20140220_GVE033

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Letzte Änderung 05.06.2021, 13:51
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2014-02-20
Erscheinungsdatum 2014-02-20
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Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Tel.: 05557/6205 Fax: 05557/2170 St. Gallenkirch, 24.02.2014 Niederschrift über die am Donnerstag, den 20.02.2014, um 20.00 Uhr stattgefundene 33. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. Anwesend: Bgm. Ewald Tschanhenz, GR Bertram Rhomberg, GR Josef Lechthaler, GR Dietmar Lorenzin, GR Alois Bitschnau, Paul Dich, Martin Kleboth, Franz Dönz, Anna Schaider, Lorenz Erhard, Peter Lentsch, Christof Ganahl, Manfred Fiel, Marcel Marlin, Herwig Schallner, Robert Tschofen, Oswald Saler, Manfred Rudigier, Marietta Fiel, Yvonne AgueciGrabher, Kornelia Kasper, Alexander Kasper als Schriftführer, Bauamtsleiter Gerhard Vonier; Entschuldigt: Vize-Bgm. Thomas Lerch, Ing. Hansjörg Schwarz, Anita Hubmann, Hans-Peter Sattler, Gabi Juen; Tagesordnung: 01. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 19.12.2013 03. Präsentation über den Naturschutzverein Verwall durch GF Mag. Hans Willem Metzler 04. Beratung und Beschlussfassung bezüglich des geplanten Auflageverfahrens für das REK Garfrescha 05. Beratung und Beschlussfassung über ein Auflageverfahren zur geplanten Änderung des Flächenwidmungsplanes auf Garfrescha 06. Beratung und Beschlussfassung über ein Auflageverfahren zur geplanten Änderung des Bebauungsplanes auf Garfrescha 07. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Anna Grafenauer b) Walter Loos c) Gebhard Willi, Elmar Marlin und Öffentl. Wassergut d) Franz Netzer, Johannes Netzer, Geschw. Bargehr u. Klaus Kuster 08. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der bestehenden Friedhofsordnung der Gemeinde St. Gallenkirch 09. Betreuungsdienst der WLV – Erhöhung der Betragsgrenze auf € 48.000, 00 10. Auftragsvergaben für den Gemeindeamtumbau: a) Berichterstattung über bereits erfolgte Vergaben durch den Gemeindevorstand b) Vergaben durch die Gemeindevertretung 11. Berichte des Bürgermeisters 12. Allfälliges zu Pkt. 1 Bgm. Ewald Tschanhenz eröffnet um 20.00 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 2 Die Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.12.2013 wird vertagt, da GR Josef Lechthaler noch um die Aufnahme von zwei Wortmeldungen in dieses Sitzungsprotokoll ersucht. protokoll_20140220.doc 1/8 Nachträglich soll folgender Wortlaut unter Tagesordnungspunkt 09 (Allfälliges) in das Sitzungsprotokoll vom 19.12.2013 aufgenommen werden: Franz Dönz bemängelt, dass bei der am 15.12.2013 stattgefundenen Krippenausstellung der Treppenaufgang zum Gemeindesaal nicht ordentlich geräumt war. Hans-Peter Sattler macht auf zwei Dinge aufmerksam: Erstens sollte bei der Schneeräumung um den Tennisplatz mehr auf den Zaun achtgegeben werden. Der Zaun wurde stellenweise schon eingedrückt. Zweitens schlägt Hans-Peter Sattler vor, dass die neu beschlossene Saalordnung samt Gebühren dem Protokoll angehängt wird, damit man wisse, was sich nun wirklich geändert hat. zu Pkt. 3 Der Geschäftsführer des Naturschutzvereines Verwall, Herr Mag. Hans Willem Metzler stellt auf eigenen Wunsch die Aufgaben und Ziele des Vereines vor. Dies