20120920_GVE021

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:56
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2012-09-20
Erscheinungsdatum 2012-09-20
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Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Tel.: 05557/6205 Fax: 05557/2170 St. Gallenkirch, 21.09.2012 Niederschrift über die am Donnerstag, den 20.09.2012, um 20.00 Uhr stattgefundene 21. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. Anwesend: Bgm. Ewald Tschanhenz, GR Dietmar Lorenzin, GR Alois Bitschnau, Josef Lechthaler, Peter Lentsch, Martin Kleboth, Herwig Schallner, Elmar Butzerin, Gabi Juen, Kornelia Kasper, Michael Willi, Marcel Marlin, Manfred Rudigier, Yvonne Grabher-Agueci, Christof Ganahl, Hans-Peter Sattler, Ing. Hansjörg Schwarz, Robert Tschofen, Alexander Kasper als Schriftführer; DI Herbert Bork, DI Christian Vonier; Entschuldigt: GR Bertram Rhomberg, GR Arno Salzmann, Anita Hubmann, Anna Schaider, Vize-Bgm. Thomas Lerch, Paul Dich; Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Vorstellung, Diskussion und Beschlussfassung des Entwurfes zum Räumlichen Entwicklungskonzept Garfrescha 4. Vorstellung, Diskussion und Beschlussfassung über die Baueingabe für den Umbau des Gemeindeamtes 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Barbisch Gerhard, Mathies Egon, Mathies Maria, Stemer Kurt b) Vorbehaltsfläche Altes Spritzenhaus c) EKZ Anpassen des Flächenwidmungsplanes an den Bestand d) Antrag auf Erweiterung des bestehenden EKZ 6. Umtrassierung der Güterweganlage St. Gallenkirch-Grandau-Garfrescha-Alpe Nova im Gebiet des Maisäß Grandau – Bekundung des öffentl. Interesses 7. Arbeitsvergaben – Berichterstattung an die Gemeindevertretung: - Neubau des Feuerwehrgerätehauses: a) Toranlagen im Gebäude b) Spengler- und Schwarzdeckerarbeiten c) Fenster- und Rohrrahmenelemente aus Alu d) Gerüst e) Bewegliche Abschlüsse von Fenstern f) Estricharbeiten g) Feuerwehrspinde h) Trockenbauarbeiten i) WC-Trennwände j) Sichtbeton hydrophobieren k) Bodenbeschichtung l) Holzfußböden m) Klebearbeiten für Boden- und Wandbeläge n) Malerarbeiten o) Fliesenverlegung 8. Erneuerung der WC-Anlagen beim Gemeindesaal St. Gallenkirch 9. Berichte des Bürgermeisters 10. Allfälliges protokoll_20120920.doc 1/9 Erledigung: zu Pkt. 1 Bgm. Ewald Tschanhenz eröffnet um 20.00 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Anschließend beantragt der Bürgermeister gem. § 41 Abs. 3 die Tagesordnungspunkte nachträglich auf die Tagesordnung nehmen zu dürfen: 5 c) 5 d) 7 i-n) 7 o) 8) folgenden EKZ – Anpassen des Flächenwidmungsplanes an den Bestand Antrag auf Erweiterung des bestehenden EKZ Berichterstattung über Auftragsvergaben Feuerwehrgerätehaus Auftragsvergabe Fliesenarbeiten für das Feuerwehrgerätehaus Erneuerung der WC-Anlagen beim Gemeindesaal St. Gallenkirch Mit einstimmigem Beschluss durch die Gemeindevertretung wird dem zugestimmt. zu Pkt. 2 Die Niederschrift über die 20. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.07.2012 wird gem. § 47 Abs. 1, lit. e Gemeindegesetz mit einstimmigem Beschluss genehmigt. zu Pkt. 3 Vorstellung, Diskussion und Beschlussfassung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes auf Garfrescha DI Herbert Bork vom Raumplanungsbüro stadtland berichtet am Anfang über die Entwicklung auf Garfrescha. In der Folge berichtet Herr Bork über die derzeitige Bebauungsform auf Garfrescha. Neben zwei größeren Gewerbebetrieben handelt es sich ansonsten um private Zimmervermieter. Bei der derzeitigen Bebauungsstruktur kann man von drei Weilern sprechen. Durch die einzelnen Weiler sind Weideflächen, welche im Winter als Skipisten eine wichtige Nutzungsform erfüllen. Die wesentlichen Ziele für eine Weiterentwicklung auf Garfrescha: - Garfrescha wird als Feriendorf erhalten und gestärkt Die Erschließung von Garfrescha durch Seilbahnen bleibt erhalten und wird optimiert In Garfrescha wird die Anlage eines Schi-Übungsgeländes geprüft und wenn möglich umgesetzt Die Form und der bestehende Charakter des Siedlungskörpers bleiben erhalten Künftige bauliche Erweiterungen lehnen sich an den bestehenden Siedlungscharakter von Garfrescha an Bauliche Entwicklungen halten den bestehenden Bebauungsplan ein Die Garfrescha umgebenden wertvollen Landschaftsräume und –situationen bleiben erhalten Der autofreie Charakter von Garfrescha wird gestärkt Neues Feriendorf unterhalb von Garfrescha nur unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen bzw. Auflagen entwickeln An Hand der planlichen Darstellung werden die bereits bestehenden Weiler und die möglichen Erweiterungszonen ausgewiesen. protokoll_20120920.doc 2/9 - Option neuer Siedlungsweiler Option Feriendorf Auch wird die Wertigkeit des bestehenden Naturteiches von Herrn Bork ausdrücklich betont. Dieser stellt einen sehr großen Anziehungspunkt, insbesonders für Familien dar. Auch sind die derzeitigen und möglichen Erschließungsmöglichkeiten durch die Bahn dargestellt. Bei der Option Feriendorf wäre eine Größenordnung von 200 – 300 Gästebetten vorstellbar. DI Christian Vonier betont noch einmal ausdrücklich die Notwendigkeit, dass Skipisten, Bambini-Land etc. ausgewiesen werden sollten. Ebenfalls erläutert er die geprüften Möglichkeiten einer neuen Seilbahnerschließung nach Garfrescha. Als Zukunftsvision wäre durchaus eine Verdoppelung des bisherigen Baubestandes möglich. Das REK stellt einen Maßnahmenkatalog für die zukünftige Entwicklung auf Garfrescha dar. Auf Anfrage wird weiters mitgeteilt, dass in zahlreichen Vorbesprechungen auch die Agrargemeinschaft Garfrescha und die privaten Grundbesitzer auf Garfrescha miteingebunden worden sind. Auch die Güterweggenossenschaft St. Gallenkirch-GrandauGarfrescha-Alpe Nova ist in den Prozess eingebunden. Die derzeitige Parkplatzsituation für den Sommer wird angesprochen. Weiters die Frage, wo zukünftig am Talboden Parkflächen dafür geschaffen werden können. Die schwierige Handhabung, den Verkehrsstrom nach Garfrescha Bebauungsmaßnahmen zu regeln, wird ebenfalls in den Raum gestellt. bei weiteren Herr Bork verweist in diesem Zusammenhang auf die Zielsetzungen im Konzept für das REK. Der Obmann der Güterweggenossenschaft, Ing. Hansjörg Schwarz, vertritt ganz klar die Ansicht, dass die Verkehrsproblematik und die möglichen Verringerungsmöglichkeiten miteinbezogen werden müssen. Auch