20180322_GVE024

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:57
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2018-03-22
Erscheinungsdatum 2018-03-22
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups Gemeinde St. Gallenkirch Tel.: +43 (0)5557/6205 Fax: +43 (0)5557/2170 Email: qemeindeamt@st.qallenkirch.at Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 27.03.2018 Niederschrift über die am Donnerstag, den 22.03.2018, um 20:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in St. Gallenkirch stattgefundene 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. Anwesend: Von der Liste Parteifreie Bürger und SPÖ Bgm. Josef Lechthaler, Vize-Bgm. Alexander Kasper (gleichzeitig Schriftführer), GR Martin Kleboth, GR Irma Rudigier, Norbert Marent, Mag.3 Sonja Wachter, Alois Bitschnau, Peter Lentsch, Franz Dönz, Johannes Sturm, Johannes Felder, Lorenz Erhard; Entschuldigt: Ing. Hansjörg Schwarz; Von der Liste Volkspartei und Unabhängige GR Paul Einsiedler, GR Mag. Daniel Fritz, Hubert Biermeier, Herwig Schallner, Werner Maier, Gabi Juen, Steffen Löhnitz; Entschuldigt: Michael Willi, Nadine Saler, Marietta Fiel; Tagesordnung: 01. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 22.02.2018 03. Information an die Gemeindevertretung bezüglich der Ausweisung von Maisäßgebieten (Maisäßgebietsverordnung) durch Herrn Andreas Marlin MSc von der Raumplanungsstelle 04. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Marlin Michael, St. Gallenkirch b) Rudigier Werner, Gortipohl (nachträglich auf der Tagesordnung) c) Rudigier Walter, Gortipohl 05. Berichte des Bürgermeisters 06. Allfälliges Seite 1 zu Pkt. 01 Bgm. Josef Lechthaler eröffnet um 20:00 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Im Anschluss erfolgt die Angelobung des erstmalig anwesenden Ersatzmitgliedes DI (FH) Steffen Löhnitz durch den Bürgermeister. Gem. § 41 Abs. 3 GG wird vom Bürgermeister beantragt, den folgenden Tagesordnungspunkt nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen: Pkt. 04 b) Aufhebung eines Beschlusses der Gemeindevertretung vom 09.02.2012 bezüglich einer Änderung des Flächenwidmungsplanes (damaliger Tagesordnungspunkt 3b- Leitfaden ZI. 07/2012) Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die nachträgliche Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung. zu Pkt. 02 Die Gemeindevertretung genehmigt mit einstimmigem Beschluss das Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom 22.02.2018. zu Pkt. 03 Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Andreas Marlin, MSc von der Raumplanungsstelle des Landes Vorarlberg für seine Bereitschaft, der Gemeindevertretung und den so zahlreich erschienenen Zuhörern, über den Sinn und die Ziele einer Maisäßgebietsausweisung zu berichten. An Hand einer ausführlichen und übersichtlichen Power-Point-Präsentation erläutert dieser die wesentlichen Punkte. Diese Präsentation bildet auch einen Bestandteil dieser Niederschrift und wird der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt. In der Folge kommt es zu einer regen Diskussion mit dem vortragenden Andreas Marlin. Dieser versucht bestmöglich die gestellten Fragen aus seiner Sicht zu beantworten, verweist aber auch auf Themenbereiche, die außerhalb seines Aufgabengebietes liegen. Der Landesgesetzgeber hat im Raumplanungsgesetz den Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, per Verordnung Maisäßgebiete auszuweisen. Dies schafft zukünftig Maisäßbesitzern die Möglichkeit, für den eigenen Wohnteil eine Nutzung zu Ferienzwecken zu beantragen. Dies gilt für all jene Objekte, welche im Jahre 1993 nicht angezeigt worden sind. Dabei handelt es sich um eine „Kann"- und nicht um eine Mussbestimmung". Dennoch gibt es teilweise großen Zweifel bezüglich dieser Maisäßgebietsausweisung. Zum Teil wird ein Eingriff in das Privateigentum befürchtet und der mangelnde Stellenwert der Seite 2 landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Bewirtschaftung kritisiert. Die mögliche Entrichtung einer zukünftigen Zweitwohnsitzabgabe bewegt die Gemüter ebenfalls sehr. Bgm. Josef Lechthaler betont, dass