19931130_GVE034

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:35
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1993-11-30
Erscheinungsdatum 1993-11-30
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 25.11.1993 Gv-LAD.Doc LADUNG und KUNDMACHUNG zur 34. Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, den 30.11.1993 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch TAGESORDNUNG 01. Eröffnung 02. Genehmigung der letzten Niederschrift 03. Berichte 04. Änderung des Flächenwidmungsplanes 05. Beratung und Beschlußfassung der Verordnung zum Schutze des Landschafts- und Ortsbildes sowie gegen Lärmstörungen 06. Beratung über weitere Vorgangsweise in der Angelegenheit "EGGAWEG" 07. Neubau eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes für den Stand Montafon Baubeschluß 08. Errichtung Von Fußgängerübergängen in Galgenul 09. Abgabe einer Haftungserklärung für der Bauabschnitt 01 - Verbandssammler Außermontafon 10. Volksabstimmung zu Landesgesetzen: a) Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Bauproduktegesetzes c) Gesetz über eine Änderung des Abgabenverfahrensgesetzes 11. Änderung der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz 12. Gebührenerhöhungen: a) Kanalbenützungsgebühren b) Gästetaxe c) Mullgebühren 13. Erhöhung des Landwirtschaftsförderung 14. Festsetzung der Miete für Werbeflächen beim Werbepavillion 15. Allfälliges Die Sitzung ist öffentlich. Entschuldigungen sind unverzüglich (spätestens bei Sitzungsbeginn) unter Angabe des Hinderungsgrundes dem Gefertigten bekanntzugeben. Ergeht an: 1. alle Mandatare 2. die Amtstafel zum Anschlagen Der Bürgermeister -1- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 06.12.1993 GEMVERTR.DOC Niederschrift über die am Dienstag, den 30.11.1993 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St. Gallenkirch stattgefundene 34. Sitzung der Gemeindevertretung Von St. Gallenkirch TAGESORDNUNG: 01) Eröffnung 02) Genehmigung der letzten Niederschrift 03) Berichte 04) Änderung des Flächenwidmungsplanes 05) Beratung und Beschlußfassung der Verordnung zum Schutze des Landschafts- und Ortsbildes sowie gegen Lärmstörungen 06) Beratung über weitere Vorgangsweise in der Angelegenheit "EGGAWEG" 07) Neubau eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes für den Stand Montafon Baubeschluß 08) Errichtung von Fußgängerübergängen in Galgenul 09) Abgabe einer Haftungserklärung für den Bauabschnitt 01 - Verbandssammler Außermontafon 10) Volksabstimmung zu Landesgesetzen: a) Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Bauproduktegesetz c) Gesetz über eine Änderung des Abgabenverfahrensgesetzes d) Gesetz über eine Änderung des Abfallgesetzes e) Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes f) Gesetz über eine Änderung des Lichtspielgesetzes g) Gesetz über eine Änderung des Gasgesetzes 11) Änderung der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz 12) Gebührenerhöhungen a) Kanalbenützungsgebühren b) Gästetaxe c) Mullgebühren 13) Erhöhung der Landwirtschaftsförderung 14) Festsetzung der Miete für Werbeflächen beim Werbepavillon 15) Allfälliges Anwesend: Bgm. Fritz Rudigier, die Gemeinderäte Walter Rudigier und Willy Berger sowie 11 Gemeindevertreter bzw. Ersatzleute und zwar Wolfgang Mangard, Willi Pollhammer, Roland Saur, Günter Tschofen, Manfred Fiel, Erich Scheidl, Franz Mathies, Quido Netzer, Hans-Karl Rhomberg; Othmar Tschofen und Erwin Lorenzin; Rainer Fiel als Schriftführer; Entschuld:. Leopold Stocker; Alois Bitschnau, Renate Wurzinger, Wolfgang Bösch N. entsch.: Artur Mangard; -2Erledigung: zu 1) Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß sämtliche Gemeindevertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden. Die