19581009_GVE031

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:54
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1958-10-09
Erscheinungsdatum 1958-10-09
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch. Zl.004/3 St.Gallenkirch, 6.10.1958. An den Gemeinderat/Vertreter St.Gallenkirch/Gortipohl Nr.... Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am 9.10.1958 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 31. Sitzung der Gemeindevertretung St.Gallenkirch einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister, 2.) a) Genehmigung der letzten Niederschrift b) Berichte des Bürgermeisters 3.) Übernahme der Ausfallshaftung für ein Darlehen der Wasserwerksgenossenschaft Gargellen 4.) Beschlussfassung über den Ankauf von Vatertieren 5.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Mietautogewerbe Erne Bruno, 6.) Grundtrennungsansuchen Blaas Josef, Gortipohl, Pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird erwartet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird auf § 36 der GO 1935 verwiesen. Der Bürgermeister. -1- Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Donnerstag, den 9. Oktober 1958, abends 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltene 31. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) a) Genehmigung der letzten Niederschrift, b) Berichte des Bürgermeisters, 3.) Übernahme der Ausfallhaftung für ein Darlehen der Wasserwerksgenossenschaft Gargellen, 4.) Beschlussfassung über den Ankauf von Vatertieren, 5.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Mietautogewerbe Erne Bruno, 6.) Grundtrennungsansuchen Blaas Josef, Gortipohl; Anwesend: Bgm. Hermann MANGARD, Gemeinderat Anton Büsch, 10 Gemeindevertreter und zwar: Tschofen Alois, Rudigier Anton, Sander Anton, Vogt Ernst, Bargehr Thomas, Brugger Johann, Düngler Willy, Juen Ernst, Vallaster Ludwig, Walser Franz Entschuldigt: 6 Gemeindevertreter und zwar: Tschofen Ludwig, Stocker Erwin, Kasper Willy, Fitsch Erwin, Spannring Stefan, Vergud Josef. Erledigung: Zu 1.): Bgm. Hermann MANGARD eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zu 2.): a) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung werden keine Einwände erhoben. b) Der Bürgermeister berichtet: aa) Die hiesige Spar- und Darlehenskassa gewährt die Gemeinde für die Finanzierung des Schulhausbaues ein Darlehen im Betrage von S 150.000.-. Die Übernahme des Darlehens erfolgt nach entsprechender Zustimmung der Vorarlberger Landesregierung. bb) Die Unterlagen für Auszahlung des Jagdgeldes der letzten 3 Jahre laufender Jagdperiode sind vorbereitet. -2- Zu 3.): Die neu gegründete Wasserwerksgenossenschaft Gargellen hat bei der Gemeinde um Übernahme der Haftung für ein Darlehen der Landeshypothekenbank für Vorarlberg in Höhe von S 400.000.- angesucht. Es wird auch eine diesbezügliche Zuschrift der Landeshypothekenbank vorgelegt. In sehr eingehender Beratung wird dem Antrag der Wasserwerksgenossenschaft Gargellen wohl Verständnis entgegengebracht, jedoch die Beschlußfassung zur Klärung einer entsprechenden Gegensicherung für die Gemeinde vertagt. Im besonderen soll die Wasserwerksgenossenschaft Gargellen ersucht werden, der Gemeinde Unterlagen über die Berechnung des einzuhebenden Wasserzinses vorzulegen. Zu 4.): Für den Ankauf von drei Zuchtstieren wird ein Betrag von S 40.000.- bereitgestellt. Zum Ankauf der Stiere werden von Seiten der Gemeinde Salzgeber Valentin und Fiel Oskar entsendet. Zu 5.): Gegen das Ansuchen des Erne Bruno in Galgenul um Erteilung einer Mietautokonzession werden keine Einwände erhoben. Gegen die Nachsicht vom Erfordernis des Mindestalters bestehen keine Bedenken. Zu 6.) Dem Josef Blaas, Hilfsarbeiter in St.Gallenkirch-Gortipohl Nr.10, wird auf Ansuchen die Grundtrennung der der Gp.561/2 gegenüber der Gp. 561/1 genehmigt. 7. (Allfälliges): Die Ausschreibung der Erstellung einer Straßenbeleuchtung in Gargellen wird auf Grund der vom Gemeindeamte beschafften Unterlagen festgelegt. Ende der Sitzung: 23.00 Uhr Gegen die Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die