19591212_GVE042

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:39
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1959-12-12
Erscheinungsdatum 1959-12-12
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Inhalt des Dokuments

-0- Einladung zu der am Samstag, den 12.Dezember 1959 um 18.00 Uhr (abends 6 Uhr) auf dem Gemeindeamte in St.Gallenkirch stattfindenden dringenden Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Schlussverhandlung mit Herrn Engstler Tschagguns (welcher anwesend sein wird) betr. Grundablösung für die Seilbahntrasse der Garfreschenbahn. 2.)Berichte des Bürgermeisters und Beschlussfassung über den Stand der Verhandlungen mit den Grundbesitzern Hämmerle, Faigle und Juen Otto (Schruns). 3.)Verhandlung mit GV. Rudigier Anton betr. Grundablösung für Seilbahn-Talstation. In Anbetracht der Wichtigkeit der Tagesordnung wird um vollzähliges Erscheinen ersucht. Im besonderen wird auch um Verständnis wegen Festsetzung des außerordentlichen Termines (6 Uhr abends!) für diese Sitzung gebeten. Der Bürgermeister: -1- Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz Telefon (05557) 205 St. Gallenkirch, 12.12.1959 Niederschrift Über die am Samstag, den 12. Dezember 1959, abends 18.00 Uhr In der Gemeindekanzlei abgehaltene 42. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Schlussverhandlung mit Herrn Engstler von Tschagguns betr. Grundablösung für die Seilbahntrasse der Garfreschenbahn. 2.) Berichte des Bürgermeisters und Beschlussfassung über den Stand der Verhandlungen mit den Grundbesitzern Hämmerle, Faigle und Juen Otto (Schruns) betr. Seilbahntrasse. 3.) Verhandlung mit GV. Anton Rudigier betr. Grundablösung für die Seilbahn-Talstation Anwesend: Bgm. MANGARD Hermann, Gemeinderat Tschofen Ludwig, 11 Gemeindevertreter und zwar: Rudigier Anton, Tschofen Alois, Sander Anton, Stocker Erwin, Fitsch Erwin, Vogt Ernst, Bargehr Thomas, Brugger Johann, Düngler Willy, Juen Ernst, Spannring Stefan Ersatzmann: Netzer Gebhard, sowie Waldbesitzer Engstler von Tschagguns. Entschuldigt: GR. Büsch Anton, GV. Vergud Josef, Walser Franz, Kasper Willy, Vallaster Ludwig. Erledigung: 1.) Bgm. Mangard begrüßt die erschienenen GV., sowie den als Verhandlungspartner geladenen Herrn Engstler von Tschagguns. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Sowohl Bgm. Mangard, wie auch Herr Engstler kommen auf die schon Mehrfach geführten Verhandlungen bezüglich Seilbahntrassenführung Durch den Engstler’schen Wald zu sprechen. Engstler gibt zu verstehen, dass er nach reiflicher Überlegung nur an einen Verkauf des Waldes denke. Ein schon vor längerer Zeit durch den Bgm. im Auftrage der Gemeindevertretung gestelltes Angebot mit S 80.000.Bezeichnet Engstler anlässlich anlässlich der heutigen Verhandlung Als für ihn unannehmbar. Außerdem brachte Engstler zum Ausdruck, dass er im Falle des Zustandekommens des Garfreschabahnprojektes für alle -2- Zukunft für 2 Bewohner des Hauses Nr.468 in Tschagguns Freifahrt auf der künftigen Garfreschenbahn wünsche. Allerdings könne man in diesem Punkte auch über eine einmalige Abfindung verhandeln. Es liege nun neuerdings an der Gemeinde, ein höheres Angebot zu stellen. Um eine diesbezügliche Beratung zu ermöglichen, zieht sich Engstler für die gewünschte Zeit zurück. Die GV. entschließt sich sodann in eingehender Beratung - im vollen Bewußtsein der dringend erforderlichen Förderung des Garfreschenbahnprojektes - zu einem höheren Angebot, mit welchem allerdings die bereits vorerwähnte immerwährende Freifahrt für 2 Personen auch abgegolten sein müßte(100.000.-) Dem nun wieder herbeigeholten Herrn Engstler wird sodann der neue Vorschlag der Gemeinde unterbreitet. Wider Erwarten geht Herr Engstler auch auf dieses Angebot nicht ein, sondern behält sich neuerdings Bedenkzeit bis Ende kommender Woche vor. Nachdem noch ausdrücklich festgestellt wird, dass ein diesbezüglicher Kaufabschluss nur dann wirksam werde, wenn das Garfreschenbahnprojekt auf der derzeit vorgesehenen Trasse baureif sei, ist die heutige Verhandlung mit Herrn Engstler abgeschlossen. 2.) Der Bgm. berichtet sodann über folgende von ihm bisher geführten Verhandlungen: a) Mit Herrn Otto Juen in Schruns als Vertreter der Berta Lichtensteiner [Berta Liechtensteiner] wurde für die geplante Überspannung ein Übereinkommen durch Pauschalablösung gefunden (S 1500.). Dieser Abschluss wird genehmigt. b) Mit Herrn Norbert Hämmerle, Dornbirn, als Vertreter des zuständigen Konsortiums konnten günstige Vorverhandlungen geführt werden. Herr Hämmerle hat bereits Zusage erteilt, dass die Projektierung über das gegenständliche Grundstück ungehindert vorangetrieben werden könne. c) Hingegen konnten die wiederholten Verhandlungen mit den Besitzern Faigle in Hard bis dato zu keinem günstige Ergebnis geführt werden. Diese Verhandlungspartner verlangen für die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes eine immerwährende Vergütung von jährlich S 2.000.-. Eine evtl. einmalige Ablösung würde nach Berechnungen der Besitzer Faigle auf cirka S 250.000.- zu stehen kommen. Diese Forderungen erscheinen der Gemeindevertretung als gänzlich unannehmbar. Vertraulich! Infolge der noch unbekannten Stellungnahme des Herrn Engstler einerseits, sowie der von der Gemeindevertretung einstimmig als gänzlich unannehmbar bezeichneten Forderungen der Familie Faigle andererseits, sieht sich die Gemeindevertretung veranlasst, neuerdings nach einer anderen Trasse Umschau zu halten. Bgm. Mangard hält es für nützlich, dass sich in die - wie bekannt - überaus schwierigen Verhandlungen um die Garfreschenbahn neue Kräfte einschalten. Da sich aus der Gemeindevertretung hiezu niemand zur Verfügung stellen will, wird per Akklamation ein engeres Komitee bestimmt, welches bei künftigen Verhandlungen mitwirken soll. Diesem Komitee gehören an: Bgm. Mangard, sowie die GV. Düngler Willy, Bargehr Thomas, Spannring Stefan und Stocker Erwin. 3.) GV. Rudigier Anton ersucht, in der heutigen Sitzung bezüglich seiner Forderungen noch keinen Vorschlag abgeben zu müssen, da er zuerst die Verhandlungen wegen der übrigen Trasse abwarten möchte. Ende der Sitzung: 20.30 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 2 Wochen nach Verlautbarung beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: