19871104_GVE020

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:33
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1987-11-04
Erscheinungsdatum 1987-11-04
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT über die am Mittwoch, den 04.11.1987 um 20 Uhr im Gemeindeamt, unter dem Vorsitz von Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier stattgefundene 20. SITZUNG der Gemeindevertretung St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 1.) Eröffnung 2.) Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte 4.) Leistung von Beiträgen: a) für die künstliche Besamung b) für den Herdebuchführer 5.) Beratung über Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines Ferienwohnhauses 6.) Förderungsaktion für Privatzimmer 7.) Wegverlegungen: a) Gp. Nr. 4735 in Gortipohl b) Gp. Nr. 4728/1 in Gortipohl c) Gp. Nr. 4679/2 in St. Gallenkirch 8.) Erweiterung der Gemeindewasserversorgung 9.) Durchführung einer Volksabstimmung zu Landesgesetzen: a) Änderung des Kriegsopfergesetzes b) Änderung des Grundverkehrsgesetzes c) Änderung des Landes-Personalvertretungsgesetzes d) Änderung des Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes 10.) Übernahme eines Interessentenbeitrages für den Güterwegbau Gweil 11.) Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die GR. Werner Kraft und Wolfgang Mangard sowie 14 Gemeindevertreter bezw. Ersatzleute u.zw. Ernst Lechthaler, Günter Tschofen, Walter Rudigier Siegfried Weiler, Elmar Zint, Leopold Stocker, Elmar Marlin, Adolf Netzer, Ernst Marlin, Otmar Tschofen, Hans Sattler, Erich Scheidl und Robert Tschofen; Als Schriftführer Josef Zugg. Abwesend: GV Alois Bitschnau entsch. Ersatz ist Erich Scheidl GV Hänsk. Rhomberg entsch. Ersatz ist Robert Tschofen GV Hubert Klehenz entsch. kein Ersatz Der erstmals bei der Sitzung anwesende Ersatzmann Erich Scheidl wird gem. § 37 Gemeindegesetz angelobt. Der Vorsitzende stellt fest, daß die Einladung und Tagesordnung zur Sitzung ordnungsgemäß an alle Gemeindevertreter zugestellt wurde. -2– ERLEDIGUNG zu Pkt. 1.) Der Vorsitzende, Bürgermeister Rudigier, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist. zu Pkt. 2.) Die Niederschrift über die 19. Sitzung wird im Punkt 3. b) wie folgt richtig gestellt: Bei der letzten Forstfondssitzung des Standes Montafon wurde mehrheitlich beschlossen, gegen die Entscheidung des Obersten Agrarsenates beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde einzubringen. Im übrigen wird die Niederschrift für genehmigt erklärt. zu Pkt. 3.) a) Die wasserrechtliche Verhandlung zur Verbauung der Zamanglawine hat am 29.10.1987 stattgefunden. Private Grundbesitzer haben dabei fast ausnahmslos die Zustimmung zu den erforderlichen Verbauungsmaßnahmen und Aufforstungen gegeben. Die Gemeinschaften Tanafreida und Zamang haben noch entsprechende Zustimmungsbeschlüsse zu fassen. b) In der Sache Verlegung und Neuerrichtung der Haltestelle in Gortipohl hat sich eine Lösung ergeben. Es war möglich ein geeignetes Pachtgrundstück für die Haltestelle zu bekommen. c) Das am 17.11.87 veranstaltete 1. Oktoberfest kann Dank der hervorragender Organisation positiv und als großer Erfolg bezeichnet werden. Das Ergebnis beträgt ca. S 60.000, -- und fließt sozialen Zwecken in der Gemeinde zu. Der Vzbm. spricht allen Helfern Dank für den unentgeltlichen Einsatz aus. d) Die seit längerem angekündigten Haushaltsverzeichnisse und Ortspläne sind fertig gestellt und werden gegen Entrichtung des Selbstkostenpreises von S 40, -- im Gemeindeamt od. bei den Verkehrsämtern an die Bevölkerung abgegeben. e) Der Jahresgeschäftsbericht 1986 der Montafonerbahn, Schruns liegt zur Einsichtnahme im Gemeindeamt auf. f) Das an die Gemeinden gerichtete Schreiben des Amtes der Landesregierung bzw. des Landeshauptmannes, betreffend Verzicht auf die Einhebung von Getränkesteuer für heiße Getränke und Speiseeis, wird zur Kenntnis gebracht. f) Der Abgang beim Schwimmbad Gargellen in der vergangenen Saison 1987 beträgt über S 200.000, -. Dazu vertritt der Bgm. die Ansicht, daß dieser Abgang nicht kommentarlos hingenommen werden kann und Gespräche mit den Verantwortlichen in Gargellen zu führen sind. h) Ansuchen um Begradigungen der Bundesstraßen, in Gortipohl Haus Sanier Nr. 77 und in Gargellen beim Kalkofen-Rank, wurden durch die Straßenverwaltung mit dem Hinweis auf die finanzielle Situation abgelehnt. -3– zu Pkt. 4.) Der Unterausschuß für Landwirtschaft hat aufgrund von