erfolgt anhand einer Power-Point-Präsentation. Im Anschluss an die Präsentation kommt es noch zu einer recht regen Diskussion zu diesem Thema. Es wird weiters sehr begrüßt, dass die Bevölkerung bestmöglich vom Verein über die beabsichtigten Aktivitäten und Maßnahmen in Kenntnis gesetzt wird. zu Pkt. 4 Beratung und Beschlussfassung bezüglich des geplanten Auflageverfahrens für das REK Garfrescha In Zusammenarbeit zwischen dem Raumplanungsbüro stadtland in Bregenz, dem Büro Lang-Vonier Architekten ZT GmbH, Göfis, der Agrargemeinschaft Maisäss Garfrescha und der Gemeinde St. Gallenkirch wurde ein Entwurf für ein künftiges REK für den Ortsteil Garfrescha erstellt. Dieses wird heute der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung über ein Auflageverfahren vorgestellt. Während des 1-monatigen Auflageverfahrens kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Entwicklungskonzept bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Anschließend müssen diese Einwände und Anregungen mit dem Büro stadtland besprochen und allfällige Abänderungen neu in das REK eingearbeitet werden. Dann hat eine neuerliche Befassung und allfällige Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zu erfolgen. Paul Dich stellt den angedachten neuen Weiler sehr in Frage. Dies erscheint aus seiner Sicht als sehr unrealistisch. Die zukünftige Parkplatzfrage im Bereich der Garfreschabahn-Talstation wird ebenfalls angesprochen. Die Beschlussfassung zum 1-monatigen Auflageverfahren des REK-Entwurfes vom 24.01.2014, ab der Verlautbarung der dafür notwendigen Kundmachung auf ortsübliche Weise (Amtstafel, Gemeindeblatt), erfolgt mehrheitlich mit 20 : 1 Stimme. zu Pkt. 5 Ebenfalls wurde von Bauamtsleiter Gerhard Vonier der Flächenwidmungsplan auf Garfrescha neu überarbeitet und dieser wird nun der Gemeindevertretung zur Begutachtung vorgelegt. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig ein 1-monatiges Auflageverfahren, ebenfalls beginnend ab der ortsüblichen Kundmachung. Auch hier besteht dann die Möglichkeit während des Auflageverfahrens Änderungsvorschläge einzubringen. Nach Berücksichtigung möglicher Abänderungswünsche soll dann in einer weiteren Sitzung der Gemeindevertretung der aktualisierte Flächenwidmungsplan auf Garfrescha beschlossen werden. protokoll_20140220.doc 2/8 zu Pkt. 6 Parallel zum Flächenwidmungsplan wurde vom Bauamt auch der Bebauungsplan auf Garfrescha für das Auflageverfahren neu überarbeitet und dem Flächenwidmungsplan angepasst. Eine Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes ist dahingehend vorgesehen, dass zukünftig auf Wunsch von Garfrescha Kellergeschosse bzw. unterirdische Gebäude auch eine größere Fläche als die max. 80 m² aufweisen können, sofern diese nicht in der Natur erkennbar sind und vollständig mit Erdreich abgedeckt und begrünt werden. Auch für den Bebauungsplan wird mit einstimmigem Beschluss ein 1-monatiges Auflageverfahren, auch beginnend ab der ortsüblichen Kundmachung, beschlossen. Auch hier besteht die Möglichkeit während der Auflage Änderungswünsche vorzubringen, welche dann vor einer weiteren Beschlussfassung Berücksichtigung finden sollen. GR Josef Lechthaler bedankt sich ausdrücklich bei Gerhard Vonier für die gute und sorgfältige Aufarbeitung dieser Themenbereiche. Dies sei bestimmt mit sehr viel