19681219_GVE031

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:36
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1968-12-19
Erscheinungsdatum 1968-12-19
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Inhalt des Dokuments

- 1 - 16.12.1968 6791 St.Gallenkirch, .......................................................... Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der am Donnerstag den 19.12.1968 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Sitzungszimmer) anberaumten 31.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen: Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Vorlage und Genehmigung des Gemeindevoranschlages 1969 4.) Studien-und Lernbeihilfen 5.) Postablage Gortipohl. 6.) Futter-und Sprunggelder 1968/59 7.) Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten: a) Prof. Hans Fuchs, Bludenz b) Tschanhenz Wilhelm.Garfrescha 8.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Dürst Rosa, St.Gallenkirch 116 9.) Ansuchen um Beitragsleistung: a) Berufsvorschule Jugend am Werk Bludenz b) Ski Club Montafon Schruns c) Verband Vlbger Skiläufer Bregenz d) Wintersportverein St.Gallenkirch 10.) Müllablagerung -Schreiben der B.H.Bludenz 11.) Allfälliges Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister - 2 - Gemeinde St.Gallenkirch Niederschrift über die am Donnerstag, den 19.Dezember 1968 um 20.00 Uhr im neuen Schulhaus in St.Gallenkirch (Sitzungszimmer) stattgefundene 31. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Vorlage des Gemeindevoranschlages 1969, 4.) Studien- und Lernbeihilfen, 5.) Postablage Gortipohl, 6.) Futter- und Sprunggelder 1968/69, 7.) Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten, 8.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen, 9.) Ansuchen um Beitragsleistungen, 10.) Müllablagerung St.Gallenkirch, 11.) Allfälliges. Erschienen sind: Bürgermeister MANGARD Hermann als Vorsitzender, die Gemeinderäte Lorenzin Anton und Juen Ernst, sowie 12 Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner und zwar: Büsch Anton, Stocker Erwin, Wachter Raimund, Tschofen Martin, Tschofen Herbert, Butzerin Alois, Marlin Ernst, Thöny Kurt, Stocker Wilhelm, Squinobal Helmut, Spannring Stefan, Flöry Richard. Entschuldigt: Die GV. Rhomberg Hanskarl und Neher Raimund (Ersatz) Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Die Niederschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 24.Oktober 1968 wird ohne Einwand als genehmigt erklärt. 3.) Es wird der, allen Gemeindevertretern bereits zugeleitete Gemeindevoranschlag 1969 erläutert und zur Debatte gestellt. - 3 - Der Voranschlag 1969 sieht Ausgaben vor in Höhe von S 5, 643.300.Als wesentlichste Ausgabeposten scheinen auf: Beiträge für Wildbach- und Lawinenverbauung am Gufel (Innersiggam) und Suggedinbach ............... S 1, 000.000.für Garfreschenbahnprojekt S 750.000.- für Förderung des Fremdenverkehrs S 447.000.- für Schuldentilgung und Zinsen S 528.000.- An Einnahmen erwartet die Gemeinde S 3, 743.300.- Zum Ausgleich des Jahresvoranschlages 1969 ist die Aufnahme eines Darlehens vorgesehen und zwar in Höhe von ............. S 1, 900.000.- S 5, 643.300.Nach eingehender Aussprache wird der Gemeindevoranschlag 1969 in der vorliegenden Form mit einstimmigem Beschlusse genehmigt. Außerdem werden mit einstimmigem Beschlusse die Hebesätze zu den Gemeindeabgaben und- Beiträgen für das Jahr 1969 festgesetzt. Schließlich wird der Dienststellenplan der Gemeindeangestellten für das Jahr 1969 (3 Angestellte) einstimmig genehmigt. 4.) Um den Besuch von Mittelschulen durch Schüler aus unserer Gemeinde zu fördern, wird der einstimmige Beschluss gefasst, erstmals für das Schuljahr 1968/1969 bei gegebener Bedürftigkeit, sowie bei entsprechenden schulischen Leistungen auf Antrag Zuschüsse zu gewähren. Diese Zuschüsse werden für das Schuljahr 1968/69 wie folgt festgesetzt: Für Schüler, welche eine Mittelschule als Fahrschüler besuchen, jährlich S 1, 000.--, für Schüler, welche eine Mittelschule als Internatsschüler besuchen, jährlich S 1, 500.--. 5.) Es wird neuerdings mit einstimmigem Beschlusse die dringende Notwendigkeit der Errichtung eines Postamtes in der Parzelle Gortipohl festgestellt. Bekanntlich ist die Gemeinde jetzt in der Lage, im alten Schulhaus Gortipohl geeigneten Raum für ein Postamt zur Verfügung zu stellen. Im Hinblick auf die Bevölkerungszahl, sowie die Gäste-Nächtigungsziffern erscheint der Gemeindevertretung diese Forderung als absolut gerechtfertigt. 6.) Auf Vorschlag des Viehzuchtvereines St.Gallenkirch werden mit einstimmigem Beschlusse für die Sprungperiode 1968/69 festgesetzt: a) Das Futtergeld für 1-jährige Stiere mit S 32.- pro Tag Futtergeld für 2-jährige Stiere mit S 38.- pro Tag Futtergeld für 3-jährige Stiere mit S 42.- pro Tag b) Das allgemeine Sprunggeld mit S 100.-; das Sprunggeld f. d. Stier "Gustl" bei Stocker Erich mit S 150.- bzw. S 200.-. - 4 - 7.) Nachstehende Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten werden mit einstimmigem Beschlusse genehmigt: a) Dem Tschanhenz Wilhelm für die Erweiterung seiner MaterialseilbahnTalstation gegenüber Gp.2137/1 auf O, 00 Meter, b) Dem Prof. Fuchs Hans für sein Bauvorhaben gegenüber der Gp.4481 (Gampabing) auf 2 Meter. 8.) Gegen das Konzessionsansuchen der Frau Rosa DURST in Galgenul 116 für den Betrieb eines Gast- und Schankgewerbes bestehen seitens der Gemeinde keine Einwendungen. Der Lokalbedarf wird mit einstimmigem Beschlusse zugesprochen. 9.) Mit einstimmigem Beschlusse werden auf Ansuchen nachstehenden Einrichtungen für das Jahr 1969 Beiträge gewährt: a) Der Berufsvorschule Bludenz ........... S 500.00 b) dem Ski-Club Montafon in Schruns ....... S 1000.00 c) dem Verband Vorarlberger Skiläufer...... S 1000.00 d) dem Wintersportverein St.Gallenkirch ... S 2000.00 e) dem Ski-Club Gargellen ................. S 2000.00 10.) Es wird das Schreiben der BH. Bludenz Zl. II-5-1968 vom 2.12.1968 zur Kenntnis gebracht, wonach die Mullablagerung an der Tramosa bei der Tankstelle gegenüber dem Gasthof Adler behördlich untersagt wird. Es wird einstimmig beschlossen, einen neuen öffentlichen Mullabfuhrplatz ausfindig zu machen. Außerdem soll die Einführung eines turnusmäßigen Mullabfuhrdienstes erwogen werden. 11.) Gemäß § 45, 1. Absatz, Punkt 9 des Vorarlberger Gemeindegesetzes wird der einstimmige Beschluss gefasst, an die zuständige Behörde den Antrag auf Übertragung der Besorgung von baupolizeilichen Angelegenheiten gemäß § 5 Abs. 3 des Gemeindegesetzes an die BH Bludenz zu stellen. Ende der Sitzung: 22.50 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: