentlicher Interessen auf dem Weg Gp. Nr. 479o 8. Neufestsetzung der Wasseranschlußgebühren ab 1989 9. Anhebung des Fremdenverkehrsbeitrages ab 1989 10. Beschluß - Einhebung der Getränkesteuer 11. Pachtgrund zur Erstellung eines Kioskes 12. Durchführung einer Volksabstimmung zu Landesgesetzen a) Änderung des Spitalgesetzes b) Jagdgesetz 13. Erstellung von Maisäßobjekten 14. Impf- und Bekämpfungsaktion IPV-IBR – Unterstützung betroffener Landwirte 15. Information über sämtliche Versicherungsdeckungen 16. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Werner Kraft und Wolfgang Mangard sowie folgende Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute: Lechthaler Ernst, Pollhammer Willi, Tschofen Günter, Rudigier Walter, Weiler Siegfried, Zint Elmar, Stocker Leopold, Rhomberg Hanskarl, Marlin Elmar, Klehenz Hubert, Netzer Adolf, Marlin Ernst, Sattler Hans, Saur Roland und Tschofen Robert Schriftführer: Josef Zugg Abwesend: GV Bitschnau Alois und Tschofen Otmar beide entschuldigt ERLEDIGUNG zu Pkt. 1. Bürgermeister Rudigier eröffnet um 2o.oo Uhr die Sitzung, er begrüßt die anwesenden Mandatare und stellt die Beschlußfähigkeit gem. § 43 GG fest. Einen besonderen Gruß richtet er an die zu Punkt 4. der Tagesordnung anwesenden Herrn des Komitees für das Heimatbuch, Dr. Zurkirchen, KR Ernst Juen, HS Dir. Dür Wilfried und VS Dir. Lerch Walter. -2– zu Pkt. 2. Die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.03.1988 wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3. Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Herr Winfried Ender, bestellt als künftiger Verkehrsamtsleiter, hat das Dienstverhältnis zum 31.5.1988 gekündigt. b) Der Rechnungsabschluß 1987 des Standes Montafon Forstfonds, ist erstellt und liegt im Gemeindeamt zur Einsicht auf. c) Die Begradigung der Gargellenerstraße beim Kalkofen-Rank wurde durch die B-Straßenverwaltung aus finanziellen Gründen abgelehnt. d) Am 6.5.1988 findet eine Besprechung bezüglich Güterwegbenützung zur Verbauung der Tramosalawine statt. Noch ausstehende Zustimmungserklärungen von zwei Grundbesitzern konnten im Zuge von Verhandlungen erreicht werden. e) Die Gründung einer Dorfgemeinschaft wurde angeregt. Eine diesbezügliche Vorbesprechung findet am lo.5.88 statt. f) Ein Schreiben der Leitung der Hauptschule, gerichtet an die Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn, betreffend der Errichtung des Schulturnsaales wird zur Kenntnis gebracht. Dazu teilt der Bürgerm. mit, daß die Terminplanung mit der Gemeinde Gaschurn abgesprochen wurde. g) Es wurde auch heuer wieder eine Landschaftsreinigungsaktion durchgeführt. Die Teilnahme der Bevölkerung dürfte besser sein. In diesem Zusammenhang wird auf besonders starke Landschaftsverunreinigung im Bereich des Tramosabaches hingewiesen. zu Pkt. 4. Für die Herstellung des Heimatbuches liegen von 4 Druckereien Offerte vor. Die Angebote werden geprüft und der Auftrag (Auflage 2.500 Stück) einstimmig an die Vorarlberger Verlagsanstalt GmbH. Druckerei und Verlag, Dornbirn, vergeben. Der Bürgermeister spricht dem Heimatbuch-Komitee den Dank der Gemeinde aus. zu Pkt. 5. Es werden folgende Anträge auf Widmung von Bauflächen (Änderung des Flächenwidmungsplanes behandelt und dazu wie im folgenden angeführt Beschlüsse gefaßt. 