19930722_GVE031

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:36
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1993-07-22
Erscheinungsdatum 1993-07-22
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Inhalt des Dokuments

-0- 6791 St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 13.07.1993 Ladung und Kundmachung zur 31. Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 22.07.1993 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch Tagesordnung 01. Eröffnung 02. Genehmigung der letzten Niederschrift 03. Berichte 04. Genehmigung des Rechnungsabschlusses der Gemeinde für 1992 05. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1992 für das Pflegeheim 06. Vorlage des Kontrollberichtes des Landes 07. Volksabstimmung zu Landesgesetzen 08. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1992 - ARA Montafon 09. Grundkauf zur Verbesserung einer Zufahrt - Hanswolfaweg 10. Benützungsrecht - Stall Gastauer 11. Vorberatung über Erweiterungsbau für Musikschule Montafon 12. Arbeitsvergabe - Kindergarten Gortipohl 13. Beratung über Bauvorhaben - Stand Montafon 14. Allfälliges Die Sitzung ist öffentlich. Entschuldigungen sind unverzüglich (spätestens bei Sitzungsbeginn) unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Gefertigten bekanntzugeben. Ergeht an: 1. alle Mandatare 2. die Amtstafel zum Anschlagen Unter Anschluß von: Rechnungsabschluß der Gemeinde 1992 Rechnungsabschluß Pflegeheim 1992 Kontrollbericht des Landes Rechnungsabschluß 1992 - ARA Montafon Der Bürgermeister -1- Gemeindeamt St. Gallenkirch A-6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, am 93-07-26 Niederschrift über die am Donnerstag, den 22.07.1993 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 31. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG: 01) Eröffnung 02) Genehmigung der letzten Niederschrift 03) Berichte 04) Genehmigung des Rechnungsabschlusses der Gemeinde für 1992 05) Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1992 für das Pflegeheim 06) Vorlage des Kontrollberichtes des Landes 07) Volksabstimmung zu Landesgesetzen 08) Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1992 - ARA Montafon 09) Grundkauf zur Verbesserung einer Zufahrtt (Hanswolfaweg) 10) Benützungsrecht - Stall Gastauer 11) Vorberatung über Erweiterungsbau für Musikschule Montafon 12) Auftragsvergaben: a) Kindergarten Gortipohl b) Sommerprospekt für Verkehrsamt c) Gemeinsame Werbemaßnahme mit Silvretta-Nova d) Schutzwaldsanierungsprojekt "Hof" 13) Beratung über Bauvorhaben - Stand Montafon (neues Standesgebäude) 14) Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Walter Rudigier und Willy Berger sowie 14 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute, und zwar Wolfgang Mangard, Willi Pollhammer, Roland Saur, Manfred Fiel, Erich Scheidl, Leopold Stocker, Renate Wurzinger, Wolfgang Bösch, Quido Netzer, Hans-Karl Rhomberg; Erwin Lorenzin und Otmar Netzer; Guntram Juen als Schriftführer; Entschuld: Günther Tschofen, Alois Bitschnau, Mathies Franz, Othmar Tschofen; N. entsch.: Artur Mangard; Die Punkte 12 b - e) werden gem. § 41 Abs. 3 GG mit Zustimmung aller Anwesenden neu in die Tagesordnung aufgenommen. -2Erledigung: zu 1) Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit gem. § 43 GG ist gegeben. zu 2) Die Niederschrift über die 30. GV-Sitzung vom 16.06.93 wird über Antrag der ÖVPFraktion ergänzt. Die ÖVP-Fraktion hat vor der Sitzung am 16.06.1993, die bereits terminisiert war, einen Antrag auf Abhaltung einer GV-Sitzung zum Thema Wohnanlage Innergant eingebracht. Diesem Antrag, der auch die Einladung der gesamten Bevölkerung zum Inhalt hatte, wurde insofern stattgegeben, als ein Tagesordnungspunkt zu dieser Angelegenheit aufgenommen wurde. zu 3) Berichte a) Bei den Verhandlungen bezüglich "Egga-Weg" hat sich noch