wird die Notwendigkeit angesprochen, dass die vorhandene Infrastruktur im Bereich Wasser- Kanal- und Müllversorgung geprüft werden muss. Generell wird es für sinnvoll erachtet, dass zukünftige Möglichkeiten für weitere Bebauungsmaßnahmen auf Garfrescha ausformuliert werden. Lt. Aussage von Herrn DI Bork darf keine Widmung erfolgen, welche dem REK widerspricht. Bei einer guten Begründung ist jedoch auch eine spätere Abänderung eines Räumlichen Entwicklungskonzeptes durchaus möglich. Die Vorgangsweise für die Beschlussfassung des REK würde wie folgt ablaufen: Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf. 1-monatiges Auflageverfahren bei der Gemeinde. Innerhalb dieser Frist hat der Gemeindebürger das Recht Abänderungsvorschläge und Einwände vorzubringen. Diese Änderungswünsche werden dann bearbeitet und auch dementsprechend beantwortet. Nach dieser Auflage kann dann die Beschlussfassung erfolgen und das REK würde bindend werden. Mit einem einstimmigem Beschluss wird der vorliegende Entwurf für das Räumliche Entwicklungskonzept für Garfrescha von der Gemeindevertretung abgesegnet. Das 1monatige Auflageverfahren samt Kundmachung wird nach dem Vorliegen eines protokoll_20120920.doc 3/9 Vollversammlungsbeschlusses der Agrargemeinschaft Maisäß Garfrescha in die Wege geleitet. zu Pkt. 4 Baueingabe für den Umbau des Gemeindeamtes Bgm. Ewald Tschanhenz berichtet die Vorgeschichte bezüglich der Planungsphase für den Umbau des Gemeindeamtes. DI Christian Vonier berichtet über die große Problematik bei der bestehenden Zugangsrampe zum Gemeindeamt. Hier liegen derart grobe Bauschäden vor, dass eine neue Lösung dringend erforderlich wird. In der Folge wird dann über den sonstigen Baubestand berichtet. Auf Grund neuer OEB-Richtlinien wird erwartet, dass es ab dem Jahre 2013 zu Verschärfungen bei den Bauauflagen kommen könnte. Auf Anfrage teilt DI Christian Vonier mit, dass im größeren Stil keine Wärmedämmungsmaßnahmen beabsichtigt sind. Wenn eine Baueingabe erfolgt und ein Baubescheid vorliegt, so gilt dieser für zwei Jahre und kann dann wieder verlängert werden. Es besteht an und für sich die Bereitschaft und die Erkenntnis dafür, dass Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, dennoch muss im Vorfeld geklärt werden, ob es die finanzielle Situation zulässt. Diesbezüglich wird auch auf die lfd. Finanzklausur verwiesen. Man kann sich jedoch vorstellen, dass die geplanten Maßnahmen etappenweise ausgeführt werden können. Für den Umbau des Liftes hat sich die Hausgemeinschaft dahingehend geeinigt, dass diese Kosten gemeinsam getragen werden. Lt. Auskunft des Bürgermeisters kann im Zuge der Umbaumaßnahmen beim Gemeindeamt mit einer Landesförderung im Ausmaß von 13 % gerechnet werden. Mit einstimmigem Beschluss wird der Baueingabe für den Umbau des Gemeindeamtes die Zustimmung erteilt, wenn gleich dies noch nicht den Startschuss für die Umbaumaßnahmen bedeutet. Diesbezüglich bedarf es in der Folge weiterer Beschlüsse. zu Pkt. 5 – Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Barbisch Gerhard, Mathies Egon, Mathies Maria, Stemer Kurt Gerhard Barbisch beabsichtigt einen Anbau an sein Einfamilienhaus und