19600607_GVE003

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Letzte Änderung 05.06.2021, 13:50
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2038-01-19
Erscheinungsdatum 2038-01-19
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch. St.Gallenkirch, 4.6.1960. Einberufung Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Dienstag den 7.Juni 1960 um 20.30 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 3.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift 3.) Neubestellung des Sanitätsausschusses 4.) Anschaffung eines Kraftfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr St.Gallenkirch 5.) Antrag über Änderung Beleuchtungskörper Strassenbeleuchtung Gargellen 6.) Festsetzung der Fremdenverkehrsförderungsbeiträge für Gewerbliche Betriebe für das Jahr 1959 7.) Ansuchen um Geldspenden a) Pfarrkuratie Gortipohl für Kirchenrenovierung b) Bürgermusik St.Gallenkirch c) Kirchenchor St.Gallenkirch 8.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen -Taxigewerbe Winkler Helmut, Gargellen 9.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Kaminkehrermeister Reutz Hermann, Schruns 10.) Verumlagung der Kosten - Müllabfuhr Gargellen Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister. -1- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz Telefon (05557) 205 St. Gallenkirch, 7. Juni 1960 Niederschrift über die am Dienstag, den 7.Juni 1960 um 20.30 Uhr in der Gemeindekanzlei stattgefundene 3.Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3) Neubestellung des Sanitätsausschusses, 4) Kraftfahrzeugbeschaffung für Ortsfeuerwehr St.Gllk., 5) Straßenbeleuchtung Gargellen, 6) Fremdenverkehrsförderungsbeiträge für gewerbliche Betriebe/1959, 7) Ansuchen Kuratie Gortipohl und Vereine, 8) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen - Taxigewerbe, 9) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen - Kaminkehrer, 10) Verumlagung der Kosten für Mullabfuhr in Gargellen, 11) Allfälliges. Erschienen sind: Bürgermeister MANGARD Hermann, die Gemeinderäte Tschofen Ignaz, Neher Hermann und Sander Anton, sowie 13 Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner u.zw.: Büsch Anton, Butzerin Alois, Flöry Richard, Thöny Kurt, Sahler Gebhard, Tschofen Herbert, Vallaster Ludwig, Stocker Erwin, Marlin Michael, Wachter Ludwig, Juen Ernst, Marlin Ernst, Spannring Stefan. Erledigung: 1) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und begrüßt alle erschienenen Gemeinderäte und Gemeindevertreter. 2) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 9.5.1960 werden keine Einwände erhoben. 3) Der Gemeinde-Sanitätsausschuss wird unter Berücksichtigung des Gemeinde-Sanitätsgesetzes neu bestellt. Der gesamte Ausschuss des Sanitätssprengels Innerfratte soll aus 7 Mitgliedern bestehen, wovon 4 auf die Gde. St.Gallenkirch und 3 auf die Gde. Gaschurn entfallen. Die 4 Vertreter der Gemeinde St.Gallenkirch werden mit einstimmigen Beschlusse wie folgt bestellt: Bgm. Mangard Hermann, Marlin Michael, Spannring Stefan und Vallaster Ludwig. Somit sind alle Parzellen der Gemeinde im Sanitätsausschuss vertreten. 4) Bgm. Mangard, sowie Gde.Rat Tschofen Ignaz als Kommandant der Ortsfeuerwehr St.Gallenkirch begründen die dringende Notwendigkeit der Anschaffung eines neuen, zweckmäßigen Feuerwehr-Autos für die Ortswehr St.Gallenkirch. In Frage komme als günstigstes Fahrzeug eine "WILLYS JEEP FC-170 Frontlenker". -2- Von den für dieses Fahrzeug von zwei Firmen eingelaufenen Offerten lautet das billigere für komplette Ausführung auf S 170.000.-. Es wird ferner bekanntgegeben, dass dieses Fahrzeug vom Landesfeuerwehrfond mit 40 bis 45 % subventioniert wird. Außerdem erklärt sich Kommandant Tschofen für die Ortswehr St.Gallenkirch bereit, cirka S 10.000.- aus der Feuerwehr-Kassa für diesen Zweck bereit zu stellen. Es bleibt somit ein ungedeckter Betrag von S 83.500.