19580811_GVE029

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:28
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1958-08-11
Erscheinungsdatum 1958-08-11
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt St. Gallenkirch. Zl.004/3 St.Gallenkirch, 9.8.1958. An den Gemeinderat/Vertreter St.Gallenkirch/Gortipohl Nr..... Gemäss § 34 der GO 1935 werden Sie zu der am 11.8.1958 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 29.Sitzung der Gemeindevertretung St.Gallenkirch einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) a)Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Offertvorlage der Vlbger Illwerke für die Strassenbeleuchtung Gargellen 4.) Kündigung des Mutterhauses der barmh. Schwestern in Zams Auflassung der Filiale in St.Gallenkirch 5.) Berufungen gegen die Vorschreibung der Fremdenverkehrsförderungsbeiträge 6.) Vorschusszahlung der Kosten für die durch den Verkehrsverein angeschafften Orts-Wanderkarte. 7.) Sammelaktion- Rotes Kreuz und Krebsforschungsinstitut 8.) Nachlass von Sprunggeld f.T.E. Pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird erwartet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird auf § 36 der GO.1935 verwiesen. Der Bürgermeister. -1- Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Montag, den 11.August 1958, um 20.00 Uhr in der Gemeindekanzlei abgehaltene 29. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) a) Genehmigung der letzten Niederschrift, b) Berichte, 3.) Offertvorlage der Vorarlberger Illwerke für die Straßenbeleuchtung in Gargellen, 4.) Kündigung des Mutterhauses der Barmh. Schwestern in Zams (Auflassung der Filiale in St.Gallenkirch), 5.) Berufungen gegen die Vorschreibung der Fremdenverkehrsförderungsbeiträge, 6.) Vorschusszahlung der Kosten für die durch den Verkehrsverein angeschaffte Ortswanderkarte, 7.) Sammelaktion "Rotes Kreuz" und "Krebsforschungsinstitut", 8.) Nachlass von Sprunggeld. Anwesend: Bgm. Hermann MANGARD, die Gemeinderäte Tschofen Ludw. u. Büsch Anton, 11 Gemeindevertreter und zwar: Tschofen Alois, Rudigier Anton, Sander Anton, Stocker Erwin, Walser Franz, Spannring Stefan, Bargehr Thomas, Brugger Johann, Vallaster Ludwig, Vergud Josef, Juen Ernst, Ersatzmann Vogt Ernst. Entschuldigt: Fitsch Erwin, Düngler Willy, Kasper Wilhelm. Der langjährige Gemeinderat und Gemeindevertreter Christian Netzer ist am 2.August 1958 gestorben. Erledigung: Zu 1.) Bgm. Hermann MANGARD eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er würdigt die Persönlichkeit des am 2.August 1958 verstorbenen langjährigen Gemeinderates und Gemeindevertreters Christian Netzer, Säger und Landwirt in Galgenul Nr.125. Zum Zeichen der Trauer erheben sich die Anwesenden von den Sitzen. Für den hiemit ausgeschiedenen Netzer Christian rückt der Ersatzmann Vogt Ernst (ÖVP) als Gemeindevertreter nach. -2- Zu 2.) a) Gegen die Niederschrift der letzten GV- Sitzung vom 14.7.1958 werden keine Einwände erhoben. b) Der Bgm. verliest ein Schreiben des Feuerwehrkommandanten von St.Gallenkirch, mittels welchem dieser der Gemeinde den Dank für die überwiesene Spende anlässlich des erfolgreich bestandenen Leistungswettkampfes zum Ausdruck bringt. Zu 3.) Es wird ein Kostenvoranschlag der Vorarlberger Illwerke für die in Gargellen geplante Straßenbeleuchtung vorgelegt. Es wird noch der Eingang weiterer Offerte abgewartet. Zu 4.) Der Bürgermeister berichtet, dass das Mutterhaus der Barmh. Schwestern in Zams den Bestand der hiesigen Filiale im Versorgungsheim mit Wirkung vom 1.Sept.1958 gekündigt hat und mit diesem Datum die ehrw. Schwester Oberin Ladislava Reich von hier abzuziehen gedenkt. Er berichtet ferner über seine in der Zwischenzeit mit dem Mutterhaus in Zams schriftlich und fernmündlich gepflogenen Verhandlungen in dieser Sache, die allerdings bis jetzt wenig Aussicht auf Erfolg zeigten. Trotzdem ist die Gemeindevertretung der Ansicht, dass alles versucht werden soll, um die hiesige Filiale der Barmh. Schwestern zu erhalten und jedenfalls die Kündigung aufzuschieben. Es ist eine Delegation der Gemeindevertretung an maßgebliche Stellen zu entsenden. Zu 5.) Es werden mehrere schriftliche Einsprüche gegen die erfolgte Vorschreibung von Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen (Gewerbebetriebe) vorgelegt. Bevor die Einsprüche an die Berufungsinstanz weitergeleitet werden, soll man mit dem Verkehrsverein einerseits und den Berufungswerbern andererseits in Vergleichsverhandlung treten. Zu 6.) Auf Antrag des Verkehrsvereines St.Gallenkirch wird beschlossen, die Kosten für die neue Orts-Wanderkarte zu bevorschussen. Dieser Vorschuss wird durch die Eingänge aus den verkauften Karten wieder zur Gänze gedeckt. Zu 7.) Dem österr. Krebsforschungsinstitut wird ein Beitrag von S 1000.-, dem österr. Roten Kreuz ein Beitrag von S 500.gewährt. Zu 8.) Einem Ansuchen um Nachlass des vorgeschriebenen Sprunggeldes kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden. -3- 9.) (Zusätzlich) a) Der Bgm. berichtet, dass für die Verbauung des Suggedinbaches in der Parzelle "Boden" in Galgenul Bund und Land insgesamt 85% von einer Baukostensumme im Betrage von S 250.000.- übernehmen, unter der Voraussetzung, dass die restlichen 15%, d.s. 37.500.- S von der Gemeinde aufgebracht werden. Es wird einstimmig beschlossen, diesen 15%igen Beitrag zu leisten. b) Einem Ansuchen der Güterweginteressentschaft Parzelle "Neuberg" um Beitragsleistung wird grundsätzlich zugestimmt. Der endgültige Beitrag wird nach Verhandlungen mit anderen interessierten Parteien festgesetzt. Es werden jedoch 15% der Kostensumme in Aussicht gestellt. c) Es wird neuerdings die Angelegenheit eines Fahrweges zur Parzelle "Sponna" besprochen. Die Gemeinde erklärt sich wiederholt bereit, an der Erstellung dieses Weges mitzuhelfen, sobald die Frage einer geeigneten Trasse gelöst ist und das Einverständnis aller Anrainer vorliegt. 10.) Allfälliges: In einer zweistündigen, eingehenden Aussprache werden verschiedene Vorwürfe gegenüber dem Bürgermeister bzw. einzelnen Gemeindevertretern behandelt bzw. geklärt. Auf eigenen Wunsch verlässt der Bürgermeister die Sitzung, um der Gemeindevertretung die Möglichkeit der freien Aussprache über die gegen den Bgm. erhobenen Vorwürfe zu bieten bzw. über einen evtl. gegen ihn zu erhebenden Mißtrauensantrag abzustimmen. Es wurde jedoch gegen den Bgm. kein Mißtrauensantrag gestellt. Ende der Sitzung: 12.8.1958 / 0.45 Uhr Gegen die Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen nach Verlautbarung beim Gemeindeamt einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Die