benötigt daher im Vorfeld eine Änderung des Flächenwidmungsplanes. In diesem Zusammenhang macht es weiters Sinn, dass es neben dem Wohnhaus 50 c auch bei den bereits bestehenden Wohnobjekten HNr. 50 a und 50 b ebenfalls zu einer Bereinigung des Flächenwidmungsplanes kommen soll. Mit Schreiben vom 17.08.2012 wurden die Anrainer über die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes informiert. Es liegen jedoch keine Stellungnahmen vor. Flächenwidmung: Gp. 2080/4 Gp. 2080/1 Gp. 2080/3 Gp. 2080/2 protokoll_20120920.doc von FL in BW von FL in BW von FL in BW von FL in BW 396 m² 59 m² 848 m² 520 m² 4/9 Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss Flächenwidmungsplanes genehmigt. wird die Änderung des b) Vorbehaltsfläche Altes Spritzenhaus Es ist beabsichtigt, dass die Raiffeisen. Bank im Montafon auf dem Areal des sog. „Alten Spritzenhauses“ ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Da ein Großteil des Grundstückes noch als Vorbehaltsfläche „Altes Spritzenhaus“ ausgewiesen ist, benötigt es eine Änderung in BM. Auch hier wurden die Anrainer mit Schreiben vom 04.07.2012 über die geplanten Änderungen informiert. Es liegen keine Stellungnahmen vor. Flächenwidmung: Gp. 2013/1 von Vorbehaltsfläche FE-BM in BM Gp. .1433 von Vorbehaltsfläche FE-BM in BM Gp. .1404 von Vorbehaltsfläche FE-BM in BM Gesamtfläche: 504 m² Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss Flächenwidmungsplanes genehmigt. wird die Änderung des 5 c – Anpassen des Flächenwidmungsplanes an den Bestand Die Gemeindevertretung St. Gallenkirch beschließt einstimmig am 20.09.2012 auf Grundlage der Übergangsbestimmungen § 59 Abs 16 RPG, dass der rechtmäßige Bestand des EKZ Silvretta-Center, entsprechend dem Bestand als besondere Fläche für ein Einkaufszentrum von BM in BM-E1 gewidmet wird: „Widmung einer besonderen Fläche für die Errichtung eines EKZ im Bereich der Liegenschaften GST-Nr. 2022 (1279 m²) und .600 (764 m²) sowie die Teilfläche der GST-Nr. 2023/1 (806 m²), GB St. Gallenkirch, die innerhalb der im beiliegenden Lageplan vom 17.09.2012 ersichtlich gemachten Grenzen liegen, mit einem Höchstausmaß an Verkaufsfläche von 896 m² für sonstige Waren (§15 Abs 1 lit a Z 2 RPG), hievon höchstens 520 m² Lebensmittel.“ Die zeichnerische Darstellung liegt beim Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. Die rechtmäßig bestehende Verkaufsfläche setzt sich wie folgt zusammen: - Drogeriemarkt 166 m² für sonstige Waren - Sportgeschäft 286 m² für sonstige Waren - Trafik 7 m² für sonstige Waren - Spar-Markt 437 m² für sonstige Waren Gesamt: 896 m² für sonstige Waren, davon 520 m² Lebensmittel 5 d – Antrag auf Erweiterung des bestehenden EKZ Die Gemeinde St. Gallenkirch befürwortet im Hinblick auf das Öffentliche Interesse ganz ausdrücklich die geplanten Umbaumaßnahmen durch die SPAR Österreichische Warenhandels AG. Mit der geplanten Erweiterung werden die derzeit ungenutzten Räumlichkeiten der ehemaligen Bäckerei wieder sinnvoll genutzt. Speziell im Hinblick auf die Sicherung der Nahversorgung für die heimische Bevölkerung, darüber hinaus aber auch für unsere zahlreichen Urlaubsgäste, liegen die Pläne der SPAR Österreich voll und ganz im Interesse der Gemeinde. Da sich das Einkaufszentrum mitten im Dorfzentrum von St. Gallenkirch befindet, können durch diese Baumaßnahme deutliche Verbesserungen in der Zentrumsattraktivität erzielt werden. Somit findet eine gesunde Durchmischung protokoll_20120920.doc 5/9 verschiedenster Angebote unter einem Dach statt. (Bank, Sportgeschäft, Drogeriemarkt, Trafik, SPAR-Lebensmittelgeschäft, Mietwohnungen). Aus Sicht der Gemeinde St. Gallenkirch bestehen keine Bedenken, dass es durch die geplante Verkaufsflächenerweiterung am Standort St. Gallenkirch, zu negativen Auswirkungen bei anderen Nahversorgern kommen wird. Dies speziell auch unter dem Gesichtspunkt der geografischen Distanzen zu anderen Nahversorgern. Die Gemeindevertretung von St.Gallenkirch beschließt einstimmig am 20.09.2012, dass ein EKZ-Landesraumplan mit nachstehender Verkaufsfläche bei der Vorarlberger Landesregierung angeregt wird: „Widmung einer besonderen Fläche für die Errichtung (Erweiterung) eines EKZ im Bereich der Liegenschaften GST-Nr. 2022 (1279 m²) und .600 (764 m²) sowie die Teilfläche der GST-Nr. 2023/1 (806 m²), GB St. Gallenkirch, die innerhalb der im beiliegenden Lageplan vom 17.09.2012 ersichtlich gemachten Grenzen liegen, mit einem Höchstausmaß an Verkaufsfläche von 1.058 m² für sonstige Waren (§15 Abs 1 lit a Z 2 RPG), hievon höchstens 680 m² Lebensmittel.“ Die zeichnerische Darstellung liegt beim Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. Die angeregte Verkaufsfläche setzt sich wie folgt zusammen: - Drogeriemarkt 166 m² für sonstige Waren - Sportgeschäft 286 m² für sonstige Waren - Trafik 7 m² für sonstige Waren - Spar-Markt 599 m² für sonstige Waren Gesamt: 1.058 m² für sonstige Waren, davon 680 m² Lebensmittel zu Pkt. 6 Die Güterweggenossenschaft St. Gallenkirch-Grandau-Garfrescha-Alpe Nova beabsichtigt die Umtrassierung der bestehenden Güterweganlage im Gebiet des Maisäß Grandau. Der Obmann der GWG hat bereits in der Gemeindevorstandssitzung vom 30.08.2012 das Projekt vorgestellt und die Gemeinde um bestmögliche Unterstützung durch Bekundung des Öffentlichen Interesses gebeten. Die Gemeindevertretung von St. Gallenkirch beschließt die Bekundung des Öffentlichen Interesses für die beabsichtigte Umtrassierung der Güterweganlage im Gebiet des Maisäß Grandau und begründet dies wie folgt: Der Güterweganlage St. Gallenkirch-Grandau- Garfrescha-Alpe Nova als wichtige Verkehrsverbindung in das Kerngebiet des größten Schigebiets in Vorarlberg kommt aus Sicht der Gemeinde St. Gallenkirch ein besonders hoher öffentlicher Stellenwert zu. Grundvoraussetzung für die touristische Weiterentwicklung (ein Räumliches Entwicklungskonzept für Garfrescha ist in Diskussion) und den Erhalt der zahlreichen Arbeitsplätze im Gebiet, ist die gesicherte Zufahrt. Über den Güterweg wird der gesamte Neubau- und Erhaltungsbedarf an den Anlagen der Silvretta Montafon Bergbahnen Nova und dem Fremdenverkehrsgebiet Garfrescha abgewickelt und der Versorgungsbedarf an Getränken, Lebensmitteln, Heizmitteln für alle protokoll_20120920.doc 6/9 Bewohner und Gäste und Beschäftigte gedeckt, der dem Bedarf eines ganzen Dorfes entspricht. Der