Arbeit verbunden. Die Gemeindevertretung schließt sich dem an. zu Pkt. 7 Änderung des Flächenwidmungsplan: a) Anna Grafenauer Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Der unmittelbare Bereich ist aufgrund der bisher gültigen Roten Gefahrenzone als Freifläche Freihaltegebiet ausgewiesen. Ein Teilbereich um das Gebäude auf der Parzelle .337 ist als Baufläche Wohngebiet gewidmet. Aufgrund der bestehenden Gebäude sind Erschließung sowie technische Infrastrukturen (Ver- und Entsorgung) vorhanden. Seitens der Wildbach und Lawinenverbauung liegt ein Gutachten vom 8.1.2013 vor, welches besagt, dass die geplante Widmung zur Gänze in der gelben Zone zu liegen kommt. Daher besteht aus der Sicht des Wildbach und Lawinentechnischen Sachverständigen kein Einwand gegen die Umwidmung. Es sind bei künftigen Bauvorhaben jedoch Objektschutzmaßnahmen bzw. Auflagen erforderlich. Eine Baulandwidmung zur Errichtung eines Gebäudes im gegenständlichen Bereich ist mit den allgemeinen Raumplanungszielen vereinbar und kann daher aus raumund landschaftsplanerischer Sicht befürwortet werden. Das östlich angrenzende bestehende Wohngebäude soll in dem Zuge auch widmungstechnisch saniert und ins Bauland integriert werden. Zusätzlich wird der durch das Gelände verlaufende Wanderweg widmungstechnisch durch Darstellung abgesichert. Die Anrainerverständigung ist im Vorfeld der Beschlussfassung erfolgt. Die Gemeindevertretung stimmt der beantragten Flächenwidmung vorbehaltlich einstimmig zu, wenn die Wasserbezugsrechte für die Bauwerberin, Frau Tamara Rudigier, sichergestellt sind. GR Dietmar Lorenzin enthält sich auf Grund von Befangenheit der Abstimmung. Beschluss: Gp. 1119/2 von FF in BW 478 m² Gp. 1119/1 von FF in BW 1017 m² Ersichtlichmachung des Wanderweges auf den Gp. 1636, 1635, 1118, 1119/1, 1129, 1127 und 1115 protokoll_20140220.doc 3/8 b) Walter Loos Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes einer Teilfläche der GST-Nr. 3814/1, 3806, 4684/4 und 3799/1 von FF in FL ist aufgrund der Tatsache, dass in dem Bereich ein Steinschlag- und Lawinenschutzdamm errichtet worden ist, sinnvoll. Durch die Umwidmung in Freifläche Landwirtschaftsgebiet ist der Standort des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes gesichert und dringend nötige landwirtschaftliche Zubauten können realisiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Vorfeld die Anrainerverständigung erfolgt ist. Es liegen diesbezüglich jedoch keine Stellungnahmen vor. Aus Sicht der Abteilung Wasserwirtschaft und der WLV kann der geplanten Flächenwidmung zugestimmt werden. Einstimmig erfolgt durch die Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung: Gp. 3806 von FF in FL 127 m² Gp. 4684/4 von FF in FL 49 m² Gp. 3799/1 von FF in FL 11 m² Gp. 3814/1 von FF in FL 409 m² c) Gebhard Willi, Elmar Marlin und Öffentl. Wassergut Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes einer Teilfläche der GST-Nr.175/1, 185, 186, 187 und 188 ist erforderlich weil im Zuge der Übernahme der Grenze in den Grenzkataster die Flächenwidmung nicht mehr mit den Grundgrenzen übereinstimmen. Die Umwidmung einer Teilfläche der GST-Nr. 202 von FL in FF dient zur Sicherung des Uferstreifens. Die Umwidmung von FL in BW im Bereich des Baubestandes ist eine Bereinigung. Die geringfügige Erweiterung des