19950208_GVE044

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:02
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1995-02-08
Erscheinungsdatum 1995-02-08
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeinde St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 31.01.1995 GV-LAD.DOC Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch LADUNG und KUNDMACHUNG zur 44. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, den 08.02.1995 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch TAGESORDNUNG: 01. Eröffnung 02. Genehmigung der letzten Niederschrift 03. Berichte 04. Tanklöschfahrzeug OF Gortipohl - Auftragsvergabe 05. Festlegung eines Innerortsbereiches in Galgenul 06. Einspruch Bauvorhaben Willi Otto, Gortipohl 07. Änderung des Beschlusses bezüglich Materialumschlagsplatz Erich Stocker 08. Kreditaufnahme für Ankauf Tomaselli-Areal ll 09. Finanzierungsmodell Tourismusverband Montafon 10. Allfälliges Die Sitzung ist öffentlich. Entschuldigungen sind unverzüglich (spätestens bei Sitzungsbeginn) unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Gefertigten bekanntzugeben. Der Bürgermeister: Ergeht an: 1. alle Mandatare 2. die Amtstafel zum Anschlagen -1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch. 6971 St. Gallenkirch, 09-02-95 Tel. (05557) 6205 od. 6212 Niederschrift über die am Mittwoch, den 08.02.1995 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 44. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG: 01. Eröffnung 02. Genehmigung der letzten Niederschrift 03. Berichte 04. Tanklöschfahrzeug OF Gortipohl.. Auftragsvergabe 05. Festlegung eines Innerortsbereiches in Galgenul 06. Einspruch Bauvorhaben Willi Otto, Gortipohl 07. Änderung des Beschlusses bezüglich Materialumschlagsplatz der Fa. Erich Stocker, Gortipohl 08. Kreditaufnahme für Ankauf Tomaselli-Areal II 09. Finanzierungsmodell Tourismusverband Montafon 10. VS Gargellen - Wiederaufnahme des Schulbetriebes 11. Volksabstimmung zu Landesgesetzen 12. VS Galgenul - Schulfreier Samstag 13. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Walter Rudigier, Willi Berger und Alois Bitschnau sowle 15 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute und zwar: Wolfgang Mangard, Willy Pollhammer, Roland Saur, Günter Tschofen, Manfred Fiel, Erich Scheidl, Wolfgang Bösch, Quido Netzer, Erich Thöny, Siegfried Weiler, Hans-Karl Rhomberg, Othmar Tschofen, Erwin Lorenzin sowie Christine Raffler; Guntram Juen als Schriftführer; Entschuld:. Renate Wurzinger, Franz Mathies; Erledigung: Die Punkte 10), 11) und 12) werden gem. § 41 Abs. 3 GG mit Zustimmung aller Anwesenden neu in die Tagesordnung aufgenommen. zu 1) Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit gem. § 43 GG ist gegeben. -2- zu 2) Über Antrag des Vorsitzenden wird die Niederschrift über die 43. Sitzung vom 21.12.1994, welche allen zugegangen ist, einstimmig genehmigt. zu 3) Berichte a) In der Woche vom 16.-21.Jänner 1995 befanden sich auf Einladung des TV Montafon und der Österreich-Werbung ca. 60 Journalisten aus allen EU- Ländern im Montafon. Unter dem Motto "EUEinschwingen" wurde diesen Herren hauptsächlich die ganzen Schigebiete gezeigt. Es wurden auch Rahmenveranstaltungen durchgeführt, wovon eine im Muntanellastöbli stattfand. Otwin Netzer gab dabei ein Interview. Mit Peter Tschofen wurde eine Tonbandaufzeichnung zum Thema "Schmuggeln" gemacht. b) Am Freitag, den 27.01.1995 fanden die offiziellen Eröffnungsfeierlichkeiten des neuen Bergrestaurants "Bella-Nova" statt. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 70 Mill. Schilling. Gleichzeitig wurden auch Verbindungstunnels von der Bergstation der Valiserabahn zum Valisera-Hüsli und zum neuen Bergrestaurant errichtet, welche für den Materialtransport bestimmt sind. Anläßlich dieser Eröffnungsfeier sprach Bgm. Rudigier Hr. Arch. Walter Klaus und Hr. GF Kurt Bitschnau mit Gattinnen die Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch mit der Gemeindevertretung aus. c) Bezüglich der seitens der Gemeindevertretung beschlossenen vorläufigen Genehmigung zum Abstellen von Wohnmobilen im alten Kieswerk hat mit der BH Bludenz und der Silvretta-Nova-Bergbahnen