herrschende starke Verkehr ist für den Maisäß Grandau schon seit vielen Jahren nicht mehr zumutbar, eine Zunahme der Verkehrsbelastung ist undenkbar. Die gedeihliche touristische Weiterentwicklung setzt den Konsens aller Beteiligten voraus. Die Trassenverlegung erleichtert die landwirtschaftliche Nutzung und ursprünglichen Maisäßlandschaft, die so charakteristisch für das Montafon ist. Pflege der Für die Benützer wird der Güterweg im Bereich der Trassenverlegung sicherer und der Verkehr vor allem der vielen LKW flüssiger, weil die neue Wegtrasse zeitgemäß gestaltet wird und ausreichend Ausweichen vorgesehen sind. Damit wird auch eine neuralgische Engstelle der ursprünglich für agrarische Zwecke gebauten Güterweganlage beseitigt. Die Gemeinde unterstützt die Trassenverlegung des Gütweges St. Gallenkirch-GrandauGarfresach-Alpe Nova im Bereich des Maisäß Grandau und sieht darin ein großes öffentliches Interesse gegeben. Schließlich wird mit einstimmigem Beschluss das Öffentliche Interesse für die geplanten Maßnahmen zum Ausdruck gebracht. zu Pkt. 7 Arbeitsvergaben – Berichterstattung Feuerwehrgerätehaus an a) Toranlagen im Gebäude b) Spengler- und Schwarzdeckerarbeiten c) Fenster- und Rohrrahmenelemente aus Alu d) Gerüst e) Bewegliche Abschlüsse von Fenstern f) Estricharbeiten g) Feuerwehrspinde h) Trockenbauarbeiten i) WC-Trennwände j)Sichtbeton hydrophobieren k)Bodenbeschichtung l)Holzfußböden m)Klebearbeiten für Boden- und Wandbeläge n)Malerarbeiten die Gemeindevertretung – Neubau Fa. Zudrell Fa. Stemer Fa. GMS Fa. Keckeis Fa. Berthold Fa. Tschanhenz Fa. Erhart Fa. Ausbau Bohn Fa. Raum Bau Fa. Tratter Fa. Festema Fa. Alpha Fa. Alpha Fa. Liepert € 54.892, 84 netto € 58.237, 86 netto € 82.531, 90 netto € 6.413, 64 netto € 3.131, 45 netto € 8.787, 23 netto € 12.054, 13 netto € 65.317, 48 netto € 6.602, 30 netto € 2.304, 44 netto € 29.712, 04 netto € 8.669, 47 netto € 3.504, 86 netto € 8.066, 90 netto Fa. Plätteli WiSa Fa. Gort Bad 2000 € 6.325, 46 netto € 6.408, 62 netto € 8.091, 56 netto o) Fliesenarbeiten Folgende Angebote liegen vor: Die Auftragsvergabe erfolgt einstimmig an den Bestbieter, die Fa. Plätteli WiSa zum Angebotspreis von € 6.325, 46 netto. zu Pkt. 8 Erneuerung der WC-Anlagen beim Gemeindesaal St. Gallenkirch protokoll_20120920.doc 7/9 Kostenschätzung durch die Fa. Christoph Kleboth € 138.000, 00 Es kann bei diesem Vorhaben mit einer Landesförderung in Höhe von max. 18 % gerechnet werden. Anschließend erläutert der Bürgermeister an Hand der planlichen Darstellung die vorgesehenen Arbeitsschritte. Die Gemeindevertretung sieht die Notwendigkeit, dass bei der Volksschule St. Gallenkirch dringend Sanierungsarbeiten anstehen würden. Die Notwendigkeit für Sanierungsschritte wird hier eigentlich noch vor dem Umbaumaßnahmen beim Gemeindeamt gesehen. Beschlussfassung darüber, dass ein Nachtragsvoranschlag in Höhe von € 138.000, 00 beschlossen wird, welcher anschließend beim Land für die aufsichtsbehördliche Genehmigung vorgelegt werden kann. Gleichzeitig sollte noch einmal eine Prioritätenliste erstellt werden, wo als erstes die notwendigsten Sanierungsschritte liegen. zu Pkt. 9 Berichte des Bürgermeisters