Baulandes Richtung Osten kann aus raumplanerischer Sicht befürwortet werden. Die Anrainerverständigung wurde ebenfalls durchgeführt und die Befürchtungen eines betroffenen Anrainers entkräftet. Im Vorfeld der Beschlussfassung teilt Marcel Marlin mit, dass er sich auf Grund von Befangenheit der Abstimmung enthält. Einstimmig erfolgt durch die Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung: Gp. 186 Gp. 187 Gp. 175/1 Gp. 185 Gp. 187 Gp. 188 Gp. 4743 Gp. 202 Gp. 202 Gp. 202 Gp. 202 von FS Holzverarbeitender Betrieb in FF von FS Holzverarbeitender Betrieb in FF von FS Holzverarbeitender Berieb in FF von FS Holzverarbeitender Betrieb in FF von FS Holzverarbeitender Betrieb in FF von FS Holzverarbeitender Betrieb in FF von FF in Gewässer von Gewässer in FF von FL in BW von FL in FF von Gewässer in BW 20 m² 3 m² 10 m² 44 m² 1 m² 13 m² 96 m² 92 m² 285 m² 371 m² 4 m² d) Franz Netzer, Johannes Netzer, Geschw. Bargehr u. Klaus Kuster Inhaltliche Darstellung der Gemeindevertretung: Im Zuge des Suggadinbachverbauung wurde der Wegverlauf von der Hauptstraße Richtung Westen an die Bachverbauung gelegt. Die Flächenwidmung wurde aber nicht nachgeführt. Eine Angleichung der Flächenwidmung an den tatsächlichen Bestand ist notwendig und richtig. Zudem wurde die rote Zone im Gefahrenzonenplan angepasst. Es kann nunmehr die Verkehrsfläche im Bereich Haus Kuster in BW1 umgewidmet werden. protokoll_20140220.doc 4/8 Die Umwidmung einer Teilfläche der GST-Nr. 3261/1 im Bereich des landwirtschaftlichen Geräteschuppen von FF in FL dient zur Sicherung des landwirtschaftlichen Standortes und ist mit der Wildbach und Lawinenverbauung abgesprochen. Auch hier ist im Vorfeld der Beschlussfassung die Anrainerverständigung erfolgt. Seitens der Abteilung Wasserwirtschaft werden Teilbereiche der vorgesehenen Flächenwidmung kritisch hinterfragt. Mit einstimmigem Beschlussfassung: Gp. 4649 Gp. 3262 Gp. 3287/2 Gp. 3287/2 Gp. 3283/6 Gp. 3283/5 Gp. 3283/4 Gp. 3276 Gp. 3283/5 Gp. 3283/4 Gp. 3261/1 Gp. 3283/5 Gp. 3262 Gp. 3261/1 Gemeindevertretungsbeschluss von FF in Verkehrsfläche von FF in Verkehrsfläche von Verkehrsfläche in BW1 von Verkehrsfläche in FF von Verkehrsfläche in BW1 von Verkehrsfläche in BW1 von Verkehrsfläche in FF von Verkehrsfläche in FF von FF in Verkehrsfläche von FF in Verkehrsfläche von FF in FL von Verkehrsfläche in FF von Verkehrsfläche in FF von Verkehrsfläche in FF erfolgt die folgende 1.038 m² 274 m² 51 m² 96 m² 45 m² 15 m² 20 m² 129 m² 186 m² 41 m² 129 m² 5 m² 39 m² 26 m² zu Pkt. 8 Von der Gemeindeverwaltung wurde der Gemeindevertretung ein Entwurf zur Überarbeitung der bestehenden Friedhofsordnung vorgelegt. Der Vorschlag für eine neue Friedhofsordnung wird mit 20 : 1 Stimme mehrheitlich beschlossen. zu Pkt. 9 Mit Schreiben vom 07.01.2014 hat die Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, darum ersucht, die bestehende Betragsgrenze für Betreuungsdienste auf € 48.000, 00 anzuheben. Die Gemeindevertretung von St. Gallenkirch stimmt grundsätzlich und einstimmig einem finanziellen Rahmen von € 48.000, 00 für jede Maßnahme des Betreuungsdienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung zu. Dieser Betrag wird gemäß WBFG zu je einem Drittel von Bund und Land Vorarlberg gefördert. Alle Maßnahmen des Betreuungsdienstes der WLV sind aber von einem Vertreter der Gemeinde mittels Formular I zu beantragen und die Arbeiten sind nach Abschluss von der Gemeinde abzunehmen und zu bestätigen. zu Pkt. 10 Auftragsvergaben für den Gemeindeamtumbau – Auftragsvergaben lt. beiliegenden Preisspiegeln: a) Berichterstattung an die Gemeindevertretung Die folgenden Auftragsvergaben erfolgten bereits in der Gemeindevorstandssitzung vom 05.02.2014: Elektrotechnik Fa. Steiner € 109.941, 20 brutto Fa. Reisegger € 114.935, 54 brutto Fa. Stolz € 119.667, 22 brutto Fa. Montafonerbahn € 158.962, 28 brutto protokoll_20140220.doc 5/8 Baumeisterarbeiten Fa. Jäger Bau Fa. Hilti & Jehle Fa. Tomaselli Gabriel Bau Fa. Gebr. Vonbank € 131.081, 94 brutto € 138.216, 50 brutto € 145.452, 37 brutto € 166.432, 38 brutto Heizung-Sanitär Fa. Wilu Fa. Vonier Harald € 46.264, 12 brutto € 46.736, 64 brutto Lüftung Fa. Ender Klimatechnik Fa. Kranz Luft-Klima Fa. Markus Stolz € 41.329, 80 brutto € 41.662, 25 brutto € 41.940, 89 brutto b) Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Fliesenlegerarbeiten Fa. Fliesen Pool Fa. Plättili WISA Fa. Bad 2000 Fa. Gort Rudolf Fa. Hepperger € € € € € 33.482, 21 brutto 38.391, 00 brutto 39.806, 29 brutto 40.639, 72 brutto 45.599, 71 brutto Trockenbauarbeiten Fa. Rudigier Trockenausbau Fa. Bohn Ausbau Fa. Kurzemann GmbH Fa. Fischer Trockenbau Fa. Burtscher Trockenbau Fa. Preite Verputz € € € € € € 48.925, 20 brutto 49.237, 12 brutto 56.803, 20 brutto 59.632, 32 brutto 63.630, 06 brutto 63.801, 00 brutto Glaserarbeiten Fa. Glas-Müller Fa. Lechleitner Glastechnik Fa. OK Glasbau GmbH Fa. Glas Marte GmbH Fa. Längle Glas GmbH € € € € € 25.747, 97 brutto 28.309, 64 brutto 32.461, 74 brutto 34.962, 36 brutto 35.442, 00 brutto Innentüren Fa. Brugger Zimmerei Fa. Tischlerei Tschofen Fa. Tischlerei Netzer Fa. Tischlerei Juen Markus € € € € 14.983, 92 brutto 16.855, 20 brutto 17.119, 56 brutto 17.821, 80 brutto Die Gemeindevertretung beschließt jeweils separat und einstimmig die Vergabe der einzelnen Gewerke an den ausgewiesenen Bestbieter. protokoll_20140220.doc 6/8 zu Pkt. 11 Berichte des Bürgermeisters: Der Bürgermeister berichtet über die Vertragsunterfertigung zwischen der SIMO und der Marktgemeinde Schruns zum geplanten Hotelbau der SIMO auf dem Areal des St. Josefsheimes in Schruns. Der Gemeindevorstand von St. Gallenkirch hat vor geraumer Zeit noch ein Gespräch mit dem Gemeindevorstand von Schruns geführt und diese Angelegenheit thematisiert. Aus Sicht der Bürgermeisters wäre es wünschenswert, wenn zwischen den Gemeinden mehr Fairness gelebt würde und kein unnötiger Verdrängungswettbewerb entsteht. Die Nächtigungszahlen für den bisherigen Winter entwickeln sich recht erfreulich. Im Dezember gab es ein deutliches Nächtigungsplus, im Monat Jänner einen leichten Rückgang. Bei der VS St. Gallenkirch wird eine Umorientierung für die zuküntige Beheizung notwendig. Ein Vorschlag geht dahin, dass zwei unabhängig davon arbeitende Pelletsheizungen errichtet werden. Mit dieser neuen Heizung sollen dann die Volksschule, das alte und neue Pflegeheim beheizt werden. Bei einer derartigen Umsetzung würde das bisherige Projekt für eine Fernwärmheizung verworfen. Es kann mit einer Förderung im Ausmaß von 35 % gerechnet werden. Auch spricht die derzeitige Preissituation bei Pellets für eine derartige Lösung. Am 28.02.2014 