19880616_GVE025

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:30
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1988-06-16
Erscheinungsdatum 1988-06-16
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Zahl 004 NIEDERSCHRIFT über die am Donnerstag, den 16.06.1988, um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch, unter dem Vorsitz von Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, stattgefundene 25. SITZUNG der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift 3. Berichte des Bürgermeisters 4. Wasserleitung Schattenort - Besitzverhältnisse 5. Beschluß - Übernahme von Interessentenbeiträgen für die Erstellung eines Schutzdammes in Galgenul 6. Beschlußfassung über Katastrophenschutzplan 7. Entschädigung für die Benützung des Güterweges Zamang zur Erhaltung der Verbauungsanlagen Tramosalawine 8. Erstellung eines Gehsteiges in Gargellen und Abklärung wegen eines öffentl. Weges 9. Durchführung einer Volksabstimmung zu Landesgesetz: Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 10. Festsetzung der Erwachsenenbeiträge für den Besuch der Musikschule Montafon 11. Stellenbesetzung Verkehrsamt 12. Gemeinsamer Sommerprospekt mit Gaschurn 13. Fahrverbot öffentl.Weg in Gargellen Gp. 4633/1 14. Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die GR Werner Kraft und Wolfgang Mangard und folgende GV bzw. Ersatzleute: Ernst Lechthaler, Pollhammer Willi, Zint Elmar Bitschnau Alois, Rudigier Walter, Stocker Leopold, Marlin Elmar, Klehenz Hubert, Netzer Adolf, Marlin Ernst, Sattler Johann, Saur Roland, Fiel Manfred, Tschofen Robert. Schriftführer: Zugg Josef Abwesend: GV Tschofen Günter, Weiler Siegfried und Rhomberg Hanskarl alle entschuldigt. -2Mit einheitlicher Zustimmung der Gemeindevertreter wird die Tagesordnung gem. § 41 GG. erweitert. Die Punkte 12 und 13 werden vor Eingang in die Tagesordnung neu aufgenommen. ERLEDIGUNG der Tagesordnung zu Pkt. 1. Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und stellt gemäß § 47 GG. die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Gemeindevertreter sowie die Beschlußfähigkeit fest. zu Pkt. 2. Die Niederschrift über die 24. Sitzung vom 3.5.1988, welche allen Gemeindevertretern bereits zugegangen ist, wird ohne Einwände einstimmig genehmigt. zu Pkt. 3. Berichte des Bürgermeisters a) Die Kosten für die Erstellung einer Notbrücke, durch Einheiten des Bundesheeres, in die Parzelle Schattenort, würden ca. S 300.000, -- (S 280.000, - Material, S 0Arbeit) betragen. Nachdem diese Kosten als zu hoch angesehen wurden ist nun geplant, anstelle einer Brücke eine Überfahrtfurt, die wesentlich kostengünstiger ist, zu erstellen. b) Bezüglich der Weidefreistellung durch die Alpe Zamang und den Mäisäß Tanafreida, zur Verbauung der Tramosalawine, hat sich nun eine geänderte Situation ergeben. Anläßlich eines Lokalaugenscheines hat sich gezeigt, daß wesentlich weniger Weideflächen in Anspruch genommen werden als zuerst angenommen wurde. c) Die Neutrassierung und Errichtung der Zufahrt in die Parz. Hof wird gleichzeitig mit der Verbauung des Maurentobels ausgeführt. d) Eine neuerliche Begehung und Ortsbesichtigung zur Begradigung des sogen. Kalkofenrankes im Zuge der Gargellenerstraße, hat stattgefunden. Die Angelegenheit wird durch einen Sanierungsantrag neu verhandelt und möglicherweise einer Lösung zugeführt werden. e) Die neu gedruckten Ortspläne und Haushaltsverzeichnisse werden nun gegen Ersatz von S 4o, - an alle Haushalte zugestellt. f) Der Einsatz eines Meldekontrollors beim Stand Montafon wird voraussichtlich nicht realisiert. g) Der Vorsitzende berichtet, daß geplant ist in Gortipohl eine Radarbox als ständige Einrichtung zu installieren. Diese Maßnahme ist aufgrund der vorherrschenden Verkehrssituation (Fußgängerübergang und Schülerverkehr) nur zu begrüßen. h) Initiativen zur Gründung einer Dorfgemeinschaft sind im Gange. Ein diesbezügliches Komitee wurde gegründet. i) Die Errichtung eines neuerlichen Stichweges im Zuge der Forststraße Seggeswald durch den Stand Montafon Forstfonds, -3ohne vorherige Verständigung der Gemeinde St. Gallenkirch, wurde verurteilt. Beim Stand Montafon wurde gefordert, daß die Gemeinde über Wegebauprojekte bereits im vorhinein in Kenntnis zu setzen ist. Dadurch können Anfragen aus der Bevölkerung entsprechend beantwortet werden. j) Es bestehen Befürchtungen, daß nun auch das beantragte Schutzwaldsanierungsprojekt "Gortniel" wegen der völlig ungelösten Wildfrage abgelehnt wird. Die Stellungnahme der zuständigen Landesstellen an den Bund ist aufgrund von durchgeführten Erhebungen und Begehungen äußerst negativ. (Kopien des Gutachtens wurden an alle Gemeindevertreter übergeben). k) Der Vorsitzende teilt mit, daß die offizielle Eröffnung des Pflegeheimes, über Antrag der Gemeinde Gaschurn, verschoben wurde und voraussichtlich erst im September 1988 stattfinden wird. Nach Beantwortung verschiedener Fragen zu den Berichten, durch den Vorsitzenden, werden diese zur Kenntnis genommen. zu Pkt. 4. Einem Antrag, wonach die Anschlußwasserleitung in die Parzelle Schattenort, zur Versorgung der Tennisanlage und des Wohnobjektes H.Nr. 82, als Privatleitung anerkannt werden soll, kann aus grundsätzlichen Gründen (Einheitsgrundsatz) nicht entsprochen werden. Eine Änderung der gültigen Wasserleitungsordnung wird daher einheitlich abgelehnt. zu Pkt. 5. Zum Schutze gegen Steinschlag der Wohn- und Wirtschaftsobjekte in Galgenul Nr. 106, 106 a, 106 b und 107, ist die Errichtung eines Dammes, durch die Wildbach- und Lawinenverbauung, geplant. Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung die Übernahme der dafür erforderlichen Interessentenbeiträge. Die genaue Höhe ist jedoch noch nicht bekannt. In diesem Zusammenhang soll im genannten Bereich auch das seit langem bestehende Problem, Ableitung der Tagwässer, einer entsprechenden Lösung zugeführt werden, indem alle Betroffenen zur notwendigen Beitragsleistung im Rahmen eines Projektes des Wasserbauamtes, verpflichtet werden sollen. Der Bürgermeister sagt diesbezügliche Initiativen zu. zu Pkt. 6. Gemäß § 4 des Vorarlberger Katastrophenhilfsgesetzes LGB1. Nr. 47/1979 hat jede Gemeinde zur Vorbereitung und zur Durchführung der Katastrophenhilfe einen Katastrophenschutzplan zu erstellen. Dieser hat insbesondere eine Übersicht über die örtlichen Gegebenheiten, die Verhältnisse, die technischen Merkmale von Anlagen sowie eine Beschreibung absehbarer Katastrophen zu enthalten. Der Plan, der durch das Amt erarbeitet wurde, wird kurz diskutiert, einstimmig beschlossen und mit Wirksamkeit 1.7.1988 in Kraft gesetzt. -4zu Pkt. 7. Die Güterweggenossenschaft Tanafreida / Zamang hat, im Zuge der Verhandlungen zur Freistellung von Weideflächen für Verbauungsmaßnahmen der Tramosalawine, die Forderung zur Übernahme eines Wegerhaltungsbeitrages, für die spätere Erhaltung des Weges, erhoben. Anläßlich einer Begehung, mit Vertretern der Wildbach- und Lawinen verbauung, der Agrarbezirksbehörde, der Gemeinde sowie der Interessentschaften Tanafreida und Zamang, konnten nun die benötigten Weideflächen im wesentlichen festgelegt werden. Während der Güterweg, für die Dauer der gesamten Bauzeit, durch die Wildbach- und Lawinenverbauung erhalten wird, geht später die Miterhaltung des Weges zu Lasten der Gemeinde. Dem Vorschlag der Agrarbezirksbehörde entsprechend, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, anteilige Erhaltungsbeiträge von 6% der Kosten für den Güterweg Zamang zu übernehmen. Die Vertreter der Weggenossenschaft haben sich mit diesem Erhaltungsanteil, durch die Gemeinde, einverstanden erklärt. zu Pkt. 8. Mit Schreiben vom 4.5.1988 erklärt sich Frau Cäcilia Rhomberg, Gargellen, bereit, den für den geplanten Gehsteig an der Bundesstraße erforderlichen Grund aus der Gp. 4571/2 zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug für diese Grundbeistellung verzichtet die Gemeindevertretung mit einstimmigem Beschluß auf die Errichtung eines Spazierweges auf dem öffentlichen Wassergut Gp. 4774 linksufrig des Suggadinbachdammes im Bereich der Gp. 4571/2. Das Recht zur Benützung des öffentlichen Gutes Gp. 4774 (Damm) zur Erhaltung der Verbauungsanlagen soll mit diesem Beschluß jedoch in keiner Weise eingeschränkt werden. zu Pkt. 9. Die Durchführung einer Volksabstimmung, betreffend ein Landesgesetz vom 1.6.1988 über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes, wird nicht verlangt. zu Pkt. 10. Der Vorsitzende berichtet, daß der Standesausschuß die Empfehlung an die Gemeinde Schruns beschlossen hat, die Tarife für die Erwachsenen für den Besuch der Musikschule ab dem Jahre 1988/89, in der doppelten Höhe des Jugendtarifes festzusetzen. Nach eingehender Diskussion schließt sich die Gemeindevertretung der Empfehlung der Standesvertretung an. Der Erwachsenentarif beträgt demnach: bei Einzelstunden S 6.2oo, -, bei Gruppenstunden S 4.6oo, - bzw. S 3.200, - für das Schuljahr. zu Pkt. 11. Der Bürgermeister legt die eingegangenen Bewerbungen für die Stelle der Verkehrsamtsleitung vor und berichtet, daß durch den Gemeindevorstand und Mitglieder des Ausschusses 3 Bewerbungen in die engere Wahl gezogen wurden. -5Mit einstimmigem Beschluß und im Interesse der Einfachheit überträgt die Gemeindevertretung diese Personalentscheidung an den Gemeinde vorstand, nachdem die in die engere Wahl gezogenen Bewerber vorher nochmals zu Gesprächen eingeladen werden. zu Pkt. 12. Die Gemeinde Gaschurn hat die Herausgabe eines gemeinsamen Sommerprospektes vorgeschlagen und zur Diskussion gestellt. Nach eingehenden Beratungen, wobei div. Vorteile eines gemeinsamen Prospektes besprochen werden, steht die Gemeindevertretung diesem Vorschlag einheitlich positiv gegenüber. Es besteht die Meinung, daß versucht werden soll, auch den Ort Gargellen in diese Überlegungen mit einzubeziehen. zu Pkt. 13. Die Erlassung einer Verordnung "Fahrverbot" auf dem öffentl. Weg Gp. 4633/1 in Gargellen, wird gutgeheißen. zu Pkt. 14. a) Auf eine Anfrage teilt der Vorsitzende mit, daß mit dem Grundbesitzer Gp.775/1 das Einvernehmen, für die Grundbeistellung für das noch fehlende Gehsteigstück in Gortipohl, erreicht werden konnte. Die Fa. Wilhelm & Mayer, die derzeit in Galgenul den Gehsteig errichtet, wird auch mit den Arbeiten in Gortipohl beauftragt. b) Es wird angeregt, die Seilbrücke über die 111 zum ehemaligen Schilift Schattenort zu entfernen, da diese Brücke eine Gefahr für Kinder ist und keine Funktion mehr erfüllt. c) Der Obmann des Fremdenverkehrsausschusses GV Alois Bitschnau gibt einen Bericht über die Finanzsituation und Aktionen beim Verkehrsverband Montafon. Dabei gibt er auch Auskunft über verschiedene geplante Werbemaßnahmen beim V-Verband. Der Verbandstag findet am. 5.7.1988 im "Adler" in St. Gallenkirch statt. d) Eine Anfrage bezüglich Errichtung der Asphaltdecken im Zuge der Kanalisation in Gortipohl wird beantwortet. Die Arbeiten werden sobald wie möglich ausgeführt. e) An alle Gemeindevertreter wird eine Arbeitsmappe für das Finanzjahr 1989 ausgegeben. Ende der Sitzung um 23.30 Uhr Tag der Kundmachung 23.6.88 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]