eine Besprechung stattgefunden. Bei durchgeführten Kontrollen wurde festgestellt, daß einzelne Wohnmobils mehr als 2 Nächte hierbleiben. Die Seilbahn-Gesellschaft wird daher neuerlich ersucht, auf die Einhaltung dieser Bestimmung zu achten. Unter dieser Voraussetzung hat auch die Bezirkshauptmannschaft nichts einzuwenden. d) Der Vorsitzende berichtet, daß nun auch eine Postautohaltestelle bei der Abzweigung zur Parzelle Außergampaping genehmigt wurde. Mit dieser Haltestelle und den in letzter Zeit neu eingerichteten Haltestellen im Obergalgenul und in Gargellen dürfte den meisten Wünschen nach Haltestellen Rechnung getragen sein. e) Der Bürgermeister erwähnt anerkennend, daß VS-Direktor Heinz Pfanner mit dem sogenannten LyrikPreis ausgezeichnet worden ist. Gleichzeitig benützt er die Gelegenheit, Hr. Pfanner für seine Verdienste um die VS Galgenul zu würdigen. f) Rückblickend auf die prekäre Situation, wo im Jänner wegen Lawinengefahr die Straßen nach Schruns und nach Gargellen gesperrt werden mußten, bezieht sich der Bürgermeister auf die Kritik, welche wiederholt an der Lawinenkommission geübt wird. Für jeden Straßenabschnitt gibt es separate örtliche Lawinenkommissionen, welche unabhängig voneinander ihre Entscheidungen zu treffen haben. -3- Für die Verwirrung stiftende Berichterstattung durch den "Aktuellen Dienst" beim ORF-Landesstudio Vorarlberg kann die Lawinenkommission jedoch nicht verantwortlich gemacht werden. Obwohl jede Entscheidung unverzüglich dem Radio gemeldet wird, waren oft falsche Informationen zu hören oder sie wurden erst mit großer Verzögerung durchgegeben. Hierauf wurde bei der Bezirkshauptmannschaft interveniert, damit die Koordination zwischen Lawinenkommission, Exekutive und Berichterstattung künftig besser funktioniert. zu 4) Für die im Budget 1995 vorgesehene Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die OF Gortipohl wurden Offerte folgende Offerte eingeholt: Fa. Rosenbauer, Leonding Fa. Marte, Weiler S 2.592.042, -S 2.620.000, -- Die Feuerwehr Gortipohl erklärt sich bereit, aus der Vereinskasse S 20.000, -- zu übernehmen, wenn die Gemeindevertretung die Zustimmung zum Marte-Fahrzeug erteilt. Das Fahrgestell (STEYR 10 S 18 4x4 L 34 SINGLE) der angebotenen Fahrzeuge ist dasselbe, jedoch der Aufbau der Fa. Marte wird von der OF Gortipohl bevorzugt. Es wird deshalb einstimmig beschlossen, der Fa. Marte in Weiler den Auftrag zur Lieferung eines TLFA 1500 zu erteilen, zumal diese Firma ihren Sitz in Vorarlberg hat. zu 5) Anläßlich der beantragten Festlegung eines Ortsgebietes in Galgenul an der B 192 und L 86 hat am 19.01.1995 ein Lokalaugenschein stattgefunden. Da mittlerweile eine fast durchgehende Verbauung entlang der B 192 Vorhanden ist, haben die Teilnehmer des Lokalaugenscheines (Landesstraßenbauamt, Verkehrstechn. Amtssachverständiger beim Amt der Landesregierung, Gendarmerieposten Gaschurn) die Festlegung eines Ortsgebietes einhellig befürwortet. Aufgrund dieser Tatsache wird deshalb einstimmig beschlossen, den Bereich des bebauten Gebietes in der Kreuzgasse bis zum Haus Nr. 159 im Obergalgenul und auch die Parzelle Boden als Ortsgebiet zu erklären. Es werden am Beginn bzw. Ende des Ortsgebietes Ortstafeln mit der Aufschrift "St. Gallenkirch-Galgenul" aufgestellt. Die Abgabe einer positiven Stellungnahme bei der BH Bludenz wird befürwortet. zu 6) Gegen die Baubewilligung zur Errichtung einer Dachgaupe beim Haus des Willi Otto in Gortipohl Nr. 17 a wurde seitens der Nachbarschaft Einspruch erhoben. Dem Bauwerber wurde ursprünglich per Bauanzeige die mündliche Baubewilligung erteilt. Auf Antrag der Anrainerschaft wurde jedoch eine Bauverhandlung durchgeführt, weil die vorgesehenen Maße nicht eingehalten wurden. Während bei der Bauverhandlung Einigung erzielt werden konnte, hat der Anrainer neuerlich Einspruch gegen den Baubescheid erhoben. Über Antrag des Vizebürgermeisters (der Bürgermeister hat während der Diskussion und Abstimmung das Sitzungszimmer verlassen) wird jedoch der Bescheid des Bürgermeisters bestätigt und die Berufung zurückgewiesen, weil die Rechte des Nachbarn trotzdem nicht wesentlich beeinträchtigt werden. -4zu 7) Die anlässlich der kommissionellen Verhandlung (11.08.1994) seitens der BH Bludenz verlangte Umwidmung des Materialumschlagsplatzes der Fa. Stocker, Gortipohl, wurde von der Raumplanungsstelle in Frage gestellt, weil dadurch die Errichtung von Bauwerken und Anlagen gem. § 16 Abs. 4 RPG für die vorgesehene Verwendung zulässig wäre. Da jedoch aufgrund der Gefährdung bei Extremereignissen (Überflutung, Geschiebeablagerung des Balbierbaches) lt. Wildbach- und LawinenVerbauung keine Gebäude oder Unterstände für Maschinen errichtet werden dürfen, erscheint diese Umwidmung nicht zweckmäßig und die Voraussetzungen für eine aufsichtsbehördliche Genehmigung der von der Gemeinde beschlossenen Umwidmung als nicht gegeben. Aufgrund des Ergebnisses der Kommissionierung vom 11.08.1994 kann lt. BH Bludenz unter Einhaltung der von den Sachverständigen beantragen Auflagen sowie Beibehaltung der bisherigen Größe des Umschlagsplatzes einer Verlängerung der bisherigen Bewilligung zugestimmt werden. Unter dieser Voraussetzung stimmt die Gemeindevertretung einstimmig der Aufhebung dieses Beschlusses zu. Sollte das nicht der Fall sein, beharrt die GV auf dem ursprünglichen Beschluss vom 09.12.1994. Zu 8) Da sich die Angebote zur Finanzierung für den Ankauf einer weiteren Teilfläche aus dem Tomaselli-Areal aufgrund der unabhängigen Prüfung durch die Kontrollabteilung beim Amt der Vbg. Landesregierung nicht wesentlich unterscheiden, wird einstimmig beschlossen, von den ortsansässigen Bankinstituten neuerlich Angebote einzuholen. zu 9) Das von der Arbeitsgruppe "Tourismusverband Montafon" neu ausgearbeitete Finanzierungsmodell für den Tourismusverband beinhaltet im wesentlichen die Umstellung des Finanzierungsschlüssels Von den Gästenächtigungen auf die Bemessungsgrundlage des FV-Beitrages. Dadurch wird nicht nur dem Umstand der unterschiedlichen Wertschöpfung der einzelnen Fremdenverkehrsorte Rechnung getragen, sondern auch das leidige Problem der ständigen Valorisierung wäre aus der Welt geschaffen. Aufgrund der Erläuterungen von Bgm. Rudigier und GR Alois Bitschnau, welcher dem zit. Gremium angehört, wird einstimmig dem vorliegenden Finzierungsschlüssel die Zustimmung erteilt. Für die Gemeinde St. Gallenkirch ergeben sich dadurch in finanzieller Hinsicht keine wesentliche Veränderung. Es kann das neue System als das Gerechteste betrachtet werden. zu 10) Aufgrund eines Antrages der Elternschaft von Gargellen wird die Wiederaufnahme des Schulbetriebes der Volksschule Gargellen gefordert. Unter anderem werden hier versch. Vorkommnisse mit dem Schulbusunternehmen ins Treffen geführt. Da bis spätestens Herbst 1998 in Gargellen voraussichtlich wieder bis zu 12 Kinder die Volksschule besuchen, wird einstimmig beschlossen, bei der Schulbehörde die Wiederaufnahme des Schulbetriebes zu beantragen. Es wird jedoch festgehalten, daß der Gemeinde nicht zusätzliche Kosten für den Kindergarten erwachsen sollen. Es soll versucht werden, hier eine vernünftige Lösung zu finden. -5- Zu 11) Zum Gesetz über eine Änderung des Landes-Bezügegesetzes wird einstimmig keine Volksabstimmung verlangt. Der Text des Gesetzesbeschlusses liegt für die Dauer der achtwöchigen Frist während der Amtsstunden im Gemeindeamt auf. zu 12) Mit großer Mehrheit wurde seitens des Klassen- und Schulforums der VS Galgenul der Antrag auf Einführung des "schulfreien Samstages" gestellt. Einstimmig wird deshalb beschlossen, dem Antrag die Zustimmung zu erteilen. zu 13) Allfälliges Im Zuge der Anfrage von GV Roland Saur bezüglich der von der Bundesregierung geforderten Erhöhung der Kommunalabgabe wird festgestellt, daß dies sehr wohl eine zusätzliche Belastung für die heimischen Betriebe darstellt. Die Gemeindevertretung wird jedoch angesichts der gewaltigen Ausfälle an Gewerbesteuer nicht gegen zusätzliche Steuereinnahmen auftreten. Eine Anfrage zum Bauvorhaben des Johann Zenz wird beantwortet. Der Bauakt liegt derzeit bei der BH Bludenz. Herrn Zenz wurden seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung Auflagen erteilt und eine Baugenehmigung kann nur für landwirtschaftliche Zwecke erteilt werden. ENDE der Sitzung: 22.00 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]