19881006_GVE027

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:58
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1988-10-06
Erscheinungsdatum 1988-10-06
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Donnerstag, den 06.10.1988 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch, unter dem Vorsitz von Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, stattgefundene 27. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Beratung bezüglich Freizeiteinrichtung in Verbindung mit einem Campingplatz 5. Einführung einer neuer Ferienordnung an den Volks- und Hauptschulen 6. Übernahme von Kosten für die Einrichtung der Beschützenden Werkstätte in Schruns 7. Ansuchen um Mitbeteiligung an den Asphaltierungskosten eines Zufahrtsweges und Übernahme in das öffentl. Gut 8. Altstoffentsorgung - Beitritt zur Interessengemeinschaft 9. Einbau von Wassermessgeräten 10. Vorführung von Filmen im Umherziehen 11. Anmietung des Schulhauses Gargellen durch die Schischule Gargellen 12. Anbringung von Hinweistafeln - Kettenpflicht auf Gemeindestraßen 13. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die GR Werner Kraft und Wolfgang Mangard sowie folgende Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute: Ernst Lechthaler, Willi Pollhammer, Günter Tschofen, Alois Bitschnau, Walter Rudigier, Siegfried Weiler, Elmar Zint, Roland Saur, Hanskarl Rhomberg, Hubert Klehenz, Adolf Netzer, Ernst Marlin, Otmar Tschofen, Johann Sattler; Josef Zugg als Schriftführer. Abwesend: GV Leopold Stocker, Elmar Marlin entschuldigt. ERLEDIGUNG der Tagesordnung zu Pkt. 1. Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt gem. § 47 Gemeindegesetz die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Gemeindevertreter sowie die Beschlußfähigkeit fest. -2zu Pkt. 2. Die Niederschrift über die 26. Sitzung vom 29. 07. 1988, welche allen Gemeindevertretern zugegangen ist, wird ohne Einwände genehmigt. zu Pkt. 3. Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Vor kurzem wurde mit dem Bau der Gweilbachbrücke begonnen. Die Dammschüttung oberhalb der Brücke wird infolge Anrainereinwendungen nicht ausgeführt. b) Am 25. 09. 1988 hat die offizielle Eröffnung und Einweihung der Chronisch-Krankenstation stattgefunden. Die negative Berichterstattung in der kleinen Zeitung über und um das Pflegeheim hat allseits Ärger ausgelöst und zu Gegenreaktionen geführt. c) Von der Post wird beabsichtigt die Öffnungszeiten beim Postamt Gargellen zu verkürzen. Weil dies durch die Bevölkerung von Gargellen nicht akzeptiert wird hat das Gemeindeamt interveniert. Eine Antwort der Post steht noch aus. d) Nachdem nun alle Erklärungen bzw. Zusagen der Grundbesitzer für die Verbauung der Tramosalawine vorliegen, ist demnächst mit einem positiven Wasserrechtsbescheid zu rechnen. Mit dem Baubeginn ist jedoch erst im nächsten Jahr zu rechnen. e) Anläßlich der Fertigstellung der Grappesverbauung wurden die Beschäftigten im Rahmen einer kleinen Feier zu einem Essen eingeladen. Es wurde auch eine Prämie ausbezahlt. f) Gemäß dem Vergabevorschlag wurden die Arbeiten zur Erweiterung der Wasserversorgung in Gortipohl durch den Gemeindevorstand vergeben. g) Die Gemeinde St. Gallenkirch wurde im Rahmen des Blumenschmuckwettbewerbes zum schönsten Blumendorf Vorarlbergs bis 2. 500 Einwohner gekürt. Die Preisverleihung hat unter der Mitwirkung der Bürgermusik am 1.10.1988 in Dornbirn stattgefunden. h) Über Antrag des Forstfonds hat die Bezirkshauptmannschaft ein Zwangsrecht zur Holzbringung aus dem Gebiet Gweil-Bärenwald eingeräumt. Der diesbezügliche Bescheid ist rechtskräftig. i) Der Bergrettungsdienst Ortsstelle Gargellen begeht das 60-jährige Bestandsjubiläum. Bei diesem Anlaß wird gleichzeitig auch das Feuerwehrhaus mit Unterkunft für die Bergrettung offiziell übergeben. j) Die Präsentation des Heimatbuches ist für den 8.12.1988 im Rahmen von gebührlichen Festlichkeiten geplant. k) Die Inbetriebnahme und Übergabe der neuen Ausbaustrecke, im Zuge der Bundesstraße B 188, Baulos Maurenstutz- und Gortnieltunnel, findet im Rahmen eines Festaktes am 20.10.1988 statt. Er wird unter der Mitwirkung der Bürgermusik St. Gallenkirch beim Tunnelportal in Tschagguns eingeleitet und findet Fortsetzung im Gemeindesaal St. Gallenkirch. -3zu Pkt. 4. Der Gemeindevertretung liegt ein Ansuchen, auf Errichtung eines Campingplatzes mit verschiedenen Freizeiteinrichtungen im Bereich "Unterrain", zur Diskussion vor. Die von der Raumplanungsstelle dazu eingeholten Gutachten und Stellungnahmen zeigen durchwegs negative Beurteilungen. Nachdem eine zu diesem Vorhaben geführte Diskussion keinerlei weisende Haltung der Gemeindevertretung erkennen läßt, wird die