eine Maisäßgebietsausweisung nicht über die Köpfe der Maisäßbesitzer erfolgen wird. Die Gemeinden Schruns und Gaschurn haben diese dennoch schon durchgeführt. Es sollen in diesem Zusammenhang noch offene Fragen rechtlich geklärt werden. In der Folge sollen die jeweiligen Agrargemeinschaften, Interessentschaften und Privatbeteiligten weiter informiert werden. zu Pkt. 04 Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Umwidmung für Antragsteller Michael Marlin, St. Gallenkirch Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung Herr Michael Marlin beabsichtigt auf der GST-Nr. 1229/3 die Errichtung eines Einfamilienhauses. Es wurde eine Anrainerverständigung durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde auf einen bestehenden und gegenseitig unterfertigten Dienstbarkeitsvertrag hingewiesen, in welchem auch die verkehrsmäßige Erschließung der GST-Nr. 1229/3 geregelt ist. Mit Schreiben vom 08.03.2018 hat die Vbg. Landesregierung, Abteilung Straßenbau eine positive Stellungnahme abgegeben und verweist auf den späteren Vertragsabschluss einer sog. Gebrauchserlaubnis. Mit der Raumplanungsstelle des Landes ist der Sachverhalt ebenfalls abgesprochen. Beschlussfassung: eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1229/3, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet 1 (899 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1229/1, GB St. Gallenkirch, von FS-Abstellplatz in Freifläche Freihaltegebiet (51 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1207/2, GB St. Gallenkirch, von FS-Abstellplatz in Freifläche Freihaltegebiet (29 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1211/3, GB St. Gallenkirch, von FS-Abstellplatz in FS-Trafo (64 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1211/1, GB St. Gallenkirch, von FS-Abstellplatz in Verkehrsfläche Straßen (338 m2) Seite 3 eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1214/1, GB St. Gallenkirch, von Baufläche Wohngebiet 1 in Verkehrsfläche Straßen (11 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1229/3, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet inVerkehrsfläche Straßen (50 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. .1440, GB St. Gallenkirch, von FS-Abstellplatz in Verkehrsfläche Straßen (3 m2) GR Irma Rudigier spricht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit an, dass es im Zuge der zukünftigen Bautätigkeiten durch den Bauwerber Michael Marlin, zu einer Beeinträchtigung ihrer privaten Quelle kommen könnte, welche einen Laufbrunnen vor ihrem Wohnhaus Nr. 274 speist. Sie stellt daher den Antrag, dass im Zuge des Bauverfahrens Maßnahmen getroffen bzw. vorgeschrieben werden, die ein Versiegen bzw. eine Beeinträchtigung dieser Quelle verhindern sollen. Die Gemeindevertretung Flächenwidmungsplanes. beschließt einstimmig die beantragte Änderung des b) Mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss wird auf Antrag von Herrn Werner Rudigier (Schreiben vom 13.03.2018), die damalige Beschlussfassung vom 09.02.2012 auf Änderung des Flächenwidmungsplanes aufgehoben. Damaliger Tagesordnungspunkt 3b- Leitfaden ZI. 07/2012 vom 13.02.2012 c) Umwidmung für Antragsteller Walter Rudigier, Gortipohl Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung Herr Walter Rudigier hat die Umwidmung der GST-Nr. 332/2 in BW beantragt, damit sein Sohn ein Einfamilienhaus errichten kann. Es wurde eine Anrainerverständigung durchgeführt. Daraufhin hat Herr Werner Rudigier ebenfalls eine Änderung des Flächenwidmungsplanes beantragt und dabei der Aufhebung einer Beschlussfassung vom 09.02.2012 durch die Gemeindevertretung die ausdrückliche Zustimmung erteilt. Der Bürgermeister bringt dieses Schreiben der Gemeindevertretung zur Kenntnis. Die beantragte Aufhebung des Beschlusses erfolgte bereits unter Tagesordnungspunkt 4 b). Mit der Raumplanungsstelle ist der Sachverhalt ebenfalls abgesprochen. Beschlussfassung: eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 333/1, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet und FS-Camping in Baufläche Wohngebiet (466 m2) Seite 4 eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 340, GB St. Gallenkirch, von FS-Camping in Baufläche Wohngebiet (130 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 332/2, GB St. Gallenkirch, von FS-Camping in Baufläche Wohngebiet (1447 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 344/1, GB St. Gallenkirch, von Straßen in Baufläche Wohngebiet (29 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 344/6, GB St. Gallenkirch, von Straßen in Baufläche Wohngebiet (23 mz) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 4734/2, GB St. Gallenkirch, von Baufläche Wohngebiet in Straßen (1 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 4734/1, GB St. Gallenkirch, von Baufläche Wohngebiet in Straßen (467 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 343/1, GB St. Gallenkirch, von Baufläche Wohngebiet in Straßen (32 m2) Die Gemeindevertretung Flächenwidmungsplanes. beschließt einstimmig die beantragte Änderung des zu Pkt. 05 - Berichte des Bürgermeisters • • • • ® • • 23.02. JHV Viehzuchtverein, Aquarena 28.02. Gemeinsame Vorstandssitzung mit Gaschurn Einigung über Altes Pflegeheim Gemeinsamer Ausbau der Kleinkindbetreuung Beteiligung der Gemeinde St. Gallenkirch am Jugendraum Gaschurn Postpartnerschaft-Beteiligung in Aussicht gestellt 10.-11.03. Salzburg Milch Kids Spring Festival 13.03. Standessitzung - es folgt eine Information der Gemeindevertretung über die Nachnutzung des alten Gerichtsgebäudes 16.03. Vollversammlung Alpe Nova, Sporthotel Grandau 18.03. Suppentag, Kloster Maria Hilf 19.03. Gemeindevorstandssitzung Seite 5 Zahlen Elternberatungsstellen 2017 St. Gallenkirch - Altes Pflegeheim 11 Öffnungstage 55 Einzelberatungen 29 Stunden Elternbegleitung 28 Teilnehmer Elternbildung (Vorträge, Babymassage, ...) Gortipohl - Mittelschule 6 Öffnungstage 8 Einzelberatungen Diese Beratungsstelle wurde aufgelöst. Janine Gschaider in Karenz - derzeit betreut Frau Tamara Beck Es gibt 82 Beratungsstellen in Vorarlberg - alle Räumlichkeiten werden kostenlos von den Gemeinden zur Verfügung gestellt Die Finanzierung der Elternberatungsstellen wird über den Sozialfonds abgewickelt. Der Vorsitzende lädt die Gemeindevertreter zum 65. Österreichischen Gemeindetag ein. Diese findet immer in einem anderen Bundesland statt. Vom 27. bis 28. September findet dieser heuer in der Messe Dornbirn statt. Der Bürgermeister verweist auf die Fortführung der Poststelle durch die Gemeinde selber. Seitens der Bevölkerung wird diesbezüglich Zustimmung signalisiert. Weiters berichtet dieser kurz über ein anhängendes Berufungsverfahren bezüglich einer Zweitwohnsitzabgabe. Als Berufungsgrund wurde eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht. Der Bürgermeister ersucht die Gemeindevertretung um Bekanntgabe, wer zukünftig die Ladungen und Sitzungsunterlagen auf digitalem Weg erhalten möchte. Dafür wird eine Eintragungsliste von ihm vorgelegt. zu Pkt. 06 - Allfälliges Gabi Juen hat folgende Anregungen bzw. Anfragen: Der Winterwanderweg im Bereich Erholungsheim Maria-Hilf taleinwärts sei in diesem Jahr in einem schlechten Zustand gewesen. Die Hinweistafel Muntanella-Stöbli am Beginn des Ziggamweges sollte abgebaut werden. Lt. Bgm. Lechthaler wurde diesbezüglich mit Otwin Netzer bereits gesprochen. Für die Bevölkerung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Anregungen und Beschwerden an die Gemeinde auf einer eigenen Plattform äußern zu können. Der Vorsitzende verweist dabei auf die gemeindeeigene E-mail-Adresse und auf die FacebookSeite 6 Seite des Bürgermeisters. In der nächsten Ausgabe des Gemeindeblattes soll auf diese Möglichkeit noch einmal aufmerksam gemacht werden. Auf die Anfrage nach der derzeit geschlossenen Elternberatungsstelle im alten Pflegeheim teilt der Bürgermeister mit, dass dies nur eine vorübergehende Schließung sei, welche durch die Connexxia aus Personalgründen selber erfolgte. Der Bürgermeister bedankt sich bei der Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch für die Vorbereitungen und die Bewirtung bei der heutigen Sitzung. I Ende der Sitzung: 21:35 Uhr Der Schriftführer Der Vorsitz <0) Seite 7