keine Lösung ergeben. Inzwischen hat auch Bezirkshauptmann Leo Walser entsprechende Vermittlungsgespräche mit den Anrainer geführt. Nach Ansicht des Vorsitzenden kann die vorgeschlagene Wegbreite nicht akzeptiert werden, da 2, 40 m für das Befahren u.a. mit dem Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr nicht ausreichen. b) Hinsichtlich der Wildschadenssituation hat im Bärenwald eine Begehung stattgefunden, wobei vor allem im unteren Bereich noch starke Mängel festzustellen waren. c) Der Vorsitzende berichtet über eine Besprechung des Wirtestammtisches bezüglich der Vermarktung von Fleisch durch heimische Landwirtschaftsbetriebe. Es steht eine annehmbare Lösung in Aussicht. d) Bezüglich Bauvorhaben der Fa. JÄGER in Gortipohl wurde seitens der BH Bludenz eine Landschaftsschutzverhandlung anberaumt. Anschließend hat der Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz eine Entscheidung zu treffen. Im Zuge der Diskussion zum diesem Punkt verweist der Vorsitzende auf durchwegs positive Gutachten sowie auf das Baurecht. Die ÖVP-Fraktion appelliert jedoch an die Baubehörde, daß zumindest hinsichtlich des Baustils alles unternommen werden soll, um die nach ihrer Auffassung nicht akzeptable Baugestaltung positiv zu beeinflussen. e) Der Bürgermeister berichtet weiters über die stattgefundenen Verhandlungen bezüglich des im Bau befindlichen Antennenmastes für das D-Netz in Gargellen. Mit den diese Anlage bekämpfenden Parteien konnte weitgehendst Einigung erzielt werden. Eine geeignete Variante konnte nicht gefunden werden. zu 4) Der Rechnungsabschluss 1992, welcher allen Gemeindevertretern und Ersatzleuten gemeinsam mit der Ladung zur Sitzung zugestellt wurde, wird durch den Bürgermeister und den Gemeindekassier erläutert und zu den wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Voranschlag Stellung genommen. Ebenfalls wird auch der schriftlich vorliegende Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis gebracht und diskutiert. -3- Gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses wird der Rechnungsabschluß 1992 mit nachstehenden Gesamtsummen mit 13:4 Stimmen beschlossen. Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Vortrag Gebarungsüberschuss 1990 Gebarungsabgang 1992 Haushaltsumsatz 1992 58.427.931, 42 20.820.830, 29 79.248.761, 71 5.183.072, 44 609.402, 47 85.041.236, 62 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung Haushaltsumsatz 1992 66.534.569, 48 18.506.667, 14 85.041.236, 62 Der Vermögensstand der Gemeinde beträgt: Am Beginn des Haushaltsjahres Am Ende des Haushaltsjahres 104.994.294, 07 114.878.056, 61 Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt: Am Beginn des Haushaltsjahres Am Ende des Haushaltsjahres 30.646.464, 17 43.621.429, 87 Abschließend spricht der Bürgermeister dem Gemeindekassier wie auch der gesamten Belegschaft des Gemeindeamtes Dank und Anerkennung für das abgelaufene Haushaltsjahr aus. zu 5) Der ebenfalls allen Gemeindevertretern zugestellte Rechnungsabschluss 1992 für das Pflegeheim wird von den anwesenden Mandataren mit 13:4 Stimmen genehmigt, nachdem diverse Kostenüberschreitungen vom Vorsitzenden und vom Kassier erläutert wurden. Einnahmen lt. Rechnung 1992 Ausgaben lt. Rechnung 1992 ergibt Abgang, der zur Beitragsrechnung herangezogen wird Der ausgewiesene Abgang wird wie folgt abgedeckt: a) durch das Land Vorarlberg 40% b) durch die Herkunftsgemeinden der Patienten 40% c) durch die Rechtsträgergem. St.Gllk. u. Gasch. 