19850206_GVE034

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Letzte Änderung 05.06.2021, 13:55
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1985-02-06
Erscheinungsdatum 1985-02-06
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Inhalt des Dokuments

- 1 - 6791 St. Gallenkirch NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 6.2.1985, um 20.00 Uhr, unter dem Vorsitz von Bürgermeister Herbert Tschofen, stattgefundene 34. Sitzung der Gemeindevertretung St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) Eröffnung und Feststellung der Beschlußfähigkeit Genehmigung der letzten Niederschrift Berichte des Bürgermeisters Verkehrsverein Gargellen - Erhöhung der Gästetaxe Ansuchen - Veteranenverein St. Gallenkirch-Gortipohl Anträge: a) Erstellung von Ortstafeln Galgenul b) Anbringung von Leitplanken 7.) Beschlußfassung - Gemeindevoranschlag 1985 8.) Genehmigung des Stellenplanes 1985 9.) Ansuchen - Verlegung oder Auflassung des Gehweges über die Grundparzelle Nr. 1982/3 10.) Ansuchen Agrarausschuß - Brennholz Zuteilung 11.) Allfälliges ANWESEND: Bürgermeister Tschofen, 3 Gemeinderäte und 14 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute; Gbd. Zugg als Schriftführer und Juen als Gmd. Kassier. ENTSCHULDIGT: GV Hermann Neher, Ersatz ist Hans Sattler. Die Einladung zur Sitzung und die Tagesordnung wurde rechtzeitig an sämtliche Gemeindevertreter zugestellt. ERLEDIGUNG zu Pkt. 1.) Der Vorsitzende, Bürgermeister Tschofen, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. zu Pkt. 2.) Die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung vom 3. 12. 1984 wird für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Das neue Tanklöschfahrzeug für die Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch wurde geliefert und steht für Einsatzzwecke zur Verfügung. - 2 - b) Ein Gutachten der elektrotechnischen Abteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Dipl. Ing. Fritsche, wo untersucht wird, ob die Errichtung eines Kleinkraftwerkes auch für die Gemeinde von wirtschaftlichem Interesse sein könnte, wird zu Kenntnis gebracht. Ergebnis: Die Nutzung der elektrischen Energie eines Kleinkraftwerkes für die Gemeinde erscheint als nicht wirtschaftlich. c) Über das Ergebnis einer Vorsprache beim Amt der Landesregierung betreffend Förderung für Sportanlagen. Dabei wurde die Zusage gemacht, daß für die Sanierung des Schulsportplatzes Gortipohl 25 % Subvention, für den Neubau Sportanlage St. Gallenkirch 20 % Subvention plus 50 % Zinszuschuß für das halbe Darlehen, gewährt werden. d) Die Standortfrage, zur Errichtung der geplanten Rot-KreuzAußenstelle im Innermontafon, wurde zu Gunsten von St. - Gallenkirch entschieden. e) Daß für die Weiterführung des Kanal -Hauptsammlers für das Innere Montafon (Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn) für 1985 keine Mittel aus dem Wasserwirtschaftsfonds zugesagt wurden. f) Über das Ergebnis einer Besprechung und Besichtigung der alten Illholzbrücke in Galgenul Boden sowie des geplanten neuen Standortes im Falle einer Verlegung. Aktenvermerk der Bezirkshauptmannschaft Bludenz v. 1. 2. 1985. zu Pkt. 4.) Mit der Die der einstimmigem Beschluß der Gemeindevertretung wird die Höhe Gästetaxe für den Ortsbereich Gargellen neu festgesetzt. Gästetaxe beträgt S 10, - pro Nächtigung und wird ab Beginn Wintersaison 1984/ 85 eingehoben. zu Pkt. 5.) Ein Ansuchen des Veteranen- und Reservistenvereines St. GallenkirchGortipohl um finanzielle Unterstützung zur Anschaffung bzw. Ergänzung der Uniformen wird einheitlich positiv erledigt. Der Verein wird mit einer Zuwendung von S 5.000, - unterstützt. zu Pkt. 6.) a) Ein Antrag, wonach die Errichtung von Ortstafeln im Bereich Galgenul eingeleitet werden soll wird eingehend diskutiert. Ein Antrag diese Angelegenheit zu vertagen, wird schließlich mehrheitlich angenommen. b) Ein weiterer Antrag um Errichtung von Straßenleitplanken im Zuge des Unterrain-Weges, Haus Nr. 279, wird durch die Gemeindevertretung einheitlich unterstützt. zu Pkt. 7.) Der durch den Gemeindevorstand beschlossene und allen Gemeindevertretern zugestellte Gemeindevoranschlag 1985 wird ausführlich - 3 - diskutiert und dabei div. Anfragen durch den Bürgermeister beantwortet. Bei einer vorgesehenen Darlehensaufnahme in der Höhe von S 1.500.000, -, die zur Finanzierung der Sportanlage St. Gallenkirch vorgesehen wird, sieht der Voranschlag 1985 Einnahmen und Ausgaben von insgesamt S 26.293.300, -- vor. Bis auf die Erhöhung der Gästetaxe für den Ort Gargellen, welche von S 9, -- auf S 10, 00 erhöht wurde, bleiben die Hebesätze, Abgaben und Gebühren alle unverändert. Der Gemeindevoranschlag 1985 wird sodann einstimmig beschlossen. Der Gesamtschuldenstand beträgt: zum 31.12.84 zum 31.12.85 S 5.038.493, 20 5.858.243, 70 ergibt eine pro Kopfverschuldung S 4.501, 63 4.735, 47 zu Pkt. 8.) Gleichfalls einheitlich genehmigt die Gemeindevertretung den vorliegenden Stellenplan der Gemeinde für das Jahr 1985. zu Pkt. 9.) Die Gemeindevertretung prüft ein Ansuchen um Auflassung oder Verlegung eines Fußweges über die Gp. 1982/3. Diese Grundparzelle hat ein Ausmaß von 600 m2 und ist als Baufläche gewidmet. Die Gemeindevertretung stimmt einer zumutbaren Verlegung des bestehenden Gehweges im Zuge eines geplanten Bauvorhabens einstimmig zu. Die Verlegung soll im Einvernehmen mit dem Bürgermeister durchgeführt werden. zu Pkt. 10.) In einem, durch den Ausschuß der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, vorgelegten Aktenvermerk, wird auf den Beschluß beim Stand Montafon Forstfonds hingewiesen, wonach die Brennholzmenge für Bezugsberechtigte von 4, 5 auf 4 fm herabgesetzt wurde. Die Gemeindevertretung befasst sich sehr eingehend mit dieser Angelegenheit. Dabei wird mehrfach festgestellt, daß hauptsächlich im Bereich St. Gallenkirch seit Jahren große Mengen Schadholz nicht aufgerüstet werden und zu Grunde gehen. Die Gemeindevertretung sieht daher nicht ein, daß auf Grund dieser Tatsachen das Ausmaß des Holzloses gekürzt wird und fordert die Forstverwaltung dringend auf diesen Mißständen Abhilfe zu schaffen. Gleichzeitig wird die Forstfondvertretung beim Stand Montafon aufgefordert die Beschlußfassung vom 11.12.1984, Reduzierung der Brennholzmenge betreffend, rückgängig zu machen. zu Pkt. 11.) a) In der Sache, Absperrung der Zufahrt Unterrainweg Haus 275a wird gefordert den Standpunkt der Gemeinde zu beziehen bzw. gem. Bestimmungen des Straßengesetzes vorzugehen. b) Es wird angeregt die Leitplanken bei der Galgenulerstraße im Bereich Frühmeßpfründe um einige Meter zu verlängern. Ende der Sitzung um 23.00 Uhr Tag der Kundmachung 8.2.85 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]