19911010_GVE013

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:58
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1991-10-10
Erscheinungsdatum 1991-10-10
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Donnerstag, den 10.10.1991 um 19.00 Uhr unter dem Vorsitz von Bürgermeister Fritz Rudigier im Gemeindeamt stattgefundene 13. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Beschlußfassung über die Grundablöse für die Verlegung des Maurentobels 3. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die GR Walter Rudigier und Ersatzleute, u.zw. Wolfgang Mangard Ernst Lechthaler Roland Saur Günther Tschofen Erich Scheidl Othmar Tschofen Leopold Stocker Othmar Netzer Franz Mathies Christine Raffler Abwesend: GR Wilfried Berger, H. K. Rhomberg, Erwin Lorenzin, Elmar Zint, Willy Pollhammer (unentsch.); Die Tagesordnung wird mit Zustimmung aller Gemeindevertreter um Punkt 3. (Allfälliges) erweitert. ERLEDIGUNG der Tagesordnung. Zu Pkt. 1. Der Vorsitzende eröffnet um 19. 00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter, unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Zu Pkt. 2. Der Bürgermeister berichtet den anwesenden Mitgliedern der Gemeindevertretung, daß im Zuge der geplanten Verlegung des Maurentobels mit dem Gemeindevorstand eine Begehung stattgefunden hat. Voraussetzung für die Bachbettverlegung talauswärts im Bereich Mauren ist, daß dem betreffenden Grundbesitzer (Vonier Franz, Tschagguns) eine Grundablöse - entweder für den Grundkauf oder für die Einräumung einer Dienstbarkeit - zu zahlen ist. Herr Vonier hat aufgrund eines Gutachtens der Landwirtschaftskammer seine Bedingungen gestellt. Demnach waren ursprünglich für die -2- Einräumung der Dienstbarkeit zur Grundbeistellung S 921.000, -verlangt worden. Aufgrund von Verhandlungen mit dem Grundbesitzer konnte dieser Preis auf S 834.000, -- herabgesetzt werden, davon würde die Gemeinde Tschagguns ca. S 103.000, -- übernehmen, es verbleibt daher für die Gemeinde St. Gallenkirch noch ein Betrag von ca. S 730.000, --. Der Grundkauf würde auf ca. S 1.800.000, -kommen. Der Bürgermeister stellt diese Fakten zur Diskussion und räumt ein, daß mit der Wildbach- und Lawinenverbauung als Bauausführende verhandelt werden soll, daß im Zuge der Bachbettverlegung gleichzeitig auch die neue Zufahrt in die Parzelle Hof errichtet wird, was die Gemeinde mit Ausnahme der Asphaltierung nicht sehr belasten würde. Nach sachlicher Diskussion ist man einhellig der Meinung, die Bedingungen von Franz Vonier einzugehen, unter der Voraussetzung daß dadurch das Problem mit der Zufahrt "Hof" auch endgültig gelöst ist. Hiezu sind noch Verhandlungen mit Fleisch Rudolf notwendig, da jetzt eine neue Trasse in Aussicht steht. Einstimmig wird daher im Sinne einer Paket-Lösung zur Zahlung der Grundablöse - Dienstbarkeit zugestimmt, wenn man mit Fleisch Rudi im Zuge der Neutrassierung einig wird, die Wildbachverbauung die neue Trasse der Zufahrt "Hof" aufschüttet und die Kosten für die Aufschüttung dadurch möglichst niedrig gehalten werden. zu Pkt. 3. Allfälliges GR Walter Rudigier weist auf den Mißstand hin, daß beim Parkplatz in Gortipohl ständig LKW (Fa. Tschofen) abgestellt sind. Sollte die mündliche Aufforderung nicht fruchten, wird die Aufstellung einer Parkverbotstafel für LKW beantragt. Gleichzeitig wird auch ein Fußgängerübergang sowohl im Bereich des Parkplatzes in Gortipohl als auch zwischen Silvretta-Center und Madrisella-Trend beantragt. Ende der Sitzung: 20.15 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]