1/88 3/7 in Gortipohl für Lageplan. a) Antrag - Sandholzer Olga, Hohenems, Widmung einer Teillläche aus der Gp. 3 Wohnobjekte lt. dem Antrag beigeschl Dem Antrag wird stattgegeben. b) Antrag - Schoder Hubert u. Irene, St. Gallenkirch 134 a, 2/88 Widmung einer Teilfläche zur Errichtung eines Wohnobjektes auf der Gp. 3202 und 3318 des landw. Anwesens. Es wird ein roter Punkt gewidmet. -3c) Antrag - Kraft Robert, St. Gallenkirch 23, 3/88 Widmung einer Teilfläche aus der Gp. 1976/1 von ca 2000 m2 zur Errichtung von Wohnobjekten. Dem Antrag wird stattgegeben. d) Antrag - Stocker Josef, St. Gallenkirch 52, 4/88 Widmung einer Teilfläche im Bereich des Gebietes "Schoder" zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes. Da eine Entsorgung (Kanalisation) nicht möglich erscheint wird ein Gutachten angefordert. e) Antrag - Berthold Edwin u. Elfriede, Gargellen 78, 5/88, Widmung einer Teilfläche von 23oo m2 zum Verkauf von Bauflächen für drei Objekte aus der Gp. 4548/1. Dem Antrag wird stattgegeben. f) Antrag - Ganahl Rosa, St. Gallenkirch 35a, 6/88 Widmung einer Teiltiäche aus der Gp. 2182 für zwei Wohnobjekte im Bereich der Hochspannungsleitungen der Vlbg. Illwerke lt. Lageplan. Da von den Illwerken ein positives Gutachten vorliegt, wird dem Antrag stattgegeben. g) Antrag - Lechthaler Ernst, St. Gallenkirch 126, 7/88 Widmung einer Teilfläche auf dem Grundstück 3290/1 im Ausmaß von ca 800 m2 zur Errichtung eines Wohnhauses. Dem Antrag wird stattgegeben. h) Antrag - Tschofen Emil u. Barbara, Gortipohl 7, 8/88 Widmung einer Teilfläche aus der Gp. 587 zur Errichtung eines Eigenheimes. Nach einem Gutachten der Wildbach- und Lawinenverbauung ist die Errichtung eines Objektes im Bereich süd-östlich des Grundstückes möglich. Dem Antrag wird stattgegeben. Gemäß Empfehlung der Raumplanungsstelle soll in diese Widmung gleichzeitig auch der gesamten Wohnbereich mit den Wohnobjekten Gortipohl Nr. 7, 7 a, 7 b, 8, und 8 a eingeschlossen werden. Da es sich um ein Wohngebiet handelt wird dieser Empfehlung entsprochen und dementsprechend Beschuß gefaßt. i) Antrag - Dietrich Hermann, Pfellerau 23, Dornbirn, 9/88 Widmung der Gp. 1412/3. Nachdem die angrenzenden Baugründe parzelliert und zum Teil bereits gewidmet sind, werden über Empfehlung der Raumplanungsstelle gleichzeitig auch die Gp. 1412/2, 1412/5 und 1412/6 als BW gewidmet. Dem Antrag wurde somit stattgegeben. j) Antrag - Kasper Wilhelm und Mitbesitzer, St. Gallenkirch 243, 10/88 Verlegung der gewidmeten Baufläche auf der Gp. 1137 um ca. 20 m in nördliche Richtung an die Gp. 1143/1. Dem Antrag wird stattgegeben unter der Voraussetzung, daß eine rechtlich gesicherte Zufahrt gegeben ist. k) Antrag - Guggenberger Birgit, Alberlochstr. 19, Lochau, 11/88 Widmung der Gp. 4620/3 in Gargellen Vergalden. Die Erschließung mit Nutzwasser ist nicht gegeben, die Zufahrt ist nicht geklärt. Ein negatives Gutachten der Raumplanungsstelle liegt vor. Der Antrag wird daher abgelehnt. -4zu Pkt. 6. Die Gemeindevertretung behandelt neuerlich das Angebot der Konsumgenossenschaft Montafon zum Kauf des Wohn- und Geschäftshauses, St. Gallenkirch Nr. 36. Über mehrfachen Antrag nimmt die Gemeindevertretung einstimmig dieses Kaufangebot nicht an. Gleichzeitig wird jedoch festgestellt, daß das Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde noch bestehen bleibt. GV Rudigier Walter und Marlin Ernst erklären sich in dieser Angelegenheit als befangen und nehmen bei der Erledigung nicht teil. zu Pkt. 7 Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung in der Streitsache über die Benützung des öffentlichen Weges Gp. 4790 zu den Anwesen H.Nr. 256 und 257. Er bringt dabei vorallem die von ihm eingenommene Haltung an Hand des