findet eine Sportlerehrung für unsere Olypiateilnehmer im Gemeindesaal statt. Alle interessierten Gemeindebürger sind zu diesem Empfang herzlich eingeladen. Die Gemeindemandatare werden ebenfalls ersucht, zahlreich an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Gleichzeitig wird darüber berichtet, dass die Beschallung im Gemeindesaal ebenfalls eingelangt ist. Dabei handelt es sich um eine sehr gute Lösung. Der Beamer soll ebenfalls in Kürze geliefert werden. Weiters berichtet der Bürgermeister darüber, dass die Gemeinde für das Baugrundstück des neuen Pflegeheimes eine Landesförderung im Ausmaß von 38 % erhält. Dies für den anteiligen Kaufpreis am Grundstück. Im Juni soll mit dem Neubau des Pflegeheimes begonnen werden. Daher ist es notwendig, dass während der Bauphase eine Ausweichgarage für die Rettungsfahrzeuge gefunden werden kann. Eine Lösung konnte dahingehend gefunden werden, dass eine Unterbringung der Fahrzeuge im neuen Feuerwehrgerätehaus stattfinden soll. Dies solange, bis die neue Garage im Zuge des Pflegeheimneubaues errichtet ist. zu Pkt. 12 - Allfälliges Manfred Fiel schlägt vor, dass auch am Friedhof in St. Gallenkirch ganz dringend eine sinnvolle Lösung in Richtung Urnengräber gefunden werden sollte. Im Bereich von Montafon Tourismus würde sich Manfred Fiel einen größeren Stellenwert für die Tourismusgemeinde St. Gallenkirch wünschen. Auch Bgm. Ewald Tschanhenz vertritt die Ansicht, dass die Rolle von St. Gallenkirch in Zukunft noch eine größere sein sollte. GR Alois Bitschnau warnt davor, dass im Falle von größeren Unstimmigkeiten unter den Gemeinden, der Nutznießer die SIMO sein dürfte. GR Dietmar Lorenzin sieht sehr große Gefahren dahingehend, dass es zwischen den einzelnen Talschaftsgemeinden zu einem gegenseitigen Ausspielen kommt. Er verweist protokoll_20140220.doc 7/8 weiters auf die zahlreichen Bemühungen und Entgegenkommen seitens der Gemeinde St. Gallenkirch, ganz besonders gegenüber den Silvretta Montafon Bergbahnen. Eine große Gefahr wird vom Bürgermeister dahingehend gesehen, dass die von Montafon Tourismus vorhandenen Feratel-Lizenzen in andere Hände kommen könnten. Seitens der Gemeindevertretung wird aber auch auf die Tatsache hingewiesen, dass durch das Unternehmen Silvretta Montafon Bergbahnen AG, sehr viel in den letzten Jahren in die Infrastruktur investiert worden ist. Herwig Schallner teilt mit, dass die Schneeräumung rund um das neue Raiba-Gebäude von der Gemeinde verlässlich durchzuführen sei, zumal dieser Winterdienst gegenüber dem Eigentümer zugesagt worden ist. Es habe sich in diesem Winter am Stiegenaufgang in Richtung Bäckerei Greber fast ein Unfall ereignet. Franz Dönz erkundigt sich darüber, inwieweit bei Angebotabgaben zu Ausschreibungen der Gemeinde die Möglichkeit besteht, Arbeiten an einen ortsansässigen Betrieb zu vergeben. Das Vergaberecht ist diesbezüglich jedoch eine recht heikle und kompleze Materie, an welche es sich zu halten gilt. Auf Anfrage von GR Josef Lechthaler wird vom Bürgermeister mitgeteilt, dass Frau Beate Kleboth die ausgeschriebene Stelle beim Gemeindebauhof antreten wird. Das genaue Eintrittsdatum ist noch nicht festgelegt. Ende der Sitzung: 22.05 Uhr Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Bgm. Ewald Tschanhenz Alexander Kasper protokoll_20140220.doc 8/8