- bis S 92.000.-. Es wird der einstimmige Beschluss gefasst, die ungedeckten Anschaffungskosten aus der Gemeindekassa zu decken. 5) Bgm. Mangard, sowie die beiden GV. von Gargellen, Vallaster und Thöny, teilen mit, dass die für die neue Straßenbeleuchtung in Gargellen vorgesehenen Peitschen-Masten nicht dem Wunsche der Bevölkerung Gargellens entsprechen, weil sie nicht zum Landschaftsbild passen und außerdem ungünstige Lichtwirkung haben. Es wird eine Straßenbeleuchtung mit Laternen-Fasson gewünscht. Der Bgm., sowie die beiden GV. von Gargellen werden beauftragt, in Bälde mit den VIW entsprechende Verhandlungen zu führen, wobei auf sparsamen Stromverbrauch Rücksicht zu nehmen ist. Eine Überschreitung des bisherigen Kostenvoranschlages um 10% wird toleriert. Gleichzeitig wird beschlossen, für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung in Gortipohl entsprechende Offerte einzuholen. 6) Bekanntlich wird seit dem Jahre 1958 in unserem Gemeindegebiet die Fremdenverkehrsförderungsabgabe eingehoben. In Gargellen setzt sich diese Abgabe ausschließlich aus festgelegten Pauschalbeträgen zusammen. In St.Gallenkirch-Gortipohl wird sie in zwei Gruppen eingehoben und zwar: a) aus der Bettenabgabe (pro Nächtigung 50 Groschen), b) aus den für Gewerbe- und Konzessionsbetriebe vorgeschriebenen Pauschalbeträgen. Die Bettenabgabe für das Jahr 1959 wurde bereits eingehoben. Bezüglich der Pauschalbeträge der Gewerbe- und Konzessionsbetriebe wird der Beschluss gefasst, dieselben für das Jahr 1959 sinngemäß in der gleichen Höhe wie 1958 vorzuschreiben, wobei jedoch der Fremdenverkehrsausschuss beauftragt wird, die diesbezüglichen Unterlagen hinsichtlich Veränderungen im Stand der Gewerbebetriebe und Konzessionen zu überarbeiten. Dieser Beschluss gilt sinngemäß auch für den Bereich Gargellens. 7) a) Für die Kosten der Kirchenrenovierung in Gortipohl wird ein einmaliger Beitrag in Höhe von S 10.000.- gewährt. b) Der Bürgermusik wird ein Jahresbeitrag in Höhe von S 10.000.- gewährt. c) Dem Kirchenchor wird ein Beitrag in Höhe von S 3.000.gewährt. 8) Gegen das Ansuchen des Helmut Winkler um die Erteilung einer Taxi-Konzession mit dem Standort in Gargellen werden keine Einwände erhoben. Der Lokalbedarf ist gegeben. (BH. Bludenz Zl. 1287 - 1960). 9) Gegen das Ansuchen des Herman Reutz, Schruns, um die Erteilung der Kaminkehrerkonzession für den Kehrbezirk Inneres Montafon werden keine Einwände erhoben. 10) Es wird beschlossen, die Kosten für Mullabfuhr in Gargellen für die Jahre 1959 und 1960 gemäß dem vom Verkehrsverein Gargellen eingebrachten Vorschlage zu verumlagen. -3- 11) a) Es wird der Beschluss gefasst, in der Streitsache mit Herrn Hubert Huber in Gargellen (Schi-Abfahrt Rütwald) das Gutachten eines Fachmannes einzuholen. b) Der öffentliche Abort im Gemeindehaus soll wieder instandgesetzt und einer laufenden Reinigung unterzogen werden. c) Für die Mullabfuhr in St.Gallenkirch-Galgenul-Gortipohl sind geeignete Plätze festzustellen, damit der wilden Müllablagerung an öffentlichen Wegen, an Brücken usw. Einhalt geboten werden kann. An die Öffentlichkeit ist zu appellieren, den Anblick des Dorfbildes nicht durch undiszipliniertes Abladen von Abfällen usw. zu beeinträchtigen. d) Es werden versch. Probleme der Dorfverschönerung besprochen. Nachtrag zu Punkt 6): In die Vorschreibung des Fremdenverkehrsförderungsbeitrages sollen außer den ortsansäßigen Betrieben auch solche Gewerbebetriebe und Konzessionäre einbezogen werden, die zwar nicht hier ihren Hauptsitz haben, jedoch hier irgendwelche Einrichtungen unterhalten bzw. unserer Gemeinde gegenüber gewerbesteuerpflichtig sind. Gegen die Beschlüsse dieser Sitzung steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Ende der Sitzung: 8.6.1960 / 2.15 Uhr Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die