Anregungen der örtlichen Viehzuchtvereine beraten und die Empfehlung ausgesprochen den Landwirten Beiträge zu den Kosten der künstlichen Besamung zu gewähren. Derartige Kostenbeiträge an die Landwirte würden eine gewisse Einsparung bei der Vatertierhaltung bringen, indem zukünftig nur noch zwei Stiere gehalten werden müssen. Die Gemeindevertretung diskutiert den Vorschlag des Ausschusses und beschließt einstimmig Beiträge wie folgt zu gewähren: Für jede künstliche Erstbesamung bis zu S 330, -- (ohne Fahrtspesen). Dem Herdebuchführer wird ein Spesenbeitrag in der Höhe von S 1.500, - pro Jahr gewährt. zu Pkt. 5.) Zu einer beabsichtigten Errichtung eines Fremdenverkehrsbetriebes durch Frau Helga Kellenberger, St.Gallenkirch 199, (derzeit noch Ausländerin) und Erteilung einer diesbezüglichen Baubewilligung werden keinerlei Bedenken geäußert. Die Möglichkeit, zur Erhaltung des Hauses Nr. 199, als erhaltenswürdige Bausubstanz, soll im Zuge des Baubewilligungsverfahrens geprüft werden. zu Pkt. 6.) Um die Wettbewerbsfähigkeit der Fremden Verkehrswirtschaft weiter zu stärken, beschließt die Gemeindevertretung über Empfehlung des Fremdenverkehrsausschusses einstimmig, Zuschüsse zur Qualitätsverbesserung der Privatzimmer, im Rahmen der Förderaktion des Landes Vorarlberg, zu gewähren. Die Aktion "Fremdenverkehrsförderung" soll genau nach den Richtlinien der Landesregierung, für die Gewährung von Zuschüssen zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern abgewickelt werden und für zwei Jahre ab 1.1.1988 Gültigkeit haben. zu Pkt. 7.) Folgende Ansuchen um Verlegung von öffentlichen Wegen werden einheitlich positiv behandelt: a) Tschofen Ernst u. Mitbesitzer, Sandholzer Olga, Gortipohl. Verlegung des öffentl. Weges Gp. 4735 im Bereich der Gp. 356, 357 und 273, an die Grundgrenze zur Gp. 354/2. b) Marlin Wilfried, Gortipohl. Verlegung des öffentl. Weges Gp. 4728/1 im Bereich der Gp. 131/4. Die Weganlage wird ab dem Schattenortweg taleinwärts bis zur Einmündung in die B 188 beim H. Nr. 16 (Kubicki) an die Bundesstraße B 188 und ab den Gp.117 (Marlin) bzw. 118 (Einsiedler) südlich der Bp. 6o (Stall Marlin) in den Weg Gp. 483o (Schattenortweg) einmündend, verlegt. c) Düngler Willi, St. Gallenkirch. Verlegung des öffentl. Weges Gp. 4679/2 im Bereich der Gp. 2016 an die Grundgrenze Gp. 2019/2. Diese Verlegung wird damit begründet, daß der Weg Gp. 4679/2 im Zuge der Kanalisation im Bereich der Gp. 2012/3 u. 2016 auf 3 m Breite ausgebaut und asphaltiert wird. -4zu Pkt. 8.) Zur Erschließung der Bauflächen Gp. 1412/1 bis 1412/6 wird dem Antrag des Lothar Amritzer, auf Erweiterung des Gemeindewasserversorgung, einstimmig entsprochen. Im kommenden Jahr 1988 soll die Errichtung einer Hauptleitung bis zur Gp. 1412/4 vorgesehen werden. zu Pkt. 9.) Die Durchführung einer Volksabstimmung zu folgenden vom Vlbg. Landtag beschlossenen Gesetzen wird nicht verlangt: a) b) c) d) Änderung Änderung Änderung Änderung des Kriegsopferabgabegesetzes des Grundverkehrsgesetzes des Landes-Personalvertretungsgesetzes des Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes zu Pkt. 10.) Mit einstimmigem Beschluß übernimmt die Gemeindevertretung Interessentenbeiträge zum Bau eines Güterweges Gweil wie folgt: Soweit ganzjährig bewohnte Anwesen erschlossen werden, das ist bis zum Anwesen Herbert Juen H.Nr. 141, im selben Verhältnis wie die öffentliche Förderung gewährt wird. zu Pkt. 11.) Allfälliges a) Eine Anfrage zu einer derzeit laufenden Kanalverlegung im Boden, Bauvorhaben Salzgeber Monika, wird beantwortet. Das Bauvorhaben wurde geändert. Der Gemeinde entstehen durch die Verlegung der Kanalleitung keine Kosten. b) Einer Anfrage zufolge, ist die Einleitung von geklärten Fäkalien in die Kanalisation nicht gestattet. Es zeichnet sich evt. eine Lösung ab, wonach ein Großfahrzeug für die Abfuhr zur ARA Vandans eingesetzt wird. c) Auf eine Anfrage wird mitgeteilt, daß der anfallende Sperrmüll aus der geplanten Abfuhraktion auf der ehemaligen Deponie, in der Vallatscha, zwischengelagert werden muß. d) Es wird angeregt, daß bei evt. Erweiterungen der Wasserversorgung gleichzeitig auch die Löschwasserversorgung geplant werden soll. e) Auf Steinschlaggefährdungen im Bereich der Parzelle Gortniel wird aufmerksam gemacht und auf Gegebenheiten bezüglich der Mäusebekämpfung wird hingewiesen. Ende der Sitzung um 22.20 Uhr. Tag der Kundmachung 6.11.78 [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]