19611102_GVE015

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:03
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1961-11-02
Erscheinungsdatum 1961-11-02
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 31.10.1961. Einberufung Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am Donnerstag den 2.November 1961 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 15.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) a) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift b) Berichte des Bürgermeisters 3.) Prozeßsache Huber - Vergleich, 4.) Grundablösung-Strassenverbreiterung 5.) Konzessionsansuchen: a) Neher Raimund Gargellen b) Schennach Robert St.Gallenkirch 6.) Ansuchen Mathies Viktor, Wasseranschluss 7.) Ansuchen Dr. König und Seidensticker, Gargellen Strassenräumung, 8.) Erhöhung des Maximaltarifes für das Rauchfangkehrergewerbe, 9.) Ansuchen Barkatta Heinrich, 10.) Bericht über Anmeldung für Schülerausspeisung, 11.) Einrichtung einer Funktelephonstelle für VIW, 12.) Schreiben einer deutschen Firma (Lederhandschuhfabrik) Errichtung einer Zweigstelle Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird dringend ersucht. Der Bürgermeister -1- Gemeinde St.Gallenkirch Niederschrift über die am Donnerstag, den 2. November 1961 um 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei stattgefundene 15. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, sowie Berichte des Bürgermeisters, 3.) Prozeßsache Huber, Gargellen, 4.) Grundablösung - Straßenverbreiterung, 5.) Konzessionsansuchen, 6.) Ansuchen - Wasseranschluss, 7.) Ansuchen - Straßenräumung, 8.) Erhöhung Rauchfangkehrertarife, 9.) Ansuchen Barkatta Heinrich, 10.) Bericht über Anmeldung für Schülerausspeisung, 11.) Einrichtung einer Funktelephonstelle für VIW, 12.) Schreiben einer Lederhandschuhfabrik - Errichtung einer Zweigstelle. 13.) Allfälliges. Erschienen sind: Bgm. MANGARD Hermann, die Gemeinderäte Tschofen Ignaz, Neher Hermann und Sander Anton, sowie 10 Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner u.zw. Büsch Anton, Butzerin Alois, Marlin Ernst, Spannring Stefan, Wachter Ludwig, Sahler Gebhard, Marlin Michael, Tschofen Herbert, Vallaster Ludwig, Juen Ernst. Erledigung: 1.) Bgm. Mangard Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt alle erschienenen Gemeinderäte, sowie Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 9.9.61 werden keine Einwände erhoben. -2- Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Die Vorarlberger Landesregierung hat den GemeindeRechnungsabschluss 1960 genehmigt. Die Gemeinde wurde verhalten, der Hereinbringung von Steuerrückständen ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. b) Am 29. und 30.Oktober 1961 hatte der Bürgermeister Besprechungen mit der bereits bekannten Interessengruppe für das Garfreschenprojekt. Er brachte der Interessengruppe zur Kenntnis, dass von ihr bereits eine beträchtliche Beteiligung an der Finanzierung einer Straße bzw. eines Güterweges nach Garfreschen erwartet werde. Es sollen nun diesbezüglich Vorsprachen bei zuständigen Landesstellen folgen. Es wird beschlossen, das Ergebnis dieser Vorsprachen abzuwarten. 3.) Der Bürgermeister berichtet über die am 27.9.1961 in Gargellen stattgefundene Verhandlung betreffend der umstrittenen Schiabfahrt; ferner über die am gleichen Tage ausgearbeitete Vergleichsbasis und schließlich über die am 27.10.1961 von Rechtsanwalt Dr. Czinglar im Auftrage der Interessenten von Gargellen neu ausgearbeiteten Vergleichsvorschläge. Nach eingehender Aussprache wird der Beschluss gefasst, den Vergleichsvorschlag vom 27.9.1961 zu widerrufen und an dessen Stelle den neu ausgearbeiteten Vorschlag vom 27.10.1961 der Gegenpartei zu unterbreiten. 4.) Der Bürgermeister berichtet über den derzeitigen Stand der Grundablöseverhandlungen für die geplante Verbreiterung der Montafonerstraße I. Ordnung im Gemeindebereich. Es wird auch das Projekt für die Straßenverbreiterung im Dorf vorgelegt. 5.) a) Gegen das Ansuchen des Raimund Neher in Gargellen um die Erteilung einer Konzession zur Personenbeförderung mit einem Personenwagen (Hotelwagengewerbe) mit dem Standort Gargellen Nr. 74 (Hotel Alpenrose) bestehen keine Bedenken. b) Gegen das Ansuchen des Robert Schennach in Galgenul um die Aufhebung der Beschränkungen in seiner Lastentransportkonzession, sowie um die Erweiterung der Konzession auf 2 Lastwagen bestehen keine Bedenken. In beiden Fällen erscheint der Lokalbedarf als gegeben. 6.) Auf Grund eines Ansuchens des Viktor Mathies soll mit Quido Lorenzin wegen einer Beteiligung an der Erneuerung der Wasserleitung bis zum Objekt des Qu. L. verhandelt werden, um dieses Ansuchen einer positiven Lösung zuzuführen. 7.) Einem Ansuchen des "Alpenhaus Montafon" in Gargellen um Übernahme der Kosten für Schneeräumung auf der Zufahrtsstraße kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden. 8.) Der vorgelegte Entwurf zur Erhöhung der Maximaltarife im Rauchfangkehrergewerbe wird zur Kenntnis genommen. 9.) Einem Ansuchen des Heinr. Barkatta wegen Verrechnung der Wasseranschlussgebühr kann nicht entsprochen werden. -3- 10.) Auf Grund einer Befragung haben sich für eine evtl. Schülerausspeisung in St.Gallenkirch die Eltern von 8 Kindern gemeldet. Es sind seitens der Gemeinde Erkundigungen einzuziehen, ob für Schülerausspeisungen behördliche Zuschüsse gewährt werden. 11.) Der Errichtung einer Funktelephonstelle für die VIW im neuen Schulhaus wird die Zustimmung gegeben unter der ausdrücklichen Bedingung der Kündbarkeit eines diesbezüglichen Vertrages. 12.) Es wird ein Schreiben einer deutschen Firma wegen Errichtung eines Zweigbetriebes in unserer Gemeinde vorgelegt. Diesbezüglich sind bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg aufklärende Erkundigungen einzuziehen. 13.) a) Die Anschaffung von 2 jap. Sprechfunkgeräten für Katastropheneinsätze u. dergl. wird gutgeheißen. b) Dem Österr. Schwarzen Kreuz wird ein Beitrag von S 200.gewährt. c) Die Tagesmieten für den neuen Gemeindesaal werden wie folgt festgelegt: Im Sommerhalbjahr 1. Mai bis 31. Okt. ..... S 600.-, im Winterhalbjahr 1. Nov. bis 30. April ..... S 800.-, bei Tanzveranstaltungen ist ein Zuschlag von S 200.- für zusätzliche Aufräumungskosten zu berechnen. Jeder örtliche Verein erhält jährlich 1 mal den Saal frei zur Verfügung gestellt; jedoch ist der Saal in ordnungsgemäßem Zustande wieder zu übergeben. Für die während Veranstaltungen entstandenen Schäden haften die jeweiligen Mieter. Ende der Sitzung: 3.11.1961/1.20 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 2 Wochen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die