DMC = die geplante Nachfolgeorganisation bzw. der Zusammenschluss von STT und HMT Lt. Gesetz ist es notwendig, dass die öffentliche Hand zu 51 % an einer solchen Gesellschaftsform beteiligt ist. Öffentliche Hand Bahnen Handel, Tourismus 3 Stimmen 3 Stimmen 3 Stimmen 62 % Anteil Logo Thema Die SIMO würde sich wünschen, dass ihr Logo talschaftsweit verwendet wird und somit das bestehende Montafon-Logo ablösen soll. In verschiedenen Gemeinden würde durchaus die Bereitschaft bestehen, dem Folge zu leisten. Für St. Gallenkirch ist dies aus jetziger Sicht noch nicht vorstellbar. Am 27.09.2012 wird daher eine neuerliche Gesprächsrunde innerhalb des Tourismusverbandes stattfinden. Sommerthema – Berichterstattung darüber, dass Frau Mag. Monika Vonier ein Konzept für ein sog. Sommerthema ausarbeiten wird. Der Pausenplatz bei der Volksschule Gortipohl wurde saniert und kommt bei den Schulkindern und beim Lehrkörper sehr gut an. Im Laufe dieses Sommers wurden 11 Brücken in Gargellen und 9 Brücken in St. Gallenkirch im Bereich des Wanderwegenetzes saniert. Über den derzeit noch laufenden Arbeitsprozess im Zuge einer Analyse der Arbeitsabläufe in der Gemeindeverwaltung durch die Fa. Hödl wird ebenfalls berichtet. Die Finanzklausur, welche im Juli dieses Jahres gestartet worden ist, ist in der ersten Phase abgeschlossen. Nun gilt es die notwendigen Weichenstellungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zu treffen. protokoll_20120920.doc 8/9 Projekt Feuerwehrgerätehaus – voraussichtlicher Einzug im Dezember Alles hofft darauf, dass die Kosten im wesentlichen eingehalten werden können. Derzeit sind einige Straßensanierungen durch das Land Vorarlberg im Gemeindegebiet im Gange. Die Alpenländische Heimstätte beabsichtigt die Errichtung einer Wohnanlage unterhalb des Hotelprojektes Gastauer. Dabei handelt es sich um Mietwohnungen. Diesbezüglich hat im Sommer dieses Jahres ein Architektenwettbewerb stattgefunden. zu Pkt. 10 - Allfälliges: Die Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Kreuzgasse in Galgenul werden gelobt. Es wäre jedoch noch wünschenswert, wenn auch noch der letzte Abschnitt bis zur Hüsli-Brücke abgeschlossen werden könnte. Lt. Bürgermeister bedarf es diesbezüglich noch der Unterschrift eines Grundbesitzers. Weiters gibt es eine Anfrage zur Frage der Nutzungsmöglichkeit der Zufahrtsstraße Valiserabahn. Nach zahlreichen und umfangreichen Diskussionen ist der derzeitige Stand so, dass die Straße offen bleibt und bis zum Ende des Jahres von der SIMO ein sog. Masterplan ausgearbeitet werden soll. Es handelt sich dabei zwar um den Grund der SIMO, diese darf jedoch auch weiterhin öffentlich genutzt werden. Im Masterplan soll ausformuliert werden, in welchem Umfang eine zukünftige Kostenbeteiligung bei Sanierungsmaßnahmen durch die Gemeinde zu erfolgen hat. Eine Anfrage bezüglich der Absenkungsvorgänge bei der L188 im Bereich Nannaree wird vom Bürgermeister dahingehend beantwortet, dass lt. Auskunft des Landes sich die Situation lt. Messungen beruhigt hat. Ende der Sitzung: 23.20 Uhr Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Bgm. Ewald Tschanhenz Alexander Kasper protokoll_20120920.doc 9/9