20% 5.702.006, 31 7.170.631, 59 -1.468.625, 28 587.450, 11 587.450, 11 293.725, 06 -4- Zu 6) Der Bericht des Amtes der Vbg. Landesregierung vom 11.06.1993 über die Überprüfung der Gebarung nach § 90 GG. wurde allen Gemeindemandataren rechtzeitig zugestellt. Er wird ausführlich diskutiert und vom Vorsitzenden erläutert. Nach Kenntnisnahme dieses Kontrollberichtes durch die Gemeindevertretung hat der Bürgermeister dem Amt der Landesregierung binnen 3 Monaten über die getroffenen Maßnahmen zu berichten. Zu 7) Zu folgenden Landesgesetzen wird keine Volksabstimmung verlangt: a) Gesetz über eine Änderung des Sammlungsgesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Gasgesetzes c) Gesetz über eine Änderung des Spielapparategesetzes d) Gesetz über eine Änderung des Landtagswahlgesetzes e) Gesetz über eine Änderung des Wählerkarteigesetzes f) Landtagsbeschluss betreffend ein Grundverkehrsgesetz g) Änderung des Gesetzes über die öff. Wasserversorgung in Vorarlberg h) Änderung des Gesetzes über die öff. Wasserversorgung in Feldkirch i) Gesetz über eine Änderung des Kanalisationsgesetzes Zu 8) Der allen zugestellte Rechnungsabschluss 1992 für die ARA Montafon wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Zu 9) Da die Einfahrtstrompete einer Hauszufahrt (zum Hnr. 257) beim Hanswolfaweg zu schmal ausgeführt wurde, wird einstimmig beschlossen, eine Grundablöse von S 15.000, -- zu übernehmen. Zur Verbreiterung des Hanswolfaweges im Bereich des Speichers zu Hnr. 256 und der daraus sich ergebenden Grundablöse wird ebenfalls die Zustimmung erteilt. Damit soll eine Verbesserung der Gesamtsituation erreicht und die Voraussetzung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten geschaffen werden. Zu 10) Da der im Eigentum der Gemeinde St. Gallenkirch stehende Stall beim alten Sportplatz in Gastauer dringend sanierungsbedürftig ist, wird beschlossen, mit dem Pächter eine Vereinbarung zu treffen, wonach diesem für die Sanierungsmaßnahmen ein Benützungsrecht von 15 Jahren eingeräumt wird. Sollte sich jedoch ergeben, daß die Gemeinde das Stallgebäude aus irgendwelchen Gründen vorher benötigt oder entfernen muß, werden die Kosten der Sanierungsmaßnahmen aliquot abgelöst. Es wird jedoch verlangt, daß die dort untergebrachten Tiere vom Sportplatz fernzuhalten sind. -5- Zu 11.) Die den Mandataren zugestellten Unterlagen über die beabsichtigte Erweiterung der Musikschule Montafon im ehemal. Lagergebäude der Raiba Schruns werden diskutiert. Wenngleich von Musikkreisen über die zu starke Zentralisierung der Musikschule in Schruns keine Begeisterung zu entnehmen ist, wird man sich einer Beteiligung an diesem Vorhaben nicht verschließen können. Zu 12) Auftragsvergaben Folgende Aufträge und Leistungen werden einstimmig vergeben: a) Böden für den Kindergarten Gortipohl - Fa. Tschanhenz 96.840, -- exkl. USt. b) 2 Schränke für Kindergarten Gortipohl - Fa. Sauerwein 27.432, -- exkl. USt. c) Nachdruck Sommerprospekt - Fa. Pfanner (Billigstbiet.) 109.890, -- exkl. USt. d) Gemeinsame Werbemaßnahme mit den Silvretta-NovaBergbahnen, dem VA Gaschurn und einzelnen Betrieben, welche sich daran beteiligen wollen: ca. 180.000, -- bis 200.000, -- exkl. USt. e) Schutzwaldsanierungsprojekt "Hof" - Steinfangdamm Fa. Sepp Tschofen, Partenen (Billigstbieter) 3.636.000, -- incl. USt. Zu 13) Bekanntlich plant der Stand Montafon die Errichtung eines neuen Standesgebäudes, in dem auch der Tourismusverband untergebracht werden soll. Die vorliegenden Planunterlagen werden diskutiert. Grundsätzlich wird zu diesem Bauvorhaben positiv Stellung genommen, wenngleich die etwas ausgefallene und großzügige Baugestaltung kritisiert wird. Es werden auch Bedenken hinsichtlich des Vorhabens des Tourismusverbandes geäußert, wonach dieser künftig parallel zu den Verkehrsämtern eine Zimmervermittlung betreiben möchte. Man sieht darin Nachteile für das Hochmontafon. zu 14) Allfälliges Vbgm. Walter Rudigier berichtet, daß bezügl. der Kneippanlage Gortipohl mit dem Grundbesitzer die Vereinbarung über die Pachtdauer auf 20 Jahre abgeschlossen werden konnte. ENDE der Sitzung: 23.00 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]