Angelegenheit über Antrag des Vorsitzenden zur Durchführung von weiteren Beratungen und Meinungsbildung in den einzelnen Fraktionen, bis auf weiteres vertagt. zu Pkt. 5. Der Elternverein der Hauptschule Innermontafon hat Antrag auf Änderung der Ferienordnung an den Pflichtschulen der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn gestellt. Eine Verlagerung der Ferien soll vor allem der Fremdenverkehrswirtschaft einen gemeinsamen Urlaub mit den Kindern ermöglichen. Die dazu durchgeführte Umfrage hat eine weit überwiegende Zustimmung der Eltern ergeben. Die Gemeindevertretung befürwortet daher einstimmig die Änderung der Ferienordnung an den Pflichtschulen gemäß dem Antrag des Elternvereines. zu Pkt. 6. Für die Einrichtung der Beschützenden Werkstätte in Schruns sind Aufwendungen von ca. S 720.000, notwendig und vorgesehen. Gemäß Beschluß der Vertreter beim Stand Montafon sollen diese Kosten durch die Talschaftsgemeinden im Wege der Standesumlage nach dem Einwohnerschlüssel aufgebracht werden. Diese Lösung wird durch die Gemeindevertretung gutgeheißen und die Übernahme der anteiligen Kosten einstimmig beschlossen. zu Pkt. 7. Die Anlieger des Zufahrtsweges zu den Anwesen Gortipohl 73, 73 a, 73 b, 74 und 74 a, haben einen Antrag auf Mitbeteiligung der Gemeinde an den Asphaltierungskosten und Übernahme des Weges in das öffentliche Gut gestellt. Dieser Antrag wird durch die Gemeindevertretung eingehend diskutiert und einstimmig wie folgt erledigt: a) Die Gemeinde St. Gallenkirch übernimmt 2/3 der Asphaltierungskosten. Im Zuge dieses Ausbaues soll auch das Oberflächenwasser entsprechend abgeleitet werden. b) Die Übernahme der Zufahrt als Gemeindestraße wird abgelehnt, nachdem festgestellt wird, daß dies nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist. Dem Gesetze nach handelt es sich um eine öffentl. Privatstraße, § 20 Vlbg. Straßengesetz. zu Pkt. 8. Die Entsorgung der Altstoffe Glas, Papier und Metall wird in der Zeit vom 1.1.1989 - 31.12.1990 entsprechend der zwischen der Interessensgemeinschaft und Gemeindeverband abgeschlossenen Vereinbarung durchgeführt. -4- Gleichzeitig wird der Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft "Altstoffentsorgung" zugestimmt. Die verwaltungstechnische Abwicklung erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft gem. § 97 Gemeindegesetz. Die Verwaltungsgemeinschaft führt die Bezeichnung Altstoffentsorgung und hat ihren Sitz beim Vlbg. Gemeindeverband, Dornbirn, und wird von dessen Geschäftsstelle verwaltet. Den erforderlichen Sach- und Personalaufwand trägt der Gemeindeverband. zu Pkt. 9. Der Unterausschuß für Gebühren und Tarife hat, aufgrund vorliegender Ergebnisse über den Wasserverbrauch in versch. Haushalten und Betrieben, neuerlich die generelle Einführung von Wassermeßgeräten beraten und vorgeschlagen. Dies vorallem auch im Hinblick auf die Berechnung der Kanalgebühren, da gerade in diesem Bereich ein System zur Pauschalierung unmöglich erscheint und gesetzwidrig ist. Nach eingehender Diskussion beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den Einbau von Wasserzählern im gesamten Gemeindegebiet wie folgt: Vorerst werden Wasserzähler nur bei jenen Gebäude eingebaut, die bereits an die Kanalisation angeschlossen sind oder im Zuge des Kanalbaues angeschlossen werden. Der Einbau wird auch bei jenen Anlagen vorgenommen, wo dies verlangt wird. Nachdem entsprechende Erfahrungswerte vorliegen, soll die Wasserbezugsgebühr entsprechend überprüft und reduziert werden. Die Meßgeräte sollen gegen eine Jahresmiete von der Gemeinde beigestellt und gewartet werden. zu Pkt. 10. Gegen die Erteilung einer Lichtspielbewilligung zur Vorführung von Filmen im Umherziehen, durch die Landesregierung, werden keine Bedenken zum Ausdruck gebracht. zu Pkt. 11. Nachdem die Volksschule Gargellen vorübergehend stillgelegt ist, hat sich die Schischule Gargellen um Anmietung der Räumlichkeiten für Wohnungszwecke beworben. Der Gemeindevorstand wird beauftragt ein befristetes Mietverhältnis mit der Schischule einzugehen und eine entsprechende Jahres- oder Saisonmiete zu vereinbaren. Der Schulraum soll jedoch nicht vermietet werden. zu Pkt. 12. Überwiegend ablehnende Haltung bezieht die Gemeindevertretung zur Frage der Kettenpflicht auf Gemeindestraßen bei Schnee- und Eisglätte. Hinweistafeln, wonach Ketten empfohlen werden, soll geprüft werden. zu Pkt. 13: Es werden folgende Anfragen beantwortet: Telefonzelle in Galgenul - Neuer Standplatz muß gesucht werden; Brücke Schattenort - Die Bauarbeiten sind an die Fa. Gabriel vergeben. Ende der Sitzung um 23.45 Uhr Tag der Kundmachung 13.10.1988 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]