Beschlußfähigkeit gem. § 43 GG ist gegeben. zu 2) Die Niederschrift vom 8.10.93 wird auf Antrag von GV Otmar Tschofen dahingehend korrigiert, daß bei Pkt. 4. die Bewirtschaftungsverhältnisse des Grundbesitzes noch zu klären sind. Ansonsten wird die Niederschrift einstimmig genehmigt. zu 3) Berichte a) Bezüglich der Steinschlaggefahr in der Vallatscha wird nach einer Begehung ein Konzept für die Eindämmung der Gefahr ausgearbeitet. b) Am Samstag, den 16.1 0.93 fand die Viehausstellung statt. c) Bezüglich dem Eggawegstreit fand eine Begutachtung durch Hr. Ing. Fitz von der Vbg. Landesregierung statt. d) In Gargellen, St. Gallenkirch und Gortipohl wurden wieder Bürgerversammlungen abgehalten. In Gortipohl kam hauptsächlich das geplante Wohnbauprojekt in Innergant zur Sprache. Da alle Gutachten positiv sind, wird das Projekt genehmigt. e) Am Dienstag, den 16.1 1.93 fand eine Jagdausschußsitzung der Genossenschaftsjagd Stock III statt. Der Pächter Hr. Hermann Ellensohn hat das Pachtverhältnis auf eigenen Wunsch gelöst, an seine Stelle tritt Hr. Auerbach Günter, ehemaliger Mitpächter, für die restliche Jagdperiode in das Pachtverhältnis ein. f) Bezüglich der Genehmigung zur Verlängerung der Bauschuttdeponie gab es auf der Deponie mit den zuständigen Behörden einen Lokalaugenschein. Seitens der Behördenvertreter wurde einer Verlängerung der Deponiegenehmigung positiv gegenübergestanden. Eventuell könnte sogar eine Innermontafoner Lösung in Betracht gezogen werden. Im gleichen Zuge wurde die Zufahrt zum Sportplatz, sowie die Errichtung eines Trainingsplatzes begutachtet. Die schriftlichen Gutachten werden noch zugestellt. g) Am Freitag, den 26.11.93 wurde in Gortipohl die Vermieterversammlung abgehalten. Dabei konnten die Preise für den Blumenschmuckwettbewerb verliehen werden. h) Die Vertragsabfassung mit der Fa. Fleiga ist kurz vor dem Abschluß, es muß nur noch das Flächenverhältnis für den Grundtausch geändert werden. i) Im November fanden Prüfungen durch das Finanzamt und die Gebietskrankenkasse statt. Probleme gab es nur hinsichtlich dem Vorsteuerabzug beim Verkehrsamt. zu 4) Die Gemeindevertretung hat über die beantragten Änderungen des Flächenwidmungsplanes wie folgt entschieden: a) Kessler Karin, Gortipohl HNr. 1, der Umwidmung der Teilfläche von Gp. 68/2 in Bauwohngebiet wird entsprochen. -3b) Netzer Karl, St. Gallenkirch HNr. 79; die Umwidmung der Gp. 1455/1 in Bauwohngebiet wird genehmigt, die Änderung der Gp. 1440 wird abgelehnt, da sie in der roten Zone liegt. c) Walser Elfriede, St. Gallenkirch HNr. 21 1, die beantragte Umwidmung der Gp. 1972/6 wird genehmigt. d) Mangard Katharina, Gortipohl HNr. 64, die Umwidmung der Gp. 698/1 in Bauwohngebiet wird genehmigt. e) Brenn Helma, D-77761 Schiltach, die beantragte Umwidmung der Gp. 1972/7 wird zurückgestellt. zu Pkt. 5) Auf Grund der andauernden Lärmbelästigungen durch verschiedene Bautätigkeiten während der Hochsaison durch Hr. Drexel Jürgen wurde vom Verkehrsverein Gargellen eine Verordnung zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes, sowie gegen Lärmstörungen beantragt. Nach einer genauen Darstellung und eingehender Diskussion wird der vorgelegte Verordnungstext einstimmig beschlossen. GV Saur Roland war bei der Abstimmung nicht anwesend. zu Pkt. 6) Die Gemeindevertretung beschließt die Verordnung über die Erklärung eines Teilstückes des "Eggaweges" in Galgenul zur Gemeindestraße sowie die Auflassung eines Teilstückes der Wegparzelle 4659 lt. vorliegendem Entwurf. Dieser Beschluß gilt als aufgehoben, wenn die Eigentümer an den Grundstücken 3231/1, 3226, 3227, 3225/1, 3225/2, 3223, 3208, 3209, 3210, 3205 (Gerhard Düngler u. Walser Emma) bzw. deren bevollmächtigte