bisherigen Schriftverkehrs zur Kenntnis. Nach ausführlicher Diskussion vertritt die Gemeindevertretung einheitlich die Auffassung, daß die durch den Bürgermeister bisher eingenommene Haltung in dieser Sache richtig und im allgemeinen öffentlichen Interesse gelegen ist. Diese Haltung soll ohne Einschränkung auch weiterhin eingenommen und vertreten werden. zu Pkt. 8. Gemäß § 11 der Wasserleitungsordnung setzt die Gemeindevertretung mit einstimmigem Beschluß den Gebührensatz für die Wasseranschluß gebühr mit S 5o, -- pro Bewertungseinheit ab 1.1.1989 fest. Ab 1989 soll Gebührensatz jährlich dem VP-Index angepasst werden. zu Pkt. 9. Über Vorschlag wird der Fremdenverkehrsbeitrag für alle Beitragspflichtigen für das Jahr 1989 mit S 9, -pro Punkt, laut angelegtem Verzeichnis festgesetzt. In die Erhöhung nicht einbezogen sind die verzeichneten Restaurationsplätze. zu Pkt. 10. Der Vlbg. Gemeindeverband hat den Gemeinden empfohlen die Einhebung der Getränkesteuer neu zu beschließen und der Beschluß mit Verordnung kundzumachen. Dieser Empfehlung folgt die Gemeindevertretung und beschließt einstimmig die Getränkesteuer gem. Getränkesteuergesetz LGB1. Nr. 5/1974 i.d.F. LGBl. Nr. 64/1987 mit Wirkung vom 1.1.1988 einzuheben. Die Getränkesteuer beträgt 10 v.H. des Entgeltes, das vom Letztverbraucher für ein Getränk eingehoben wird. Ausgenommen von der Besteuerung sind: Milch, Frühstücksgetränke und Speiseeis. zu Pkt. 11. Einstimmig wird einem Ansuchen um Pachtung eines Gemeindegrundes zur Errichtung eines Kioskes nicht entsprochen. Zum Bau und Betrieb eines Kioskes fehlen sämtliche Voraussetzungen -5zu Pkt. 12. Die Durchführung einer Volksabstimmung zu folgenden vom Vlbg. Landtag beschlossenen Gesetzen wird nicht verlangt: a) Änderung des Spitalgesetzes b) Jagdgesetz zu Pkt. 13. Gegen die Wiedererrichtung von bestimmten Maisäßobjekten werden durch die Gemeindevertretung keine Bedenken zum Ausdruck gebracht zu Pkt. 14. Die Untersuchungsverfahren im Rahmen der IBR-Bekänpfung hat ergeben, daß im Bereich der Gemeinde St.Gallenkirch 6 Landwirte mit insgesamt 11 Stück Rinder betroffen sind. Um den Landwirten die Ausmerzung der Tiere zu erleichtern wird ein Vorschlag, an die Betroffenen eine Hilfe, für jedes Tier, das der Schlachtung zugeführt worden ist, zu gewähren, einstimmig angenommen. Die Hilfe wird gewährt, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. zu Pkt. 15. Der Versicherungsschutz für den gesamten Gemeindebereich wird an Hand der vorliegenden Urkunden besprochen und zur Kenntnis gebracht. Die Versicherungsurkunden sollen überprüft und nicht mehr erforderliche Deckungen ausgeschieden werden. Ein Wechsel in der Betreuung der Versicherungen ist nicht vorgesehen. zu Pkt. 16. a) Es wird auf unzumutbare Verhältnisse durch den starken Lkw-Verkehr (Materialtransport) auf dem Schattenortweg in Gortipohl aufmerksam gemacht. b) Auf widerrechtliches Befahren des Bahndammes mit Kraftfahrzeugen z. T. behördlich nicht zugelassenen wird hingewiesen und Maßnahmen gefordert. c) Es wird angefragt ob nach Inbetriebnahme des Hochbehälters in Gortipohl die Pumpstation noch benötigt wird. Das Pumpwerk ist weiterhin erforderlich. d) Die Anbringung eines Schutzzaunes bei der Tramosabrücke wird angeregt. e) Auf die Ablagerung von Steinen und Abbruchmauerwerk beim Schulgebäude St. Gallenkirch wird hingewiesen und die Beseitigung gefordert. Ende der Sitzung um 23.50 Uhr / Tag der Kundmachung 10.5.1988 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]