Vertreter binnen 10 Tagen nach Zustellung eines entsprechenden Schreibens schriftlich erklären und bestätigen, daß der derzeitige Bestand jenes Teilstückes der Straße zur Parzelle "Egga" (samt die im Zuge dieser Straße befindlichen Kurvenausweitungen, Böschungen, Banketten und baulichen Anlagen, wie Durchlässe, Entwässerungsanlagen und Stützmauern), welches von der Wegparzelle 4657/3 (bestehende Gemeindestraße "Eggaweg") beim Hochbehälter für die Wasserversorgung Galgenul abzweigt und über die Grundstücke 3231/1, 3226, 3227, 3225/1, 3225/2, 3223, 3208, 3209, 3210, 3205 bis zur Grundstücksgrenze zum Gst. 3199 (Töbile) führt, seit mehr als 20 Jahren (§ 20 Abs. 1 StrG.) dem Gemeindegebrauch im Sinne des § 2 StrG. gewidmet ist und somit dieses Teilstück des Eggaweges als öffentliche Privatstraße anerkannt wird. Die Gemeinde St. Gallenkirch erklärt sich gegebenenfalls bereit, mit den Eigentümern der vorgenannten Grundstücke eine Vereinbarung über die Übernahme der Erhaltung und Instandsetzung dieses Straßenabschnittes abzuschließen. Der Bürgermeister von St. Gallenkirch als hiefür zuständige straßenpolizeiliche Behörde hat überdies die Anordnung der nach verkehrstechnischen Beurteilung notwendigen Verkehrsbeschränkungen zu erlassen, insbesondere die Erlassung einer Verordnung, wonach das Fahren mit Fahrzeugen, deren größte Breite 2, 50 m überschreitet, Verboten ist. zu Pkt. 7) Bezüglich dem Neubau des Standesgebäudes in Schruns wurden die Unterlagen den Gemeindevertretern zugestellt. Der Vorsitzende erläutert den Plan. Die Finanzierung -4könnte aus den Mitteln zur Verbesserung der Standeswaldungen bestritten werden. Im neuen Plan sind Räumlichkeiten für den Tourismusverband nicht mehr enthalten. Die Gemeindevertretung stimmt schließlich dem Bauvorhaben einstimmig zu. zu Pkt. 8) Von den Schülern der Volksschule Galgenul wird schriftlich um die Errichtung eines Fußgängerüberganges im Bereich der Kreuzung Gargellenstraße angesucht. Die Gemeindevertretung stimmt dieser Forderung einstimmig zu. zu Pkt.9) Die Haftungsübernahme für den Verbandssammler Außermontafon-Bauabschnitt 01 wird einstimmig genehmigt. zu Pkt. 10) Zu folgenden Landesgesetzen wird keine Volksabstimmung verlangt: a) Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Bauproduktegesetz c) Gesetz über eine Änderung des Abgabenverfahrensgesetzes d) Gesetz über eine Änderung des Abfallgesetzes e) Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes f) Gesetz über eine Änderung des Lichtspielgesetzes g) Gesetz über eine Änderung des Gasgesetzes zu Pkt. 11) Die Änderung der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird vom Vorsitzenden erläutert und von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen. zu Pkt. 12) Ab 1.1.1994 werden folgende Gebühren neu festgesetzt: a) Kanalgebühr b) Mullgebbühren pro Mullsack pro Containerentl. S 12, --/m3, netto S 26, -- netto S 290, -- netto Ab 1.12.94 wird die Kurtaxe um S 1, -- erhöht. zu Pkt. 13) Die Landwirtschaftsförderung wird mit 1.1.94 wie folgt festgesetzt: pro Stk. Großvieh pro Stk. Schaf oder Ziege S 950, -S 100, -- S 1.000, -- bei Zone 4 S 105, -- bei Zone 4 -5- zu Pkt. 14) Die Miete für Werbeflächen am neuen Werbepavillon wird für Normalformate (Din A2 u. 50, 0 X 70, 0 cm) mit S 500, -- pro Werbefläche festgelegt. zu Pkt. 15) GV Erwin Lorenzin urgiert, daß man nochmals Bestrebungen anstellen sollte, eine gemeinsame Schwimmbadlösung mit Gaschurn zu finden. Die Anfrage von GV Otmar Tschofen bezüglich der Zufahrt zur Valiserabahn, beantwortet der Vorsitzende dahingehend, daß die Verhandlungen mit der Grundeigentümerin noch im Gange sind. Ende der Sitzung: 23.05 Uhr [Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden]